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DE20105400U1 - Montagehilfsvorrichtung zur Befestigung einer Unterkonstruktion zwecks Aufnahme von Wand- oder Deckenverkleidungen - Google Patents

Montagehilfsvorrichtung zur Befestigung einer Unterkonstruktion zwecks Aufnahme von Wand- oder Deckenverkleidungen

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DE20105400U1
DE20105400U1 DE20105400U DE20105400U DE20105400U1 DE 20105400 U1 DE20105400 U1 DE 20105400U1 DE 20105400 U DE20105400 U DE 20105400U DE 20105400 U DE20105400 U DE 20105400U DE 20105400 U1 DE20105400 U1 DE 20105400U1
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Description

Montagehilfsvorrichtung zur Befestigung einer Unterkonstruktion zwecks Aufnahme von Wand- oder Deckenverkleidungen
Die Erfindung betrifft den Aufbau und die Anwendung einer Montagehilfsvorrichtung zur Befestigung einer Wand- bzw. Deckenunterkonstruktion, beispielsweise einer Lattung oder Metall schienen und dgl. in einer ausgerichteten Montageebene. Auf der ebenen Lattung oder Metallschienen-Unterkonstruktion können dann Wand- bzw. Deckenverkleidungselemente wie Gipskartonplatten, Paneele und dgl. befestigt werden.
Aus DE 296 10 245 Ul ist ein Hilfswerkzeug bekannt, durch dessen Anwendung eine Person allein eine Lattung an einer Wand oder Decke eines Raumes anbringen und auch eine Person allein entsprechende Paneele oder Leisten auf die Lattung fixieren kann.
Dieses Hilfswerkzeug besteht im wesentlichen aus einer zangenartigen Klemmvorrichtung, deren Klemmbacken über relativ lange Griffstücke verfügen, wobei die erste Klemmbacke insbesondere rechtwinklig zur Klemmfläche der Klemmbacke eine stabartige Aufnahme zur Ablage einer Latte oder Leiste aufweist und die zweite Klemmbacke nahe der ersten Klemmbacke angelenkt ist.
Sofern eine Person eine Lattung an einer Wand- oder Deckenfläche anordnen will, ist es erforderlich, dass zunächst eine Latte an der Decke oder Wandfläche fixiert wird. Nachdem diese Latte fixiert ist, kann ein solches Hilfswerkzeug in einem beliebigen Bereich der schon fixierten Latte mittels der Klemmbacken angeklemmt werden. Mit Abstand von diesem Hilfswerkzeug wird an der gleichen Latte ein weiteres Hilfswerkzeug mittels der Klemmbacken fixiert. Nunmehr kann auf die stabartigen Aufnahmen beider Hilfswerkzeuge die nächste zu montierende Latte aufgelegt werden.
In DE 198 43 839 Al wird eine Montagehilfe zum Montieren von z.B. Gipskartonplatten an Metallunterkonstruktionen von Decken beschrieben. Die Montagehilfe besteht dabei aus einem Tragteil, das auf der Metallschiene der Unterkonstruktion
aufliegt, weiterhin aus einem Verbindungsteil und einem zum Tragteil parallel verlaufenden Aufnahmeteil. Die zu montierende Platte stützt sich während der Befestigung an der einen Seite der Platte auf dem Tragteil ab; das Tragteil übernimmt dabei quasi die Funktion des „zweiten Mannes".
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Montagehilfsvorrichtung zu schaffen, durch deren Anwendung die Montage einer Unterkonstruktion in einer Montageebene, also das Ausrichten und Befestigen der einzelnen Elemente (Latten, Metallschienen und dgl.) wesentlich vereinfacht wird und damit schneller und kostengünstiger durch nur einen Monteur erfolgen kann.
Eine erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Sofern eine Wand oder Decke mit Platten oder Paneelen verkleidet werden soll, ist es üblich, dass zunächst auf die Wand- oder Deckenfläche eine Lattung von im Abstand zueinander und parallel zueinander angeordneten Dachlatten oder Montageschienen und dgl. angebracht wird.
Dabei soll in vielen Fällen die Lattung direkt auf den Dachsparren befestigt werden, wobei in jedem Fall darauf zu achten ist, dass alle Tragelemente der Unterkonstruktion in einer Ebene verlaufen. Der normale Ausgangszustand ist aber, dass der Montageuntergrund, also Wände, Decken, Dachsparren zum Teil signifikante Abweichungen aus der Ebene aufweisen, die dann durch die Unterkonstruktion ausgeglichen werden sollen.
Um diesen Ausgleich der Oberfläche und damit die Nivellierung der Tragelemente der Unterkonstruktion in einer Ebene zu gewährleisten, werden zunächst zwei Latten bzw. Schienen A im Abstand von etwa 2 bis 5 m ausgerichtet und befestigt. Zur positionsgerechten und ebenenconformen Montage der Latten oder Schienen B, die zwischen den beiden Latten, Schienen A erforderlich sind, wird die erfindungsgemäße Montagehilfe eingesetzt.
Nach der Konzeption der Erfindung besteht die neue Montagehilfe aus einem U-förmig ausgestanzten bzw. zugeschnittenen Blech mit einem langen Mittelschenkel und zwei kurzen Seitenschenkeln.
Dieser Blechstreifen wird wie folgt abgekantet:
Der Mittelschenkel erhält eine U-Form mit einer zur Aufnahme einer Richtlatte ausreichend breiten Mittelzone und den beiden sich links und rechts an die Mittelzone anschließenden Seitenzonen.
Die Seitenschenkel des Blechstreifens können um 90° nach außen oder innen abgewinkelt werden, so dass sie parallel zur Fläche der Mittelzone verlaufen.
Korrespondierend mit der Mittelzone ist eine Spannvorrichtung angeordnet, die sich auf dem an der Mittelzone angrenzenden Teil der parallel zueinander verlaufenden Seitenzonen abstützen kann.
Das Einhängen der erfindungsgemäßen Montagehilfen erfolgt in der Weise, dass die L-förmig von dem U-förmigen (aus dem Mittelschenkel gebildeten) Aufnahmeteil abgespreizten Seitenschenkel als Einhängeteil auf der der Wand/Decke zugekehrten Oberseite der Lattung aufliegen.
In die in den Raum hineinragenden U-förmigen Aufnahmeteile der beiden Montagehilfen wird die Richtlatte eingelegt und mittels der in jeder Montagehilfe vorhandenen Spannvorrichtung gegen die jeweils bereits befestigte Latte bzw. Metallschiene gepresst. Dabei erfolgt sowohl eine Arretierung der Richtlatte in der gewünschten Position als auch der Montagehilfen selbst.
Die mittels der neuen Montagehilfen arretierte und positionierte Richtlatte bildet Anschlag und Auflage für die Montage der Lattung B zwischen den beiden bereits befestigten Latten A, an denen auch die Montagehilfen angeklemmt sind. Dazu werden die Latten bzw. Schienen B auf die Richtlatte aufgelegt und beispielsweise mittels Direktabhängern an den Dachsparren befestigt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung.
Es zeigen
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Montagehilfe mit einer Schraubspannvorrichtung,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform der Montagehilfe mit einer Federspannvorrichtung und
Fig. 3 ein Montagebeispiel mit zwei im Abstand von 2 bis 3 m positionierten Montagehilfen.
Zwei Ausführungsformen der neuen Montagehilfsvorrichtungen sind in Fig. 1 und Fig.
2 dargestellt. Sie unterscheiden sich lediglich durch den Aufbau der Spannvorrichtung
Ausgangsmaterial der Montagehilfe ist ein U-förmig ausgestanzter Blechstreifen 10, der einen langen Mittelschenkel 1 und zwei kurze Seitenschenkel 2 aufweist, s. untere Darstellung in Fig. 1 und 2.
Der Raumkörper der Montagehilfe entsteht durch Abkanten an den eingezeichneten gestrichelten Linien in folgender Weise.
Aus dem Mittelschenkel 1 entsteht ein U-förmiges Aufnahmeteil mit einer etwa 2 bis 4 cm breiten Mittelzone 1.1 und den beiden sich links und rechts an die Mittelzone 1.1 anschließenden Seitenzonen 1.2. Die Seitenzonen 1.2 bilden die beiden parallelen U-Schenkel des Aufnahmeteils 1.
Die beiden Seitenschenkel 2 stehen L-förmig vom U-förmigen Aufnahmeteil 1 ab und bilden das Einhängeteil der Montagehilfe. Sie sind um 90° nach außen abgewinkelt, so dass ihre Flachseiten parallel zur Fläche der Mittelzone 1.1 stehen. Dieser Raumkörper der Montagehilfe ist Gegenstand der beiden mittleren Darstellungen in Fig. 1 und 2, die die Erfindung in der Vorder- und in der Seitenansicht zeigen.
&bgr; m ·
Die Spannvorrichtung 5 befindet sich jeweils im unteren Bereich des U-förmigen Aufnahmeteils 1 und korrespondiert mit der Mittelzone 1.1.
Die Spannvorrichtung der Ausführungsform nach Fig. 1 besteht aus einer Spannschraube 6, die durch die Bohrung 1.3 in der Mittelzone 1.1 und die angrenzende Mutter 7 verläuft. Als über diese Spannschraube 6 verstellbare Auflagefläche für die Richtlatte 3 dient eine Schlitzplatte 8. Mittels der Schlitze 9 erfolgt dabei die Führung der Schlitzplatte 8 auf den parallelen Seitenzonen 1.2.
Bei der Spannvorrichtung in der Ausführungsform nach Fig. 2 wird die Spannschraube durch einen Federmechanismus 11 ersetzt.
Fig. 3 veranschaulicht ein Montagebeispiel zur Befestigung der Unterkonstruktion in Form einer Lattung 4 an Dachsparren 12. In einem 1. Schritt wurden die beiden A-Latten 4 mittels Direktabhängern 13 im Abstand von etwa 2,5 m ausgerichtet und an den Dachsparren 12 befestigt. Zur nachfolgenden Montage der zwischen den A-Latten einzubringenden B-Latten 4 wird die Montagehilfe eingesetzt. Dazu werden zwei Montagehilfen jeweils mit ihrem Einhängeteil 2 auf die A-Latten 4 aufgelegt, so dass die U-förmigen Aufnahmeteile 1 nach unten hängen. In diese Aufnahmeteile 1 wird die Richtlatte 3 eingeschoben. Mittels der in Fig. 3 nicht eingezeichneten Spannvorrichtung 5 werden die beiden Montagehilfen mit der eingelegten Richtlatte arretiert.
Die auf diese Weise positionierte Richtlatte ist gleichzeitig Anschlag und Auflage für die Montage der B-Lattung 4.
Liste der Bezugszeichen
1 U-förmiges Aufnahmeteil, Mittelschenkel
1.1 Mittelzone
1.2 Seitenzonen
1.3 Bohrung (in Mittelzone)
2 Einhängeteil, Seitenschenkel
3 Richtlatte
4 Lattung, Metallschiene
5 Spannvorrichtung
6 Spannschraube
7 Mutter
8 Schlitzplatte
9 Schlitze von 8
10 U-förmiger Blechstreifen
11 Federmechanismus
12 Dachsparren
13 Direktabhänger

Claims (9)

1. Montagehilfsvorrichtung zur Befestigung einer Unterkonstruktion zur Aufnahme von Wand- oder Deckenverkleidungen in einer Montageebene bestehend aus einem U-förmigen Aufnahmeteil (1) zur Aufnahme einer Richtlatte (3) und einem im rechten Winkel dazu abgewinkelten Einhängeteil (2) zum Hintergreifen der Latte oder Metallschiene und dgl. (4), wobei unter Einbeziehung der Mittelzone (1.1) des Aufnahmeteils (1) eine Spannvorrichtung (5) eingebracht ist, die die Richtlatte (3) gegen die Lattung (4) presst und dabei Montagehilfe sowie Richtlatte (3) arretiert.
2. Montagehilfsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das U-förmige Aufnahmeteil (1) und das Einhängeteil (2) sich aus einem U-förmig ausgestanzten Blechstreifen (10) ergeben, wobei das U-förmige Aufnahmeteil (1) aus dem langen Mittelschenkel und das Einhängeteil (2) aus den beiden kurzen Seitenschenkeln entstehen nachdem der Blechstreifen (10) wie folgt abgekantet ist:
- der Mittelschenkel (1) erhält eine U-Form mit einer zur Aufnahme einer Richtlatte (3) ausreichend breiten Mittelzone (1.1) und den beiden sich beidseitig an die Mittelzone anschließenden Seitenzonen (1.2)
und wobei unter Einbeziehung der Mittelzone (1.1) des Mittelschenkels (1) eine Spannvorrichtung (5) in den unteren Bereich des U-förmigen Aufnahmeteils (1) eingebracht ist.
3. Montagehilfsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (2) um 90° nach außen oder innen abgewinkelt sind, so dass ihre Flachseiten parallel zur Fläche der Mittelzone (1.1) ausgerichtet sind.
4. Montagehilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Mittelzone (1.1) des Mittelschenkels (1) als Auflagefläche für die Richtlatte (3) etwa 2 bis 5 cm beträgt.
5. Montagehilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Seitenzonen (1.2) des Mittelschenkels (1) zur Bildung des Aufnahmeraumes für die Richtlatte (3) etwa 10 bis 15 cm beträgt.
6. Montagehilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Seitenschenkel (2) des U- förmigen Blechstreifens (10) zur Bildung des Einhängeteils etwa 5 bis 10 cm beträgt.
7. Montagehilfsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Seitenschenkel (2) nach unten abgewinkelt sind.
8. Montagehilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (5) aufgebaut ist aus
- einer Spannschraube (6), die durch die Bohrung (1.3) in der Mittelzone (1.1) und die angrenzende Mutter (7) verläuft und
- einer Schlitzplatte (8) mit Schlitzen (9), wobei die Schlitzplatte über die Spannschraube (6) höhenverstellbar mittels der Schlitze (9) auf den parallelen Seitenzonen (1.2) geführt ist und als Auflagefläche für die Richtlatte (3) dient.
9. Montagehilfsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannschraube (6) mit Mutter (7) durch einen Federmechanismus (11) ersetzt ist.
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