DE20100426U1 - Banknotenbehälter - Google Patents
BanknotenbehälterInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E05G—SAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
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-
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Description
200T016.01
&iacgr;&ogr;
Die Erfindung betrifft einen Banknotenbehälter, der ein verschließbares gesichertes Gehäuse mit mindestens einem Speicherabteil zur Aufnahme mindestens einer Sorte von Banknoten hat und mit einer Banknotentransportvorrichtung eines Banknotenverarbeitungsgerätes koppelbar ist.
Banknotenbehälter oder -kassetten der vorstehend genannten Art sind für die Verwendung in GeldausgabeZ-eingabeautomaten und automatischen Banktresoren üblich und bekannt. Es wird hierzu beispielsweise auf die DE-A-195 36 481 verwie-. sen. Es existiert aber bis heute kein durchgängiges Verfahren zur Sicherung von Bargeld vor unbefugtem Zugriff innerhalb des Geldkreislaufs in Handel und Banken. Zur stationären Sicherung von Bargeld an Kassenarbeitsplätzen und Geldautomaten kommen Tresore zum Einsatz, in welche die Banknotenbehälter eingesetzt werden. Die Sicherung bei der Bargeldver- und Entsorgung erfolgt üblicherweise durch gepanzerte Fahrzeuge. Problematisch wird es aber immer an den Schnittstellen, wenn zum Beispiel Bargeld aus Kassensystemen entnommen oder im Geldautomaten nachgefüllt werden muß.
-Darüber hinaus ist die existierende Form der Bargeldsicherung mit sehr hohen Kosten verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Banknotenbehälter der eingangs genannten Art anzugeben, der eine lückenlose Sicherung des Bargeldkreislaufes zwischen Banken und den verschiedenen Einsatzorten im Geschäftsverkehr ermöglicht .
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß innerhalb des Gehäuses des Banknotenbehälters ein Sicherungsmechanismus angeordnet ist, der bei unautorisierter Manipulation an dem Banknotenbehälter die in dem Gehäuse enthaltenen Banknoten unbrauchbar macht.
Ein Banknotenbehälter der erfindungsgemäßen Art bietet Sicherheit sowohl im stationären Betrieb in einem Geldausgabeautomaten, automatischen Kassentresor oder dergleichen &iacgr;&ogr; als auch beim Transport, so daß eine durchgängige, lückenlose Sicherheit im Geldkreislauf erzielt werden kann.
Es ist zwar an sich bekannt, Behälter für Werttransporte zu bauen, die ihren Inhalt bei Attacken auf den Behälter zerstören. So gibt es beispielsweise Geldkoffer, deren Wände aus mit Glasfaser verstärktem Kunstharz bestehen, in die ein sehr feinmaschiges Drahtnetz eingelassen ist. Beschädigungen des Drahtnetzes lösen eine Explosion aus, die den Inhalt durch Farbe unbrauchbar macht, ohne daß die Schale des Koffers zerstört wird. Diese Koffer stellen aber nur eine Sicherung des Geldes während des Transportes dar. Für das Umladen des Geldes aus dem Koffer in die Geldkassetten eines Geldausgabeautomaten oder dergleichen entsteht dann die oben erwähnte Sicherheitslücke, da das Umfüllen der Banknoten nicht immer in einem gesicherten Raum erfolgen kann. Dieser Nachteil wird durch die erfindungsgemäße Lösung beseitigt.
Die erfindungsgemäße Banknotenkassette könnte in an sich bekannter Weise so ausgebildet sein, daß sie nach dem Einschieben in das Banknotenverarbeitungsgerät zunächst in diesem verriegelt wird und daß anschließend eine Klappe des Gehäuses geöffnet wird, durch die ein Abzugsmechanismus des Banknotenverarbeitungsgerätes Zugriff auf die in der Banknotenkassette gespeicherten Banknoten erhält. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Banknoten-
behälters hat aber das Gehäuse eine Durchtrittsöffnung für Banknoten, wobei innerhalb des Gehäuses mindestens eine Vorrichtung zum Abziehen und/oder geordneten Eingeben von Banknote angeordnet ist. Dies vereinfacht die Herstellung der Manipulationssicherheit des gesamten Banknotenbehälters, da ein einfacher Durchtrittsschlitz für Banknoten sicherheitstechnisch einfacher zu handhaben ist, als eine bewegliche Klappe, durch die der Abzugs- oder Eingabemechanismus in den Banknotenbehälter hineinragt. Ein weiterer &iacgr;&ogr; Vorteil, der besonders bei Geldautomaten zum Tragen kommt, ist darin zu sehen, daß auf eine Panzerung des Banknotenverarbeitungsgerätes oder den Einbau in einen Tresor verzichtet werden kann.
is Enthält der Banknotenbehälter mehrere Abteile zur Aufnahme unterschiedlicher Banknotensorten, so ist zweckmäßigerweise jedem Abteil eine eigene Abzugs- und/oder Eingabevorrichtung zugeordnet. Ein solcher Banknotenbehälter wäre beispielsweise in einem Geldautomaten oder an einem Kassenarbeitsplatz an Supermarktkassen oder dergleichen einsetzbar, um überschüssige Bargeldvorräte einzusammeln und überfallsicher aufzubewahren.
Um den Banknotenbehälter nicht mit überflüssiger Mechanik und Elektronik zu belasten, ist es zweckmäßig, wenn der Banknotenbehälter eine Schnittstelle zum Anschluß an die Stromversorgung und Steuereinheit des Banknotenverarbeitungsgerätes hat.
Der Sicherungstnechanismus ist zweckmäßigerweise kontaktfrei aktivierbar und deaktivierbar und auch vorzugsweise über eine Fernsteuerung auslösbar. Der letztere Fall ist wichtig, wenn der Banknotenbehälter als Ganzes in unbefugte Hände geraten ist und man den Inhalt unbrauchbar machen
möchte, bevor jemand überhaupt die Chance hat, durch Mani-
Φ·
pulation an dem Behälter an seinen Inhalt zu gelangen. Hierzu kann der Banknotenbehälter in an sich bekannter Weise mit einem Ortungssender versehen sein, so daß er gefunden und/oder gezielt angesteuert werden kann.
Die Sicherheit des Banknotenbehälters ist besonders groß, wenn der Sicherungsmechanismus nach dem Befüllen in einer Banknoten-Ladestation aktiviert wird, während des Transports zum, des Betriebes im und der Entnahme aus dem Banknotenverarbeitungsgerät sowie während des Rücktransports &iacgr;&ogr; zur Banknoten-Ladestation ununterbrochen aktiviert bleibt und auch nicht deaktivierbar ist und nur in der Banknoten-Ladestation deaktiviert werden kann.
Die Aktivierung und Deaktivierung des Sicherungsmechanisraus is kann auch über die Steuereinheit des Banknotenverarbeitungsgerätes erfolgen, dem er zugeordnet ist, so daß bestimmte Prozeduren verwendet werden können, die wiederum in der Datenverarbeitungseinrichtung des Banknotenverarbeitungsgerätes gesichert gespeichert sind.
Um die Banknoten in den Behälter einfüllen bzw. aus ihm entnehmen zu können, umfaßt das Gehäuse in an sich bekannter Weise einen Gehäusekörper und einen gegenüber diesem beweglichen Deckel, der an dem Gehäuse durch ein Schloß verriegelbar ist, wobei dieses zweckmäßigerweise kontaktfrei zu betätigen ist, um leichter zwischen einer zulässigen Schloßbetätigung und einem mechanischen Manipulationsversuch unterscheiden zu können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines
Geldein/-ausgabeautomaten,
Geldein/-ausgabeautomaten,
Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Bankno
tenkassette und
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung durch
eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen &iacgr;&ogr; Banknotenkassette.
Fig. 1 zeigt einen allgemein mit 10 bezeichneten Geldein/-ausgabeautomaten mit einem Schrank 12, der eine Vielzahl von Banknotenkassetten 14 enthält. Diese können über eine Tür 16 an der Rückseite des Schrankes in diesen eingeführt bzw. aus dem Schrank 12 entnommen werden. Der Schrank 12 enthält ferner eine Banknotentransportvorri.chtung 18 mit einem Sammeltransport 20 und zu den einzelnen Banknotenkassetten 14 führenden Einzeltransportstrecken 22. Der Sammeltransport 20 führt durch die Deckfläche 24 des Schrankes 12 zu einem Geldausgabefach 26 und einem Geldeingabefach 28, die innerhalb eines Bedienungsfeldes 30 an der Vorderseite eines Aufsatzes 32 vorgesehen sind, der im übrigen nicht dargestellte mechanische und elektronische Komponenten z.B. eine schematisch angedeutete Steuereinheit 33 des Banknotenein/- ausgabeautomaten enthält. Der soweit beschriebene Automat ist an sich bekannt und braucht daher nicht mehr erläutert zu werden.
Fig. 2 zeigt eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Banknotenkassette 14. Sie umfaßt ein Gehäuse 34 mit einem kastenförmigen Gehäuseunterteil 36, und einen Klappdeckel 38, der um eine Achse 40 schwenkbar an der Vorderwand _42 des Gehäuseunterteils 36 angelenkt ist und durch ein Schloß 44 verriegelbar ist. Das Gehäuseunterteil· 36 hat an seiner Vorderseite eine Kiappe 46, die um eine Achse 48
schwenkbar an dem Boden 50 des Gehäuseunterteils 36 angelenkt ist und durch einen nicht dargestellten, an sich bekannten Verriegelungs- und Stellmechanismus zwischen der in Fig. 2 mit ausgezogenen Linien angegebenen Schließstellung und einer gestrichelt eingezeichneten Offenstellung verschwenkt werden kann. Die Schließstellung entspricht der Transportstellung der Banknotenkassette. In der Offenstellung der Klappe 46 kann eine nicht dargestellte Abzugs/-eingabeeinheit des jeweiligen Einzeltransportes 22 in &iacgr;&ogr; dem Banknoteneingabe/- ausgabegerät in das Gehäuse 34 eingreifen, um Banknoten aus diesem zu entnehmen oder in das Gerät einzuführen.
An der Deckelinnenseite des Gehäuses 34 befindet sich ein Tinten- oder Farbstoff behälter 52, aus dem durch eine Explosionseinheit 54 Tinte über den gesamten Behälterinhalt versprüht werden kann. Die Explosionseinheit 54 wird durch eine Auslöseeinheit 56 ausgelöst. Die Auslöseeinheit 56 kann aktiviert und deaktiviert werden und spricht im aktivierten Zustand auf mechanische und elektronische Manipulationsversuche an dem Banknotenbehälter 14 an.
Eine noch höhere Sicherheit bietet die Banknotenkassette gemäß Fig. 3. Sie unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß Fig. 2 dadurch, daß eine Abzugs- und Zuführeinheit 58 für das Abziehen und das Zuführen von Banknoten innerhalb des Gehäuses 34 angeordnet ist, wobei in der Vorderwand 42 des Gehäuses 34 lediglich ein schmaler Schlitz 60 ausgebildet ist, durch den die Banknoten in den Behälter gelangen bzw. aus ihm herausgeführt werden können. Die Abzugs- und Zuführeinheit 58 selbst ist an sich bekannt und braucht nicht näher erläutert zu werden.
Innerhalb eines Gehäuses 34 können mehrere Abteile zur Aufnähme von Banknoten unterschiedlichen Wertes oder unterschiedlicher Art vorhanden sein, denen dann jeweils eine
Abzugs- und Zuführeinheit 58 zugeordnet ist, wobei diese Abteile in Blickrichtung auf die Fig. 3 hintereinander angeordent sind. Es ist aber auch denkbar, die Abteile übereinander anzuordnen. So könnten beispielsweise die in Fig. 1 dargestellten vier Einzelkassetten auch als Abteile einer einzigen Kassette ausgebildet sein, die als Ganzes in den Banknotenein/-ausgabeautomaten 10 eingesetzt bzw. aus ihm herausgenommen werden kann. Der Banknotenein/-ausgabeautomat 10 selbst enthält dann nur noch Baugruppen, für die kein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Sein Gehäuse muß deshalb nicht mehr gepanzert oder als Tresor ausgebildet sein.
Der erfindungsgemäße Banknotenbehälter kann als reine Auszahlungskassette oder auch für die Entnahme und Eingabe von Banknoten verwendet werden. Er kann auch so ausgebildet sein, daß das in einem Automaten eingenommene und in dem Banknotenbehälter geordnet abgelegte Geld nun zu einem anderen Automaten transportiert wird, wo es wieder ausgegeben werden kann. Damit wird praktisch zu keinem Zeitpunkt die Kassette geöffnet, so daß sich ein völlig geschlossener Geldkreislauf ohne die eingangs genannten Sicherheitslücken ergibt.
Ein weiterer, bereits oben angedeuteter wesentlicher Vorteil ergibt sich durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Banknotenbehälters an Kassenarbeitsplätzen. Die heutigen Kassenladen sind weder sicher noch intelligent in dem Sinne, daß es einen Schutz vor Manipulation oder Fehlbedienung gäbe. Wenn eine Kassierperson sich verzählt, fällt das dem Kassensystem nicht auf. Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird die Kassenlade von einem Banknotenbehälter mit mehren Abteilen gebildet, die unterschiedliche Banknoten in geringen Mengen aufnehmen und auszahlen können. Jedem dieser Abteile ist ein Schlitz für den Durchtritt der Banknote zugeordnet. Über diese Schlitzt können die Geldscheine in-
teraktiv eingezahlt und ausgezahlt werden. Dabei kann das Geld gezählt und der Bestand erfaßt werden. Ein manuelles Zählen des Geldes ist nicht mehr erforderlich. Das Geld ist dem Zugriff unbefugter Personen entzogen und gegenüber Manipulationen gesichert. Das Geld kann in dem Banknotenbehälter direkt transportiert werden oder aus dem Banknotenbehälter automatisch in einen gesicherten Transportbehälter überführt werden, der wiederum von einem erfindungsgemäßen Behälter gebildet wird.
Claims (10)
1. Banknotenbehälter, der ein verschließbares gesichertes Gehäuse (34) mit mindestens einem Speicherabteil zur Aufnahme mindestens einer Sorte von Banknoten hat und mit einer Banknotentransportvorrichtung (18) eines Banknotenverarbeitungsgerätes (10) koppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Gehäuses (34) des Banknotenbehälters (14) ein Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) angeordnet ist, der bei unautorisierter Manipulation an dem Banknotenbehälter (14) die in dem Gehäuse (34) enthaltenen Banknoten unbrauchbar macht.
2. Banknotenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34) eine Durchtrittsöffnung (60) für Banknoten hat und daß innerhalb des Gehäuses (34) mindestens eine Vorrichtung (58) zum Abziehen und/oder geordneten Eingeben von Banknoten angeordnet ist.
3. Banknotenbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Speicherabteil des Gehäuses (34) eine Abzugs- und/oder Eingabevorrichtung (58) zugeordnet ist.
4. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Schnittstelle zum Anschluß an die Stromversorgung und die Steuereinheit des Banknotenverarbeitungsgerätes (10) hat.
5. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) ferngesteuert auslösbar ist.
6. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) kontaktfrei aktivierbar und deaktivierbar ist.
7. Banknotenbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) nach dem Befüllen in einer Banknoten-Ladestation aktiviert wird, während des Transports zum, des Betriebes im und der Entnahme aus dem Banknotenverarbeitungsgerät (10) sowie des Rücktransports zur Banknoten-Ladestation ununterbrochen aktiviert bleibt und nicht deaktivierbar ist und nur in der Banknoten-Ladestation deaktiviert werden kann.
8. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) über die Steuereinheit des Banknotenverarbeitungsgerätes (10), dem der Behälter (14) zugeordnet ist, aktivierbar und deaktivierbar ist.
9. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus (52, 54, 56) einen Ortungssender enthält.
10. Banknotenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34) einen Gehäusekörper (36) und einen gegenüber diesem beweglichen Deckel (38) hat, der an dem Gehäusekörper (36) durch ein kontaktfrei zu betätigendes Schloß (44) verriegelbar ist.
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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Owner name: WINCOR NIXDORF INTERNATIONAL GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: WINCOR NIXDORF GMBH & CO. KG, 33106 PADERBORN, DE Effective date: 20020731 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
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