DE20102279U1 - Elektronisch steuerbare Schließvorrichtung - Google Patents
Elektronisch steuerbare SchließvorrichtungInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine elektronisch steuerbare Schließvorrichtung für Türen und Tore aller Art, bestehend aus einem Schloss und einer Handhabe, mit der durch Einwirken auf den mit wenigstens einem Riegel ausgestatteten Schließmechanismus des Schlosses der wenigstens eine Riegel verschiebbar ist.
Derartige Schließvorrichtungen dienen insbesondere dazu, den Zugang zu verschlossenen Räumen nur einem begrenzten, zugangsberechtigten Personenkreis zu ermöglichen. Hierzu werden beispielsweise Chipkarten an die berechtigten Personen ausgegeben. Wenn eine solche Chipkarte in ein der entsprechenden Tür zugeordnetes Lesegerät eingeschoben wird und der gelesene Code als richtig erkannt wird, gibt das Lesegerät einen elektrischen Impuls an das Türschloss, durch den eine elektromechanische Einrichtung aktiviert wird, wonach die Tür mit dem normalen Türdrücker geöffnet werden kann.
Aus der DE 198 03 648 A 1 ist ein elektromagnetisch steuerbares Sicherheitsschloss mit einem einen Tourstift aufweisenden Riegel und einem als Haltemagnet wirkenden Elektromagneten bekannt, der über Steuer- und Sperrelemente den Rückzug des Riegels blockiert oder freigibt, wobei die Antriebsnuß oder der Riegel einen mit
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Verzahnung versehenen Schieber bewegt, der eine mit einem Tourstiftkanal versehene Sperrscheibe mitnimmt, wobei ferner diese Sperrscheibe über eine Feder mit einer einen winkelversetzten Tourstiftkanal aufweisenden Steuerscheibe gekoppelt ist, die einen Anker trägt, der von dem Elektromagneten bei Beströmung festgehalten wird, wodurch beide Tourstiftkanäle mit der Schloßachse fluchten und der Tourstift mit dem Riegel die Kanäle passieren kann, bis der Riegel vollständig aus der Schließstellung zurückgezogen ist.
Dieses bekannte Schloß hat den Nachteil, dass die den Riegel blockierenden und freigebenden Steuer- und Sperrelemente sowie der Elektromagnet innerhalb des Schlosses in unmittelbarer Nähe des Riegels angeordnet sein müssen, so dass ein nachträglicher Einbau in ein herkömmliches Schloss nicht möglich ist. Ferner sind die zahlreichen Bauelemente dieses bekannten Schlosses sehr kompliziert und erfordern eine große Genauigkeit. Außerdem muss der Elektromagnet während der gesamten Zeitdauer der Öffnungsphase unter Strom stehen, wodurch die Energiequelle, die beispielsweise aus einer Batterie besteht, stark belastet wird und daher oft erneuert werden muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schließvorrichtung der eingangs erwähnten Art anzugeben, die unter Verwendung eines herkömmlichen Schlosses auf einfache und sichere Weise eine elektronisch steuerbare Zugangskontrolle ermöglicht. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Schließvorrichtung so zu gestalten, dass in
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vorhandene Türen und Tore bereits eingebaute herkömmliche Schösser ohne Veränderung ihres Schließmechanismus durch einen nachträglichen Anbau für eine elektronische Zugangskontrolle umgerüstet werden können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass zwischen der Handhabe und dem Schloss eine Kupplung angeordnet ist, die durch Ansteuern mit elektrischen Signalen die Verbindung zwischen der Handhabe und dem wenigstens einen Riegel herstellt oder löst.
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Kupplung die Verbindung der Handhabe mit dem wenigstens einen Riegel nur für eine zum Öffnen der Tür bzw. des Tores ausreichende Zeit, vorzugsweise für etwa fünf Sekunden, herstellt. Damit wird vermieden, dass die Tür aus Vergesslichkeit unverschlossen bleibt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Kupplung die Verbindung zwischen der Handhabe und dem wenigstens einen Riegel nur für eine dessen Rückzug aus der Schließstellung bewirkende Bewegungsrichtung herstellt. Diese Weiterbildung wird für Schlösser mit einem Fallriegel verwendet, der durch die Kraft einer Feder von selbst in die Schließstellung zurückkehrt, wenn die Handhabe (Türdrücker) losgelassen wird.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass das unberechtigte Öffnen einer
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Tür mit einfachen Mitteln vermieden wird und auch nicht durch Rohe Gewalt und Zerstörung erzwungen werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Kupplung außerhalb eines herkömmlichen Schlosses auch nachträglich angesetzt werden kann, um so bei bereits vorhandenen Türen auf einfache und sichere Weise eine elektronisch steuerbare Zugangskontrolle zu ermöglichen.
Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nach einer kurzen Übersicht über ein herkömmliches Schloss nachstehend näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 die zwischen einer Handhabe und einem Schloss eingefügte erfindungsgemäße Kupplung in inaktiver Ruhestellung und
Fig. 2 die Gegenstände wie in Fig. 1, jedoch in aktiver Stellung der Kupplung.
Ein herkömmliches Schloss, wie es in den Figuren 1 und links vorn dargestellt ist und beispielsweise für Hausund Zimmertüren verwendet wird, enthält in einem schmalen, in ein Türblatt einsetzbaren Gehäuse einen Schließmechanismus, der neben einem mit einem Schlüssel betätigbaren Schließriegel einen von einer Handhabe 2 (Türdrücker oder Knauf) aus seiner Schließstellung zurückziehbaren Fallriegel 3 aufweist, der im Ruhezustand durch eine Feder in die Schließstellung bewegt und dort gehalten wird. Die Kraftübertragung zum Zurückziehen des Fallriegels 3 aus der Schließstellung erfolgt von der
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Handhabe 2 über eine Antriebswelle, die beispielsweise aus einem Vierkant (ähnlich 5 oder 12 in den Figuren und 2) besteht und eine Antriebsnuss 14 durchgreift, die sich innerhalb des Schlossgehäuses von der einen zur anderen Wand erstreckt. An mindestens einem Ende der Antriebswelle, das an der Außenseite des Türblattes herausragt, ist die Handhabe, beispielsweise ein Türdrücker, angebracht, mit dem die Antriebswelle und damit auch die Antriebsnuss 14 gegen die Kraft einer Feder verdreht werden können, wodurch der Riegel 3 aus der Schließstellung zurückgezogen wird.
Ein solches herkömmliches Schloss 1 wird erfindungsgemäß mit einer elektronisch steuerbaren Zugangskontrolle ausgerüstet, indem zwischen der Handhabe 2 und dem Schloss 1 eine Kupplung 4 angeordnet wird, die durch Ansteuern mit elektrischen Signalen die Verbindung zwischen der Handhabe 2 und dem Riegel 3 herstellt oder löst.
Die Kupplung 4 ist in einem selbständigen Gehäuse untergebracht, das an das vorstehend beschriebene herkömmliche Schloss 1 nach Entfernen der herkömmlichen Antriebswelle angebaut werden kann.
Bei der in dem selbständigen Gehäuse untergebrachten Kupplung 4 ist die Handhabe über eine erste Antriebswelle 5 mit einem im wesentlichen scheibenförmigen ersten Mitnehmer 6 kraftschlüssig verbunden, der eine exzentrisch angreifende Zugfeder 7 aufweist, die diesen Mitnehmer 6 in einer ersten Endstellung hält. Diese
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Endstellung entspricht der Ruhestellung der Handhabe 2 und wird dadurch erreicht, dass das eine Ende 8 einer in dem äußeren Rand des ersten Mitnehmers 6 befindlichen Ausnehmung an einem Anschlagbolzen 10 anschlägt. Das andere Ende 9 dieser Ausnehmung dagegen bestimmt durch Anschlagen an dem Anschlagbolzen 10 die zweite Endstellung des ersten Mitnehmers 6, die der Endstellung der betätigten Handhabe 2 (des heruntergedrückten Türdrückers) entspricht. Die erste Antriebswelle 5 ist auf einer Montageplatte 11 mit rechtwinklig zu dieser verlaufender Rotationsachse drehbar gelagert. Eine zweite Antriebswelle 12, deren Rotationsachse mit der der ersten Antriebswelle 5 zusammenfällt, ist an ihrem einen Ende auf einem Zapfen 22 der ersten Antriebswelle 5 drehbar gelagert und mit einem im wesentlichen scheibenförmigen zweiten Mitnehmer 13 drehkraftschlüssig verbunden. Mit ihrem anderen Ende greift die zweite Antriebswelle 12 in die Antriebsnuss 14 des Schlosses 1 drehkraftschlüssig ein, das heißt, eine Drehung der Antriebswelle 12 versetzt die Antriebsnuss 14 ebenfalls in Drehung.
An dem ersten Mitnehmer 6 ist ein Lagerbolzen 15 exzentrisch angebracht, der einen schwenkbar gelagerten Kipphebel 16 trägt, der für die Arbeitsweise der Kupplung 4 von großer Bedeutung ist. Dieser Kipphebel 16 wird von einem mit den elektrischen Signalen steuerbaren Gleichstrommotor 18, auf dessen Welle ein Exzenter 17 befestigt ist, über eine Blattfeder 19 in eine aktive oder in eine inaktive Stellung gebracht. Dabei greift in der aktiven Stellung eine an dem Kipphebel vorstehende Nase 20 in einen korrespondierenden Vorsprung 21 an dem
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zweiten Mitnehmer 13 ein und nimmt diesen beim Betätigen der Handhabe 2 mit. Dadurch wird der Riegel 3 über die Antriebsnuss 14 und den Schließmechanismus des Schlosses 1 aus der Schließstellung zurückgezogen. In der inaktiven Stellung dagegen gelangt der Kipphebel 16 durch eine - nicht dargestellte - Drehfeder oder auch durch sein Eigengewicht gegenüber dem Vorsprung 21 an dem zweiten Mitnehmer 13 außer Eingriff.
Der auf der Welle des Gleichstrommotors 18 befestigte Exzenter 17 ist durch zwei entsprechende Anschläge in seiner Drehbewegung auf 180° beschränkt, wobei er in der aktiven Stellung die Blattfeder 19 vorspannt, die den Kipphebel 16 gegen den zweiten Mitnehmer 13 drückt und die Nase 20 des Kipphebels 16 mit dem Vorsprung 21 des zweiten Mitnehmers 13 in Eingriff bringt, während der Exzenter 17 in der inaktiven Stellung die Blattfeder entspannt und die Nase 20 des Kipphebels 16 außer Eingriff gelangt. In dieser inaktiven Stellung kann die Betätigung der Handhabe 2 keine Wirkung auf das Schloss bzw. auf den Riegel 3 ausüben, das heißt, die Tür kann in der inaktiven Stellung des Exzenters 17 nicht geöffnet werden. Dagegen kann in der aktiven Stellung des Exzenters 17 der Riegel 3 durch Betätigen der Handhabe zurückgezogen und die Tür somit geöffnet werden.
Für den Betrieb des Gleichstrommotors 18 wird nur sehr wenig elektrische Energie benötigt, da er sowohl zum Verdrehen des Exzenters 17 in die aktive Stellung als auch zum Zurückdrehen des Exzenters 17 in die inaktive Stellung jeweils nur einen kurzen Stromimpuls erhält,
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dessen Dauer für die jeweilige Drehung ausreicht. In der Zwischenzeit, also in den etwa fünf Sekunden zwischen den beiden Stromimpulsen, wird kein Strom benötigt.
Die elektrischen Signale für die Steuerung der Kupplung können beispielsweise einer der zu schützenden Tür zugeordneten Leseeinrichtung für Chipkarten oder einem Bediengerät einer zentralen Steuersteile entnommen werden.
Claims (9)
1. Elektronisch steuerbare Schließvorrichtung für Türen und Tore aller Art, bestehend aus einem Schloss (1) und einer Handhabe (2), mit der durch Einwirken auf den mit wenigstens einem Riegel (3) ausgestatteten Schließmechanismus des Schlosses (1) der wenigstens eine Riegel (3) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Handhabe (2) und dem Schloss (1) eine Kupplung (4) angeordnet ist, die durch Ansteuern mit elektrischen Signalen die Verbindung zwischen der Handhabe (2) und dem wenigstens einen Riegel (3) herstellt oder löst.
2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (4) die Verbindung der Handhabe (2) mit dem wenigstens einen Riegel (3) nur für eine zum Öffnen der Tür bzw. des Tores ausreichende Zeit, vorzugsweise für etwa fünf Sekunden, herstellt.
3. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (4) die Verbindung zwischen der Handhabe (2) und dem wenigstens einen Riegel (3) nur für eine dessen Rückzug aus der Schließstellung bewirkende Bewegungsrichtung herstellt.
4. Schließvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Handhabe (2) über eine erste Antriebswelle (5) mit einem im wesentlichen scheibenförmigen ersten Mitnehmer (6) kraftschlüssig verbunden ist, der eine exzentrisch angreifende Zugfeder (7) aufweist, die diesen Mitnehmer (6) in einer ersten Endstellung hält, die der Ruhestellung der Handhabe (2) entspricht und die durch Anschlagen des einen Endes (8) einer in dem äußeren Rand des ersten Mitnehmers (6) befindlichen Ausnehmung an einem Anschlagbolzen (10) erreicht ist, während das andere Ende (9) dieser Ausnehmung durch Anschlagen an dem Anschlagbolzen (10) die zweite Endstellung des ersten Mitnehmers (6) bestimmt, die der Endstellung der betätigten Handhabe (2) entspricht,
- dass die erste Antriebswelle (5) auf einer Montageplatte (11) mit rechtwinklig zu dieser verlaufender Rotationsachse drehbar gelagert ist,
- dass eine zweite Antriebswelle (12), deren Rotationsachse mit der der ersten Antriebswelle (5) zusammenfällt, an ihrem einen Ende auf einem Zapfen (22) der ersten Antriebswelle (5) drehbar gelagert und mit einem im wesentlichen scheibenförmigen zweiten Mitnehmer (13) drehkraftschlüssig verbunden ist und mit ihrem anderen Ende eine Antriebsnuss (14) des Schlosses (1) drehkraftschlüssig durchgreift,
- dass an dem ersten Mitnehmer (6) ein Lagerbolzen (15) exzentrisch angebracht ist, der einen schwenkbar gelagerten Kipphebel (16) trägt, der von einem mit den elektrischen Signalen steuerbaren Antriebsorgan (17, 18) über eine Blattfeder (19) in eine aktive und eine inaktive Stellung bringbar ist, wobei in der aktiven Stellung eine an dem Kipphebel (16) vorstehende Nase (20) in einen korrespondierenden Vorsprung (21) an dem zweiten Mitnehmer (13) eingreift und diesen durch Betätigen der Handhabe (2) mitnimmt und den wenigstens einen Riegel (3) über die Antriebsnuss (14) und den Schließmechanismus des Schlosses (1) aus der Schließstellung zurückzieht, während in der inaktiven Stellung der Kipphebel (16) durch eine Drehfeder und/oder durch sein Eigengewicht gegenüber dem Vorsprung (21) an dem zweiten Mitnehmer (13) außer Eingriff gelangt.
5. Schließvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mit den elektrischen Signalen steuerbare Antriebsorgan für den Kipphebel (16) aus einem Gleichstrommotor (18) besteht, auf dessen Welle ein Exzenter (17) befestigt ist, dessen Drehbewegung durch zwei entsprechende Anschläge auf 180° beschränkt ist, wobei der Exzenter (17) in der aktiven Stellung die Blattfeder (19) vorspannt, die den Kipphebel (16) gegen den zweiten Mitnehmer (13) drückt und die Nase (20) des Kipphebels (16) mit dem Vorsprung (21) des zweiten Mitnehmers (13) in Eingriff bringt, während der Exzenter (17) in der inaktiven Stellung die Blattfeder (19) entspannt und die Nase (20) des Kipphebels (16) außer Eingriff gelangt.
6. Schließvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleichstrommotor (18) zum Verdrehen des Exzenters (17) um 180° in die aktive Stellung einen ersten Stromimpuls erhält, dessen Dauer für die Drehung ausreicht, während der Gleichstrommotor (18) zum Zurückdrehen des Exzenters (17) um 180° in die inaktive Stellung einen zweiten Stromimpuls in entgegengesetzter Richtung erhält, dessen Dauer für die Rückdrehung ausreicht.
7. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Signale einer der Tür oder dem Tor zugeordneten Leseeinrichtung für Chipkarten entnehmbar sind.
8. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Signale einem Bediengerät einer zentralen Steuerstelle entnehmbar sind.
9. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen der Handhabe (2) und dem Schloss (1) angeordnete Kupplung (4) in einem selbständigen Gehäuse untergebracht und an ein herkömmliches Schloss (1) nach Entfernen der herkömmlichen Antriebswelle nachträglich anbaubar ist.
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