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DE20101471U1 - Filtervorrichtung für einen Staubsauger - Google Patents

Filtervorrichtung für einen Staubsauger

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DE20101471U1
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DE
Germany
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closure
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DE20101471U
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Wolf PVG GmbH and Co KG
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Wolf GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/10Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
    • A47L9/1436Connecting plates, e.g. collars, end closures
    • A47L9/1445Connecting plates, e.g. collars, end closures with closure means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)

Description

LOESENBECK «STRACKE •'SPECHT*' DANTZ
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Dr. Otto Loesenbeck (1931-1980) Wolf GmbH _ Dipl.-Ing. A. Stracke Industriestraße 15 "~ Dipl.-Ing. K.-O. Loesenbeck
32602 Vlotho ^P!"rPhyS· &igr;'S1"?'
Dipl.-Ing. J. Dantz
Jöllenbecker Straße 164
D-33613 Bielefeld
Telefon: +49 (0521) 98 618-0
Telefax: +49 (0521) 89 04 05
Email. mail@pa.Ioesenbeckide
Internet: www.pa-loesenbeck.de
26. Januar 2001
Filtervorrichtung für einen Staubsauger
Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung für einen Staubsauger, bestehend aus einem Filterbeutel und einer Halteplatte, die eine Einströmöffhung aufweist, die gegebenenfalls mittels einer Verschlußplatte verschließbar ist.
Die in Frage kommende Filtervorrichtung ist in vielen Ausführungen bekannt, da sich die jeweilige Ausführung nach der Bauart des Staubsaugers richtet. Die Filterbeutel sind bislang aus einem Filterpapier hergestellt und durch Klebung mit der Halteplatte verbunden. Diese besteht in bevorzugter Ausführung aus zwei Lagen zwischen denen, sofern vorhanden die Verschlußplatte verschiebbar angeordnet ist. Die Verschlußplatte kann ein separates Teil sein, sie kann jedoch auch über einen flexiblen Bereich mit der Halteplatte verbunden sein. Die Halteplatte und gegebenenfalls auch die Verschlußplatte bestehen aus Karton. Es ist deshalb notwendig, dass sie durch Stanz- und Schneidvorgänge entsprechend geformt wird. Dadurch entsteht zu entsorgender Abfall. Außerdem ist die Reißfestigkeit der Pappe begrenzt, so dass das Einsetzen und die Herausnahme des Filterbeutels entsprechend sorgfältig erfolgen muß.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -"AWENtANWALTE- EURePEAN«ftVrEN?*ND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.01.2001 Seite 2
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Filtervorrichtung der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass sie einfach herstellbar und hoch belastbar ist. Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem zumindest die Halteplatte als ein im Spritzgießverfahren hergestelltes Kunststoffformteil ausgebildet ist.
Da nunmehr die Halteplatte und gegebenenfalls auch die Verschlußplatte mittels eines Werkzeuges hergestellt werden, entfällt eine nachträgliche Bearbeitung, so dass auch kein Abfall anfällt. Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung ist demzufolge äußerst wirtschaftlich herstellbar. Ferner kann sie so ausgelegt werden, dass sie äußerst formstabil ist, so dass eine Beschädigung beim Einsetzen in den Staubsauger oder bei der Herausnahme entfällt. Sofern die Filtervorrichtung mit einer Halteplatte und einer Verschlußplatte ausgestattet ist, ist vorgesehen, dass beide Platten als ein einstückiges, im Spritzgußverfahren hergestelltes Kunststoffformteil ausgebildet sind. Nach dem Spritzvorgang ist es dann nur noch nötig, die Verschlußplatte in die Funktionsstellung zu bringen, d.h. dass die Ränder in die an der Halteplatte angeordneten Führungen eingesetzt werden müssen. Bei einer derartigen Ausbildung kann die Halteplatte und die Verschlußplatte mit einem einzigen Werkzeug gespritzt werden. Der bewegliche Verbindungsbereich zwischen der Halteplatte und der Verschlußplatte besteht auch hier aus einem Kunststoff. Besonders vorteilhaft ist, wenn dieser bewegliche Bereich aus in Längsrichtung biegesteifen Lamellen besteht, die gelenkig miteinander verbunden, sind. Durch eine entsprechende Auslegung des Werkzeuges entfällt eine mechanische Bearbeitung zur Herstellung der Lamellen. Die gelenkigen Verbindungen erfolgen zweckmäßigerweise über FiImscharniere. Der Vorteil der Lamellen liegt auch noch darin, dass die Länge dieses beweglichen Bereiches der halben oder annähernd der halben Größe des Durchmessers der Einströmöffnung entspricht, da in der. Offenstellung der Verschlußplatte die Lamellen in der. Ebene der Halteplatte liegen und in der Schließstellung der Verschlußplatte diese in die Ebene der Verschlußplatte gezogen werden.
Zur Führung der Verschlußplatte ist vorgesehen, dass die Halteplatte Führungselemente für die seitlichen Ränder der Versohlußplatte aufweist, und dass diese Füh-
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rungselemente parallel und im Abstand zu den Seitenkanten der Halteplatte verlaufen. Diese Führungselemente sind zweckmäßigerweise im Querschnitt winkelförmig oder etwa winkelförmig ausgebildet. Der zugeordnete Bereich der Halteplatte ist zweckmäßigerweise eine Durchbrechung, da dadurch eine gleichmäßige oder annähernd gleichmäßige Dicke der Halteplatte erreicht wird, so dass Materialanhäufungen vermieden werden. Außerdem wird eine ausreichende Stabilität erreicht. Eine materialsparende Ausführung wird erreicht, wenn die zwischen den Führungselementen und den Seitenkanten der Halteplatte verlaufenden Randstreifen mit Durchbrechungen versehen sind. Eine besonders gute Führung für die Verschlußplatte wird erreicht, wenn deren Längskantenbereiche an der der Halteplatte abgewandten Seite stufenförmig ausgebildet sind. Dadurch wird die Höhe der Führungselemente der Halteplatte herabgesetzt. Außerdem ergibt sich für die Verschlußplatte an jeder Seite noch eine zusätzliche Führungskante, so dass ein Verecken ausgeschlossen wird. Außerdem sollte die Halteplatte mit wenigstens einer die Ein-Schiebrichtung kennzeichnenden Durchbrechung versehen sein. Diese Durchbrechung könnte beispielsweise ein Pfeil sein. Zur Erleichterung des Handlings der Filtereinrichtung ist vorgesehen, dass die Halteplatte und gegebenenfalls auch die Verschlußplatte mit einer Handhabe ausgestattet ist. Dies könnte beispielsweise durch zwei beabstandete Ausnehmungen erfolgen, so dass die Handhabe gegenüber der Grundkontur der Halteplatte nicht vorsteht.
Die Halteplatte ist in bevorzugter Ausführung durch Schweißung mit dem Filterbeutel verbunden. Dieser ist aus einem Material gefertigt, welches einen bestimmten Anteil eines, thermoplastischen Materials enthält. Als Schweißverfahren kommt besonders das Ultraschall-Schweißverfahren in Frage, da dadurch das Material nicht beschädigt bzw. verändert wird. Bei der in Rede stehenden Filtereinrichtung kann auf die bislang verwendete, in die Einströmöffhung der Halteplatte hineinragende Dichtung verzichtet werden, wenn der Durchmesser der Einströmöffhung im Filterbeutel geringer ist als der Durchmesser der Einströmöffhung in der Halteplatte. Es entsteht dann angrenzend an den Rand der Einströmöffhung in der Halteplatte ein flexibler Dichtring. Außerdem entfällt das Auf- bzw. Anbringen des Dichtringes an
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Anmeidetext vom 26.01.2001 Seite 4
der Halteplatte. Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 die erfindungsgemäße Filtervorrichtung in einer ersten, einfachen Ausführung,
Figur 2 einen Schnitt längs der Linie H-II in der Figur 1,
Figur 3 die Filtervorrichtung in einer zweiten Ausfuhrungsform in der Schließstellung der Verschlußplatte und
Figur 4 die Filtervorrichtung nach der Figur 3 in der Offenstellung der Verschlußplatte.
Die in den Figuren 1 bis 4 dargestellte Filtervorrichtung 10 besteht aus einem andeutungsweise dargestellten Filterbeutel 11 aus einem luftdurchlässigen Material der mit einer Einströmöffhung versehen ist und dieser Bereich mit einer Halteplatte 12 verbunden, ist. Das Material fur den Filterbeutel 11 enthält einen Anteil eines thermoplastischen Materials. Die Halteplatte 12 ist aus einem thermoplastischen Material im Spritzgießverfahren hergestellt. Die Verbindung des Filterbeutels 11 mit der Halteplatte 12 erfolgt in bevorzugter Weise im Ultraschall-Schweißverfahren. Die Einströmöffhung 13 im Filterbeutel 11 ist kleiner als die Einströmöffhung 14 in der Halteplatte 12, so dass aus dem Material des Filterbeutels 11 ein Dichtring 15 gebildet wird. Die Halteplatte 12 ist nicht vollflächig mit dem Filterbeutel 11 verbunden, sondern nur der an die Einströmöffhung 14 angrenzende Bereich, der durch das Bezugszeichen 16 gekennzeichnet ist. Die Halteplatte ist an jedem Randbereich mit mehreren Durchbrechungen 17 versehen, so dass Material gespart wird. Außerdem sind an beiden Rändern zwei weitere Durchbrechungen 18 vorgesehen, die als Pfeil gestaltet sind, so dass dadurch die Einschieberichtung in den Staubraum des Staubsaugers vorgegeben ist. In einer Seite der quer zur Einschieberichtung liegenden Kante ist die Halteplatte bei der Ausfuhrung nach
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Anmeldetext vom 26.01.2001 Seite 5
der Figur 1 mit zwei weiteren Ausnehmungen 19,20 versehen, so dass dadurch eine Handhabe 21 gebildet wird.
Die Ausführung nach den Figuren 3 und 4 unterscheidet sich im wesentlichen dadurch, dass die Halteplatte 12 mit einer verschiebbaren Verschlußplatte 22 ausgerüstet ist. Die Verschlußplatte 22 ist mit einer Einströmöffhung 23 ausgestattet, deren Durchmesser der Einströmöffhung 14 der Halteplatte 12 entspricht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Verschlußplatte gegenüber der Halteplatte 12 um einen Weg verschiebbar, der ein klein wenig größer ist als der Durchmesser der Einströmöffhung 14 in der Halteplatte 12. Die Anordnung ist so getroffen, dass nach dem Einsetzen der Filtervorrichtung 10 in den Staubraum des Staubsaugers entsprechend der Figur 4 die Einströmöffnungen 13 und 14 geöffnet sind, während bei der Darstellung nach der Figur 3 die Einströmöffhungen 13, 14 verschlossen sind. Das Verschließen erfolgt mit der Herausnahme der gefüllten Filtervorrichtung aus dem Staubsaugergehäuse. Auch die Ausführung nach den Figuren 3 und 4 ist mit den Durchbrechungen 17, 18 ausgestattet. Parallel und im Abstand zu den beiden Längskanten der Halteplatte 12 sind zwei Führungen 24, 25 für die seitlichen Ränder der Verschlußplatte 22 angeformt. Die geführten Ränder sind stufenförmig ausgebildet, so dass die Höhe der Führungen 24, 25 entsprechend geringer wird. Außerdem entstehen Führungskanten für die Verschlußplatte 22, so dass ein Verecken vermieden wird.
Bei der Ausführung gemäß den Figuren 3 und 4 ist die Verschlußplatte 22 mit der Halteplatte 12 einstückig ausgebildet, d.h. die Herstellung erfolgt mit einem einzigen Werkzeug. Der Verbindungsbereich zwischen der Halteplatte 12 und der Verschlußplatte 22 ist durch eine Vielzahl von quer zur Verschieberichtung verlaufenden Lamellen 26 gebildet, die in ihrer Längsrichtung knick- oder biegesteif sind. Die Verbindung erfolgt über Filmscharniere. Im geöffneten Zustand der Einströmöffhungen 13, 14 und 23 liegen die Lamellen 26 in der Ebene der Halteplatte 12, d.h. unterhalb der Verschlußplatte 22. In der Schließlage der Verschlußplatte 22 liegen sie in deren Ebene, wie die Figur 3 zeigt. Es ergibt sich aus den Figuren 3 und 4, dass der Verschiebeweg der Verschlußplatte 22 doppelt so groß ist, wie die Lan-
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Anmeldetext vom 26.01.2001 Seite 6
ge über die sich die Lamellen 26 erstrecken. Die Verschlußplatte 22 ist mit einer Handhabe 27 ausgestattet, um den Schließvorgang zu erleichtern.
In nicht näher dargestellter Weise könnte der Verschiebeweg der Verschlußplatte 22 auch noch durch Anschläge begrenzt werden, damit verhindert wird, dass bei einer zu großen Zugkraft die Lamellen 26 auseinander gerissen werden oder daß sich die Verschlußplatte 22 unbeabsichtigt verschiebt. Entgegen der Darstellung könnte auch die Verschlußplatte 22 unverbunden mit der Halteplatte 12 sein. Zweckmäßigerweise sind innerhalb der Führungselemente Durchbrüche vorgesehen, wodurch sich für die Produktionsmaschine eine geringere Stapelhöhe ergibt.
In nicht dargestellter Weise wird die Verschlußplatte 22 durch Anschläge so gesichert, daß diese beim Einsetzen in das Staubsaugergehäuse gegen eine Verschiebung gesichert ist.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungen beschränkt. Wesentlich ist, dass die Halteplatte 12 und gegebenenfalls auch die Verschlußplatte 22 im Spritzgießverfahren aus einem geeigneten Kunststoff gefertigt sind, und dass für den Filterbeutel 11 ein Material verwendet wird, welches mit der Halteplatte verschweißt werden kann.

Claims (12)

1. Filtervorrichtung für einen Staubsauger bestehend aus einem Filterbeutel und einer Halteplatte, die eine Einströmöffnung aufweist, die gegebenenfalls mittels einer Verschlußplatte verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Halteplatte (12) als ein im Spritzgießverfahren hergestelltes flaches Kunststoffteil ausgebildet ist.
2. Filtervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (12) und die Verschlußplatte (22) als einstückiges, im Spritzgießverfahren hergestelltes Kunststoffformteil ausgebildet sind.
3. Filtervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich zwischen der Halteplatte (12) und der Verschlußplatte (22) aus beweglich miteinander verbundenen Lamellen (26) gebildet ist.
4. Filtervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen (26) in ihrer Längsrichtung biegesteif ausgebildet sind.
5. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (12) Führungselemente (24, 25) für die beiden seitlichen Ränder der Verschlußplatte (22) aufweist, und dass die Führungselemente (24, 25) parallel und im Abstand zu den Seitenkanten der Halteplatte (12) verlaufen.
6. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den Führungselementen (24, 25) und den Seitenkanten verlaufenden Randstreifen der Halteplatte mit Durchbrechungen (17, 18) versehen sind.
7. Filtervorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Durchbrechungen (18) derart gestaltet ist, dass die Einschieberichtung erkennbar ist.
8. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskantenbereiche der Verschlußplatte (22) an der der Halteplatte (12) abgewandten Seite stufenförmig ausgebildet sind.
9. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (12) mit einer Handhabe (21) und gegebenenfalls auch die Verschlußplatte (22) mit einer Handhabe (27) ausgestattet ist.
10. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einströmöffnung (13) des Filterbeutels (11) zur Bildung einer Dichtung (15) im Durchmesser geringer ist als der Durchmesser der Einströmöffnung (14) der Halteplatte bzw. gegebenenfalls auch der Einströmöffnung (23) der Verschlußplatte (22).
11. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterbeutel aus einem luftdurchlässigen, einen thermoplastischen Anteil enthaltenden Material gefertigt ist, und dass die Verbindung der Halteplatte (12) mit dem Filterbeutel (11) durch Schweißung, vorzugsweise durch Ultraschall-Schweißung erfolgt, und dass vorzugsweise der Verbindungsbereich im angrenzenden Bereich der Einströmöffnung (13) liegt.
12. Filtervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußplatte durch Anschläge gegen eine Verschiebung beim Einsetzen in das Staubsaugergehäuse gesichert ist.
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DE60208113T2 (de) Haube eines Bewehrungsanschlusskastens

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