DE20101385U1 - Gehäuse für Elektroanlagen - Google Patents
Gehäuse für ElektroanlagenInfo
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Description
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(Anwaltsakte: GM 3239/4-00) 26. Januar 2001
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ROGER ELEKTRONIKBAUTEILE GmbH Zum Gerlen / Ensheim
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MÜNCHENi-iENA
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Anmelder. ROGER ELEKTRONIKBAUTEILE GmbH 26. Januar 2001
Anwaltsakte: GM 3239/4-00 &Kgr;/22/ch
Gehäuse
für Elektroanlaqen
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für Elektroanlagen, dessen Struktur aus mehreren Abschlußwänden gebildet wird und das eine aufmach- und verschließbare Tür für einen Zugang zum Gehäuseinneren aufweist.
Solche Gehäuse werden regelmäßig dann eingesetzt, wenn eine Elektroanlage sicher untergebracht werden soll und zugleich zur Bedienung oder Wartung Zugang zur Elektroanlage von einer Seite her erforderlich ist. Meist stellt sich dann die Problematik, daß über den einseitigen Zugang für Bedienung und/oder Wartung hinaus gelegentlich auch, beispielsweise bei Montage- oder Demontagetätigkeiten, die Elektroanlage in größerem Umfang von zwei Seiten her zugänglich sein muß.
Die DE 298 18 634 U1 sieht deshalb ein Gehäuse vor, das eine Fronttür hat, die über Scharniere an einer Seitenwand schwenkbar befestigt ist. Diese Seitenwand ist ihrerseits mittels Scharnieren an der Rückwand des Gehäuses angeschlagen und stellt somit eine Seitentür dar. Das Gehäuse hat also eine zweiteilige Tür, die aus Fronttür und Seitentür besteht. Für den während des normalen Betriebes gewünschten Zugang zum Gehäuseinneren wird lediglich die Fronttür geöffnet. Soll die im Gehäuse befindliche Elektroanlage besser zugänglich sein, wird zuerst die Fronttür geöffnet und dann die als Seitentür ausgebildete Seitenwand aufgeschwenkt, wobei damit auch die daran angelenkte Fronttür weggeschwenkt wird. Diese Lösung hat zwar den Vorteil, daß für Fälle, in denen eine Elektroanlage besonders gut zugänglich sein muß, ein zweiseitiger Zugang durch öffnen der Seitentür möglich ist, jedoch steht diese Seitentür mit der daran befindlichen Fronttür dann mitunter sehr störend vor und ist dadurch bei Installations- oder Wartungsarbeiten im Wege. Darüber hinaus muß das Scharnier, mit dem die als Seitentür ausgebildete Seitenwand an der Rückwand befestigt ist, sehr stabil ausgeführt sein, da letztlich daran auch die Fronttür hängt. Dieser mechanische Aufwand verteuert ein derartiges Gehäuse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse für Elektroanlagen zu schaffen, bei dem sowohl ein normaler einseitiger Zugriff auf die Elektroanlage als auch ein zweiseitiger Zugriff möglich ist, ohne daß teure Bauteile erforderlich werden oder die Tür im geöffneten Zustand störend im Wege steht.
Diese Aufgabe wird bei einem Gehäuse für Elektroanlagen, dessen Struktur aus mehreren Abschlußwänden gebildet ist, dadurch gelöst, daß eine Abschlußwand oder ein Teil davon an einer dazu benachbarten Abschlußwand angelenkt ist, derart, daß eine aufmach- und verschließbare Tür für einen Zugang zum Gehäuseinneren gebildet ist, wobei diese benachbarte Abschlußwand oder der Teil derselben, an dem die Tür angelenkt ist, über formschlüssig wirksame Steckverbindungen an der restlichen Gehäusestruktur lösbar befestigt ist.
Die Erfindung nimmt also von dem bisherigen, im Stand der Technik verfolgten Ansatz Abstand, eine zweiteilige Tür vorzusehen, und verwendet statt dessen nur eine Tür, die aber zusammen mit der Abschlußwand oder dem Teil davon, an der bzw. an dem die Tür angelenkt ist, durch Lösen einer einfachen Steckverbindung abgenommen werden kann. Ist Zugriff auf das Gehäuseinnere nur von einer Seite nötig, wird lediglich die Tür geöffnet. Soll das Gehäuseinnere von zwei Seiten zugänglich sein, wird die Tür samt der Abschlußwand, an der sie angelenkt ist, abgenommen. Diese abgenommene Baueinheit aus Abschlußwand bzw. Abschlußwandteil und daran hängender Tür kann dann beiseite gestellt werden, so daß sie bei Wartungsarbeiten nicht im Wege ist. Durch das Abnehmen der Abschlußwand mit der Tür wird zusätzlich der Vorteil erreicht, daß die derart demontierte Tür während den Wartungsarbeiten keinem Beschädigungsrisiko, z. B. durch Abknicken oder Verkratzen, ausgesetzt ist. Die Baugruppe aus Tür und Abschlußwand kann statt dessen während der Wartungsarbeiten sicher verstaut werden.
Dadurch, daß die Tür an der Abschlußwand bzw. einem Teil davon befestigt ist, die bzw. das selbst vom Rest des Gehäuses abnehmbar ist, ist bei abgenommener Abschlußwand das Gehäuse von zwei Seiten zugänglich. Da darüber hinaus die Abschlußwand bzw. das Abschlußwandteil, woran die Tür angelenkt ist, über lösbare Steckverbindungen mit der restlichen Gehäusestruktur verbunden, und keine zusätzliche Verschwenkbarkeit wie beim Stand der Technik erforderlich ist, entfallen teure Scharniere. Die Steckverbindung kann einfach und kostengünstig ausgeführt werden. Die durch die Steckverbindung der Abschlußwand erreichte werkzeugfreie Demontage ist besonders vorteilhaft, wenn nach einer Erstinstallation einer im Gehäuse untergebrachten Elektroanlage zusätzliche Wartungs- oder
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Erweiterungsarbeiten erforderlich sind, da in solchen Fällen Zugang meist schnell und einfach möglich sein soll - oft hat das Personal dann nur wenig oder gar kein Werkzeug dabei.
Wird ein solches Gehäuse beispielsweise zur Aufnahme von als Einschüben ausgebildeten Elektroanlagen verwendet, kann man die Größe der Türe so wählen, daß sie im geöffneten Zustand Zugang zu den Einschubfrontplatten ermöglicht. Für Installations-, Wartungs- und Erweiterungsarbeiten wird dann die Tür zusammen mit der Abschlußwand entnommen.
Ob die Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, ganz oder nur teilweise abnehmbar ist, hängt davon ab, wie groß die Öffnung in das Gehäuseinnere sein soll. Für maximale Zugänglichkeit wird man das Gehäuse so gestalten, daß die Abschlußwand mit der Tür komplett abnehmbar ist. Dadurch wird das Gehäuse in seiner vollen Höhe zugänglich. Genügt eine kleinere Zugangsöffnung, so kann man nur einen Teil der Abschlußwand abnehmbar ausführen. Wichtig ist lediglich, daß am abnehmbaren Teil die Tür angelenkt ist.
Wie die abnehmbare Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, mit der restlichen Gehäusestruktur verbunden ist, ist für die Erfindung nicht ausschlaggebend. Aus Kostengründen und der Bedienungsfreundlichkeit wegen ist natürlich eine konstruktiv einfache Verbindung, die auch von ungeschultem Personal ohne Werkzeug gelöst werden kann, zu bevorzugen. Eine besonders einfache Befestigung ergibt sich, wenn die Steckverbindung einen oder mehrere vorstehende Steckbolzen aufweist, der/die an der abnehmbaren Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, an der Seite angebracht sind, die den Anlenkstellen der Tür gegenüberliegen, und der/die in entsprechenden Aufnahmeöffnungen eines angrenzenden Wandteils der restlichen Gehäusestruktur einsteckbar ist/sind. Derartige Steckbolzen gewährleisten eine einfach zu lösende, aber sehr stabile Verbindung. Die Lage der Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, bezüglich des restlichen Gehäuses ist besonders exakt definiert, wenn der Steckbolzen mit geringem Spiel in die Aufnahmeöffnungen des angrenzenden Wandteiles einsteckbar ist.
Die Anzahl der Steckbolzen kann anwendungsabhängig gewählt werden. Eine besonders stabile und dennoch einfach herzustellende Verbindung wird mit zwei Bolzen erreicht. Als Material für die Steckbolzen kommt jeder geeignete Werkstoff in Frage, der den Steckbolzen ausreichende Steifigkeit verleiht. Aus Fertigungs- und Kostengründen hat sich Aluminium als besonders vorteilhaft erwiesen. Wesentlich für die Materialwahl ist weiter ein ausreichender Oberflächenschutz; auch hier ist Aluminium vorteilhaft. Das Einführen der Steckbolzen in die Aufnahmeöffnungen wird durch sich nach unten verjüngende Steckbolzen erleichtert. Besonders einfach sind Steckbolzen mit einem konischen Ende herzustellen. Um eine
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Beschädigung anderer Bauteile durch die Steckbolzen insbesondere dann zu vermeiden, wenn die Steckbolzen beim Einsetzen versehentlich neben die Aufnahmeöffnungen gesetzt werden, ist es zweckmäßig, die Form der Bolzen am unteren Ende so geeignet zu gestalten, daß dann das Gehäuse nicht beschädigt wird. Dies kann beispielsweise durch eine kugelförmige Abrundung der Bolzenenden erreicht werden.
Für ein besonders bequemes Lösen der Steckverbindung, mit der die die Tür tragende Abschlußwand an der restlichen Gehäusestruktur befestigt ist, sind Sicherungsstifte vorgesehen, die an der der Tür benachbarten Abschlußwand bzw. dem Teil derselben angebracht und in eine vorstehende Position ausfahrbar sowie in Öffnungen einsteckbar sind, die in einem Wandteil ausgebildet sind, das an die die Tür tragende Abschlußwand oder den Teil derselben angrenzt. Diese Sicherungsstifte bilden eine vorteilhafte Ausgestaltung der genannten Steckverbindung. Sie fixieren die abnehmbare Abschlußwand in der Richtung, in der die Steckbolzen eingesteckt bzw. herausgezogen werden. Gleichzeitig verhindern sie, daß die Abschlußwand in das Gehäuseinnere hineingedrückt werden kann.
Zum Befestigen der abgenommenen Abschlußwand an der restlichen Gehäusestruktur muß man zuerst die Abschlußwand so am Gehäuse einsetzen, daß die Steckbolzen in die entsprechenden Aufnahmen eingesteckt werden. Dann fährt man die Sicherungsstifte in die vorstehende Position und in die Öffnungen der entsprechenden angrenzenden Wandteile des Gehäuses aus. Dadurch ist die abnehmbare Abschlußwand fest und sicher mit der restlichen Gehäusestruktur verbunden. Das Lösen erfolgt auf umgekehrte Weise, d. h. zuerst werden die Sicherungsstifte aus der vorgeschobenen Position zurückgezogen und dann die Abschlußwand samt Tür abgenommen, indem die an der abnehmbaren Abschlußwand befestigten Steckbolzen aus den Öffnungen gezogen werden.
Das Abnehmen oder Aufsetzen der Abschlußwand ist besonders einfach, wenn die Sicherungsstifte in ihre vorstehende Position hin federvorgespannt sind. Dann muß man zum Befestigen der abnehmbaren Abschlußwand nach dem Einsetzen der Steckboizen lediglich die Sicherungsstifte einschnappen lassen. Zum öffnen werden nur noch die federvorgespannten Sicherungsstifte aus den Öffnungen, in denen sie sitzen, herausgerückt.
Die Anordnung der Sicherungsstifte an der abnehmbaren Abschlußwand kann weitgehend frei gewählt werden. Sie müssen lediglich so zugänglich sein, daß sie aus der vorstehenden Position zurückgezogen werden können. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Sicherungsstifte von außen, ggf. durch Grifflöcher, erreichbar sind. Aus Stabilitätsgründen ist es jedoch zu bevorzugen, wenn die Sicherungsstifte nahe der
Schwenkachse der Tür liegen, da sie dann die beim Öffnen und Schließen der Tür auftretenden Kräfte besonders gut auffangen können, ohne daß eine starke Belastung der Sicherungsstifte aufträte.
Um bei geöffneter Tür bestmöglichen Zugang zum Gehäuseinneren zu haben, ist es zu bevorzugen, wenn die Tür um einen Schwenkwinkel von mindestens 180° verschwenkt werden kann.
Oftmals ist es erwünscht, daß auf die im Gehäuseinneren befindliche Elektroanlage nur befugte Personen vollen Zugriff haben. Es ist in diesem Fall von Vorteil, wenn die Sicherungsstifte, die zum Lösen der Steckverbindung und mithin zum Abnehmen der Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, betätigt werden müssen, über eine verschließbare Einrichtung wahlweise blockiert werden können. Durch eine solche verschließbare Einrichtung ist ein unbefugtes Abnehmen der Abschlußwand ausgeschlossen. Die verschließbare Einrichtung kann beispielsweise als Verriegelung der Sicherungsstifte ausgebildet sein. Optional ist es auch möglich, daß die verschließbare Einrichtung zugleich die Tür verschließt. Dann ist es besonders zweckmäßig, wenn die Sicherungsstifte nur bei geöffneter Tür betätigbar und/oder zugänglich sind.
Dieses Sicherheitskonzept ermöglicht es, die Berechtigung zum Öffnen der Tür von der Berechtigung zum Abnehmen der Abschlußwand, an der die Tür angelenkt ist, zu trennen. Für den normalen Betrieb kann beispielsweise durch ein Schloß, das die Tür sichert, diese mittels des zugehörigen Schlüssels geöffnet werden. Das Abnehmen der Abschlußwand ist erst möglich, wenn die verschließbare Einrichtung die Sicherungsstifte freigibt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Gehäuses in vollständig geschlossenem Zustand; Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Gehäuses aus Fig. 1 mit geöffneter Tür;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Gehäuses aus Fig. 1 während der Abnahme der Vorderwand, und
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Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des Gehäuses gemäß Fig. 1 nach Abnahme der Vorderwand.
Das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse dient als Wandgehäuse zur Aufnahme genormter 19-Zoll Einschübe, die beispielsweise im Rahmen eines Computernetzwerkes eingesetzt werden. Das Gehäuse 1 wird dazu mit seiner Rückwand 2 an der das Gehäuse 1 tragenden Wand befestigt. Die Wandmontage und die Verwendung mit 19-Zoll Einschüben stellt jedoch nur einen möglichen Einsatz unter vielen dar.
Im Gehäuse 1 werden bei der in Fig. 1 gezeigten Lage die Einschübe horizontal hängend eingebaut. Dadurch wird der Vorteil erreicht, daß die Tiefe des Gehäuses 1 von der sonst für Einschübe mindestens erforderlichen Bautiefe von 400 oder 500 mm auf im vorliegenden Beispiel 200 mm reduziert werden kann. Die Höhe des Gehäuses beträgt 400 oder 500 mm und bietet somit auch für die im Gehäuseinneren erfolgende Kabelführung und Befestigung ausreichend Platz. Die geringere Tiefe spielt besonders dann eine gravierende Rolle, wenn das Gehäuse in Bereichen montiert werden soll, in denen ein starkes Auftragen an der Wand hinderlich wäre, so beispielsweise in engen Fluren, unter Arbeitsplatten, in Nischen und Ecken usw. Bei der im Ausführungsbeispiel verwendeten Tiefe von 200 mm können Einschübe mit einer Frontplattenhöhe von bis zu vier sogenannten Höheneinheiten verwendet werden.
Das Gehäuse kann anstelle der in Fig. 1 dargestellten Lage auch anders, beispielsweise um 90° nach links oder rechts gedreht, eingesetzt werden. Die Einbaulage der Einschübe verändert sich dadurch, beispielsweise von horizontal hängend in vertikal stehend; der Vorteil der geringen Gehäusetiefe bleibt jedoch erhalten.
Das Gehäuse 1 hat einen Boden 3 sowie Seitenwände, von denen in der perspektivischen Darstellung nur die Seitenwand 4 zu sehen ist. Auf der Vorderseite befindet sich eine Vorderwand 5. Der Deckel wird von einer Tür 6 gebildet, die über Scharniere 7 und 8 an der Vorderwand 5 angelenkt ist. Die Tür 6 ist mit einem Zylinderschloß 9, das einen Schließriegel 10 (Fig. 2) aufweist, abschließbar. Anstelle der geschlossen ausgeführten Tür der Fig. 1 kann auch eine Tür mit einem Sichtfenster vorgesehen werden. Der öffnungswinkel der Tür 6 um die von den Scharnieren 7 und 8 festgelegte Schwenkachse ist größer als 180°.
Bei geöffneter Tür 6 sind die darunter befindlichen Frontplatten der Einschübe und damit eventuell darauf befindliche Bedien- und Anzeigegeräte bzw. Steckverbinder zugänglich. Das öffnen der Tür 6 genügt für den normalen Betrieb der im Gehäuse 1 untergebrachten Elektrogeräte sowie für einfachere Wartungsaufgaben. Wie in Figur 2 gut zu erkennen ist, ist
bei geöffneter Tür 6 das Gehäuseinnere 10 von oben her zugänglich. Im geschlossenen Zustand liegt die Tür 6 an einer Abkantung 12 auf, die an der an die Tür 6 in deren geschlossenem Zustand angrenzenden Wandung des Gehäuses 1 gebildet ist.
In der Darstellung der Figur 2 ist zu sehen, daß die Klappe 6 beim öffnen zwei Sicherungsstifte
13 und 14 freigibt, die zur Befestigung der abnehmbaren Vorderwand 5 dienen. Die Tür 6 weist weiter entsprechende Ausnehmungen 15 und 16 an ihren Rändern an den Stellen auf, an denen auf der Innenseite der Vorderwand 5 angebrachte Sicherungsstifte 13 und 14 in die Seitenwände 4 eingesteckt sind.
Die Vorderwand 5 kann samt der daran angelenkten Tür 6 vom restlichen Gehäuse abgenommen werden. Die Vorderwand 5 ist über eine Steckverbindung am restlichen Gehäuse 1 befestigt. Durch Zurückziehen der, vorzugsweise federgespannten, Sicherungsstifte 13 und
14 kann die Steckverbindung gelöst und die Vorderwand 5 samt der daran befindlichen Tür 6 abgenommen werden.
Dadurch wird das Gehäuseinnere 10 von zwei Seiten zugänglich, wie in Figur 3 zu sehen ist, die die Vorderwand 5 mit der daran angelenkten Tür 6 während des Abnehmens zeigt. Fig. 3 zeigt u. a. eine Bürstenabdeckung 17 im Gehäuseinneren 10, die als Abdeckung eines Kabelzuführschlitzes im Boden 3 des Gehäuses 1 dient.
Zum Abnehmen der Vorderwand 5 werden zuerst die Sicherungsstifte 13 und 14 aus den entsprechenden Bohrungen in den Seitenwänden herausgezogen (in Figur 3 nicht zu sehen). Anschließend wird die Vorderwand 5 samt der daran angelenkten Tür 6 angehoben, wodurch an der Unterseite der Vorderwand 5 starr angebrachte Steckbolzen 22 und 23 aus entsprechenden Aufnahmeöffnungen 20, 21 herausgezogen werden, die in einer am Boden 3 des Gehäuses 1 gebildeten Schwelle 18 ausgebildet sind.
Den Zustand mit abgenommener Vorderwand zeigt Figur 4. In dieser Darstellung ist die Bohrung 25 gut zu erkennen, in die der Sicherungsstift 13 zum Befestigen der Vorderwand 5 am Gehäuse 1 eingeschoben wird; sie könnte aber auch an der mit 26 bezeichneten Stelle liegen, wenn die Sicherungsstifte nicht, wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel, erst nach öffnen der Klapptüre 6 zugänglich sind, sondern etwas weiter vorne liegen und durch Grifflöcher von außen erreicht werden können. Die Bohrung für den Sicherungsstift 14 ist in der perspektivischen Darstellung der Figur 4 nicht zu sehen, denn sie liegt in ähnlicher Lage an der gegenüberliegenden Seitenwand 4.
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Nach Abnahme der Vorderwand 5 mit der Türe 6 ist das Gehäuseinnere 10 von zwei Seiten her zugänglich. Dies erleichtert Wartungsarbeiten an im Gehäuse 1 aufgenommenen Einrichtungen, beispielsweise an 19 Zoll Einschüben. Eine Einschubhalterung 27 und 28 für solche Einschübe ist in Figur 4 gestrichelt angedeutet.
Um zu verhindern, daß zwischen der Vorderwand 5 und den Seitenwänden 4 bzw. der am Boden 3 vorgesehenen Schwelle 18 ein bis ins Gehäuseinnere 10 reichender Spalt entsteht, ist die Abkantung 12 am Rand der gesamten zweiseitigen Öffnung des Gehäuses 1 umlaufend vorgesehen, insbesondere auch als Abkantung 19 im Bereich der Schwelle 18. Diese Abkantung 19 im Bereich der Schwelle 18 vereinfacht darüber hinaus das Einsetzen der Vorderwand 5, da sie als Anschlag dient.
Da die Sicherungsstifte 13 und 14 erst nach Öffnen der Türe 6 zugänglich und damit lösbar sind, sichert das Zylinderschloß 9 nicht nur die Tür 6 gegen unerwünschtes öffnen, sondern auch das Gehäuse 1 vor unbefugtem Entfernen der Vorderwand 5. Weder die Sicherungsstifte 13 und 14, noch die Steckbolzen 22 und 23 sind dann bei geschlossenem Gehäuse 1 von außen zugänglich.
Claims (8)
1. Gehäuse für Elektroanlagen, dessen Struktur aus mehreren Abschlußwänden gebildet wird, wobei eine Abschlußwand oder ein Teil davon an einer dazu benachbarten Abschlußwand (5) angelenkt ist, derart, daß eine aufmach- und verschließbare Tür (6) für einen Zugang zum Gehäuseinneren (10) gebildet ist, wobei diese benachbarte Abschlußwand (5) oder der Teil derselben, an dem die Tür (6) angelenkt ist, über formschlüssig wirksame Steckverbindungen (13, 14, 22, 23) an der restlichen Gehäusestruktur lösbar befestigt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, bei dem die Steckverbindungen an der der Tür (6) benachbarten Abschlußwand (5) bzw. dem Teil derselben auf deren bzw. dessen den Anlenkstellen der Tür (6) gegenüberliegender Seite einen oder mehrere, bevorzugt zwei, vorstehende starre Steckbolzen (22, 23) aufweisen, der/die in (eine) entsprechende Aufnahmeöffnung(en) (20, 21) eines angrenzenden Wandteils der restlichen Gehäusestruktur einsteckbar ist/sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, bei dem die Steckverbindungen Sicherungsstifte (13, 14) umfassen, die an der der Tür benachbarten Abschlußwand (5) bzw. dem Teil derselben vorgesehen und in eine vorstehende Position ausfahrbar sowie in Öffnungen (25) einsteckbar sind, die in einem Wandteil (4) angebracht sind, das an die benachbarte Abschlußwand (5) oder den Teil derselben angrenzt.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, bei dem die Sicherungsstifte (13, 14) in ihre vorstehende Position hin federvorgespannt sind.
5. Gehäuse nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die Öffnungen (25), in die die Sicherungsstifte (13, 14) einsteckbar sind, nahe der Schwenkachse der Tür (6) liegen.
6. Gehäuse nach einem der vorherigen Ansprüche, dessen Tür (6) beim Öffnen um einen Schwenkwinkel von mindestens 180° verschwenkt werden kann.
7. Gehäuse nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem eine verschließbare Einrichtung (9) vorgesehen ist, mit der die Betätigung der Sicherungsstifte (17, 14) freigeb- oder blockierbar ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, bei dem die Sicherungsstifte (13, 14) nur bei geöffneter Tür (6) betätigbar und/oder zugänglich sind.
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE20101385U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10221012A1 (de) * | 2002-05-11 | 2003-11-27 | Neumann Elektronik Gmbh | Notruf-Informationssäule |
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2001
- 2001-01-26 DE DE20101385U patent/DE20101385U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10221012A1 (de) * | 2002-05-11 | 2003-11-27 | Neumann Elektronik Gmbh | Notruf-Informationssäule |
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Legal Events
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