DE20102746U1 - Ladentheke - Google Patents
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Description
GKS & S MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
Anmelder:
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MÜNCHEN
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GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. MAXIMILIAN KINKELDEY, LL. M.
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DR. KARSTEN BRANDT
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DR. BERND ALLEKOTTE, LL. M.
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MÜNCHEN
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AUGUST GRÜNECKER DR. GUNTER BEZOLD DR. WALTER LANGHOFF
DR. WILFRIED STOCKMAIR (-1996)
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G4415-25/SÜ
DATUM / DATE
16.02.01
Ladentheke
GRÜNECKER KINKELDEY STOCKMAIR & SCHWANHÄJJSSER···· MAXIMILIANSTR. 58 J &Idigr;"**
D-80538 MÜNCHEN J..* ;...
GERMANY
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Die Erfindung betrifft eine Ladentheke gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 oder
Oberbegriff des Anspruchs 22.
Oberbegriff des Anspruchs 22.
Bei aus der Praxis bekannten Ladentheken, insbesondere Backwarentheken, ist das Grundgestell eine tischartige Konstruktion, die sich von der Bedienseite bis zur Kundenseite erstreckt und bedienseitig und kundenseitig auf dem Boden abgestützt ist. In Tiefenrichtung orientierte Trennwände zwischen einzelnen Feldern des Grundgestells beginnen an der Bedienseite. Meist ist eine obere Abdeckung des Grundgestells gleichzeitig eine der Präsentationsflächen der Ladentheke und ist die bedienseitige Arbeitsfläche in das Grundgestell eingegliedert. Am Grundgestell ist in den meisten Fällen an der kundenseitigen Blende ein Einfassprofil vorhanden, an welchem die Randprofile von Frontscheiben des Glasaufbaus schwenkbar zu montieren sind. Das Konzept des Grundgestells mit den meist vorgegebenen Feldern erlaubt zwar den Einbau unterschiedlicher Funktionseinheiten über die Thekenlänge, jedoch bedingt dies die konstruktive Vorbereitung des Grundgestells, so dass die Position einer Funktionseinheit innerhalb der Thekenlänge mehr oder weniger feststeht. Die Variationsmöglichkeiten einer solchen Ladentheke, insbesondere Backwarentheke, sind durch das Konzept des Grundgestells eingeschränkt. Auch im Ausstellungsbereich der Ladentheke sind kleinere Umbauten auch nachträglich möglich, aber keine einschneidenden Variationen. In bedienseitig offenen Ausschnitte des Grundkörpers lassen sich nur unten kleinere Funktionseinheiten in Form von Containern einbringen, um bedarfsabhängigen Funktionen gerecht zu werden. Außerdem ist es bekannt, im Grundkörper an einer festen Position einen oberen Ausschnitt mit einer Abdeckung zu schließen, solange die Ladentheke in diesem Bereich als trockene Theke benutzt wurde. Nach Entnahme der Abdeckung kann beispielsweise eine Eiseinheit oder eine Warmthekeneinheit eingesetzt werden, um in diesem Bereich eine andere Funktion der Ladentheke zu erzielen. Jedoch ist diese zusätzliche Funktion streng an eine innerhalb der Länge der Ladentheke bestimmte Position gebunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladentheke der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der eine nahezu unbeschränkte Variabilität für bedarfsabhängige
Funktionen und deren Positionen innerhalb der Thekenlänge gegeben ist. Gemäß einem weiteren Aspekt ist eine Ladentheke zu schaffen, bei der das Konzept des Grundgestells keine Einschränkung bezüglich bedarfsabhängig benötigter Funktionen und deren Positionen innerhalb der Thekenlänge bedingt. Schließlich liegt ein weiterer Aspekt der Erfindung darin, im Grundgestell die kundenseitige Blende so vorzubereiten, dass sie in variabler Weise den Komfort für Kunden steigert und indirekt den Warenverkauf unterstützt. Grundsätzliche Aufgabe ist es, mit reduziertem Kostenaufwand eine Ladentheke mit bisher nicht gegebener Variabilität sowohl aus der Sicht der Kunden als auch der Bediener anzugeben.
Die gestellte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Kundenkomforts mit den Merkmalen des Anspruchs 22 gelöst.
Der Grundkörper bildet nur mehr einen Kasten, der ohne Präsentationsflächen den kundenseitigen Thekenabschluss bildet, über die Thekenlänge keine bis zur Bedienseite verlaufenden Trennwände aufweist und einen unbeschränkten bedienseitigen Einbaubereich für Funktionseinheiten freilässt. Funktionseinheiten lassen sich wahlweise an jeder Position innerhalb der Thekenlänge und nach Bedarf mit dem Grundkörper kombinieren, wobei die eingebauten Funktionseinheiten jederzeit herausnehmbar und versetzbar sind, in eingebautem Zustand jedoch funktionell und optisch so mit dem Kasten des Grundkörpers harmonieren, dass sie nicht als umsetzbar oder entnehmbar zu identifizieren sind. Der Kasten des Grundgestells kann mit geringem Kostenaufwand hergestellt und montiert werden, es sollte nur Sorge getragen werden, dass er kippsicher auf der Bodenfläche abgestützt ist.
Das Multifunktionsprofil der Blende ermöglicht es, kundenseitig wahlweise oder saisonbedingte funktioneile Ausstattungskomponenten anzubringen, die den Komfort für Kunden erhöhen, trotz der Austauschbarkeit oder Wegnehmbarkeit als feste Bestandteile der Ladentheke wahrgenommen werden und indirekt den Warenverkauf unterstützen. Selbst ohne angebrachte funktioneile Ausstattungskomponenten vermittelt des Multifunktionsprofil der Blende einen gefälligen Eindruck mit einem durch die Widerlager erzeugten, reizvollen Design, bei dem die technische Funktion der Widerlager optisch im Hintergrund bleibt.
Zweckmäßig ist jede Funktionseinheit ein fahrbarer oder schiebbarer Container, der in den hinter dem Kasten freien Einbaubereich passt, und die funktioneilen Arbeitsmöglichkeiten auf der Arbeitsfläche und seine bedarfsgerechte Ausstattung zur Nutzung bietet. Das einfache Grundgestell ist praktisch zur Thekenfront mit Abstützmöglichkeiten für den Glasaufbau oder einen zusätzlichen Ausstellflächenaufbau bzw. fallweise benötigte, wegnehmbare Präsentationsflächen degradiert.
Bei den Bodenabstützungen sollten in die Bodenfläche oder eine die Bodenfläche bildende Bodenplatte einbringbare Kippanker vorgesehen sein, damit der Kasten standsicher montierbar ist.
Die Tiefe des Kastens sollte zu seine Höhe in einem Verhältnis von etwa 1 : 3 stehen. Mit diesem Verhältnis ergibt sich ein stabiler Grundkörper und ein vollkommen freier und tiefer Einbaubereich an der Bedienseite.
Die zur Bedienseite weisende Wand des Kastens kann vollflächig oder teilweise offen bzw. als offener Versteifungsrahmen ausgebildet sein. Die teilweise offene Ausbildung ermöglicht es, dem Kasten weitere funktioneile Aufgabenin der Ladentheke zuzuweisen und den Innenraum des Kastens zu nutzen.
Herstellungs- und montagetechnisch ist es günstig, den Kasten mit einem tragenden Rahmengestell zu gestalten, an dem die Wände und die Bodenabstützungen und die Blende, letztere an Gestellauslegern, festgelegt sind. Dies ermöglicht eine sehr stabile Konstruktion.
Die Stabilität des Kastens wird erhöht, und die Verschmutzungsgefahr vermindert, wenn oberseitige Auflagen auf dem Kasten angebracht sind.
Längs der Blende sollte ein Einfassprofil vorgesehen sein, das sich wahlweise zum Anbringen der Frontscheiben des Glasaufbaus oder, gegebenenfalls auch nur abschnittsweise, eines zusätzlichen Aussteliflächenaufbaus eignet. Um eine große, zur Bedienseite schräg ansteigende Präsentationsfläche, meist einzelne Abschnitte, ge-
fällig und sicher anbringen zu können, sollte das Einfassprofil mit den Auflagen und einem am Kasten angeordneten Widerlager eine Verankerung für Hochkantwangen der Präsentationsfläche bilden. Diese Präsentationsfläche kann eine stabile Auslagefläche sein oder durch Warenbleche oder Tabletts gebildet werden. Dabei kann die Präsentationsfläche so groß sein, dass sie frei auskragend über den Kasten in Richtung zur Bedienseite vorsteht, um ein großes Warensortiment ansehnlich zu präsentieren. Gegebenenfalls ist in der Präsentationsfläche wenigstens ein in Richtung zur Bedienseite ausziehbarer Schutzbügel enthalten, mit dem sich zusätzliche Warenauslageelemente in etwa in Verlängerung der Präsentationsfläche bedarfsabhängig anbringen bzw. entfernen lassen.
Da die Ladentheke eigentlich nur aus dem fest installierten Kasten und den mobilen Funktionseinheits-Containern zusammengesetzt ist, sollten die Container zumindest kraftschlüssig in ihrer Einsatzposition am Kasten festlegbar sein, beispielsweise über Magnetkupplungen. Dazu empfiehlt sich wenigstens eine in Längsrichtung des Kastens durchgehende Magnetleiste, die mit entsprechenden Magneten an den Containern unabhängig davon zusammenarbeitet, wo der jeweilige Container an den Kasten gesetzt ist. Alternativ könnten auch formschlüssige Kupplungen eingesetzt werden, die sich zweckmäßigerweise von der Bedienseite her ausrücken lassen.
Wenigstens eine der Funktionseinheiten kann ein Kühlthekencontainer sein, an dem alle notwendigen Ausstattungsdetails vorgesehen sind, der in seiner Betriebslage an den Kasten herangesetzt ist und sich mit ihm verzahnend bis zur Blende greift.
Alternativ kann die Funktionseinheit wenigstens ein Warmtheken-Container sein, der für seine Funktion erforderliche Ausstattungsteile enthält und in der Betriebslage über den Kasten bis nahe an die Blende greift.
Weiterhin ist es möglich, die Funktionseinheit als Backwaren-Container auszubilden, der eine schräge Warenauflage besitzt und unter die am Kasten angeordnete Präsentationsfläche eingeschoben wird. Außer der Front des Kastens an der Kundenseite ist der Kasten optisch nicht wahrnehmbar.
Jeder Container sollte in sich stabil ausgebildet sein, weil der das Grundgestell der Ladentheke verkörpernde Kasten für die Funktionseinheit keine nennenswerte stützende oder versteifende Funktion hat. Der Container könnte allerdings an der Bedienseite zur Steigerung des Bedienkomforts zumindest teilweise offen ausgebildet sein.
Alternativ könnte jede Funktionseinheit auch ein oberseitig ebener Container sein, auf den oder in den eine Kühltheken- oder Warmtheken- oder Eistheken-Aufsatzeinheit eingegliedert oder aufgesetzt und mit dem Kasten kombiniert ist.
Zweckmäßigerweise ist der Container auf Rollen verfahrbar und ist für wenigstens eine bedienseitige Rolle ein Feststeller vorgesehen. In Zusammenwirkung mit den Kupplungen, mit denen der Container an der jeweiligen Position an den Kasten festlegbar ist, dienen die feststellbaren Rollen zur Positionierung des Containers. Andererseits gestatten die Rollen das bequeme und zielgerechte Manipulieren des Containers.
Wie erwähnt, kann dem Kasten neben der Ladentheken-Frontfunktion auch eine zusätzliche funktioneile Aufgabe zugewiesen werden, beispielsweise indem der Kasten mit einem innenliegenden Installationshohlraum ausgebildet wird. Zweckmäßigerweise sollte aus dem Installationshohlraum ein Entlüftungsdurchgang, z.B. sichtseitig abgedeckt zur Innenseite der Blende, herausführen.
Im Installationshohlraum kann wenigstens eine zentral positionierte Sammel- und/oder Abführeinrichtung für Abluft und/oder Tauwasser installiert sein. Über im Kasten verteilt angeordnete, wahlweise nutzbare bzw. freilegbare Anschlüsse für Tauwasser und/oder Abluft kann die jeweils eingesetzte Funktionseinheit, die die diese zusätzlichen Funktionen benötigt, an die zentrale Sammel- und/oder Abführeinrichtung angeschlossen werden. Dabei leistet der Kasten einen positiven Beitrag zur einfacheren Gestaltung der Funktionseinheit bzw. im Hinblick auf ein möglichst großes Nutzvolumen der Funktionseinheit
Die Abführeinrichtung im Kasten kann sogar eine festverlegte Verrohrung zu einem bauseitigen Abfluss aufweisen. Dies erhöht den Bedienkomfort der Ladentheke.
Bei einer einfacheren Ausführungsform kann an der Funktionseinheit bodenseitig ein schubladenartiger Tauwassersammler vorgesehen werden, der zur Entleerung und Reinigung entweder mit der Funktionseinheit oder von dieser getrennt handhabbar ist.
Bezüglich der Funktionalität der Blende zum Anbringen zusätzlicher funktioneller Ausstattungskomponenten an der Kundenseite sollte die Blende nicht nur das Einfassprofil am oberen Blendenrand, sondern auch die Widerlager an oder nahe den unteren Blendenrand aufweisen, beispielsweise um einen zusätzlichen Ausstellflächenaufbau einfach stabil anbringen und wieder abnehmen zu können. Der Ausstellflächenaufbau stützt sich auf dem Einfassprofil ab und wird über wenigstens ein Widerlager kippsicher mit der Blende verbunden.
Die Widerlager sollten mindestens eine Längsreihe mit einem vorgegebenen, zweckmäßigerweise regelmäßigen, Raster in die Blende eingeformter Stecköffnungen für Fixierteile der Ausstattungskomponenten sein. Die Stecköffnungen können zur Kundenseite offen bleiben, oder, falls gewünscht, durch dekorative Stopfen verschlossen sein, die entfernt werden, falls eine der Stecköffnungen benötigt wird, um einen Fixierteil einer Ausstattungskomponente einzubringen und darin festzulegen. Die Stecköffnungen sollten armiert sein, beispielsweise durch eingepasste Leichtmetallrohrstücke. Der Querschnitt der Stecköffnungen kann rund oder polygonal sein. Gegebenenfalls können Kugelverrastungen in den Einstecköffnungen vorgesehen sein.
Der Ständer des Ausstellflächenaufbaus, der auf dem Einfassprofil steht, wird mittels eines Fixierbügels kippsicher festgelegt, dessen freies Ende entweder am unteren Rand des Multifunktionsprofils verankert wird oder in wenigstens einer Stecköffnung. Da wenigstens eine Längsreihe solcher Stecköffnungen in dem Multifunktionsprofil vorgesehen ist, lassen sich die Ausstattungskomponenten beliebig umsetzen, können gleichzeitig mehrere gleiche oder unterschiedliche Ausstattungskomponenten kundenseitig angebracht werden, und ist bei relativ engem Raster auch eine genaue Positionierung dieser funktioneilen Ausstattungskomponenten in Ausrichtung auf die jeweils dahinter angeordnete Funktionseinheit möglich.
Die zusätzlichen funktioneilen Ausstattungskomponenten könnten Ablagen, Steckhalter, Werbeträger oder Saison-Dekorationen für die Sichtseite der Blende sein.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Längsabschnitt einer Backwarentheke,
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Kühlthekenabschnitt,
Fig. 3, 4, 5 drei Variationen der Gestaltung der Ladentheke mit einem neuen Grundkörperkonzept, jeweils in einem Vertikalschnitt,
Fig. 6 eine mit dem Grundgestellkonzept der Fig. 3 bis 5 kombinierbare Funktionseinheit in Form eines Containers,
Fig. 7+8 eine Ansicht des Ladentheken-Grundgestells beispielsweise der Fig. 4 unter Verdeutlichung eines Multifunktionsprofils mit zugehöriger Draufsicht, und
Fig. 9-14 Perspektivansichten zur Nutzung des Multifunktionsprofils von Fig. 7 zum Anbringen unterschiedlicher funktioneller Ausstattungskomponenten.
Eine Ladentheke T in Fig. 1 erstreckt sich senkrecht zur Zeichnungsebene und ist, zumindest in dem gezeigten Längsabschnitt, eine Backwarentheke T1 deren hauptsächliche Komponenten ein auf einer Bodenfläche B abgestütztes Grundgestell G und eine als Backwaren-Container CB ausgebildete Funktionseinheit sind. Eine Frontscheibe eines Glasaufbaus 1 ist in einem Einfassprofil P mit Beschlägen 2 schwenkbar abgestützt. Das Einfassprofil P sitzt auf dem oberen Randbereich einer längsdurchgehenden, kundenseitigen Hochkant-Blende 8 und greift über den Randbereich hinweg, um einen Verankerungsanschlag 30 für eine zur Bedienseite schräg ansteigende Präsentationsfläche 3 zu bilden, die mit oder auf einer Stützkonstruktion 6 her-
ausnehmbar auf dem Grundkörper G abgestützt ist. Die Präsentationsfläche 3 erstreckt sich über einen doppelwandigen Kasten K, der das Grundgestell G bildet, in Richtung zur Bedienseite und ist beispielsweise mit wenigstens einem ausziehbaren Stützbügel 4 ausgestattet, auf den weitere Warenausstellflachen 5, z.B. Kuchenbleche, positionierbar sind. Am Kasten K ist der Bedienseite zugewandt oben ein Beschlag, z.B. eine längslaufende Stahlleiste, befestigt, die zwei Funktionen erfüllen kann. Einerseits dient sie als Anschlag 29 zur Positionierung und Verankerung der Präsentationsfläche 3 im Zusammenwirken mit dem über den Randbereich der Blende 8 greifenden Einfassprofil P. Andererseits ist sie Teil 18 einer Magnetkupplung, mit der der Container CB in der gezeigten Betriebslage am Kasten K festgelegt ist.
Der Kasten ist mit Bodenabstützungen 7, zweckmäßigerweise in die Bodenfläche eingebrachten Ankern, kippsicher festgelegt, und bildet die Ladentheken-Front an der Kundenseite. Er hat eine Tiefe, die nur einem Bruchteil, z.B. einem Drittel, seiner Höhe entspricht. Zur Bedienseite ist über die gesamte Höhe ein Einbaubereich E ausgespart, in den in Fig. 1 der Container C8 eingefahren oder eingeschoben ist. Bei der gezeigten Ausführungsform besitzt der Container CB eine hochgesetzte, bedienseitige Arbeitsfläche 9 und eine davon ausgehend nach vorne schräg abfallende Warenauflage 10, gegebenenfalls mit Querteilelementen 11. Zwischen der Warenauflage 10 und der am Kasten K angeordneten Präsentationsfläche 3 ist ein Hochabstand vorgesehen. Ferner weist der Container CB eine Deckwand 12, Seitenwände 16, eine Bodenwand 14 und eine Stirnwand 15 auf. Die Stirnwand 15 ragt über die Warenauflage 10 nach oben, endet jedoch unterhalb der Präsentationsfläche 3. Die Stirnwand 15 enthält ein Kupplungselement, z. B. eine Stahlleiste 18' für die Magnetkupplung 18. Alternativ könnte auch eine mechanische Verriegelung vorgesehen sein, die sich zweckmäßigerweise von der Bedienseite aus zumindest lösen lässt. Im Inneren des Containers C6 sind mehrere Fachböden oder Querteiler 13 enthalten. Der Container C6 ist mit bodenseitigen Rollen 17 versehen.
Über die Länge der Ladentheke T können mehrere Funktionseinheiten darstellende, im Wesentlichen gleichartige Container CB dem Kasten K zugeordnet sein, oder unterschiedliche Funktionseinheiten in Form unterschiedlicher Container oder Einsätze,
die austauschbar sind und/oder in ihrer Position über die Länge der Ladentheke frei wählbar eingesetzt werden können.
Fig. 2 ist ein Querschnitt der Ladentheke T, die in dem gezeigten Längsabschnitt als Kühltheke KT ausgelegt ist, wie dies für Backwarentheken zweckmäßig sein kann. Das Grundgestell G entspricht dem Grundgestell G von Fig. 1, d.h., es ist der die Thekenfront an der Kundenseite definierende doppelwandige Kasten K vorgesehen, der entweder einstückig durchgeht oder aus Einzelabschnitten zusammengesetzt und mit Bodenabstützungen 7 kippsicher verankert ist.
Als Funktionseinheit ist hier ein Container Ck mit einer Kühlausstattung dem Kasten K zugeordnet und beispielsweise mittels der Magnetkupplungen 18 in seiner Betriebslage festgestellt. Auch die Rollen 17 können, zumindest an der Bedienseite, mit Feststellern komplettiert sein. Der Container Ck hat einen ähnlichen Aufbau wie der in Fig. 1 gezeigte, mit einer bedienseitigen Arbeitsfläche 9, jedoch einer gekühlten Warenauflage 10', die im Wesentlichen horizontal verläuft und kurz vor der Blende 8 endet. Die Deckwand 12 erstreckt sich über den Kasten K bis zur Blende 8 hin und trägt eine Kühlausstattung R1 deren Kühlaggregat beispielsweise im Container unten innen angeordnet ist. Eine Tauwasserableitung W mit wenigstens einem Rohrstrang greift teilweise über die abgestufte Oberseite des Kastens K und führt bei der gezeigten Ausführungsform zu einem schubladenartigen Tauwasser-Sammler 19, der bodenseitig des Containers CK angeordnet ist. Der Container CK füllt den Einbaubereich E bis zum Kasten K auf. Unter dem Glasaufbau 1, der an dem Einfassprofil P an der Blende 8 abgestützt ist, können Querteilelemente 11' vorgesehen sein.
In den Fig. 3 bis 5 findet sich das Grundkonzept des die Thekenfront an der Kundenseite bildenden Kastens K, wobei in Fig. 3 wie in den Fig. 1 und 2 am Einfassprofil P auf der Blende 8 die Frontscheiben des Glasaufbaus 1 abgestützt sind, in Fig. 4 zusätzlich zu dem Glasaufbau auch die in Fig. 1 gezeigte, wegnehmbare Präsentationsfläche 3, und in Fig. 5 ein zusätzlicher Ausstellflächenaufbau mit Trägern 35, die auf dem Einfassprofil P anstelle des Glasaufbaus abgestützt und an der Blende 8 fixiert sind.
Der Kasten K wird anhand Fig. 3 im Detail erläutert. Der Kasten K enthält ein stabiles Rahmengestell 20, das einen innenliegenden Installationshohlraum M freihält, und an dem vertikale Wände 25, 26 angebracht sind. Die kundenseitige Wand 26 kann eine Verblendung 27 und ein unterseitiges Füllprofil 28 tragen. Die Oberseite des Kastens K ist zur Bedienseite hin abgestuft und mit einer auf dem Rahmengestell 20 fixierten, ersten Auflage 22, einer zweiten, höherliegenden Auflage 23, die bis zur Blende 8 reicht, und ggfs. einer vertikalen Verblendung 24 im Stufenbereich versehen. Die Blende 8 ist an Auslegern 21 des Rahmengestells 20 befestigt. Unterhalb der Ausleger 21 ist ein Belüftungsdurchgang L für eine Zwangsentlüftung des Installationshohlraums M vorgesehen. An der Oberkante des Kastens K ist das den Anschlag 29 und die Magnetkupplung 18 bildende Längsprofil vorgesehen. Der Verankerungsanschlag 29 dient, beispielsweise, für die Portionierung in Fig. 4 angedeuteten Hochkantwangen 31 der Präsentationsfläche 3, und zwar im Zusammenspiel mit dem Einfassprofil P, das den nach innen über die Blende 8 vortretenden Verankerungsvorsprung 30 definiert. Auf diese Weise wird die Präsentationsfläche 3 in Fig. 4 auf den Auflagen 22, 33 festgelegt, wobei sie nach oben herausnehmbar ist.
Im Installationshohlraum &Mgr; kann wenigstens eine zentral positionierte Sammler- und/oder Abführeinrichtung Z für Tauwasser und/oder Abluft oder dgl. installiert sein, die über Verbindungsleitungen 43 mit in der Wand 25 freilegbaren Anschlüssen 44 verbunden ist. Von der Einrichtung Z kann eine festverlegte Verrohrung 45 zu einem bauseitig vorgesehenen Ablaufkanal installiert sein. Von den Bodenabstützungen 7 ist wenigstens einer als in die Bodenfläche B einbringbarer Kippanker ausgebildet. Die Wand 25 bildet den Abschluss des Einbaubereichs E, der bis zur Bedienseite frei ist. Im Einbaubereich E befindet sich auch keine Bodenabstützung 7 des Kastens K.
In Fig. 4 ist angedeutet, dass die Bodenfläche von einer Bodenplatte B' gebildet wird, an der der Kasten des Grundgestells G verankert ist, oder die sogar Teil des Kastens sein kann.
In Fig. 5 ist nur der Oberteil des Kastens K gezeigt, der, beispielsweise wie in Fig. 2, ohne Verbindung 24 ausgebildet ist, so dass hier eine weitere Entlüftung über den Durchgang L zur Kundenseite möglich ist. Die Präsentationsfläche 3 ist mit ihren
Hochkantwangen 31 wie in Fig. 4 herausnehmbar verankert. Das Einfassprofil P trägt die Ständer 35 des zusätzlichen Ausstellflächen-Aufbaus, wobei zwischen den Ständern Glasscheiben 38 eingesetzt sein können. An den Ständern 35 sind bei der gezeigten Ausführungsform zur Präsentationsfläche 3 in etwa parallele Ausleger 36 befestigt, auf denen Warenauflageflächen 37 angeordnet sind. Zumindest einer der Ständer 35 hat einen Fixierbügel 34, dessen freies Ende an der Blende 8 verankert ist. Gestrichelt ist angedeutet, dass das freie Ende des Fixierbügels 34 um den unteren Rand der Blende 8 greift und die notwendige Kippsicherheit bringt.
Alternativ kann die Blende 8 nach einem eigenständig erfinderischen Aspekt als MuI-tifunktionsprofil F ausgebildet sein, das über die Blendenlänge wenigstens eine Längsreihe von Widerlagern 32 in Form zu Kundenseite offener Einstecköffnungen enthält, die beispielsweise mit Leichtmetallbuchsen 33 ausgekleidet sind. In ausgezogenen Linien ist gezeigt, dass der Fixierbügel 34 alternativ mit seinem Fixierteil 35 durch ein Widerlager 32 gesteckt und an der Hinterseite der Blende 8 fixiert ist.
In Fig. 6 ist eine weitere Funktionseinheit in Form eines einfachen Backwaren-Containers Cb' im Querschnitt gezeigt, der mit der bedienseitigen Arbeitsfläche 9, der Warenauflage 10 zum Unterschieben unter die Präsentationsfläche 3 und einen Kassenpodest 42 ausgestattet ist. Im Inneren 39 des Containers C8' können funktionsnotwendige Ausstattungsteile 40 untergebracht sein. Zumindest eine Bodenlaufrolle 17 ist mit einem Feststeller 41 blockierbar. An der Stirnwand sind Beschläge für die Magnetkupplungen 18 angebracht. Zumindest ein solcher Container Cb' kann über die Thekenlänge dem Kasten zugeordnet sein, und zwar auf die in Fig. 1 gezeigte Weise.
In der kundenseitigen Ansicht in Fig. 7 des Grundgestells G der Ladentheke T ist die kundenseitige Wand 27 mit dem Füllprofil 28 des Kastens K erkennbar, und die Blende 8, hier in der Form des zu Fig. 5 erläuterten Multifunktionsprofils F. Die Widerlager 32 mit ihren Auskleidungen 33 bilden eine Längsreihe mit regelmäßigem Abstandsraster und liegen z.B. nahe dem unteren Blendenrandbereich. In der Draufsicht in Fig. 8 ist ein Längsabschnitt des Grundgestells G mit dem durchgehenden oder aus Einzelabschnitten zusammengesetzten Kasten K gezeigt, der mit herausnehmbaren Präsentationsflächen 3 gleicher bzw. unterschiedlicher Breiten bestückt ist, die unter den
Verankerungsvorsprüngen 30 des Einfassprofils P an der Blende 8 abgestützt sind und über die Wände 26 und 25 des Kastens K ragen. An den hinteren Enden der Präsentationsflächen 3 sind die Stützbügel 4 in eingeschobener Position erkennbar.
In den Fig. 9 bis 14 ist eine nicht beschränkende Auswahl von Nutzungsmöglichkeiten des Multifunktionsprofils F der Blende 8, z.B. gemäß Fig. 5 und 7, exemplarisch illustriert.
Gemäß Fig. 9 kann an jeder Stelle entlang der Blende 8 ein Bügel 46 mit Arretierteilen 47 eingesteckt und festgelegt werden. Der Bügel kann als Taschenablage, Zeitungsablage oder Prospektablage dienen.
Gemäß Fig. 10 ist eine Ablagewanne 46' mit einem Lochblech 48 mit den Arretiervorsprüngen 47 in den Widerlagern 32 der Blende 8 festgelegt. Sie dient als Taschenablage, Zeitungsablage, Prospektablage oder dgl. In Fig. 9 und 10 kann diese Ablage beispielsweise 600 mm lang sein, und sind die Widerlager 32 mit 100 mm Abständen vorgesehen. Die Ablagen könnten auch mit Sperrholz oder einem Drahtgitter gestaltet sein. Sie werden arretiert, so dass sie nicht nachgeben. In Fig. 11 ist ein Halter 49 für eine Fahne 50 mit dem Arretiervorsprung 47 im Widerlager 32 festgelegt. Hier ist auch die Auskleidung 33, z.B. eine Leichtmetallrohr, im Widerlager 32 erkennbar. Der Querschnitt kann rund oder polygonal sein. Um die Fahne 50 zu sichern, könnte am Kasten K oder am Boden ein Gegenhalter 51 vorgesehen sein.
In Fig. 12 ist eine Art Bauchladen 52 mit den Arretiervorsprüngen 47 in den Widerlagern 32 festgelegt. Darin können verpackte Impuls-Artikel für die Kunden zur Selbstbedienung bereitgehalten werden.
In Fig. 13 sind eine schalenartige Taschenablage 54 und ein laminiertes Einsteckschild 53 mit Hinweisen in der Blende 8 festgelegt. In ähnlicher Weise könnte eine nicht gezeigte Touch-screen für Information oder zum interaktiven Benutzen durch Kunden dort platziert sein.
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In Fig. 14 ist schließlich ein Saison-Deko 56 z.B. in Form einer Leiste oder einem Profil 55 mit Arretiervorsprüngen 47 an der Blende 8 festlegbar. Diese Leiste 55 könnte durchaus hinter der Taschenablage oder den anderen Vorrichtungen gesichert sein und sollte zweckmäßig plan an der Blende 8 anliegen. In ähnlicher Weise könnte ein Dekorationsfries angebracht werden, das sich über die gesamte Höhe der Blende erstreckt oder sogar U-förmig um diese herumgreift.
Das Multifunktionsprofil F als Blende 8 des Thekengrundkörpers kann bei herkömmlichem Thekengrundkörperkonzept genauso verwendet wie bei dem eingangs erwähnten Kasten, der mit frei kombinierbaren Funktionseinheiten zusammenwirkt und den kundenseitigen Thekenabschluss bildet.
Claims (26)
1. Ladentheke (T), insbesondere Backwarentheke, mit wenigstens einer oberseitigen Präsentationsfläche (3), einem darüber greifenden Glas- oder Ausstellflächen-Aufbau (1, 35), einer bedienseitigen Arbeitsfläche (9), und einem in Thekenlängsrichtung orientierten, durchgehenden oder aus Abschnitten zusammengesetzten, auf der Bodenfläche abstützbaren Grundgestell (G) für bedarfsabhängig unterschiedliche Funktionseinbauten, wobei in das Grundgestell eine kundenseitige Blende (8) und Abstützeinrichtungen für die Präsentationsfläche und/oder den Glasaufbau und/oder den Ausstellflächenaufbau eingegliedert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgestell (G) ein in Tiefenrichtung mehrwandiger Thekenfront-Kasten (K) mit unterseitigen Bodenabstützungen (7) ist, dessen Tiefe einen Bruchteil seiner Höhe beträgt, und dessen der Bedienseite zugewandte Wand (25) Abschluss eines von der Bodenfläche über die Kastenhöhe bis zur Bedienseite freien Einbaubereiches (E) ist.
2. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Funktionseinbau eine selbständige Funktionseinheit in Form eines fahrbaren oder schiebbaren Containers (C, CB, CK) mit in die Tiefe des Einbaubereichs (E) passender Tiefe, der jeweiligen Funktion angepasster Ausstattung, integrierter Arbeitsfläche (9) und innerhalb der Länge des Grundgestells (G) an beliebiger Position auf der Bodenfläche stehend in den Einbaubereich (E) einsetzbar ist.
3. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Bodenabstützungen (7) als in die Bodenfläche (B) oder eine Bodenplatte (B') einbringbarer Kippanker ausgebildet ist.
4. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Tiefe des Kastens (K) zu seiner Höhe in etwa 1 : 3 beträgt.
5. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Bedienseite weisende Wand (25) des Kastens (K) vollflächig, teilweise durchbrochen, oder als teilweise offener Versteifungsrahmen ausgebildet ist.
6. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (K) ein inneres Rahmengestell (20) aufweist, an dem die Wände (25, 26), die Bodenabstützungen (7), und an Gestellauslegern (21) die Blende (8) festgelegt sind.
7. Ladentheke nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Gestellauslegern (21) und der gegenüber den Gestellauslegern (21) abgesenkten Oberseite des Kastens (K) vollflächige, zumindest in etwa horizontale Auflagen (22, 23) angeordnet sind.
8. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass längs der Blende (8) ein Einfassprofil (P) wahlweise für eine Frontscheibe des Glasaufbaus (1) oder einen Träger (35) des Ausstellflächenaufbaus angeordnet ist.
9. Ladentheke nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfassprofil (P) zusammen mit den Auflagen (22, 23) und einem Widerlager (29) des Kastens (K) eine Verankerungsabstützung (30) für herausnehmbare Präsentationsflächen (3) bilden, vorzugsweise für wenigstens eine in Richtung zur Bedienseite schräg ansteigende Präsentationsfläche (3).
10. Ladentheke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsfläche (3) frei auskragend über den Kasten (K) in Richtung zur Bedienseite vorsteht, und dass in der Präsentationsfläche wenigstens ein in Richtung zur Bedienseite ausziehbarer Stützbügel (4) für zusätzliche Warenauslageelemente (5) enthalten ist.
11. Ladentheke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige, auf der Bodenfläche (B) stehende Funktionseinheits-Container (C, CK, CB) zumindest kraftschlüssig am Kasten (K) festlegbar ist, vorzugsweise über Magnetkupplungen (18).
12. Ladentheke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit ein Kühlthekencontainer (CK) mit einem über den Kasten (K) bis an die Blende (8) greifenden, eine z. B. seitlich abgegrenzte Warenpräsentationsfläche (10') tragenden, Kühlaufsatz (R), einem innenliegenden Kühlaggregat und gegebenenfalls einem Tauwasserstrang (W) ist, der, vorzugsweise, in die Abstufung des Kastens (K) einbringbar ist.
13. Ladentheke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit ein Warmthekencontainer mit einem über den Kasten (K) bis an die Blende (8) greifenden Warmaufsatz ist.
14. Ladentheke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit ein Backwarencontainer (CB) mit einer mit einem Hochabstand unter die herausnehmbare Präsentationsfläche (3) auf dem Kasten (K) einbringbaren schrägen Warenauflage (10) und inneren Waren- und Objektspeicherräumen (13) ist.
15. Ladentheke nach wenigstens einem der Ansprüche 2, 12, 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Fuktionseinheits-Container an der Bedienseite zumindest teilweise offen und mit Seitenwänden (16), einer Deckwand (12), einer Bodenwand (14) und einer Stirnwand (15) ausgebildet ist.
16. Ladentheke nach Anspruch 2 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit ein oberseitig ebener Container mit einem Kühltheken- oder Warmtheken- oder Eisthekenaufsatz ist.
17. Ladentheke nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Container auf Rollen (17) verfahrbar ist, und dass für wenigstens eine Rolle (17) ein Feststeller (41) vorgesehen ist.
18. Ladentheke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (K) einen innenliegenden Installationshohlraum (M) mit wenigstens einem zur Rückseite der Blende (8) offenen, sichtseitig abgedeckten Entlüftungsdurchgang (L) begrenzt.
19. Ladentheke nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Installationshohlraum (M) des Kastens (K) wenigstens eine zentral positionierte Sammel- und/oder Abführeinrichtung (Z) installiert ist, und dass an der der Kundenseite abgewandten Seite über die Länge des Grundgestells (G) verteilte, wahlweise nutzbare und freilegbare, mit der zentralen Sammel- und/oder Abführeinrichtung (Z) verbundene Anschlüsse (44) für Tauwasser und/oder Abluft vorgesehen sind.
20. Ladentheke nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Abführeinrichtung (Z) eine fest verlegte Verrohrung (45) zu einem bauseitigen Abfluss aufweist.
21. Ladentheke nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Funktionseinheits-Container (CK) bodenseitig ein schubladenartiger Tauwasser-Sammler (19) vorgesehen ist.
22. Ladentheke (T) insbesondere Backwarentheke (BT), mit einem Theken- Grundgestell (G), an dem eine längslaufende Blende (8) hochkant und zur Kundenseite vorstehend angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die am Grundgestell (G) festgelegte Blende ein Multifunktionsprofil (F) mit mehreren integrierten Widerlagern (32) zum wahlweisen Anbringen und Arretieren funktioneller Ausstattungskomponenten an der Kundenseite der Ladentheke (T) ist.
23. Ladentheke nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprofil (F) für einen zusätzlichen Ausstellflächenaufbau (35) ein Einfassprofil (P) am oberen Rand und mehrere Widerlager (32) an oder nahe dem unteren Rand aufweist.
24. Ladentheke nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Widerlager (32) mindestens eine Längsreihe mit einem vorgegebenen Raster eingeformter, zumindest zur Kundenseite offener Stecköffnungen für Fixierteile (47) der Ausstattungskomponenten sind, vorzugsweise mit inneren Armierungen wie Leichtmetallrohren (33) ausgekleidete Stecköffnungen.
25. Ladentheke nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfassprofil (P) eine Auflage für Ständer (35) des Ausstellflächenaufbaus bildet, und dass zumindest einer der Ständer (35) einen nach unten greifenden Fixierbügel (34) aufweist, dessen freies Ende an wenigstens einem der Widerlager (32) verriegelbar ist.
26. Ladentheke nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die funktionellen Ausstattungskomponenten bügelartige oder wannenartige Ablagen (46, 48, 52), Steckhalter (53, 54) für Deko-, Info- oder Werbematerial bzw. steckbare Träger für Info- und Werbematerial oder Warenartikel, oder steckbare Saison-Dekorationen (56) sind.
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2002
- 2002-02-13 AT AT2252002A patent/ATA2252002A/de not_active Application Discontinuation
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003041539A1 (de) * | 2001-11-12 | 2003-05-22 | Visplay International Ag | Informations- und verkaufsstand |
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