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DE20101168U1 - Anordnung zur Herstellung eines beschichteten wärmeempfindlichen Artikels oder Behälters mit wärmeempfindlichem Inhalt - Google Patents

Anordnung zur Herstellung eines beschichteten wärmeempfindlichen Artikels oder Behälters mit wärmeempfindlichem Inhalt

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DE20101168U1
DE20101168U1 DE20101168U DE20101168U DE20101168U1 DE 20101168 U1 DE20101168 U1 DE 20101168U1 DE 20101168 U DE20101168 U DE 20101168U DE 20101168 U DE20101168 U DE 20101168U DE 20101168 U1 DE20101168 U1 DE 20101168U1
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Advanced Photonics Technologies AG
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Advanced Photonics Technologies AG
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    • B29C63/00Lining or sheathing, i.e. applying preformed layers or sheathings of plastics; Apparatus therefor
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05DPROCESSES FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Meissner, Bolte & Partner
Anwaltssozietät GbR
Postfach 860624
81633 München
Advanced Photonics 23. Januar 2001
Technologies AG M/IND-052-DE/G
Bruckmühler Str. 27 MB/BO/HZ/hk
83052 Bruckmühl-Heufeld
Bundesrepublik Deutschland
Anordnung zur Herstellung eines beschichteten wärmeempfindlichen Artikels oder Behälters mit wärmeempfindlichem Inhalt
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Herstellung eines beschichteten wärmeempfindlichen Artikels oder Behälters mit wärmeempfindlichem Inhalt unter Einsatz von Wärmeenergie.
' Im Stand der Technik sind zahlreiche Verfahren zur Beschichtung unterschiedlichster Substrate mit linearer, flächenhafter oder räumlicher Ausdehnung bekannt, bei denen Wärmeenergie zum Fixieren der Beschichtung auf dem Substrat oder zum Trocknen bzw. Vernetzen der Beschichtung oder zu beiden Zwecken eingesetzt wird. Hierzu gehören die allgemein bekannten industriellen Lakkierverfahren für Fahrzeuge, Haushaltsgeräte o. ä-, bei denen eine im flüssigen Zustand aufgebrachte Lackschicht durch mittel- oder langwellige Infrarotstrahlung getrocknet bzw. vernetzt wird. Weiterhin zählen hierzu Verfahren, bei denen die Oberfläche eines Gegenstandes oder flächigen Materials mit einer Kunststofffolie unter Wärmeeinwirkung kaschiert wird. Hierzu werden zumeist Widerstandsheizer oder Infrarotstrahler eingesetzt, die ebenfalls im mittleren oder langwelligen Infrarot arbeiten.
Bei diesen bekannten Verfahren wird der zu beschichtende Artikel in der Regel - abhängig von den thermischen Prozeßerfordernissen des jeweiligen Beschichtungssystems - einer erheblichen
: \anraei&gm\ind052be.doc
Meissner, BoLTE & Partner m/ind-052-de/g
Temperaturbelastung ausgesetzt. Wärmeempfindliche Gegenstände, etwa aus Polystyrolschaum, verpackte Lebensmittel o. ä. vertragen derartige Behandlungen nur sehr bedingt. Viele bekannte Verfahren der oben charakterisierten Art sind daher für solche Produkte nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen anwendbar .
Daher werden beispielsweise Gasdruckbehälter (Spraydosen o. ä.) oder lackierte Behälter für wärmeempfindliche Lebensmittel üblicherweise vor dem Einbringen des Inhaltes abschließend oberflächenbehandelt. Dies setzt eine spezialisierte Vorfertigung der beschichteten Behälter für spezifische Füllgüter und eine entsprechend aufwendige Logistik der vielen verschiedenen Behältertypen voraus. Nachträgliche Kennzeichnungen oder Veränderungen der Oberfläche nach der Befüllung können nur noch mit
. Verfahren erfolgen, die keinen wesentlichen Wärmeeintrag in den wärmeempfindlichen Gegenstand oder Behälter mit wärmeempfindlichem Inhalt mit sich bringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung der gattungsgemäßen Art anzugeben, welche eine Beschichtung von wärmeempfindlichen Artikeln oder Behältern mit wärmeempfindlichem Inhalt mit Verfahren erlaubt, die einen wesentlichen Wärmeeintrag in die Beschichtung erfordern.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung schließt den wesentlichen Gedanken ein, die für den Ablauf eines Beschichtungsprozesses erforderlich Wärmeeinwirkung auf das Beschichtungsmaterial selbst oder allenfalls eine dünne darunterliegende Oberflächenschicht des jeweiligen Substrates zu begrenzen. Weiterhin schließt sie den Gedanken ein, hierzu eine elektromagnetische Strahlung mit geeignetem Spektrum einzusetzen, und zwar Strahlung im Bereich des nahen
MEISSNER, BOLTE& PARTNER
M/IND-052-DE/G
Infrarot. Schließlich gehört zur Erfindung der Gedanke, den mit dieser Bestrahlung erreichten Wärmeeintrag bzw. die Wärmeentwicklung im Beschichtungsmaterial bzw. im Ausgangsmaterial für die Beschichtung derart zeitlich zu limitieren, daß (in Abhängigkeit von der Wärmeleitfähigkeit und sonstigen thermisch relevanten Parametern des Substrates) keine wesentliche Übertragung von Wärmeenergie in das Substrat erfolgen kann. Dies wird durch die Wahl einer gegenüber üblichen thermischen Beschichtungsprozessen ungewöhnlich hohen Leistungsdichte auf der Oberfläche des Beschichtungsmaterials erreicht.
Zur Bestrahlung wird speziell Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 0,8 &mgr;&idiagr;&eegr; und 1,5 &mgr;&idiagr;&eegr; eingesetzt. Die Bestrahlung wird auf eine Zeit im Bereich zwischen 0,1 s und 10 s, insbesondere zwischen 0,5 s und 3s, zeitlich begrenzt, und es wird mit einer Leistungsdichte von über 100 kW/m2, insbesondere von über 400 kW/m2, gearbeitet.
In bevorzugten Ausführungen der Erfindung ist vorgesehen, die eigentliche Substratoberfläche vor der Beschichtung - sofern sie nicht selbst ein hohes Reflexionsvermögen im Bereich des nahen Infrarot aufweist, mit einer in diesem Bereich reflexionssteigernd wirkenden Zwischenschicht zu versehen. Das Material mit hohem Reflexionsvermögen im nahen Infrarot (NIR) kann dabei in flüssiger Form oder als anhaftendes Pulver, speziell mit metallischen Anteilen, oder auch als Metallfolie oder insbesondere als metallische Dünnschicht durch Aufdampfen aufgebracht werden. Es versteht sich, daß sich metallische Substrate (Aluminiumdosen o. ä.) als solche bereits gut für den Einsatz des vorgeschlagenen Verfahrens eignen.
Zur Erzeugung der erwähnten NIR-Strahlung wird insbesondere eine mit erhöhter Betriebstemperatur - speziell oberhalb von 2500 K und insbesondere oberhalb von 2900 K - betriebene HaIogenlampe eingesetzt.
• :
Meissner, BoLTE& Partner m/ind-052-de/g
In speziellen Anwendungssituationen wird in Abstimmung auf die Absorptionseigenschaften des Beschichtungs-Ausgangsmaterials und wahlweise auch des Trägers, insbesondere durch mindestens ein Filter, die spektrale Zusammensetzung der NIR-Strahlung derart eingestellt, daß eine im wesentlichen gleichmäßige Durchwärmung nur des Beschichtungs-Ausgangsmaterials - allerdings im wesentlichen über dessen gesamte Schichtdicke - erfolgt.
In einer weiteren bevorzugten Verfahrensführung ist eine Einstellung des Abstandes zwischen der Strahlungsquelle und der Oberfläche des Beschichtungs-Ausgangsmaterials bzw. Substrates zur Einstellung der auf der Oberfläche wirksamen Strahlungsleistung bzw. Strahlungsflußdichte vorgesehen.
Je nach der Gestalt und dem konkreten Handling der zu beschichtenden Substrate bzw. Behälter kann eine Kühlung der Oberfläche des Beschichtungs-Ausgangsmaterials und/oder der rückseitigen Oberfläche des Substrates mit einem Gasstrom - insbesondere Druckluftstrom - zur Kühlung des Untergrundes und/oder zur Abführung von flüchtigen Bestandteilen des Beschichtungs-Ausgangsmaterials praktiziert werden.
Die eingesetzte Strahlungsquelle oder eingesetzten Strahlungsquellen ist/sind zur Erreichung der oben genannten Leistungsdichten insbesondere jeweils mit einem Reflektor ausgestattet, der die NIR-Strahlung auf eine abgegrenzte Bestrahlungszone fokussiert. Je nach Größe der zu beschichtenden Gegenstände kann diese einen Gegenstand ganz erfassen, oder sie muß ihn abtastend überstreichen. Im letzteren Fall ist eine Antriebs- und Steuereinrichtung zur rotatorischen und/oder translatorischen Bewegung der Oberfläche relativ zur erwärmten Bestrahlungszone mit einer derartigen Geschwindigkeit vorgesehen, daß die Be-
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Meissner, Bolte& Partner m/ind-052-de/g
Strahlungszone die Oberfläche mit einer mittleren Verweildauer im oben angegebenen Zeitbereich überstreicht.
Für die meisten praktisch relevanten Anwendungen wird der Einsatz eines stabförmigen Halogenstrahlers mit entsprechend langgestreckt ausgebildetem, im Querschnitt elliptischem, parabolischem oder (bevorzugt) annähernd W-förmigem Reflektor bevorzugt sein, weil mit einer solchen Strahlergeometrie ein hoher Produktdurchsatz pro Zeiteinheit realisierbar ist. Zudem sind derartige NIR-Strahler - insbesondere Halogenlampen - seit langem in der Praxis bewährt und kostengünstig.
Ein bevorzugter Anwendungsfall des vorgeschlagenen Verfahrens ist die Flüssig- oder Pulverlackbeschichtung und NIR-Trocknung bzw. NIR-Vernetzung von vorab befüllten Druckgasbehältern, bei-. spielsweise Gasdruck-Stoßdämpfern oder Aerosol-Spraydosen. Speziell für die erwähnten Spraydosen läßt sich mit diesem Verfahren die Vorab-Fertigung, Lagerhaltung und logistisch aufwendige Handhabung von Behältern unabhängig vom konkreten Füllinhalt vermeiden und stattdessen die Oberflächenbeschichtung in Abstimmung auf das konkrete Produkt im Nachhinein festlegen.
Ein weiterer interessanter Anwendungsfall ist die nachträgliche Beschichtung von vorab mit einer wärmeempfindlichen Füllung beispielsweise Lebensmitteln - befüllten Behältern zur nachträglichen Kennzeichnung bzw. optischen Aufwertung.
Als dritte praktisch interessante Anwendung wird auf die Beschichtung von Kunststoff-Schaumkörpern, etwa Polystyrolschaumkörpern, mit einem thermisch zu aktivierenden Material hingewiesen. In herkömmlicher Weise, d. h. mit Trocknung bzw. Vernetzung der Beschichtung (etwa eines Pulverlackes) in einem Trockenofen lassen sich solche Produkte nicht herstellen. Die Eignung des vorgeschlagenen Verfahrens für diesen speziellen Zweck wird noch dadurch erhöht, daß auf den Schaumstoffkörper
MEISSNER5 BOLTE& PARTNER M/IND-052-DE/G
vor der thermisch zu aktivierenden Beschichtung eine metallische Zwischenschicht aufgebracht wird, die die NIR-Strahlung gut reflektiert und deren Einwirkung damit im wesentlichen auf das Beschichtungsmaterial konzentriert. Eine solche Zwischen-Beschichtung kann beispielsweise durch Aufbringen einer Metallfolie auf einen Styroporkörper mittels eines Acrylklebers erfolgen.
Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf diese Beispiele und die oben hervorgehobenen Aspekte beschränkt, sondern - im Rahmen der anhängenden Ansprüche - auch in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.
Die Erfindung schließt insbesondere auch Vorrichtungsaspekte der Realisierung des vorgeschlagenen Verfahrens ein. Neben den erwähnten NIR-Strahlungsquellen - insbesondere mit erhöhter Betriebstemperatur betriebenen Halogenlampen - gehören hierzu insbesondere Einrichtungen zum Aufbringen der jeweiligen Beschichtung in flüssiger oder pastöser oder Pulverform mittels geeigneter (an sich bekannter) Beschxchtungstechniken, bevorzugt durch Aufschleudern, Aufwalzen, Aufsprühen, Aufrieseln oder Aufblasen. Es versteht sich, daß auch Einrichtungen zur Zuführung einer thermisch aufzuprägenden oder zu aktivierenden Beschichtungsfolie hierzu zählen.
Zu bevorzugten Ausführungen der Erfindung gehören auch Einrichtungen zum der Beschichtung vorgelagerten Aufbringen der erwähnten Zwischenschicht zur Erhöhung des Reflexionsvermögens im NIR-Bereich mit ähnlichen Techniken, z. B. zum Aufkaschieren einer Metallfolie.
Eine bevorzugte Anordnung zur Durchführung des Verfahrens umfaßt zur Handhabung eines quasi-endlosen Trägers eine entsprechende Zuführungs- und Vorschubeinrichtung - die insbesondere eine Träger-Vorratsrolle und eine Walzen-Vorschubeinrichtung
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Meissner, BoLTE& Partner*** m/ind-052-de/g
umfassen kann -, eine Zuführungs- und Schichterzeugungseinrichtung zur Zuführung des Beschichtungs-Ausgangsmaterials und dessen schichtbildender Aufbringung auf die Trägeroberfläche sowie die NIR-Bestrahlungseinrichtung, die insbesondere eine oder mehrere Halogenlampen mit einem hohen spektralen Anteil im NIR aufweist, mit entsprechender Stromversorgung.
In bevorzugten Ausführungen dieser Anordnung ist zusätzlich eine Gasstrom-Erzeugungseinrichtung zur Erzeugung und Ausrichtung des oben erwähnten Gasstromes und/oder eine Einrichtung zur Leistungseinstellung oder -regelung vorgesehen, wobei die letztere bevorzugt Mittel zur Abstandseinstellung zwischen Strahlungsquelle und Schichtaufbau umfaßt.
Grundsätzlich ähnlich ist eine industrielle Beschichtungs- und Behandlungsanlage aufgebaut, bei der kontinuierlich zugeführte, vorab befüllte Behälter derart durch eine von einer Halogenlampe oder mehreren Halogenlampen mit jeweils zugeordnetem Reflektor etablierte Bestrahlungszone transportiert werden, daß im wesentlichen die gesamte Oberfläche oder vorbestimmte Oberflächenbereiche mit dem Beschichtungsmaterial versehen und durch die NIR-Strahlung beaufschlagt werden. Grundsätzlich sind derartige Handhabungseinrichtungen bekannt und bedürfen daher hier keiner genaueren Erläuterung.
Eine zur Beschichtung eines temperaturempfindlichen Schaumkörpers geeignete Anordnung umfaßt speziell eine Pulverlack-Beschichtungseinrichtung und eine dieser vorgeschaltete Metall-Beschzchtungseinrichtung zum Aufbringen einer metallischen Basisschicht.

Claims (15)

1. Anordnung zur Herstellung eines unter Einsatz von Wärmeenergie beschichteten, insbesondere thermisch pulver- oder folienbeschichteten, wärmeempfindlichen Artikels oder Behälters mit wärmeempfindlichen Inhalt, gekennzeichnet durch eine Bestrahlungseinrichtung, welche die Wärmeenergie durch Bestrahlung mindestens eines Bereiches der Oberfläche des Artikels mit Infrarotstrahlung mit ihrem wesentlichen Wirkanteil im Bereich des nahen Infrarot, insbesondere im Wellenlängenbereich zwischen 0,8 und 1,5 µm, für eine Zeitdauer im Bereich zwischen 0,1 s und 10 s, insbesondere zwischen 0,5 s und 3 s, und/oder durch Bestrahlung mit einer Leistungsdichte von über 100 kW/m2, insbesondere von über 400 kW/m2, im wesentlichen nur in die Beschichtung bzw. eine dünne Oberflächenschicht des Artikels oder Behälters einträgt bzw. durch Strahlungsabsorption im wesentlichen nur in dieser erzeugt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Beschichtungseinrichtung, mittels derer die Oberfläche des Artikels oder Behälters vor der Beschichtung mit einem Material mit hohem Reflexionsvermögen versehen wird.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungseinrichtung zum Aufbringen des Materials mit hohem Reflexionsvermögen als Flüssig- oder Pulverbeschichtung mit metallischen Anteilen ausgebildet ist.
4. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungseinrichtung zum Aufkaschieren einer Metallfolie auf die Oberfläche ausgebildet ist.
5. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungseinrichtung zum Bedampfen oder Besputtern der Oberfläche mit einer metallischen Dünnschicht ausgebildet ist.
6. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinrichtung eine mit erhöhter Betriebstemperatur oberhalb von 2500 K, insbesondere oberhalb von 2900 K, betriebene Halogenlampe aufweist.
7. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Einstellung der spektralen Zusammensetzung der Strahlung in Abstimmung auf die Absorptionseigenschaften des Beschichtungs-Ausgangsmaterials und wahlweise des Trägers, derart, daß eine im wesentlichen gleichmäßige Durchwärmung über die Schichtdicke des Beschichtungs-Ausgangsmaterials erfolgt.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Einstellung der spektralen Zusammensetzung mindestens einen Filter umfassen.
9. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Abstandseinstellmittel zur Einstellung der Strahlungsleistung über eine Variation des Abstandes zwischen der Strahlungsquelle und der Oberfläche des Beschichtungs- Ausgangsmaterials.
10. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Gasstrom-Erzeugungseinrichtung zur Erzeugung eines die Oberfläche des Beschichtungs-Ausgangsmaterials und/ oder die rückseitige Oberfläche des Trägers beaufschlagenden Gasstromes, insbesondere Luftstromes, zur Kühlung und/oder Abführung von flüchtigen Bestandteilen des Beschichtungs-Ausgangsmaterials.
11. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Antriebs- und Steuereinrichtung, welche die Oberfläche des Artikels oder Behälters relativ zu einer durch die Bestrahlungseinrichtung gebildeten abgegrenzten Bestrahlungszone mit derartiger Geschwindigkeit rotatorisch und/oder translatorisch bewegt, daß die Bestrahlungszone die Oberfläche mit einer mittleren Verweildauer auf jedem Punkt derselben im Bereich zwischen 0,1 s und 10 s, insbesondere zwischen 0,5 s und 3 s, überstreicht.
12. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine der Füllstation nachgeordnete Beschichtungseinrichtung ein vorab befüllter Druckgasbehälter, insbesondere ein Gasdruck-Stoßdämpfer oder eine Spraydose, mindestens abschnittsweise nachträglich beschichtet wird.
13. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine der Füllstation nachgeordnete Beschichtungseinrichtung ein vorab mit einer wärmeempfindlichen Füllung, insbesondere einem Lebensmittel, befüllter Behälter zum Zwecke einer Kennzeichnung nachträglich partiell beschichtet wird.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Pulverlack-Beschichtungseinrichtung, mittels derer ein wärmeempfindlicher Schaumstoffkörper, insbesondere aus einem Polystyrol- oder Polyurethanschaum, mit einem Pulverlack beschichtet wird.
15. Anordnung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine der Pulverlack-Beschichtungseinrichtung vorgeschaltete Metall-Beschichtungseinrichtung, mittels derer vor dem Aufbringen des Lackpulvers eine metallische Basisschicht, insbesondere durch Aufkleben einer Metallfolie, aufgebracht wird.
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