DE20105517U1 - Tieflader - Google Patents
TiefladerInfo
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- B60P1/43—Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading using a loading ramp mounted on the vehicle
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Description
Tieflader
Anwendungsgebiet: und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft einen Tieflader zum Laden und 5 Transportieren mindestens eines Gerätes, insbesondere von Baumaschinen. Der Tieflader besitzt eine Plattform, die die Last des Gerätes trägt und an der mindestens eine über Rampenlager verschwenkbare und horizontal verstellbare Rampe zum Be- und Entladen der Plattform angeordnet ist.
10 Insbesondere bei der häufig eingesetzten Bauart mit zwei parallelen Rampen am Heck des Tiefladers wird die Verschiebbarkeit der Rampen gefördert, um unterschiedliche Spurweiten der zu transportierenden Fahrzeuge berücksichtigen zu können.
Aus der DE 27 17 207 ist eine Doppelrampe bekannt, die mittels Rampenlagern an einer hängerfesten Welle schwenkbar gelagert ist. Zum Ein- und Ausschwenken der Rampe dient jeweils ein hydraulischer Kraftantrieb, der an der Unterseite der Plattform starr befestigt ist. Die hydraulischen Kraftantriebe weisen jeweils einen Hydraulikzylinder auf,
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dessen Kolbenstange mit einer weiteren Achse der Rampe verbunden ist. Um die Rampen zu verschieben, werden die Rampenlager auf der hängerfesten Welle hin- und herbewegt. Die hydraulischen Kraftantriebe bleiben ortsfest, die jeweiligen Rampenwellen beim Verschieben durch eine Durchführung der Kolbenstange des hydraulischen Kraftantriebs hindurchgeführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Tieflader der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Rampenverschiebung besitzt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
Der erfindungsgemäße Tieflader zeichnet sich dadurch aus, dass die Rampenverschiebung mittels mindestens einem horizontal verstellbaren Schlitten erfolgt. Auf dem Schlitten sind die Rampenlager der Rampe seitlich unverschieblich angeordnet.
Im Vergleich zu herkömmlichen Rampenverschiebungen bleibt beim erfindungsgemäßen Tieflader der Krafteinleitungspunkt des hydraulischen Kraftantriebes zum Ein- oder Ausschwenken der Rampe durch die starre Anordnung auf dem Schlitten stets an derselben Stelle. Dies ermöglicht, dass die Rampenlager definiert sind, dass also keine unsymmetrischen Belastungen auf die Rampenwelle kommen.
Besonders bevorzugt sind bei einer Doppelrampe die Rampenlager jeder Rampe starr mit jeweils einem Schlitten ver-
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bunden. Die beiden Schlitten können nahezu auf Anschlag gefahren werden, dadurch ist es möglich, die beiden Rampen der Doppelrampe nahezu vollständig zusammenzufahren und dadurch eine Spurweite zu schaffen, die auch für schmalspurige Fahrzeuge geeignet ist. Andererseits können die beiden Rampen auch sehr weit auseinander gefahren werden, es ist sogar ein seitliches Überstehen über den Rand der Plattform möglich.
Grundsätzlich ist es möglich, die Rampen samt ihrer Schlitten manuell zu verschieben. Dies ist jedoch sehr mühsam und wird vor allem bei sehr hohen und weit ausladenden Rampen nahezu unmöglich. Daher wird die Verschiebung der Rampen automatisch vorgenommen. Als Antrieb eignet sich dabei besonders ein hydraulischer Antrieb, der aus einem oder mehreren Hydraulikzylindern aufgebaut ist. Es sind jedoch auch andere Antriebsarten möglich, beispielsweise einen mechanischen Antrieb in Form eines Linearmotors bzw. ein pneumatischer Antrieb. Bevorzugt ist bei Doppelrampen jeder Rampe ein Hydraulikzylinder zugeordnet. Die Hydraulikzylinder können im Wesentlichen parallel zur Querseite der Plattform, vorzugsweise unterhalb der Rampen angeordnet sein. Bevorzugt ist ein Ende der Hydraulikzylinder mit dem Schlitten verbunden, so dass eine Bewegung der Kolbenstange des Hydraulikzylinders direkt in einer Bewegung des Schlittens resultiert.
Besonders bevorzugt wirkt der Verschiebeschlitten mit einem als Laufschiene ausgebildeten Abschluß der Plattform zusammen. Dadurch kann die gesamte Querseite der Plattform als Lauffläche genutzt werden. Bei Doppelrampen kann daher der Verschiebeschlitten einer Rampe bis zur Mitte hinfahren. Um ein sicheres Verschieben der Rampen zu erreichen, ist der Schlitten derart ausgebildet, dass er die Laufschiene hintergreift. Dadurch wird verhindert, dass der Schlitten aus
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der Spur kommt oder möglicherweise durch einen Schlag, der in Längsrichtung und zum Ende der Plattform hin gerichtet ist, und von einem zu transportierenden Gerät stammen kann, aus der Laufschiene gedrückt wird. Besonders bevorzugt bildet die Laufschiene mit dem Schlitten eine Parallel-Führung. Dabei kann die Laufschiene als T-förmiges Profil und der Schlitten ein komplementär dazu ausgebildetes U-Profil aufweisen. Auch eine schwalbenschwanzformige Ausbildung der Laufschiene und eine komplementär dazu Omega-Profil-förmige Ausbildung des Schlittens sind möglich.
Die Verschiebeeinrichtung kann modular aus Profilträgern aufgebaut sein, so dass ein Auswechseln einzelner Bauteile leicht möglich ist. Besonders bevorzugt ist die Verschiebeeinrichtung derart ausgebildet, dass sie im Gesamten von der Plattform abgenommen werden kann, beispielsweise durch Abschrauben der Laufschiene von der Plattform oder durch seitliches Herausziehen der Schlitten von der Laufschiene.
Wird die Rampe in ihre ausgeschwenkte Endstellung gebracht, so entsteht zwischen dem Abschluß der Plattform und dem zur 0 Plattform hin gewandten Ende der Rampe ein Rampenspalt, der durch die Dicke der Rampe bedingt ist. Der Rampenspalt ist in der Regel oberhalb der Rampenwelle, so daß er abgedeckt werden muß, um zu verhindern, daß beispielsweise kleine Räder tief in den Rampenspalt geraten und möglicherweise die Rampenwelle beschädigen. Auch kann es vorkommen, daß durch den Rampenspalt die Überfahrt einer Baumaschine ins Stocken gerät, wenn die Räder in den Rampenspalt geraten, so daß ein möglicherweise mehrmaliges Wiederanfahren notwendig ist, um die Räder der Baumaschine aus dem Spalt zu bekommen. Dies 0 kann durch die Rampenspalt-Abdeckung verhindert werden. Beim erfindungsgemäßen Tieflader kann ein Abdeckelement an der Rampe starr befestigt sein. Dieses Abdeckteil kann die
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Rampenwelle überdecken, so daß nur noch ein kleiner Spalt übrig bleibt.
Weiterhin umfasst der erfindungsgemäße Tieflader eine Transportsicherung für die Rampe, die die Rampe mit der Plattform verbindet. Die Transportierung ist derart ausgebildet, dass sie sowohl auf Zug- als auch auf Druckkräfte wirkt. Sie ist sowohl für eine einteilige Einfach-Rampe, als auch für eine zweiteilige Doppelrampe einsetzbar.
Durch die Zug- und Drucksicherung wird die Belastung der Lager der Rampe verhindert und die eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Herunterklappen der Rampe bei Druckausfall der Hebehydraulik für die Rampen erreicht.
Die Transportsicherung ist vorzugsweise als Rampengestänge, mit einer Zug-/Druckstange als Hauptelement ausgebildet. Im Falle einer Doppelrampe kann an jeder Längsseite der Plattform eine solche Zug-/Druckstange angeordnet sein.
Um die Transportsicherung beim Abklappen bzw. Querverschieben der Rampen zu verlasten, kann sie an der Plattform lösbar befestigbar sein, beispielsweise nach Art eines Karabinerhakens ein- oder ausgehängt werden.
Um die Rampe in ihrem hochgeklappten Zustand zu sichern, kann die Transportsicherung an der Rampe verlastet werden. Dies kann beispielsweise mittels nutförmiger Ausnehmungen erfolgen, die in komplementär dazu ausgebildete Zapfen an der Rampe eingreifen. Es sind jedoch auch andere Arretierungsmöglichkeiten denkbar, beispielsweise nach Art einer Schlüsselloch-Arretierung, bei der die Transportsicherung mittels eines Schlüssellochprofils an der Rampe arretiert
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wird. Im Falle der Arretierungsmöglichkeiten mittels Zapfen und Nut können zwei nutförmige Ausnehmungen vorgesehen sein, die auf gleicher Höhe an den beiden Längsseiten der Transportsicherung ausgebildet sind. Die beiden Nuten können unterschiedliche Profile aufweisen, beispielsweise kann die zur Plattform hinweisende Nut halbkreisförmig sein, während die von der Plattform wegweisende Nut eine halbkreisförmige Anformung aufweist, die in einer geraden Flanke ausläuft. Dies ermöglicht, dass die Transportsicherung stets beidseitig, auch bei Nichtgebrauch, geführt bleibt und trotzdem verschwenkt werden kann. Die Zapfen können also gleichzeitig eine Führung für die Transportsicherung im ausgehängten Zustand bilden und sie in paralleler Position zur Rampe fixieren.
An der Transportsicherung kann eine Längenverstelleinrichtung angeordnet sein, die vorzugsweise als Toleranzausgleich verwendet wird, beispielsweise wenn sich Schmutz zwischen der Rampe und dem Fahrgestell ansammelt. Die Längenverstellung kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Transport-0 sicherung aus zwei Teilen besteht, die durch ein Spannschloß miteinander gekoppelt sind. Dies bietet den Vorteil, daß die Längenverstelleinrichtung keine losen Teile aufweist. Die Längenverstellung könnte auch mit einer gegenseitigen Verzahnung der beiden Teile der Transportsicherung erfolgen.
Zur Längenverstellung kann dabei eine Knebelschraube mit einem Exzenter dienen, der die beiden Verzahnungen relativ zueinander bewegt. Es sind jedoch auch andere Längenverstellarten möglich, beispielsweise eine Arretierung der Verzahnung mittels eines Keils.
Bei einer Doppelrampe ist es notwendig, beide Rampenteile, also sowohl das Basisteil als auch das Endteil, zu sichern. Würde nämlich nur das Basisteil gesichert, so könnte das
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Endteil, insbesondere bei Schlägen und Stößen, auswehen. Um dies zu verhindern, kann die Transportsicherung derart ausgebildet sein, dass sie gleichzeitig das Basisteil und das Endteil sichert. Beispielsweise kann das Ende der Transportsicherung hakenförmig ausgebildet sein und in einen Zapfen am Endteil eingreifen, so dass das Endteil gesichert ist.
Nicht alle Zugfahrzeuge für Tieflader, die hydraulische Antriebe haben, haben ein Hydrauliksystem, mit dem der Anhänger versorgt werden kann. Deswegen kann am Tieflader selbst eine Stromspeichereinrichtung, beispielsweise eine oder mehrere elektrische Batterien, bzw. Akkumulatoren angeordnet sein. Die Stromspeichereinrichtung dient zur Stromversorgung eines elektrisch antreibbaren Aggregates am Tieflader, beispielsweise für den hydraulischen Kraftantrieb der Tiefladerampe oder eine hydraulisch antreibbare Verbreiterungseinrichtung der Plattform. Um die Stromspeichereinrichtung laden zu können, wird vorzugsweise die Stromversorgung des ABS-Systems, welches in bei den Tiefladern inzwischen Vorschrift ist, verwendet. Der Ladestrom der Batterien wird also einfach von der Stromversorgung des ABS-Systemes abgezweigt. Dadurch ist auch möglich, das ABS-System über diese Batterie abzupuffern, falls die Stromversorgung vom Zugfahrzeug her ausfällt. Diese Art Stromversorgung vermeidet es, Starkstromanschlüsse vom Zugfahrzeug zum Tieflader anzuschließen. Selbst bei Fahrzeugen, die ein eigenes Hydrauliksystem haben, könnte es vermieden werden, dass Hydraulikanschlüsse vorgenommen werden müssen. Ferner ermöglicht diese Konstruktion auch, dass der Ladebetrieb ohne Zugfahrzeug vorgenommen werden kann.
Die vorstehenden und weiteren Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein
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oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten
verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich
schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischenüberschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer
Allgemeingültigkeit.
verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich
schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischenüberschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer
Allgemeingültigkeit.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Tiefladers ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene dreidimensionale Ansicht auf den erfindungsgemäßen Tieflader, teilweise ohne Abdeckung,
Fig. 2 Seitenansicht des Tiefladers,
Fig. 3 einen teilweise geschnittenen Querschnitt
durch den Tieflader entlang der Linie B-B in Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Tieflader,
Fig. 5 einen Querschnitt durch den Tieflader entlang der Linie C-C in Fig. 2,
Fig. 6 teilweise geschnittene dreidimensionale Ansicht auf die Rampe und die Rampenverschiebung des Tiefladers,
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Fig. 6a eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit X aus Fig. 6,
Fig. 7 Rückansicht auf die Rampe und die RampenverSchiebung,
Fig. 8 eine Seitenansicht auf die Rampe und das
Rampengestänge in eingehängtem Zustand,
Fig. 8a eine Seitenansicht auf die Rampe und das Rampengestänge in ausgehängtem Zustand,
Fig. 9 vergrößert dargestellte, teilweise geschnittene Ansicht auf die Rampe und den
oberen Teil des Rampengestänges,
Fig. 10 eine Seitenansicht des Tiefladers mit verschiedenen Bewegungspositionen der Rampe,
Fig. 11 eine vergrößert dargestellte Seitenansicht auf die Rampe in einer abgeknickten Position und
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit Z aus Fig. 10,
Fig. 13 eine schematische Darstellung der Stromversorgung des ABS-Systems und davon abgezweigten 0 Stromspeicher bzw. Verbraucher.
Die Figuren 1, 2, 4 und 10 zeigen den erfindungsgemäßen Tieflader 11. Der Tieflader 11 ist im beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Tiefladeanhänger, er kann jedoch auch ein Sattelauflieger oder ein Aufbau eines Zugfahrzeuges sein. Der Tieflader 11 dient zum Laden und zum Transport von insbesondere großen, sperrigen Geräten. Das Haupteinsatzgebiet von
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Tieflader 11 sind der Transport von Baumaschinen, wie beispielsweise Bagger, Raupen, Straßengrader, Straßenwalzen o. dgl. Bei dementsprechender Baugröße kann auch mehr als eine Baumaschine transportiert werden.
Der in den Zeichnungen dargestellte Tieflader 11 umfaßt eine Plattform 12, die das Gewicht der zu transportierenden Geräte trägt. Die Plattform 12 wird durch eine oder mehrere Achsen 13 abgestützt. An den Achsen befinden sich Radsätze 14. Die Radsätze haben im dargestellten Ausführungsbeispiel die Form von Zwillingsreifen. Ein zwei- oder mehrachsiger Tiefladeanhänger hat ein Drehgestell 15, das zur Ankopplung an ein Zugfahrzeug dient, beispielsweise mittels einer am Zugfahrzeug ausgebildeten Anhängerkupplung oder vergleichbaren Einrichtungen.
Am Heck des Tiefladers befinden sich einteilige oder mehrteilige Rampen 37 (Fig. 6), die zum Be- oder Entladen von zu transportierenden Arbeitsgeräten, insbesondere Baumaschinen, dienen. Bevorzugt ist dies eine zweiteilige Rampe bzw. Doppelrampe. Die Rampen 37 werden wegen ihres hohen Gewichts 0 vorzugsweise automatisch verschwenkt, beispielsweise durch einen hydraulischen Kraftantrieb. Eine besondere Rampenart ist die zweiteilige Klapprampe, bei der die Rampe 37 aus einem an der Plattform 12 angelenkten Basisteil 62 und einem am Basisteil 62 schwenkbar gelagerten End- oder Spitzteil 63 5 besteht.
Der in den Zeichnungen dargestellte Tieflader 11 ist in Rahmenbauweise gebaut. Er besitzt einen Hauptrahmen 16, der durch zwei parallel zueinander angeordneten, in Längsrichtung 0 der Plattform 12 verlaufende Hauptrahmenträger 17 gebildet
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wird. Die Hauptrahmenträger 16, 17 nehmen die Hauptlast des zu transportierenden Gerätes auf. Seitlich wird die Plattform 12 durch einen Seitenrahmen 18 begrenzt. Der Seitenrahmen besteht ebenfalls aus einzelnen Seitenrahmentragern 19. Die Seitenrahmenträger 19 verlaufen sowohl parallel zu den Hauptrahmenträgern 17, als auch senkrecht dazu und bilden die stirnseitigen Abschlüsse der Plattform 12. Der Haupt- und der Seitenrahmen 16, 18 sind durch einen Querrahmen 20 miteinander verbunden. Der Querrahmen besteht aus Querrahmenträgem 21, die wie die Sprossen einer Leiter zwischen den Seitenrahmentragern 19 und den Hauptrahmenträgern 17, sowie zwischen den beiden Hauptrahmenträgern 17 angeordnet sind. Die in Figur 1 dargestellten Querrahmenträger 21 sind einstückig ausgebildet und durch Ausnehmungen 22 in den Hauptrahmenträgern 17 hindurchgeführt. Diese Bauweise bietet den Vorteil, dass nicht einzelne Querrahmenträgerstücke zwischen den Seitenrahmenträger 19 und den Hauptrahmenträger 17 sowie zwischen den beiden Hauptrahmenträgern 17 befestigt, insbesondere verschweißt werden müssen. Die Stabilität der Hauptrahmenträger 17 wird durch die Ausnehmungen 22 nicht beeinträchtigt. Die in der Figur 1 dargestellten Träger der einzelnen Rahmenteile sind als Kantprofile, insbesondere als U-Träger ausgebildet. Die Herstellung dieser Kantprofile, insbesondere der U-Träger erfolgt durch Abkanten eines zuvor abgelängten Blechstückes in einer Abkantpresse. Zuvor können bereits die Ausnehmungen 2 2 für die Querrahmenträger 21 oder andere Funktionsteile ausgestanzt bzw. angeformt werden. Um den Querrahmen 2 0 und den Seitenrahraen 18 auf gleiches Niveau zu bringen, befindet sich bei Tiefladern 11 ohne Rahmenverbreiterung in der Regel ein Aufbauteil auf dem Seitenrahmen 18, beispielsweise ein Holzstreifen.
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Grundsätzlich lassen sich Tieflader 11 in zwei Baugruppen aufteilen, nämlich eine vordere Baugruppe 23, die zur Ankopplung an ein Zugfahrzeug dient, und eine hintere Baugruppe 24, die den größten Teil der Plattform 12 ausmacht und als Ladefläche für die zu transportierenden Teile dient. Im Falle einer Ausbildung des Tiefladers 11 als Aufbau eines Zugfahrzeuges befindet sich die vordere Baugruppe 23 beispielsweise im wesentlichen unmittelbar hinter der Fahrerkabine.
Durch die modulare Bauweise des Tiefladers lassen sich verschiedene vordere Baugruppen 2 3 mit einer insbesondere immer gleichartigen hinteren Baugruppe 24 kombinieren. Es kann beispielsweise eine vordere Baugruppe 23 gewählt werden, die mit der hinteren Baugruppe 24 in gleicher Höhe verbunden ist. Die vordere und hintere Baugruppe 23, 24 bilden also eine durchgehende ebene Plattform 12. Die gängigste Ausgestaltung der vorderen Baugruppe 23 ist, dass sie gegenüber der hinteren Baugruppe erhöht ist, beispielsweise um ca. 20 cm bis 25 cm. Im Falle eines Sattelaufliegers kann diese vordere Baugruppe 2 3 eine Sattelkröpfung sein, die auf das Zugfahrzeug aufgelegt wird.
Im Falle eines Tiefladeanhängers kann die vordere Baugruppe beispielsweise im Bereich des Drehgestells erhöht sein. Die Erhöhung der vorderen Baugruppe 23 gegenüber der hinteren Baugruppe 24 hat ihren Grund darin, dass bei einem Tieflader 11 in Rahmenbauweise der Hauptrahmen diese Erhöhung zur Vergrößerung seiner Stabilität braucht. Wie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt, kann die vordere Baugruppe bei einem als 0 Tiefladeanhänger ausgebildeten Tieflader 11 auch im Bereich des Drehgestells 15 zwei unterschiedliche Höhen aufweisen.
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Die vordere Baugruppe 2 3 hat einen Mittelabschnitt 25, der gegenüber der Plattformhöhe im Bereich der hinteren Baugruppe 24 erhöht ist. Der Mittelabschnitt wird im wesentlichen durch zwei nach oben abknickende Hauptrahmenträger 17 gebildet, die mit den Hauptrahmenträger 17 der hinteren Baugruppe 24 verbunden sind. Der Mittelabschnitt 25 wird von zwei Seitenabschnitten 26 flankiert, die in einer Höhe zur hinteren Baugruppe 24 liegen. Die Seitenabschnitte 2 6 werden in Längsrichtung von jeweils einem Seitenrahmenträger 19 und einem nach oben abgeknickten Hauptrahmenträger 17 begrenzt. Die ebenso wie der Rest der Plattform normalerweise von einer Abdeckung 12a abgedeckten Seitenabschnitte 26 können durch Räder oder Raupen von Baumaschinen befahren werden. Dadurch ist es möglich, die Baumaschinen bis ans Ende der Plattform 12 zu fahren und sie jedenfalls dadurch besser in den Schwerpunkt zu stellen. Wie in Figur 3 dargestellt, befinden sich die Räder des Tiefladeanhängers im Bereich des Drehgestells 15 in einem radkastenartigen Tunnel 27 unterhalb der abgesenkten Seitenabschnitte 26. Die Seitenrahmenträger 19 0 laufen dort außerhalb der Räder, aber können diese seitlich überdecken, so daß die Seitenabschnitte 2 6 ausreichend stabil sind, während oberhalb der Räder eine sehr dünne Deckkonstruktion ausreicht.
Um mit dem Tieflader 11 überbreite Geräte, beispielsweise breite Bagger, Raupen, Straßenfertiger oder dergleichen zu transportieren, ist es notwendig, die Plattform zu verbreitern. In den Figuren 4 und 5 ist eine Verbreiterungseinrichtung 28 zur Verbreiterung der Plattform 12 darge-0 stellt. Die Verbreiterungseinrichtung 2 8 besitzt mehrere Verbreiterungselemente 29, die durch einen befahrbaren Verbreiterungslängsträger 3 0 miteinander verbunden sind.
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Die Verbreiterungselemente 29 sind als Träger ausgebildet, die an den beiden Längsseiten der Plattform, insbesondere an den beiden längsseitigen Seitenrahmenträger 19 angeordnet sind. Die Verbreiterungselemente 29 zu beiden Längsseiten der Plattform 12 sind mit jeweils einem durchgehenden Verbreiterungslängsträger 3 0 verbunden. Der Verbreiterungslängsträger 3 0 ist insbesondere als U-Träger ausgebildet. Die Verbreiterungselemente sind teleskopartig verfahrbar. In ihrer Ausgangsstellung 31 liegen die Verbreiterungselemente 29 in Aufnahmen 32, die an der Innenseite der Seitenrahmenträger 19 zu beiden Seiten der Plattform 12 ausgebildet sind. Die Aufnahmen 3 2 sind im beschriebenen Ausführungsbeispiel ebenfalls U-Träger, die stirnseitig mit den Seitenrahmenträgern 19 und längsseitig mit einem Querrahmenträger 21 verschweißt sind. Es werden also Vierkantrohre gebildet, in denen die Verbreiterungselemente aufgenommen werden können. Sind die Verbreiterungselemente 29 eingefahren, so liegt der Verbreiterungslängsträger 3 0 an den Seitenrahmenträgern 19 an. Die Seitenrahmenträger 19 sind im beschriebenen Ausfüh-0 rungsbeispiel ebenfalls als U-Träger ausgebildet. Die Ausrichtung dieser Seitenrahmen-U-Träger ist entgegengesetzt zur Ausrichtung der Verbreiterungslängsträger 30, so dass die beiden Träger in Ausgangsstellung ineinander greifen (Figur 5). Um die Verbreiterungselemente und die befahrbaren Verbreiterungslängsträger 30 in ihre ausgefahrene Endstellung zu bringen, ist ein hydraulischer Antrieb 34 vorgesehen. Der hydraulische Antrieb 34 umfaßt vorzugsweise zwei doppelt wirkende Hydraulikzylinder 35, von denen jeweils einer mittig an einer Längsseite der Plattform 12 angeordnet ist. Die Kolbenstangen 36 des Hydraulikzylinders 35 sind mit den Verbreiterungslängsträgern 30 verbunden, insbesondere daran angeschweißt. Durch das Ausfahren der Kolbenstangen 3 6 werden die Verbreiterungslängsträger 3 0 und die daran befestigten Verbreiterungselemente 29 ausgefahren. Die mittige Anordnung
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der Hydraulikzylinder 3 5 bewirkt ein gleichmäßiges Ausfahren der Verbreiterungseinrichtung 28. Dadurch kann ein Verkanten der Verbreiterungselemente 29 in ihren vierkantigen Aufnahmen 32 vermieden werden. Es ist auch möglich, an jeder Längsseite der Plattform 12 mehrere Hydraulikzylinder anzuordnen, um eine bessere Kräfteverteilung auf den Verbreiterungslängsträgern 3 0 beim Ausfahren zu erreichen. Es ist nicht nötig, daß der Fahrer vor dem Befahren der Verbreiterung Längsbohlen etc. auflegt.
Rampenschlitten und -gestänge
Der in den Zeichnungen (s. Fig. 6 und 7) dargestellte Tieflader 11 besitzt eine Verschiebeeinrichtung 3 6 zur horizontalen Verschiebung der Rampen 37, die je auf einem als Ganzes horizontal verschiebbaren Schlitten 4 6 angeordnet sind. Die Rampen 37 sind an ihrem der Plattform 12 zugewandten Ende mittels eines auf dem Schlitten fest angebrachten Rampenlagers 3 8 verschwenkbar. Die nachfolgend gemachten Ausführungen beziehen sich auf eine Rampe. Bei den meisten Tiefladern 11, insbesondere auch bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel, sind jedoch zwei Rampen 37, links und rechts der Mittelachse des Tiefladers 11 an dessen Heck, vorhanden, deren Funktionsweise und Verschieblichkeit in gleicher Weise erfolgt. Die Verschwenkung der Rampe 37 erfolgt mittels eines den Schlitten 4 6 verschiebenden hydraulischen Kraftantriebes
39. Der hydraulische Kraftantrieb 39 umfaßt einen Zylinder 40, der unterhalb der Rampe an einem Lagerbock 41 schwenkbar gelagert ist. Der Lagerbock 41 besitzt einen vierkantrohrförmigen Durchführungsabschnitt 42 zur Durchführung eines nachher noch näher beschriebenen Verschiebeantriebs 48. Der 0 Durchführungsabschnitt ist einstückig mit einer Lagergabel des Lagerbocks 41 verbunden, die die eigentliche Schwenklagerung für den hydraulischen Kraftantrieb 39 darstellt. An
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seinem dem Lagerbock 41 abgewandten Ende ist der Zylinder des hydraulischen Kraftantriebes 39 mittels einer Halterung 45 an der Rampe 37 unverschieblich befestigt.
Die Verschiebeeinrichtung 36 der Rampe 37 besitzt einen Schlitten 46, der auf einem als Laufschiene 47 ausgebildeten Endabschnitt der Plattform 12 horizontal verschiebbar geführt ist. Wie in Figur 6, insbesondere 6a, dargestellt, bilden die Laufschiene 47 und der Schlitten 46 eine Parallel-Führung. Der Schlitten 46 weist eine zur Laufschiene 47 komplementäre Ausnehmung 75 auf. Alternativ ist auch ein schwalbenschwanzförmiges Profil der Laufschiene 47 möglich. Das Rampenlager 38 und der Lagerbock 41 sind fest mit dem Schlitten 46 verbunden, insbesondere daran angeschweißt.
Zur Bewegung des Schlittens 46 dient ein hydraulischer Verschiebeantrieb 48. Der Verschiebeantrieb 48 besitzt einen Hydraulikzylinder 49, dessen eines Ende durch eine Schlittenhalterung 50 mit dem Schlitten 46 fest verbunden ist. Das der Schlittenhalterung 50 gegenüberliegende Ende des Hydraulikzylinders 49 ist durch einen Halter 51 festgelegt. Der Halter 0 51, der beispielsweise die Form eines kurzen U-Trägers haben kann, ist mit der Laufschiene 47 der Plattform 12 verbunden, insbesondere daran angeschweißt.
Zur Verschiebung der Rampe 37 wird der Verschiebeantrieb 48 betätigt, dessen Hydraulikzylinder 49 über seine Kolbenstange den Schlitten 46 in Bewegung setzt. Der Schlitten 4 6 kann wahlweise nach innen oder nach außen fahren, so dass bei einer die Rampen 37 auch über den Rand der Plattform 12 hinaus oder nahezu in die Mitte der Plattform 12 verschoben werden können.
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Um den beim Herunterklappen der Rampe 37 entstehende Rampenspalt 52, der durch die Dicke der Rampe bedingt ist, zu verdecken, befindet sich an der Rampe 37 oberhalb ihres Rampenlagers 38 ein Abdeckelement, das mit der Rampe starr verbunden ist.
Um die Rampe 37 in hochgeklappter Stellung zu sichern, dient eine Transportsicherung 54, die an beiden Längsseiten der Plattform 12 im Bereich ihrer Hinterkante angeordnet ist. Die Transportsicherung 54 kann für Einfach- oder Doppelrampen eingesetzt werden. Die Transportsicherung 54 verbindet in ihrer Sicherungsstellung die Plattform 12 und die Rampe 37. Wie in den Figuren 8 und 9 dargestellt, ist die Transportsicherung 54 als Stange ausgebildet, die sowohl Zug- als auch Druckkräfte aufnehmen kann. Dadurch wird die Belastung der Rampenlager 38, die durch Erschütterungen während der Fahrt auftreten, vermindert. Die Transportsicherung 54 besteht aus einem Basisteil 55, das an der Plattform lösbar befestigbar ist, beispielsweise nach Art eines Karabinerhakens. Ungefähr in der Mitte der Transportsicherung 54 befindet sich eine Längenverstelleinrichtung 56. Die Längenverstelleinrichtung 56 dient zur Verstellung der Länge der Transportsicherung 54. Sie wird insbesondere zum Toleranzausgleich verwendet, beispielsweise wenn sich Schmutz zwischen der Rampe 37 und dem Fahrgestell ansammelt. Die Längenverstellung wird vorzugsweise mittels eines Spannschlosses 80 durchgeführt, das das Basisteil 55 mit dem Sicherungsteil 57 des Rampengestänges verbindet. Die spannschloßseitigen Enden des Basisteils 55 und des Sicherungsteils 57 sind dabei vorzugsweise mit einem Gewinde versehen, das im Spannschloß 80 geführt ist. Die Längenverstellung der Transportsicherung 54 kann alternativ dazu auch mittels einer Verzahnung 76, die zwischen dem Basisteil 55 und einem Sicherungsteil 57 ausgebildet ist, erfolgen. Die Arretierung
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der Verzahnung 76 kann durch einen Keil 77 bzw. einer exzentrischen Arretierungsschraube erfolgen.
Der obere Bereich des Sicherungsteils 57 der Transportsicherung 54 kann hakenförmig ausgebildet sein. Am Sicherungsteil 57 befinden sich an den beiden Außenseiten, in gleicher Höhe zwei nutförmige Ausnehmungen 58, 59. Die zur Plattform 12 hinweisende nutförmige Ausnehmung 58 hat einen halbkreisförmigen Querschnitt. Sie greift in einen zur Plattform hinweisenden Zapfen 60 an der Rampe 37, insbesondere an ein Basisteil 62 der zweiteiligen Rampe 37 an. Die gegenüberliegende nutförmige Ausnehmungen 59 besitzt ebenfalls einen im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt, der jedoch im Gegensatz zur Nut 58 in einer geraden Flanke 63 ausläuft. Die nutförmige Ausnehmung 59 greift ebenfalls in einen Zapfen 61 am Basisteil 62 der Rampe 37 ein. Um die Transportsicherung 54 gegen ein Herausfallen aus der Zapfenführung zu hindern, ist eine Sicherung 81 vorgesehen, die beispielsweise bügelartig von Zapfen 60 zu Zapfen 61 verläuft und an diese angeschweißt ist.
0 Bei einer Doppelrampe ist außerdem notwendig, das mit dem Basisteil der Rampe verbundene Endteil 63 zu sichern. Dazu dient ein gabelförmiges Ende 64 der Transportsicherung 54. Das gabelförmige Ende 64 greift in Festlegeposition der Transportsicherung in einen weiteren Zapfen 65, der am Endteil 63 ausgebildet ist, ein.
In nicht gesichertem Zustand liegt die Transportsicherung zunächst im wesentlichen parallel zum Basisteil 62 der Rampe. Die beiden Zapfen 60, 61 dienen dabei als Führung und halten die Transportsicherung 54 in ihrer parallelen Stellung zum Basisteil 62. Danach wird die Transportsicherung 54 in Richtung ihrer Einhakposition an der Plattform 12 ver-
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schwenkt. Dabei schwenken die beiden nutförmigen Ausnehmungen um die Mittelpunkte der Zapfen 60, 61. Gleichzeitig greift das gabelförmige Ende 64 in den Zapfen 65 am Endteil ein. Als nächster Schritt wird die Transportsicherung in ihre Einhakposition an der Plattform 12 eingehakt. Die Transportsicherung 54 ist insbesondere durch die nutförmige Ausnehmung 58, die zur Plattform 12 hinweist, sowohl gegen eine Bewegung in Richtung ihrer Hakeposition als auch weg von ihrer Einhakposition gesichert. Zum Entriegeln wird die Transportsicherung 54 zunächst plattformseitig ausgehängt und dann nach oben geschoben und dabei so weit verschwenkt, bis sie parallel zur Rampe 37 liegt. Dann kann sie wieder so weit heruntergleiten, bis die Nuten 58, 59 in die Zapfen 60, 61 einrasten.
Rampenaufklappung
In den Figuren 10 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel der Aufklappens einer zweiteiligen Rampe 37 dargestellt. Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Rampe 3 7 besteht aus einem Basisteil 62 und einem Endteil 63·
Das Basisteil 62 ist mittels eines Rampenlagers 38 verschwenkbar mit der Plattform 12 verbunden. Zwischen dem Basisteil 62 und dem Endteil 63 befindet sich ein Schwenklager 66, das eine Verschwenkung des Endteils 63 um das Basisteil 62 ermöglicht. Das Schwenken des Endteiles 63 wird über einen Antrieb 67 bewirkt. Der Antrieb ist im beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Schubstange, die mit dem Rampenlager 38 verbunden ist und im wesentlichen parallel zum Basisteil 62 der Rampe 37 verläuft.
Zwischen dem Basisteil 62 und dem Endteil 63 ist im Bereich 0 des Schwenklagers 66 ein Zwischenelement 69 angeordnet. Das
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Zwischenelement ist ebenfalls verschwenkbar, beispielsweise wie in Figur 12 dargestellt, ist es am Basisteil 62 angelenkt. Das Zwischenelement weist eine Kurve 70 auf, auf der ein am Endteil ausgebildeter Kurvenläufer 71 läuft.
Um die Rampe 3 7 in ihre waagerechte, ausgeklappte Stellung zu bringen, wird zunächst durch den hydraulischen Kraftantrieb 39 das Basisteil 62 in Bewegung gesetzt. Das Basisteil schwenkt um das Rampenlager 38. Gleichzeitig wird über den als Schubstange ausgebildeten Antrieb 67 eine Schubkraft auf das Schwenklager 66 zwischen Endteil und Basisteil eingeleitet, so dass das Endteil 63 vom Basisteil 62 weg schwenkt. Bei der Schwenkbewegung des Endteils um das Schwenklager 66 läuft der Kurvenläufer 71 des Endteils auf der Kurve 70 des Zwischenelementes 69. Dadurch, dass das Zwischenelement 69 ebenfalls schwenkbar am Basisteil angelenkt ist und über den Antrieb 67 geführt ist, wird erreicht, dass der Kurvenläufer während der Schwenkbewegung des Endteils stets mit der Kurve 70 in Kontakt bleibt. Damit wird ein plötzliches Abklappen des Endteils verhindert. Das Endteil 63 erreicht erst in vollständig ausgeschwenkter Stellung den Untergrund, so dass ein Schleifen auf dem Boden verhindert wird. An der Endposition 72 der Rampe kann sich das Endteil beispielsweise etwas vom Boden abheben. Dies wird durch die einseitige Kurvenführung am Zwischenelement 69 erreicht, so dass der Kurvenläufer von der Kurve 7 0 abheben kann. Die Kurvenführung ermöglicht ein optimales Zusammenwirken der Bewegungen des Basisteils und des Endteils.
Nicht alle Zugfahrzeuge für Tieflader, die hydraulische Antriebe haben, haben ein Hydrauliksystem, mit dem der 0 Anhänger versorgt werden kann. Deswegen kann am Tieflader selbst eine Stromspeichereinrichtung 73, beispielsweise eine oder mehrere elektrische Batterien, bzw. Akkumulatoren
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angeordnet sein. Die Stromspeichereinrichtung dient zur Stromversorgung eines elektrisch antreibbaren Aggregates am Tieflader, beispielsweise für den hydraulischen Kraftantrieb 39 der Tiefladerampe oder eine hydraulisch antreibbare Verbreiterungseinrichtung 28 der Plattform 12. Wie in Fig. dargestellt, führt die Schwachstrom-Versorgung 78 vom Zugfahrzeug 81 über einen Steckanschluß 7 9 zum ABS-System 80, das sich am Tieflader 11 befindet. Von der Schwachstrom-Versorgung 78 zweigen Anschlüsse zu einer Strom-Speichereinrichtung 73, insbesondere einer Batterie, ab. Der Ladestrom der Stromspeichereinrichtung 73 kann also von der Schwachstrom-Versorgung 78 abgenommen werden. Dadurch ist auch möglich, das ABS-System über diese Batterie abzupuffern, falls die Stromversorgung vom Zugfahrzeug her ausfällt. Über die Stromspeichereinrichtung können elektrische Verbraucher, beispielsweise ein Motor M, versorgt werden. Der Motor M dient vorzugsweise zum Betrieb eines Hydraulikantriebs, beispielsweise des hydraulischen Kraftantriebs 39 zur RampenverSchwenkung und/oder zur Rampenverschiebung und/oder zur Plattformverbreiterung usw. Diese Art Stromversorgung vermeidet es, Starkstromanschlüsse vom Zugfahrzeug zum Tieflader 11 anzuschließen. Selbst bei Fahrzeugen, die ein eigenes Hydrauliksystem haben, könnte es vermieden werden, daß Hydraulikanschlüsse vorgenommen werden müssen. Ferner ermöglicht diese Konstruktion auch, daß der Ladebetrieb ohne Zugfahrzeug vorgenommen werden kann.
Claims (20)
1. Tieflader zum Laden und Transportieren mindestens eines Gerätes, insbesondere von Baumaschinen, mit einer Plattform, die das Gewicht eines Gerätes trägt, wobei an der Plattform (12) mindestens eine über Rampenlager (28) verschwenkbare und horizontal verstellbare Rampe (37) zum Be- und Entladen der Plattform (12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (37) eine Verschiebeeinrichtung (36) mit mindestens einem horizontal verstellbarem Schlitten (46) aufweist, an dem die Rampenlager (38) seitlich unverschieblich angeordnet sind.
2. Tieflader nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tieflader 11 zwei Rampen (37) aufweist, die beiderseits einer horizontalen Mittelachse der Plattform (12) angeordnet sind und deren Rampenlager (38) mit jeweils einem Schlitten (46) der Verschiebeeinrichtung (36) verbunden sind, wobei vorzugsweise die beiden Schlitten (46) auf gegenseitigen Anschlag horizontal verstellbar sind.
3. Tieflader nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (36) einen Antrieb, insbesondere einen hydraulischen Antrieb (48), zum Antreiben des Schlittens (46) aufweist, wobei vorzugsweise jeder Rampe (37) ein Hydraulikzylinder (49) zugeordnet ist.
4. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hydraulikzylinder (49) im Wesentlichen parallel zur Querseite der Plattform (12) angeordnet und ein Ende des Hydraulikzylinders (49) am Schlitten (46) befestigt ist.
5. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (36), insbesondere der Schlitten (46), mit einem als Laufschiene (47) ausgebildeten Abschluß der Plattform (12) zusammenwirkt.
6. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufschiene (47) und der Schlitten (46) eine Parallel-Führung bilden.
7. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung modular aus Profil-Trägern aufgebaut ist, wobei vorzugsweise die gesamte Verschiebeeinrichtung (36) von der Plattform (12) abnehmbar ist.
8. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rampe mindestens ein Abdeckelement (53) zur Abdeckung des beim Klappen der Rampe (37) entstehenden Rampenspaltes (52) starr befestigt ist, wobei vorzugsweise das Abdeckelement (53) über dem Rampenlager (38) der Rampe (37) liegt und eine Rampenwelle überdeckt.
9. Tieflader, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform mindestens eine Rampe (37) zum Be- oder Entladen der Plattform 12 aufweist und die Rampe (37) in einer hochgeklappten Endstellung mittels einer Transportsicherung (54) an der Plattform gesichert ist, wobei die Transportsicherung derart ausgebildet ist, dass sie auf Zug- und Druckkräfte wirkt.
10. Tieflader nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung (54) als Rampengestänge mit mindestens einer Zug-/Druckstange, die die mindestens eine Rampe in hochgeklappter Endstellung mit der Plattform (12) verbindet, ausgebildet ist wobei vorzugsweise zwei Zug-/Druckstangen vorgesehen sind, die einander gegenüber liegen, an den beiden Längsseiten der Plattform angeordnet sind.
11. Tieflader nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung (54) an der Plattform (12) lösbar befestigbar ist und im ausgehängten Zustand an der Rampe (37) lösbar befestigbar ist.
12. Tieflader nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung im hochgeklappten Zustand der Rampe an dieser arretierbar ist, vorzugsweise mittels nutförmigen Ausnehmungen (58, 59) die in komplementär dazu ausgebildete Zapfen (60, 61) an der Rampe eingreifen.
13. Tieflader nach Ansprüche 12, dadurch kennzeichnet, dass zwei nutförmige Ausnehmungen (38, 39) vorgesehen sind, die auf gleicher Höhe an den beiden Längsseiten der Transportsicherung ausgebildet sind, wobei vorzugsweise die beiden nutförmigen Ausnehmungen (38, 39) unterschiedliche Profile aufweisen.
14. Tieflader nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen eine Führung für die Transportsicherung (54) im ausgehängten Zustand bilden und sie in paralleler Position zur Rampe (37) fixieren.
15. Tieflader nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung (54) eine Längenverstelleinrichtung (56) aufweist, insbesondere zum Toleranzausgleich zwischen Rampe (37) und Plattform (12)
16. Tieflader nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung zur Längenverstellung zweiteilig ausgebildet ist, wobei die beiden Teile relativ zueinander beweglich sind, vorzugsweise durch ein Spannschloß (80) miteinander gekoppelt sind.
17. Tieflader nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportsicherung zum Angreifen an und sichern beider Teile einer zweiteiligen Rampe ausgebildet ist.
18. Tieflader nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung eines Endteils (63) einer zweiteiligen Rampe ein hakenförmiges Ende (64) der Transportsicherung (54) dient, dass in eine Zapfen (65) am Endteil (63) eingreift.
19. Tieflader insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine eigene Stromversorgung, die eine Stromspeichereinrichtung (73) insbesondere mindestens eine Batterie zur Versorgung eines elektrisch antreibbaren Aggregates am Tieflader, wobei die Stromspeichereinrichtung über die Stromversorgung eines ABS-Systems des Tiefladers (11) aufladbar ist.
20. Tieflader nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tieflader (11) eine Verschiebeeinrichtung (36) aufweist, die aus zwei in etwa -Profil-förmigen Schlitten (46) aufgebaut ist, an denen jeweils ein Rampenlager (38) einer Rampe (37) der Plattform (12) starr befestigt ist, wobei die Schlitten (46) mittels des hydraulischen Antriebs (48) bestehend aus jeweils einem Hydraulikzylinder (49) pro Rampe (37), horizontal auf der am Ende der Plattform (12) befindlichen T-Profil-förmigen Laufschiene (47) beweglich ist, um die horizontale Lage der beiden Rampen (37) bzgl. der Plattform (12) zueinander variabel einzustellen, wobei der Tieflader eine Transportsicherung (54) für die Rampen (37) in hochgeklappter Endstellung aufweist, die aus zwei an der Längsseite der Plattform (12) angeordneten, die Plattform (12) mit den Rampen (37) verbindenden Zug-/Druckstangen aufgebaut ist, wobei in Endstellung der Rampe die Zug-/Druckstangen mit jeweils zwei nutartigen Ausnehmungen (58, 59) in die komplementär dazu ausgebildete Zapfen (60, 61) an der Rampe eingreifen, sowie das hakenförmige Ende (64) der Zug-/Druckstange in den Zapfen (65) am Endteil (63) der zweiteiligen Rampe eingreift, um das Endteil (63) zu sichern.
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