DE20105741U1 - Sanitäreinrichtung - Google Patents
SanitäreinrichtungInfo
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- E03D11/12—Swivel-mounted bowls, e.g. for use in restricted spaces slidably or movably mounted bowls; combinations with flushing and disinfecting devices actuated by the swiveling or sliding movement of the bowl
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Description
Beschreibung;
Sanitäreinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Sanitäreinrichtung mit einem Sanitärelement, z. B. einem Waschtisch, Urinal oder einer Toilettenschüssel gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 12.
Sanitärelemente der vorstehenden Art werden gewöhnlich fest an einer Wand oder auf dem Boden montiert. Dabei werden in der Regel Normhöhen eingehalten. Diese Vorgabe wird jedoch vielen Menschen nicht gerecht. So sind diese Sanitärelemente für Kinder, kleine Personen und solche mit körperlichen Behinderungen zu hoch angebracht, so daß sie nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht benutzt werden können. Für überdurchschnittlich große Personen ist eine Benutzung nur in unnatürlicher Haltung möglich.
Insoweit bessere Voraussetzungen bieten Sanitäreinrichtungen, deren Halterung eine Höhenverstelleinrichtung aufweist, so daß die Höhe des Sanitärelements den jeweiligen Anforderungen angepaßt werden kann. Ein Beispiel für eine solche Höhenverstelleinrichtung ist der DE 199 38 738 Al zu entnehmen. Die Halterung weist hier einen Rahmen auf, in dem ein Schlitten vertikal verfahrbar geführt ist. An dem Schlitten ist das Sanitärelement befestigt. Über eine Antriebseinrichtung wird der Schlitten auf- und abwärts bewegt. Die Antriebseinrichtung kann für die manuelle Bedienung ausgebildet sein oder einen elek-
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trischen oder hydraulischen Motor aufweisen, wobei der Motor auch als Spindelmotor ausgebildet sein kann. Zusätzlich kann eine Feder vorgesehen sein, die die Hubbewegung unterstützt.
Bei der bekannten Sanitäreinrichtung ist die Höhenverstellung selbst bei Unterstützung durch eine Feder mühsam, wenn sie nur manuell erfolgen kann. Sanitärelemente sind nämlich relativ schwer, und ihre Gewichtsentlastung mit Hilfe einer Feder gelingt wirksam nur über einen begrenzten Verstellbereich. Einfacher zu bedienen ist sicherlich eine motorische Höhenverstelleinrichtung. Sie ist jedoch bei der vorbekannten Sanitäreinrichtung aufwendig ausgestaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sanitäreinrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Höhenverstellung bei manueller Handhabung nur geringen und insbesondere konstanten Kraftaufwand über den gesamten Verstellbereich erfordert und daß im Falle eines motorischen Antriebes eine besonders einfache konstruktive Ausbildung möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß Schlitten und Sanitärelement durch ein Gegengewicht gewichtsentlastet sind, und zwar vorzugsweise vollständig gewichtsentlastet sind, so daß der Schlitten mit dem Sanitärelement in jeder Höhenlage austariert ist, also keiner Krafteinwirkung zum Halten der jeweiligen Höhe bedarf. Zur Höhenverstellung brauchen dann nur noch die
Reibung des Systems und die Trägheit überwunden werden. Hierzu reicht schon geringer Kraftaufwand aus, der auch beispielsweise von einem Kind aufgebracht werden kann, wobei es hierzu keiner motorischen Unterstützung bedarf.
Für die Ausbildung und Anordnung des Gegengewichts sind verschiedene konstruktive Ausbildungen denkbar. In Ausgestaltung der Erfindung ist eine Variante vorgesehen, bei der Schlitten und Gegengewicht an wenigstens einem gemeinsamen Strang, der beispielsweise als Kette, Seil oder Band ausgebildet sein kann, aufgehängt sind, wobei der Strang über eine Umlenkeinrichtung geführt ist. Es versteht sich, daß auch mehrere parallele Stränge der vorgenannten Art vorgesehen sein können. Diese Variante hat Ähnlichkeit mit der Ausbildung von Liften, bei denen ebenfalls Gegengewichte vorgesehen sind, die mit der Liftkabine über Umlenkeinrichtungen verbunden sind. Die Umlenkeinrichtung kann beispielsweise auch aus jeweils einem Umlenkrad bestehen, über die die Stränge geführt sind. Das Umlenkrad bzw. die Umlenkräder sind vorzugsweise auf einer drehbar gelagerten Umlenkachse angeordnet.
Damit sich das Sanitärelement bei seiner Benutzung nicht verstellt, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß eine Fixiereinrichtung zur Fixierung der jeweiligen Stellung des Schlittens vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise eine Bremse sein, die die Umlenkachse blockiert oder den Schlitten in seiner Führung einklemmt. Alternativ oder in Kombination damit kann auch eine Hemmeinrichtung vorgesehen sein, die eine Bewegung des Schlittens erst bei Uber-
schreitung einer vorbestimmten Kraft zuläßt. Dabei sollte die Kraft jeweils so hoch sein, daß bei einer normalen Benutzung des Sanitärelements keine Verstellung eintritt. Eine solche Hemmeinrichtung kann ebenfalls als Bremse ausgebildet sein, die hier jedoch reibungserhöhend und nicht blockierend wirkt.
Selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit, die Höhenverstelleinrichtung mit einer Antriebseinrichtung beispielsweise in Form eines Elektromotors zu kombinieren. Wegen der erfindungsgemäßen Anordnung eines Gegengewichts ist für die Antriebseinrichtung nur eine geringe Leistung erforderlich. Besonders geeignet ist ein Elektromotor, der als in die Umlenkeinrichtung eingebauter Rohrmotor ausgebildet ist. Solche Rohrmotoren werden insbesondere in die Wickelwellen von Rolladen eingebaut (vgl. Verkaufspreisliste „Rohrmotoren und Steuerungen" der Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. KG vom 1. August 2000) und zeichnen sich dadurch aus, daß sie selbst hemmend sind, d. h. daß die Welle oder Achse, in die sie eingebaut sind, in ausgeschaltetem Zustand blokkieren. Eine zusätzliche Fixiereinrichtung kann deshalb entfallen. Außerdem lassen solche Rohrmotoren eine besonders einfache konstruktive Gestaltung der Höhenverstelleinrichtung zu.
Erfindungsgemäß kann jedoch bei einer Ausbildung der Höhenverstelleinrichtung mit Motor zum Verfahren des Schlittens auch auf die Anordnung eines Gegengewichts verzichtet werden, wenn die Leistung des Motors an das
Gewicht der zu bewegenden Massen angepaßt ist. Nach der Erfindung ist für diesen Fall vorgesehen, daß der Schlitten an wenigstens einem Strang aufgehängt ist, der mit einer von dem Elektromotor angetriebenen, horizontalen Welle verbunden ist. Dabei kann auch hier der Strang als Kette, Seil oder Band ausgebildet sein, wobei vorzugsweise mehrere parallele Stränge vorhanden sein können. Aufgrund dieser Ausbildung ist die konstruktive Gestaltung besonders einfach.
Der Strang bzw. die Stränge können auf die Welle auf- und abwickelbar sein, wie dies in analoger Weise bei Rolläden geschieht. Statt dessen kann aber die Welle für jeden Strang eine Umlenkeinrichtung aufweisen, über die der Strang auf die andere Seite der Welle umlenkbar ist, wobei die Umlenkeinrichtung jeweils als Umlenkrad ausgebildet sein kann. In beiden Fällen empfiehlt sich, als Elektromotor einen Rohrmotor vorzusehen, der in die Welle eingebaut ist. Aufgrund dessen schon oben erwähnter, selbst hemmender Eigenschaften bedarf es dann keiner besonderen Fixiereinrichtung zur Fixierung der eingestellten Höhenlage des Sanitärelements.
In an sich bekannter Weise kann der Schlitten an beiden Seiten über Führungseinrichtungen geführt sein. Die Führungseinrichtungen können einerseits als Führungsrollen und andererseits als Führungsnuten oder Führungsschienen ausgebildet sein, an denen die Führungsrollen anliegen. Als Führungsrollen kommen insbesondere Kugellager in Frage.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Schlitten in einem Gehäuse geführt ist, dessen zum Sanitärelement hingewandte Frontwandung eine Öffnung aufweist, die von Befestigungselementen zur Verbindung von Schlitten und Sanitärelement durchfaßt ist, und daß die Öffnung von einer mit dem Schlitten mitbewegten Abdeckplatte abgedeckt ist, die in vertikaler Richtung so bemessen ist, daß die Öffnung in jeder Stellung des Sanitärelements vollständig abgedeckt ist. Diese Ausbildung macht eine optisch besonders ansprechende Lösung möglich. Das Gehäuse kann vor einer Wandung angeordnet sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in der Wand eine Nische vorzusehen, in die das Gehäuse so paßt, daß die Frontwandung bündig mit der Mauerwand steht.
Die Abdeckplatte ist vorzugsweise zwischen Frontwandung und Sanitärelement angeordnet, wobei die Frontwandung und/oder die Abdeckplatte mit Fliesen belegt sein kann, die vorzugsweise den Fliesen entsprechen, mit denen die übrige Wand belegt ist. Der Abfluß des Sanitärelements sollte durch die Abdeckplatte geführt und über einen Abflußschlauch mit einem Abflußrohr verbunden sein, das in das Gehäuse hinein ragt. Entsprechendes kann mit den Zuflüssen vorgesehen sein. Dabei sollte der Abflußschlauch so lang bemessen sein, daß er auch in der höchsten Stellung des Sanitärelements eine U-förmige Biegung aufweist, die einen Geruchsverschluß bildet.
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Die Abdeckplatte ist vorzugsweise so ausgebildet, daß sie ohne Demontage des Sanitärelements abnehmbar ist, damit man Reparaturen oder Wartungsarbeiten im Gehäuse vornehmen kann. Statt dessen kann auch eine Inspektionsöffnung in der Abdeckplatte vorgesehen sein, die mit einem abnehmbaren Deckel verschlossen ist.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 die Frontansicht eines Gehäuses für die erfindungsgemäße Sanitäreinrichtung;
Figur 2 die Seitenansicht des Gehäuses gemäß Figur 1;
Figur 3 die Draufsicht auf das Gehäuse gemäß den Figuren 1 und 2 nach Abnahme der oberen Abdeckplatte;
Figur 4 die Ansicht des Schlittens für die erfindungsgemäße Sanitäreinrichtung;
Figur 5 einen vertikalen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Sanitäreinrichtung und
Figur 6 eine Frontansicht der erfindungsgemäßen Sanitäreinrichtung .
Das in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Gehäuse 1 hat eine kubische Form mit einer rechteckigen Frontwandung 2,
zwei Seitenwangen 3, 4 und einer obenseitigen, nach vorn überstehenden Abdeckplatte 5.
Das Gehäuse 1 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit den freien Stirnseiten der Seitenwangen 3, 4 an einer Wand 6 angebracht, wobei die Befestigungsmittel hier nicht im einzelnen dargestellt sind. Untenseitig steht das Gehäuse 1 auf dem Boden auf. Es entsteht hierdurch ein geschlossener Innenraum 7. Außenseitig sind die Frontwandungen 2 und die Seitenwangen 3, 4 mit Fliesen 8, 9, 10 belegt, um das Gehäuse 1 optisch an die in dem jeweiligen Raum angebrachten Fliesen anzupassen. Statt wie dargestellt - vorstehend, kann das Gehäuse 1 auch in eine passende Wandnische eingebaut werden, so daß die Frontwandung 2 bündig mit der Wand 6 abschließt. Die Frontwandung 2 weist etwa in der Mitte eine rechteckige Öffnung 11 auf.
In dem Gehäuse 1 ist ein insgesamt mit 12 bezeichneter Rahmen aus Metallprofilen angeordnet. In den Ecken, die an den Übergängen von der Frontwandung 2 zu den Seitenwangen 3, 4 gebildet werden, weist der Rahmen 12 rechtekkige Vertikalprofile 13, 14 auf, die oben- und untenseitig durch Horizontalstreben 15 verbunden sind, die die Frontwandung 2 innenseitig abstützen. Von den Vertikalprofilen 13, 14 gehen rechtwinklig zu den Horizontalstreben 15 vier im gleichen Abstand übereinander angeordnete Horizontalstücke ab, von denen hier nur die oberen Horizontalstücke 16, 17 zu sehen sind. Die Horizontalstücke liegen an den Innenseiten der Seitenwangen 3, 4 an und
erstrecken sich parallel zu diesen bis zur Wand 6. An den Horizontalstücken 16, 17 sind sich vertikal erstreckende Führungsschienen 18, 19 befestigt, die rechteckigen Querschnitt haben und die jeweils zwischen sich und dem benachbarten Vertikalprofil· 13, 14 eine nach innen offene Führungsnut 20, 21 einfassen. Die Führungsnuten 20, 21 liegen sich gegenüber und erstrecken sich im wesentiichen über die Höhe des Gehäuses 1.
Figur 4 zeigt einen Schlitten 22 in der Ansicht. Der Schlitten 22 hat zwei parallele und im Abstand zueinander angeordnete Horizontalstreben sowie zwei die Enden der Horizontalstreben 23, 24 verbindende Vertikalstreben 25, 26, die jeweils oben- und untenseitig über die Horizotalstreben 23, 24 vorstehen. Der Schlitten 22 kann beispielsweise aus Aluminiumprofilen hergestellt sein. In der Mitte befindet sich eine die Horizontalstreben 23, 24 verbindende Platte 27 mit einem ovalen Schlitz 28.
An den Außenseiten der Vertikalstreben 25, 26 ist in den Endbereichen jeweiis eine Führungsroile 29, 30, 31, 32 um horizontale Achsen drehbar gelagert. Die Führungsrollen 29, 30, 31, 32 können beispielsweise als auf kurzen Achsen aufgesetzte Kugellager ausgebildet sein. Der Schlitten 22 und die Führungsrollen 29, 30, 31, 32 haben solche Abmessungen, daß der Schlitten von oben (vgl. Figur 3) in das Gehäuse 1 eingesetzt werden kann, und zwar derart, daß die Führungsrollen 29, 30 in die in Figur 3 linke Führungsnut 20 und die Fuhrungsro^en 31, 32 die in Figur 3 rechte Führungsnut 21 zu liegen kommen, wobei die Füh-
rungsrollen 29, 30, 31, 32 nur einen geringfügig kleineren Durchmesser als die Breite der Führungsnuten 20, 21 haben. Nach Einsetzen des Schlittens 22 in das Gehäuse 1 wird der Schlitten 22 in diesem durch die Führungsnuten 20, 21 vertikal verfahrbar geführt.
Figur 5 zeigt die Gesamtanordnung der erfindungsgemäßen Sanitäreinrichtung 33 unter Verwendung des in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Gehäuses 1 und des in Figur 4 gezeigten Schlittens 22. An dem Schlitten 22 ist vorderseitig ein in dieser Ansicht etwa H-förmiger Befestigungsbügel 34 angebracht. Er hat eine schlittenseitige Vertikalstrebe 35, die über jeweils eine oben- und untenseitige Schraube 36, 37 mit einem rückseitigen Blechbügel 38 verspannt ist, wobei Vertikalstrebe 35 und Blechbügel 38 die Horizontalstreben 23, 24 des Schlittens 22 einfassen.
Die schlittenseitige Vertikalstrebe 35 ist über einen die Öffnung 11 in der Frontwandung 2 durchfassenden Verbindungssteg 39 mit einer außen liegenden Vertikalstrebe 40 verbunden. Am oberen Ende weist die außen liegende Vertikalstrebe 40 einen horizontal vorstehenden Schraubenbolzen 41 auf, auf den ein Waschtisch 42 so aufgeschoben ist, daß der Schraubenbolzen 41 eine in dem Waschtisch 42 vorhandene Horizontalbohrung durchfaßt, so daß der Schraubenbolzen 41 in eine üblicherweise im Waschtisch vorhandene, nach unten offene Ausnehmung 4 3 hineinragt. Über eine auf den Schraubenbolzen 41 aufgeschraubte Mutter 44 ist der Waschtisch 42 an dem Befestigungsbügel 34 und damit an dem Schlitten 22 befestigt.
Zwischen Waschtisch 42 und außen liegender Vertikalstrebe 4 0 ist eine Abdeckplatte 45 verspannt, die von dem Schraubenbolzen 41 durchfaßt wird. Die Abdeckplatte 45 bewegt sich also mit dem Waschtisch 42, dem Befestigungsbügel 34 und dem Schlitten 22. Ihre vertikale Erstreckung ist so bemessen, daß sie die Öffnung 11 in der Frontwandung 2 in der gezeigten obersten Stellung - wie auch in der nicht gezeigten untersten Stellung - vollständig abdeckt.
Wie aus Figur 6 zu erkennen ist, sind an dem Schlitten 22 zwei Befestigungsbügel 34, 46 identischer Ausbildung und in einem verstellbaren Abstand zueinander befestigt, so daß der Waschtisch 42 von diesen beiden Befestigungsbügeln 34, 46 getragen wird. Bei dieser zeichnerischen Darstellung muß sich vorgestellt werden, daß die Abdeckplatte 45 durchsichtig ist, so daß die Öffnung 11, der von der Öffnung 11 freigelegte Teil des Schlittens 22 und die Befestigungsbügel 34 bis auf ihre oberen Teile zu sehen sind. In der Realität wird die Abdeckplatte 45 aus einer mit Keramikfliesen belegten Platte bestehen.
Wie wiederum aus Figur 5 ersichtlich ist, ist der Schlitten 22 an einer Kette 47 aufgehängt. Die Kette 47 ist mit dem oberen Ende der Vertikalstrebe 25 verbunden und geht von dieser vertikal nach oben zu einem Kettenrad 48, das auf einer horizontalen Achse 49 sitzt. Die Achse 49 erstreckt sich über die gesamte Breite des Innenraums 7 und ist mit ihren Enden an den Führungsschienen 18, 19 dreh-
bar gelagert. Auf der Achse 49 sitzt - was hier nicht zu sehen ist - auf der dem Kettenrad 48 gegenüber liegenden Seite ein weiteres Kettenrad benachbart der Seitenwange 3, über die eine weitere Kette läuft, welche mit dem oberen Ende der Vertikalstrebe 26 des Schlittens 22 verbunden ist. Der Schlitten 22 hängt also an zwei im Abstand der Vertikalstreben 25, 26 parallel verlaufenden Ketten 47, die über auf der Achse 49 sitzende Kettenräder 48 um 180° umgelenkt werden, so daß sie sich anschließend an der Rückseite des Schlittens 22 zwischen diesem und der Wand 6 nach unten erstrecken.
An den dortigen unteren Enden der Ketten 47 ist ein Gegengewicht 50 aufgehängt, das sich in dem Raum zwischen Schlitten 22 und Wand 6 bewegen kann. Bei einer Abwärtsbewegung des Schlittens 22 wird das Gegengewicht 50 angehoben und umgekehrt. Das Gewicht des Gegengewichts 50 entspricht dem auf der anderen Seite der Ketten 47 angehängten Teile, also insbesondere des Schlittens 22, der Befestigungsbügel 34, 46, der Abdeckplatte 45 und des Waschtischs 42. Diese Teile und das Gegengewicht 50 sind also gewichtsmäßig austariert, so daß das System in jeder Höhenstellung von selbst anhält, wenn auf das System keine äußere Krafteinwirkung ausgeübt wird.
Die Höhenverstellung kann von Hand durch Krafteinwirkung auf den Waschtisch 42 bewirkt werden, wobei wegen der Gewichtsentlastung durch das Gegengewicht eine geringe Krafteinwirkung ausreicht. In der gewünschten Stellung kann das System durch eine entsprechende, hier nicht nä-
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her dargestellte und von Hand zu betätigende Bremseinrichtung blockiert werden. Die Höhenverstellung ist komfortabler, wenn ein vorzugsweise elektrischer Antriebsmotor vorgesehen wird, der die Achse 49 antreibt. Hierfür eignen sich insbesondere Rohrmotoren, die in die Achse 49 eingesetzt werden können. Durch einen Schalter an der Außenseite des Gehäuses 1 kann der Motor aktiviert werden. Da Rohrmotoren selbsthemmend sind, ist eine Fixierung nach Abschaltung des Motors nicht erforderlich.
Sofern der Motor entsprechend leistungsfähig ist, kann auch auf das Gegengewicht 50 verzichtet werden. Es reichen dann kleine Gewichte aus, die sicherstellen, daß die nach unten hängenden Kettenabschnitte etwas belastet sind. Statt der Ketten 47 können aber auch Bänder verwendet werden, die an der Achse 49 befestigt sind und sich beim Anheben des Waschtischs 42 auf die Achse 49 aufwikkeln und beim Absenken abwickeln. Auch in diesem Fall ist die Selbsthemmwirkung eines Rohrmotors nach dessen Ausschalten vorteilhaft.
In Figur 6 ist ferner noch zu erkennen, daß der Waschtisch 42 untenseitig ein Abflußrohr 52 aufweist, das in einen flexiblen Abflußschlauch 53 übergeht, der die Abdeckplatte 45, die Öffnung 11 und den Schlitz 28 in der Platte 2 7 des Schlittens 22 durchsetzt und dann nach unten geführt ist (der Abflußschlauch 53 ist in Figur 5 nicht dargestellt; in Figur 6 ist er auch unterhalb der Öffnung 11 durchgezogen gezeichnet, obwohl er hinter der Frontwandung 2 liegt). Der Abflußschlauch 53 mündet in
der linken unteren Ecke in ein dort aus dem Boden hochstehendes Abflußrohr 54, wobei der Abflußschlauch 53 so lang ist, daß er auch in der hier dargestellten obersten Stellung des Waschtischs 42 einen U-förmigen Bogen ausbildet, in dem sich Wasser als Geruchsverschluß sammeln kann. Beim Absenken des Waschtischs 42 bietet der Innenraum 7 unterhalb der Öffnung 11 genügend Raum für den Abflußschlauch 53.
Benachbart zu dem Abflußrohr 54 steht eine Zuflußleitung 56 mit Eckventilen 57 hoch. Von dem Eckventil 57 geht ein Zuführschlauch 58 ab, der - was hier nicht näher dargestellt ist - im wesentlichen parallel zu dem Abflußschlauch 53 geführt wird.
Claims (27)
1. Sanitäreinrichtung (33) mit einem Sanitärelement (42), z. B. einem Waschtisch, Urinal oder einer Toilettenschüssel, und mit einer Halterung für die Anbringung des Sanitärelements (42) an einer Wand (6), wobei die Halterung eine Höhenverstelleinrichtung zur Höhenverstellung des Sanitärelements (42) aufweist, die einen vertikal geführten und verfahrbaren Schlitten (22) hat, an dem das Sanitärelement (42) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß Schlitten (22) und Sanitärelement (42) durch ein Gegengewicht (50) gewichtsentlastet sind.
2. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Schlitten (22) und Gegengewicht (50) an wenigstens einem gemeinsamen Strang (47) aufgehängt sind, der über eine Umlenkeinrichtung (48, 49) geführt ist.
3. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Strang als Kette (47), Seil oder Band ausgebildet ist.
4. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß Schlitten (22) und Gegengewicht (50) an mehreren, parallelen Strängen (47) aufgehängt sind.
5. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkeinrichtung je ein Umlenkrad (48) aufweist.
6. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkrad bzw. die Umlenkräder (48) auf einer drehbar gelagerten Umlenkachse sitzt bzw. sitzen.
7. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fixiereinrichtung zur Fixierung der jeweiligen Stellung des Schlittens (22) vorgesehen ist.
8. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hemmeinrichtung vorgesehen ist, die eine Bewegung des Schlittens erst bei Überschreiten einer vorbestimmten Kraft zuläßt.
9. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Antriebseinrichtung zum Verfahren des Schlittens vorgesehen ist.
10. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung als Elektromotor ausgebildet ist.
11. Sanitäreinrichtung nach wenigstens den Ansprüchen 1, 2 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor als in die Umlenkeinrichtung eingebauter Rohrmotor ausgebildet ist.
12. Sanitäreinrichtung mit einem Sanitärelement, z. B. einem Waschtisch, Urinal oder einer Toilettenschüssel, und mit einer Halterung für die Anbringung des Sanitärelements an einer Wand, wobei die Halterung eine Höhenverstelleinrichtung zur Höhenverstellung des Sanitärelements aufweist, die einen vertikal geführten und verfahrbaren Schlitten hat, an dem das Sanitärelement befestigt ist, und wobei ein Elektromotor zum Verfahren des Schlittens vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten an wenigstens einem Strang aufgehängt ist, der mit einer von dem Elektromotor angetriebenen Welle verbunden ist.
13. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten an wenigstens einem Strang aufgehängt ist, der mit einer von dem Elektromotor angetriebenen Welle verbunden ist.
14. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Strang als Kette, Seil oder Band ausgebildet ist.
15. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten an mehreren parallelen Strängen aufgehängt ist.
16. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Strang auf die Welle auf- und abwickelbar ist.
17. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle für jeden Strang eine Umlenkeinrichtung aufweist, über die der Strang auf die andere Seite der Welle umlenkbar ist.
18. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkeinrichtung jeweils als Umlenkrad ausgebildet ist.
19. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor als in die Welle eingebauter Rohrmotor ausgebildet ist.
20. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (22) an beiden Seiten über Führungseinrichtungen (20, 21, 29, 30, 31, 32) geführt ist.
21. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtungen einerseits Führungsrollen (29, 30, 31, 32) und andererseits Führungsnuten (20, 21) oder Führungsschienen aufweisen, an denen die Führungsrollen (29, 30, 31, 32) anliegen.
22. Sanitäreinrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (22) in einem Gehäuse (1) geführt ist, dessen zum Sanitärelement (42) gewandte Frontwandung (2) eine Öffnung (11) aufweist, die von Befestigungselementen (34, 46) zur Verbindung von Schlitten (22) und Sanitärelement (42) durchfaßt ist, und daß die Öffnung (11) von einer mit dem Schlitten (22) mitbewegten Abdeckplatte (45) abgedeckt ist, die in vertikaler Richtung so bemessen ist, daß die Öffnung (11) in jeder Stellung des Sanitärelements (42) vollständig abgedeckt ist.
23. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (45) zwischen Frontwandung (2) und Sanitärelement (42) angeordnet ist.
24. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwandung (2) und/oder die Abdeckplatte (45) mit Fliesen (8) belegt ist bzw. sind.
25. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfluß des Sanitärelements (42) durch die Abdeckplatte (45) geführt und über einen Abflußschlauch (53) mit einem Abflußrohr (54) verbunden ist, das in das Gehäuse (1) hineinragt.
26. Sanitäreinrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Abflußschlauch so lang bemessen ist, daß er auch in der höchsten Stellung des Sanitärelements (42) eine U-förmige Biegung (55) aufweist, die einen Geruchsverschluß bildet.
27. Sanitäreinrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (45) ohne Demontage des Sanitärelements (42) abnehmbar ist oder eine Inspektionsöffnung aufweist, die mit einem abnehmbaren Deckel verschlossen ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20105741U DE20105741U1 (de) | 2001-04-02 | 2001-04-02 | Sanitäreinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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2001
- 2001-04-02 DE DE20105741U patent/DE20105741U1/de not_active Expired - Lifetime
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