DE20002391U1 - Arbeitsplatzbezogene Pendelleuchte - Google Patents
Arbeitsplatzbezogene PendelleuchteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Pendelleuchte mit einem direkten, auf einen Arbeitsplatz gerichteten Lichtanteil und mit einem indirekten Lichtanteil. Insbesondere betrifft die Erfindung eine arbeitsplatzbezogene Pendelleuchte mit zumindest einem Leuchtenbestandteil zum direkten Beleuchten eines Arbeitsplatzes und mit einem weiteren Leuchtenbestandteil zum Bewirken einer indirekten Beleuchtung, wobei der zum Erzielen einer indirekten Beleuchtung vorgesehene Leuchtenbestandteil mit seiner Längserstreckung in Querrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes und der
&iacgr;&ogr; zum Bewirken der direkten Beleuchtung vorgesehene Leuchtenbestandteil im Bereich eines Endes bezogen auf die Längserstreckung des Leuchtenbestandteils angeordnet ist.
Derartige Pendelleuchten sind aus dem Stand der Technik bekannt. Eine solche arbeitsplatzbezogene Pendelleuchte umfaßt mehrere Leuchtmittel, von denen zumindest ein Leuchtmittel nach oben abstrahlend zum Bewirken einer indirekten (Raum)Beleuchtung angeordnet ist. Zumindest ein weiteres Leuchtmittel ist zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehen. Die eingesetzten Leuchtstofflampen sind parallel zueinander bezüglich ihrer Längserstreckung orientiert, so daß die Längserstreckung der Pendelleuchte im wesentlichen durch die Länge der eingesetzten Leuchtstofflampen definiert ist. Eine solche Pendelleuchte kann je nach Ausgestaltung des Arbeitsplatzes in Längs- oder in Querrichtung zur Ar-
beitsplatzorientierung über dem Arbeitsplatz angeordnet sein. Unter den im Rahmen dieser Ausführungen benutzten Begriff „Arbeitsplatzorientierung" ist diejenige Orientierung zu verstehen, die in Blickrichtung einer den Arbeitsplatz nutzenden Person verläuft. Handelt es sich bei einem solchen Arbeitsplatz, wie typischer Weise vorgesehen, um einen Büroarbeitsplatz, verläuft die vordere Tischkante des Büroschreibtisches in Querrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes.
Vorteilhaft an einer solchen arbeitsplatzbezogenen Pendelleuchte mit einem direkten, den Arbeitsplatz beleuchtenden Lichtanteil ist, daß weitere, an dem Arbeitsplatz anzubringende Leuchten, beispielsweise Bürotischleuchten nicht eingesetzt zu werden brauchen, so daß die auf dem Arbeitsplatz zur Verfügung stehende Fläche nicht durch Beleuchtungskörper eingeschränkt ist. Der indirekte Lichtanteil einer solchen Pendelleuchte dient zum einen der Raumbeleuchtung, zum anderen jedoch auch um den Arbeitsplatz mit einem indirekten Lichtanteil zu beleuchten.
Damit sich das oder die zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes eingesetzten Leuchtmittel nicht direkt von einem Arbeitsplatznutzer erblickt werden können, sind typischer Weise diese Leuchtmittel unterseitig durch ein lichtlenkendes Raster oder eine Prismenscheibe abgedeckt. Auch wenn mit einer solchen arbeitsplatzbezogenen Pendelleuchte eine blendungsfreie Beleuchtung des Arbeitsplatzes bezogen auf eine direkte Blendung möglich ist, so stellt sich als Nachteil dar, daß eine Reflexblendung von dem Arbeitsplatznutzer hingenommen werden muß. Eine Reflexblendung tritt insbesondere dann ein, wenn die Arbeitsplatzoberfläche, beispielsweise die Bürotischoberfläche glatt und poliert ist, so daß sich auf dieser Oberfläche die einfallenden Lichtstrahlen des direkten Lichtanteils der Pendelleuchte zum Arbeitsplatznutzer hin gespiegelt werden, so daß auf diesem Wege eine indirekte Blendung (= Reflexblendung) eintritt.
Aus der DE 33 01 277 A1 ist eine weitere Arbeitsplatzleuchte bekannt geworden, bestehend aus im wesentlichen einem langgestreckten Leuchtengehäuse, in dem ein oder mehrere, parallel zueinander verlaufende Leuchtstofflampen angeordnet sind. Der Längserstreckung des Leuchtengehäuses und somit der Leuchtstofflampe folgend ist im mittleren Bereich des Lampengehäuses oberseitig eine Lichtaustrittsöffnung angeordnet, durch die eine nach oben abstrahlende indirekte Beleuchtung
bewirkt wird. Benachbart zu diesem Leuchtenbestandteil sind in die Unterseite des Leuchtengehäuses eingebrachte Lichtaustrittsöffnungen angeordnet, durch die die unterhalb der Arbeitsplatzleuchte befindliche Arbeitsplatzfläche direkt beleuchtet wird. Die Längserstreckung der gesamten Arbeitsplatzleuchte erstreckt sich in Querrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes, etwa einem Schreibtisch, und somit bezüglich der Breite des Arbeitsplatzes parallel zu diesem. Aus diesem Grunde ist unmittelbar über dem mittleren Bereich des Arbeitsplatzes an der Unterseite der Arbeitsplatzleuchte keine Lichtaustrittsöffnung vorgesehen, da zum einen in
&iacgr;&ogr; diesem Bereich leuchtenoberseitig die Lichtaustrittsöffnungen zum Bewirken der indirekten Beleuchtung vorgesehen sind. Zum anderen ist aus diesem Grunde der mittlere Arbeitsplatzbereich weitestgehend reflexblendungsfrei. Da die Arbeitsplatzleuchte in aller Regel nicht breiter ist als der Arbeitsplatz, beispielsweise ein Schreibtisch, und zum Bereitstellen des notwendigen Lichtes für die direkte Beleuchtung die unterseitigen Lichtaustrittsöffnungen eine gewisse Längserstreckung benötigen, ist der Anteil der Leuchte, der für die indirekte Beleuchtung eingesetzt ist, erheblich kleiner als derjenige Anteil, der für die direkte Beleuchtung eingesetzt ist. Bei einer solchen, am Markt erhältlichen Arbeitsplatzleuchte ist derjenige Leuchtenbestandteil, der nicht nach unten abstrahlt, etwa 50 cm lang. Bei einer üblichen Montagehöhe der Leuchte führt dies dazu, daß der reflexblendungsfreie Raum auf dem Arbeitsplatz lediglich etwa die Größe eines DIN-A4-Blattes einnimmt. Alle übrigen Arbeitsplatzbereiche unterliegen einer Reflexblendung, auch wenn durch Einsatz entsprechender Raster eine Lichtlenkung im Lichtaustrittsbereich vorgesehen ist.
Es besteht jedoch der Wunsch, arbeitsplatzbezogene Pendelleuchten bereitstellen zu wollen, bei denen die tatsächliche reflexblendungsfreie Zone erheblich größer ist.
Aus der DE 41 43 328 A1 ist eine weitere Arbeitsplatzleuchte bekannt, die ebenfalls ein langgestrecktes Leuchtengehäuse aufweist, in dem mehrere, unabhängig voneinander ansteuerbare Leuchtstofflampen angeordnet sind. Dabei ist vorgesehen, daß ein Teil der Leuchtstofflampen über ihre gesamte Länge nach unten und ein anderer Anteil nach oben abstrahlend angeordnet sind. Bei dieser Arbeitsplatzleuchte erfolgt über die gesamte Länge der Leuchte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Beleuchtung. Üblicherweise wird eine solche Arbeitsplatzleuchte bezüglich eines
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Arbeitsplatzes, beispielsweise eines Schreibtisches dergestalt angeordnet, daß die Längserstreckung des Leuchtengehäuses parallel zur Breite des Arbeitsplatzes und somit in Querrichtung zur Orientierung desselben angeordnet ist. Nur wenn sich diese Arbeitsplatzleuchte im Randbereich neben einem Arbeitsplatz befindet, dann existieren reflexblendungsfreie Bereiche auf der Oberfläche des Arbeitsplatzes.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte gattungsgemäße &iacgr;&ogr; Pendelleuchte dergestalt weiterzubilden, daß mit dieser ein Arbeitsplatz reflexblendungsfrei direkt beleuchtet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß daß die Längserstreckung der Pendelleuchte im wesentlichen durch die Längser-Streckung des die indirekte Beleuchtung bewirkenden Leuchtenbestandteils bestimmt ist und der zumindest eine zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehene Leuchtenbestandteil mit seiner Längserstrekkung in Querrichtung zur Längserstreckung des Leuchtenbestandteils verlaufend angeordnet ist und daß zum Erzeugen des direkten und indirekten Lichtanteils der Pendelleuchte jeweils eigene Leuchtmittel eingesetzt sind.
Die erfindungsgemäße Pendelleuchte zeichnet sich dadurch aus, daß die Längserstreckung der Leuchte im wesentlichen durch die Längserstrekkung des für die indirekte Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils bestimmt ist. Erstreckt sich somit eine Leuchte über die gesamte Breite eines Schreibtisches, dann befindet sich im wesentlichen über diese gesamte Länge keine Leuchtenbestandteil, durch den die Schreibtischoberfläche und somit der Arbeitsplatz direkt beleuchtet ist. Diejenigen Leuchtenbestandteile, die für eine direkte Beleuchtung des Arbeitsplatzes vorgesehen sind, befinden sich mit ihrer Längserstreckung in Querrichtung zur Längserstreckung derjenigen Leuchtenbestandteile, die die indirekte Beleuchtung bewirken. Die Breite dieser Leuchtenbestandteile bezogen auf die Breite eines Arbeitsplatzes kann daher sehr gering bemessen sein. Der oder die Leuchtenbestandteile für die direkte Beleuchtung befinden sich somit in einem relativ großen Abstand zur Arbeitsplatzmitte, so daß die von diesem Leuchtenbestandteil emittierten Lichtstrahlen in einem relativ kleinen Einfallswinkel auf die zu beleuchtende Arbeitsfläche
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auftreffen. Folglich ist im wesentlichen die gesamte Arbeitsfläche reflexblendungsfrei.
Erstmals ist durch diese Erfindung eine Arbeitsplatzleuchte bereitgestellt, bei der ein gänzlich neuartiges Beleuchtungsprinzip verwirklicht ist. Im Gegensatz zum vorbekannten Stand der Technik, bei dem die Längserstreckung der eingesetzten Leuchtmittel regelmäßig parallel zueinander verlaufend vorgesehen waren, ist bei der erfindungsgemäßen Pendelleuchte eine im wesentlichen rechtwinklige Anordnung der Längserstrekkungen der beiden Leuchtenbestandteile bzw. der eingesetzten Leuchtmittel verwirklicht. Zusätzlich ist vorgesehen, daß die für die Beleuchtungsarten eingesetzten Leuchtmittel unabhängig voneinander ansteuerbar sind.
Insbesondere bei einer Ausgestaltung der Erfindung mit zwei Leuchtenbestandteilen zum Bewirken der direkten Beleuchtung kann eine solche Pendelleuchte zweckmäßigerweise auch zum Beleuchten von zwei stirnseitig aneinandergrenzenden Arbeitsplätzen eingesetzt werden, so daß eine einzige Pendelleuchte zum reflexblendungsfreien Beleuchten von zwei Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann.
Zweckmäßigerweise grenzt der zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehenen Leuchtenbestandteil unmittelbar an das eine Ende des zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils. Als Leuchtmittel zum Bereitstellen der indirekten Beleuchtung können beispielsweise Leuchtstofflampen eingesetzt sein, deren Längserstreckung der Längserstreckung dieses Leuchtenbestandteiles folgt, so daß diese ebenfalls in Querrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes angeordnet sind. Zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes können etwa Glühlampen, Halogenglühlampen oder auch Leuchtstofflampen eingesetzt sein. Im letzteren Fall ist bei einem Einsatz von Leuchtstofflampen die Orientierung der Leuchtstofflampen zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes zweckmäßigerweise in Längsrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes angeordnet. Die zweckmäßigerweise vorgesehene Nebeneinanderanordnung der Leuchtenbestandteile dient auch zur Verringerung der Bauhöhe der Pendelleuchte, so daß diese ausschließlich durch die Bauhöhe der eingesetzten Leuchtmittel sowie der eingesetzten Reflektoranordnungen bestimmt ist.
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Eine vorteilhafte Pendelleuchte verwendet zur direkten Arbeitsplatzbeleuchtung zwei Leuchtenbestandteile, von denen jeweils eines an einem Ende des zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils angeordnet ist. Mit einer solchen Pendelleuchte ist der Arbeitsplatz seitlich von beiden Seiten beleuchtet, wobei sichergestellt ist, daß sich der Benutzer an seinem vorgesehenen Platze im reflexblendungsfreien Raum befindet. Bei einer Anordnung bestehend aus einer solchen Pendelleuchte und einem Arbeitsplatz, beispielsweise einem Büroschreibtisch kann die Forderung einer reflexblendungsfreien Arbeitsplatzbeleuchtung, etwa dadurch sichergestellt werden, daß die Längserstreckung des zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils größer ist als der zu beleuchtende Kernbereich des Arbeitsplatzes in seiner Querrichtung zur Arbeitsplatzorientierung. Eine zweckmäßige und überaus formschöne Pendelleuchte mit nur einer sehr geringen Bauhöhe kann beispielsweise durch Vorsehen eines rechteckigen Rahmens gebildet sein, wobei die Längsstreben des Rahmens durch die zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteile und die Querstreben des Rahmens durch die zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehenen Leuchtenbestandteile gebildet sind. Zur Vermeidung einer direkten Blendung eines Arbeitsplatznutzers können den zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehenen Leuchtenbestandteilen unterseitig Raster, Prismenscheiben oder ähnliche lichtlenkende Mittel zugeordnet sein. Eine solche Blendung läßt sich auch durch einen Einsatz beispielsweise von tiefstrahlenden asymmetrischen Reflektoren erzielen.
Der Einsatz unabhängiger Leuchtmittel für die direkten bzw. indirekten Lichtanteile der Pendelleuchte ermöglicht ein den individuellen Anforderungen entsprechende Beleuchtung eines Arbeitsplatzes oder einer Arbeitsfläche einschließlich einer Beleuchtung des umliegenden Raumes. Auch eine leuchtenintegrierte tageslicht- und abwesenheitsabhängige Lichtsteuerung ist einsetzbar.
Weitere Vorteile der Erfindung sind Bestandteil weiterer Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1: eine schematisierte Darstellung einer Anordnung, bestehend
aus einer arbeitsplatzbezogenen Pendelleuchte und einem
Büroschreibtisch,
Fig. 2: eine schematisierte dreidimensionale Ansicht von schräg
oben auf die Pendelleuchte der Figuren 1 und
Fig. 3: eine Unteransicht der Pendelleuchte der Figur 1.
Eine Arbeitsplatzanordnung 1 umfaßt einen Büroschreibtisch 2, dessen Querseite die in Figur 1 gezeigte Ansicht darstellt, und eine von einer
&iacgr;&ogr; Raumdecke 3 abgehängte Pendelleuchte 4. Die Pendelleuchte 4 umfaßt einen zwei Einzelelemente umfassenden Leuchtenbestandteil 5, 5' in dem nach oben abstrahlende Leuchtmittel angeordnet sind. In Figur 1 ist lediglich der Leuchtenbestandteil 5 ersichtlich. Die Leuchtenbestandteile 5, 5' dienen zum indirekten Beleuchten des Büroraumes sowie des Büro-Schreibtisches 2. Mit gestrichelten Linien nach oben ist der Abstrahlkegel des Leuchtenbestandteils 5 angedeutet. Als Leuchtmittel sind in dem Leuchtenbestandteil 5 Leuchtstofflampen eingesetzt. Die Längserstrekkung des Leuchtenbestandteils 5 ist größer als der Kernbereich des durch den Büroschreibtisch 2 dargestellten Arbeitsplatzes. An beiden Enden der Leuchtenbestandteile 5, 5' ist jeweils ein Leuchtenbestandteil 6, 7 angeordnet, welche Leuchtenbestandteile 6, 7 zur direkten Beleuchtung des Büroschreibtisches 2 und somit nach unten abstrahlend vorgesehen sind. Die Beleuchtung des Büroschreibtisches 2 durch diese Leuchtenbestandteile 6, 7 erfolgt somit aus einer seitlichen Richtung, so daß der größte Teil des Büroschreibtisches 2 bezogen auf einen Arbeitsplatznutzer, der vor der dargestellten Querseite des Büroschreibtisches 2 sitzt, reflexblendungsfrei beleuchtet ist. Der abgestrahlte Lichtkegel der Leuchtenbestandteile 6, 7 ist ebenfalls durch gestrichelte Linien nach unten dargestellt.
Aus der Darstellung der Pendelleuchte 4 der Figur 1 wird deutlich, daß der Leuchtenbestandteil 5 maßgeblich die Längserstreckung der Pendelleuchte 4 bestimmt. Die unmittelbar an dem Leuchtenbestandteil 5 angrenzenden Leuchtenbestandteile 6, 7 erhöhen die Längserstreckung der Pendelleuchte 4 nur unwesentlich. Aufgrund der Nebeneinanderanordnung der Leuchtenbestandteile 5, 5' und 6 bzw. 7 ist die Bauhöhe der Pendelleuchte 4 nur sehr gering. Aus der Ansicht der Pendelleuchte 4 der Figur 2 wird der weitere Aufbau der Pendelleuchte 4 deutlich. Die Pen-
delleuchte 4 ist durch seine Leuchtenbestandteile 5, 5' sowie 6, 7 einen Rahmen 8 bildend ausgestaltet. Dabei ist vorgesehen, daß die beiden Leuchtenbestandteile 5, 5' die Längsstreben und die Leuchtenbestandteile 6, 7 die Querstreben des Rahmens 8 darstellen. In ein Leuchtenbestandteil 5, 5' ist jeweils eine Leuchtstofflampe 9 vor einem Reflektorelement 10 nach oben abstrahlend angeordnet. Die Leuchtenbestandteile 6, 7 zum direkten Beleuchten des Büroschreibtisches 2 sind nach unten abstrahlend vorgesehen, so daß aus der Ansicht der Figur 2 lediglich die Rückseite der eingesetzten Reflektorelemente 11, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als tiefstrahlende asymetrische Reflektoren ausgebildet sind, erkennbar sind.
Die Unterseite der Leuchtenbestandteile 6, 7 ist im Bereich des Lichtaustrittes jeweils durch eine lichtlenkende Prismenscheibe 12, 13 abgedeckt. Durch die Prismenscheiben 12, 13 wird die Lichtabstrahlung in dem gewünschten, zu Figur 1 gezeigten Lichtkegel gehalten.
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Reflektoren der Leuchtenbestandteile 5, 5' teiltransparent ausgebildet, so daß mit einer geringen Leuchtdichte auch eine Abstrahlung nach unten zum Büroschreibtisch hin erfolgt. Diese nach unten gerichtete Leuchtdichte dient lediglich als ästhetische Betonung der Leuchte 4 und nicht der direkten Arbeitsplatzbeleuchtung. Die abgestrahlte Leuchtdichte ist dementsprechend so gering, daß eine direkte und insbesondere eine indirekte Blendung des Arbeitsplatznutzers nicht eintritt.
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-9-Zusammenstellung der Bezugszeichen
1 Arbeitsplatzanordnung
2 Büroschreibtisch
3 Raumdecke
4 Pendelleuchte
5, 5' Leuchtenbestandteil zur indirekten Beleuchtung
6 Leuchtenbestandteil zur direkten Beleuchtung
7 Leuchtenbestandteil zur direkten Beleuchtung
8 Rahmen
9 Leuchtstofflampe
10 Reflektorelement des Leuchtenbestandteils 5 bzw. 5'
11 Reflektorelement des Leuchtenbestandteils 6 bzw.
12 Prismenscheibe
13 Prismenscheibe
Claims (6)
1. Arbeitsplatzbezogene Pendelleuchte mit zumindest einem Leuchtenbestandteil (6, 7) zum direkten Beleuchten eines Arbeitsplatzes (2) und mit einem weiteren Leuchtenbestandteil (5, 5') zum Bewirken einer indirekten Beleuchtung, wobei der zum Erzielen einer indirekten Beleuchtung vorgesehene Leuchtenbestandteil (5, 5') mit seiner Längserstreckung in Querrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes (2) und der zum Bewirken der direkten Beleuchtung vorgesehene Leuchtenbestandteil (6, 7) im Bereich eines Endes bezogen auf die Längserstreckung des Leuchtenbestandteils (5, 5') angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Längserstreckung der Pendelleuchte (4) im wesentlichen durch die Längserstreckung des die indirekte Beleuchtung bewirkenden Leuchtenbestandteils (5, 5') bestimmt ist und der zumindest eine zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes vorgesehene Leuchtenbestandteil (6, 7) mit seiner Längserstreckung in Querrichtung zur Längserstreckung des Leuchtenbestandteils (5, 5') verlaufend angeordnet ist und daß zum Erzeugen des direkten und indirekten Lichtanteils der Pendelleuchte (4) jeweils eigene Leuchtmittel eingesetzt sind.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes (2) vorgesehene Leuchtenbestandteil (6) an ein Ende des zur indirekten Beleuchtung des Arbeitsplatzes (2) vorgesehenen Leuchtenbestandteils (5) unmittelbar grenzt.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes (2) vorgesehenes Leuchtenbestandteil (6) in Längsrichtung zur Orientierung des Arbeitsplatzes (2) erstreckt.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) einen weiteren Leuchtenbestandteil (7) zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes (2) umfaßt, der an dem freien Ende des zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils (5) angeordnet ist.
5. Leuchte nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Längserstreckung des zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteils (5) größer ist als der von der Pendelleuchte (4) beleuchtete Kernbereich in seiner Querrichtung zur Arbeitsplatz- bzw. Arbeitsflächenorientierung.
6. Leuchte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch die einzelnen Leuchtenbestandteile (5, 5', 6, 7) ein rechteckiger Rahmen (8) gebildet ist, wobei die Längsstreben des Rahmens (8) durch die zur indirekten Beleuchtung vorgesehenen Leuchtenbestandteile (5, 5') und die Querstreben des Rahmens (8) durch die zum direkten Beleuchten des Arbeitsplatzes (2) vorgesehenen Leuchtenbestandteile (6, 7) gebildet sind oder tragen.
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