DE20101067U1 - Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines abisolierten Außenleiters eines Koaxialkabels - Google Patents
Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines abisolierten Außenleiters eines KoaxialkabelsInfo
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Description
Unser Zeichen Datum
Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines abschnittsweise abisolierten Außenleiters eines
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines abisolierten Außenleiters eines Koaxialkabels.
Durch EP 0 744 788 Al ist eine Einrichtung der betreffenden Art bekannt, die einen als um das zu kontaktierende Kabel spannbare Schelle ausgebildeten Grundkörper aufweist, der in Umfangsrichtung offen ausgebildet ist und an seinen Enden abgewinkelte Laschen aufweist, an deren in Montageposition einander zugewandten Flächen Dichtflächen aus elastischem Material gebildet sind, wobei die Laschen in Montageposition der Einrichtung mittels Schrauben miteinander verbindbar sind. Bei der bekannten Einrichtung weist der Grundkörper eine bandförmige metallische Schelle auf, die in elastisches Material eingebettet ist, wobei an der in Montageposition dem zu kontaktierenden Körper zugewandten Seite eine Kontaktfläche für ein Kontaktelement zur Kontaktiereung des abisolierten Bereiches des Koaxialkabels freigelassen ist.
Nachteilig bei der bekannten Einrichtung ist, daß dann, wenn beim Montieren der Einrichtung an dem Koaxialkabel die Schrauben zum Spannen des Grundkörpers mit übermäßiger Kraft angezogen werden, das elastische Ma-
terial der Dichtflächen an den Laschen übermäßig und nicht definiert zusammengedrückt wird, so daß die Gefahr besteht, daß das elastische Material beschädigt wird und die Dichtflächen hierdurch ihre Dichtwirkung verlieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, die den Nachteil der bekannten Einrichtung nicht aufweist, bei der also die Gefahr, daß beim Anziehen der Schrauben das elastische Material der Dichtflächen übermäßig zusammengedrückt wird, verringert ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges der Schraube vorzusehen, derart, daß eine Zusammendrükkung des elastischen Materials der Dichtflächen beim Anziehen der Schraube definiert erfolgt. Auf diese Weise ist zuverlässig verhindert, daß das elastische Material der Dichtflächen beim Anziehen der Schraube übermäßig zusammengedrückt und hierbei möglicherweise beschädigt wird. Die Zusammendrückung des elastischen Materiales erfolgt vielmehr definiert, wobei das Maß der Zusammendrückung in einfacher Weise durch entsprechende Dimensionierung der Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges und damit des maximal möglichen Einschraubweges wählbar ist.
Aufgrund der erfindungsgemäß vorgesehenen Mittel 0 zur Begrenzung des Einschraubweges ist die Montage der erfindungsgemäßen Einrichtung vereinfacht und damit auch von ungeübtem Personal ohne weiteres durchführbar.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist einfach und damit kostengünstig herstellbar und robust im Aufbau.
Die Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges können entsprechend den jeweiligen Anforderungen in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein, beispielsweise dadurch, daß das Gewinde der Schraube mit axialem Abstand zu ihrem Kopf endet, so daß der Einschraubweg durch die Länge des Gewindes begrenzt ist.
Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung des Grundgedankens der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß die Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges durch einen Anschlag gebildet sind. Diese Ausführungsform ermöglicht auf besonders einfache Weise eine Begrenzung des Einschraubweges.
Entsprechend den jeweiligen Anforderungen kann der Anschlag an der Schraube angeordnet, insbesondere an die Schraube angeformt sein, oder es kann der Anschlag an einer der Laschen angeordnet, insbesondere an einer der Laschen angeformt sein. Bei den Ausfuhrungsformen, bei denen der Anschlag an die Schraube oder an eine der Laschen angeformt ist, ist ein zusätzliches Bauteil zur Bildung des Anschlages nicht erforderlich, so daß der Aufbau der erfindungsgemäßen Einrichtung weiter vereinfacht und kostengünstiger gestaltet ist.
Eine Weiterbildung der Ausführungsform mit dem an eine der Laschen angeformten Anschlag sieht vor, daß der Anschlag durch wenigstens einen sich in Axialrichtung der Schraube erstreckenden, an der in Montageposition dem Kopf der Schraube zugewandten Seite einer Lasche angeordneten Vorsprung gebildet ist, derart, daß der Kopf der Schraube am Ende des Einschraubweges an dem Vorsprung zur Anlage gelangt. Bei dieser Ausführungsform kann der Vorsprung beispielsweise durch wenigstens eine an der Lasche ausgebildete Nase oder dergleichen gebildet sein.
Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lehre sieht vor, daß der Anschlag durch eine den Schaft der Schraube umgebende Scheibe oder Hülse gebildet ist, die in Montageposition zwischen dem Kopf der Schraube und der zugewandten Lasche angeordnet ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß sowohl für die Schraube als auch für die den Anschlag bildende Scheibe Standardbauteile verwendet werden können, so daß die erfindungsgemäße Einrichtung auch bei dieser Ausführungsform besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar gestaltet ist.
Zweckmäßigerweise erstreckt sich die Schraube in Montageposition der Einrichtung durch eine Durchgangsbohrung, die in einer der Laschen gebildet ist, und ist in eine Gewindebohrung eingeschraubt, die in der anderen Lasche gebildet ist.
Besteht der Grundkörper der erfindungsgemäßen Einrichtung beispielsweise aus dünnem Blech, so ist es zur Erhöhung der Stabilität und zur Erzielung einer ausreichenden Tiefe insbesondere der Gewindebohrung zweckmäßig, daß die Laschen Verstärkungselemente, vorzugsweise aus Metall aufweisen, in denen die Bohrungen gebildet sind.
Eine Weiterbildung der Ausführungsform, bei der der Anschlag an die Schraube angeformt ist, sieht vor, daß die Schraube zwischen ihrem Kopf und ihrem mit einem Gewinde versehenen Ende einen gewindefreien Bereich aufweist, dessen Durchmesser größer als der Durchmesser des Gewindes ist, derart, daß eine Schulter gebildet ist, wobei der Durchmesser der Durchgangsbohrung in der 0 Lasche dem Durchmesser der Schraube im Bereich der Schulter entspricht oder größer ist als dieser, derart, daß die axiale Stirnfläche der Schulter in Einschraublage an der dieser Lasche zugewandten Fläche der anderen Lasche anliegt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Perspektivansicht ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Einrichtung in Form einer Schelle,
Fig. 2 eine Ansicht auf die radiale Innenfläche der Einrichtung gemäß Fig. 1 ohne das Kontaktelement,
Fig. 3 in gleicher Darstellung wie Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 2 mit an dem
Grundkörper befestigtem Kontaktelement, Fig. 4 einen Schnitt entlang einer Linie IV-IV durch die Einrichtung gemäß Fig. 3 in Montageposition,
Fig. 5 in schematischer Perspektivansicht die
Fig. 5 in schematischer Perspektivansicht die
Einrichtung gemäß Fig. 1 in Montageposition,
Fig. 6 stark schematisiert einen Radialschnitt durch die Einrichtung gemäß Fig. 1 in Montageposition zur Verdeutlichung des
Fig. 6 stark schematisiert einen Radialschnitt durch die Einrichtung gemäß Fig. 1 in Montageposition zur Verdeutlichung des
Grundprinzips der erfindungsgemäßen Lehre,
Fig. 7 stark schematisiert in Draufsicht und im Schnitt ein mit einem Anschlag versehenes Verstärkungselement und
Fig. 7 stark schematisiert in Draufsicht und im Schnitt ein mit einem Anschlag versehenes Verstärkungselement und
Fig. 8 in gleicher Darstellung wie Fig. 7 eine Abwandlung des Verstärkungselementes gemäß Fig. 7.
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche oder sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung 2 dargestellt, die einen als Schelle ausgebildeten, biegsamen Grundkörper 4 aufweist, der bei diesem Ausführungsbeispiel einteilig und in Umfangsrichtung offen ausgebildet ist und an seinen freien Enden abgewinkelte Laschen 6, 8 aufweist, die in Montageposition in weiter unten näher erläuterter Weise durch in Fig. 1 nicht dargestellte Schrauben miteinander verbindbar sind.
Der Grundkörper 4 weist ein bandförmiges Metallteil 10 sowie ein Teil 12 aus elastischem Material, bei dem Ausführungsbeispiel einem Elastomer, auf, in das das Metallteil 10 mit seinen axialen Rändern eingebettet und so mit dem Teil 12 aus elastischem Material verbunden ist (Fig. 4). Das Metallteil 10 erstreckt sich in Umfangsrichtung bis in die Laschen 6, 8 und ist 0 in diesem Bereich zur Stabilisierung mit plattenförmigen Verstärkungselementen 5, 7 aus Metall verstärkt, die beispielsweise mit dem Metallteil 10 verschweißt sein können. In der Lasche 6 sind Gewindebohrungen 9, 11 und in der Lasche 8 Durchgangsbohrungen 13, 15 gebildet, die in weiter unten näher erläuterter Weise zur Aufnahme von in Fig. 1 nicht dargestellten Schrauben diesen, mittels derer die Laschen 6,8 in Montageposition miteinander verbindbar sind.
Aus Fig. 1 ist nicht ersichtlich und deshalb wird 0 hier erläutert, daß die in Montageposition einander zugewandten Flächen der Laschen 6, 8 mit einem elastischen Material, beispielsweise einem Elastomer, versehen sind, so daß Dichtflächen gebildet sind, die in Montageposition der Einrichtung 2 dichtend aneinander
anliegen.
Das Teil 12 aus elastischem Material bildet an der in Montageposition einem zu kontaktierenden Koaxialkabel zugewandten Seite Dichtlippen 14, 16 sowie bei diesem Ausführungsbeispiel jeweils in Axialrichtung außen von den Dichtlippen 14, 16 weitere Dichtlippen 18, 20. In Montageposition liegt der Grundkörper 4 mit den Dichtlippen 14, 16 sowie den weiteren Dichtlippen 18, 2 0 dichtend an einer Außenfläche des zu kontaktierenden Körpers an, so daß ein in Montageposition zwischen dem zu kontaktierenden Körper und dem Grundkörper 4 gebildeter Raum gegen ein Eindringen von Luft und/oder Feuchtigkeit abgedichtet ist.
Die Einrichtung 2 weist ferner ein in Fig. 1 nicht dargestelltes Kontaktelement zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung mit dem zu kontaktierenden Koaxialkabel auf, das in Montageposition an der dem zu kontaktierenden Koaxialkabel zugewandten Seite des Grundkörpers, bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 also an einer radialen Innenfläche 22 des Grundkörpers 4, die eine Haltefläche bildet, gehalten ist, beispielsweise mittels Klebstoffes.
Die Einrichtung 2 weist ferner zur Justierung des Kontaktelementes bei der Herstellung der Einrichtung Justierhilfsmittel für das Kontaktelement auf, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch Anlagekanten 28, 30, 32 gebildet sind, die an Stegen 34, 36, 38 gebildet sind, die an die Dichtlippen 14, 16 des Teiles 12 aus elastischem Material angeformt sind.
Die Stege 34, 36 erstrecken sich von dem axialen Rand 26 des Grundkörpers 4 in Axialrichtung nach innen, während sich der Steg 3 8 von dem gegenüberliegenden axialen Rand 26 in Axialrichtung nach innen erstreckt, wobei die Stege 34, 3 6 auf einer Umfangslinie 33 an-
ti · .··« . i ♦·
geordnet sind und der Steg 38 auf einer zu der Umfangslinie 33 axial versetzten Umfangslinie 35 angeordnet ist.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht auf die radiale Innenfläche 22 der Einrichtung 2.
Fig. 3 zeigt die Einrichtung 2 mit einem daran gehaltenen Kontaktelement 40, das bei diesem Ausführungsbeispiel aus elektrisch leitfähigem Graphit besteht und in der Draufsicht im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist. Das Kontaktelement 40 ist durch Klebstoff mit der radialen Innenfläche 22 des Grundkörpers 4 verbunden und so an diesem gehalten.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß das Kontaktelement 40 in der dort dargestellten Befestigungslage mit gegenüberliegenden Bereichen seines Randes an den Anlagekanten 28, 30, 32 der Stege 34, 36, 38 anliegt, die Zentriermittel zum Zentrieren des Kontaktelementes 40 zwischen den gegenüberliegenden axialen Rändern 24, 26 des Grundkörpers 4 bilden. Durch die Anlagekanten 28, 0 3 0, 32 ist sichergestellt, daß sich das Kontaktelement 40 in der gewünschten Lage, in der seine Längsseiten im wesentlichen parallel zu den axialen Rändern 24, 26 des Grundkörpers 4 verlaufen, an dem Grundkörper 4 gehalten ist und nicht seitlich übersteht.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang einer Linie IV-IV in Fig. 3, wobei die Einrichtung 2 in Montageposition dargestellt ist, in der der Grundkörper 4 mit den Dichtlippen 14, 16 und den weiteren Dichtlippen 18, 20 an einem zu kontaktierenden Koaxialkabel 42, anliegt.
Zur Kontaktierung eines abschnittsweise abisolierten Außenleiters 44 des Koaxialkabels 42 in einem Kontaktbereich 46 steht das Kontaktelement 40 in Radialrichtung zu dem Koaxialkabel 42 hin so weit vor, daß es bei an einer Ummantelung 4 8 des Koaxialkabels 42 anliegen-
· &Idigr;
den Dichtlippen 14, 16 bzw. 18, 20 an dem in Radialrichtung zurückspringenden, abisolierten Außenleiter anliegt und so eine elektrisch leitende Verbindung zu diesem herstellt.
Fig. 5 zeigt die Einrichtung 2 gemäß Fig. 1 in Montageposition, in der der Grundkörper 4 das zu kontaktierende Koaxialkabel 42 muffenförmig umgreift. Zur Befestigung der Einrichtung 2 an dem Koaxialkabel 42 wird zunächst das Koaxialkabel in einem axialen Abschnitt abisoliert und daran anschließend der als Schelle ausgebildete Grundkörper 4 um das zu kontaktierende Koaxialkabel 42 herum mittels Schrauben 50, 52 aus Metall gespannt, die sich durch die in der Lasche gebildeten Durchgangsbohrungen 13, 15 erstrecken und in die in der Lasche 6 gebildeten Gewindebohrungen 9, 11 eingreifen.
Fig. 5 zeigt die Einrichtung 2 gemäß Fig. 1 in Montageposition, in der der Grundkörper 4 das zu kontaktierende Koaxialkabel 42 muffenförmig umgreift. Zur Befestigung der Einrichtung 2 an dem Koaxialkabel 42 wird zunächst das Koaxialkabel in einem axialen Abschnitt abisoliert und daran anschließend der als Schelle ausgebildete Grundkörper 4 um das zu kontaktierende Koaxialkabel 42 herum mittels Schrauben 50, 52 aus Metall gespannt, die sich durch die in der Lasche gebildeten Durchgangsbohrungen 13, 15 erstrecken und in die in der Lasche 6 gebildeten Gewindebohrungen 9, 11 eingreifen.
Beim Spannen des Grundkörpers 4 gelangen die Dichtlippen 14, 16 und die weiteren Dichtlippen 18, dichtend an der Ummantelung 48 des Koaxialkabels 42 zur 0 Anlage, so daß sie den in Montageposition zwischen dem Koaxialkabel 42 und dem Grundkörper 4 gebildeten Raum gegen ein Eindringen von Luft und/oder Feuchtigkeit abdichten. In Umfangsrichtung des Grundkörpers 4 ist dieser Raum dadurch abgedichtet, daß die an den Laschen 6, 8 gebildeten Dichtflächen dichtend aneinander zur Anlage gelangen, wobei das elastische Material der Dichtflächen zusammengedrückt wird.
Beim Spannen des Grundkörpers 4 gelangt ferner das Kontaktelement 40 an dem abisolierten Außenleiter 44 0 des Koaxialkabels 42 zur Anlage, so daß über das Kontaktelement 4 0 eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Außenleiter 44 und dem Metallteil 10 des Grundkörpers 4 hergestellt ist. Da sich das Metallteil 10 bis in die Laschen 6, 8 erstreckt, ist mittels der
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Schrauben 50, 52 eine elektrisch leitende Verbindung zu einem Leiter, beispielsweise einem in Fig. 5 schematisch angedeuteten Erdungskabel 54, herstellbar. Hierzu kann das Erdungskabel 54 mittels einer Anschlußöse mit der Schraube 50 verbunden sein. Es ist somit in der gewünschten Weise eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Erdungskabel 54 und dem Außenleiter 44 des Koaxialkabels 42 hergestellt, so daß dieser Außenleiter 44 geerdet ist.
Um beim Spannen der Schrauben 50, 52 ein übermäßiges Zusammendrücken des elastischen Materiales der Dichtflächen zu vermeiden, sind erfindungsgemäß Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges der Schrauben 50, vorgesehen, was nachfolgend anhand von Fig. 6 näher erläutert wird.
Fig. 6 zeigt stark schematisiert einen Radialschnitt durch die Einrichtung 2 in Montageposition im Bereich der Schraube 52, wobei aus Gründen der Vereinfachung lediglich das Metallteil 10, die Verstärkungselemente 5, 7 und die Schraube 52 dargestellt, die übrigen Teile der Einrichtung 2 jedoch weggelassen sind. Aus Gründen der Veranschaulichung ist die Dicke der Verstärkungselemente 5, 7 überhöht dargestellt.
Wie aus Fig 6 ersichtlich ist, weist die Schraube 52 in Axialrichtung zwischen ihrem Kopf 56 und ihrem mit Gewinde versehenen Ende 58 einen gewindefreien Bereich 60 auf, dessen Durchmesser größer als der Durchmesser des Gewindes ist, derart, daß in Einschraubrichtung vorne an dem Bereich 60 eine Schulter 61 gebildet ist. Die in Fig. 6 nicht erkennbare Schraube 50 ist entsprechend ausgebildet.
Der Durchmesser der Durchgangsbohrung 13 in der Lasche 8 ist zur Aufnahme der Schraube 52 etwas größer als der Durchmesser des gewindefreien Bereiches 60 der
Schraube 52 , während ihr mit Gewinde versehene Ende in die Gewindebohrung 9 einschraubbar ist. %
Beim Einschrauben der Schraube 52 in die Gewindebohrung 9 werden die Laschen 6, 8 miteinander verspannt, wobei das in Fig. 6 mit den Bezugszeichen 62, 64 bezeichnete elastische Material der Dichtflächen zusammengedrückt wird. Beim Erreichen eines durch den axialen Abstand der axialen Stirnfläche der Schulter von dem freien Ende der Schraube 52 bestimmten maximalen Einschraubweges gelangt die Stirnfläche der Schulter 61 an der der Lasche 6 zugewandten Seite des Verstärkungselementes 7 der Lasche 8 nach Art eines Anschlages definiert zur Anlage, so daß ein weiteres Einschrauben der Schraube 52 und damit ein weiteres Zusammendrücken des elastischen Materiales 62, 64 der Dichtflächen verhindert ist.
Durch den Anschlag ist der Einschraubweg der Schraube begrenzt, so daß auch das Maß der Zusammendrückung des elastischen Materiales begrenzt ist. Eine übermäßige Zusammendrückung ist somit zuverlässig verhindert .
Das Maß der Zusammendrückung ist durch den axialen Abstand der axialen Stirnfläche der Schulter 61 von dem freien Ende 66 der Schraube 52 wählbar.
In Fig. 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Anschlages zur Begrenzung des Einschraubweges dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeipiel ist der Anschlag durch Nasen 68, 70 gebildet, die aus dem Verstärkungselement 5 ausgestanzt und so an die Lasche 8 0 angeformt sind. Die Nasen 68, 70 stehen in Richtung auf den Kopf einer nicht dargestellten Schraube axial über das Verstärkungselement vor.
Abweichend von Fig. erfolgt die Verbindung der Laschen 6, 8 mit nur einer Schraube, so daß die Lasche
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lediglich eine Durchgangsbohrung 13 aufweist. Beim Einschrauben in die Gewindebohrung 13 gelangt die nicht dargestellte Schraube beim Erreichen eines durch die axiale Länge der Nasen 68, 70 vorbestimmten Einschraubweges mit der in Einschraubrichtung vorderen Stirnfläche an den Nasen 68, 70 zur Anlage, so daß auf diese Weise der Einschraubweg und damit das Maß der Zusammendrückung des elastischen Materiales der Dichtflächen begrenzt ist.
In Fig. 8 ist eine Abwandlung des Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 7 dargestellt, bei dem der Anschlag durch eine zu der nicht dargestellten Schraube koaxiale Scheibe 72 gebildet ist. Die Scheibe 72 kann fest mit dem Verstärkungselement 7 verbunden oder lose auf dieses aufgelegt sein.
Claims (12)
1. Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines abschnittsweise abisolierten Außenleiters eines Koaxialkabels, mit einem als um das zu kontaktierende Kabel spannbare Schelle ausgebildeten Grundkörper, der in Umfangsrichtung offen ausgebildet ist und an seinen Enden abgewinkelte oder abgebogene Laschen aufweist, die wenigstens teilweise aus Metall bestehen und an deren in Montageposition einander zugewandten Flächen Dichtflächen aus elastischem Material gebildet sind, wobei die Laschen in Montageposition mittels wenigstens einer Schraube miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges der Schraube (50, 52) vorgesehen sind, derart, daß eine Zusammendrückung des elastischen Materiales (62, 64) der Dichtflächen beim Anziehen der Schraube (50, 52) definiert erfolgt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Begrenzung des Einschraubweges der Schraube (50, 52) einen Anschlag (61; 68, 70; 72) aufweisen.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (61) an der Schraube (50, 52) angeordnet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (61) an die Schraube (50, 52) angeformt ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (68, 70; 72) an einer der Laschen (6, 8) angeordnet ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (68, 70) an eine der Laschen (6, 8) angeformt.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag durch wenigstens einen sich in Axialrichtung der Schraube (52) erstreckenden, an der in Montageposition dem Kopf (56) der Schraube (52) zugewandten Seite einer Lasche angeordneten Vorsprung (68, 70) gebildet ist, derart, daß der Kopf (56) der Schraube am Ende des Einschraubweges an dem Vorsprung (68, 70) zur Anlage gelangt.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag durch eine in Montageposition den Schaft der Schraube (50, 52) umgebende Scheibe (72) oder Hülse gebildet, die in Montageposition zwischen dem Kopf (56) der Schraube (50, 52) und der zugewandten Lasche (8) angeordnet ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schraube (50, 52) in Montageposition durch eine Durchgangsbohrung (13 bzw. 15) erstreckt, die in einer der Laschen (8) gebildet ist, und in eine Gewindebohrung (9 bzw. 11) eingeschraubt ist, die in der anderen Lasche (6) gebildet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen Verstärkungselemente (5, 7), vorzugsweise aus Metall, aufweisen, in denen die Bohrungen (9, 11, 13, 15) gebildet sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (50, 52) zwischen ihrem Kopf (56) und ihrem mit einem Gewinde versehenen Ende einen gewindefreien Bereich (60) aufweist, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Gewindes, derart, daß eine Schulter (61) gebildet ist, wobei der Durchmesser der Durchgangsbohrung (13, 15) in der einen Lasche (8) dem Durchmesser der Schraube (50, 52) im Bereich der Schulter (61) entspricht oder größer ist als dieser, derart, daß die axiale Stirnfläche der Schulter (61) in Einschraublage an der dieser Lasche (8) zugewandten Fläche der anderen Lasche (6) anliegt.
12. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Laschen (6, 8) miteinander wenigstens zwei Schrauben (50, 52) vorgesehen sind und daß jeder Schraube (50, 52) ein Anschlag zugeordnet ist.
Priority Applications (12)
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