DE20103822U1 - Vorrichtung zum Reinigen von im wesentlichen flächigen Gegenständen - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von im wesentlichen flächigen GegenständenInfo
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Description
DR. STARK & PARTNER PATENTANWÄLTE* '.fcfoEtfSER SIJ
SIJJASSE 140 · D-47803 KREFELD
Anwaltsakte: 01 579 / 8 th
W. KoIb Fertigungstechnik GmbH, Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich
Vorrichtung zum Reinigen von im Wesentlichen flächigen Gegenständen
Vorrichtung zum Reinigen von im Wesentlichen flächigen Gegenständen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von im Wesentlichen flächigen Gegenständen, insbesondere von Siebschablonen und von mit elektronischen Bauteilen bestückten Leiterplatten, mit wenigstens einer Reinigungseinrichtung, einer Spüleinrichtung und einer Trockeneinrichtung, die zur Erfassung in etwa des gesamten zu reinigenden Gegenstandes flächig verteilte und/oder in ihrer Position oder Ausrichtung veränderbare und in etwa in Richtung des Gegenstands weisende Austrittsöffnungen aufweisen.
Bekannte Vorrichtungen bestehen aus einem Gehäuse mit insgesamt drei Kammern, wobei üblicherweise in der ersten Kammer eine Reinigung und in der zweiten Kammer eine Spülung stattfindet, während in der dritten Kammer die gereinigten Gegenstände getrocknet werden. Bei den Gegenständen kann es sich beispielsweise um mit elektronischen Bauteilen bestückte Leiterplatten oder Siebschablonen handeln, die zur Herstellung von Leiterplatten verwendet werden. Es sind aber auch andere im Wesentlichen flächig ausgebildete Gegenstände denkbar. Die zu reinigenden Gegenstände können dabei auch beispielsweise in einem Carrier oder einem Waschrahmen fixiert werden.
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In der ersten Kammer werden die Gegenstände mit einer speziell angepassten wässrigen Reinigungsflüssigkeit besprüht, so dass sich anhaftende Verunreinigungen lösen. Dabei sind die Austrittsöffnungen in einer rotierenden Vorrichtung angeordnet vorgesehen. In der zweiten Kammer, die als stationäres Bad ausgebildet ist, findet eine Spülung der mittels der Reinigungsflüssigkeit gereinigten Gegenstände statt, so dass einerseits noch anhaftende Verunreinigungen gelöst und andererseits die Reste der Reinigungsflüssigkeit entfernt werden. In der dritten Kammer findet dann die abschließende Trocknung mittels Aufblasen eines gasförmigen Mediums üblicherweise Luft statt.
Als Nachteil erweist sich, dass einerseits die zu reinigenden Gegenstände von Hand innerhalb der jeweiligen Kammern gewechselt werden müssen. Andererseits ist die Wirkungsweise, insbesondere in der ersten Kammer aufgrund der rotierenden Vorrichtung nicht optimal, da die vom Rotationspunkt am weitesten entfernte Austrittsöffnung die größte Fläche des Gegenstandes reinigen muss. Um zu gewährleisten, dass bei beispielsweise viereckigen Gegenständen diese vollständig gereinigt werden, müssen insoweit die Austrittsöffnungen zumindest den Bereich entsprechend einer Diagonale des Gegenstandes besprühen, so dass im Bereich der Seitenkanten des Gegenstandes Reinigungsflüssigkeit teilweise ungenutzt verbraucht wird. Da die zweite Kammer als stationäres Bad ausgebildet ist, werden dabei noch evtl. an dem Gegenstand anhaftende Verunreinigungen nicht immer zufriedenstellend gelöst.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine vorbekannte Vorrichtung dahingehend zu verbessern, dass das Reinigungsergebnis und die -wirkung verbessert werden und der Reini-
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gungsvorgang hinsichtlich des Ablaufs optimiert und verkürzt wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens ein entlang des zu reinigenden Gegenstandes beweglicher Arm mit wenigstens einer auf den Gegenstand gerichteten Austrittsöffnung vorgesehen ist und der Arm translatorisch entlang des Gegenstandes verfahrbar ist. Der(die) Arm(e) kann(können) beispielsweise horizontal, vertikal oder auch in einem beliebigen Winkel z. B. diagonal entlang der Längsseiten des Gegenstandes verfahrbar ausgebildet sein. Während des Betriebs wird der Arm entlang des Gegenstandes verfahren, so dass jede Austrittsöffnung eine gleich große Fläche des Gegenstandes reinigt bzw. trocknet.
Dabei können entweder jeder Reinigungseinrichtung, jeder Spüleinrichtung und jeder Trockeneinrichtung separate Austrittsöffnungen zugeordnet sein, so dass &zgr;. B. die Austrittsöffnungen - sofern nur ein Arm vorgesehen ist - abwechselnd über die Länge des Arms verteilt angeordnet sind.
Es ist aber auch durchaus möglich, dass den Einrichtungen die gleichen Austrittsöffnungen zugeordnet sind, wobei beispielsweise mittels eines Schalters die entsprechende Einrichtung im Betrieb mit den Austrittsöffnungen verbunden wird. Im letztgenannten Fall dient jede Austrittsöffnung dann sowohl zum Reinigen, zum Spülen als auch zum Trocknen.
Jede Reinigungs- und Spüleinrichtung besteht im Wesentlichen aus einem Tank zur Bevorratung der entsprechenden Flüssigkeit, einer Pumpe sowie einem Versorgungssystem, wie z. B. Rohren oder Schläuchen. Als Trockeneinrichtung
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ist beispielsweise eine über ein Versorgungssystem mit der(den) Austrittsöffnung(en) verbundener Ventilator vorgesehen. Sofern der Reinigungseinrichtung, der Spüleinrichtung und der Trockeneinrichtung dieselben Austritts-Öffnungen zugeordnet sind, bedarf es selbstverständlicherweise nur eines Versorgungssystems mit einem Schalter für alle Einrichtungen und zumindest einer Pumpe und eines Ventilators, die entsprechend gesteuert werden.
Nach der Reinigung der einen Seite des Gegenstandes kann entweder der Gegenstand manuell oder mechanisch beispielsweise mittels einer drehbaren Halteeinrichtung um etwa 180° gedreht werden. Es ist aber auch durchaus möglich, dass der Arm ober- oder unterseitig um den Gegenstand herumgefahren wird, so dass im Anschluss daran die zweite Seite gereinigt werden kann.
Bei einer anderen Ausführungsform kann im Bereich des Armes wenigstens ein weiterer Arm vorgesehen sein. So kann beispielsweise ein Arm ausschließlich für die Reinigung und das (Nach)spülen vorgesehen sein, während mittels des anderen Arms die Trocknung des Gegenstandes erfolgt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann zumindest jeweils ein Arm zum Aufbringen der Reinigungsflüssigkeit, ein Arm zum Aufbringen der Spülflüssigkeit und ein Arm zum Aufblasen des gasförmigen Mediums, vorzugsweise Luft, vorgesehen sein, wobei die Arme gemeinsam auf einer Seite des Gegenstandes angeordnet sind. Dabei bietet sich an, dass der Arm zum Aufbringen der Reinigungsflüssigkeit unterhalb des Arms zum Aufbringen der Spülflüssigkeit und dieser wiederum unterhalb des Arms zum Aufblasen des gasförmigen Mediums angeordnet ist.
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Die Arme können entweder getrennt oder synchron verfahrbar sein.
Dabei können die Arme als Anordnung ausgebildet sein, so dass die Arme eine Baugruppe bilden, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind.
Zum Verfahren wenigstens eines Armes kann zumindest eine Verfahreinrichtung wie z. B. eine Spindel oder eine Kette vorgesehen sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann als Verfahreinrichtung wenigstens ein endseitig mit dem(den) Arm(en) verbundenes Antriebsband vorgesehen sein. Sofern der(die) Arm(e) vertikal entlang des Gegenstandes verfahren werden soll(en), ist das Antriebsband zwischen zwei horizontal, im Abstand zueinander angeordneten Antriebsrollen gespannt.
Die Vorrichtung kann ein Gehäuse aufweisen, in dem der zu reinigende Gegenstand und der(die) Arm(e) vorgesehen sind. Das Gehäuse besteht dabei vorzugsweise aus Kunststoff, damit bei Verwendung von alkalischen, wässrigen Reinigungsflüssigkeiten elektrolytische Effekte, wie sie bei Verwendung von geschweißten Metallgehäusen auftreten können, vermieden werden.
Dabei kann das Antriebsband außenseitig im Bereich von wenigstens einer Ausnehmung dichtend an dem Gehäuse anliegen, und jede Ausnehmung kann an den Verfahrweg des mit einem Antriebsband verbundenen Endes des(der) Arms(Arme) angepasst sein. Bei einer solchen Ausführungsform fasst das Ende eines jeden Armes, das mit dem Antriebsband verbunden ist, endseitig durch die Ausnehmung des Gehäuses.
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Das betreffende Ende des Arms ist dabei so mit dem Antriebsband verbunden, das das Antriebsband mit der Außenseite des Gehäuses in Kontakt ist und das Gehäuse durch das Antriebsband abgedichtet wird.
Beidseits des Gegenstandes kann wenigstens ein translatorisch entlang des Gegenstandes verfahrbarer Arm vorgesehen sein. Bei einer solchen Ausführungsform muss der zu reinigende Gegenstand nach Reinigen der einen Seite weder gedreht werden. Noch muß(müssen) zum Reinigen der zweiten Seite der(die) Arm(e) ober- bzw. unterseitig um den Gegenstand herumgefahren werden. Vielmehr können gleichzeitig beide Seiten des Gegenstandes gereinigt werden, so dass hierdurch der Reinigungsprozeß und somit die Taktzeiten verkürzt werden.
Dabei können die beidseits des Gegenstandes angeordneten Arme zumindest teilweise synchron verfahrbar sein. So können z. B. nur die Arme mit der gleichen Funktion synchron verfahren werden. Es ist aber auch möglich, dass - sofern beidseits des Gegenstandes je eine Anordnung vorgesehen ist - die Anordnungen in ihrer Gesamtheit synchron verfahrbar sind. Sofern beidseits des Gegenstandes eine Anordnung vorgesehen ist, bietet sich an, dass bei einer als Antriebsband ausgebildeten Verfahreinrichtung für beide Anordnungen lediglich ein Antriebsband auf jeder Seite des Gehäuses vorgesehen ist.
Wenigstens eine Austrittsöffnung kann eine konisch zusammenlaufende Düsenverlängerung aufweisen. Hierdurch wird gewährleistet, dass beispielsweise auf die Antriebsöffnungen tropfende Reinigungsflüssigkeit problemlos ablaufen kann, damit Flüssigkeitstropen nach dem Trocknen auf dem Gegenstand unter allen Umständen vermieden werden. Dabei
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bietet sich an, wenn die Austrittsöffnungen zum Aufsprühen der Spülflüssigkeit im Wesentlichen senkrecht auf die Oberfläche des zu reinigenden Gegenstandes gerichtet sind, während die Austrittsöffnungen zum Aufbringen der Reinigungsflüssigkeit für eine scherende Wirkung winklig im Hinblick auf die Oberfläche des Gegenstandes, vorzugsweise nach oben weisend, angeordnet sind.
Wenigstens ein Arm kann auf der dem Gegenstand abgewandten Seite eine insbesondere als abgewinkeltes Blech ausgebildete Spritzschutzeinrichtung aufweisen.
Das Gehäuse kann vorzugsweise in einer zu dem(den) Arm(Armen) parallelen Seitenwand eine vorzugsweise mittels einer Jalousie verschließbare Öffnung aufweisen. Hierdurch kann der Gegenstand leicht aus dem Gehäuse genommen werden.
In dem Gehäuse kann in dem Bereich der der Öffnung gegenüberliegenden Seitenwand eine Lichtquelle vorgesehen sein. Hierdurch kann leicht überprüft werden, ob bei Reinigung beispielsweise einer Siebschablone das in der Siebschablone vorhandene Siebmuster hinreichend gereinigt worden ist.
Damit die Reinigungs- und/oder die Spülflüssigkeit gesammelt und ggf. wieder verwendet werden kann, kann wenigstens ein Auffangbehälter zum Auffangen der Flüssigkeiten vorgesehen sein. Dabei bietet sich an, dass für ein getrenntes Auffangen von Reinigungs- und von Spülflüssigkeit zumindest zwei Auffangbehälter vorgesehen sind.
Der Gegenstand kann mittels einer vorzugsweise verfahrbaren Halteeinrichtung fixiert sein. Diese Halteeinrichtung
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kann beispielsweise aus an einem Schlitten angeformten Haltearmen bestehen, der auf Schienen verfahrbar gelagert ist.
Im Folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung und
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung II durch den Gegenstand nach Fig. 1.
In allen Figuren werden für gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
In den Figuren 1 und 2 ist eine Vorrichtung zum Reinigen eines Gegenstandes 1 dargestellt. Die Vorrichtung selbst weist ein Gehäuse 2 auf, in dem frontseitig im Bereich einer Längswand eine Öffnung 3 vorgesehen ist. Die Öffnung 3 ist mittels einer Jalousie 4 verschließbar, wobei im Bereich der Oberseite des Gehäuses 1 innenseitig Führungsschienen 5 vorgesehen sind, so dass beim Öffnen der Jalousie 4 diese geführt wird. Außenseitig weist die Jalousie 4 einen Haltegriff 6 auf.
Im Inneren des Gehäuses 2 ist beidseits des Gegenstandes 1 je eine Anordnung 7 aus einem Arm 8 zum Aufbringen einer Reinigungsflüssigkeit, aus einem Arm 9 zum Aufbringen einer Spül- oder auch Nachspülflüssigkeit und aus einem Arm 10 zum Aufblasen von vorzugsweise Luft vorgesehen. Jeder Arm 8 bis 10 weist auf den Gegenstand 1 gerichtete Austrittsöffnungen 11 auf, die jeweils vorzugsweise als konisch zusammenlaufende Düsenverlängerung ausgebildet
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sind. Die Austrittsöffnungen 11 der Arme 8 sind schräg nach oben weisend auf den Gegenstand 1 gerichtet, so dass eine gewisse Scherwirkung auf den Gegenstand 1 ausgeübt wird und so die Reinigungswirkung erhöht wird. Die Austrittsöffnungen 11 der Arme 9 weisen im Wesentlichen senkrecht auf den Gegenstand 1. Gleiches gilt für die Austrittsöffnungen 11 der Arme 10.
Auf der dem Gegenstand 1 abgewandten Seite jeder Anordnung 7 ist eine Spritzschutzeinrichtung 12 vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem abgewinkelten Blech besteht. Dabei reicht vorzugsweise die der Jalousie 4 zugewandte Spritzschutzeinrichtung 12 weiter nach unten, damit sichergestellt ist, dass keine Reinigungs- bzw. Spülflüssigkeit an die Jalousie 4 gelangt.
In den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses 2 ist je eine Ausnehmung 13 vorgesehen, die im Wesentlichen dem Verfahrweg der Anordnungen 7 angepasst sind. Dabei durchfassen die Arme 8 bis 10 der Anordnungen 7 die Ausnehmungen 13 und sind endseitig je an einem Antriebsband 14 befestigt, das zwischen zwei Antriebsrädern 15 gespannt ist. Die Antriebsbänder 14 sind in der Breite und der Länge so abgestimmt, dass die Ausnehmungen 13 überdeckt werden und das Gehäuse 2 abgedichtet wird. Es liegt auf der Hand, dass insoweit die Antriebsbänder 14 mit dem Gehäuse 2 in Kontakt sind. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit sind diese in Fig. 1 im Abstand zueinander dargestellt.
Sollte gleichwohl Flüssigkeit aus dem Gehäuse 2 austreten, so ist im Bereich der unteren Antriebsräder 15 beidseitig des Gehäuses 2 eine Auffangwanne 16 vorgesehen, die mittels Öffnungen 17 mit dem Inneren des Gehäuses 2 in Ver-
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bindung steht. Hierdurch kann eine evtl. aus dem Gehäuse 2 ausgetretene Flüssigkeit in Richtung der Pfeile 18 in das Innere des Gehäuses 2 zurückfließen.
Im Falle des Antriebs der Antriebsräder 15 durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor, wobei die Antriebsräder 15 vorzugsweise synchron angetrieben werden, können die Anordnungen 7, die beide endseitig mit den Antriebsbändern 14 verbunden sind, in der Höhe in Richtung des Pfeils 19 verfahren werden. Dabei bietet sich an, dass sich die Anordnungen 7 beim Einsetzen und Herausnehmen des Gegenstandes 1 in der oberen Position befinden. Nach Einsetzen des Gegenstandes 1 werden dann die Anordnungen 7 vertikal entlang des Gegenstandes 1 verfahren, wobei zunächst über die Arme 8 die Reinigungsflüssigkeit und dann über die Arme 9 die Spülflüssigkeit auf den Gegenstand 1 gesprüht werden. Im Anschluss daran findet der Trocknungsprozess mittels der Arme 10 statt.
Es ist aber auch durchaus denkbar, dass die Arme 8 bis 10 horizontal entlang des Gegenstandes 1 verfahrbar sind. In diesem Fall sind dann die Antriebsbänder 14 ebenfalls horizontal ausgerichtet.
Der Gegenstand 1 wird unterseitig mittels einer Halteeinrichtung 20 fixiert, die zumindest den Gegenstand 1 teilweise umfassende Haltearme 21 aufweist, die an einem Verfahrschlitten 22 angeformt sind. Jeder Verfahrschlitten 22 ist auf rohrförmig ausgebildeten Schienen 23 verfahrbar gelagert, so dass der Gegenstand 1 bei geöffneter Jalousie 4 vollständig aus dem Gehäuse 2 verfahren werden kann.
Im unteren Bereich des Gehäuses 2 befindet sich ein Auffangblech 24, das über Öffnungen 25, 26 mit einem Auffang-
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behälter 27 für die Reinigungsflüssigkeit und einem Auffangbehälter 28 für die Spülflüssigkeit verbunden ist. Über eine nicht dargestellte Schaltung kann bestimmt werden, dass &zgr;. B. während des Spülvorganges die Öffnung 25 verschlossen ist, so dass die Spülflüssigkeit über die geöffnete Öffnung 28 in den Auffangbehälter 28 läuft.
Die in dem Auffangbehälter 27 gesammelte Reinigungsflüssigkeit wird mittels einer Pumpe 29 über einen Filter 3 0 jedem Arm 8 der Anordnungen 7 zugeführt. Um ein Verfahren der Anordnungen 7 zu ermöglichen, ist dabei die Verbindung zwischen dem Filter 3 0 und den Anordnungen 7 zumindest bereichsweise im Bereich der Enden der Arme 8 bis 10 als Schlauch 31 ausgebildet.
Die in dem Auffangbehälter 2 8 angesammelte Spülflüssigkeit wird mittels einer Pumpe 32 über einen Filter 33, über eine Entsalzungspatrone 34 sowie über einen Aktivkohlefilter 35 wieder jedem Arm 9 der Anordnungen 7 zugeführt. Auch hier ist die Verbindung zwischen dem Aktivkohlefilter 3 5 und den Anordnungen 7 zumindest bereichsweise im Bereich der Enden der Arme 8 bis 10 als Schlauch 36 ausgebildet.
Die Luft wird mittels eines Ventilators 3 7 über einen Schlauch 3 8 jedem Arm 10 zugeführt.
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Reinigen von im Wesentlichen flächigen Gegenständen (1), insbesondere von Siebschablonen und von mit elektronischen Bauteilen bestückten Leiterplatten, mit wenigstens einer Reinigungseinrichtung, einer Spüleinrichtung und einer Trockeneinrichtung, die zur Erfassung in etwa des gesamten zu reinigenden Gegenstandes (1) flächig verteilte und/oder in ihrer Position oder Ausrichtung veränderbare und in etwa in Richtung des Gegenstands (1) weisende Austrittsöffnungen (11) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein entlang des zu reinigenden Gegenstandes (1) beweglicher Arm (8, 9, 10) mit wenigstens einer auf den Gegenstand (1) gerichteten Austrittsöffnung (11) vorgesehen ist und der Arm (8, 9, 10) translatorisch entlang des Gegenstandes (1) verfahrbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Arms (8, 9, 10) wenigstens ein weiterer Arm (8, 9, 10) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest jeweils ein Arm (8) zum Aufbringen einer Reinigungsflüssigkeit, ein Arm (9) zum Aufbringen einer Spülflüssigkeit und ein Arm (10) zum Aufblasen von einem gasförmigen Medium, vorzugsweise Luft, vorgesehen ist, wobei die Arme (8, 9, 10) gemeinsam auf einer Seite des Gegenstandes (1) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme (8, 9, 10) getrennt verfahrbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme (8, 9, 10) synchron verfahrbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme (8, 9, 10) als Anordnung (7) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verfahren von wenigstens einem Arm (8, 9, 10) zumindest eine Verfahreinrichtung vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Verfahreinrichtung wenigstens ein endseitig mit dem (den) Arm(en) (8, 9, 10) verbundenes Antriebsband (14) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Gehäuse (2) aufweist, in dem der zu reinigende Gegenstand (1) und der(die) Arm(e) (8, 9, 10) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9 in Kombination mit Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsband (14) außenseitig im Bereich von wenigstens einer Ausnehmung (13) dichtend an dem Gehäuse (2) anliegt und jede Ausnehmung (13) an den Verfahrweg des mit einem Antriebsband (14) verbundenen Endes des (der) Arms (Arme) (8, 9, 10) angepasst ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits des Gegenstandes (1) wenigstens ein translatorisch entlang des Gegenstandes (1) verfahrbarer Arm (8, 9, 10) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beidseits des Gegenstandes (1) angeordneten Arme (8, 9, 10) zumindest teilweise synchron verfahrbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Austrittsöffnung (11) eine konisch zusammenlaufende Düsenverlängerung aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Arm (8, 9, 10) auf der dem Gegenstand (1) abgewandten Seite eine insbesondere als abgewinkeltes Blech ausgebildete Spritzschutzeinrichtung (12) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) vorzugsweise in einer zu dem(den) Arm(Armen) (8, 9, 10) parallelen Seitenwand eine vorzugsweise mittels einer Jalousie (4) verschließbare Öffnung (3) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (2) in dem Bereich der der Öffnung (3) gegenüberliegenden Seitenwand eine Lichtquelle vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Auffangbehälter (27, 28) zum Auffangen von Flüssigkeiten vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand (1) mittels einer vorzugsweise verfahrbaren Halteeinrichtung (20) fixiert ist.
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| CN106864009A (zh) * | 2017-02-27 | 2017-06-20 | 合肥鑫晟光电科技有限公司 | 丝网印刷系统和该丝网印刷系统的清洁方法 |
-
2001
- 2001-03-06 DE DE20103822U patent/DE20103822U1/de not_active Expired - Lifetime
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