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DE202004007160U1 - Vorrichtung zum Befestigen einer Antenne auf einem Fahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Befestigen einer Antenne auf einem Fahrzeug Download PDF

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DE202004007160U1
DE202004007160U1 DE202004007160U DE202004007160U DE202004007160U1 DE 202004007160 U1 DE202004007160 U1 DE 202004007160U1 DE 202004007160 U DE202004007160 U DE 202004007160U DE 202004007160 U DE202004007160 U DE 202004007160U DE 202004007160 U1 DE202004007160 U1 DE 202004007160U1
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DE202004007160U
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Wilhelm Sihn jr GmbH and Co KG
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Wilhelm Sihn jr GmbH and Co KG
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
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Abstract

Vorrichtung zum Befestigen einer Antenne mit einem Fußteil auf (7) einem Fahrzeug, welches ein metallisches oder elektrisch leitend beschichtetes Trägerteil (9) mit einer Außenseite und mit einer Innenseite sowie mit einem Loch (8) hat, in welches die Vorrichtung (1) einzugreifen bestimmt ist, mit einer Halterung (2), welche mit einer Spanneinrichtung (4) ausgestattet und derart ausgebildet ist, dass sie sich mit Hilfe der Spanneinrichtung (4) mit dem Fußteil (7) der Antenne in der Weise verspannen läßt, dass das Trägerteil (9) zwischen der Vorrichtung (1) und dem Fußteil eingespannt wird, wobei die Vorrichtung (1) einen gegen Rückstellkräfte verringerbaren Durchmesser hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (4) durch die Verwendung von Metall elektrisch leitend ausgebildet ist, und dass die Halterung (2) mit einem metallischen Kontaktteil (3) verbunden ist, welches einerseits Kontakt mit dem Metall der Spanneinrichtung (4) macht und andererseits einen oder mehrere Vorsprünge (31) aufweist, welche gegen die Innenseite des Trägerteils...

Description

  • Die Erfindung geht von einer Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen aus. Eine solche Vorrichtung ist aus der DE 102 10 593 A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung hat eine aus einem Kunststoff geformte Halterung, welche eine Basis und mehrere von der Basis ausgehende Schenkel hat, welche kranzförmig um eine Fassung herum angeordnet sind, welche ebenfalls von der Basis ausgeht. In der Fassung steckt unverlierbar eine Schraube, welche mit einem über die Fassung vorstehenden Gewindeabschnitt in ein dazu passendes Innengewinde gedreht wird, welches in einem Fußteil der auf dem Fahrzeug zu befestigenden Antenne vorgesehen ist. Der Kopf der Schraube liegt an der Basis der Halterung, von welcher sich die Schenkel der Halterung in Richtung gegen das Fußteil der Antenne erstrecken. Die Schenkel verlaufen nicht parallel zueinander, sondern schließen mit der Achse der Fassung einen spitzen Winkel ein, so dass der Durchmesser der Vorrichtung von seiner Basis bis zum freien Ende der Schenkel zunimmt. Um die Antenne auf einem Fahrzeug befestigen zu können, zum Beispiel auf dem Karosseriedach, ist im Karosserieblech ein Loch vorgesehen, durch welches die Vorrichtung von außen her gesteckt und ein von der Antenne kommendes Kabel hindurchgeführt werden kann. Dabei sind der Außendurchmesser der Vorrichtung und die lichte Weite des Loches im Karosserieblech so aufeinander abgestimmt, dass die Basis der Befestigungsvorrichtung mit Spiel durch das Loch hindurch passt, wohingegen die Schenkel der Befestigungsvorrichtung gegen Rückstellkräfte fortschreitend einwärts gebogen werden müssen, während die Befestigungsvorrichtung durch das Loch hindurchgeschoben wird. Wenn schließlich die Schenkel der Befestigungsvorrichtung vom Rand des Loches im Karosserieblech wieder freigegeben werden, federn sie nach außen, so dass sie der Innenseite des Karosserieblechs zugewandt sind. Das Karosserieblech kann nun zwischen der Befestigungsvorrichtung und dem Fußteil der Antenne eingespannt werden, indem die Schraube, die bisher nur lose in das Innengewinde des Fußteils eingedreht war, fest angezogen wird.
  • Eine nach ähnlichem Prinzip arbeitende Befestigungsvorrichtung ist aus der DE 196 40 110 C2 bekannt. Bei ihr befindet sich zwischen der Fassung der Befestigungsvorrichtung und dem Fußteil der Antenne noch ein Satz Tellerfedern, welcher eine Verdrehsicherung für die Befestigungsschraube bilden kann.
  • In beiden Fällen wird für die Befestigungsvorrichtung ein Kunststoffformteil verwendet.
  • Im allgemeinen strebt man bei der Montage einer Antenne auf einem Fahrzeug eine gute Massekontaktierung der Antenne am Karosserieblech an. Es ist bekannt, für die Herstellung einer sicheren Massekontaktierung einen metallischen Fortsatz des Antennenfußes durch das Loch im Karosserieblech zu stecken und den Fortsatz mit einem stabilen metallischen Massekontaktring zu verbinden, welcher beim Festlegen der Antenne die an die Innenseite des Karosserieblechs gedrückt wird. Ein solcher Masskontaktring ist zum Beispiel in der DE 26 16 968 C2 offenbart. Da ein solcher Massekontaktring zwingend größer ist als das Loch im Karosserieblech, kann er nur gesondert von unten her montiert werden, was unerwünschten Montageaufwand, schwierige Überkopftätigkeit und das Hantieren mit verlierbaren losen Teilen bedeutet. Bei Verwendung von Befestigungsvorrichtungen, wie sie in der DE 102 10 593 A1 und in der DE 196 40110 C2 offenbart sind, hat man deshalb auf eine unmittelbare, galvanische Masseverbindung zwischen der Antenne und dem Karosserieblech verzichtet und begnügt sich statt dessen mit einer kapazitiven, hochfrequenzmäßigen Ankopplung des Karosseriebleches. Damit läßt sich jedoch nicht in allen Anwendungsfällen und nicht in allen Frequenzbereichen die gewünschte Empfangs- und/oder Sendeleistung der Antenne erreichen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie bei einer Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art, welche von außen her durch ein Loch in der Karosserie gesteckt werden kann und von innen her nur noch fest angezogen werden muß, ohne Erhöhen des Montageaufwandes die Empfangs- und/oder Sendeleistung einer Antenne erhöht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Befestigungsvorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung hat eine vorzugsweise aus einem Kunststoff geformte Halterung, welche mit einem metallischen Kontaktteil verbunden ist. Das metallische Kontaktteil, erforderlichenfalls auch die aus Kunststoff geformte Halterung lassen sich gegen Rückstellkräfte im Durchmesser verringern, insbesondere rückfedernd. Zum Verspannen der Vorrichtung und seines metallischen Kontaktteils mit dem Fußteil einer Antenne ist eine Spanneinrichtung vorgesehen, welche durch die Verwendung von Metall elektrisch leitend ausgebildet ist. Vorzugsweise handelt es sich bei der Spanneinrichtung um eine metallische Schraube, welche in ein am Fußteil der Antenne vorgesehenes Innengewinde gedreht werden kann. Das metallische Kontaktteil hat einerseits Verbindung mit der elektrisch leitend ausgebildeten Spanneinrichtung und hat andererseits einen oder mehrere Vorsprünge, welche gegen ein metallisches oder elektrisch leitend beschichtetes, insbesondere metallisiertes Trägerteil des Fahrzeuges gerichtet sind, auf welchem die Antenne befestigt werden soll.
  • Als Trägerteil kommt ein Karosserieblech infrage, zum Beispiel auf dem Dach oder auf einer Kofferraumklappe des Fahrzeuges. Als Trägerteil kommt außerdem eine Scheibe aus Glas oder aus Acryglas oder aus einem anderen Kunststoff infrage, welches ein Teil der Karosserie des Fahrzeuges und wenigstens teilweise elektrisch leitend beschichtet ist, zum Beispiel ein Dachelement. Als Trägerteil kommt auch ein Blech infrage, welches ein von einem Kragen oder von Vorsprüngen umgebenes Loch hat und mit den Vorsprüngen bzw. mit dem Kragen als Adapter in ein Loch der Karosserie eingesetzt wird. Ein solcher Adapter ist in der DE 103 13 664 A1 offenbart.
  • Durch Anziehen der Spanneinrichtung, insbesondere durch Anziehen einer Schraube, wird das metallische Kontaktteil gegen die Innenseite des metallischen oder metallisierten Trägerteils des Fahrzeuges gedrückt und stellt dort einen Massekontakt her, wobei gleichzeitig das Trägerteil zwischen dem metallischen Kontaktteil und dem Fußteil der Antenne eingespannt wird. So wird das elektrische Potential des Trägerteiles über das metallische Kontaktteil und über die elektrisch leitend ausgebildete Spanneinrichtung auf das Fußteil der Antenne übertragen.
  • Das hat wesentliche Vorteile:
    • – Die Erfindung verbindet die Vorteile einer einfachen und schnellen Montage, welche die aus der DE 102 10 593 A1 und aus der DE 196 40 110 C2 bekannten gattungsgemäßen Befestigungsvorrichtungen auszeichnet, mit der Möglichkeit einer unmittelbaren galvanischen Massekontaktierung einer Antenne.
    • – Die Herstellung des metallischen Kontaktteils erfordert wenig Aufwand. Es kann sich um ein Stanz-Biegeteil aus Blech handeln.
    • – Obwohl die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung mit dem metallischen Kontaktteil ein Teil mehr benötigt als die aus der DE 102 10 593 A1 und aus der DE 196 40 110 C2 bekannten Befestigungsvorrichtungen, ist der Vorgang der Montage der Antenne auf dem Fahrzeug um nichts aufwendiger als bei den bekannten Befestigungsvorrichtungen.
    • – Dadurch, dass in der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ein metallisches Kontaktteil in Kombination mit der aus Kunststoff geformten Halterung verwendet wird, kann die Halterung schwächer ausgebildet und zum Beispiel aus einem weicheren Kunststoff gebildet werden als bisher.
    • – Wegen der geringeren mechanischen Anforderungen an die aus Kunststoff geformte Halterung kann diese einfacher und preiswerter hergestellt werden als bisher.
    • – Da das Kontaktteil einen Massekontakt zur Karosserie herstellen soll und weil das Massepotential an den Fußteil der Antenne weitergeleitet werden soll, kann das Kontaktteil anstelle der Halterung aus Kunststoff für die Aufgabe herangezogen werden, die Antenne auf dem Trägerteil zu befestigen, so dass das Trägerteil zwischen dem Fußteil der Antenne und dem Kontaktteil eingespannt werden kann. Die bevorzugt aus Kunststoff geformte Halterung muß das Trägerteil nicht unbedingt berühren. Es stellt vielmehr eine einfache und preiswerte Möglichkeit dar, die Spanneinrichtung abzufangen, um die bei der Antennenmontage für das Einstecken der Befestigungsvorrichtung in das Montageloch des Trägerteils erforderliche Kraft über die Spanneinrichtung in das Kontaktteil einzuleiten.
    • – An der aus Kunststoff geformten Halterung kann die Schraube oder eine anstelle der Schraube verwendbare Spanneinrichtung auf einfachere Weise unverlierbar angebracht werden als an dem metallischen Kontaktteil.
  • Vorzugsweise hat die Schraube dazu am Schaft zwischen ihrem Gewindeabschnitt und ihrem Kopf einen Hinterschnitt, mit dessen Hilfe sie in eine Fassung der Halterung eingerastet werden kann, welche zu diesem Zweck längs geschlitzt sein kann.
  • Die aus Kunststoff geformte Halterung und das metallische Kontaktteil können auf unterschiedliche Weise miteinander verbunden sein. Am einfachsten erfolgt die Verbindung dadurch, dass das Kontaktteil zwischen der Halterung und der Spanneinrichtung angeordnet und die Spanneinrichtung unverlierbar mit der Halterung verbunden wird. Vorzugsweise sind die aus Kunststoff geformte Halterung und das metallische Kontaktteil formschlüssig miteinander verbunden. Das sichert eine vorherbestimmte, gleichbleibende Zuordnung zwischen den beiden und schafft gleichbleibende und wiederholbare Bedingungen für die Befestigung der Antenne.
  • Eine Möglichkeit, das Kontaktteil und die Halterung formschlüssig miteinander zu verbinden, besteht darin, das Kontaktteil in die Halterung einzubetten, insbesondere dadurch, dass beim Formen der Halterung durch Spritzgießen ein Abschnitt des Kontaktteiles mit Kunststoff oder einem anderen spritzfähigen Material umspritzt wird.
  • Besonders bevorzugt ist es, als Kontaktteil und Halterung getrennte Teile vorzusehen und das Kontaktteil in die Halterung einzusetzen. Gesichert werden kann die Lage die Kontaktteils in der Halterung zum Beispiel mittels einer unverlierbar in der Halterung gefangenen Schraube, mit welcher die Befestigungsvorrichtung mit dem Fußteil einer Antenne verschraubt wird. Eine andere Möglichkeit, die Lage eines in die Halterung eingesetzten Kontaktteils zu sichern, besteht darin, das Kontaktteil mit der Halterung zu verrasten.
  • Jedenfalls sollen das Kontaktteil, die Spanneinrichtung und die Halterung unverlierbar zusammenhängen, damit die Befestigungsvorrichtung insgesamt blind von oben her durch ein Loch in der Karosserie oder in einem gesonderten, an der Karosserie vorgesehenen metallischen oder metallisierten Trägerteil hindurchgesteckt werden kann, ohne dass irgendein Bestandteil verloren geht, so dass anschließend nur noch auf der Innenseite des Trägerteils die Spanneinrichtung festgezogen werden muß.
  • Bei der Spanneinrichtung handelt es sich zweckmäßigerweise um eine Schraube. Grundsätzlich sind aber auch andersartige Spanneinrichtungen möglich, zum Beispiel ein Kopfstift, welcher in eine metallische Blende eingeführt wird, welche sich einem Zurückziehen des Stiftes widersetzt, indem sich der Rand der Blende in den Mantel des Stiftes krallt.
  • Die Halterung hat vorzugsweise eine Basis mit einer Symmetrieachse und mit wenigstens zwei von derselben Seite der Basis ausgehenden, der Symmetrieachse zugewandten und mit dieser einen spitzen Winkel einschließenden Schenkel, welche vorzugsweise gleich lang sind. Sie sind gegen Rückstellkräfte in Richtung zur Symmetrieachse biegbar. Es handelt sich dabei um ein Gestaltungsprinzip, welches auch bei den aus Kunststoff geformten Halterungen gemäß der DE 102 10 593 A1 und DE 196 40 110 C2 verwirklicht ist. Vorzugsweise ist das metallische Kontaktteil mit wenigstens zwei Schenkeln einer solchen aus Kunststoff geformten Halterung verbunden, und zwar zweckmäßigerweise mit zwei einander gegenüberliegenden Schenkeln, um bei der Massekontaktierung eine symmetrische Krafteinleitung vom Kontaktteil in das Karosserieblech oder ein anderes Trägerteil des Fahrzeuges zu erzielen. Besonders bevorzugt ist es, jedem Schenkel der Halterung einen Schenkel des Kontaktteils zuzuordnen und umgekehrt.
  • Vorzugsweise hat auch das Kontaktteil eine Basis mit derselben Symmetrieachse wie die Halterung und mit wenigstens zwei von derselben Seite der Basis ausgehenden und der Symmetrieachse zugewandten, gleich langen Schenkeln, welche gegen Rückstellkräfte in Richtung zur Symmetrieachse biegbar sind. Sofern am Kontaktteil nur zwei Schenkel vorgesehen sind, sollten diese einander gegenüber liegen. Wenn am Kontaktteil mehr als zwei Schenkel vorgesehen sind, sollten sie in Anpassung an die Gestalt des Loches, über welchem die Antenne zu montieren ist in bevorzugt regelmäßigen Abständen zu einem Kranz angeordnet sein. Ein solcher Aufbau des Kontaktteils hat den Vorteil, dass die Schenkel der aus Kunststoff bestehenden Halterung und die Schenkel des Kontaktteils in einer festen Zuordnung zueinander stehen und sich gegenseitig stützen und führen können.
  • Vorzugsweise haben die Schenkel der Halterung auf ihrer der Symmetrieachse abgewandten Seite eine Stufe, so dass sie bei montierter Antenne mit den Spitzen ihrer Schenkel im Loch des Karosserieblechs oder eines sonstigen Trägerteil liegen können, während die an den Schenkeln der Halterung ausgebildete Stufe der Innenseite des Karosserieblechs bzw. des sonstigen Trägerteils zugewandt ist. Dazu wird die Lage der Stufe so auf die Lage der Enden des Kontaktteils, die die Innenseite des Karosserieblechs oder eines sonstigen Trägerteils berühren sollen, abgestimmt, dass die Stufe die Innenseite des Karosserieblechs bzw. des sonstigen Trägerteils nicht oder erst dann berührt, wenn die Schenkel des Kontaktteils bereits gegen die Innenseite des Karosserieblechs oder des sonstigen Trägerteils drücken. Anders als bei den Befestigungsvorrichtungen, die aus der DE 102 10 593 A1 und der DE 196 40 110 C2 bekannt sind, ist es bei einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung nicht zwingend erforderlich, dass die Kunststoffhalterung der Unterseite des Karosserieblechs bzw. des sonstigen Trägerteils anliegt. Wenn die Schenkel der Halterung infolge ihrer bevorzugten Abstufung dennoch in das Montageloch eingreifen, hat das den Vorteil, dass es einer unerwünschten Spreizung der Befestigungsvorrichtung entgegenwirkt, wenn die Spannvorrichtung, welche vorzugsweise eine Schraube ist, angezogen wird.
  • Eine andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass aus den freien Enden der Schenkel des Kontaktteils eine Zunge ausgeschnitten und in Richtung zur Symmetrieachse abgebogen ist, insbesondere parallel zur Symmetrieachse verläuft. Da die Schenkel des Kontaktteils im übrigen in einem spitzen Winkel zur Symmetrieachse verlaufen, kann durch eine solche Ausbildung erreicht werden, dass die Zungen mit ihren Spitzen in das Montageloch eingreifen, während sich die Enden der übrigen Abschnitte Schenkel des Kontaktteils in der Umgebung des Montageloches an die Innenseite des Karosseriebleches bzw. des sonstigen Trägerteils anlegen. Diese Zungen sind ein Mittel, eine Spreizung des metallischen Kontaktteils zu verhindern, wenn dieses gegen die Unterseite des Karosserieblechs oder des sonstigen Trägerteils verspannt wird. Diese Weiterbildung der Erfindung ist deshalb besonders günstig, weil man sich mit einer Versteifung des Kontaktteils als Mittel, seine Spreizung zu verhindern, einen gravierenden Nachteil einhandeln würde: Eine Versteifung würde nämlich das Verengen des Kontaktteils erschweren, welches zwingend erforderlich ist, um die Befestigungsvorrichtung von oben her in das Montageloch einführen zu können. Die für das Einführen in das Montageloch erforderliche Kraft sollte nicht nur möglichst klein sein, damit das Einführen bequem vonstatten geht, sondern auch, um zu vermeiden, dass in dem bei modernen Fahrzeugen dünnen Karosserieblech eine Delle erzeugt wird.
  • Grundsätzlich genügt es bereits, die Zungen aus den Schenkeln des Kontaktteils auszuschneiden und parallel zur Symmetrieachse zu biegen, um sie im Montageloch positionieren zu können. Zuverlässiger erreicht man das jedoch, indem man den Teil der Schenkel, aus welchem eine Zunge gebildet wird, von vorneherein länger ausbildet als die neben der Zunge liegenden Abschnitte der Schenkel.
  • Das Kontaktteil besteht vorzugsweise aus einem Federwerkstoff. Das ist günstig, um das Kontaktteil rückfedernd verengen zu können. Außerdem haben Federwerkstoffe eine Härte, die eine zuverlässige Massekontaktgabe begünstigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Karosseriebleche auf der Innenseite zwar nicht so aufwendig lackiert sind wie auf der Außenseite, aus Korrosionsschutzgründen aber auch auf der Innenseite wenigstens passiviert sind. Das Kontaktteil sollte, um die Korrosionsschutzschicht nicht stellenweise entfernen zu müssen, vorzugsweise in der Lage sein, die Korrosionsschutzschicht zu durchdringen, wenn es mit der Unterseite des Karosserieblechs verspannt wird. Das wird durch die Härte des Federwerkstoffes begünstigt. Eine gute Massekontaktgabe wird weiterhin dadurch begünstigt, dass das Kontaktteil vorzugsweise ein Stanz-Biegeteil aus Blech ist. Der Stanzvorgang führt zu scharten Kanten des Kontaktteils, die ein Durchdringen der Korrosionsschutzschicht erleichtern. Wenn, wie bevorzugt, das Kontaktteil Schenkel hat, welche bis zu ihren freien Enden unter einem spitzen Winkel zur Symmetrieachse der Befestigungsvorrichtung verlaufen, dann trifft automatisch eine Schnittkante des Kontaktteils auf die Innenseite des Karosserieblechs.
  • Die ein Aufspreizen des Kontaktteils verhindernde Wirkung der in das Montageloch eingreifenden Zungen wird vorzugsweise ergänzt durch die ein Aufspreizen der Befestigungsvorrichtung behindernde Wirkung der oben erwähnten abgestuften Schenkel der Halterung. Eine Kombination dieser Wirkung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Halterung das metallische Kontaktteil umgibt oder wenn das Kontaktteil zwar die Halterung umgibt, die Enden der Schenkel des Kontaktteils aber die Schenkel der Halterung von außen nach innen durchqueren und dann an der Innenseite der Schenkel der Halterung anliegen.
  • Aus Gründen des Korrosionsschutzes besteht das Kontaktteil vorzugsweise aus einem rostbeständigen Stahl. Vorzugsweise ist auch die Schraube, welche dazu dient, die Befestigungsvorrichtung gegen die Unterseite des Karosserieblechs oder des sonstigen Trägerteils zu verspannen, korossionshemmend ausgerüstet, zum Beispiel durch Beschichten mit Nickel.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
  • 1 zeigt einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung an einem Karosserieblech in Verbindung mit einem Fußteil einer Antenne, und zwar ist der Schnitt so gelegt, dass die Symmetrieachse der Befestigungsvorrichtung in der Schnittebene liegt,
  • 2 zeigt die Befestigungsvorrichtung aus 1 in einer Explosionsdarstellung,
  • 3 zeigt die Befestigungsvorrichtung aus 1 in einer Explosionsdarstellung, aber unter einem anderen Blickwinkel als in 2,
  • 4 zeigt die Befestigungsvorrichtung in ihre Einzelteile zerlegt in einer Seitenansicht,
  • 5 zeigt die Befestigungsvorrichtung in einer Seitenansicht, nachdem die Halterung und das Kontaktteil zusammengefügt sind, die Schraube aber noch nicht eingesetzt ist,
  • 6 zeigt die Befestigungsvorrichtung in einer Seitenansicht, nachdem auch die Schraube eingesetzt ist,
  • 7 zeigt die zusammengebaute Befestigungseinrichtung in einer Schrägansicht vor dem Einbau in ein Montageloch,
  • 8 zeigt die Befestigungsvorrichtung in einer Schrägansicht nach dem Einsetzen in das Montageloch und
  • 9 zeigt die teilweise längs geschnittene Befestigungsvorrichtung nach dem Einsetzen in das Montageloch, wobei das in 1 dargestellte Fußteil einer Antenne weggelassen wurde.
  • Die Befestigungsvorrichtung 1 besteht aus einer Halterung 2, welche aus einem Kunststoff geformt ist, aus einem Kontaktteil 3, welches aus einem Blech gebildet ist, und aus einer metallischen Schraube 4 als Spanneinrichtung. In montiertem Zustand erstreckt sich die Schraube 4 mit einem Gewindeteil 5 durch das Kontaktteil 3 und durch die Halterung 2 hindurch in eine Gewindebuchse 6, welche an der Unterseite eines metallischen Fußteils 7 einer Antenne vorgesehen ist.
  • Das Fußteil 7 kann ein Druckgußteil sein. Bei montierter Antenne ist die Schraube 4 in die Gewindebuchse 6 gedreht und ein mit einem Montageloch 8 versehenes Trägerteil 9 der Karosserie des Fahrzeuges, insbesondere ein Karosserieblech, zwischen dem Fußteil 7 und der Befestigungsvorrichtung 1 eingespannt. Dabei liegt auf der Außenseite des Trägerteils 9 zwischen diesem und dem Fußteil 7 eine das Montageloch 8 umgebende Dichtung 10, welche das Montageloch 8 abdichtet. Die Gewindebuchse 6 des Fußteils 7 ragt von außen her durch das Montageloch 8 in die Befestigungsvorrichtung 1 hinein.
  • Die Halterung 2 hat eine Basis 20, von welcher vier gleiche Schenkel 21 ausgehen, welche regelmäßig um eine Symmetrieachse 11 der Befestigungsvorrichtung 1 angeordnet sind. Die Basis 20 ist ein ringförmiges Gebilde mit einem äußeren Rand, von welchem die Schenkel 21 ausgehen, und mit einem inneren Rand, von welchem eine sich verjüngende, längs geschlitzte Fassung 22 ausgeht, welche kürzer ist als die Schenkel 21 und am oberen Rand 26 einen Innendurchmesser hat, welcher kleiner ist als der Durchmesser des Gewindeteils 5 der Schraube 4. Zwischen dem Gewindeteil 5 und dem Kopf 12 hat die Schraube 4 einen zylindrischen Schaft 13, dessen Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser am oberen Rand der Fassung 22.
  • Beim Zusammenbauen der Befestigungsvorrichtung 1 wird die Schraube 4 von unten her in die Fassung 22 eingeführt. Dabei spreizt der Gewindeteil 5 die geschlitzte Fassung 22. Die Schraube 4 wird soweit in die Fassung 22 geschoben, bis der Gewindeteil 5 wieder aus der Fassung 22 austritt und der obere Rand 26 der Fassung 22 gegen den zylindrischen Schaft 13 federt. Die Schraube 4 ist damit unverlierbar an der Halterung 2 gefangen und gegenüber der Halterung 2 verdrehbar.
  • Zwischen dem zylindrischen Schaft 13 und dem Kopf 12 hat die Schraube 4 noch einen konischen Abschnitt 14, welcher sich in Richtung vom Kopf 12 zum zylindrischen Schaft 13 verjüngt. Dieser konischer Abschnitt 14 passt zu einem am unteren Ende der Gewindebuchse 6 vorgesehenen Innenkonus 15. Die Schraube 4 wird so weit in die Gewindebuchse 6 eingedreht, bis ein vorgegebenes zulässiges Anzugsdrehmoment erreicht ist, bzw. bis die Basis 20 der Halterung 2 am unteren Ende der Gewindebuchse 6 anschlägt. Ein Lösen der Schraube 4 wird über die starke Federwirkung verhindert, welche von der Halterung 2 und dem Kontaktteil 3 ausgeübt wird.
  • Die Schenkel 21 der Halterung 2 schließen mit der Symmetrieachse 11 einen spitzen Winkel ein. Auf der Außenseite der Schenkel 21 ist eine Stufe 23 ausgebildet. Außerdem ist auf der Außenseite der Schenkel 21 eine von unten nach oben verlaufende Ausnehmung 24 in Gestalt einer flachen Nut vorgesehen, welche gerade so breit ist, dass sie einen Schenkel 31 des Kontaktteils 3 aufnehmen kann. Im oberen Bereich des Schenkels 21 der Halterung 2 durchquert die Ausnehmung 24 den Schenkel 21, so dass ein Durchgang 25 gebildet wird, welcher von der Außenseite zur Innenseite des jeweiligen Schenkels 21 der Halterung 2 führt.
  • Das Kontaktteil 3 hat wie die Halterung 2 eine ringförmige Basis 30 mit einem äußeren Rand, von welchem vier gleiche Schenkel 31 ausgehen, welche unter einem spitzen Winkel gegen die Symmetrieachse 11 geneigt und wie die Schenkel 21 der Halterung 2 kranzförmig um die Symmetrieachse 11 herum angeordnet sind. In der Nähe ihrer freien Enden ist aus jedem Schenkel 31 des Kontaktteils 3 eine Zunge 32 ausgeschnitten und so einwärts gebogen, dass sie parallel zur Symmetrieachse 11 verläuft. Bis zur Spitze 34 der Zungen 32 sind die Schenkel 31 des Kontaktteils 3 etwas länger als bis zu den neben den Zungen 32 liegenden Spitzen 33.
  • Das Kontaktteil 3 und die Halterung 2 sind so aneinander angepasst, dass das Kontaktteil 3 formschlüssig auf die Außenseite der Halterung 2 geschoben werden kann, wobei die Schenkel 31 des Kontaktteils 3 in die Ausnehmungen 24 der Schenkel 21 der Halterung 2 gleiten und mit ihren Spitzen 33 und 34 den Durchgang 25 durchqueren. Die Halterung 2 und das Kontaktteil 3 werden zusammengeschoben, bis ihre Basisteile 20 und 30 aneinander anschlagen, siehe 5. Die Spitzen 33 der Schenkel 31 und insbesondere die Spitzen 34 der Zungen 31 stehen dann über die Stufe 23 an den Schenkeln 21 der Halterung 2 vor, siehe 5 und insbesondere 9.
  • Nachdem das Kontaktteil 3 und die Halterung 2 zusammengesteckt wurden, wird von unten her durch die Löcher in ihrer Basis 20 und 30 die Schraube 4 in die Fassung 22 eingeführt und hinter dem oberen Rand 26 der Fassung 22 verrastet, welcher vorzugsweise radial einwärts vorspringend geformt ist, siehe insbesondere die 9.
  • Zur Montage einer Antenne auf dem Trägerteil 9 wird die gemäß 6 zusammengebaute Befestigungsvorrichtung 1 mit dem Fußteil 7 der Antenne verschraubt, wobei zwischen einem planen, ungeteilten oder geteilten, planen Auflager 35 an der Unterseite des Fußteils 7 zunächst ein Abstand eingehalten wird, der etwas mehr als die Dicke des Trägerteils 9 beträgt. Nun führt man die Antenne mit der solcherart lose an ihr Fußteil 7 geschraubten Befestigungsvorrichtung 1 über das Montageloch 8, welches für die in diesem Beispiel gezeichnete Befestigungsvorrichtung 1 quadratisch mit abgerundeten Ecken ist, wodurch man eine Verdrehsicherung erhält. Die Befestigungsvorrichtung 1 wird in das Montageloch 8 eingeführt und durch Druck auf den Fußteil 7 der Antenne in das Montageloch 8 hinein gezwängt. Der Druck überträgt sich auf die Halterung 2, indem der zwischen dem Gewindeteil 5 und dem zylindrischen Schaft 13 bestehende Absatz 16 der Schraube 4 auf das obere Ende 26 der Fassung 22 drückt. Die Halterung 2 überträgt die Kraft ihrerseits auf das Kontaktteil 3, so dass dieses durch den ausgeübten Druck durch das Montageloch 8 gezwängt wird. Während des Einführens der Befestigungsvorrichtung 1 in das Montageloch 8 treffen die Schenkel 21 und 31 auf den Rand des Montageloches 8 und werden durch den anhaltenden Druck gegen Rückstellkräfte einwärts gebogen, bis zuerst die Schenkel 21 das Befestigungsloch 8 wieder verlassen und nach außen federn, bis sie mit ihren über die Stufe 23 vorstehenden Enden 27 am Rand des Befestigungsloches 8 anschlagen. Als nächstes verlassen die Schenkel 31 mit ihren beidseits der Zungen 32 gelegenen Abschnitten das Montageloch 8 und federn auswärts, bis die Spitzen 34 der Zungen 32 unter dem Rand des Montageloches 8 anliegen. Damit das zuverlässig erreicht wird sollte die Schraube 4 so weit in die Gewindebuchse 6 gedreht sein, dass durch Druck auf das Fußteil 7 die Zungen 32 und die Spitzen 27 der Schenkel 21 nicht gänzlich durch das Montageloch 8 hindurchgedrückt werden können, weil zuvor der Fußteil 7 der Antenne auf der Außenseite des Trägerteils 9 anschlägt. Nun bleibt nur noch eines zu tun, nämlich mit einem Schraubenschlüssel am Kopf 12 der Schraube 4 anzugreifen oder in den Kopf 12 einzugreifen und die Schraube 4 fest anzuziehen. Damit ist die Montage der Antenne beendet. Für das Anziehen der Schraube 4 kann mit Vorteil ein Drehmomentschrauber verwendet werden.
  • Anhand der 9 sieht man, dass in diesem Ausführungsbeispiel die beidseits der Zungen 32 liegenden Abschnitte der Schenkel 31 des Kontaktteils 3 nicht mit ihrem stumpfen Ende, sondern mit einer Kante auf die Unterseite des Trägerteils 9 einwirken. Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Kontaktteil 3 um ein Stanz-Biegeteil handelt, ist die Schnittkante an den Spitzen 33 scharfkantig genug, damit sie sich durch eine Korrosionsschutzschicht an der Unterseite des Trägerteils 9 durchdrücken kann.
  • Die Erfindung eignet sich nicht nur für die Montage einer Antenne auf einem Karosserieblech, sondern auch auf einer Glasscheibe oder auf einer Acrylglasscheibe, zum Beispiel auf einem Glasdach eines Fahrzeuges. Um einen guten Massekontakt zu erhalten, muß die Glasscheibe wenigstens stellenweise metallisiert oder auf eine andere Weise elektrisch leitend beschichtet sein, zum Beispiel mit einem Leitlack. Das Einwirken einer Schnittkante des Kontaktteils 3 auf die Innenseite der Glasscheibe könnte allerdings Bedenken begegnen. In diesem Fall empfiehlt es sich zwischen der Befestigungsvorrichtung 1 und der Glasscheibe einen Adapter mit einer sich der Unterseite der Glasscheibe anlegenden metallischen Flanschplatte vorzusehen, welche mit einem Kragen oder mit Vorsprüngen in das Montageloch der Glasscheibe eingreift und darin zentriert wird. Dieser Adapter sollte zusätzlich zwischen der Befestigungsvorrichtung 1 und dem Fußteil 7 der Antenne eingespannt werden. Ein Beispiel dazu offenbart die deutsche Patentanmeldung 103 13 664.9. Ein solcher metallischer Adapter kann auch verwendet werden, um gleiche Befestigungsvorrichtungen 1 an unterschiedliche Montagelöcher 8 und/oder unterschiedliche Fußteile 7 von Antennen anzupassen.
  • 1
    Befestigungsvorrichtung
    2
    Halterung
    3
    Kontaktteil
    4
    Schraube
    5
    Gewindeteil
    6
    Gewindebuchse
    7
    Fußteil
    8
    Montageloch
    9
    Trägerteil (Karosserieblech)
    10
    Dichtung
    11
    Symmetrieachse
    12
    Kopf
    13
    Schaft
    14
    konischer Abschnitt
    15
    Innenkonus
    16
    Absatz
    20
    Basis der Halterung
    21
    Schenkel der Halterung
    22
    Fassung
    23
    Stufe
    24
    Ausnehmung
    25
    Durchgang
    26
    Rand
    27
    Enden von 21
    30
    Basis des Kontaktteils
    31
    Schenkel des Kontaktteils
    32
    Zungen
    33
    Spitzen
    34
    Spitzen
    35
    Auflager

Claims (28)

  1. Vorrichtung zum Befestigen einer Antenne mit einem Fußteil auf (7) einem Fahrzeug, welches ein metallisches oder elektrisch leitend beschichtetes Trägerteil (9) mit einer Außenseite und mit einer Innenseite sowie mit einem Loch (8) hat, in welches die Vorrichtung (1) einzugreifen bestimmt ist, mit einer Halterung (2), welche mit einer Spanneinrichtung (4) ausgestattet und derart ausgebildet ist, dass sie sich mit Hilfe der Spanneinrichtung (4) mit dem Fußteil (7) der Antenne in der Weise verspannen läßt, dass das Trägerteil (9) zwischen der Vorrichtung (1) und dem Fußteil eingespannt wird, wobei die Vorrichtung (1) einen gegen Rückstellkräfte verringerbaren Durchmesser hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (4) durch die Verwendung von Metall elektrisch leitend ausgebildet ist, und dass die Halterung (2) mit einem metallischen Kontaktteil (3) verbunden ist, welches einerseits Kontakt mit dem Metall der Spanneinrichtung (4) macht und andererseits einen oder mehrere Vorsprünge (31) aufweist, welche gegen die Innenseite des Trägerteils (9) gerichtet sind, und dass das Kontaktteil (3) einen gegen Rückstellkräfte verringerbaren Durchmesser hat.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) ein Formteil aus Kunststoff ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) einen gegen Rückstellkräfte verringerbaren Durchmesser hat.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (4) eine metallische Schraube ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (4) unverlierbar an oder in der Halterung (2) gefangen ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) und das metallische Kontaktteil (3) formschlüssig miteinander verbunden sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) in die Halterung (2) eingebettet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) in die Halterung (2) eingesetzt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) mit der Halterung (2) verrastet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) unverlierbar an der Halterung (2) gefangen ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) durch die Spannvorrichtung (4) an der Halterung (2) gefangen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) eine Basis (20) mit einer Symmetrieachse (11) und mit wenigstens zwei von derselben Seite der Basis (20) ausgehenden, gegen Rückstellkräfte biegbaren und der Symmetrieachse (11) zugewandten Schenkeln (21) hat.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) mit der Basis (20) der Halterung (2) verbunden ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) mit wenigstens zwei der Schenkel (21) der Halterung (2) verbunden ist.
  15. Vorrichtug nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (21) der Halterung (2) gleich lang sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) eine Basis (30) mit derselben Symmetrieachse (11) und mit wenigstens zwei von derselben Seite ihrer Basis (30) ausgehenden, gegen Rückstellkräfte biegbaren und der Symmetrieachse (11) zugewandten, gleich langen Schenkeln (31) hat.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Schenkel (31) des Kontaktteils (3) ein Schenkel (21) der Halterung (2) zugeordnet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (21) der Halterung (2) auf ihrer der Symmetrieachse (11) abgewandten Seite eine Stufe (23) aufweisen.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass aus den freien Enden der Schenkel (31) des Kontaktteils (3) eine Zunge (32) ausgeschnitten und in Richtung zur Symmetrieachse (11) abgebogen ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (32) parallel zu der Symmetrieachse (11) verlaufen.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (31) des Kontaktteils (3) neben den Zungen (32) kürzer sind als an den Zungen (32).
  22. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) aus einem Federwerkstoff besteht.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) aus einem Federstahl, insbesondere aus einem rostbeständigen Stahl besteht.
  24. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) ein Stanz-Biegeteil aus Blech ist.
  25. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (3) so gestaltet oder ausgerichtet ist, dass es mit einer Kante auf das Trägerteil (7) trifft.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (32) des Kontaktteils (3) in dazu passenden Ausnehmungen (24) der Halterung (2) liegen.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (24) die Schenkel (21) der Halterung (2) durchqueren.
  28. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (4) eine elektrisch leitende, korresionshemmende Beschichtung trägt, insbesondere vernickelt ist.
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