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DE20102177U1 - Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten - Google Patents

Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten

Info

Publication number
DE20102177U1
DE20102177U1 DE20102177U DE20102177U DE20102177U1 DE 20102177 U1 DE20102177 U1 DE 20102177U1 DE 20102177 U DE20102177 U DE 20102177U DE 20102177 U DE20102177 U DE 20102177U DE 20102177 U1 DE20102177 U1 DE 20102177U1
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DE
Germany
Prior art keywords
toilet
protection device
hygiene protection
pads
stack
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20102177U
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Priority to DE20102177U priority Critical patent/DE20102177U1/de
Publication of DE20102177U1 publication Critical patent/DE20102177U1/de
Priority to PCT/EP2002/001277 priority patent/WO2002062192A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K13/00Seats or covers for all kinds of closets
    • A47K13/14Protecting covers for closet seats
    • A47K13/16Protecting covers for closet seats of single sheets of paper or plastic foil or film

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Toilet Supplies (AREA)

Description

Anmelder:
Herr
Victor Filipenko Oettinger Str. 21a 86154 Augsburg / DE
Vertreter:
Patentanwälte Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b 86153 Augsburg / DE
Datum:
Akte:
07.02.2001
500-258 er
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ABl DE-G-2Ö1 02 177.3
BESCHREIBUNG
Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten 5
Die Erfindung betrifft eine Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Hygieneschutzeinrichtung ist aus der DE-A-38 42 912 bekannt. Sie weist ein Magazin mit einem auswechselbarem Auflagenstapel von mehreren einzeln entnehmbaren Toilettenauflagen auf. Die Toilette und die Hygieneschutzeinrichtung sind als vollautomatische Vorrichtung konzipiert, wobei die Hygieneschutzeinrichtung in die Toilette integriert ist. Das Magazin ist dabei am Wasserkasten starr angeordnet. Die lose eingelegten blattförmigen Toilettenauflagen werden von der schwenkbaren Toilettenbrille mittels einer dort integrierten Saugeinrichtung aufgenommen und vollautomatisch plaziert. Diese Vorrichtung ist sehr bau- und kostenaufwendig. Die Hygieneschutzeinrichtung erfordert eine Anpassung der Toilette und lässt sich an bestehenden Toiletten nicht nachrüsten. Aus der DE-A 28 590 ist es ferner bekannt, ein Magazin für aufgewickelte Toilettenauflagen in das Brillenscharnier zu integrieren. Die Toilettenauflagen werden manuell aus dem Magazin herausgezogen. Durch die Integration des Magazins in das Brillenscharnier sind Umbaumaßnahmen erforderlich.
Außerdem kann durch die gegebenen Platzverhältnisse nur eine relativ geringe Zahl an Toilettenauflagen im Magazin untergebracht werden, was einen häufigen und umständlichen Magazinwechsel erfordert.
Die DE-A-199 08 075 lehrt ferner Toilettenauflagen mit inneren und äußeren Gummizügen, die einzeln auf die Toilettenbrille aufspannbar sind. Sie werden in separaten
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Behältern bevorratet. Diese Magazine sind getrennt von der Toilette angeordnet.
Die AT-PS 218 974 zeigt eine Hygieneeinrichtung bestehend aus einem Stapel von Toilettenauflagen, die mit einer Halterung an der Toilette befestigt werden können. Hierbei fehlt es an einer rückwärtigen Stützeinrichtung für den Auflagenstapel. Außerdem sind die Toilettenauflagen starr an dem Haltebolzen befestigt und haben lediglich eine Perforationslinie zum Abreißen. Der aus dünnen labilen Blättern bestehende Auflagenstapel hat keine ausreichende Stabilität.
Aus der GB-PS 344 734 ist eine Hygieneeinrichtung bekannt, deren Rahmen am Wasserrohr befestigt wird und an der Vorderseite einen federbelasteten Clip mit einem Öffner besitzt. Auf diesem Rahmen liegt ein Blattstapel auf, der über ein versteiftes und verlängertes Rückenteil verfügt, mit dem der Blattstapel am Rahmen festgespannt wird, wobei Klammern auf das oben liegende Blatt drücken. Der Blattstapel hat außerdem an der Unterseite Durchgangsöffnungen, mit denen er auf Dorne am Rahmen bzw. an einer quer liegenden Stange eingedrückt und an der Unterseite gehalten wird. Die Stützeinrichtung ist starr an der Toilette bzw. an der Wasserleitung befestigt und lässt sich nicht ohne weiteres auswechseln. Außerdem sind die Toilettenauflagen nicht schwenkbar an einer Halterung gelagert. Man kann nur die einzelnen Blätter um die unten quer liegende Stange herumbiegen und nach unten auf die Toilettenbrille falten. Dies bietet aber keine vernünftige gelenkige Lagerung. Eine ähnliche derartige Hygieneeinrichtung ist auch aus der US-A 965,515 bekannt.
Die DE-A 22 03 579, DE-A 30 22 563 und die WO 97/49323 lehren jeweils eine Hygieneeinrichtung, bei der der Toilettendeckel als Vorratsbehälter für Toilettenauflagen ausgebildet ist. Dies bedingt eine entsprechende Umrüstung
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der Toilette, was kostenaufwendig ist. Bei der in der DE-PS 725 951 gezeigten Variante einer Hygienevorrichtung ist der Vorratsbehälter für die Toilettenauflagen in den Toilettensitz integriert. Dies hat ähnliche Nachteile zur Folge. Aus der CH 201 227 ist eine Hygieneeinrichtung mit einem hinter dem Toilettensitz axial verschieblich angeordneten Auflagenstapel bekannt, wobei die Auflagen mit einem magnetischen Belag versehen sind, der mit einem entsprechenden zweiten Magnet am Toilettensitz zusammenwirkt. Bei dieser Anordnung ist der Bauaufwand besonders hoch, wobei das besondere magnetische Auflagenmaterial· die Sache besonders verteuert.
Es ist Aufgabe der voriiegenden Erfindung, eine bessere und kostengünstigere Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Das über die Halterung mit der Toilette in beliebig geeigneter Weise verbindbare Magazin kann bei entsprechender Gestaltung der Halterung an beliebigen Toiletten nachgerüstet und wahlweise auch in neue Toiletten integriert werden. Es hat den Vorteil, dass es einen geringen Bauaufwand erfordert und besonders kostengünstig ist. Es kann insbesondere platzsparend untergebracht werden und lässt sich außerdem sehr einfach manuell handhaben. Durch die bewegliche und vorzugsweise schwenkbare Lagerung der Toilettenauflagen an der Halterung können diese auf einfache Weise aus der Ruhe- und Vorratsstellung einzeln entnommen und auf der Toilettenbrille plaziert werden. Die Toilettenauflagen können dabei noch mit der Halterung verbunden sein, was ein unerwünschtes Verrutschen auf der Toilettenbrille verhindert. Nach der Benutzung können die Toilettenauflagen einfach manuell abgerissen und
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weggespült werden. Bei entsprechender Ausgestaltung können sie gegebenenfalls auch mehrfach verwendet werden. Sie lassen sich darüber hinaus auch auf der Toilettenbrille stapeln, so dass der Auflagenstapel nach der Benutzung im ganzen entsorgt werden kann.
Die Verwendung einer Spiralfeder als Drehlager der Halterung hat den Vorteil einer besonders einfachen und kostengünstigen Bauweise. Zudem kann die Spiralfederlochung an den Toilettenauflagen zugleich die Perforationslinie zum einfachen Abtrennen bilden. Bei dieser Ausgestaltung wird nach Verbrauch das Magazin als Ganzes gewechselt. In einer alternativen Ausführungsform kann statt einer Spiralfeder auch ein bewegliches Ringlager vorhanden sein, das ähnlich wie bei einem Ringbuch geöffnet und geschlossen werden kann. Bei einer solchen Ausführungsform braucht nur der Auflagenstapel bei Verbrauch gewechselt zu werden. Die anderen Magazinteile und die Halterung können an der Toilette verbleiben.
Das Magazin kann in Ruhestellung am schräg nach hinten geneigten Toilettendeckel angelehnt werden. Aus dieser aufrechten Ruhestellung werden die Toilettenauflagen einzeln zur Benutzung entnommen und abgeschwenkt. Der restliche Auflagenstapel wird durch eine geeignete Stützeinrichtung und einem Blatthalter in der Vorratsstellung gehalten. Hierdurch werden unerwünschte Verformungen der labilen Toilettenauflagen verhindert.
in den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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Figur 1: eine Toilette mit einer
Hygieneschutzeinrichtung in Seitenansicht,
Figur 2: eine abgebrochene und vergrößerte Detaildarstellung gemäß Ausschnitt II von Figur 1,
Figur 3: einen abgebrochenen Schnitt durch die Hygieneschutzeinrichtung gemäß Schnittlinie III - III von Figur 2,
Figur 4 und 5: zwei verschiedene Varianten der Formgebung von Toilettenauflagen mit Perforation, Riegel und Führungsöffnungen,
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Figur 6: eine vergrößerte und abgebrochene Seitendarstellung des Ausschnitts VI von Figur 1,
Figur 7: eine perspektivische Ansicht eines Magazins der HygieneSchutzeinrichtung,
Figur 8: eine Frontansicht des Magazins von Figur 7,
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Figur 9: eine Draufsicht auf das Magazin gemäß Pfeil IX von Figur 8,
Figur 10: einen Schnitt durch das Magazin gemäß Schnittlinie X-X von Figur 8 und
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Figur 11 bis 14: zwei weitere Varianten der Formgebung
von Toilettenauflagen jeweils in Draufsicht und im Querschnitt.
Figur 1 zeigt in einer Seitenansicht eine Toilette (2) mit einer daran vorzugsweise lösbar befestigten Hygieneschutzeinrichtung (1). Die Toilette (2) besteht aus einer Toilettenschüssel (5) mit einer Toilettenbrille (3).
Zusätzlich kann noch ein Toilettendeckel (4) vorhanden sein, der alternativ aber auch entfallen kann. Die Toilettenbrille (3) und der Toilettendeckel (4) sind vorzugsweise beweglich an der Toilette (2) angeordnet und besitzen ein vorzugsweise gemeinsames Toilettenscharnier (6) zur Verbindung mit der Toilettenschüssel (5). In einer weiteren nicht dargestellten Variante kann die Toilettenbrille an die Toilettenschüssel (5) angeformt sein.
Die Hygieneschutzeinrichtung (1) besitzt ein Magazin (8) zur Aufnahme von mehreren Toilettenauflagen (7). Die Toilettenauflagen (7) sind vorzugsweise im Wesentlichen der Toilettenbrille (3) nachgeformt und sind als im Wesentlichen ringförmige Brillenauflagen gestaltet. Sie - bestehen in der gezeigten Ausführungsform von Figur 1 bis 10 aus flachen bahnförmigen Einzelblättern, die miteinander den Auflagenstapel (9) bilden. Die Einzelblätter können aus einem belebig geeigneten Material, z.B. Papier, Kunststoff oder Textilien, bestehen und können für eine einmalige oder mehrmalige Verwendung vorgesehen sein. Für eine mehrmalige Verwendung sind sie mit einer entsprechenden abwaschbaren oder auf sonstige Weise reinigbaren Oberfläche versehen. Alternativ können die Toilettenauflagen (7) auch eine Übergröße haben und mit äußeren und inneren Gummizügen zum Aufspannen auf der Toilettenbrille (3) versehen sein. Die Ausbildung kann ähnlich wie in der DE-A-199 08 075 sein. Figur 11 bis 14 zeigen hierzu weitere Varianten. Die Toilettenauflagen (7) können außerdem Klebepunkt oder sonstige Fixierhilfen haben.
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Figur 7 verdeutlicht das Magazin (8) in einer perspektivischen Ansicht. Figur 8-14 zeigen hierzu Detaildarstellungen. Weitere Detaildarstellungen sind Figur 2 - 6 zu entnehmen.
Das Magazin (8) umfasst außer dem Auflagenstapel (9) auch eine Stützeinrichtung (10) für den Auflagenstapel (9), einem Blatthalter (14) und eine Halterung (15) zur Befestigung an der Toilette (2).
Die Halterung (15) kann in beliebig geeigneter Weise für eine beliebig geartete Befestigung an der Toilette (2) ausgebildet sein. Vorzugsweise lässt sich hiermit das Magazin (8) an der Toilettenschüssel (5), der Toilettenbrille (3) oder dem Toilettendeckel (4) befestigten. In der gezeigten Ausführungsform besitzt die Halterung (15) einen Klemmbeschlag mit einem Bügel (16), der am rückwärtigen Rand der Toilettenbrille (3) zwischen den Scharnierhälften (6) eingehängt werden kann.
Die einzelnen Toilettenauflagen (7) bzw. der Auflagenstapel (9) sind an der Halterung (15) beweglich gelagert und können abgetrennt werden. In der gezeigten Ausführungsform sind sie schwenkbar gelagert, wobei die Halterung (15) eine Spiralfeder als Drehlager (17) aufweist. Außer dem Blattstapel (9) kann auch die Stützeinrichtung (10) für das Drehlager (17) schwenkbar gelagert sein.
wie die Figuren 4 und 5 sowie 7 bis 10 verdeutlichen, können die im Wesentlichen ringförmigen Toilettenauflagen (7) am unteren Rand einen auf die Bügelbreite (16) abgestimmten schmalen Ansatz (23) aufweisen, der eine Reihe von Lochungen (24) für die Spiralfeder (17) aufweist. Die Lochreihe (24) kann zugleich die Perforationslinie zum Abtrennen der einzelnen Toilettenauflagen (7) darstellen. Alternativ kann gemäß
Figur 5 und 7 auch eine separate linienförmige Perforation (25) am Übergang des Ansatzes (23) in die ringförmige Toilettenauflage (7) vorhanden sein.
Figur (1) zeigt das Magazin (8) in Ruhestellung. Es ist dabei in aufgerichteter Position und in einer stabilen Lage leicht schräg nach hinten geneigt angeordnet. Es stützt sich dabei am unteren Ende über die Halterung (15) an der Toilettenbrille (3) ab und kann zudem am Toilettendeckel (4) oder am nicht dargestellten Wasserkasten oder an anderer Stelle der Toilette (2) angelehnt sein.
Das Magazin (8) besitzt eine Stützeinrichtung (10) für den formlabilen Auflagenstapel (9). Die Stützeinrichtung (10) umfasst, einen Stützrücken (13), der vorzugsweise der Ringform der Toilettenbrille (3) bzw. der Toilettenauflagen (7) nachgebildet ist und aus einem entsprechend steifen Material, z.B. einem festeren Karton, aus Kunststoff oder dergleichen besteht. Der Stützrücken (13) ist vorzugsweise ebenfalls am Drehlager (17) schwenkbar gelagert. Er stützt den Auflagenstapel (9) nach hinten ab und ist durch die Formanpassung von vorn ■vorzugsweise unsichtbar. Am oberen Ende besitzt der Stützrücken (13) einen vorspringenden Führungsbolzen (18), der in eine entsprechende Führungsöffnung (12) am oberen Ende der einzelnen Toilettenauflagen (7) greift. Der Auflagenstapel (9) wird hierdurch in aufrechter Lage vom Führungsbolzen (18) gehalten und kann auch nicht seitlich verrutschen. Am unteren Ende sind die Toilettenauflagen (7) über das Drehlager (17) gehalten.
Das Magazin (8) umfasst ferner einen Blatthalter (14), der vorzugsweise mit dem Stützrücken (13) verbunden ist. Er besteht aus einem vom Stützrücken (13) am oberen Ende nach vorn ragenden Vorsprung (19), der am vorderen Ende einen Schwenkriegel (20) mit einem Drehlager (21) aufweist. Die
Lagerachse ist vorzugsweise parallel zur Längserstreckung des Vorsprungs(19) bzw. auch des hierzu parallelen Führungsbolzens (18). Figur 2 und 3 zeigen diese Anordnung.
Die einzelnen Toilettenauflagen (7) haben am oberen Rand jeweils eine mit dem Schwenkriegel (20) zusammenwirkende Riegelöffnung (11). In der bevorzugten Ausführungsform ist diese als Schrägschlitz ausgebildet. Figur 4 und 5 zeigen hierzu zwei Varianten mit einem links oder rechts liegenden Schrägschlitz (11). Figur 8 verdeutlicht hierzu die Riegelfunktion. In der normalen Ruhestellung mit aufrechtem und schräg nach hinten geneigten Auflagenstapel (9) und Stützrücken (13) hängt der Schwenkriegel (20) durch sein Eigengewicht nach unten und hält dadurch den Auflagenstapel (9) und dessen oberste Toilettenauflage (7) in der Ruhestellung fest. Wenn eine Toilettenauflage (7) entnommen werden soll, wird der Schwenkriegel (20) seitlich und die Deckung über den Schrägschlitz (11) ausgeschwenkt. Hierdurch kann die oberste Toilettenauflage (7) entnommen und über das Drehlager (17) auf die Toilettenbrille (3) abgeschwenkt werden. Der Schenkriegel (20) wird dann wieder in die Ausgangslage zurückgedreht und sperrt den restlichen Auflagenstapel (9).
Die einzelnen Toilettenauflagen (7) können im Auflagenstapel (9) abwechselnd links und rechts liegende Schrägschlitze (11) aufweisen. Dies erleichtert die Einzelblattentnahme. An dem schräg gestellten Schwenkriegel (20) kann dadurch nur das jeweils vorderste Einzelblatt des Auflagenstapels (9) mit der entsprechenden Lage seines Schrägschlitzes (11) entnommen werden. Das dahinter liegende zweite Einzelblatt hat den Schrägschlitz
(H) nach der anderen Seite und wird dadurch automatisch vom Schwenkriegel (20) gesperrt. Für die Entnahme dieses zweiten Einzelblattes muss der Schwenkriegel (20) dann
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nach der anderen Seite gedreht werden. Alternativ können aber auch alle Toilettenauflagen (7) im Auflagenstapel (9) die gleiche Ausrichtung des Schrägschlitzes (11) nach links oder rechts haben. Figur 4 und 5 zeigen diese durchgängig einheitliche Variante. In Figur 8 ist die eingangs erläuterte Ausführungsform mit den abwechselnd links und rechts ausgerichteten Schrägschlitzen (11) angedeutet.
Wie Figur 2, 3 und 9 verdeutlichen, kann die Stützeinrichtung (10) zusätzlich eine Andruckfeder (22) aufweisen, die z.B. als Blattfeder ausgebildet ist und auf dem Führungsbolzen (18) geführt ist. Die Andruckfeder (22) drückt von hinten gegen den Auflagenstapel (9) und presst ihn nach vorn gegen den Schwenkriegel (20). Wie Figur 2 und 3 verdeutlichen, kann der Schwenkriegel (20) am unteren Ende zudem noch eine einwärts gerichtete halbkugelförmige Erhöhung haben, die gegen das vordere Ende des Führungsbolzens (18) drückt und ein Abrutschen der Toilettenauflagen (7) verhindert. Hierbei kann eine formschlüssige Rastverbindung zwischen der Erhöhung und dem Führungsbolzen (18) vorhanden sein.
In der gezeigten Ausführungsform mit der Spiralfeder (17), die am Bügel (16), am Auflagenstapel (9) und am Stützrücken (13) eingehängt ist, wird das Magazin (8) nach Verbrauch als Ganzes gewechselt. In einer nicht dargestellten Variante des Drehlagers ist ein Wechsel des Auflagenstapels (9) und ein Verbleib der Halterung (15) mit der Stützeinrichtung (10) und dem Blatthalter (14) möglich. In diesem Fall ist das Drehlager (17) als bewegliches Lager ausgebildet, z.B. als Schnappringlager ähnlich wie bei einem Ringbuch. Durch Öffnen des Drehlagers (17) kann der Auflagenstapel (9) gewechselt werden.
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In einer weiteren nicht dargestellten Variante können die einzelnen Toilettenauflagen (7) im Auflagenstapel (9) am unteren Ende durch ein Fälzelband, eine Rückenverleimung, eine Klemmleiste, Klammern, Niete oder auf dergleichen andere Weise miteinander verbunden und zusammengehalten werden. Diese Befestigung befindet sich vorzugsweise im Bereich der Ansätze (23). Die Halterung (15) kann dann eine geeignete, z.B. schachtförmige Aufnahme für den Auflagenstapel (9) besitzen, wobei der Stapel lose eingesteckt und seitlich in der Aufnahme fixiert wird.
Beim Stapelwechsel werden dabei im vorliegenden wie auch im vorbeschriebenen Fall die Toilettenauflagen (7) mit ihren kreislochartigen Führungsöffnungen (12) auf den Führungsbolzen (18) gesteckt. Der Schacht ersetzt in diesem Fall das Drehlager (17) und erlaubt die bewegliche Lagerung der Toilettenauflagen (7) an der Halterung (15). Ein Abklappen der einzelnen Toilettenauflagen (7) ist dann über eine Perforationslinie oder Knicklinie möglich.
in einer weiteren nicht dargestellten Variante ist es möglich, die einzelnen Toilettenauflagen (7) aus dem Auflagenstapel (9) nacheinander auf die Toilettenbrille (3) abzuschwenken und sie dort liegen zu lassen und nicht von der Halterung (15) abzureißen. Hierbei wird auf der Toilettenbrille (3) ein neuer Stapel von benutzten Toilettenauflagen (7) gebildet. Der im Magazin (8) befindliche Auflagenstapel (9) mit den frischen Toilettenauflagen (7) wird hierbei Blatt für Blatt auf die Toilette (2) umgeblättert. Wenn alle frischen Toilettenauflagen (7) verbraucht sind, kann der Auflagenstapel (9) bzw. das Magazin (8) als Ganzes ausgetauscht werden.
In Figur 11 bis 14 sind zwei weitere Varianten in der Gestaltung der Toilettenauflagen (7) dargestellt, wobei Figur 12 einen Querschnitt durch die Darstellung von Figur 11 gemäß Schnittlinie XII-XII darstellt. Figur 14 ist ein
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Querschnitt durch die Darstellung von Figur 13 gemäß Schnittlinie XIV-XIV.
In beiden Fällen haben die Toilettenauflagen (7) eine führungsgünstige Formgebung, mit der sie auf der Toilettenbrille (3) oder ggf. auch der Toilettenschüssel (5) formschlüssig geführt und gegen Verrutschen gesichert werden können. Am ringförmigen Sitzbereich (27) sind dazu zumindest stellenweise im Brillenrandbereich ein oder mehrere abgewinkelte Führungskanten (26) vorhanden. In der Variante von Figur 11 und 12 sind diese Führungskanten (26) jeweils nach unten gerichtet und umfassen beidseitig die Toilettenbrille (3). Im Querschnitt hat dadurch die Toilettenauflage (7) im Sitzbereich (27) einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Am innen liegenden Randbereich ist eine umlaufende Führungskante (26) vorhanden, die sich vorzugsweise über den gesamten gebogenen Randbereich erstreckt. Am Außenrand ist die Führungskante (26) nur im mittleren Teilbereich vorhanden und lässt das untere und obere Ende der Toilettenauflage (7) und insbesondere die Riegelöffnung (11) und die Führungsöffnung (12) frei.
In der Variante von Figur 13 und 14 ist nur eine vollständig umlaufende Führungskante (26) am innen liegenden Rand des Sitzbereichs (27) vorhanden. Hierdurch ergibt sich im Querschnitt eine im Wesentlichen L-Form der Toilettenauflage (7) im Sitzbereich (27).
Um die Stapelbarkeit der Toilettenauflagen (7) zu verbessern, können die Positionen der Führungskanten (26) bei den Einzelblättern gegeneinander versetzt sein, wodurch sich die Einzelblätter ineinander schachteln lassen. Alternativ ist es auch möglich, gegenüber den an der Unterseite der Toilettenauflage (7) befindlichen Führungskanten (26) an der Oberseite eine Einprägung oder anderweitige Verformung vorzusehen, in die die
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Führungskanten (26) des Nachbarblattes im Auflagenstapel (9) eingreifen können. Ansonsten ist es auch möglich, die Toilettenauflagen (7) mit den relativ kurzen Führungskanten (26) mit einem kleinen gegenseitigen Abstand übereinander zu stapeln.
Durch die Formgebung mit den Führungskanten (26) ist der Sitzbereich (27) stabilisiert und verstärkt. In diesem Bereich kann die Materialstärke auch größer sein. Die Führungskanten (26) sind hierbei vorzugsweise bleibend angeformt. Dies lässt sich z. B. durch eine Prägung von aus Papier bestehenden Toilettenauflagen (7) im nassen Zustand und durch eine anschließende Wärme- und Trocknungsbehandlung erreichen. Ansonsten können die Führungskanten (26) auch in beliebig anderer Weise zumindest zeitweise bleibend angeformt oder auf andere beliebige Weise angebracht werden.
In den gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Führungskanten (26) als durchgängige Kanten ausgebildet. Alternativ können sie auch unterbrochen sein oder aus einer Reihe von einzelnen Punkten bestehen.
Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiele sind in verschiedener Weise möglich. Die Halterung (15) kann statt des U-förmigen Bügels (16) auch einen beliebig anderen geeigneten Beschlag besitzen und auch an anderen Stellen der Toilette (2) lösbar oder starr befestigt werden. Variabel ist auch die Stützeinrichtung (10), die z.B. anders gestaltet und auch anders angeordnet werden kann. So kann z.B. der Führungsbolzen (18) und der Blatthalter (14) am Toilettendeckel· (4) oder an einem anderen Teil der Toilette (2) starr befestigt sein, so dass der Stützrücken (13) entfallen kann. Er wird dann durch den Toilettendeckel (4) ersetzt oder kann komplett entfallen. Variabel ist auch die Ausbildung des Blatthalters (14),
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der z.B. als Druckknopfhalterung oder in beliebig anderer Weise ausgebildet sein kann. Der Blatthalter (14) kann auch anderer Stelle der Toilettenauflage (7) angeordnet sein.
In einer weiteren nicht dargestellten Variante kann sich der Auflagenstapel (9) in Ruhestellung auch auf der Toilettenbrille (3) befinden. In diesem Fall empfiehlt sich die Anordnung eines Stützrückens (13) an der Stapelunterseite, welche dann vorzugsweise auch geeignete Fixiermittel zur Lagestabilisierung auf der Toilettenbrille (3) besitzt. Bei dieser Variante wird die jeweils oberste Toilettenauflage (7) nach einmaliger oder mehrmaliger Benutzung entfernt. Die Halterung (15) ist aber entsprechend in ihrer Gestaltung und Anordnung an diese Variante angepasst.
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1 Hygieneschutzeinrichtung
2 Toilette
3 Toilettenbrille
4 Toilettendeckel
5 Toilettenschüssel
6 Toilettenscharnier
7 Toilettenauflage, Brillenauflage 10 8 Magazin
9 Auflagenstapel, Blattstapel
10 Stützeinrichtung
11 Riegelöffnung, Schrägschlitz
12 Führungsöffnung, Loch 13 Stützrücken
14 Blatthalter
15 Halterung, Beschlag
16 Bügel
17 Lager, Spiralfeder 18 Führungsbolzen
19 Vorsprung
20 Schwenkriegel
21 Drehlager
22 Andruckfeder 23 Ansatz
24 Lochung, Perforation
25 Perforation
26 Führungskante
27 Sitzbereich 30

Claims (19)

1. Hygieneschutzeinrichtung für Toiletten, bestehend aus einem Magazin mit einem auswechselbaren Auflagenstapel von mehreren einzeln entnehmbaren Toilettenauflagen, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (8) eine Stützeinrichtung (10) für den Auflagenstapel (9) und eine Halterung (15) zur Befestigung an der Toilette (2) aufweist, wobei die Toilettenauflagen (7) und die Stützeinrichtung (10) an der Halterung (15) beweglich, vorzugsweise schwenkbar, gelagert (17) sind.
2. Hygieneschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) abtrennbar an der Halterung (15) gelagert sind.
3. Hygieneschutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) eine Spiralfeder als Drehlager (17) für die mit einer entsprechenden Perforation (24, 25) versehenen und abreißbaren Toilettenauflagen (7) aufweist.
4. Hygieneschutzeinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) ein bewegliches Drehlager (17), vorzugsweise ein Schnappringlager, aufweist, welches zum Wechseln des Auflagenstapels (9) geöffnet werden kann.
5. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) zur Befestigung an der Toilettenschüssel (5), der Toilettenbrille (3) oder dem Toilettendeckel (4) vorgesehen ist.
6. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) einen Bügel (16) zum Einhängen am rückwärtigen Rand der Toilettenbrille (3) aufweist.
7. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) als Einzelblätter im Auflagenstapel (9) angeordnet sind, wobei die Einzelblätter an zumindest einer Seite, vorzugsweise am Drehlager (17), miteinander verbunden sind und an einer anderen Seite durch einen Blatthalter (14) zusammengehalten werden.
8. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Blatthalter (14) am oberen Rand des Magazins (8), vorzugsweise an dessen Stützeinrichtung (10), angeordnet ist.
9. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Blatthalter (14) einen Schwenkriegel (20) aufweist, der in hängender Ruhestellung sperrend vor den Auflagenstapel (9) greift und in geschwenkter Entnahmestellung mit einer entsprechenden Riegelöffnung (11), vorzugsweise einem Schrägschlitz, an den Toilettenauflagen (7) zusammenwirkt.
10. Hygieneschutzeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) im Auflagenstapel (9) abwechselnd links und rechts gerichtete Schrägschlitze (11) aufweist.
11. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (10) einen Stützrücken (13) für den Auflagenstapel (9) und einen vorspringenden Führungsbolzen (18) aufweist, der in eine entsprechende Führungsöffnung (12) an den Toilettenauflagen (7) greift.
12. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (10) eine Andruckfeder (22) aufweist, die den Auflagenstapel (9) an den Blatthalter (14) presst.
13. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckfeder (22) am Führungsbolzen (18) geführt ist.
14. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (10) zusammen mit dem Auflagenstapel (9) am Drehlager (17) schwenkbar gelagert ist.
15. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) im wesentlichen der Form der Toilettenbrille (3) nachgebildet sind.
16. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) als einzeln abtrennbare und einzeln verwendbare Einzelblätter ausgebildet sind.
17. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) im wesentlichen als flache Einzelblätter ausgebildet sind.
18. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) zumindest stellenweise im Brillenrandbereich eine oder mehrere abgewinkelte Führungskanten (26) aufweisen.
19. Hygieneschutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Toilettenauflagen (7) aus Papier, Kunststoff oder Textilien bestehen.
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