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DE20104346U1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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Publication number
DE20104346U1
DE20104346U1 DE20104346U DE20104346U DE20104346U1 DE 20104346 U1 DE20104346 U1 DE 20104346U1 DE 20104346 U DE20104346 U DE 20104346U DE 20104346 U DE20104346 U DE 20104346U DE 20104346 U1 DE20104346 U1 DE 20104346U1
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DE
Germany
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light
lamp
luminaire
housing
ceiling
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Application number
DE20104346U
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English (en)
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WILA PATENT und LIZENZGMBH SEV
Original Assignee
WILA PATENT und LIZENZGMBH SEV
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Publication date
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    • F21V9/00Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters
    • F21V9/02Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters for simulating daylight
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • F21S8/04Lighting devices intended for fixed installation intended only for mounting on a ceiling or the like overhead structures
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    • F21LIGHTING
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    • F21V14/04Controlling the distribution of the light emitted by adjustment of elements by movement of reflectors
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    • F21V7/0016Reflectors for light sources providing for indirect lighting on lighting devices that also provide for direct lighting, e.g. by means of independent light sources, by splitting of the light beam, by switching between both lighting modes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2103/00Elongate light sources, e.g. fluorescent tubes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2113/00Combination of light sources

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Spectroscopy & Molecular Physics (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

WILA Patent-und Lizenzgesellschaft mbH
Bahnweg Nord 16 CH-9475 Sevelen SG Schweiz
Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine Deckenleuchte mit zumindest einer in einem Leuchtengehäuse angeordneten Lampe.
Leuchten, beispielsweise Arbeitsplatzleuchten oder Deckenleuchten, bestehen in aller Regel aus einem Leuchtengehäuse, in dem eine oder mehrere Lampen angeordnet sind. Zum gerichteten Lichtaustritt der Leuchte ist entweder das Leuchtengehäuse innenseitig entsprechend reflektiv ausgestaltet oder die Lampen befinden sich innerhalb eines Reflektors
&iacgr;&ogr; oder auch zwischen Seitenreflektoren. Die Leuchte und die in der Leuchte integrierten Lampen sind ausgelegt, um einen Nutzbereich in der gewünschten üblichen Helligkeit beleuchten zu können. Die übliche Umgebungs- und Arbeitsbeleuchtung liegt zwischen 300 und 500 lux.
Es sind ferner Leuchten bekannt geworden, bei denen im Leuchtengehäuse Lampen unterschiedlicher Lichtfarbe angeordnet und an eine Steuereinrichtung angeschlossen sind, so daß über den Verlauf eines Tages hinweg die Lichtfarbe und in gewissen Grenzen auch die Helligkeit nicht gleichförmig ist, sondern an den normalen Tageslichtverlauf angepaßt ist. Zum Betreiben einer solchen sich cirkadian bezüglich seiner Lichtfarbe und seiner Helligkeit ändernden Leuchte ist eine aufwendige Steuerung notwendig. Durch den Einsatz derartiger Leuchten beispielsweise im Arbeitsbereich soll die Leistungsbereitschaft der unter dieser Beleuchtung
arbeitenden Personen angeregt werden, insbesondere zu solchen Tageszeiten, in denen ansonsten im allgemeinen die Leistungsbereitschaft abfällt bzw. reduziert ist. Infolge der aufwendigen Steuerung, welche den Anschluß einer solchen Leuchte an ein BUS-System notwendig macht, besteht das Bedürfnis nach Leuchten, insbesondere Deckenleuchten, mit denen sich ebenfalls die Vorteile einer den Tageslichtverlauf nachahmenden Leuchte realisierbar sind.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine solche Leuchte bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zum einen dadurch gelöst, daß in dem Leuchtengehäuse zumindest eine weitere als Zusatzbeleuchtungseinrichtung ausgebildete Lichtquelle installiert ist, wobei die von der Zusatzbeleuchtungseinrichtung bereitgestellte Helligkeit erheblich höher ist als die von der zumindest einen Lampe bereitgestellte.
Ferner wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Leuchte gelöst, die gekennzeichnet ist dadurch, daß die zumindest eine Lampe an eine Steuereinrichtung angeschlossen ist, mit der die zumindest eine Lampe bei einem Normalbetrieb der Leuchte mit einem Bruchteil ihrer möglichen Leistung und bei einem Spezialbetrieb mit ihrer vollen Leistung betreibbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Leuchte gemäß dem ersten Lösungsvorschlag sind in dem Leuchtengehäuse neben der oder den für einen Normalbetrieb der Leuchte benötigten Lampen weitere, als zusätzliche Beleuchtungseinrichtung dienende Lichtquellen, beispielsweise Zusatzlampen, enthalten, deren Helligkeit ganz erheblich höher ist als die Helligkeit, die von den für einen Normalbetrieb der Leuchte eingesetzten Lampen bereitgestellt wird. Diese Zusatzbeleuchtungseinrichtung wirkt bei ihrem Betrieb im Rahmen einer Lichttherapie als sogenannte Lichtdusche, da bei einem Betrieb der Zusatzbeleuchtungseinrichtung der ansonsten mit lediglich 300 - 500 lux beleuchtete Umgebungs- oder Arbeitsbereich für die Dauer des Betriebes der Zusatzbeleuchtungseinrichtung mit einer sehr viel höheren Helligkeit, beispielsweise 2000 lux oder 10.000 lux beleuchtet ist. Eine derartige, zeitlich begrenzte Beleuchtung der Umgebung bzw. eines Arbeitsplatzes ist ausreichend, um einem zuvor erwähnten Lei-
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stungstief wirksam entgegen zu wirken. Dabei können Betriebsdauern von 10 Minuten bis 40 Minuten bereits ausreichend sein. Für den Betrieb einer solchen Leuchte mit einer derartigen Zusatzbeleuchtungseinrichtung bedarf es grundsätzlich lediglich eines zusätzlichen Schaltmittels, um die Zusatzbeleuchtungseinrichtung in Betrieb setzen und anschließend wieder ausschalten zu können. Daher kann eine solche Leuchte unabhängig von einem BUS-System an beliebiger Stelle und insbesondere ohne aufwendige prozessorgesteuerte Steuereinrichtungen eingesetzt werden.
&iacgr;&ogr; Das von der Zusatzbeleuchtungseinrichtung abgestrahlte Licht ist vorzugsweise ein Vollspektrumlicht; bei Einsatz von Lampen sind diese zweckmäßigerweise Vollspektrumlampen.
Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb eines Leuchtengehäuses neben der oder den für einen Normalbetrieb vorgesehenen Lampen Zusatzlampen anzuordnen. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist jedoch vorgesehen, daß in dem Leuchtengehäuse Seitenreflektoren für einen nach unten gerichteten Austritt des von der zumindest einen für einen Normalbetrieb vorgesehenen Lampe angeordnet sind. Benachbart zu den Seitenreflektoren umfaßt eine solche Leuchte Lichtverteilungskammern, von denen zumindest die Unterseite lichtdurchlässig ist, etwa durch eine Lichtaustrittsfläche. Eine derartige Lichtaustrittsfläche kann ebenfalls zum Lichtaustritt von von der zumindest einen für einen Normalbetrieb der Leuchte vorgesehenen Lampe dienen. Die Lichtverteilungskammern dienen beim Gegenstand der Erfindung jedoch insbesondere dazu, Zusatzlampen mit einer sehr viel höheren Helligkeitsleistung als die zumindest eine für einen Normalbetrieb der Leuchte vorgesehene Lampe aufzunehmen. Bei einer solchen Leuchte dienen die unterseitigen Lichtaustrittsflächen gleichzeitig zum Verteilen des von den Zusatzlampen abgestrahlten Lichtes. Für den Fall, daß eine solche, zweckmäßigerweise als Deckenleuchte ausgebildete Leuchte eine Pendelleuchte ist, können die Lichtverteilungskammern auch oberseitig lichtdurchlässig ausgebildet sein, so daß dann von den Zusatzlampen nicht nur eine Beleuchtung eines bestimmten Nutzbereiches, sondern ebenfalls durch den Indirektanteil ein sehr viel größerer Bereich beleuchtbar ist. In einer Ausbildung einer solchen Leuchte als Deckeneinbau- oder -anbauleuchte sind die Lichtaustrittsflächen der Lichtverteilungskammern Teil eines insgesamt lichtdurchlässigen Elementes, das von dem Leuchtengehäuse getragen ist. Die Lichtaustrittsflä-
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che erstreckt sich vom Außenrand der Deckenleuchte bis in den Bereich der Seitenreflektoren und ist über diese Strecke ansteigend ausgebildet. Diese Anordnung erlaubt neben einer Hauptbeleuchtungsrichtung nach unten eine Deckenaufhellung. Zweckmäßig bei einer solchen Leuchte ist, eine sich von dem Gehäuseboden nach unten zu der zumindest einen für einen Normalbetrieb der Leuchte vorgesehenen Lampe vorspringende Geräteaufnahme vorzusehen, dessen zur zumindest einen Lampe weisende Oberfläche reflektiv ausgebildet ist. Entsprechend ist auch die zum Leuchteninnenraum weisende Seite des Leuchtengehäuses reflektiv ausgestaltet, und die zumindest eine Lampe befindet sich in einer zwischen zwei Seitenreflektoren angeordneten Lampenöffnung, so daß von dieser auch rückseitig aus den Seitenreflektoren Licht heraustreten kann. Dieses rückseitig von der zumindest einen Lampe abgestrahlte und an den reflektiven Oberflächen des Leuchtengehäuses reflektierte Licht tritt dann aus den benachbart zu den Seitenreflektoren angeordneten Lichtaustrittsflächen aus. Das Anordnen einer Geräteaufnahme, die vom Gehäuseboden in den Leuchteninnenraum hinein vorspringend ausgebildet ist, hat zur Folge, daß unmittelbar benachbart zu der Geräteaufnahme in dem Leuchtengehäuse ein gegenüber einer direkten Beleuchtung der zumindest einen für einen Normalbetrieb der Leuchte vorgesehenen Lampe abgeschatteter Nutzraum vorhanden ist. Durch entsprechendes Anordnen der zumindest einen Lampe sowie der reflektiven Oberflächen ist dieser abgeschattete Nutzraum an den Lichtaustrittsflächen jedoch nicht erkennbar. Daher eignet sich dieser besonders, um in diesem eine oder mehrere Zusatzlampen zum Realisieren der erfindungsgemäßen Lichtdusche unterbringen zu können. Die Installation derartiger zusätzlicher Lampen ist daher für einen Nutzer einer solchen Deckenleuchte im Normalbetrieb nicht erkennbar.
Gemäß dem zweiten Lösungsvorschlag ist die zumindest eine für einen Normalbetrieb der Leuchte eingesetzte Lampe so konzipiert, daß bei einem Betreiben dieser Lampe mit maximaler Leistung die gewünschte Helligkeit für den Betrieb der Leuchte als Lichtdusche bereitgestellt ist. Die zumindest eine Lampe dieser Leuchte ist an eine Steuereinrichtung angeschlossen, mit der für einen Normalbetrieb der Leuchte diese zumindest eine Lampe mit nur einem Bruchteil ihrer möglichen Leistung betreibbar ist. Durch Umschalten der Steuereinrichtung in den einen oder in den anderen Betrieb kann die Leuchte in ihren Normalbetrieb bzw. in ihren als
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Lichtdusche dienenden Spezialbetrieb umgeschaltet werden. Der zur Realisierung einer solchen Leuchte benötigte Aufwand ist ebenfalls ganz erheblich geringer als der für eine aus dem vorbekannten Stand der Technik benötigte. Vorteilhaft an einer solchen Leuchte ist, daß für die Bereitstellung einer Normalbeleuchtung und der Spezialbeleuchtung dieselben Lampen benutzt werden, so daß grundsätzlich keine Zusatzlampen in einem Leuchtengehäuse untergebracht werden müssen.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter &iacgr;&ogr; Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: Einen schematisierten Querschnitt durch eine Deckenleuchte
als Teil einer Systemdecke,
Fig. 2: eine Deckenleuchte entsprechend Figur 1 in zwei weiteren
unterschiedlichen Ausgestaltungen und
Fig. 3: einen schematisierten Querschnitt durch eine weitere Dek-
kenleuchte.
Eine Deckenleuchte 1 ist konzipiert als Deckeneinbauleuchte als Teil einer Systemdecke. Die Deckenleuchte 1 ist deckenseitig montiert zwischen einzelnen Deckenmodulen 2, von denen in Figur 1 ein Deckenmodul 2 dargestellt ist, das unterseitig an einer Decke 3 befestigt ist. Zum Befestigen der Deckenleuchte 1 an der Decke 3 kann ebenfalls ein T-förmig ausgebildetes Trägerprofil 4 dienen. Die Deckenleuchte 1 besteht aus einem Gehäuse 5 aufgebaut aus einem Gehäuseboden 6 und einer vom Gehäuseboden 6 abgekanteten Gehäusewand 7. Die Gehäusewand 7 trägt an ihren Außenseiten jeweils einen Haltefalz 8, 8'. Zum Halten der Deckenleuchte 1 mittels des Trägerprofils 4 liegt der Haltefalz 8 auf der Oberseite des T-Steges des Trägerprofils 4 auf; an der gegenüberliegenden Seite liegt der Haltefalz 8' an der Unterseite des Deckenmoduls 2 ah. In der Mitte des Gehäusebodens 6 weist dieser eine kanalartig ausgebildete und sich über die gesamte Längserstreckung der Deckenleuchte 1 erstreckende Geräteaufnahme 9 auf. Die Geräteaufnahme 9 dient zur Aufnahme der notwendigen elektrischen/elektronischen Geräte, wie Vorschaltgeräte oder dergleichen.
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AIs Lichtquelle der Deckenleuchte 1 dient eine Leuchtstoffröhre 10, die mittig in dem Gehäuse 5 und der Längserstreckung der Geräteaufnahme 9 folgend angeordnet ist. Die Leuchtstoffröhre 10 ist mit Abstand zur Unterseite der Geräteaufnahme 9 angeordnet. Teil der Deckenleuchte 1 sind ebenfalls zwei Seitenreflektoren 11, 12, die unterseitig eine Lichtaustrittsöffnung 13 definieren. Zum Entblenden des unterseitig aus der Lichtaustrittsöffnung 13 austretenden Lichtes sind in den Seitenreflektoren 11, 12 Lamellen 14 gehalten. Die Seitenreflektoren 11, 12 sind oberseitig offen und bilden eine Lampenöffnung 15, in der die Leuchtstoffröhre 10 angeordnet ist. Die Leuchtstoffröhre 10 ist zum Teil in den von den Seitenreflektoren 11, 12 eingeschlossenen Bereich hineinragend und mit ihrer Rückseite aus der Lampenöffnung 15 herausragend angeordnet. Auf diese Weise tritt ein Teil des von der Leuchtstoffröhre 10 abgestrahlten Lichtes auf die Seitenreflektoren 11, 12; ein weiterer Teil wird zum Geis häuse 5 hin abgestrahlt. Teil der Deckenleuchte 1 sind ferner zwei insgesamt lichtdurchlässige Elemente 16, 16' wobei im folgenden das lichtdurchläs.sige Element 16 näher beschrieben ist; das lichtdurchlässige Element 16' ist entsprechend aufgebaut. Durch die lichtdurchlässigen Elemente 16, 16' ist gemeinsam mit dem Gehäuse 5 jeweils benachbart zu den Seitenreflektoren 11, 12 ein Hohlraum geschaffen. Das lichtdurchlässige Element 16 ist insgesamt lichtdurchscheinend und umfaßt einen in den Haltefalz 8 hineinragenden Haltefuß 17. Von dem Haltefuß 17 ausgehend erstreckt sich in Richtung zum dem Seitenreflektor 11 hin ein gerader Abschnitt, der im folgenden als Lichtaustrittsfläche 18 bezeichnet ist. An die Lichtaustrittsfläche 18 des lichtdurchlässigen Elementes 11 grenzt an seinem dem Haltefuß 17 gegenüberliegenden Abschluß ein sich zum Gehäuseboden 6 erstreckender Stützabschnitt 19, der in nicht näher dargestellter Art und Weise mit seinem freien Ende ebenfalls am Gehäuseboden 6 festgelegt ist.
Durch den lotrechten Abstand von der Lichtaustrittsöffnung 13 bzw. des benachbarten Abschlusses der Lichtaustrittsfläche 18 zur Unterseite der durch die Deckenmodule 2 gebildeten Sichtfläche 20 der Decke tritt aus der Lichtaustrittsfläche 18 ebenfalls ein die Sichtfläche 20 der Decke beleuchtender Lichtanteil aus. Dies kann, wie in Figur 1 beispielhaft dargestellt durch eine entsprechende Anordnung der Leuchtstoffröhre 10 erfolgen, so daß die angrenzenden Deckenbereiche direkt beleuchtet sind. Dies kann auch dadurch erfolgen, daß die Innenseite der Lichtaustrittsflä-
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che 18 des lichtdurchlässigen Elementes 15 lichtlenkende Mittel, beispielsweise Prismen tragen, an den unter anderem eine zur Sichtfläche 20 der Decke hin gerichtete Lichtlenkung erfolgt.
Die Deckenleuchte 1 umfaßt reflektive Oberflächen, wobei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Gehäuseboden und insbesondere auch die zur Leuchtstoffröhre 10 gewandte Seite der Geräteaufnahme 9 reflektiv ausgebildet sind. Durch diese Maßnahme werden diese Gehäuseabschnitte benutzt, um von der Leuchtstoffröhre 10 rückseitig abgestrahltes
&iacgr;&ogr; Licht zur Lichtaustrittsfläche 8 hin zu reflektieren, um nicht nur eine glechmäßigere Beleuchtung des Nutzbereiches zu erzielen, sondern insbesondere auch um durch das „leuchtende" Gehäuse eine besondere ästhetische Wirkung zu erzielen.
Durch die Ausbildung der zur Leuchtstoffröhre 10 hin vorspringenden Geräteaufnahme 9 ist zu jeder Seite der Geräteaufnahme 9 ein gegenüber einer direkten Beleuchtung durch die Leuchtstoffröhre 10 abgeschatteter Nutzbereich 21, 22 bereitgestellt, der betrachterseitig durch entsprechende Anordnung der Leuchtstoffröhre 10 zu den reflektiven Oberflächen des Gehäuses 5 und/oder durch Anordnen von lichtleitenden Mitteln nicht als solcher erkennbar ist. Vielmehr tritt aus der Lichtaustrittsfläche 18 in gleichmäßiger Verteilung Licht aus. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist in den beiden Nutzbereichen 21, 22 jeweils eine Zusatzlampe 23, 24 installiert, die als Vollsprektrumlampen ausgebildet sind und bei ihrem Betrieb eine sehr viel höhere Helligkeit aufweisen als die Leuchtstoffröhre 10. Die Zusatzlampen 23, 24 sind vorgesehen, um die Deckenleuchte 1 ebenfalls als sogenannte Lichtdusche benutzen zu können. Wie bereits zuvor ausgeführt, beeinträchtigt die Installation der Zusatzlampen 23, 24 den gleichmäßigen Lichtaustritt aus den Lichtaustrittsflächen 18 nicht.
Die lichtdurchlässigen Elemente 15, 16 sind zweckmäßigerweise lediglich transparent und nicht durchsichtig ausgebildet, um den Austritt eines gleichmäßig über die Flächen verteilte Lichtstromes zu begünstigen. Eine solche Ausgestaltung kann auch durch Einsatz von Materialien bereitgestellt werden, die als vorwärtsreflektierend bezeichnet werden. Zusätzlich zu der gleichmäßigen mattscheibenartigen Lichtverteilung wird bei diesen Materialien ebenfalls eine bestimmte Lichtlenkung erzielt.
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Die reflektiven Oberflächen des Gehäuses können unterschiedlich ausgebildet sein, um unterschiedliche Reflexionseffekte erzielen zu können. Beispielsweise können die reflektiven Oberflächen weiß geperlt und somit mit einer gewissen Rauhigkeit versehen sein, um mit der Reflexion einen Diffusionseffekt erzielen zu können.
Figur 2 zeigt jeweils eine Hälfte einer weiteren Deckenleuchte 25, 26, die grundsätzlich aufgebaut sind, wie die Deckenleuchte 1 der Figur 1, sich &iacgr;&ogr; jedoch in Details unterscheiden. Bei der Deckenleuchte 25 ist das lichtdurchlässige Element 27 im Gegensatz zu der Ausbildung des lichtdurchlässigen Elementes 16 der Deckenleuchte 1 konkav gekrümmt.
Bei der Deckenleuchte 26 sind zusätzlich die Seitenreflektoren 28 - wie durch den Doppelpfeil angedeutet - in ihrer Höhe bezüglich der Leuchtstoffröhre 29 einrichtbar. Mit dieser Einrichtbarkeit kann der rückwärtig austretende Lichtanteil entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen angepaßt werden. Auf der zur Leuchtstoffröhre 29 weisenden Seite der Geräteaufnahme 30 ist als reflektive Oberfläche ein konkav gekrümmtes Reflexionselement 31 angeordnet. Anstelle eines solchen konkav gekrümmten Reflexionselementes 31 kann auch ein konvex gekrümmtes vorgesehen sein, um eine größere Lichtverteilung zu erzielen. Ferner ist im Bereich des Gehäusebodens 32 der Deckenleuchte 26 ein Prismenraster 33 beispielhaft angeordnet, um eine Reflexion in eine bestimmte bevorzugte Richtung zu erzielen. Dabei kann ebenfalls vorgesehen sein, daß die Dimensionierung der einzelnen Prismen sich von dem inneren zum äußeren Prisma hin ändert.
In den Figuren nicht dargestellt, jedoch zweckmäßig im Einsatz ist ebenfalls die Anordnung von lichtleitenden Mitteln auf der Innenseite der Lichtaustrittsflächen.
Figur 3 zeigt eine weitere Deckenleuchte 34. Die Deckenleuchte 34 besteht aus einem wannenförmigen Leuchtengehäuse 35, in dem für einen Normalbetrieb der Deckenleuchte 34 benachbart zueinander zwei Leuchtstofflampen 36, 37 angeordnet sind. Die Leuchtstofflampen 36, 37 leuchten bei einem Normalbetrieb der Deckenleuchte mit einer Helligkeit von etwa 500 lux. Benachbart zu jeder Leuchtstofflampe 36, 37 ist ferner je-
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weils eine Zusatzlampe 38, 39 vorgesehen, mit denen eine Helligkeit von jeweils 4000 lux erzielbar ist. Die Lampen 38, 39 sind als Vollspektrumlampen ausgebildet. An der unteren lichtaustrittsseitigen Öffnung des Leuchtengehäuses 35 ist ein Lamellenraster 40 zur Entblendung angeordnet.
Die in den Deckenleuchten 1, 25, 26 und 34 eingesetzten Zusatzlampen 23, 24; 38, 39 können unabhängig von den für einen Normalbetrieb jeweils vorgesehenen Lampen 10, 29, 36, 37 ein- und ausgeschaltet werden. Eingeschaltet strahlen die Deckenleuchten 1, 25, 26, 34 jeweils eine um ein Vielfaches höhere Helligkeit ab als beim jeweiligen Normalbetrieb, so daß in diesem Betrieb der Deckenleuchten 1, 25, 26, 34 diese sich in ihrem Spezialbetrieb als Lichtdusche befinden. Dabei können die für einen Normalbetrieb vorgesehenen Lampen 1, 29, 36, 37 eingeschaltet bleiben oder auch ausgeschaltet sein.
Aus der Beschreibung der Erfindung wird deutlich, daß mit einfachen Mitteln, und insbesondere ohne größere, insbesondere prozessorgesteuerte Steuereinrichtungen Leuchten bereitgestellt sind, mit denen im Wege einer Lichttherapie wirksam cirkadianen Leistungstiefs entgegengewirkt werden kann.
-10-Bezugszeichenliste
1 Deckenleuchte 34 Deckenleuchte
2 Deckenmodul 35 Leuchtengehäuse
3 Trägerprofil 36 Leuchtstofflampe
4 Trägerprofil 37 Leuchtstofflampe
5 Gehäuse 38 Zusatzlampe
6 Gehäuseboden 39 Zusatzlampe
7 Gehäusewand 40 Lamellenraster
8,8' Haltefalz
9 Geräteaufnahme
10 Leuchtstoffröhre
11 Seitenreflektor
12 Seitenreflektor
13 Lichtaustrittsöffnung
14 Lamelle
15 Lampenöffnung
16,16' Lichtdurchlässiges Element
17 Haltefuß
18 Lichtaustrittsfläche
19 Stützabschnitt
20 Sichtfläche der Decke
21 Nutzbereich
22 Nutzbereich
23 Zusatzlampe
24 Zusatzlampe
25 Deckenleuchte
26 Deckenleuchte
27 Lichtdurchlässiges Element
28 Seitenreflektor
29 Leuchtstoffröhre
30 Geräteaufnahme
31 Reflexionselement
32 Gehäuseboden
33 Prismenraster

Claims (17)

1. Leuchte, insbesondere Deckenleuchte (1, 25, 26, 34) mit zumindest einer in einem Leuchtengehäuse angeordneten Lampe (10, 29, 36, 37), dadurch gekennzeichnet, daß in dem Leuchtengehäuse (5, 35) zumindest eine weitere als Zusatzbeleuchtungseinrichtung ausgebildete Lichtquelle (23, 24, 38, 39) installiert ist, wobei die von der Zusatzbeleuchtungseinrichtung bereitgestellte Helligkeit erheblich höher ist als die von der zumindest einen Lampe (10, 29, 36, 37) bereitgestellte.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzbeleuchtungseinrichtung eine oder mehrere Zusatzlampen umfaßt, wobei die von jeder Zusatzlampe bereitgestellte Helligkeit erheblich höher ist als die von der zumindest einen Lampe (10, 29, 36, 37) bereitgestellte.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Zusatzbeleuchtungseinrichtung bereitgestellte Helligkeit ein Mehrfaches, insbesondere das Fünffache bis Zehnfache der Helligkeit der zumindest einen Lampe beträgt.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Leuchtengehäuse (5) Seitenreflektoren (11, 12, 28) zum Lenken von von der zumindest einen Lampe (10, 29) abgestrahlten Licht angeordnet sind und außenseitig benachbart zu den Seitenreflektoren (11, 12, 28) zumindest nach unten lichtdurchlässig ausgebildete Lichtverteilungskammern vorgesehen sind und die Zusatzbeleuchtungseinrichtung angeordnet ist, damit das von dieser Einrichtung abgestrahlte Licht aus der oder den lichtdurchlässigen Seiten einer Lichtverteilungskammer austritt.
5. Leuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtverteilungskammer zumindest unterseitig durch eine lichtdurchlässige Lichtaustrittsfläche (18) begrenzt ist.
6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Lampe (10, 29) zwischen zwei oberseitig eine Lampenöffnung (15) freilassenden Seitenreflektoren (11, 12; 28) und im Bereich der Lampenöffnung (15) angeordnet ist und die benachbart zu den Seitenreflektoren (11, 12; 28) angeordneten Lichtaustrittsflächen (18, 27) ausgehend von ihrem äußeren Abschluß in Richtung zu den Seitenreflektoren (11, 12; 28) hin ansteigend und sich im wesentlichen bis in den Bereich eines Seitenreflektors (11, 12; 28) erstreckend ausgebildet sind und die Deckenleuchte (1, 25, 26) gehäuseseitig weitere reflektive Oberflächen in einer solchen Anordnung aufweist, daß von der zumindest einen Lampe (10, 29) in Richtung zum Gehäuse (5) abgestrahltes Licht durch diese reflektiven Oberflächen zu den Lichtaustrittsflächen (18, 27) der Deckenleuchte (1, 25, 26) hin reflektiert wird und an diesen austritt.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtaustrittsflächen (18, 27) Teil eines lichtdurchlässigen Elementes (16, 16') sind und das Gehäuse (5) einen jedem lichtdurchlässigen Element (16, 16') zugeordneten äußeren Haltefalz (8, 8') zur Aufnahme eines an eine Lichtsaustrittsfläche (18) grenzenden Haltefußes (17) des lichtdurchlässigen Elementes (16, 16') umfaßt, welcher Haltefalz (17) etwa in der Höhe der sichtbaren Deckenunterseite (20) angeordnet ist.
8. Leuchte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtaustrittsfläche (18) des lichtdurchlässigen Elementes (16, 16') nach Art einer Scheibe ausgebildet ist.
9. Leuchte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtaustrittsfläche (27) des lichtdurchlässigen Elements eine konkave äußere Oberfläche aufweist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtaustrittsfläche innenseitig lichtlenkende Mittel zugeordnet sind.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an die Lichtaustrittsfläche (18, 27) an seinem zu den Seitenreflektoren (11, 12; 28) weisenden Ende ein lichtdurchlässiger, sich in Richtung zum Gehäuseboden (6) erstreckender Stützabschnitt (19) grenzt.
12. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere reflektive Oberfläche der Deckenleuchte (1, 25, 26) die nach innen weisende Oberfläche des Gehäusebodens (6) ist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere reflektive Oberfläche der Deckenleuchte durch die Unterseite eines in dem Gehäuse integrierten Zwischenbodens ist.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) eine vom Gehäuseboden (6) zu der zumindest einen Lampe (10, 29) hin vorspringende Geräteaufnahme (9, 30) zur Aufnahme von Vorschaltgeräten oder dergleichen aufweist, dessen zur Lampe (10, 29) gerichtete Oberfläche eine der weiteren reflektiven Oberflächen der Deckenleuchte (1, 25, 26) ist.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß den weiteren reflektiven Oberflächen zumindest teilweise lichtlenkende Mittel (33) zugeordnet sind.
16. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzlampen (23, 24, 38, 39) Vollspektrumlampen sind.
17. Leuchte, insbesondere Deckenleuchte mit zumindest einer in einem Leuchtengehäuse angeordneten Lampe, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Lampe an eine Steuereinrichtung angeschlossen ist, mit der die zumindest eine Lampe bei einem Normalbetrieb der Leuchte mit einem Bruchteil ihrer möglichen Leistung und bei einem Spezialbetrieb mit ihrer vollen Leistung betreibbar ist.
DE20104346U 2001-03-14 2001-03-14 Leuchte Expired - Lifetime DE20104346U1 (de)

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