DE20100872U1 - Funktionskissen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kissen mit elastischem Formkörper.
Im Stand der Technik sind Kissen bekannt, die Elemente wie beispielsweise Lautsprecher aufnehmen können. Jedoch sind diese Kissen zumeist unflexibel in der Anwendung, da keine zusätzlichen Elemente variabel angeordnet werden können. Auch stellt sich häufig das Problem, daß diese Kissen die Elektronikbauteile ohne feste Ummantelung enthalten, was dazu führt, daß Kanten oder Ecken für den Benutzer unangenehm hervortreten. Auch stellt sich das Problem, daß die zusätzlichen Vorrichtungen derartiger Kissen bei der Herstellung einzeln in dem Kissenkörper plaziert werden müssen, was eine Vielzahl von Arbeitsschritten bei der Herstellung bedingt.
Ferner gestaltet sich die Reparatur der im Kissen integrierten Zusatzvorrichtungen schwierig, da, um an die einzelnen Bauteile zu gelangen, diese einzeln aus dem elastischen Formkörper des Kissens genommen werden müssen, was zu Beschädigungen sowohl des elastischen Formkörpers, als auch zu solchen an den Bauteilen führen kann.
Ferner besteht ein Bedarf an Kissen, welche es ermöglichen, unterschiedliche, insbesondere orthopädische Bedürfnisse der Benutzer zu befriedigen und eine Anpassung an diese zu ermöglichen. Dies ist beispielsweise notwendig in Krankenhäusern, wo Patienten unterschiedlichen Alters und Größe und mit
Telefon
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unterschiedlichen orthopädischen Anforderungen auftreten, wobei deren individuellen und krankheitsbedingten Bedürfnissen nachgekommen werden muß.
Auch beispielsweise Kinder sind in ihrem Schlafverhalten noch nicht festgelegt. So verändert sich das Verhältnis Kopfumfang, Halslänge und Schulterbreite von Kindern durch das Wachstum ständig. Daher ist es notwendig, ein Kissen zu verwenden, das an diese Besonderheiten angepasst werden kann. Dabei ist jedoch zu beachten, daß ein Knick der Halswirbelsäule unbedingt vermieden wird. Insgesamt ist es wünschenswert, ein Kinderkissen zu verwenden, welches an die oben genannten besonderen Umstände flexibel und individuell anpassbar ist.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Kissen bereitzustellen, das einfach in der Herstellung ist und die flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse unterschiedlichster Art ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe, indem ein Kissen bereitgestellt wird, welches mit wenigstens einem Zusatzelement versehen ist, das mit dem elastischen Formkörper verbindbar ist, wobei das Zusatzelement die orthopädischen Eigenschaften des Kissens ausbildet und/oder zur Aufnahme zusätzlicher Funktionselemente ausgebildet ist.
Durch das erfindungsgemäße Kissen wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, daß mit der Anordnung von verschiedenen Zusatzelementen die individuellen orthopädischen Bedürfnisse des Benutzers berücksichtigt werden können. Dabei können die Zusatzelemente beispielsweise orthopädische Polsterelemente darstellen, welche am Kissen anbringbar sind und dadurch bestimmte Bereiche wie z.B. den Nacken besonders stützen. Auch kann dabei dann die Festigkeit der Zusatzelemente variabel gewählt werden, so daß die individuellen Anforderungen der Benutzer berücksichtigt werden können.
Durch das erfindungsgemäße Kissen wird ferner gewährleistet, daß mittels des Zusatzelements zusätzliche Funktionselemente am Kissen anbringbar sind. Funktionselemente sind im wesentlichen elektronische Bauteile wie Lautsprecher, Musikabspielgeräte, SAT-Empfänger oder Babyphone. Dabei ist diese Aufzählung nicht abschließend. Durch die Aufnahme zusätzlicher Funktionselemente werden
diese durch das Zusatzelement zu einem Bauteil zusammengefaßt und können dadurch einfach und flexibel im und/oder am elastischen Formkörper angeordnet werden. Dadurch wird der Herstellungsprozeß ungemein erleichtert, da diese Funktionselemente im Vorfeld am Zusatzelement angebracht werden können und später als Ganzes in einem Arbeitsschritt mit dem Kissen verbunden werden können. Dadurch werden in vorteilhafter Weise in der Produktion Arbeitsschritte und damit Kosten eingespart.
Gemäß einer Ausführungsform weist das Kissen als Zusatzelement eine Funktionsträgereinheit auf, wobei die Funktionsträgereinheit als Bauträger wenigstens einen Aufnahmebereich zur Aufnahme von wenigstens einem elektronischen Gerät aufweist. Dabei dient die Funktionsträgereinheit beispielsweise als Montagevorrichtung für ein Soundsystem inklusive Lautsprechern.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die Funktionsträgereinheit im wesentlichen als fester Körper ausgebildet. Dabei kann die Funktionsträgereinheit wenigstens einen keilförmigen Bereich aufweisen. Dabei weist der keilförmige Bereich einen Hohlraum auf, welcher als Aufnahmebereich der Aufnahme der elektronischen Geräte dient. In vorteilhafter Weise werden die elektronischen Geräte dadurch zu einer kompakten Einheit zusammengefaßt und ferner durch die Wandungen des keilförmigen Bereichs vor Beschädigungen geschützt; dabei ist auch der Benutzter vor eventuell scharfen Kanten der Elektronikbauteile geschützt. Dabei können die Wandungen und Kanten der Funktionsträgereinheit abgerundet sein, um Druckstellen zu vermeiden.
Gemäß einer Ausführungsform weist die zur Kissenoberseite gerichtete schiefe Ebene des keilförmigen Bereichs Öffnungen auf. Dabei können diese Öffnungen der Aufnahme von Lautsprechern dienen, wobei die Blende der Lautsprecher im wesentlichen mit den Öffnungen abschließt und das eigentliche Wandlersystem dann in den Aufnahmebereich des keilförmigen Elements ragt. Dadurch wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, daß der Schall nur durch den akustisch leitfähigen elastischen Formkörper dringt und der Schall nicht durch die Wandungen des Funktionsträgers behindert wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform geht der keilförmige Bereich der Funktionsträgereinheit in einen plattenförmigen Bereich über. Dabei dient der plattenförmige Bereich in vorteilhafter Weise der Kopfauflage, so daß keine schädlichen Krümmungen der Wirbelsäule auftreten. Durch den keilförmigen Bereich werden die Lautsprecher so plaziert, daß sie eine günstige Beschallung des Benutzers ermöglichen, da eine Beschallung durch diese Anordnung vornehmlich im Ohrbereich erfolgt.
Die Funktionsträgereinheit kann aus Plexiglas, Aluminium, Kunststoff und/oder Holz gebildet sein. Alle harten, dem Benutzer zugewandten Bereiche sind durch den elastischen Formkörper abgepolstert. Dabei kann die Funktionsträgereinheit entweder einseitig von dem elastischen Formkörper bedeckt sein oder aber in diesen integrierbar sein. Dabei kann der weiche Formkörper auch die Funktionsträgereinheit vollständig umschließen.
In vorteilhafter Weise weist der Formkörper gemäß einer Ausführungsform wenigstens eine Öffnung auf, über welche der Formkörper wenigstens zum Zeitpunkt der Montage im Kissen anordbar ist. Dabei kann diese Öffnung entweder nach der Montage permanent geschlossen werden, z.B. durch eine Naht o.a., oder aber die Öffnung wird nur zeitweise mit einem Reißverschluß, Knöpfen, Klettverschlüssen o.a. verschlossen, so daß ein späterer Zugriff auf die Funktionsträgereinheit für Reparaturzwecke o.a. möglich ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Kissen auf wenigstens einer Seite, vorzugsweise auf der im wesentlichen senkrecht zur Auflagefläche verlaufenden, Anschlüsse, Bedien- und Regelelemente und/oder einen Anschluß für eine externe Signalquelle auf. Dadurch wird in vorteilhafter Weise ein Bedienmodul bereitgestellt, über welches die einzelnen Funktionen der in der Funktionsträgereinheit integrierten Geräte regelbar sind. Die Anordnung eines derartigen Bedienmoduls ermöglicht es, weitere zusätzliche Geräte optional mit den bereits im Funktionsträger integrierten Geräten zu verbinden und somit die Funktionspalette zu erweitern. Auch können über das Bedienmodul Funktionen wie beispielsweise Klangregelung oder Sendereinstellungen, ähnlich wie bei externen Geräten, geregelt und eingestellt werden. Durch die feste Anordnung im Seitenelement der Funktionsträgereinheit wird die feste und sichere Positionierung
des Moduls ermöglicht. Dabei kann das Bedienmodul beispielsweise aus Kunststoff sein und mit dem elastischen Formelement fest verbunden sein.
Insgesamt bietet die Ausführungsform mit einer Funktionsträgereinheit als Zusatzelement, welches ein Soundsystem aufnimmt, die Möglichkeit, die gesamten elektronischen Geräte in einem Bauelement zusammenzufassen und in dem erfmdungsgemäßen Kissen zu installieren. Dadurch wird der Produktionsaufwand des Kissens niedrig gehalten, da das Soundsystem in einer Montagevorrichtung integriert ist, welche als Ganze in das Kissen integriert werden kann. Dabei wird die Funktionsträgereinheit vorteilhafter Weise so gestaltet, daß sie, sobald sie von der Polsterummantelung umgeben ist, im wesentlichen nicht mehr spürbar ist. Aufgrund der Tatsache, daß das Soundsystem als Ganzes in einem Element und somit als ein Bauteil gestaltet und vorgefertigt werden kann, bleibt der Produktionsaufwand und somit die Produktionskosten niedrig. Sofern notwendig, können auch die Systeme Platte und Keil getrennt eingesetzt werden. Dabei können neben einem keilförmigen Bereich auch runde Elemente oder Elemente mit anderer Geometrie verwendet werden, die Ausbildung eines keilförmigen Bereichs ist lediglich die bevorzugte Ausführungsform. Ein derartiges Kissen kann für therapeutische Zwecke, zur Entspannung, Schulungszwecken, Unterhaltung u.a. dienen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Kissen als Zusatzelement Polsterelemente auf, welche an zumindest einem Ende des elastischen Formkörpers angeordnet werden können. In einer insbesondere für Kinder geeigneten Ausführungsform besteht das Kissen aus einem dünnen Flächenbereich elastischer Beschaffenheit als Formkörper, wobei es als Zusatzelement an zumindest einem Ende des Flächenbereichs ein aus gepolstertem Material gebildetes Element aufweist, welches sich über die Ebene des flächigen Bereichs erhebt und eine primär rollenförmige Geometrie aufweist.
Durch diese Ausführungsform wird ein Kissen bereitgestellt, daß den Kopf eines Kindes sanft fixiert. Durch die dünne Beschaffenheit des weichen Flächenbereichs wird ferner gewährleistet, daß die Halswirbelsäule nicht geknickt wird. Dadurch werden orthopädische Schäden verhindert. Gemäß einer Ausgestaltungsform ist
der Flächenbereich, der mattenartig gestaltet sein kann, ca. 2,5 cm dick. Aber auch andere Stärken sind erfindungsgemäß umfasst, sofern erforderlich bzw. erwünscht.
Gemäß einem weiteren Merkmal weist das erfindungsgemäße Kissen zwei gepolsterte Elemente auf. Diese können gegenüberliegend angeordnet sein. So können diese an gegenüberliegenden Kanten des Flächenbereichs angeordnet sein. In vorteilhafter Weise ist das Kissen gemäß einer Ausgestaltungsform derart konstruiert, daß die gepolsterten Elemente vom Flächenbereich separierbar angeordnet sind. Die erfindungsgemäßen Elemente können dabei Rollen bzw. Rollenelemente sein, die elastisch ausgestaltet sind. Jedoch sind erfindungsgemäß auch Ausgestaltungsformen umfasst, wo wenigstens ein Element fest mit dem Flächenbereich verbunden sind, also einstückig ausgebildet ist.
Im Flächenbereich können gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung Aufnahmeelemente angeordnet sein, die der Aufnahme der Rollenelemente dienen. Um einen sicheren Halt der Rollenelemente zu gewährleisten, sind Verschlußvorrichtungen an den Aufnahmeelementen vorgesehen. Diese können z.B. als Klettverschluß, Reißverschluß oder als Knopfleiste ausgestaltet sein. Durch dieses Merkmal der Erfindung wird gewährleistet, daß die Rollenelemente flexibel an dem weichen Flächenbereich angeordnet werden können. So kann das Kissen z.B. ganz ohne Rollenelemente verwendet werden, so daß dann nur der Flächenbereich vorliegt, der dann keine Erhebungen mehr aufweist, die sich über seine leichte Wölbung erstrecken. Durch dieses vorteilhafte Merkmal der Aufnahmeelemente ist es ferner möglich, Rollen unterschiedlicher Dicke bzw. Stärke an dem Flächenbereich anzubringen. Somit ist in vorteilhafter Weise eine flexible Anpassung an das Kind und sein Wachstumsstadium möglich. Dadurch wird das erfindungsgemäße Kissen den wechselnden Anforderungen und Bedürfnissen von Kindern gerecht.
Ferner kann das Kissen Aufnahmetaschen aufweisen. Diese sind dazu geeignet, ein Soundsystem aufzunehmen. In vorteilhafter Weise sind diese Aufnahmetaschen gepolstert, so daß der Körper des Kindes vor den Kanten des Soundsystems geschützt ist. Dabei kann das Kissen wenigstens einen Flachlautsprecher aufweisen. Dadurch ist gewährleistet, daß die gesamte
Vorrichtung klein und kompakt bleibt. Desweiteren kann ein Verstärker in das Kissen integriert sein. In vorteilhafter Weise kann das Soundsystem eine Klangregelung aufweisen, die kinderhörgerecht ist. Dies ist z.B. durch Einrichtungen für eine Optimierung der Frequenz möglich.
Das Kissen kann wenigstens eine Verbindung zu einer Musikquelle aufweisen. Diese kann innerhalb des Schlafbereichs lokalisiert sein, oder aber auch extern liegen. Die Musikquelle kann eine Schallquelle jeglicher Art sein, so z.B. ein Radio, ein Kassettenrecorder, ein CD-Player ein MP3-Player oder Ähnliches. Die Möglichkeiten sind vielzählig. Die Verbindung zu externen Geräten kann mittels Kabel oder mittels einer Infrarotverbindung erfolgen. Der Vorteil einer Infrarotausführung liegt in der Reduzierung der notwendigen Kabelverbindungen. Auch ist erfindungsgemäß vorgesehen, eine Musikquelle als Teil des Soundsystems zu integrieren, so daß diese am oder innerhalb des Kissens angeordnet ist.
Vorteilhafter Weise kann das erfindungsgemäße Kissen ein integriertes Babyphon aufweisen. Auch ist möglich, ein Babyphon in den gepolsterten Aufnahmetaschen anzuordnen. Dadurch ist den Eltern in vorteilhafter Weise möglich, alle Geräusche des Kindes unmittelbar wahrzunehmen und somit auch kleine Veränderungen zu überwachen. In vorteilhafter Weise kann das erfindungsgemäße Soundsystem eine automatische Musikstartfunktion aufweisen. Dadurch ist es z.B. bei einem Unruhigwerden des Kindes möglich, beruhigende Musik zu spielen und es wieder in den Schlaf zu versetzen.
In vorteilhafter Weise weist das erfindungsgemäße Kissen gemäß einer Ausführungsform ein Soundsystem auf, das eine einstellbare Abschaltautomatik mit Standby-Betrieb aufweist. Dadurch ist es möglich, die Spielzeiten und Dauer im Vorfeld zu wählen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, das Soundsystem in Polstertaschen anzuordnen, welche an einem Spanngurt angebracht sind, der variabel an dem Kissen und/oder der Matratze anbringbar ist. Dadurch ist es möglich, die Position des Soundsystems variabel zu wählen und dieses auch getrennt von dem Kissen zu verwenden.
-J-
Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind alle elektronischen Geräte von einer Polsterungummantelung umgeben. Dadurch ist der Benutzer davor geschützt, sich an den harten Teilen der Elektrogeräte zu verletzen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Kissen ferner eine oben beschriebene Funktionsträgereinheit auf, mittels der die elektronischen Geräte zu einer Baueinheit verbunden werden und dergestalt als Baueinheit im und/oder am Kissen montiert werden.
In vorteilhafter Weise besteht der elastische Formkörper des erfindungsgemäßen Kissens aus Schaumstoff, Latex, Talalay Latex und /oder einer Kombination aus derartigen Materialien. Auch andere Materialien zur Polsterung sind erfindungsgemäß denkbar. Durch die geeignete Auswahl des Materials wird gewährleistet, daß das Kissen einen optimalen Komfort bietet. Dabei ist insbesondere vorteilhaft, wenn ein antiallergisches Material verwendet wird, um eine Strapatzierung der Gesundheit des Benutzers zu vermeiden. Auch ist es insbesondere vorteilhaft ein Material zu verwenden, daß akustisch leitfähig ist, um eine gute Klangqualität zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann das Material auch Schallkanäle o.a. aufweisen.
Ferner kann das Kissen einen Bezug aufweisen, wobei dieser waschbar, wasserdicht, wasserabweisend und/oder atmungsaktiv sein. Dabei sind viele erfindungsgemäße Ausgestaltungen denkbar. So können die Bezüge ferner farbig oder mit Figuren bedruckt sein, um die Phantasie des Kindes anzuregen, oder mit Firmenlogos bedruckt sein. Dadurch wird ferner ermöglicht, das Kissen auch als Werbeträger einzusetzten.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen ergeben sich aus der Figurenbeschreibung, die den erfindungsgemäßen Gegenstand anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutern sollen. Dabei zeigen:
Figur 1 den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß einer
Ausgestaltungsform mit integrierten Rollenelementen,
ii.gi_*i: &igr; ' &igr; &igr; &igr;
Figur 2 den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß einer weiteren Ausführungsform mit separierbaren Rollenelementen,
Figur 3 den erfindungsgemäßen Gegenstand in einer geschnittenen Ansicht,
Figur 4 den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß einer weiteren
Ausführungsform in einer Seitenansicht,
Figur 5 eine Frontalansicht eines Bedienmoduls,
Figur 6 in einer Durchsicht den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß einer weiteren Ausführungsform.
Figur 1 zeigt den erfindungsgemäßen Gegenstand 1 mit einstückig ausgebildeten Rollenelementen 2, die sich einander gegenüberliegen. Diese Ausführungsform ist insbesondere zur Stützung eines Kinderkopfes geeignet. Die Rollenelemente umfassen den Flächenbereich 3, der gemäß des Ausführungsbeispiels zweischichtig ausgebildet ist, wie an der Schichtgrenze 4 erkennbar ist. Zwischen diese Schichtgrenze kann ferner eine Funktionsträgereinheit eingeschoben werden, um beispielsweise ein Soundsystem am Kissen anzubringen. Dabei kann die Funktionsträgereinheit einfach in den Bereich zwischen die Schichten geschoben werden. Dadurch ist möglich, die Funktionsträgereinheit bei Bedarf zu entfernen, sofern keine Beschallung erwünscht ist. Des weiteren sind auch Versionen vorgesehen, bei denen der Zwischenschichtbereich mittels Verschlußvorrichtungen verschlossen wird. Diese Verschlußvorrichtungen können Knöpfe, Reißverschlüsse oder Klettverschlüsse sein. Auch kann der Bereich, der die Funktionsträgereinheit aufnimmt, bei der Herstellung nach Integration der Funktionsträgereinheit fest verschlossen werden. Dies kann durch Verschweißung, Zunähen oder andere beliebige Verschlußtechniken erfolgen. Der Flächenbereich 3 weist eine leichte Wölbung auf, so daß der Kinderkopf sanft gebettet wird. In vorteilhafter Weise weist das erfindungsgemäße Kissen 1 ein Soundsystem auf, dessen Funktion durch die angedeuteten Schallwellen 5 symbolisiert wird. Dieses kann wie beschrieben auch in die Funktionsträgereinheit integriert sein.
Figur 2 zeigt den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß einer weiteren Ausführungsform. Dabei weist das Kissen 1 auch einen zweischichtigen Flächenbereich 3 auf, an dessen Enden Aufnahmeelemente 6 angeordnet sind, welche dazu dienen, die gepolsterten Rollen 7 aufzunehmen. Dabei können Polsterrollen unterschiedlicher Größe und Stärke zum Einsatz kommen. Auch sind Versionen umfaßt, bei denen der Flächenbereich einschichtig ausgebildet ist. Vorteilhafter Weise weisen die Aufnahmeelemente 6 Verschlußeinrichtungen 8 auf, die in diesem Fall als Klettverschluß ausgebildet sind.
Figur 3 zeigt den erfindungsgemäßen Gegenstand gemäß Figur 1 und 2, in einer geschnittenen Ansicht. Dabei ist eine Schicht 9 des zweischichtigen Flächenbereichs 3 nur durch die gestrichelten Linien angedeutet, um den inneren Bereich des Kissens zu zeigen. Dabei sind innerhalb des Flächenbereichs 3 Aufnahmetaschen 10 angeordnet, die ein Soundsystem 11 mit integrierten Flachlautsprechern aufnehmen. Diese Polstertaschen können wie dargestellt innerhalb des Flächenbereichs angeordnet sein. Dabei kann der Flächenbereich derart gestaltet sein, daß über die Schichtgrenze diese dem Verbraucher zugänglich sind, so daß eventuell nötige Reparaturen o.a. leicht durchführbar sind. Auch könnte an dieser Position die oben beschriebene Funktionsträgereinheit angeordnet sein. Ferner ist auch möglich, die Aufnahmetaschen auf der Oberrespektive Unterseite des erfindungsgemäßen Kissens anzuordnen, so daß eine flexible Benutzung ermöglicht wird.
Figur 4 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gegenstandes 1, mit elastischem Flächenbereich 3 und einem Rollenelement 2, wobei eine Funktionsträgereinheit 12 am Flächenbereich angeordnet ist. Diese Funktionsträgereinheit 12 hat gemäß dieser Ausführungsform einen keilförmigen Bereich 13 und einen plattenförmigen Bereich 14 ausgebildet. Dabei ist die Funktionsträgereinheit 12 gegenüber dem elastischen Flächenbereich 3 einseitig abgepolstert. Jedoch kann der elastische Flächenbereich die Funktionsträgereinheit auch allseitig umschließen. Der keilförmige Bereich 13 der Funktionsträgereinheit 12 ist als Hohlraum ausgebildet und dient der Aufnahme von elektronischen Bauteilen. So können je nach Größe des keilförmigen Bereichs Lautsprecher, Kassettenabspielgeräte, Radios, Babyphone o.a. unter gebracht sein. Aufgrund der Tatsache, daß nur ein keilförmiger Bereich ausgebildet ist und
der plattenförmigen Bereich 14 die Kopfauflagefläche bildet, wird gewährleistet, daß die Wirbelsäule durch diese, insbesondere für Kinder geeignete Ausführungsform, nicht geknickt wird.
Figur 5 zeigt die Seitenansicht der Funktionsträgereinheit 12, die in Figur 4 mit 15 gekennzeichnet ist. Dabei ist diese Seite als Bedienmodul 16 ausgebildet und weist Anschlüsse 17 für externe Signalquellen, sowie Bedien- und Regelelemente 18 auf. Auch andere Funktionen können mittels des Bedienmoduls 16 geregelt werden, wie beispielsweise die Einstellung eines Radiosenders o.a.. Durch das Bedienmodul 16 wird in vorteilhafter Weise ein Element bereitgestellt, über welches die einzelnen Funktionen der in der Funktionsträgereinheit integrierten Geräte regelbar sind. Die Anordnung eines derartigen Bedienmoduls 16 ermöglicht es, weitere zusätzliche Geräte optional mit den bereits in den Funktionsträger integrierten Geräten über die Anschlüsse 17 zu verbinden und somit die Funktionspalette zu erweitern. Auch können über das Bedienmodul 16 Funktionen wie Klangregelung, Sendereinstellungen o.a., ähnlich wie bei externen Geräten geregelt und eingestellt werden. Dabei kann die Klangregelung durch Frequenzoptimierung kinderhörgerecht sein. Durch die feste Anordnung im Seitenelement der Funktionsträgereinheit wird die feste und sichere Positionierung des Moduls gewährleistet. So kann es mit dem elastischen Formkörper verschweißt, verklebt oder andersartig verbunden sein.
Figur 6 zeigt eine Durchsicht durch den erfindungsgemäßen Gegenstand 1, wobei in das elastische Formelement 19 eine Funktionsträgereinheit 12 integriert ist. Dabei weist diese zwei keilförmige Bereiche 13 auf, zwischen denen die Funktionsträgereinheit 12 plattenförmig 14 ausgestaltet ist. Auch hierbei kann wenigstens eine der Seiten 15 als Bedienmodul ausgebildet sein. Die keilförmigen Bereiche 13 nehmen jeweils wenigstens einen Lautsprecher auf, wobei der Schall durch Öffnungen im keilförmigen Bereich ungehindert austreten kann. Durch die Auflage eines Kopfes wird der elastische Formkörper zusammengedrückt und die Ohren des Benutzers gelangen in den Schallbereich der Lautsprecher. Dadurch wird eine gute Klangqualität für den Benutzer ermöglicht.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen nur der Erläuterung und sind nicht beschränkend.
* ·&igr;
1 Kissen
2 Rollenelement
3 Flächenbereich
4 Schichtgrenze
5 Schallwellen
6 Aufnahmeelement
7 gepolsterte Rolle
8 Verschlußeinrichtung
9 obere Schicht
10 Aufnahmetasche
11 Soundsystem
12 Funktionsträgereinheit
13 keilförmiger Bereich
14 plattenförmiger Bereich
15 Seitenbereich
16 Bedienmodul
17 Anschlüsse
18 Regelelement
19 elastisches Formelement
Claims (33)
1. Kissen mit elastischem Formkörper, versehen mit wenigstens einem Zusatzelement, welches mit dem elastischen Formkörper verbindbar ist, wobei das Zusatzelement die orthopädischen Eigenschaften des Kissen ausbildet und/oder zur Aufnahme zusätzlicher Funktionselemente wie elektronische Geräte ausgebildet ist.
2. Kissen nach Anspruch 1, mit elastischen Formkörper und wenigstens einem elektroakustischem Wandler, wobei das Kissen als Zusatzelement eine Funktionsträgereinheit aufweist und die Funktionsträgereinheit als Bauträger wenigstens einen Aufnahmebereich zur Aufnahme von wenigstens einem elektronischen Gerät aufweist.
3. Kissen nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit als Montagevorrichtung ein Soundsystem aufnimmt.
4. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit wenigstens einen keilförmigen Bereich aufweist.
5. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der keilförmige Bereich einen Hohlraum aufweist, welcher als Aufnahmebereich die elektronischen Geräte wenigstens teilweise aufnimmt.
6. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die zur Kissenoberseite gerichtete schiefe Ebene des keilförmigen Bereichs Öffnungen aufweist.
7. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen die Lautsprecher aufnehmen, wobei diese in den Aufnahmebereich des keilförmigen Elements hinein ragen.
8. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der keilförmige Bereich der Funktionsträgereinheit in einen plattenförmigen Bereich übergeht.
9. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Seite, vorzugsweise die im wesentlichen senkrecht zur Auflagefläche verlaufende, Anschlüsse, Bedien- und Regelelemente und/oder einen Anschluß für eine externe Signalquelle aufweist.
10. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit aus Plexiglas, Aluminium, Kunststoff und/oder Holz ist.
11. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß alle harten, dem Benutzer zugewandten Bereiche der Funktionsträgereinheit durch den elastischen Formkörper abgepolstert sind.
12. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit nur einseitig von dem elastischen Formkörper bedeckt ist.
13. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit in den elastischen Formkörper integrierbar ist.
14. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der weiche Formkörper die Funktionsträgereinheit umschließt.
15. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper wenigstens eine Öffnung aufweist, über welche die Funktionsträgereinheit im Kissen anordbar ist.
16. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsträgereinheit wenigstens teilweise fest mit dem elastischen Formkörper verbunden ist, wobei die Seite des keilförmigen Bereichs des Bauträgers, welche die Anschlüsse sowie die Bedien- und Regelelemente aufweist, durch einen Bediener frei zugänglich ist.
17. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Formkörper aus Schaumstoff, Latex, Talalay Latex und/oder einer Kombination besteht.
18. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, bestehend aus einem dünnen Flächenbereich weicher Beschaffenheit, wobei dieses als Funktionsvorrichtung an zumindest einem Ende des Flächenbereichs ein aus gepolsterten Material gebildetes Element aufweist, welches sich über die Ebene des flächigen Bereichs erhebt und eine primär rollenförmige Geometrie aufweist.
19. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei gepolsterte Elemente aufweist.
20. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die gepolsterten Elemente an gegenüberliegenden Kanten des Flächenbereichs angeordnet sind.
21. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die gepolsterten Elemente vom Flächenbereich separierbar angeordnet sind.
22. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente gepolsterte Rollenelemente sind.
23. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß am Flächenbereich Aufnahmeelemente angeordnet sind, die der Aufnahme der Rollenelemente dienen, wobei diese Verschlußvorrichtungen aufweisen, welche die sichere Anordnung der Rollenelemente gewährleisten.
24. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß Rollenelemente verschiedener Größen anbringbar sind.
25. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß es Aufnahmetaschen aufweist, die ein Soundsystem aufnehmen.
26. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmetaschen gepolstert sind.
27. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens einen Flachlautsprecher, ein Babyphon, einen integrierten Verstärker, einen Walkman, ein Radio, einen Satellitenchip und/oder einen CD-Player aufweist.
28. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Klangregelung aufweist, die durch Frequenzoptimierung kinderhörgerecht ist.
29. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens eine Verbindung zu einer externen Musikquelle aufweist.
30. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß alle elektronischen Geräte mit einer Polsterummantelung umgeben sind.
31. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Soundsystem in Polstertaschen angeordnet ist, welche an einem Spanngurt angebracht sind, der variabel an dem Kissen und/oder der Matratze anbringbar ist.
32. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bezug aufweist.
33. Kissen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 32, gekennzeichnet durch ein oder mehrere der Merkmale der Ansprüche 1 bis 32.
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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|---|---|
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Family Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE20100872U1 (de) |
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