DE20102164U1 - Bezeichnungsstreifen - Google Patents
BezeichnungsstreifenInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
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Bezeichnungsstreifen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Bezeichnungsstreifen, der für eine in einem Wald oder dergleichen geschehende Markierung bestimmt ist, welcher Bezeichnungsstreifen einen Grundteil aufweist.
Es ist bekannt, in der Markierung von Fällgebieten, ausgezeichneten Beständen und Fahrstraßen um Baumstämme und -äste zu bindende Bezeichnungsstreifen zu verwenden. Weil Forstmaschinen große Investitionen sind und weiter weil die moderne Technik es ermöglicht, sind Forstmaschinenunternehmer bestrebt, mit Maschinen vierundzwanzig Stunden lang zu fahren. Ein Problem der automatisierten Holzernte ist dabei der Umstand, dass es einem Maschinenfahrer schwer fällt, die jetzigen Bezeichnungsstreifen wahrzunehmen, wenn die Sicht schlecht ist.Beispielsweise im Dunkeln sind die Zeichen nicht zu sehen und es besteht die Gefahr, dass ein Holzeinschlag nicht auf geplante Weise ausgeführt wird.
Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen in der Markierung eines Waldes zu verwendenden Bezeichnungsstreifen zustande zu bringen, der auch im Dunkel wahrgenommen werden kann.
Der erfindungsgemäße Bezeichnungsstreifen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Grundteil aus einem in der Natur gut abbaubaren und für einen Holzverarbeitungsprozess geeigneten Material hergestellt ist und dass der Bezeichnungsstreifen mindestens eine im Bereich wenigstens eines Endes des Grundteils, auf den beiden Seiten des Grundteils angeordnete reflektierende Fläche (3; 3a, 3b) aus einem reflektierenden Material aufweist.
Eine wesentliche Idee der Erfindung besteht darin, dass der in der Markierung eines Waldes zu verwendende Bezeichnungsstreifen einen aus einem in der Natur gut abbaubaren und für einen Holzverarbeitungsprozess geeigneten Material hergestellten Grundteil aufweist, in dem im Bereich wenigstens eines Endes, auf den beiden Seiten des Grundteils mindestens ein reflektierender Teil angeordnet ist, wobei er auch im Dunkeln von der übrigen Umgebung unterschieden werden kann, wenn eine Lichtquelle einer Forstmaschine oder dergleichen ihn beleuchtet. Weiter besteht eine wesentliche Idee einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung darin, dass der Reflektor ein separates Reflektorstück ist, das am bandartigen Grundteil des Bezeichnungsstreifens befestigt ist. Eine wesentliche Idee einer zweiten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die reflektierende Fläche
mit einer reflektierenden Anstrichfarbe oder mit reflektierend behandelten Fasern auf den Bezeichnungsstreifen gebildet worden ist.
Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Bezeichnungsstreifen, wenn ein Lichtstrahl auf sie fällt, auch dann zu sehen sind, wenn die Sicht schlecht ist, d. h. wenn es dunkel und dämmerig ist. Auch bei Nebel, bei heftigem Regen oder Schneetreiben sind derartige mit reflektierenden Flächen versehene Zeichen besser als früher zu sehen. Der erfindungsgemäße Bezeichnungsstreifen ist derart hergestellt, dass er keinen Schaden verursacht, wenn er in der Natur bleibt oder wenn er eventuell zu Holzverarbeitungsprozessen geführt wird. Wenn die erfindungsgemäßen Bezeichnungsstreifen verwendet werden, kann sichergestellt werden, dass der Holzeinschlag und das Fahren mit Maschinen im Wald auf vorausgeplante Weise und auf einem vorausbestimmten Gebiet geschehen, wobei Einschlagsfehler vermieden werden, und wenn Fahrstraßen entlang gefahren wird, wird eine auf dem Erdbau.· den ruhende Belastung vermindert. *V,'l*
Die Erfindung wird in der beigefügten Zeichnung ausführlicher eVr.:.: läutert. Es zeigen: .1..
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Bezeichnungsstreifen schema»···'
tisch in Seitenansicht und im Querschnitt, :**..:
Figur 2 einen zweiten erfindungsgemäßen Bezeichnungsstreifen,·,, schematisch in Draufsicht und *....*
Figuren 3 und 4 einige Bezeichnungsstreifen schematisch an deta.-· Platz montiert.
Figur 1 zeigt eine vereinfachte Ansicht eines erfindungsgemäßen Bezeichnungsstreifens 1, der einen bandartigen Grundteil 2 und an dessen erstem Ende auf den beiden Seiten des Grundteils befestigte Reflektorflächen 3a und 3b aufweist. Die Reflektorflächen können auf die in der Figur dargestellte Weise in der Längsrichtung des Streifens an derselben Stelle oder vorzugsweise an einer etwas verschiedenen Stelle im Verhältnis zueinander sein. Der Grundteil besteht aus einem Material, das keine Probleme in einem Weiterbehandlungsprozess von Holz, zum Beispiel in einem Papierfabrikationsprozess, verursacht. Demnach taugen zum Beispiel kunstoffhaltige Materialien nicht zum Material des Grundteils. Geeignete Materialien sind statt dessen zum Beispiel eine aus Holzfaser hergestellte Nonwoven-Faserplatte, aus Naturfasern gewebte Stoffe oder Nonwoven-Strukturen, einige Papierfabrikate und dergleichen. Ein Vorteil derartiger Materialien liegt noch darin, dass sie in der
Natur relativ schnell abgebaut werden, nachdem sie nicht mehr benötigt werden. Auch andere heutzutage verwendete passende Bezeichnungsstreifenmaterialien können nach Bedarf in der Erfindung angewandt werden. Wie in den bekannten Lösungen kann die Farbe eines Bezeichnungsstreifens nach Wunsch gewählt Werden, wobei mit verschiedenfarbigen Streifen verschiedene Sachen signalisiert werden können. Die Farben dienen als eine Art Kodes. Dabei fungieren die erfindungsgemäßen Bezeichnungsstreifen am Tag und bei einer guten Beleuchtung in an sich bekannter Weise. Nach einer Idee der Erfindung sind die am ersten Ende des Bezeichnungsstreifens befestigten Reflektorflächen 3a und 3b separate Reflektorplatten, flexibel oder steif. Die Reflektorstücke können von ihrer Größe her relativ klein sein, wobei, obwohl sie aus einem Kunstoffmaterial hergestellt wären und obwohl sie aus irgendeinem Grund mit im Wald einzubringendem Holz zu Weiterbehandlungsprozessen geführt würden, die darin enthaltene geringfügige Menge Kunststoffmaterial keine Probleme verursacht. Falls möglich, wird der Bezeichnungsstreifen auf die in Figur 4 dargestellte Weise vorzugsweise an Baumästen befestigt, wobei die Bezeichnungsstreifen bei den Ästen bleiben und nicht mit Blöcken zu einer Papierfabrik folgen. Die Reflektorflächen können mit einem Klebstoff, einem Haftetikett, einer Naht, einer Niete, einem Befestigungsglied, das den Streifen in sich hineinpresst, durch Schmelzen oder in irgendeiner anderen an sich bekannten Weise am Grundteil befestigt werden.
Ein derartiger Bezeichnungsstreifen kann auch so verwendet werden, dass der Streifen um einen Baumstamm 4 gebunden wird und seine Enden zusammengeknüpft werden, wobei die am Ende des Streifens angeordneten Reflektorstücke gut sichtbar sind und sich die freien Enden des Streifens im Wind so bewegen, dass die Lichter einer Forstmaschine leicht auf die Reflektoren fallen, und diese reflektieren das Licht, so dass ein Fahrer es sehen kann. Die Befestigung des Bezeichnungsstreifens um einen Baumstamm ist in Figur 3 dargestellt. Die Bezeichnungsstreifen werden typisch in bestimmten Abständen, zum Beispiel in einer Entfernung von 10 Meter voneinander, angeordnet, um eine gewünschte Linie im Wald zu bezeichnen. Falls die Reflektorfläche eines einzelnen Bezeichnungsstreifens wegen eines Montagefehlers oder aus irgendeinem anderen Grund nicht zu sehen ist, verursacht das einem Forstmaschinenfahrer keinen wesentlichen Schaden, sondern die bezeichnete Linie ist deutlich wahrzunehmen. Weil der Bezeichnungsstreifen aus Holzfasermaterial oder aus Papier hergestellt wird, wird er
in der Natur abgebaut, nachdem er nicht mehr benötigt wird. Auf diese Weise wird die Natur nicht verunreinigt und die zusätzliche Arbeit und die zusätzlichen Kosten, die durch das Wegnehmen der Zeichen verursacht werden, können vermieden werden.
Figur 2 stellt eine alternative Konstruktion eines Bezeichnungsstreifens 1 dar. Darin ist der Grundteil 2 im Bereich wenigstens seines einen Endes oder überall mit einer reflektierenden Anstrichfarbe 3 angestrichen. Der Streifen kann bei Bedarf auf den beiden Seiten angestrichen werden. Weiter besteht eine Möglichkeit darin, mit einem reflektierenden Pigment oder dergleichen behandelte Fasern im Material des Grundteils zu verwenden oder darin mit einem reflektierenden Faden Nähte zu machen.
Die Zeichnungen und die mit ihnen verbundene Beschreibung sollen nur dazu dienen, die Idee der Erfindung zu veranschaulichen. In ihren Einzelheiten kann die Erfindung im Rahmen der Schutzansprüche variieren. Somit kann beim Bezeichnungsstreifen ein separates Befestigungsglied sein, mit dem der Bezeichnungsstreifen befestigt werden kann, ohne dass er um die Befestigungsstelle eines Gegenstands gebunden wird. Weiter kann der Grundteil des Bezeichnungsstreifens nach Fixmaß geschnitten sein (zum Beispiel 1 Meter) oder er kann alternativ länger sein, wobei ein Verwender einen Streifen in einer gewünschten Länge von einer Rolle abreißt. Reflektierende Flächen und Abreißstellen können an einem aufzurollenden Streifen in bestimmten Abständen vorgesehen sein. Im Prinzip braucht der Grundteil des Bezeichnungsstreifens nicht notwendigerweise bandartig zu sein, sondern er kann zum Beispiel bogenförmig oder zylindrisch sein.
Claims (7)
1. Bezeichnungsstreifen, der für eine in einem Wald oder dergleichen geschehende Markierung bestimmt ist, welcher Bezeichnungsstreifen (1) einen Grundteil (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundteil aus einem in der Natur gut abbaubaren und für einen Holzverarbeitungsprozess geeigneten Material hergestellt ist und dass der Bezeichnungsstreifen mindestens eine im Bereich wenigstens eines Endes des Grundteils, auf den beiden Seiten des Grundteils angeordnete reflektierende Fläche (3; 3a, 3b) aus einem reflektierenden Material aufweist.
2. Bezeichnungsstreifen nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Fläche ein aus einem festen Reflektormaterial hergestelltes Stück ist.
3. Bezeichnungsstreifen nach Schutzanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorstück mit einem Klebstoff am bandartigen Grundteil des Bezeichnungsstreifens befestigt ist.
4. Bezeichnungsstreifen nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Fläche wesentlich auf der ganzen Länge des Bezeichnungsstreifens gebildet ist.
5. Bezeichnungsstreifen nach einem der oben erwähnten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Fläche durch Anstreichen gebildet worden ist.
6. Bezeichnungsstreifen nach einem der oben erwähnten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Fläche dadurch gebildet worden ist, dass am Grundteil reflektierende Fäden oder Fasern angeordnet worden sind.
7. Bezeichnungsstreifen nach einem der oben erwähnten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezeichnungsstreifen ein am Grundteil angeordnetes separates Befestigungsglied für die Befestigung des Bezeichnungsstreifens aufweist.
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