DE20080312U1 - Filterbeutel und Luftfiltervorrichtung - Google Patents
Filterbeutel und LuftfiltervorrichtungInfo
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Description
Sg/Schm
Die Erfindung betrifft einen Filterbeutel zum vertikalen Einhängen in eine Luftfiltervorrichtung, wobei der Filterbeutel eine in dem Filterbeutel positionierte Aufhängeeinrichtung, einen langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantel aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material und ein Bodenteil an einem Ende des langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantels aufweist. Die Erfindung betrifft ferner eine Luftfiltervorrichtung, die solche Filterbeutel aufweist.
Luftfiltervorrichtungen werden in einer Vielzahl von Industriezweigen zum Abscheiden von Staub und pulverförmigem Material aus einem Luftstrom eingesetzt. Der Luftstrom kommt typischerweise aus einer Spraytrocknungsvorrichtung o. ä., dabei kann es sich um Milchpulver, Pulver für die pharmazeutische Industrie etc. handeln. Luftfiltervorrichtungen werden ferner für andere Anwendungen benutzt, wie z. B. für Rauchgasreinigung, und bei der Luft kann es sich um die Atmosphärenluft oder andere Gase handeln.
Eine Luftfiltervorrichtung weist im wesentlichen ein Gehäuse auf, das durch eine Trennwand in eine Kammer für staubhaltige Luft und eine Reinluftkammer unterteilt ist. In der erfindungsgemäßen Luftfiltervorrichtung ist die Trennwand horizontal angeordnet, wobei die Kammer für staubhaltige Luft unterhalb der Trennwand und die Reinluftkammer oberhalb der Trennwand positioniert ist. Die Trennwand weist eine Anzahl von Öffnungen auf, und FiI-terelemente, z. B. Filterbeutel, sind in die Öffnungen eingehängt und erstrecken sich in die Kammer für staubhaltige Luft.
Die Kammer für staubhaltige Luft weist einen Luftstromeinlass und einen Auslass für pulverförmiges Material auf, und die Reinluftkammer weist einen Luftstromauslass auf.
Im Betrieb wird ein pulverförmiges Material enthaltender Luftstrom über den Luftstromeinlass in die Kammer für staubhaltige Luft geführt. Schwere Pulver-
partikel fallen auf den Boden der Kammer, von wo aus sie durch den Auslass für pulverförmiges Material entfernt werden können. Der pulverförmiges Material enthaltende Luftstrom wird zwangsweise durch die von der Trennwand hängenden Filterelemente geführt, und aufgrund des in den Filterelementen eingesetzten Filtermaterials lagert sich das pulverförmige Material in dem Luftstrom auf der Außenseite der Filterelemente ab. Die Reinluft in der Reinluftkammer verlässt die Luftfiltervorrichtung durch den Reinluftauslass.
Das auf der Außenseite der Filterelemente abgelagerte pulverförmige Material muss regelmäßig entfernt werden, um die Luftfiltervorrichtung betriebsbereit zu halten. Das Entfernen des abgelagerten Materials erfolgt dadurch, dass regelmäßig Spülluftimpulse in entgegengesetzter Richtung in jedes Filterelement abgegeben werden. Dadurch wird das auf der Außenseite jedes Filterelements abgelagerte pulverförmige Material "abgeblasen", und das Filter erhält seine Filterleistung zurück.
Es ist ferner bekannt, die Filterelemente durch Aufbringen einer Spülflüssigkeit auf die Außenseite der Filterelemente einer Nassreinigung zu unterziehen, wobei die Filterelemente nicht aus der Filtervorrichtung genommen zu werden brauchen, dabei handelt es sich um die sogenannte vor-Ort-Reinigung oder CIP (cleaning in place). Wenn eine gründliche CIP erforderlich ist, ist es auch möglich, eine Spülflüssigkeit auf die Innenseite jedes Filterelements aufzubringen. Ein ClP-Verfahren dieser Art ist z. B. in US-A-5,795,359 beschrieben.
Generell ist ein Aufbringen von Spülflüssigkeit auf die Innenseite eines Filterelements nur möglich, wenn das Filtermaterial flüssigkeitsdurchlässig ist, so dass die Spülflüssigkeit die Filterelemente durch das Filtermaterial verlassen kann. Wenn das Filtermaterial nicht oder kaum flüssigkeitsdurchlässig ist, sollte keine Spülflüssigkeit für die Innenseite der Filterelemente verwendet werden.
In EP-Al-0,572,356 wird jedoch eine Filtervorrichtung mit einer CIP-Einrichtung zum Aufbringen einer Spülflüssigkeit auf die Innenseite von Filterele-
menten mit einem Filtermaterial, das flüssigkeitsundurchlässig sein kann, beschrieben. In dieser Filtervorrichtung weist jedes Filterelement ein manuell betätigtes Ventil im Bodenteil des Filterelements auf. Nach dem Aufbringen der Spülflüssigkeit auf die Innenseite des Filterelements wird das Ventil geöffnet und kann die Spülflüssigkeit das Filterelement durch das offene Ventil verlassen. Bei dieser Anordnung ist jedoch eine Steuer- und Betätigungseinrichtung zum Öffnen des Ventils zum richtigen Zeitpunkt während des Reinigungsvorgangs erforderlich.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Filterbeutel, wie im Oberbegriff erwähnt, bereitzustellen, der für die Innenreinigung mit einer Spülflüssigkeit geeignet ist und bei dem die oben beschriebenen Nachteile nicht vorkommen.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Luftfiltervorrichtung mit einer Einrichtung zum GIP-Reinigen bereitzustellen, bei der die oben beschriebenen Nachteile nicht vorkommen.
Die erste Aufgabe wird durch Bereitstellen des im Oberbegriff genannten Luftfilterbeutel gelöst, und zwar derart, dass das Bodenteil eine Einrichtung aufweist, die es einer Flüssigkeit ermöglicht, den Filterbeutel nur unter Einfluss der Schwerkraft und/oder des im Inneren des Filterbeutels herrschenden Luftdrucks zu verlassen.
Dadurch ist sichergestellt, dass eine auf die Innenseite des Filterbeutels aufgebrachte Spülflüssigkeit den Filterbeutel durch das Bodenteil verlassen kann, ohne dass dafür eine manuell zu betätigende mechanische Einrichtung verwendet wird.
Bei einer bevorzugten ersten Ausführungsform besteht das Bodenteil aus einem flexiblen bahnförmigen Material, das in wesentlich stärkerem Maße flüssigkeitsdurchlässig ist als das bahnförmige Material, das den langgestreckten rohrförmigen Außenmantel bildet. Bei dieser Ausführungsform ist der Filter-
beutel sehr einfach ausgeführt und der Konfiguration herkömmlicher Filterbeutel sehr ähnlich, obwohl er aus einem anderen Material mit anderen Durchlässigkeitseigenschaften gefertigt ist.
Ein Filterbeutel dieses Typs kann vorzugsweise einen langgestreckten rohrförmigen Außenmantel, der aus einem Material mit einer Schicht aus Polytetrafluorethylen (PTFE) gefertigt ist, und ein Bodenteil aus Filz aufweisen. Diese Materialien sind normale Filtermaterialien, die in einer neuen Kombination verwendet werden.
Bei einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Filterbeutels weist das Bodenteil ein Rückschlagventil auf, das den Eintritt staubhaltiger Luft in den Filterbeutel verhindert, jedoch das Austreten einer Spülflüssigkeit aus dem Inneren des Filterbeutels ermöglicht.
Das Rückschlagventil kann ein Ventil eines geeigneten Typs sein, es ist jedoch vorzugsweise ein Lippenventil, das durch ein Schwimmerventil ergänzt werden kann.
Erfindungsgemäß weist die Luftfiltervorrichtung zum Filtern eines staub- oder pulverhaltigen Luftstroms eine Kammer für staubhaltige Luft und eine Reinluftkammer auf, die durch eine im wesentlichen horizontale Trennwand voneinander getrennt sind, wobei die Trennwand eine Anzahl von Öffnungen aufweist, in die Filterbeutel eingehängt sind, zum Zwecke der CIP-Reinigung eine Einrichtung zum Aufbringen einer Flüssigkeit auf die Innenseite der Filterbeutel in der Reinluftkammer vorgesehen ist und jeder Filterbeutel einen langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantel aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material und ein Bodenteil an einem unteren Ende des langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantels aufweist. Die zweite Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Bodenteil der Filterbeutel eine Einrichtung aufweist, die es einer Flüssigkeit ermöglicht, den Filterbeutel nur unter Einfluss der Schwerkraft und/oder des im Innern des Filterbeutels herrschenden Luftdrucks zu verlassen.
Dadurch wird erreicht, dass das Innere der im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Filterbeutel einer CIP-Reinigung unterzogen werden kann, ohne dass dafür, wie beim Stand der Technik, eine manuell betätigte mechanische Einrichtung verwendet wird.
Jeder Filterbeutel kann vorzugsweise eine Struktur aufweisen, wie sie oben mit Bezug auf das Bodenteil beschrieben ist, d. h. mit einem in geringerem Maße flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material oder einem Rückschlagventil im Bodenteil.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist das Bodenteil jedes Filterbeutels ein hohles Rohr auf, das mit dem unteren Ende des langgestreckten, rohrförmigen flexiblen Außenmantels verbunden ist und zu der Außenseite der Kammer für staubhaltige Luft führt. Bei dieser Ausführungsform ist sichergestellt, dass das untere Ende des Filterbeutels nie zum Inneren der Kammer für staubhaltige Luft hin offen ist, so dass jederzeit eine hohe Filterleistung aufrechterhalten wird.
Vorzugsweise weist die Einrichtung zum Aufbringen einer Flüssigkeit auf die Innenseite der Filterbeutel einen beweglichen Arm auf, der mit Sprühdüsen versehen ist, die nacheinander in Positionen oberhalb unterschiedlicher Filterbeutel bewegbar sind.
Die Verwendung eines beweglichen Arms, der mit Sprühdüsen versehen ist, bietet einige generelle Vorteile gegenüber dem Stand der Technik, bei dem die Sprühdüsen unbeweglich oberhalb jedes oder in jedem Filterbeutel montiert sind. Bei Verwendung eines beweglichen Arms ist es möglich, weniger Sprühdüsen einzusetzen als bei Luftfiltervorrichtungen gemäß dem Stand der Technik, was wiederum zum Einsatz von weniger Rohren mit einer weniger komplizierten Struktur innerhalb der Filtervorrichtung führt. Dies minimiert die Herstellungskosten und macht ferner eine Rohrstruktur erforderlich, die mittels anderer Sprühdüsen leichter zu reinigen ist als die komplizierte unbe-
wegliche Rohrstruktur von dem Stand der Technik entsprechenden Vorrichtungen.
Bei einer ersten Ausführungsform sind die Filterbeutel in konzentrischen Kreisen in der Trennwand angeordnet, wobei der bewegliche Arm um eine Achse im Zentrum der konzentrischen Kreise drehbar ist, und bei einer zweiten Ausführungsform sind die Filterbeutel in Reihen angeordnet, wobei der drehbare Arm mehrere Reihen überspannt und entlang der Reihen bewegbar ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass die oben beschriebene Verwendung eines mit Sprühdüsen bestückten beweglichen Arms nicht nur in Zusammenhang mit einer erfindungsgemäßen Luftfiltervorrichtung möglich ist, sondern auch bei anderen Luftfiltervorrichtungen möglich ist, bei denen eine CIP-Reinigung im Inneren der Filterelemente erforderlich ist.
Daher kann eine Luftfiltervorrichtung zum Filtern eines staub- oder pulverhaltigen Luftstroms, die eine Kammer für staubhaltige Luft eine Reinluftkammer aufweist, welche durch eine im wesentlichen horizontale Trennwand voneinander getrennt sind, in der eine Anzahl von Öffnungen ausgebildet sind, in die Filterelemente eingehängt sind, einen beweglichen Arm aufweisen, der mit Sprühdüsen bestückt ist, die nacheinander in Positionen oberhalb unterschiedlicher Filterelemente bewegbar sind.
Auch hier können die Filterelemente in konzentrischen Kreisen in der Trennwand angeordnet sein, wobei der bewegliche Arm um eine Achse im Zentrum der konzentrischen Kreise drehbar ist, oder können die Filterelemente in Reihen angeordnet sein, wobei der bewegliche Arm mehrere Reihen überspannt und entlang der Reihen bewegbar ist. Bei den Filterelementen kann es sich um Filterbeutel oder andere Arten von Luftfilterelementen handeln.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen genauer erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer Luftfiltervorrichtung mit einer CIP-Rei-
nigungseinrichtung,
Fig. 2 ein Oberteil eines erfindungsgemäßen Filterbeutels,
Fig. 3 ein Bodenteil einer ersten Ausführungsform eines erfindungsge
mäßen Filterbeutels,
Fig. 4 ein Bodenteil einer zweiten Ausführungsform eines erfindungs-
gemäßen Filterbeutels,
Fig. 5 ein Bodenteil einer modifizierten zweiten Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Filterbeutels, und
Fig. 6 eine Luftfiltervorrichtung gemäß einer spezifischen Ausführungs
form der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Gesamtansicht einer Luftfiltervorrichtung, bei dieser Ausführungsform ein Beutelfilter 1, die eine Kammer für staubhaltige Luft 2 und eine Reinluftkammer 3 aufweist, die durch eine horizontale Trennwand 4 voneinander getrennt sind. Die Trennwand 4 weist eine Anzahl von Öffnungen auf, in die Filterbeutel 5 eingehängt sind, die von der Trennwand 4 herabhängen. Aus Gründen der Klarheit sind in Fig. 1 nur sechs Filterbeutel 5 gezeigt, obwohl die Anzahl von Filterbeuteln je nach Verwendung des Beutelfilters 1 von eins bis mehreren Tausend variieren kann.
Oberhalb der Filterbeutel 5 ist eine Anzahl von Venturidüsen 6 angeordnet, die einen nach unten gerichteten Luftstrom in die Filterbeutel 5 leiten können. Im Betrieb wird diese sogenannte Spülluft regelmäßig jedem Filterbeutel 5 zugeführt, um abgelagertes Material von der Außenfläche der Filterbeutel 5 abzublasen. Auf der linken Seite von Fig. 1 sind drei Venturidüsen 6 oberhalb dreier Filterbeutel 5 positioniert. Ähnlich sind auf der rechten Seite von Fig. 1 zwei Venturidüsen 6 oberhalb zweier nicht gezeigter Filterbeutel positioniert.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Filterbeutel 5 in konzentrischen Kreisen angeordnet, wobei die Venturidüsen 6 über einen Arm mit einer drehbaren Luftverteilungseinrichtung 7 verbunden sind, welche mittig in der Reinluftkammer 3 angeordnet ist.
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Diese Anordnung verdeutlicht, dass die Anzahl von Venturidüsen 6 wesentlich geringer sein kann als die Anzahl von Filterbeuteln 5, da jede Venturidüse 6 sämtlichen Filterbeuteln 5, die in demselben konzentrischen Kreis angeordnet sind, Spülluft zuführen kann.
Zur Durchführung einer CIP-Reinigung auf den Außenflächen der Filterbeutel sind Sprühdüsen 8 auf der Unterseite der Trennwand 4 zwischen den Filterbeuteln 5 angeordnet, und weitere Sprühdüsen 9 sind in der Kammer für staubhaltige Luft 2 unterhalb der Filterbeutel 5 vorgesehen. Eine Reinigungsflüssigkeit kann den Sprühdüsen 8,9 über Zuführrohre 10 und 11 zugeführt werden. Während der CIP-Reinigung werden die Außenflächen der Filterbeutel 5 mit der Reinigungsflüssigkeit besprüht, die sich verteilt und/oder abgelagertes Material wegspült. Die das abgelagerte Material enthaltende Flüssigkeit tropft vom Bodenteil der Filterbeutel 5 und läuft zum Auslass 12 der Kammer für staubhaltige Luft 2.
Die Kammer für staubhaltige Luft 2 weist ferner einen seitlichen Eingang 13 für den pulverförmiges Material enthaltenden Luftstrom auf.
Das Beutelfilter 1 weist ferner Sprühdüsen 14 auf, die bei der dargestellten Ausführungsform wie die Venturidüsen 6 auf einem drehbaren Arm montiert sind. Auf der rechten Seite von Fig. 1 sind die Sprühdüsen 14 oberhalb des offenen oberen Endes der Filterbeutel 5 positioniert, während die Sprühdüsen 14 auf der linken Seite von Fig. 1 oberhalb weiterer nicht gezeigter Filterbeutel positioniert sind. Eine Reinigungsflüssigkeit kann den Sprühdüsen 14 über eine Zuführleitung 15 zugeführt werden.
Eine CIP-Reinigung der Filterbeutel 5 kann jedes Mal dann vorgesehen sein, wenn das Produkt gewechselt wird, oder regelmäßig als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung der Entstehung von Bakterien oder erforderlichenfalls zu jedem anderen Zeitpunkt. Wie oben erwähnt, erfolgt die CIP-Reinigung durch Besprühen der Außenfläche sowie der Innenfläche der Filterbeutel 5 mit einer den Sprühdüsen 8, 9 und 14 zugeführten Reinigungsflüssigkeit. Weitere Sprühdüsen 16 können in der Reinluftkammer 3 zum Reinigen der Reinluftkammer 3 selbst vorgesehen sein. Ein Auslass 17 ist am Rand der Trennwand 4 zum Sammeln gebrauchter Reinigungsflüssigkeit vorgesehen.
Die Sprühdüsen 14 sind vorzugsweise derart angeordnet, dass sie die Reinigungsflüssigkeit auf die Innenfläche der Filterbeutel 5 sowie auf die Oberfläche der Trennwand 4 im Bereich zwischen den Filterbeuteln 5 sprühen. Dies ist in Fig. 2 dargestellt, in der ein Querschnitt durch die Trennwand 4 mit einem Filterbeutel 5 und einer oberhalb des Filterbeutels 5 positionierten Sprühdüse 14 gezeigt ist.
Der Filterbeutel weist ein Filtertuch 18 auf, das von einem Drahtgeflecht mit längslaufenden Drahtelementen 19, die durch kreisförmige Ringelemente 20 miteinander verbunden sind, gehalten wird. Das obere Ende des Filterbeutels 5 ist derart angeordnet, dass es fest in einer Öffnung in der Trennwand 4 gehalten werden kann.
Die Sprühdüse 14 versprüht die Reinigungsflüssigkeit vorzugsweise in Form eines Kegels und noch besser in Form einer Pyramide, wodurch mehr Sprühdüsen die Gesamtfläche der Trennwand 4 ohne Überlappung abdecken können.
Erfindungsgemäß besteht das Filtertuch 18 aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material mit sehr kleinen Öffnungen zur Gewährleistung einer guten Filterleistung. Das Filtertuch 18 kann vom Typ einer sogenannte Membran sein, die das Eintreten von Luft in das Innere des Filterbeutels 5 ermöglicht, während sich selbst sehr feine Staubpartikel und
pulverförmiges Material auf der Außenfläche des Filterbeutels 5 ablagern. Ein Filtertuch 18 dieses Typs könnte ein mit einer Schicht Polytetrafluorethylen (PTFE) versehenes Gewebe sein.
Die Verwendung eines im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Materials als Filtertuch bedeutet jedoch, dass eine Reinigungsflüssigkeit, die in das Innere eines Filterbeutels 5 gesprüht wird, den Filterbeutel 5 nicht verlassen kann, wenn dafür keine besonderen Vorkehrungen getroffen worden sind. Daher weist das Bodenteil des Filterbeutels 5 erfindungsgemäß eine Einrichtung auf, die es einer Flüssigkeit ermöglicht, den Filterbeutel 5 nur unter Einfluss der Schwerkraft und/oder des im Inneren der Filterbeutel 5 herrschenden Luftdrucks zu verlassen.
Fig. 3 zeigt eine erste Ausführungsform des Bodenteils eines erfindungsgemäßen Filterbeutels 5. Der Filterbeutel 5 weist ein Filtertuch 18 aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Material auf, wie oben beschrieben, wobei das Filtertuch 18 den langgestreckten rohrförmigen Teil des Filterbeutels 5 bildet. Ein Bodentuch 21, das an das rohrförmige Teil angenäht oder anderweitig mit diesem verbunden ist, weist ein bahnförmiges Material auf, das in wesentlich stärkerem Maße flüssigkeitsdurchlässig ist als das Filtertuch 18. Dadurch kann Flüssigkeit, die in das Innere des Filterbeutels 5 eingetreten ist, den Filterbeutel 5 einfach durch Durchlaufen des Bodentuchs 21 verlassen. Das Bodentuch 21 kann aus Filz oder einem anderen typischerweise in Filterbeuteln 5 verwendeten Material gefertigt sein.
Da das Bodentuch 21 flüssigkeitsdurchlässig ist, während das bei dem Filtertuch 18 nicht der Fall ist, ermöglicht das Bodentuch 21 den Eintritt größerer Staubpartikel in den Filterbeutel 5 als das Filtertuch 18. Da jedoch das Bodentuch 21 nur ungefähr 1-5 % des gesamten Filterbereichs des Filterbeutels 5 darstellt, ist die Effizienz des Filterbeutels 5 kaum beeinträchtigt.
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Wenn es jedoch unbedingt erforderlich ist, dass ein flüssigkeitsundurchlässiges Filtertuch auch im Bodenteil verwendet wird, muss eine andere Anordnung vorgesehen werden.
Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Filterbeutels 5. Bei dieser Ausführungsform weist das Bodenteil ein im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges bahnförmiges Material 22 auf, das aus demselben Material bestehen kann wie das Filtertuch 18. Der mittlere Teil des Bodenteils ist derart konfiguriert, dass er ein Lippenventil 23 bildet, das bei der Filtration den Eintritt von Staubpartikeln in den Filterbeutel 5 verhindert, jedoch bei der CIP-Reinigung das Austreten der im Inneren des Filterbeutels 5 befindlichen Reinigungsflüssigkeit aus dem Filterbeutel 5 ermöglicht.
Das Lippenventil 23 ist derart konfiguriert, dass es das Bodenteil wirksam verschließt, wenn der Druck in der Reinluftkammer 3 niedriger ist als der Druck in der Kammer für staubhaltige Luft 2, was während der Filtration der Fall ist. Somit hat der Filterbeutel 5 eine Filterleistung, die der eines Filterbeutels entspricht, der vollständig aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt ist und bei dem kein Ventil im Bodenteil vorgesehen ist.
Während des CIP-Reinigungsvorgangs, bei dem eine Reinigungsflüssigkeit in das Innere des Filterbeutels 5 geleitet wird, öffnet sich jedoch das Lippenventil 23 und ermöglicht es der Reinigungsflüssigkeit, den Filterbeutel 5 allein durch den Einfluss der Schwerkraft und/oder durch Erzeugung eines Überdrucks im Innern des Filterbeutels 5 zu verlassen.
Fig. 5 zeigt eine prinzipielle Modifizierung der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform. Bei dieser modifizierten Ausführungsform wird das Lippenventil 23 durch ein Schwimmerventil mit einem kugelförmigen Schwimmer 24 und einem Sitz 25 für den Schwimmer 24 ergänzt. Das Lippenventil 23 stellt sicher, dass während der Filtration keine staubhaltige Luft durch das Bodenteil in den Filterbeutel eintritt, während das Schwimmerventil sicherstellt, dass sich das
Bodenteil des Filterbeutels nicht öffnet, wenn Spülluftimpulse in das Innere des Filterbeutels abgegeben werden, um auf der Außenseite des Filterbeuteis abgelagertes Material "abzublasen". Dadurch wird sichergestellt, dass die Spülluft den Filterbeutel durch den langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantel und nicht durch das Bodenteil verlässt. Die Ventilkombination ermöglicht es jedoch, dass eine in das Innere des Filterbeutels gelieferte Reinigungsflüssigkeit den Filterbeutel durch das Bodenteil verlässt.
Das Bodenteil des Filterelements kann eine andere Ventilanordnung als ein Lippenventil oder ein Lippenventil in Kombination mit einem Schwimmerventil aufweisen. Ein Fachmann auf dem Ventilsektor kann sich leicht andere einsetzbare Ventilkonstruktionen vorstellen.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der die Filterleistung auf einem hohen Niveau gehalten wird, obwohl in das Innere der Filterbeutel 5 geleitete Flüssigkeit den Filterbeutel während der CIP-Reinigung verlassen kann. Die Luftfiltervorrichtung entspricht im wesentlichen dem in Fig. 1 gezeigten Beutelfilter, und es werden gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile verwendet. Ähnlich arbeitet das in Fig. 6 dargestellte Beutelfilter auch im wesentlichen in der gleichen Weise wie das in Fig. 1 dargestellte Beutelfilter, und die Arbeitsweise wird hier nicht wiederholt.
In Fig. 6 ist das untere Ende jedes Filterbeutels 5 mit einem Anschlussteil 26 verbunden, das zusammen mit weiteren Anschlussteilen 26 mit einem oder mehreren Ablaufrohren 27 verbunden ist, die wiederum zu der Außenseite der Kammer für staubhaltige Luft 2 führen.
Bei dieser Ausführungsform ist das Bodenteil jedes Filterbeutels 5 zu dem Anschlussteil 26 hin offen. Das bedeutet, dass das Bodenteil jedes Filterbeutels 5 selbst keine spezielle Einrichtung aufweist, die das Eintreten von Staub in den Filterbeutel 5 verhindert. Stattdessen weist das Bodenteil jedes Filterbeutels 5 eine Verbindungseinrichtung zum festen Verbinden des Filterbeutels 5 mit dem Anschlussteil 26 auf.
Während der CIP-Reinigung des Inneren der Filterbeutel 5 wird eine Reinigungsflüssigkeit den Sprühdüsen 14 zugeführt, die nacheinander oberhalb der Filterbeutel 5 positioniert werden, wie oben beschrieben. Die Reinigungsflüssigkeit verteilt sich und/oder spült Material ab, das sich auf der Innenfläche jedes Filterbeutels 5 abgelagert hat, und da der Außenmantel 18 des Filterbeutels 5 im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist, verbleibt die Reinigungsflüssigkeit auf der Innenfläche und läuft zu dem Anschlussteil 26 und weiter zu dem Ablaufrohr 27, an dem es zur möglichen Wiederverwendung gesammelt werden kann.
Claims (16)
1. Filterbeutel (5) zum vertikalen Einhängen in eine Luftfiltervorrichtung (1), der eine Aufhängevorrichtung im Inneren des Filterbeutels (5), einen langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantel (18) aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material und ein Bodenteil an einem Ende des langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantels (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil eine Einrichtung aufweist, die es einer Flüssigkeit ermöglicht, den Filterbeutel (5) nur unter Einfluss der Schwerkraft und/oder des im Inneren des Filterbeutels (5) herrschenden Luftdrucks zu verlassen.
2. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil aus einem flexiblen bahnförmigen Material (21) besteht, das in wesentlich stärkerem Maße flüssigkeitsdurchlässig ist als das bahnförmige Material, das den langgestreckten rohrförmigen Außenmantel (18) bildet.
3. Filterbeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der langgestreckte rohrförmige Außenmantel (18) aus einem Material gefertigt ist, das eine Schicht aus Polytetrafluorethylen aufweist, und dass das Bodenteil aus Filz gefertigt ist.
4. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil ein Rückschlagventil aufweist.
5. Filterbeutel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückschlagventil ein Lippenventil (23) ist.
6. Filterbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Lippenventil durch ein Schwimmerventil ergänzt wird.
7. Luftfiltervorrichtung zum Filter n eines staub- oder pulverhaltigen Luftstroms, mit einer Kammer für staubhaltige Luft (2) und einer Reinluftkammer (3), die durch eine im wesentlichen horizontale Trennwand (4) voneinander getrennt sind, welche eine Anzahl von Öffnungen aufweist, in die Filterbeutel (5) eingehängt sind, wobei zum Zwecke der CIP- Reinigung eine Einrichtung zum Aufbringen einer Flüssigkeit auf die Innenseite der Filterbeutel (5) in der Reinluftkammer (3) vorgesehen ist, wobei jeder Filterbeutel (5) einen langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantel (18) aus einem im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen bahnförmigen Material und ein Bodenteil an einem unteren Ende des langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantels (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil eine Einrichtung aufweist, die es einer Flüssigkeit ermöglicht, den Filterbeutel (5) nur unter Einfluss der Schwerkraft und/oder des im Inneren des Filterbeutels (5) herrschenden Luftdrucks zu verfassen.
8. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil aus einem flexiblen bahnförmigen Material (21) besteht, das in wesentlich stärkerem Maße flüssigkeitsdurchlässig ist als das bahnförmige Material, das den langgestreckten rohrförmigen Außenmantel (18) bildet.
9. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der langgestreckte rohrförmige Außenmantel (18) aus einem Material gefertigt ist, das eine Schicht aus Polytetrafluorethylen aufweist, und dass das Bodenteil aus Filz gefertigt ist.
10. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil ein Rückschlagventil aufweist.
11. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückschlagventil ein Lippenventil (23) ist.
12. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Lippenventil durch ein Schwimmerventil ergänzt wird.
13. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil jedes Filterbeutels (5) ein hohles Rohr (24) aufweist, das mit den unteren Ende des langgestreckten rohrförmigen flexiblen Außenmantels (18) verbunden ist und zu der Außenseite der Kammer für staubhaltige Luft (2) führt.
14. Luftfiltervorrichtung nach einem der Ansprüche 7-13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Aufbringen einer Flüssigkeit auf die Innenseite der Filterbeutel (5) einen beweglichen Arm aufweist, der mit Sprühdüsen (14) versehen ist, die nacheinander in Positionen oberhalb unterschiedlicher Filterbeutel (5) bewegbar sind.
15. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterbeutel (5) in konzentrischen Kreisen in der Trennwand (4) angeordnet sind und dass der bewegliche Arm um eine Achse im Zentrum der konzentrischen Kreise drehbar ist.
16. Luftfiltervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterbeutel (5) in Reihen angeordnet sind und dass der bewegliche Arm eine Anzahl von Reihen überspannt und entlang der Reihen beweglich ist.
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