DE20100109U1 - Desktop-Mikrophon-Basis mit einem erschütterungsabsorbierenden Element - Google Patents
Desktop-Mikrophon-Basis mit einem erschütterungsabsorbierenden ElementInfo
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Description
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4. Januar 2001
Yoga Electronics Co., Ltd. S35174GBM AL/No
Yoga Electronics Co., Ltd. S35174GBM AL/No
Desktop-Mikrophon-Basis mit einem erschütterungsabsorbierenden
Element
Diese Erfindung betrifft eine Desktop-Mikrophon-Basis, noch genauer, eine Desktop-Mikrophon-Basis mit einem erschütterungsabsorbierenden Element.
Ein Mikrophon ist auf einer konventionellen Desktop-Mikrophon-Basis montiert, welche einen starren Basiskörper, eine Schaltplatten-Einheit, welche innerhalb des Basiskörpers angeordnet ist und ein starres Mikrophon-Anschlußteil beinhaltet, welches an einem oberen Gehäuse des Basiskörpers befestigt ist, und welches elektrisch mit der Schaltplatten-Einheit verbunden ist. Ein Ein/Aus-Schalter ist an dem oberen Gehäuse des Basiskörpers vorgesehen und ist elektrsich an die Schaltplatten-Einheit angeschlossen.
Ein Nachteil, welcher sich aus der Verwendung der konventionellen Desktop-Mikrophon-Basis ergibt, ist wie folgt:
Das Mikrophon wird gewöhnlich in einem Auditorium verwendet, wo sich eine Vielzahl von Teilnehmern befindet. In Falle, daß der Redner das Mundstück des Mikrophons relativ zu dem Basiskörper bewegt, um das Mundstück mit dem Mund des Redners auszurichten, wird ein Geräusch erzeugt aufgrund der starren Verbindung zwischen dem Mikrophon-Anschlußteil und dem Mikrophon.
Daher ist es das Ziel dieser Erfindung, eine Desktop-Mikrophon-Basis zu /\
schaffen, welche zum Montieren eines Mikrophons darauf angepaßt ist, und
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welche mit einem erschütterungsabsorbierendem Element versehen ist, um Vibrationen aufgrund eines Verschiebens der Position des Mikrophons zu absorbieren.
Dementsprechend beinhaltet eine Desktop-Mikrophon-Basis der vorliegenden Erfindung einen starren Basiskörper, ein starres Mikrophon-Anschlußteil, eine Schaltplatten-Einheit und ein erschütterungsabsorbierendes Element. Der starre Basiskörper beinhaltet ein oberes Gehäuse, welches mit einer Öffnung ausgebildet ist, und ein unteres Gehäuse, welches darunter angeordnet ist, und welches lösbar mit dem oberen Gehäuse verbunden ist. Das obere und untere Gehäuse definieren dazwischen gemeinsam eine Kammer, welche in kommunizierender Verbindung mit der Öffnung des oberen Gehäuses steht. Das Mikrophon-Anschlußteil ist innerhalb der Öffnung in dem oberen Gehäuse des Basiskörpers angeordnet, und ist angepaßt, um in elektrischer Verbindung mit einem Mikrophon zu stehen. Die Schaltplatten-Einheit ist innerhalb der Kammer in dem Basiskörper angeordnet, und steht in elektrischer Verbindung mit dem Anschlußteil. Das erschütterungsabsorbierende Element ist aus einem elastischen Material hergestellt zum festen Verbinden des Anschlußteils mit dem Basiskörper, während ein direkter Kontakt zwischen dem Anschlußteil und dem Basiskörper verhindert wird.
Im Falle, daß das Anschlußteil aufgrund von einer Bewegung des angeschlossenen Mikrophons verschoben wird, wird die resultierende Vibration durch das erschütterungsabsorbierende Element absorbiert und wird davor bewahrt, den Basiskörper zu erreichen.
Weitere Merkmale und Vorteile dieser Erfindung werden offensichtlicher in der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung mit Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen werden, in welchen:
Fig. 1 eine auseinandergezogende perspektivische Ansicht der bevorzugten Ausführungsform einer Desktop-Mikrophon-Basis der vorliegenden Erfindung ist;
Fig. 2 eine zusammengesetzte perspektivische Ansicht der bevorzugten Ausführungsform ist; und
Fig. 3 eine fragmentarische Schnittansicht der bevorzugten Ausführungsform ist.
Bezugnehmend auf Fig. 1 bis 3 ist gezeigt, daß eine bevorzugte Ausführungsform einer Desktop-Mikrophon-Basis gemäß der vorliegenden Erfindung einen starren Basiskörper 3, ein starres Mikrophon-Anschlußteil 4, eine integrierte Schaltplatten-Einheit 31 und ein erschütterungsabsorbierendes Element 5 beinhaltet.
Wie dargestellt, beinhaltet der Basiskörper 3, welcher vorzugsweise aus einem starren Material wie Metall hergestellt ist, ein oberes Gehäuse 30, welches mit einer Öffnung 33 ausgebildet ist und ein unteres Gehäuse 32, welches darunter angeordnet ist, und welches lösbar mit dem oberen Gehäuse 30 verbunden ist. Das obere und untere Gehäuse 30, 32 definieren gemeinsam dazwischen eine Kammer, welche in kommunizierender Verbindung mit der Öffnung 33 in dem oberen Gehäuse 30 steht.
Das Mikrophon-Anschlußteil 4 ist innerhalb der Öffnung 33 in dem oberen Gehäuse 30 des Basiskörpers 3 angeordnet und ist angepaßt, um in elektrischer Verbindung mit einem Mikrophon 2 zu stehen (gezeigt durch die durchbrochenen Linien in Fig. 3).
Die Schaltplatten-Einheit 31 ist innerhalb der Kammer in dem Basiskörper 3 angeordnet, und steht in elektrischer Verbindung mit dem Anschlußteil 4.
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Das erschütterungsabsorbierende Element 5 ist aus einem elastischen Material hergestellt zum festen Verbinden des Anschlußteils 4 mit dem Basiskörper 3. Vorzugsweise ist das erschütterungsabsorbierende Element 5 ein einheitliches Element und weist einen vertikalen hohlen oberen Zylinder 51 auf, welcher sich durch die Öffnung 33 in dem oberen Gehäuse 30 des Basiskörpers 3 erstreckt, und welcher ein axiales zentrales Loch 511, welches dadurch hindurch gebildet ist, und einen horizontalen unteren Flansch 52 aufweist, welcher sich radial und nach außen gerichtet von einem unteren Ende des oberen Zylinders 51 erstreckt, und welcher fest mit dem oberen Gehäuse 30 des Basiskörpers 3 verbunden ist. Der untere Flansch 52 ist innerhalb der Kammer in dem Basiskörper 3 angeordnet und ist derartig abgemessen, um eine nach oben gerichtete Entfernung des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 von dem Basiskörper 3 über die Öffnung 33 zu verhindern.
Das obere Gehäuse 30 des Basiskörpers 3 weist eine Bodenoberfläche auf, welche mit einer Vielzahl von mit Gewinde versehenen Löchern 301 ausgebildet ist. Der obere Zylinder 51 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 ist mit drei Löchern 512 dadurch hindurch ausgebildet. Der untere Flansch 52 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 ist mit vier Löchern 520 dadurch hindurch an vier Ecken davon ausgebildet. Das Mikrophon-Anschlußteil 4 weist einen vertikalen unteren Zylinder 401, welcher sich durch das zentrale Loch 511 in dem oberen Zylinder 51 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 erstreckt, und einen horizontalen oberen Flansch 402 auf, welcher sich radial und nach außen gerichtet von einem oberen Ende des unteren Zylinders 401 erstreckt. Der obere Flansch 402 des Mikrophon-Anschlußteils 4 ist mit drei Löchern 41 dadurch hindurch ausgebildet.
Beim Zusammenbauen der Mikrophon-Basis der vorliegenden Erfindung wird die Schaltplatten-Einheit 31 innerhalb des oberen Gehäuses 30 nahe der Öffnung 33 eingebaut. Das erschütterungsabsorbierende Element 5 wird von einer Bodenoberfläche des oberen Gehäuses 30 in einer Art und Weise eingesetzt,
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daß der obere Zylinder 51 dem Basiskörper 3 über die Öffnung 33 ausgesetzt wird, während der untere Flansch 52 gegen die untere Oberfläche des oberen Gehäuses 30 anstößt. Das Mikrophon-Anschlußteil 4 wird in dem oberen Zylinder 51 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 derartig montiert, daß der obere Flansch 402 auf einem oberen Ende des oberen Zylinders 51 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 aufliegt. Eine horizontale starre Ringplatte 42 ist unter dem erschütterungsabsorbierenden Element 3 angeordnet und weist ein zentrales Loch, welches eine Erstreckung des unteren Zylinders 401 des Anschlußteils 4 dadurch hindurch erlaubt und eine obere Oberfläche auf, welche gegen eine Bodenoberfläche des unteren Flanschs 52 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 anstößt. Drei Muttern 45 sind unter der Ringplatte 42 angeordnet. Drei mit Köpfen versehene Schrauben 46 werden von einem oberen Ende des Anschlußteils 4 eingeführt und erstrecken sich jeweilig durch die Löcher 41 in dem oberen Flansch 402 des Anschlußteils 4, die Löcher 512 in dem oberen Zylinder 51 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5, und die ersten Löcher 421 der starren Ringplatte 42 hindurch, um die Muttern 45 in Eingriff zu nehmen. Vier mit Köpfen versehene Schneidschrauben 47 werden von einer unteren Oberfläche der starren Platte 42 eingeführt und erstrecken sich jeweilig durch die zweiten Löcher 422 in der starren Ringplatte 42 und die Löcher 520 in dem unteren Flansch 52 des erschütterungsabsorbierenden Elements 5, um die mit Gewinde versehenen Löcher 301 in dem oberen Gehäuse 30 des Basiskörpers 3 in Eingriff zu nehmen, wodurch der Aufbau der starren Ringplatte 42 und des erschütterungsabsorbierenden Elements 5 auf dem oberen Gehäuse 30 befestigt wird. Zwei elektrische Kabel 49 des Mikrophon-Anschlußteils 4 erstrecken sich durch das erschütterungsabsorbierende Element 5 und die starre Ringplatte 42, um die Schaltplatten-Einheit 31 und das Anschlußteil 4 miteinander zu verbinden zum Aufbauen der elektrischen Verbindung zwischen der Schaltplatten-Einheit 31 und dem Anschlußteil 4. Schließlich wird das untere Gehäuse 32 an dem oberen Gehäuse 30 mittels von Befestigungsschrauben 34 befestigt. Das Anschlußteil 4
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ist mit einer ringförmigen Aussparung versehen, innerhalb welcher ein unteres Ende des Mikrophons 2 montiert werden kann.
Ein Ein-/Aus-Schalter 6 ist auf dem oberen Gehäuse 30 vorgesehen zum Einschalten und Ausschalten des Mikrophons 2.
Da die Vibration des Anschlußteils 4, welche aufgrund von Positionsverschiebungen des Mikrophons 2 auftreten, vollständig durch das erschütterungsabsorbierende Element 5 absorbiert werden können, kann die Erzeugung von Geräuschen dementsprechend reduziert werden.
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Claims (3)
1. Eine Desktop-Mikrophon-Basis gekennzeichnet durch:
einen starren Basiskörper (3), welcher ein oberes Gehäuse (30), welches mit einer Öffnung (33) ausgebildet ist und ein darunter angeordnetes unteres Gehäuse (32) aufweist, welches lösbar mit dem oberen Gehäuse (30) verbunden ist, wobei das obere und untere Gehäuse (30, 32) gemeinsam dazwischen eine Kammer definieren, welche in kommunizierender Verbindung mit der Öffnung (33) steht;
ein starres Mikrophon-Anschlußteil (4), welches innerhalb der Öffnung (33) in dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) angeordnet ist und angepaßt ist, um in elektrischer Verbindung mit einem Mikrophon zu stehen;
eine Schaltplatten-Einheit (31), welche innerhalb der Kammer in dem Basiskörper (3) angeordnet ist und in elektrischer Verbindung mit dem Anschlußteil (4) steht; und
ein erschütterungsabsorbierendes Element (5), welches aus einem elastischen Material hergestellt ist zum festen Verbinden des Anschlußteils (4) mit dem Basiskörper (3) während ein direkter Kontakt zwischen dem Anschlußteil (4) und dem Basiskörper (3) verhindert wird.
einen starren Basiskörper (3), welcher ein oberes Gehäuse (30), welches mit einer Öffnung (33) ausgebildet ist und ein darunter angeordnetes unteres Gehäuse (32) aufweist, welches lösbar mit dem oberen Gehäuse (30) verbunden ist, wobei das obere und untere Gehäuse (30, 32) gemeinsam dazwischen eine Kammer definieren, welche in kommunizierender Verbindung mit der Öffnung (33) steht;
ein starres Mikrophon-Anschlußteil (4), welches innerhalb der Öffnung (33) in dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) angeordnet ist und angepaßt ist, um in elektrischer Verbindung mit einem Mikrophon zu stehen;
eine Schaltplatten-Einheit (31), welche innerhalb der Kammer in dem Basiskörper (3) angeordnet ist und in elektrischer Verbindung mit dem Anschlußteil (4) steht; und
ein erschütterungsabsorbierendes Element (5), welches aus einem elastischen Material hergestellt ist zum festen Verbinden des Anschlußteils (4) mit dem Basiskörper (3) während ein direkter Kontakt zwischen dem Anschlußteil (4) und dem Basiskörper (3) verhindert wird.
2. Die Desktop-Mikrophon-Basis gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erschütterungsabsorbierende Element (5) ein einheitliches Element ist und einen vertikalen hohlen oberen Zylinder (51) aufweist, welcher sich durch die Öffnung (33) in dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) erstreckt, und welcher ein axiales zentrales Loch (511), welches dadurch hindurch gebildet ist, und einen horizontalen unteren Flansch (52) aufweist, welcher sich radial und nach außen gerichtet von einem unteren Ende des oberen Zylinders (51) erstreckt, und welcher fest mit dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) verbunden ist, wobei der untere Flansch (52) in der Kammer in dem Basiskörper (3) angeordnet ist und derartig abgemessen ist, um eine nach oben gerichtete Entfernung des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) von dem Basiskörper (3) über die Öffnung (33) zu verhindern.
3. Die Desktop-Mikrophon-Basis gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) eine Bodenoberfläche aufweist, welche mit einer Vielzahl von mit Gewinde versehenen Löchern (301) ausgebildet ist, wobei der obere Zylinder (51) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) mit einer Vielzahl von Löchern dadurch hindurch ausgebildet ist, wobei der untere Flansch (52) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) mit einer Vielzahl von Löchern (520) dadurch hindurch ausgebildet ist, wobei das Anschlußteil (4) einen vertikalen unteren Zylinder (401), welcher sich durch das zentrale Loch (511) in dem oberen Zylinder (51) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) erstreckt und einen horizontalen unteren Flansch (402) aufweist, welcher sich radial und nach außen gerichtet von einem oberen Ende des oberen Zylinders (401) erstreckt, und welcher auf einem oberen Ende des oberen Zylinders (51) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) aufliegt, wobei der obere Flansch (402) mit einer Vielzahl von Löchern (41) dadurch hindurch ausgebildet ist, wobei die Mikrophon- Basis weiterhin beinhaltet:
eine horizontale starre Ringplatte (42), welche auf den unteren Zylinder (401) des Anschlußteils (4) aufgeschoben ist und eine obere Oberfläche, welche gegen eine Bodenoberfläche des unteren Flanschs (52) anstößt und eine Vielzahl von ersten und zweiten Löchern (421, 422) aufweist, welche durch die Ringplatte hindurch ausgebildet sind;
eine Vielzahl von Muttern (45), welche unter der Ringplatte (42) angeordnet sind;
eine Vielzahl von mit Kopf versehenen Schrauben (46), welche sich jeweilig durch die Löcher (41) in dem oberen Flansch (402) des Anschlußteils (4), die Löcher (512) in dem oberen Zylinder (51) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) und die ersten Löcher (421) in der Ringplatte (42) erstrecken, um die Muttern (45) in Eingriff zu nehmen;
eine Vielzahl von mit Köpfen versehenen Schneidschrauben (47), welche sich jeweilig durch die zweiten Löcher (422) in der Ringplatte (42) und die Löcher (520) in dem unteren Flansch (52) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) erstrecken, um die mit Gewinde versehenen Löcher in dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) in Eingriff zu nehmen; und
zwei elektrische Kabel (49), welche die Schaltplatten-Einheit (31) und das Anschlußteil (4) miteinander verbinden zum Aufbauen der elektrischen Verbindung zwischen der Schaltplatten-Einheit (31) und dem Anschlußteil (4).
eine horizontale starre Ringplatte (42), welche auf den unteren Zylinder (401) des Anschlußteils (4) aufgeschoben ist und eine obere Oberfläche, welche gegen eine Bodenoberfläche des unteren Flanschs (52) anstößt und eine Vielzahl von ersten und zweiten Löchern (421, 422) aufweist, welche durch die Ringplatte hindurch ausgebildet sind;
eine Vielzahl von Muttern (45), welche unter der Ringplatte (42) angeordnet sind;
eine Vielzahl von mit Kopf versehenen Schrauben (46), welche sich jeweilig durch die Löcher (41) in dem oberen Flansch (402) des Anschlußteils (4), die Löcher (512) in dem oberen Zylinder (51) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) und die ersten Löcher (421) in der Ringplatte (42) erstrecken, um die Muttern (45) in Eingriff zu nehmen;
eine Vielzahl von mit Köpfen versehenen Schneidschrauben (47), welche sich jeweilig durch die zweiten Löcher (422) in der Ringplatte (42) und die Löcher (520) in dem unteren Flansch (52) des erschütterungsabsorbierenden Elements (5) erstrecken, um die mit Gewinde versehenen Löcher in dem oberen Gehäuse (30) des Basiskörpers (3) in Eingriff zu nehmen; und
zwei elektrische Kabel (49), welche die Schaltplatten-Einheit (31) und das Anschlußteil (4) miteinander verbinden zum Aufbauen der elektrischen Verbindung zwischen der Schaltplatten-Einheit (31) und dem Anschlußteil (4).
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