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DE20104213U1 - Wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen o.dgl. - Google Patents

Wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen o.dgl.

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Publication number
DE20104213U1
DE20104213U1 DE20104213U DE20104213U DE20104213U1 DE 20104213 U1 DE20104213 U1 DE 20104213U1 DE 20104213 U DE20104213 U DE 20104213U DE 20104213 U DE20104213 U DE 20104213U DE 20104213 U1 DE20104213 U1 DE 20104213U1
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Germany
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profile element
element according
thermally insulating
insulating
cavity
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DE20104213U
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OESEN NICOLE VON
Original Assignee
OESEN NICOLE VON
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Publication date
Application filed by OESEN NICOLE VON filed Critical OESEN NICOLE VON
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Publication of DE20104213U1 publication Critical patent/DE20104213U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen oder dergleichen
Die Erfindung betrifft ein wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen oder dergleichen.
Wärmedämmende Profilelemente sind allgemein bekannt und finden beispielsweise im Fenster- und Türenbau Verwendung, wo sie zur Herstellung von Fenster- und Türrahmen benutzt werden.
So ist beispielsweise aus DE 195 37 459 Cl ein Fenster aus Profilteilen mit Hohlkammern bekannt, wobei wenigstens eine der Hohlkammern mit einem Gas präpariert ist, so daß sie eine gegenüber Luft verringerte Wärmeleitfähigkeit aufweist.
Durch DE-GM 94 07 415 Ul ist ein Abschlußelement für Wandöffnungen in Gebäuden oder dergleichen bekannt, bei dem ein in der Wandöffnung montierbarer Grundrahmens sowohl den Einbau von offenbaren Flügeln als auch die Ausstattung mit einem ortsfesten Flächenelement zuläßt.
Durch DE 297 03 517 Ul ist ein Fensterprofil aus Rahmen- und Flügelprofil bekannt, wobei das Rahmen- und 0 Flügelprofil jeweils aus einer hochdichten Faserplatte im Faltverfahren gebildet ist.
Durch DE-GM 71 34 440 ist ein wärmedämmendes Profilelement aus Holz, insbesondere für Tür- und Fensterrahmen, bekannt. Bei diesem bekannten Profilelement ist der Grundkörper durch den Zusammenbau von Leisten und
Querleisten mittels längs der Leisten und Querleisten verlaufender, ineinandergreifender Vorsprünge und Einziehungen gebildet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen oder dergleichen anzugeben, das einfach und damit kostengünstig herstellbar ist und eine hohe Wärmedämmung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
Das erfindungsgemäße Profilelement ist überall dort einsetzbar, wo eine Wärmedämmung erforderlich ist. Insbesondere ist das erfindungsgemäße Profilelement zur Herstellung von Fensterrahmen, Türrahmen oder dergleichen geeignet.
Der Grundkörper des erfindungsgemäßen Profilelementes kann mit beliebigen Anbauteilen versehen sein, beispielsweise Leisten, Blenden oder dergleichen.
Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß in dem Dämmhohlraum Mittel vorgesehen sind, die Infrarotstrahlung reflektieren. Auf diese Weise ist die wärmedämmende Wirkung des Profilelementes weiter verbessert, da Wärmestrahlung an den in dem Dämmhohlraum angeordneten Mitteln reflektiert wird und somit nicht durch den Dämmhohlraum hindurchtritt.
Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Wandungen des Dämmhohlraumes wenigstens teilweise mit einem Material beschichtet sind, das Infrarotstrahlung reflektiert. Diese Ausführungsform ist einfach und damit kostengünstig herstellbar. Hierbei ist die Beschichtung zweckmäßigerweise durch eine Lackierung gebildet, wie dies eine Ausführungsform vorsieht. Eine solche Lackierung ist einfach
und damit kostengünstig vorzunehmen, so daß die Herstellung des erfindungsgemäßen Profilelementes einfach und damit kostengünstig gestaltet ist.
Eine andere Weiterbildung der Ausführungsform mit den Infrarotstrahlung reflektierenden Mitteln sieht vor, daß in dem Dämmhohlraum wenigstens ein Reflexionskörper angeordnet ist, der Infrarotstrahlung reflektiert. Der Reflexionskörper kann durch ein fest oder lösbar in dem Dämmhohlraum angeordetes Bauteil gebildet sein, wobei seine Form und seine Größe in weiten Grenzen wählbar sind. Es ist darüber hinaus möglich, in einem Dämmhohlraum mehrere Reflexionskörper anzuordnen. Insbesondere dann, wenn der Reflexionskörper lösbar in dem Dämmhohlraum aufgenommen, beispielsweise in diesen eingelegt ist, ist ein sortenreines Recycling des erfindungsgemäßen Profilelementes ermöglicht, da es zur Trennung der Materialien lediglich erforderlich ist, den Reflexionskörper aus dem Dämmhohlraum zu entnehmen. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen kann der 0 Reflexionskörper in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise ist der Reflexionskörper rohrförmig oder plattenförmig ausgebildet, wie dies Ausführungsformen vorsehen. Der Reflexionskörper kann elastisch verformbar ausgebildet sein, um beispielsweise eine Anpassung an den Querschnitt des Dämmhohlraumes nach Einbringen des Reflexionskörpers in diesen zu ermöglichen.
Das Material des Reflexionskörpers ist in weiten Grenzen wählbar. Es kann beispielsweise ein beliebiges, 0 für Infrarotstrahlung durchlässiges Material verwendet werden, das zur Erzielung einer Reflexion von Infrarotstrahlung mit einer Infrarotstrahlung reflektierenden Beschichtung versehen ist. Eine Weiterbildung sieht vor, daß der Reflexionskörper wenigstens teilweise aus
• ·
-A-
Edelstahl besteht. Derartige Reflexionskörper sind einfach und damit kostengünstig herstellbar, so daß das
erfindungsgemäße Profilelement insgesamt kostengünstig gestaltet ist.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß der Grundkörper im
Querschnitt einteilig ausgebildet ist. Auf diese Weise ist die Herstellung des erfindungsgemäßen Profilelementes wesentlich vereinfacht und damit kostengünstiger
gestaltet, ohne daß seine Wärmedämmeigenschaften nachteilig beeinflußt sind.
Das erfindungsgemäße Profilelement kann aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen, beispielsweise Kunststoff. Zweckmäßigerweise besteht es jedoch aus
Holz, wie dies eine Weiterbildung vorsieht.
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß der Dämmhohlraum ein geschlossener Hohlraum ist. Hierdurch ist eine Verbesserung der Wärmedämmwirkung des Profilelementes erreicht.
0 Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Profilelementes sieht vor, daß der Dämmhohlraum
gegenüber der Umgebung mit einem Unterdruck
beaufschlagt ist. Auf diese Weise ist die Wärmedämmwirkung
weiter verbessert.
Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lehre sieht vor, daß das Profilelement wenigstens zwei Dämmhohlräume aufweist, die in Wärmedurchgangsrichtung zueinander beabstandet angeordnet sind.
Grundsätzlich sind Form und Größe des erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelementes in weiten Grenzen wählbar. Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß der Grundkörper länglich ist, derart, daß er quer
zur Wärmedurchgangsrichtung eine erste größere Ausdehnung und senkrecht zu dieser eine zweite kleinere Aus-
dehnung aufweist.
Weiterbildungen der vorgenannten Ausführungsform sehen vor, daß sich der Dämmhohlraum entlang der ersten größeren Ausdehnung über einem wesentlichen Teil des Grundkörpers erstreckt und/oder sich entlang der zweiten kleineren Ausdehnung über einen wesentlichen Teil des Grundkörpers erstreckt.
Es hat sich herausgestellt, daß es bei einem erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelement, bei dem die Wandungen des Dämmhohlraumes nicht beschichtet sind, zweckmäßig ist, daß die Ausdehnung des Dämmhohlraumes in Wärmedurchgangsrichtung kleiner als etwa 10 mm ist. Auf diese Art und Weise ist die Konvektion des in dem Dämmhohlraum befindlichen Gases verringert, was eine Verbesserung der Wärmedämmung zur Folge hat.
Es hat sich herausgestellt, daß bei dem erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelement, bei dem die Wandungen des Dämmhohlaums beschichtet sind, die Ausdehnung des Dämmhohlraumes in Wärmedurchgangsrichtung zweckmäßigerweise in einem Bereich von etwa 10 mm bis etwa 12 mm liegt.
Da das erfindungsgemäße wärmedämmende Profilelement beispielsweise im Bereich des Fensterrahmenbaus Anwendung findet, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, daß das Profilelement Teil eines Fensterrahmens oder dergleichen ist.
Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß das Profilelement rahmenartig ausgebildet ist. Auf diese Art und Weise ist es möglich, beispielsweise einen Fensterrahmen im wesentlichen vollständig aus einem erfindungsgemäßen Profilelement zu bilden.
Um die Wärmedämmwirkung des Dämmhohlraums des erfindungsgemäßen Profilelementes weiter zu verbessern,
• *
4*
• *
sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform vor, daß sich der Dämmhohlraum in Umfangsrichtung über die gesamte Länge des Grundkörpers erstreckt, derart, daß er ringförmig ausgebildet ist. Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß das Profilelement zur Montage an einem Fensterrahmen oder dergleichen ausgebildet ist, derart, daß es in Montageposition den Fensterrahmen wenigstens teilweise, vorzugsweise vollständig, überdeckt. Somit besteht die Möglichkeit, ein erfindungsgemäßes wärmedämmendes Profilelement auch im Bereich der Altbausanierung einzusetzen, so daß es erfindungsgemäß nicht erforderlich ist, die bestehenden Fenster bzw. Fensterrahmen auszutauschen. Dies führt zu einer erheblichen Kostenersparnis und entlastet die Umwelt, da die bestehenden Fensterrahmen weiter verwendet werden können und somit nicht entsorgt werden müssen.
Ein erfindungsgemäßer Fensterrahmen oder dergleichen ist im Anspruch 22 angegeben.
0 Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fensterrahmens sieht vor, daß der Fensterrahmen einen inneren Rahmen aufweist, der Teil eines Fensters oder dergleichen ist, wobei das Profilelement oder die Profilelemente den inneren Rahmen oder einen Teil des inneren Rahmens bildet bzw. bilden.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fensterrahmens sieht vor, daß der Fensterrahmen einen äußeren Rahmen aufweist, der mit einer Wand oder dergleichen verbindbar ist, wobei das Profilelement oder die Profilelemente den äußeren Rahmen oder einen Teil des äußeren Rahmens bildet bzw. bilden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1
Fig. 2
in geschnittener Seitenansicht ein schematisch dargestelltes erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelementes, wobei
das erfindungsgemäße Profilelement Teil eines nur teilweise dargestellten Fensters ist,
in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelementes .
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw.
sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Fensterrahmen 2 teilweise dargestellt, der einen ersten äußeren Rahmen 4 aufweist. Der äußere Rahmen 4 ist aus einem erfindungsgemäßen wärmedämmende&eegr; Profilelement aus Holz gebildet, das einen im Querschnitt einteiligen Grundkörper 6 aufweist, in dessen Innerem bei diesem Ausführungsbeispiel
insgesamt drei mit einem Gas, insbesondere mit Luft, gefüllte, geschlossene Dämmhohlräume 8, 10 und 12 gebildet sind. Ein Pfeil 14 in Fig. 1 symbolisiert die Wärmedurchgangsrichtung, die von einem in Fig. 1 rechts befindlichen Raum nach links in Richtung auf die freie Umgebung weist. Die Dämmhohlräume 8, 10 und 12 in dem rahmenartig ausgebildeten Profilelement 0 des äußeren Rahmens 4 erstrecken sich jeweils in Umfangsrichtung
über die gesamte Länge des Profilelements,
so daß jeder der Dämmhohlräume 8, 10 und 12 ringförmig ausgebildet ist. Des weiteren erstrecken
sich die Dämmhohlräume 8, 10 und 12 quer zur Umfangs-
richtung des Profilelements und zur Wärmedurchgangsrichtung 14 in Richtung eines Pfeiles 15 über einen wesentlichen Teil des Grundkörpers 6.
Ein innerer Rahmen 16 des Fensterrahmens 2 ist, ähnlich wie der äußere Fensterrahmen 4, aus einem wärmedämmenden Profilelement aus Holz gebildet, das einen im Querschnitt einteiligen Grundkörper 18 aufweist, in dessen Innerem ein mit einem Gas, insbesondere mit Luft, gefüllter geschlossener Dämmhohlraum 2 0 ausgebildet ist. Der Dämmhohlraum 20 erstreckt sich in Umfangsrichtung des Profilelements über die gesamte Länge des inneren Rahmens 16, derart, daß er ringförmig ausgebildet ist. Der Dämmhohlraum 20 erstreckt sich quer zur Umfangsrichtung des Profilelementes und zur Wärmedurchgangsrichtung 14 über einen wesentlichen Teil des Grundkörpers 18.
Der äußere Rahmen 4 ist mit einer in Fig. 1 nicht dargestellten Wand verbunden, und der innere Rahmen 16 ist Teil eines in Fig. 1 nur teilweise dargestellten Fensters 22, wobei der äußere Rahmen 4 und der innere Rahmen 16 in Schließposition des Fensters 22 dargestellt sind.
Aus Fig. 1 ist nicht ersichtlich und deshalb wird hier erläutert, daß die Wandungen 23, 24 und 25 der Dämmhohlräume 8, 10 und 12 sowie die Wandung 26 des Dämmhohlraumes 2 0 nicht beschichtet sind. Der Dämmhohlraum 8 des äußeren Fensterrahmens 4 und der Dämmhohlraum 20 des inneren Fensterrahmens 16 überlappen sich teilweise, so daß sie sich zusammen über einen wesent-0 liehen Teil des Querschnitts des Fensterrahmens 2 quer zur Wärmedurchgangsrichtung 14 erstrecken, um so die Wärmedämmung am Fensterrahmen 2 weiter zu verbessern.
Zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften können erfindungsgemäß in den Dämmhohlräumen 8, 10, 12, 20
-S-
Mittel vorgesehen sein, die Infrarotstrahlung reflektieren. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist in dem Dämmhohlraum 10 ein plattenförmiger Reflexionskörper 30 und in dem Dämmhohlraum 12 ein rohrförmiger Reflexionskörper 32 aufgenommen. Die Reflexionskörper 30, 32 können beispielsweise aus einem Infrarotstrahlung reflektierenden Material, beispielsweise Edelstahl bestehen. Sie können jedoch auch aus einem für Infrarotstrahlung durchlässigen Material bestehen, das zur Erzielung einer Reflexion von Infrarotstrahlung mit einer Infrarotstrahlung reflektierenden Beschichtung versehen sei. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das plattenförmige Reflexionskörper 30 lösbar in dem Dämmhohlraum 10 aufgenommen und in Nuten 34, 3 6 gehalten, während das rohrförmige Reflexionskörper 32 lose in dem Dämmhohlraum 12 aufgenommen ist. Das Reflexionskörper 32 ist elastisch verformbar ausgebildet, so daß es sich durch entsprechende Verformung während des Einbaus an dem Querschnitt des Dämmhohlraumes 12 anpassen 0 läßt.
Durch die Reflexionskörper 30, 32 sind die Wärmedämmeigenschaften des erfindungsgemäßen Profilelementes weiter verbessert, da Wärmestrahlung von den Reflexionskörpern 30, 32 reflektiert wird und somit ein Durchtritt durch die Dämmhohlräume 10, 12 im wesentlichen verhindert ist. In entsprechender Weise können in den Dämmhohlräumen 8, 20 weitere Reflexionskörper aufgenommen sein, die jedoch in Fig. 1 nicht dargestellt sind.
0 Zur Aufnahme einer bei diesem Beispiel als Isolierglasscheibe ausgebildeten Glasscheibe 34 weist der innere Rahmen 16 eine Nut 36 auf, die zwischen einer Wandung 3 8 des äußeren Rahmens 16 und einem an diesen angesetzten Halteteil 40 gebildet ist. Wie aus Fig. 1
a *» «ft·«*· iiir ·
ersichtlich ist, entspricht die lichte Weite der Nut 36 dem Querschnitt der Glasscheibe 34. Zur weiteren Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften weist die Nut 3 6 eine Tiefe von wenigstens 2 0 mm auf. Auf diese Weise ist erreicht, daß das freie Ende 42 der Glasscheibe 34, das den kältesten Punkt der Glasscheibe 34 bildet, relativ weit im Inneren des inneren Rahmens 16 aufgenommen ist.
Bei Benutzung des erfindungsgemäßen Fensterrahmens 2 wird, sofern sich das Fenster 22 in Schließposition befindet, der Wärmedurchgang zwischen dem Raum und der freien Umgebung im Bereich des Fensterrahmens 2 wesentlich verringert. Da Luft beispielsweise im Vergleich zu Holz eine wesentlich niedrigere Wärmeleitfähigkeit hat, wird durch die erfindungsgemäßen Dämmhohlräume 8, 10, 12 und 20 der Wärmedurchgang somit wesentlich verringert, so daß die Wärmedämmwirkung des erfindungsgemäßen Fensterrahmens 2 im Vergleich zu einem Holzrahmen ohne erfindungsgemäße Dämmhohlräume 8, 10, 12 und 2 0 wesentlieh verbessert ist.
Darüber hinaus wird die Wärmeabgabe vom Raum an die freie Umgebung noch zusätzlich dadurch vermindert, daß sich die Dämmhohlräume 8, 10, 12 und 20 in Umfangsrichtung über die gesamte Länge der Fensterrahmen 2 erstrecken.
Der erfindungsgemäße Fensterrahmen 2 ist einfach und kostengünstig herstellbar und weist gute Wärmedämmeigenschaften auf.
In Fig. 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen wärmedämmenden Profilelementes 27 aus Holz teilweise dargestellt. Im Unterschied zum in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel, handelt es sich bei dem zweiten Ausführungsbeispiel um ein Profilelement 27 zur Montage an einem bestehenden Fensterrah-
men 28, wobei das wärmedämmende Profilelement 27 in Montageposition und in Schließposition des Fenster 22 den Fensterrahmen 28 im wesentlichen vollständig überdeckt. Das wärmedämmende Profilelement 27 weist einen im Querschnitt mehrteiligen Grundkörper 6 auf, in dessen Innerem ein mit einem Gas, insbesondere mit Luft, gefüllter geschlossener Dämmhohlraum 8 ausgebildet ist. Das erfindungsgemäße wärmedämmende Profilelement 27 ist mit Montagemitteln, die in Fig. 2 nicht dargestellt sind, an dem Fensterrahmen 28 montiert. Das erfindungsgemäße wärmedämmende Profilelement 27 befindet sich in Fig. 2 links von dem Fensterrahmen 28, also an dessen der freien Umgebung zugewandten Seite. An dem wärmedämmenden Profilelement 27 und/oder an dem Fensterrahmen 28 sind Abstandsmittel 30 angebracht, so daß das wärmedämmende Profilelement 27 in Schließposition des Fensters 22 nicht unmittelbar an diesem anliegt. Um Beschädigungen des Fensters 22 und des Fensterrahmens 28 durch das montierte wärmedämmende Profilelement 27 zu 0 vermeiden, sind die Kontaktflächen der Abstandsmittel, mit denen diese am wärmedämmende&eegr; Profilelement 27 und am Fenster 22 bzw. Fensterrahmen 28 anliegen, derart gestaltet, daß diese aus einem oberflächenschonenden, insbesondere elastischem, Material sind.
Zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften ist die Wandung 23 des Dämmhohlraumes 8 bei diesem Ausführungsbeispiel mit einer Beschichtung 44 versehen, die beispielsweise durch eine dünne Schicht eines Infrarotstrahlung reflektierenden Lackes gebildet sein kann.
Die Beschichtung 44 kann jedoch auch durch eine Auskleidung, beispielsweise in Form einer Folie, aus einem Infrarotstrahlung reflektierenden Material gebildet sein.

Claims (24)

1. Wärmedämmendes Profilelement für einen Fensterrahmen (2) oder dergleichen, mit einem Grundkörper (6, 18), der wenigstens einen Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) aufweist, der mit einem Gas, insbesondere mit Luft, gefüllt ist.
2. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) Mittel vorgesehen sind, die Infrarotstrahlung reflektieren.
3. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (24, 24, 25, 26) des Dämmhohlraumes (8, 10, 12, 20) wenigstens teilweise mit einem Material beschichtet sind, das Infrarotstrahlung reflektiert.
4. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung durch eine Lackierung gebildet ist.
5. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Dämmhohlraum (10, 12) wenigstens ein Reflexionskörper (30, 32) angeordnet ist, der Infrarotstrahlung reflektiert.
6. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflexionskörper (30, 32) rohrförmig oder plattenförmig ausgebildet ist.
7. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflexionskörper (30, 32) wenigstens teilweise aus Edelstahl besteht.
8. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (6) im Querschnitt einteilig ausgebildet ist.
9. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (6) aus Holz besteht.
10. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) ein geschlossener Hohlraum ist.
11. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) gegenüber der Umgebung mit einem Unterdruck beaufschlagt ist.
12. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement wenigstens zwei Dämmhohlräume (8, 10, 12) aufweist, die in Wärmedurchgangsrichtung (14) zueinander beabstandet angeordnet sind.
13. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (6, 18) länglich ist, derart, daß er quer zur Wärmedurchgangsrichtung (14) eine erste größere Ausdehnung und senkrecht zu dieser eine zweite kleinere Ausdehnung aufweist.
14. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) entlang der ersten größeren Ausdehnung über einen wesentlichen Teil des Grundkörpers (6, 18) erstreckt.
15. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) entlang der zweiten kleineren Ausdehnung über einen wesentlichen Teil des Grundkörpers (6, 18) erstreckt.
16. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung des Dämmhohlraumes (8, 10, 12, 20) in Wärmedurchgangsrichtung (14) kleiner als etwa 10 mm ist.
17. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung des Dämmhohlraumes (8, 10, 12, 20) in Wärmedurchgangsrichtung (14) in einem Bereich von etwa 10 mm bis etwa 12 mm liegt.
18. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement Teil eines Festerrahmens (2) oder dergleichen ist.
19. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement rahmenartig ausgebildet ist.
20. Wärmedämmendes Profilelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Dämmhohlraum (8, 10, 12, 20) in Umfangsrichtung über die gesamte Länge des Grundkörpers (6, 18) erstreckt, derart, daß er ringförmig ausgebildet ist.
21. Wärmedämmendes Profilelement (27) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement zur Montage an einem Fensterrahmen (28) oder dergleichen ausgebildet ist, derart, daß es in Montageposition den Fensterrahmen (28) wenigstens teilweise, vorzugsweise vollständig, überdeckt.
22. Fensterrahmen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens ein wärmedämmendes Profilelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche aufweist oder durch ein wärmedämmendes Profilelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche gebildet ist und/oder daß eine an dem Fensterrahmen (2) ausgebildete, zur Aufnahme einer Glasscheibe (34), insbesondere Isolierglasscheibe, vorgesehene Nut (36), deren lichte Weite dem Querschnitt der Glasscheibe (34) entspricht, eine Tiefe von wenigstens 20 mm aufweist.
23. Fensterrahmen (2) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß er einen inneren Rahmen (16) aufweist, der Teil eines Fensters (22) oder dergleichen ist, wobei das Profilelement oder die Profilelemente den inneren Rahmen (16) oder einen Teil des inneren Rahmens (16) bildet bzw. bilden.
24. Fensterrahmen (2) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß er einen äußeren Rahmen (4) aufweist, der mit einer Wand oder dergleichen verbindbar ist, wobei das Profilelement oder die Profilelemente den äußeren Rahmen (4) oder einen Teil des äußeren Rahmens (4) bildet bzw. bilden.
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