DE20101488U1 - Verbund-Bodenplatte - Google Patents
Verbund-BodenplatteInfo
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Description
EW 10327 Gbm
Johannes Marszalek, Weststraße 9a, 33189 Schlangen
Verbund-Bodenplatte
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Verbund-Bodenplatte insbesondere für ein loses Verlegen auf einem vorhandenen, regelmäßig lediglich abzudichtenden Boden.
Verbund-Bodenplatten sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Insbesondere bei komplizierten Geometrien von Fliesen, insbesondere Keramikfliesen, wie beispielsweise Florentiner Fliesen, kleinflächigen Mosaikensteinen oder dergleichen ist es bekannt, eine Vielzahl derartiger Platten auf einem Maschengewebe vorab zu fixieren, so daß sich Verlegearbeiten leichter gestalten. Das Verlegen derartiger Fliesen erfolgt regelmäßig unlösbar in einen Mörtel- oder Kleberbett. Nach dem Verfugen der verlegten Fliesen kann Wasser, beispielsweise auch Regenwasser bei gefliesten Baikonen, Terrassen oder dergleichen, nur noch auf der Oberfläche des gefliesten Bodenbelages ablaufen, wodurch regelmäßig eine Rutschgefahr auch begründet wird.
Da derartige Verbund-Bodenplatten nur für ein festes Verlegen geeignet sind, werden die akustischen Eigenschaften eines
derartig belegten Bodens durch diesen selbst bestimmt werden. Ist keine gesonderte Trittschalldämmung vorgesehen, ist ein mit solchen bekannten Verbund-Bodenplatten versehener Boden vergleichsweise laut.
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Vor diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe, insbesondere für eine Sanierung eine Verbund-Bodenplatte zur Verfügung zu stellen, die ein
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Ableiten von Regenwasser bei jeder Witterung sicherstellt und die einen hohen Komfort garantiert.
Diese technische Problematik wird durch die Verbund-Bodenplatte gemäß des Anspruchs 1 gelöst, bei der auf auf mit einer Löcher aufweisende Trägerplatte angeordneten, voneinander durch freibleibende Fugen beabstandeten Platten abgestellt ist, die durch die Löcher hindurch mit einer wasserdurchlässigen elastischen Unterlage verklebt sind.
Als Platten können übliche Fliesen Verwendung finden, bevorzugt werden echte Keramikfliesen mit rutschfester Oberfläche für ein sicheres Begehen auch bei Nässe. Wasser, zumeist Regenwasser bei einer Verwendung der Verbund-Bodenplatte bei der Sanierung einer Terrasse, eines Balkons oder dergleichen, fließt in den freibleibenden Fugen ab, tritt durch die Löcher der Trägerplatte hindurch in die wasserdurchlässige Unterlage und wird in dieser seitwärts abgeführt. Infolge bedarf es lediglich einer Abdichtung eines darunter liegenden Bodens, um eine wasserundurchlässige Sperrschicht zur erreichen. Infolge dieser Drainagemaßnahme wird auf den Platten regelmäßig kein Wasser stehen.
Die wasserundurchlässige elastische Unterlage sorgt weiter für eine guten Trittschalldämmung und passt sich, aufgrund ihrer Elastizität auch einem rauhen und in einem gewissen Umfang unebenen Boden leicht an. Darüber hinaus sorgt die elastische Unterlage in einem gewissen Umfang für einen federnden Bodenbelag, der sich angenehm begehen läßt. 30
Es kann die Unterlage aus einem Gummi bestehen, der porös oder gelocht ist. Bevorzugt wird jedoch, daß die Unterlage aus einem Schaumkunststoff ist, wobei insbesondere an einen offenzelligen Schaumkunststoff gedacht ist, der hervorragende Drainageeigenschaften aufweist. Auch große Wassermengen werden in einem solchen Schaumkunststoff sicher seitlich abgeführt.
Beträgt die Stärke der Unterlage zwischen 0,5 cm und 2 cm, so ist ausreichend Raum für das horizontale, seitliche Abführen von Wasser gegeben. Dabei kann jedoch eine Gesamthöhe der Verbund-Bodenplatte zwischen 2 cm und 3 cm problemlos gewahrt bleiben, auch bei der Verwendung echter Keramikfliesen als Platten.
In konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die auf einem Boden aufliegende Unterseite der Unterlage profiliert ist derart, daß dort große Wassermengen abfließen können. Dies beispielsweise in Form von Rillen, womit eine Vorzugsrichtung für ein Abfließen gegeben ist, alternativ können auch vorstehende Noppen oder dergleichen ausgebildet sein.
In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Platten durch vereinzelte Klebepunkte mit der Unterlage verbunden sind. Diese einzelnen Klebepunkte sichern eine Vielzahl offener Löcher in der Trägerplatte, so daß ein Wasserdurchtritt durch diese problemlos im Bereich der freibleibenden Fugen zwischen den Platten zumindest sicher gegeben ist. Es erlaubt diese Maßnahme weiter, daß Platten und Trägerplatte beabstandet sind derart, daß ein Wasserfluß dazwischen ermöglicht ist. Auch hierdurch wird der Durchtritt von Wasser durch die Trägerplatte weiter erleichtert, so daß sich kaum Wasser oberhalb der Fugen, d.h. auf den Platten stehend, sammeln wird.
Besteht die Trägerplatte aus einem Kunststoff, ist hierbei meistens an ein PVC gedacht. In diese Trägerplatte sind dann eine Vielzahl von Löchern einzubringen, beispielsweise durch Stanzungen eines Durchmessers zwischen etwa 1,5 cm und 3 cm. Ein sicheres Verkleben der Platten durch diese Löcher hindurch mit der Unterlage ist bei derartigen Maßen sichergestellt, wobei das Raster der Klebepunkte mit dem Raster der Lochung in etwa zumindest übereinstimmen sollte derart, daß ein Verkleben durch die Löcher sichergestellt ist.
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Für die Trägerplatte wird auch hinsichtlich des Umweltschutzes ein Metall bevorzugt. Hierbei sollte es sich insbesondere um ein rostfreies Metall handeln, beispielsweise ein Edelstahl, oder um ein beispielsweise mittels einer Kunststoffbeschichtung versiegeltes Metall oder dergleichen mehr. Solches Material bietet die Möglichkeit, die Trägerplatte auch gitterartig auszubilden, beispielsweise in Art herkömmlicher Streckmetalle oder als Lochplatte.
Auch die Trägerplatte sollte eine gewisse Elastizität aufweisen, so daß die Trägerplatte der Bewegung der Unterlage zumindest in einem großen Bereich folgen kann. Dies wird bei den genannten Materialien sicher erreicht, wenn die Stärke der Trägerplatte zwischen 1 mm und 5 mm beträgt.
Einem leichten und schnellen Verlegen dient dann die Maßnahme, daß die Platten, die Trägerplatte und die Unterlage versetzt miteinander verbunden sind derart, daß die 0 Bodenplatten teilweise einander überlappend verlegt werden können. Hierbei bieten sich die Alternativen an, Trägerplatte und Unterlage deckend aufeinander vorzusehen und die Platten bei einem quadratisch-rechteckigen Aufbau der Bodenplatte nach der Erfindung entlang einer Diagonalen verschoben an zwei Rändern der Unterlage bzw. der Trägerplatte vorstehend aufzubringen. Ein ähnlicher Versatz ist gleichwohl zwischen Trägerplatte und Unterlage möglich oder kann die Trägerplatte auch unterhalb der Platten ausgebildet sein, wobei dann jedoch die Oberseite der Unterlage offen liegt und leicht beschädigt werden kann.
Da die Bodenplatte nach der Erfindung für ein einfaches Auflegen auf einen Boden gedacht ist, besteht bei der elastischen Unterlage die Gefahr eines horizontalen Auswanderns bei dem Begehen des mit den Bodenplatten belegten Untergrundes. Erfindungsgemäß ist deshalb weiter den verlegten Bodenplatten nach der Erfindung ein Rahmen zugeordnet, der ein horizontales Auswandern der Bodenplatten
verhindert. Insbesondere ist daran gedacht, daß der Rahmen durch ein Lochblechprofil ausgebildet ist und ein im wesentlichen horizontales Austreten von in den Unterlagen der Verbund-Bodenplatten geführten Wasser gewährleistet ist, so daß die Drainageexgenschaften der Verbund-Bodenplatten gewahrt bleiben. Daneben kann ein solcher Rahmen vorstehende Platten auch unterstüzend untergreifen. Vorstehende Unterlagen und Trägerlatten können von einem solchen Rahmen gegebenenfalls überdeckt werden, jedoch können diese auch in einfacher Weise bspw. mit einem Winkelschleifer abgeschnitten werden.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1: eine Bodenplatte nach der Erfindung in einer Draufsicht und
Fig. 2: eine isometrische Darstellung der Bodenplatte nach
Figur 1.
Die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Verbund-Bodenplatte 1 nach der Erfindung ist dreilagig aufgebaut und weist in einer 5 oberen Lage vier Platten 2 auf, die voneinander durch freibleibende Fugen 3 getrennt sind. Die Platten 2 können in den Abmessungen und vom Material her üblichen Bodenfliesen entsprechen, wobei insbesondere an echte Keramikfliesen mit rutschfester Oberfläche gedacht ist, die darüber hinaus regelmäßig frostsicher ausgebildet sein sollten, sofern die Verbund-Bodenplatte im Außenbereich Verwendung findet, beispielsweise bei der Sanierung älterer Balkone, Terrassen und dergleichen mehr.
Die Platten 2 sind auf einer Trägerplatte 4 weiter angeordnet, die eine Vielzahl von Löchern 5 aufweist. Die Größe der Löcher 5 ist derart zu bemessen, daß durch Löcher hindurch die Platten 2 mit einer wasserdurchlässigen,
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elastischen Unterlagen 6 verklebt werden können, wobei eine ausreichende Anzahl an Löchern 5 frei bleiben muß, um einen ungehinderten Wasserdurchtritt durch die regelmäßig selbst aus einem wasserundurchlässigen Material bestehende Trägerplatte 4 zu ermöglichen.
In der wasserdurchlässigen elastischen Unterlage 6, die aus einem porösen Gummi bestehen kann, bevorzugt jedoch aus einem porösen, insbesondere offenzelligen Schaumkunststoff, wird dann die Ableitung des Wassers im wesentlichen in horizontaler Richtung weiter erfolgen. Gegebenenfalls kann zusätzlich die Unterseite 7 der Unterlage 6 ein Profil 8 aufweisen, durch das ein Wasserabfluß auch zwischen der Unterlage 6 und einem versiegelten Boden ermöglicht ist.
Die Platten 2 sind durch vereinzelte Klebepunkte 9 durch die Löcher 5 hindurch mit der Unterlage 6 verbunden. Diese Maßnahme erlaubt auch, daß Platten und Trägerplatte beabstandet verbunden sind derart, daß ein Wasserfluß zwischen der Trägerplatte 4 und der Platte 2 ermöglicht ist. Solches wird auch bei Keramikplatten 2 durch deren vergleichsweise rauhe und nicht ebene Unterseite weiter unterstützt.
Die Trägerplatte 4 kann als Lochplatte aus einem Kunststoff, beispielsweise aus einem PVC ausgebildet sein, aus einem Metall, das bevorzugt rostfrei ist oder durch Beschichtung rostfrei gehalten wird, wobei auch ein solches Metall als Lochblech ausgebildet sein kann oder alternativ gitterartig.
0 Die Stärke der Trägerplatte 4 beträgt zwischen 1 mm und 5 mm, so daß bei herkömmlichen Fliesen bei einer Stärke der Unterlage 6 von 0,5 cm bis 2 cm die Gesamtstärke der Verbund-Bodenplatte 1 nach der Erfindung zwischen 2 cm und 3 cm regelmäßig gehalten werden kann, womit insbesondere nachträgliche Sanierungen älterer Böden ohne deren Abtrag leicht bewerkstelligbar sind.
Insbesondere bei einer quadratisch-rechteckigen Ausbildung der Verbund-Bodenplatte, wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel, erleichtert die Maßnahme, das die Platten 2 gegenüber der Trägerplatte 4 mit darunter liegender Unterlage 6 diagonal versetzt angeordnet sind, so daß bei dem Aneinanderliegen von Verbund-Bodenplatten nach der Erfindung es zu einem Überlappen der einzelnen Verbund-Bodenplatten 1 kommt. Infolge dieser Maßnahmen ist ein Verlegen ohne jedes Verkleben leicht ermöglicht, da durch das Überlappen es zu einem vergleichsweise stabilen Verband derartiger Bodenplatten kommt. Es kann jedoch zweckmäßig sein, da bei einer häufigen Begehung eines derartigen Bodens mit den lose aufliegenden Verbund-Bodenplatten 1 es aufgrund der elastischen Unterlage 6 zu einem besonders randseitigen Auswandern von Bodenplatten 1 kommen kann, diesen verlegten Bodenplatten einen Rahmen zuzuordnen, der ein horizontales Auswandern verhindert. Insbesondere kann ein solcher Rahmen auch umlaufend vorgesehen sein, so daß randseitig vorstehende Plattenabschnitte, die nicht von der Unterlage getragen werden, auch abgestützt werden können. Auch sollte durch den Rahmen die Drainagefunktion weiterhin sichergestellt sein und wird ein solcher Rahmen deshalb zweckmäßigerweise als Lochblechprofil ausgebildet sein.
Claims (14)
1. Verbund-Bodenplatte (1), mit auf einer Löcher (5) aufweisenden Trägerplatte (4) angeordneten, voneinander durch freibleibende Fugen (3) beabstandeten Platten (2), die durch die Löcher (5) hindurch mit einer wasserdurchlässigen elastischen Unterlage (6) verklebt sind.
2. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (6) aus einem Gummi besteht.
3. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (6) aus einem Schaumkunststoff besteht.
4. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke der Unterlage (6) zwischen 0,5 cm und 2 cm beträgt.
5. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf einem Boden aufliegende Unterseite (7) der Unterlage (6) ein Profil (8) aufweist.
6. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (2) durch vereinzelte Klebepunkte (9) mit der Unterlage (6) verbunden sind.
7. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Platten (2) und Trägerplatte (4) beabstandet sind derart, daß ein Wasserfluß zwischen Platten (2) und Trägerplatte (4) ermöglicht ist.
8. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (4) aus einem Kunststoff besteht.
9. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (4) aus einem Metall besteht.
10. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (4) gitterartig ausgebildet ist.
11. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Stärke der Trägerplatte (4) zwischen 1 mm und 5 mm beträgt.
12. Bodenplatte nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (2), die Trägerplatte (4) und die Unterlage (6) versetzt miteinander verbunden sind derart, daß Bodenplatten (1) teilweise einander überlappend verlegt werden können.
13. Verlegten Bodenplatten nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche zugeordneter Rahmen, der ein horizontales Auswandern der Bodenplatten verhindert.
14. Rahmen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß er durch ein Lochblechprofil ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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2001
- 2001-01-26 DE DE20101488U patent/DE20101488U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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