DE20100076U1 - Schneidvorrichtung für einen Rasierer, insbesondere für einen Elektrorasierer - Google Patents
Schneidvorrichtung für einen Rasierer, insbesondere für einen ElektrorasiererInfo
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Description
Liao YEN-FU 16798
Schneidvorrichtung für einen Rasierer, insbesondere
für einen Elektrorasierer
für einen Elektrorasierer
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneidvorrichtung für einen Rasierer, und zwar insbesondere auf eine Schneidvorrichtung, die in einem elektrischen Rasierer angewendet wird.
Ein konventioneller elektrischer Rasierer ist in Fig. 5 gezeigt. Wie dargestellt ist ein Ende des Rasierers mit einem Antrieb 41 ausgerüstet. Der Antrieb 41 ist mit einem im wesentlichen T-förmigen Messerhalter 42 verbunden. Der Messerhalter 42 ist mit einer Mehrzahl von Messern 43 ausgerüstet, die von dem Messerhalter wegragen, wobei dann, wenn der Antrieb 41 aktiviert wird, der Messerhalter 42 gemeinsam mit den Messern 43 hin- und herbewegt wird. Eine nicht gezeigte Mehrloch-Abdeckung ist auf den Messerhalter 42 direkt auf die Messer 43 aufgesetzt, um auf diese Weise einen direkten Kontakt der Messer 43 auf dem Messerhalter 42 mit der Haut des Anwenders zu verhindern. Beim Gleiten der Abdeckung über die Haut wird dann der Rasiereffekt erzielt.
Ein Nachteil des eben beschriebenen herkömmlichen elektrischen Rasierers mit dem Messerhalter 42 und den Messern 43 ist, dass bei der Herstellung des Messerhalters 42 es zeit- und arbeitsaufwendig ist, in dem länglichen Messerhalter 42 eine Mehrzahl von Nuten 421 in horizontaler Richtung auszubilden und in die Nuten nacheinander die Messer 43 einzusetzen. Aufgrund von verschiedenen Faktoren, wie z.B. menschlichen Fehlern oder schlechter Funktion der Maschine, kann es vorkommen, dass die Messer nicht sauber in die Nuten
eingeführt sind, so dass die Ausschussrate und damit auch die Produktionskosten erhöht werden.
Aufgrund der Struktur des Messerhalters 42 und der Messer 43 wird eine Rasierfunktion nur dadurch erreicht, dass sich der Messerhalter 42 hin- und herbewegt.
Es ist daher wünschenswert und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen elektrischen Rasierer anzugeben, mit dem die oben erwähnten Nachteile im Hinblick auf die Herstellung von herkömmlichen Elektrorasierern vermieden werden; insbesondere soll die Herstellung vereinfacht sowie die Produktionskosten und der Ausschuss gesenkt werden.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Demgemäß weist die Schneidvorrichtung für den Rasierer ein in Form einer Spirale verlaufendes Messer auf, das auf einer Trägerstruktur angeordnet ist, wobei zumindest Teile des äußeren Randes des Spiralmessers frei liegen.
Vorzugsweise weist die Messerstruktur einen als Spritzgussteil ausgebildeten Träger auf, wobei das Spiralmesser auf diesem Träger angeordnet ist oder zumindest auf einer Seite dieses Trägers, so dass eine Seite des Spiralmessers von dem Träger weg ragt, wodurch die Schneidvorrichtung eine präzise und stabile Längsachse erhält.
Vorzugsweise wird der Träger mit einem Antriebsschaft eines Antriebes in dem elektrischen Rasierer verbunden. Wenn der Antriebsschaft aktiviert wird, schwingt die Schneidvorrichtung hin und her.
Es ist jedoch auch möglich, die Schneidvorrichtung so zu modifizieren, dass ein Ende des Trägers, der aus dem Spiralmesser hinausragt, mit einem Rad, z.B. einem Reibrad oder einem Zahnrad versehen ist, das mit einem korrespondierenden Rad eines Antriebs zusammen wirkt, so dass dann die Schneidvorrichtung und mit ihr das Spiralmesser um die Längsachse rotiert, sobald das Antriebsrad in Bewegung gesetzt wird.
Auf diese Weise kann die Schneidvorrichtung sowohl durch eine Hin- und Herbewegung als auch durch eine Drehbewegung mit entsprechender Spiralbewegung des Spiralmessers angetrieben werden.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden näher in der folgenden Beschreibung anhand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung eines Teils eines Elektrorasierers mit der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 3 ebenfalls eine perspektivische Darstellung eines Teils eines Elektrorasierers mit einer modifizierten Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung; und
Fig. 5 eine schematische, bereits beschriebene Darstellung einer herkömmlichen Schneidvorrichtung.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung für einen Elektrorasierer dargestellt, um die erwünschte Rasierfunktion zu liefern. Ein Ende des Rasierers 1 ist mit einem Antrieb 11 verbunden, wie dies in Fig. 2 und schematisch in der Fig. 1 dargestellt ist. Der Antrieb weist zumindest einen nach außen und oben ragenden Antriebsschaft 111 auf. Das äußere Ende dieses Antriebsschafts ist mit der Schneidvorrichtung 2 0 verbunden. Die Schneidvorrichtung 2 0 weist ein Spiralmesser 21 auf, das längs einer Schraubenspirale nach Art einer Spiralfeder verläuft und einen Träger 22, in diesem Fall eine Art Rundstab umgibt. Der Träger 22 kann insgesamt ein Spritzgussteil sein, das durch das Spiralmesser 21 hindurch geht und an beiden Enden des Spiralmessers 21 hinausragt, so dass Teile des Spiralmessers 21 auf dem Träger 22 freigelegt sind. Das Spiralmesser 21 wird vorzugsweise beim Spritzgießen des Trägers mit diesem verbunden, so dass das Spiralmesser 21 die äußere Oberfläche des Trägers 22 umrundet, wobei sichergestellt wird, dass Kontaktflächen des Trägers 22 und des Spiralmessers 21 sicher miteinander verbunden sind.
Wenn bei dieser Konstruktion der Antrieb 11 eingeschaltet wird, bewegt der Antriebsschaft die Schneidvorrichtung in Längsrichtung des Spiralmessers hin und her. Durch eine dünne Vielloch-Abdeckung 3 0 (siehe Fig. 2) , die auf die Außenseite der Schneidvorrichtung 20 aufgesetzt wird, wird ein direkter Kontakt des Spiralmessers 21 mit der Haut des Benutzers während des Rasierens vermieden.
Das obige Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 kann entsprechend Fig. 3 modifiziert werden, indem ein Ende des Trägers 22, das aus dem Spiralmesser 21 hinaus ragt, mit mehreren Zähnen 221 versehen werden, so dass dort ein Zahnrad gebildet wird, das in ein Antriebszahnrad 23 innerhalb des
Rasierers 1 eingreift, so dass dann, wenn sich eine Antriebswelle 23 dreht, der Träger 22 gemeinsam mit dem Spiralmesser 21 gedreht wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 4 ist das Spiralmesser 21 teilweise in die Oberseite des in diesem Falle etwa T-förmigen Trägers 22 eingebettet, so dass eine Seite des Spiralmessers 21 auf dem Träger 22 frei liegt, während die andere Seite in den Träger 22 eingebettet ist. Wenn dann der Antriebsschaft 11 den Träger 22 hin- und herbewegt, und das Spiralmesser mit Hilfe einer Abdeckung 3 0 wie in Fig. 2 auf der Außenseite der Schneidvorrichtung abgedeckt wird, wird die Rasierfunktion erreicht.
Der Träger 22 bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 kann z.B. ebenfalls ein Spritzgussblock sein, in den während der Herstellung das Sppiralmesser 21 eingebettet wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Spiralmesser 21 mit dem bevorzugt als Spritzgussteil gefertigten Träger 22 verbunden oder teilweise in den Träger 22 eingebettet sein kann, so dass sich eine Seite des Spiralmessers 21 von dem Träger 22 nach außen erstreckt, wobei dadurch auch die Schneidvorrichtung 2 0 eine präzise und stabile Längsachse aufweist. Gleichzeitig kann die Schneidvorrichtung 20 aufgrund der Konfiguration des Spiralmessers 21 und der Trägerstruktur 22 auf zwei Arten angetrieben werden, nämlich mit Hin- und Her-Bewegungen oder Spiralbewegungen.
Die oben in Verbindung mit der Herstellung herkömmlicher Rasierer erwähnten Probleme können mit einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung vollständig ausgeräumt werden.
Obwohl die vorliegende Erfindung in Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben und dargestellt worden ist, ist es selbstverständlich, dass diese Beschreibung und Darstellung nicht beschränkt ist, sondern dass die einem Fachmann geläufigen Modifikationen und Abweichungen möglich sind, sofern sie im Rahmen der Ansprüche liegen.
Claims (4)
1. Schneidvorrichtung für Rasierer, insbesondere für Elektrorasierer, mit einem Träger für eine Messeranordnung, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeranordnung ein Spiralmesser (21) ist, das auf dem Träger (22) angeordnet ist, wobei Teile des äußeren Rands des Messers frei liegen.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (22) das Spiralmesser (21) zumindest teilweise durchgreift und als Spritzgußteil ausgebildet ist, das an beiden Enden des Spiralmessers aus diesem herausragt, wobei das Spiralmesser (21) die äußere Oberfläche des Träger umgreift, so dass lediglich Teile des äußeren Rands des Spiralmessers frei liegen.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spiralmesser (21) auf einer Seite des Trägers (22) aus diesem herausragt, so dass diese eine Seite von dem Träger 22 weg ragt, wohingegen die andere Seite in den Träger 22 eingebettet ist.
4. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende des Trägers (22), das aus dem Spiralmesser (21) herausragt, mit einem Antriebsrad, wie einem Reibrad oder einem Zahnrad (221) ausgerüstet ist, das mit einem korrespondierenden Rad (23) einer Antriebswelle zusammenwirkt, so dass dann, wenn die Antriebswelle gedreht wird, der Träger (22) gemeinsam mit dem Spiralmesser (21) gedreht wird.
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