DE20100439U1 - Kindersitz und Dreirad mit befestigbarem Kindersitz - Google Patents
Kindersitz und Dreirad mit befestigbarem KindersitzInfo
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Description
Beschreibung; Kindersitz und Dreirad mit befestiqbarem Kindersitz
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kindersitz sowie ein Dreirad, an dem ein Kindersitz befestigbar ist.
Es sind Kindersitze bekannt und erhältlich, die eine Sitzfläche, eine Rückenlehne und seitliche Armlehnen aufweisen. Dabei sind die Armlehnen über das vordere Sitzende hinaus verlängert, und an diesem Ende ist dann eine Klemmbefestigung zur Befestigung des Kindersitzes an einem flächigen Gegenstand, beispielsweise einem Tisch, ausgebildet.
Derartige Kindersitze haben die Aufgabe, zum einen leicht transportabel zu sein und es zum anderen zu ermöglichen, daß das Kind auch an Orten, an denen keine gesonderte Sitzgelegenheit für Kinder vorhanden ist, beispielsweise an sogenannten Biertischen, wie sie vielfältig bei Veranstaltungen im Freien und in Biergärten Verwendung finden, eine kindgerechte Sitzmöglichkeit am Tisch erhalten kann.
Bei einem solchen Kindersitz ist es nachteilig, daß dieser nur für diesen Zweck alleine angeschafft werden muß und er nicht anderweitig genutzt werden kann.
Dresdner Bank Konto 0 901 iu'lbO-Bil 6&>£&thgr;&thgr;*00··· *··**♦ Landesbank Baden-Würternberg Konto 2 530 413 BLZ 600 501 01
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Anwendungsmöglichkeiten eines derartigen Kindersitzes zu erweitern und seine Nutzung beispielsweise als zweite Sitzgelegenheit auf einem Dreirad zu ermöglichen.
Die Aufgabe der Erfindung wird bei Zugrundelegen der gattungsgemäßen Merkmale erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Ein erfindungsgemäßer Kindersitz besteht aus einer Sitzfläche mit einer Rückenlehne und seitlichen Armlehnen. Im wesentlichen in Verlängerung der Armlehnen sind Klemmbefestigungen zum Befestigen des Kindersitzes an einem feststehenden flächigen Gegenstand, beispielsweise einem Tisch oder einem Fenstersims, ausgebildet. Dabei ist zwischen Rückenlehne und Sitzfläche ein Freiraum für die Beine eines Kindes vorgesehen, so daß das Kind sowohl mit Blickrichtung zum flächigen Gegenstand, an dem der Sitz befestigt ist, als auch mit entgegengesetzter Blickrichtung auf dem Kindersitz sitzen kann. Dabei ist es bei einer derartigen Ausgestaltung des Kindersitzes vorteilhaft, daß die Möglichkeit geschaffen wird, das Kind mit zwei Blickrichtungen hin zur Befestigungsstelle als auch weg von der Befestigungsstelle auf dem Sitz zu plazieren. So ist es beispielsweise möglich, mit den Klemmbefestigungen den Kindersitz an einem Fenstersims festzumachen und das Kind in normaler Blickrichtung daraufzusetzen, so daß es auf dem Fenstersims eine Ablage findet und gleichzeitig auch Vorgänge, die sich außerhalb des Gebäudes vor dem Fenster abspielen, zu beobachten. Andererseits kann das Kind auch so auf dem Sitz plaziert werden, daß es in den Raum hineinschaut, also die Rückenlehne des Sitzes vor dem Brustbereich des Kindes verläuft. Somit ist es dem Kind möglich, den Raum zu überblicken und die sich dort abspielenden Vorgänge zu
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beobachten. Dies erhöht wesentlich die Variabilität und die Verwendbarkeit des Kindersitzes.
Vorteilhafte Ausgestaltungen eines solchen Kindersitzes sehen vor, daß zwischen Sitzfläche und Rückenlehne ein Steg ausgebildet ist. Der Steg ist dabei so angeordnet, daß je ein Bein des Kindes auf jeder Seites des Steges vorbeiführt werden kann. Damit wird verhindert, daß das Kind aus dem Sitz nach unten hindurch zwischen Rückenlehne und Sitzfläche hindurch rutscht und so fallen kann.
Weiter ist es vorteilhaft, wenn an dem Sitzbereich des vorderen Armlehnenendes und des vorderen Endes der Sitzfläche ein die beiden Armlehnen verbindendes Sicherungselement anordenbar ist. Dies kann auch unlösbar an den Armlehnen befestigt sein. Dabei ist es vorteilhaft, wenn zwischen Sicherungselement und Sitzfläche ein Steg ausgebildet ist. Dieser Steg ist wiederum so angeordnet, daß je ein Bein des Kindes auf jeder Seite des Steges vorbeigeführt werden kann und ein Herausrutschen des Kindes aus dem Sitz nach vorne somit verhindert wird.
Dabei ist es bevorzugt, wenn die Klemmbefestigungen einerseits auf einer in Verlängerung der Armlehne ausgebildeten Oberseite eine flächige Auflage zur Anlage an dem flächigen Gegenstand, an dem der Sitz befestigt werden soll, aufweist und andererseits auf der Unterseite des flächigen Gegenstandes eine auf diesen einwirkende Klemmschraube mit möglichst flächiger Anlage an der Unterseite des flächigen Gegenstandes vorgesehen ist.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist bei einem gattungsgemäßen Kindersitz vorgesehen, daß wenigstens drei Befestigungsösen am Kindersitz ausgebildet sind. Der-
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artige Ösen können insbesondere zur Befestigung des Kindersitzes an Pendelarmen bestimmt sein, um diese Pendelarme beispielsweise Seile, Ketten und dergleichen - zu einer Schaukel zu ergänzen, wenn das andere Ende der Arme in einer oder mehreren Deckenbefestigungen oder anderen oben liegenden Befestigungsstellen befestigt sind. Gemäß bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist an jeder Armlehne ein Paar Ösen vorgesehen und zwar vorzugsweise im jeweiligen Endbereich der Armlehnen.
In weiterführender Ausbildung kann bei einem gattungsgemäß zugrundeliegenden Kindersitz an der Unterseite der Sitzfläche ein Rahmen ausgebildet sein. Dieser Rahmen kann so ausgebildet sein, daß er an einem entsprechend ausgebildeten Traggestell eines Dreirades oder Fahrrades befestigbar ist.
In weiterführender Ausgestaltung ist der Kindersitz über das Traggestell hinter dem Sitz eines Dreirades derart befestigbar, daß auf dem Dreirad eine zweite, in Fahrtrichtung ausgerichtete Sitzgelegenheit ausgebildet ist. Dabei ist vorzugsweise an dem Traggestell eine Rückenlehne für den ersten Sitz des Dreirades vorgesehen.
Gemäß der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn ein Dreirad so ausgebildet ist, daß sein erster Sitz vor der Hinterachse liegt. Dann führt eine Strebe von der Sitzbefestigung des ersten Sitzes zur Hinterachse, um diese abzustützen. Von der Strebe nach hinten abragend ist an der Strebe ein Traggestell zur Befestigung des Kindersitzes an dem durch die Strebe teilweise gebildeten Fahrzeugrahmen befestigt.
Gemäß weiterführender Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Dreirades führen von dem Traggestell Stützen zur Hinterachse, wobei die Stützen vorzugsweise hinter dem Schwerpunkt der
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aufzunehmenden Last, also hinter dem Schwerpunkt des Lasteinleitungspunktes des zweiten Sitzes, angeordnet sind. Insbesondere stehen die Stützen des Traggestells senkrecht über der Hinterachse.
Weiter vorteilhaft sind Ausgestaltungen, bei denen am hinteren Ende des Traggestells ein nach unten verlaufendes Stützband vorgesehen ist. An dem Stützband ist insbesondere ein Stützrad angeordnet. Dabei ist es bevorzugt, wenn das Stützrad in Ruhestellung keinen Bodenkontakt aufweist und damit den Fahrwiderstand nicht erhöht, jedoch nach bei geringerem Schwenkweg des Fahrzeuges um die Hinterachse zum Aufstand auf der Bodenfläche gelangt. Daneben können an dem Stützband auch Anlenkmittel zum Anlenken eines Führungsstabes, beispielsweise ein Befestigungsdorn, vorgesehen sein. Über einen Führungsstab kann das Dreirad geschoben und gelenkt werden. Die Lenkung erfolgt dabei dadurch, daß das Dreirad leicht und über den langen Hebelarm des Führungsstabes um die Hinterachse geschwenkt wird, so daß das Vorderrad, das das gelenkte Rad des Dreirades ist, keinen ausreichenden Bodenkontakt mehr hat. Dabei ist es unerheblich, ob das hintere Stützrad Bodenkontakt erlangt oder nicht. Weiter ist es vorteilhaft, wenn an dem Dreirad unterhalb des Traggestells eine Gepäckablage und hier insbesondere ein Flaschenhalter innerhalb eines Gepäckablagegitters ausgebildet ist.
Durch die unterschiedlichen Varianten der Ausgestaltung des Kindersitzes kann dieser Sitz in vielfältiger Weise verwendet werden. Insbesondere kann auch der Sitz in Verbindung mit einem Dreirad verwendet werden, so daß es ermöglicht wird, zu zweit - z. B. ein älteres Kind, das fährt, und sein jüngeres Geschwister, das mitfährt - gemeinsam auf dem Dreirad zu fahren.
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Die vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung gehen außer aus der Beschreibung auch aus den Zeichnungen hervor; dabei zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgebildeten Kindersitz;
Fig. 2 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Dreirad ohne daran befestigten Kindersitz; und
Fig. 3 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Dreirad mit daran befestigtem Kindersitz.
Die Figur 1 zeigt in schematischer Darstellung eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kindersitzes 11. Der Kindersitz 11 weist eine gepolsterte Sitzfläche 12 auf. Dabei ist die Sitzfläche 12 von dem Rahmen 23 umgeben. Der Rahmen 23 dient dazu, daß die Sitzfläche beispielsweise auf einem Traggestell 51 (wie in Figuren 2 und 3 gezeigt) befestigbar ist. Von der Sitzfläche 12 ragen die Streben 24 nach oben ab. Von den Streben 24 werden die Rückenlehne 13 und die Armlehne 14 gehalten. Durch den Abstand zwischen der Rückenlehne 13 und der Sitzfläche 12, die im wesentlichen durch die Höhe der Streben 24 bestimmt wird, ist zwischen Sitzfläche 12 und Rückenlehne 13 ein Freiraum 16 gegeben. Durch diesen Freiraum 16 kann ein Kind seine Beine durchstrecken, so daß es nicht nur der flächigen Befestigungsstelle 3 0 zugewandt auf dem
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Kindersitz sitzen kann, sondern auch in entgegengesetzter Richtung. Damit das Kind nicht zwischen Rückenlehne 13 und Sitzfläche 12 nach hinten durchrutschen kann, ist ein Steg 17 vorgesehen, der sich zwischen Sitzfläche 12 und Rückenlehne 13 erstreckt. Dadurch, daß je ein Bein des Kindes auf beiden Seiten des Steges 17 plaziert wird, wird verhindert, daß das Kind durchrutschen kann. Seitlich wird die Sitzposition des Kindes durch die Armlehnen 14 begrenzt. Damit das Kind nicht aus dem Sitz nach vorne herausfällt oder nach vorne unten durchrutscht, ist es möglich, ein Sicherungselement 18 vorzusehen, das sich im vorderen Bereich der Sitzfläche, also dem vorderen Ende der Armlehnen 14, zwischen den beiden Armlehnen 14 erstreckt. Dieses weist, um das Durchrutschen zu verhindern, ebenfalls einen Steg 17 auf, der sich zwischen den beiden Beines des Kindes befinden soll, wenn das Kind auf dem Sitz Platz genommen hat. Dabei kann es sowohl vorgesehen sein, daß Steg 17 und Sicherungselement 18 fest an dem Kindersitz befestigt sind als auch, daß zumindest das Sicherungselement 18 lösbar befestigbar ist. Auch der Steg 17 kann unter Umständen lösbar am Kindersitz befestigt sein.
Zur Befestigung des Kindersitzes 11 an einer ebenen, flächigen Auflagefläche 30 sind die Armlehnen 14 über die vordere Begrenzung der Sitzfläche 12 hinaus nach vorne verlängert und eine Klemmbefestigung 15 ist daran ausgebildet. Die Klemmbefestigung 15 besteht aus einer gabelförmigen Ausbildung der Verlängerung der Armlehne 14, wobei an der in Befestigungslage oberhalb der Befestigungsfläche 30 liegende Teil einer Auflage 19 aufweist. Die Auflage 19 dient der flächigen Anlage der Armlehnen an der Oberseite der Befestigungsstelle 30, die möglichst beschädigungsfrei erfolgen soll. An der Unterseite des flächigen Gegenstandes, an dem der Kindersitz befestigt wird, kommt die Klemmschraube 20 zur Anlage an die Tischfläche. Zum sicheren Befestigen des Sitzes
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an der Befestigungsstelle 30 wird die Klemmbefestigung durch Festziehen der Klemmschraube 20 mit der daran ausgebildeten Anlagefläche an die Unterseite der Befestigungsstelle 30 gezogen. Zum Betätigen der Klemmschraube 20 ist ein Betätigungsmittel 21, beispielsweise ein Drehknebel, vorgesehen. Hierbei ist es günstig, wenn der Drehknebel ein relativ großes Übersetzungsverhältnis aufweist, um mit geringer Betätigungskraft hohe Klemmkräfte erzeugen zu können. Die Klemmkräfte müssen dabei auch sicherstellen, daß aufgrund einwirkender Lastspiele durch die Bewegungen des Kindes ein Lösen der Klemmung nicht eintritt.
Damit der Kindersitz 11 in einem erweiterten Anwendungsspektrum Benutzung finden kann, sind die Ösen 22 an ihm angebracht. In der dargestellten Ausführungsform sind die Ösen jeweils zu zweien an jeder Armlehne 14 angeordnet, wobei sich eine Öse am vorderen Ende der Armlehne, insbesondere im Bereich der Klemmschraubung und im hinteren Bereich der Armlehne angeordnet sind. So kann der Kindersitz 11 beispielsweise am unteren, freien Ende von Seilen oder Ketten eingehängt werden, beispielsweise mittels eines Karabinerhakens, und den kippstabilen Sitz einer Schaukel bilden.
Im Bereich des Rahmens 23 des Kindersitzes 11, der insbesondere als Teil des die Sitzfläche 12 bildenden Bauteiles ausgebildet ist, sind beispielsweise Bohrungen 25 vorgesehen, damit der Kindersitz beispielsweise an einem Dreirad oder an einem anderen Fahrzeug mit einem entsprechend ausgebildeten Traggestell befestigt werden kann.
Die Figur 2 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung ein Dreirad mit einem gelenkten Vorderrad 52. Das Dreirad wird durch Betätigung der Tretkurbeln 66, die ebenfalls an der Vorderachse am Vorderrad 52 angreifen, ange
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trieben. Zum Lenken durch ein auf dem ersten Sitz 67 sitzendes Kind dient der Lenker 64. Durch diesen kann das Dreirad
50 gefahren und mittels des Lenkers 64 auch gelenkt werden. Der erste Sitz weist eine Rückenlehne 53 auf. Hinter dieser Rückenlehne 53 befindet sich das Traggestell 51. Das Traggestell 51 ist zum einen an der Strebe 55, die einen Teil des Fahrzeugchassis bildet und sich vom Sitz 67 bis zur Hinterachse 54 erstreckt, abgestützt und zum anderen mittels der vorzugsweise senkrecht über der Hinterachse stehenden Stützen 56 sowie durch das Stützband 57 gehalten und abgestützt. Auch am Traggestell 51 sind Befestigungspunkte 25 ausgebildet, deren Lage mit der befestigten Lage der Bohrungen 25 des Rahmens 23 des Kindersitzes 11 entsprechen. An diesen Befestigungspunkten 25 kann der Kindersitz lösbar am Traggestell
51 befestigt werden, beispielsweise durch Verschraubung einer von oben eingesetzten Schraube, die in eine am Traggestell auf der unten liegenden Seite des Traggestells 51 unter den Bohrungen 25 angebrachten Mutter eingreift.
Unterhalb des Traggestells 51 ist an dem Dreirad eine Gepäckablage 61 in Form eines Gitterkorbes angeordnet, die geeignet ist, zu transportierende Gegenstände aufzunehmen. Es kann auch ein Flaschenhals zum Befestigen von Kunststoff-Trinkflaschen wie sie beispielsweise auch von Fahrrädern bekannt sind, vorgesehen sein. Damit ein Überschlagen des Dreirades um die Hinterachse herum nach hinten verhindert wird, ist an dem Stützband 57, das sich von der hinteren Seite des Traggestells bis auf das hintere Ende der Strebe 55, die den Fahrzeugrahmen bildet, erstreckt, ein Stützrad 58 befestigt. Das Stützrad 58 ist dabei bei normal auf dem Boden stehenden Dreirad etwcis von der Oberfläche des Bodens entfernt und liegt nicht auf. Erst wenn das Dreirad nach hinten zu kippen beginnt und daher eine Schwenkbewegung um die Hinterachse ausführt, gelangt das Stützrad 58 in Bodenkontakt. Dadurch
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wird dann ein weiteres Kippen des Dreirades verhindert, ohne bei der normalen Benutzung des Dreirades den Rollwiderstand zu erhöhen. Darüber hinaus ist an dem Stützband 57 auch noch ein Anlenkmittel 59, nämlich ein Dorn, befestigt. Auf den Dorn kann ein Führungsstab 60 aufgeschoben werden, der es einem Erwachsenen erlaubt, das Dreirad zu schieben und sich gleichzeitig in aufrechter Körperhaltung zu befinden. Er kann dabei auch das Dreirad in leichter Weise lenken, in dem er nämlich das Dreirad leicht um die Hinterachse 54 kippt, so daß das Vorderrad 52 keinen festen Bodenkontakt mehr hat. Damit wird auch verhindert, daß das auf dem Sitz 57 sitzende Kind durch Treten eine höhere Geschwindigkeit erzeugt oder bremst. Derartige Führungsstäbe 60 sind von Dreirädern allgemein bekannt. Beidseitig der Hinterachse 54 sind die Hinterräder 63 angeordnet. Um bei befestigtem Führungsstab ein Lenken mit dem Lenkrad 64 zu verhindern kann es vorgesehen sein, den Lenker in seiner Geradeaus-Fahrstellung festzulegen. Dies kann in einfacher Weise durch einen Bolzen bewerkstelligt werden, der in am Lenker und am Fahrzeugrahmen in Geradeausstellung einander gegenüberliegenden Ösen einführbar ist.
Die Figur 3 zeigt das Dreirad der Figur 2 mit auf dem Traggestell 51 angeordnetem Kindersitz 11. Dabei verweisen die mit gleichen Bezugszeichen bezeichneten Teile auf die entsprechenden Teile der Figuren 1 und 2. Der Kindersitz 11 mit seiner Sitzfläche 12 ist hinter dem ersten Sitz 67 angeordnet, so daß ein zweites Kind auf der Sitzfläche 12 des Kindersitzes 11 Platz nehmen kann und auf dem Dreirad mitfahren kann, wobei das auf dem ersten Sitz 67 sitzende Kind über die Lenkstange 64 die Vorderachse mit dem Rad 52 lenkt und das Gefährt über die Pedale 66 antreiben kann. Der Kindersitz 11 ist dabei auf dem Traggestell 51 befestigt. Hierzu dienen die Befestigungsstellen 25, die sowohl am Trag-
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gestell 51 als auch an dem Kindersitz 11 im Bereich dessen Rahmens 23 vorgesehen sind und aneinander an entsprechenden Orten ausgebildet sind. Dabei können die Beine des Kindes, das auf dem Kindersitz 11 sitzt, seitlich neben der Rückenlehne 53 des ersten Sitzes 67 plaziert werden, so daß sie auch nicht in Gefahr geraten, durch die Hinterräder 63 erfaßt zu werden. Insbesondere können im Bereich der Gepäckablage die Füße des Kindes auf dessen vorderen Rand abgestellt werden. Durch die Rückenlehne 13, die Armlehnen 14 und durch das Sicherungselement 18 mit seiner Strebe 17 wird zuverlässig verhindert, daß das auf dem Hintersitz 11 sitzende Kind während der Fahrt des Dreirades aussteigt oder vom Fahrzeug rutscht oder fällt. Neben der dargestellten Anordnung des Kindersitzes 11 auf dem Traggestell 51 kann dieser auch um 180° verdreht angeordnet werden, so daß die Armlehnen 14 vom Dreirad nach hinten abragen. Dann ist es unmöglich, daß sich ein auf dem ersten Sitz sitzendes Kind an den Armlehnen des zweiten Sitzes verletzt.
Darüber hinaus kann an dem Dreirad und am Traggestell 51 bzw. an dem Stützband 57 noch der Rahmen eines Daches befestigbar sein. Der Dachrahmen umfaßt dabei Holme, die das Fahrzeug in gewölbter Form von vorne nach hinten überspannen und die Träger für ein Bespannungsmaterial wie eine Kunststoffbahn bilden.
Durch die Möglichkeit, den Kindersitz nicht über die Ösen an einer Schaukel, sondern auch über den Rahmen 23 und die Befestigungsstellen 30 an einem Traggestell 51 zu befestigen, wird die Vielfältigkeit des Kindersitzes weiter erhöht und dessen Anwendungsmöglichkeiten erweitert.
Claims (16)
1. Kindersitz, mit einer Sitzfläche einer Rückenlehne und seitlichen Armlehnen, mit im wesentlichen in Verlängerung der Armlehnen ausgebildeten Klemmbefestigungen zum Befestigen des Kindersitzes an einem feststehenden flächigen Gegenstand, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Rückenlehne (13) und Sitzfläche (12) ein Freiraum (16) für die Beine eines Kindes vorgesehen ist, so daß ein Kind sowohl mit Blickrichtung zum flächigen Gegenstand (30) als auch mit entgegengesetzter Blickrichtung auf dem Kindersitz sitzen kann.
2. Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sitzfläche (12) und Rückenlehne (13) ein Steg (17) ausgebildet ist, der so angeordnet ist, daß je ein Bein des Kindes auf jeder Seite des Steges vorbeigeführt wird, so daß ein Herausrutschen des Kindes aus dem Sitz verhindert wird.
3. Kindersitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sitz ein die beiden Armlehnen im Bereich des vorderen Armlehnenendes (14) verbindendes Sicherungselement (18) anordenbar ist.
4. Kindersitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (18) unlösbar an den Armlehnen befestigt ist.
5. Kindersitz nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sicherungselement (18) und Sitzfläche (12) ein Steg (17) ausgebildet ist, der so angeordnet ist, daß je ein Bein des Kindes auf jeder Seite des Steges (17) vorbeigeführt wird, so daß ein Herausrutschen des Kindes aus dem Sitz verhindert wird.
6. Kindersitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmbefestigung (15) aus einer auf der Oberseite des flächigen Gegenstandes anliegenden Auflage (19) und einer und auf die Unterseite des flächigen Gegenstandes einwirkenden Klemmschraube (20) ausgebildet ist.
7. Kindersitz nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, insbesondere nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Kindersitz (11) wenigstens drei Ösen (22) zum Befestigen des Kindersitzes (11) vorgesehen sind.
8. Kindersitz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der beiden Armlehnen (14) zwei Ösen (22) angeordnet sind, wobei vorzugsweise jeweils eine Öse (22) im vorderen und im hinteren Armlehnenbereich angeordnet ist.
9. Kindersitz nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ösen (22) zur Befestigung des Kindersitzes an Pendelarmen bestimmt ist um diese zu einer Schaukel zu ergänzen.
10. Kindersitz nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kindersitz (11) einen Rahmen (23) unterhalb der Sitzfläche (12) aufweist, wobei dieser Rahmen mit einem seitens eines Dreirades angeordneten Traggestell (51) verbindbar ist.
11. Kindersitz nach dem Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kindersitz (11) über das Traggestell (51) hinter dem Sitz des Dreirades befestigbar ist, so daß auf dem Dreirad (50) eine zweite Sitzgelegenheit ausgebildet ist, wobei vorzugsweise an dem Traggestell (51) eine Rückenlehne (53) für den Sitz des Dreirades (50) vorgesehen ist.
12. Dreirad, mit einem gelenkten Vorderrad und einer Hinterachse, wobei vor der Hinterachse ein Sitz angeordnet ist, wobei eine Strebe von der Sitzbefestigung zur Hinterachse führt, dadurch gekennzeichnet, daß an der Strebe (55) ein Traggestell (51) zur Befestigung eines Kindersitzes (11) befestigt ist.
13. Dreirad nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Traggestell (51) Stützen (56) zur Hinterachse (54) führen, wobei die Stützen (56) vorzugsweise hinter dem Schwerpunkt der aufzunehmenden Last angeordnet sind und insbesondere senkrecht über der Hinterachse (54) stehen.
14. Dreirad nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Ende des Traggestells (51) ein nach unten verlaufendes Stützband (57) angeordnet ist, wobei an dem Stützband (57) ein Stützrad (58) angeordnet ist, wobei das Stützrad (58) in Ruhestellung keinen Bodenkontakt aufweist und nach geringem Schwenkweg zum Aufstand gelangt, wenn der Schwerpunkt hinter die Hinterachse (54) verlagert wird.
15. Dreirad nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Stützband (57) ein Anlenkmittel (59) zum Anlenken eines Führungsstabes, insbesondere ein Befestigungsdorn, vorgesehen ist, wobei über den Führungsstab (60) das Dreirad geschoben und gelenkt werden kann.
16. Dreirad nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Traggestelles (51) eine Gepäckablage (61) angeordnet ist und insbesondere einen Flaschenhalter zum Halten wenigstens einer Trinkflasche aufweist.
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Cited By (2)
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| EP2294946A1 (de) | 2009-09-10 | 2011-03-16 | Gerold Staudinger | Fahrbares Kinderspielzeug |
| DE102017106144A1 (de) | 2017-03-22 | 2018-09-27 | Kettler Alu-Rad GmbH | Fahrradkindersitz mit integriertem Getränkehalter |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| AT508067B1 (de) * | 2009-09-10 | 2012-01-15 | Gerold Staudinger | Fahrbares kinderspielzeug |
| DE102017106144A1 (de) | 2017-03-22 | 2018-09-27 | Kettler Alu-Rad GmbH | Fahrradkindersitz mit integriertem Getränkehalter |
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