DE2002924B - Förderband - Google Patents
FörderbandInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Förderband, insbesondere für Anlagen zur Herstellung von Spanplatten,
Faserplatten u. dgl., bei denen das Förderband um eine Ablegenase mit kleinem Krümmungsradius geführt
ist, bestehend aus einer endlosen Kunststoffbahn aus thermoplastischem Kunststoff mit darin
eingebetteter Gewebearmierung, deren Kettfaden in Förderbandlängsrichtung und deren Schußfäden quer
dazu verlaufen, wobei die Kunststoffbahn und die Gewebearmierung mit gemeinsamer Stoßnaht aneinander
angeschlossene Enden aufweisen und die Stoßnaht von zusätzlichen Verbindungsmitteln überdeckt
ist.
Bei einem bekannten Förderband ähnlicher Gattung (vgl. deutsche Patentschrift 477 293) besteht das
Förderband aus einer gummiimprägnierten Gewebebahn, deren gestoßene Enden mittels von einem Forderbandende
zum anderen verlaufende Schnüre verbunden sind. Auf diese Verbindungsstelle ist anschließend
eine von Schußfäden befreite gummiimprägnierte Gewebebahn aufvulkanisiert. Insbesondere
bei hohen Beanspruchungen und extrem kleinem Krümmungsradius (von z. B. nur einigen Millimetern)
werden an der Ablegenase vorzeitiger Verschleiß und Bruch der Überlappungsnaht beobachtet.
Die Reparatur der Bruchstelle bedingt Verkürzung und ist außerdem aufwendig. Vor allem stört die
durch Bruch und Reparatur bedingte Fertigungsunterbrechung der gesamten Anlage, in welche das Förderband
integriert ist. Auch führen die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zu einer verhältnismäßig
starken Verdickung des Förderbandes im Bereich der Stoßstelle.
Bei Förderbändern fremder Gattung (vgl. britische Patentschrift 242405) ist es bekannt, die Enden des
Förderbandes im Bereich der Stoßstelle mittels Klammern zu verbinden und die Verbindungsstelle
durch eine Auflage abzudecken oder (vgl. deutsche Patentschrift 533 399) die Stoßstelle mittels biegsamer
Laschen zu überbrücken, die mittels Schraubenbolzen an die Enden angeschlossen sind. Für Förderbänder,
die eine Umlenkung um extrem kleine Krümmungsradien erfahren, sind diese Maßnahmen
nicht geeignet. Das gilt auch für die Maßnahmen (vgl. britische Patentschrift 753 291), auf die Enden
eines Förderbandes eine diese Enden überbrückende Hülse aufzuschieben und durch Vernähen den Verbund
herzustellen.
De1 Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei
einem Förderband der eingangs beschriebenen Gattung die Verbindung so einzurichten, daß auch extrem
kleine Krümmungsradien umfahren werden können, ohne daß vorzeitiger Verschleiß im Bereich
der Verbindungsstelle auftritt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch ge ■ löst, daß ein Abschnitt der Kunststoffbahn als Verbindungsstreifen
auf die Unterseite der schräg zur Transportrichtung des Förderbandes verlaufender·
Stoßnaht aufgeschweißt ist, wobei die Schußfäden der Gewebearmierung des Verbindungsstreifens :r.
Transportrichtung und deren Kettfaden quer zar Transportrichtung verlaufen.
Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß mit einem erfindungsgemäßen Förderband auch extrem
kleine Krümmungsradien umfahren werden können. Das beruht darauf, daß die geringe Elastizität
aus aufeinanderliegendem Förderband und Verbindungsstreifen im Bereich der Stoßnaht durch dic
höhere Elastizität des Verbindungsstreifens in Richtung der Schußfäden kompensiert wird. Dabei ist das
Förderband auch für extreme Beanspruchungen geeignet. Die Lebensdauer der Schweißverbindung entspricht
im wesentlichen der Lebensdauer des Förderbandes insgesamt. Das alles gilt insbesondere dann,
wenn nach einem besonderen Vorschlag der Erfindung die Gewebearmierung des Verbindungsstreifens
und/oder des Förderbandes aus Kunststoffmonofilament besteht.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden
Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt
F i g. 1 perspektivisch und schematisch ein erfindungsgemäßes Förderband,
F i g. 2 den vergrößerten Ausschnitt A aus dem
Gegenstand nach Fi g. 1,
F i g. 3 einen Schnitt in Richtung B-B durch den
Gegenstand nach F i g. 2.
Das in den Figuren dargestellte Förderband ist insbesondere für Anlagen zur Herstellung von Spanplatten,
Faserplatten u. dgl. bestimmt. Dabei soll das Förderband 1, wie die F i g. 1 andeutet, um eine Ablegenase
2 mit kleinem Krümmungsradius bei 3 geführt werden können. Die übrigen Elemente der Förderanlage
wie Transportrollen, Antriebsrollen u. dgl. sind in Fi g. I nicht dargestellt worden, weil sie nicht
zur Erfindung gehören.
Das Förderband 1 selbst besteht in seinem grundsätzlichen Aufbau zunächst aus durch Schweißverbindung
S der Enden endloser Kunststoffbahn 4 aus thermoplastischem Kunststoff mit darin eingebetteter
Gewebearmierung 5, 6, wobei die Kettfäden 5 in Förderbandlängsrichtung,
die Schußfäden 6 quer dazu verlaufen. Letzteres entnimmt man aus einer verglei-
chenden Betrachtung der Fig.2 und3. Die Fig 3
macht besonders deutlich, daß erfindungsgemäß die Kunststoffbahn im Bereich der SchweißTerbin-
dungS mit Stoßnaht? aneinander anglscEsene
Enden aufweist und auf die Unterseite dir Stoßnaht
auf die Enden em Verbindungsstreifens aufgeschweißt
ISt. Die StnRnshtT ..,Jk-..Γ. · . ..=
und
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In Fig.3 ist besonders deutlich erkennbar, daß der Verbindungsstreifen 8, der ebenfalls aus thermoplastischem Kunststoff besteht, eine Gewebearmierung 10, 11 aus Schuß- und Kettfäden 10 bzw. 11 aufweist. Es mag sich dabei um einen Abschnitt der Kunststoffbahn 4 handeln, der als Verbindungsstreifen8 eingesetzt ist. In dem Verbindungsstreifens verlaufen die Schußfäden 10 in Transportrichtung, die Kettfäden 11 verlaufen quer dazu. In den Rahmen der Erfindung gehört eine Abweichung, bei der die Schußfäden in der Richtung verlaufen, die in F i g. 2 durch die strichpunktierte Linie 12 angedeutet ist. — Im allgemeinen besteht die Gewebearmierung 5, 6 bzw. 10,11 sowohl des Förderbandes 1 als auch des Verbindungsstreifens 8 aus Kunststoffmonofilament.
In Fig.3 ist besonders deutlich erkennbar, daß der Verbindungsstreifen 8, der ebenfalls aus thermoplastischem Kunststoff besteht, eine Gewebearmierung 10, 11 aus Schuß- und Kettfäden 10 bzw. 11 aufweist. Es mag sich dabei um einen Abschnitt der Kunststoffbahn 4 handeln, der als Verbindungsstreifen8 eingesetzt ist. In dem Verbindungsstreifens verlaufen die Schußfäden 10 in Transportrichtung, die Kettfäden 11 verlaufen quer dazu. In den Rahmen der Erfindung gehört eine Abweichung, bei der die Schußfäden in der Richtung verlaufen, die in F i g. 2 durch die strichpunktierte Linie 12 angedeutet ist. — Im allgemeinen besteht die Gewebearmierung 5, 6 bzw. 10,11 sowohl des Förderbandes 1 als auch des Verbindungsstreifens 8 aus Kunststoffmonofilament.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Förderband, insbesondere für Anlagen zur Herstellung von Spanplatten, Faserplatten u. dgl.,
bei denen das Förderband um eine Ablegenase mit kleinem Krümmungsradius geführt ist, bestehend
aus einer endlosen Kunststoffbahn aus thermoplastischem Kunststoff mit darin eingebetteter
Gewebearmierung, deren Kettfaden in Förderbandlängsrichtung und deren Schußfäden quer
dazu verlaufen, wobei die Kunststoffbahn und die Gewebearmierung mit gemeinsamer Stoßnaht
aneinander angeschlossene Enden aufweisen und die Stoßnaht von zusätzlichen Verbindungsmitteln
überdeckt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Abschnitt der Kunststoffbahn (4) als Verbindungsstreifen (8) auf die Unterseite
der schräg zur Transportrichtung (9) des Förderbandes (1) verlaufenden Stoßnaht (7) aufgeschweißt
ist, wobei die Schußfäden (10) der Gewebearmierung (10, 11) des Verbindungsstreifens
(8) in Transportrichtung (9) und deren Kettfaden (11) quer zur Transportrichtung (9) verlaufen.
2. Förderband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebearmierung (10, 11)
des Verbindungsstreifens (8) und/oder des Förderbandes (1) aus Kunststoffmonofilament besteht.
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