DE20023253U1 - Anordnung zur Bereitstellung von Versorgungsträgern aus einem Versorgungsnetz für eine Verbrauchereinrichtung - Google Patents
Anordnung zur Bereitstellung von Versorgungsträgern aus einem Versorgungsnetz für eine VerbrauchereinrichtungInfo
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Description
ANORDNUNG ZUR BEREITSTELLUNG VON VERSORGUNGSTRÄGERN AUS EINEM VERSORGUNGSNETZ FÜR EINE VERBRAUCHEREINRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine Versorgungsanschlussanordnung zum Anschluss mindestens einer Verbrauchereinrichtung, insbesondere eines Gebäudes, an ein Versorgungsnetz.
Bei der herkömmlichen Erschließung von Baugebieten verlegen normalerweise verschiedene Bauunternehmen die zur Versorgung von Gebäuden vorgesehenen Versorgungsträger wie Wasser-, Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen unabhängig voneinander. Die Erschließungsstiche für ein einzelnes Gebäude sind dabei lokal an unterschiedlichen Punkten gelegen, so dass für eine Anschlussleitung vom Gebäude zu jedem Erschließungsstich eine separate Grubenführung freigelegt werden muß. Darüber hinaus werden von den einzelnen Erschließungsstichen die einzelnen Versorgungsträger an verschiedene Positionen in das Gebäude geführt, so dass die Versorgungsträger dezentral an verschiedenen Teilen des Gebäudes verteilt sind.
Bei neueren Erschließungstechniken von Gebäuden erfolgt die gebäudeseitige Erschließung-gebündelt mittels einer Mehrsparten-Hauseinführung, bei der die einzelnen Versorgungsträger an einem einzigen gebäudeseitigen Anschlusspunkt zusammengeführt sind. Jedoch müssen auch hier
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von der Mehrsparten-Hauseinführung ausgehend die Anschlüsse in verschiedenen Gruben zu den örtlichen Lagen der verschiedenen Erschließungsstiche aufgefächert und getrennt geführt werden. Dies bedingt, dass auch bei Mehrsparten-Hauseinführungen der Anschluss an die Versorgungsträger aufwendig und daher kostenungünstig ist.
In zunehmenden Masse versuchen die einzelnen Versorgungsträger die Erschließung von Baugrundstücken zu koordinieren, indem die Erschließungsstiche auf eine örtlich gemeinsame Lage gebracht werden soll. In der Praxis ist eine solche Erschließung jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren, da aufgrund der unterschiedlichen Erdbewegungsund Verlegetechniken der einzelnen Versorgungsträger sowie der unterschiedlichen Lagen im öffentlichen Bereich des Versorgungsnetzes eine gleichzeitige Verlegung der verschiedenen Versorgungsträger nur schwer zu realisieren ist. Speziell muß durch die verschiedenen Verlegetechniken ein gemeinsamer Erschließurigspunkt durch die Bauunternehmen mehrmals für jeden Versorgungsträger separat mittels Grabgeräten geöffnet werden. Dieses mehrmalige Öffnen des gleichen Versorgungspunktes für die spätere Weiterverlegung der Anschlüsse an das Gebäude verursacht zum einen zusätzliche Kosten und erhöht auch das Risiko der Beschädigung bereits vorher verlegter Erschließungsstiche zum gemeinsamen Erschließungspunkt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Versorgungsanschlussanordnung vorzusehen, die das Zusammenführen von Erschließungsstichen verschiedener Versorgungsträger an einem Punkt sicher und schnell ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 3 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch 1 wird eine Versorgungsanschlussanordnung vorgesehen, bei der in ein umlaufendes Schachtelement mehrere Versorgungsleitungen verschiedener Versorgungsträger aus dem Versorgungsnetz eingeführt sind und bei dem aus dem Schachtelement jeweils ein Versorgungsleitungsstrang zu einer Verbrauchereinrichtung herausgeführt ist.
Die Versorgungsanschlussvorrichtung dient als zentrales Bindeglied zwischen den räumlich verschieden verlegten Leitungen des Versorgungsnetzes, wie z.B. die Frischwasserzuleitung, die Stromleitung, die Telekommunikationsleitungen und die Gasleitung, und dem zentralen Anschlusspunkt an einer Verbrauchereinrichtung, wie z.B. einem Gebäude. Dadurch wird bei der Erschließung eines Baugeländes für jeweils eine Gebäudeeinheit eine lokal zusammengefasste Schnittstelle für die verschiedenen Versorgungsträger bereitgestellt, die von den Versorgungsnetzwerken her erschlossen wird und von der nur eine einzige Verbindungsleitung zum Gebäude hergestellt werden muß. Dadurch wird die zentrale Erschließung des Hauses an einem zentralen Punkt begünstigt und die Aushubarbeiten für die Verlegung der Anschlussleitungen zwischen Haus und Schachtelement verringern sich auf einen einzigen Graben.
Der örtliche Punkt der Versorgungsanschlussvorrichtung kann daher z.B. bei der Bauerschließungsplanung festgelegt werden, so dass eine zeitaufwendige Einzelplanung und -koordinierung für jeden einzelnen Erschließungsstich eingespart werden kann. Auch muß der Endpunkt des Erschließungsstiches für die einzelnen Erschließungsunternehmen nicht einzeln neu definiert werden, sondern kann von diesen Unternehmen problemlos lokalisiert werden.
Die Versorgungsleitungen der verschiedenen Versorgungsträger können dabei aus unterschiedlichen Richtungen auf das Schachtelement zulaufen und an diesem an den jeweils
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nächstgelegenen Stellen in das Schachtelement eingeführt werden. Da das Schachtelement während der Bauerschließungsphase offen ist, ist ohne weiteres ersichtlich, welche Versorgungsleitungen bereits vorhanden sind und aus welchen Richtungen diese zugeführt werden, so dass die nachfolgenden Aushubarbeiten erleichtert werden.
Da der zentrale Schnittpunkt der Versorgungsleitung durch das Schachtelement offen gehalten wird, ist es nicht notwendig, Erdreich oder Füllmaterial erneut auszuheben, so dass Zeit eingespart werden kann und sich die Aushubkosten verringern. Der zentrale Schnittpunkt an dem die Dichte der Versorgungsleitungen am höchsten ist, muß nicht erneut aufgegraben werden, so dass ebenfalls die Gefahr der Beschädigung vorher verlegter Versorgungsleitungen erheblich verringert wird.
Die Anbindung der Versorgungsleitungen zum Schachtelement kann zeitlich unabhängig voneinander erfolgen. Das Schachtelement ist so dimensioniert, dass spätere Montage- und Verbindungsarbeiten an Kabeln und Rohren innerhalb des Schachtes ausgeführt werden können. Bei der Erschließung vom Versorgungsnetz können weiterhin Kabelringe zur späteren Weiterverlegung im Schachtelement deponiert werden, so dass beim Anschluss an das Gebäude keine Verbindung, z.B. eine zusätzliche Muffe, vorgesehen werden muß.
Werden nach der Grunderschließung des Baugeländes z.B. während der Bauphase des Hauses Bauanschlüsse benötigt, so muß ebenfalls das Erdreich nicht mehr aufgegraben werden, um die Versorgungsleitung freizulegen. So kann z.B. von den Versorgungsleitungen im Schachtelement Wasser und Strom entnommen werden. Alternativ kann statt einer Versorgungsleitung vom Versorgungsnetz auch ein Mantelrohr vom Versorgungsnetz bis zum Schachtelement verlegt werden, so dass erst anschließend nach dem Durchführen einer Versorgungsleitung durch das Mantelrohr ein Anschluss im
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Bereich des öffentlichen Grundes an das Versorgungsnetz erfolgt.
Die Anschlussverbindung zwischen der Verbrauchereinrichtung einerseits und dem Versorgungsnetz andererseits innerhalb des Schachtelementes kann durch eine durchgehende Versorgungsleitung erfolgen, die wie oben beschrieben als Kabelrolle bzw. -ring im Schachtelement gelagert wurde und zum Haus weiter durchgeführt wird oder indem eine Verbindung der Versorgungsleitung hergestellt wird. Flexible Leitungen werden vorteilhaft, wenn nur eine Verbrauchereinrichtung vom Schachtelement ausgehend zu erschließen ist, durch ein Mantelrohr vom Schachtelement aus bis zur Verbrauchereinrichtung durchgeschoben. Dagegen werden Versorgungsleitungen mit eingeschränkter Flexibilität, wie Gasleitungen und Wasserleitungen, über eine Muffe innerhalb des Schachtelements miteinander verbunden.
Die Abzweigung kann innerhalb des Schachtelements von einer Versorgungsleitung über eine einfache Muffe erfolgen, wenn nur eine Verbrauchereinrichtung anzuschließen ist, oder über T-förmige oder Mehrfachverbindungen erfolgen, wenn zwei oder mehr Verbrauchereinrichtungen vom Schachtelement aus zu erschließen sind.
Wenn der Versorgungsleitungsstrang ein oder mehrere Mantelbzw. Hohlrohre zum Durchführen der Versorgungsleitungen umfasst, ist es möglich, durch diese zu einem späteren Stadium zusätzliche Versorgungsleitungen zur Verbrauchereinrichtung durchzuführen oder den Versorgungsleitungsstrang insgesamt als Normelement vorzusehen, welches unabhängig von den örtlich tatsächlich vorhandenen Versorgungsleitungen aus dem Versorgungsnetz standardisierte Durchführungen bereitstellt.
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Wenn die Versorgungsleitung an der Verbrauchereinrichtung als eine bekannte Mehrsparten-Hauseinführung endet, so verringern sich die Installationsarbeiten an der Verbrauchereinrichtung.
Wenn das Schachtelement nach Abschluss der Verlegung der Versorgungsleitung vom Versorgungsnetz zur Verbrauchereinrichtung verfüllt wird, ist es nicht notwendig, eine tragende Platte über dem Hohlraum des Schachts vorzusehen. Das Auffüllen erfolgt z.B. durch Erdreich oder anderes Füllmaterial bis der Schacht vollständig aufgefüllt ist und von der Oberfläche her nicht mehr vom umgebenden Erdreich unterscheidbar ist. Durch das Einsparen einer tragfähigen Abdeckung können die Baukosten entsprechend verringert werden.
Weiterhin ist es durch das Verfüllen des Schachtes nicht notwendig, die Schachtwände entsprechend stabil auszugestalten, dass diese dem Außendruck vom umgebenden Erdreich über Jahrzehnte hinweg standhalten. Es ist nur notwendig, dass die Schachtwände während der Erschließungsphase und der Installationsarbeiten ein Abrutschen des umgebenden Erdreiches verhindern.
Wird das Schachtelement während der Bauphase mit einer tragfähigen Platte verdeckt, so folgt in der Zeit zwischen den Verlegungsarbeiten der Versorgungsleitung eine verkehrssichere Abdeckung der Grube im Schachtelement. Dabei kann die Abdeckplatte als Leihteil vorübergehend an der Baustelle eingesetzt werden und dessen Tragfähigkeit der an der Baustelle notwendigen Tragfähigkeit angepasst werden.
Weiterhin kann vorteilhaft vorgesehen werden, dass die Versorgungsleitungen des Versorgungsnetzes selbst durch das Schachtelement verlegt werden, ohne dass hierfür extra Stichleitungen von den Versorgungsleitungen des Netzes zur Baustelle erforderlich sind. In diesem Fall kann die Abzweigung für die Verbrauchereinrichtung unmittelbar aus dem
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Versorgungsnetz erfolgen, ohne dass eine zusätzliche Leitung vom Versorgungsnetz zur Endstelle des Erschließungsstichs notwendig ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung wird für das Durchführen der Versorgungsleitung bereits eine Wandöffnung im Schachtelement vorgesehen, so dass bei den Verlegungsarbeiten die Wand des Schachtelements nicht separat durchbrochen werden muß. Vorteilhafterweise sind hierbei die Öffnung als durchstoßbare Sollbruchstellen ausgestaltet, an denen die Wand des Schachtelements durch geringe Krafteinwirkung durchbrochen werden kann.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wird als Material für das Schachtelement ein Kunststoffmaterial verwendet, das sehr leicht ist und ohne großes Baugerät und unter Verringerung der Transportkosten an die Baustelle gefahren und dort in die Grube für das Schachtelement eingesetzt werden kann. Besteht das Schachtelement aus einem verwitterbarem Material, so wird durch dieses die Schachtfunktion während der Anschlussphase gewährleistet, und das Material kann nach Verfüllen des Schachtes und nach Abschluss der Anschlussphase im Erdreich verwittern. Daher muß das Schachtmaterial bei einer Neuverlegung des Versorgungsnetzes nicht separat entfernt und einem Entsorgungsprozeß zugeführt werden.
Wird das Schachtelement aus mindestens zwei Einzelelementen zusammengesetzt, die vertikal unterteilt sind, so kann aus standardisierten Schachtelementen eine an der jeweiligen Baustelle erforderliche Schachttiefe zusammengestellt werden. Auch ist es damit möglich, in der vorgegebenen Tiefe der Verlegung der unterschiedlichen Versorgungsträger des Versorgungsnetzes jeweils ein Schachtelement mit der geeigneten Öffnung vorzusehen.
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Werden an der Oberkante des eingesetzten Schachtelements eine oder mehrere Ausnehmungen zur seitlichen Durchführung von Versorgungsleitungen vorgesehen, so können während der Bauphase die als Ring eingelegten Versorgungsleitungen aus dem Schacht an der Oberkante herausgeführt und eine Tragplatte über den Schacht gelegt werden, ohne dass durch die Abdeckplatte die Versorgungsleitungen abgeknickt werden. Daher wird die Gefahr einer Beschädigung der Versorgungsleitung, die während der Bauphase z.B. Wasser und Strom an der Baustelle zur Verfügung stellen, verringert.
Anhand von Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Verbindung, die über eine Mehrsparten-Box erfolgt, von Versorgungsträgem vom Versorgungsnetz zu einem Gebäude,
Fig. 2 eine dreiteilige Mehrsparten-Box in auseinandergezogenen Darstellungen in Seitenansicht und
Fig. 3 eine Riffelblechabdeckung für die Mehrsparten-Box.
Fig. 1 zeigt schematisch in Draufsicht ein Leitungssystem zum Verbinden eines Gebäudes 1 mit dem Leitungsnetz von Versorgungsträgern. Wie hier dargestellt, umfasst das Versorgungsnetz eine Telekommunikationsleitung 2, eine Wasserleitung 4 und eine Stromleitung 3. Von den Versorgungsleitungen 2, 3, 4 ausgehend sind die Abzweigungsleitungen 5, 6, 7 als Erschließungsstich in einer Mehrsparten-Box 8 zusammengeführt.
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Der Anschluss des Gebäudes 1 an die Mehrsparten-Box 8 erfolgt durch einen Strang 9 von Durchführungsrohren. Im vorliegenden Fall verlaufen hier vier zusammengefasste Durchführungsrohre aus einem flexiblen Wellrohr oder aus starren PVC-Schutzrohren, durch die die Hausanschlussleitungen für Telekommunikation, Wasser und Strom durchgeführt werden. Das vierte Durchführungsrohr kann z.B. zur Durchführung einer Gasleitung (hier nicht dargestellt) verwendet werden.
Am Gebäude 1 erfolgt die Durchführung des Strangs 9 durch eine Kellermauer 10 mittels einer bekannten Mehrsparten-Hauseinführung 11. Innerhalb des Gebäudes 1 kann an oder neben der Mehrsparten-Hauseinführung 11 ein Ventil 12 für die Wasserleitung und ein Übergabepunkt 13 (Anschlussbox) für die Telekommunikationsleitung vorgesehen werden.
Innerhalb der Mehrsparten-Box 8 ist die Abzweigungsleitung 6 für Wasser mit einer Schraubmuffe 14 mit einer Verbindungsleitung zum Gebäude 1 verbunden. Die Abzweigungsleitung 7 für Strom ist mit einer Verbindungsleitung zum Gebäude 1 ebenfalls über eine Muffe 15 verbunden. Die Abzweigungsleitung 5 für die Telekommunikation wird in das entsprechende Durchführungsrohr des Strangs 9 ohne Verbindungsstelle unmittelbar bis zum Gebäude 1 durchgeführt.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der Mehrsparten-Box 8, die aus drei Einzelelementen besteht. Die beschriebene Mehrsparten-Box ist mehrteilig, sie kann jedoch auch monolithisch bzw. einteilig ausgebildet sein. Das erste Element 16 wird zuerst in die geöffnete Baugrube für die Mehrsparten-Box eingesetzt. Im ersten Element 16 ist eine erste Öffnung 19 vorgesehen, durch die die am tiefsten verlegte Abzweigungsleitung*6 für Wasser eingeführt wird.
Weiterhin ist eine nicht dargestellte Öffnung zum Durchführen des Mantelrohrstrangs 9 vorgesehen.
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Das erste Element 16 hat an seiner Oberkante eine innen umlaufende Ausnehmung als Anlageflansch, in den das zweite Element 17 mit seiner an der Unterkante verjüngten Außenseite als Anlageflansch eingesteckt werden kann. Eine solche Flanschverbindung ist ebenfalls zwischen dem zweiten Element 17 und dem dritten Element 18.
Das zweite Element 17 wird als Anpassungselement zwischen das erste und dritte Element 16, 18 eingesetzt, um den Höhenunterschied zwischen der Abzweigungsleitung 6 für Wasser und den Abzweigungsleitungen 5, 7 für Telekommunikation und Strom auszugleichen. Dessen Höhe kann anhand der örtlichen Gegebenheiten der Verlegungstiefen der Leitungen angepasst sein.
An der Oberkante des zweiten Elements 17 sind Teilausschnitte für eine zweite, dritte und vierte Öffnung 20 ausgebildet zum Durchführen der Abzweigungsleitung 5 für Telekommunikation und zum Einführen der Abzweigungsleitung 7 für Strom in die Mehrsparten-Box 8.
Als Abschluss wird das dritte Element 18 aufgesetzt, an dessen Unterkante drei Teilausschnitte für die Öffnungen 20 gegenüberliegend zu den Teilausschnitten im zweiten Element 17 und an dessen Oberkante eine Ausnehmung 21 ausgebildet sind. Nachdem die einzelnen Elemente der Mehrsparten-Box 8 aufeinandergesetzt sind, können die Abzweigungsleitungen 5, 6, 7 in die Mehrsparten-Box eingeführt werden. Durch die Ausnehmung 21 kann während der Bauphase die Abzweigungsleitung 6 für Wasser und die Abzweigungsleitung 7 für Strom, die mit einem längeren Endstück in der Mehrsparten-Box liegen, aus der Mehrsparten-Box herausgeführt werden.
Nach Abschluss der Erschließungs- und Verbindungsarbeiten des Gebäudes 1 an das Versorgungsnetz 2, 3, 4 kann das dritte Element 18 wieder aus der Grube entnommen werden, bevor die
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restlichen Elemente 16, 17 der Mehrsparten-Box 8 wieder mit Erdreich verfüllt werden.
Fig. 3 zeigt eine Riffelblechabdeckung 24, die verwendet wird, um die Mehrsparten-Box 8 nach dem Einsetzen in die Baugrube während der Bauphase und der Anschlussarbeiten bis zum Verfüllen der Mehrsparten-Box 8 abzudecken. Die Riffelblechabdeckung 24 ist dabei an ihrer Unterseite mit Verstärkungsprofilen versehen, so dass sie während der Bauphase auch schweren Belastungen standhält. Die Riffelblechabdeckung 24 kann dabei entweder bündig mit den Außenabmessungen der Mehrsparten-Box 8 abschließen oder noch über deren Außenabmessung hinausragen und auf dem umgebenden Erdreich aufliegen, so dass während der Bau- und Anschlussphase keine hohen Belastungen auf die Wände der Mehrsparten-Box 8 auftreten und diese aus einem entsprechend dünner ausgebildeten Material hergestellt sein kann.
Im folgenden wird ein Beispiel für die mögliche Erschließungs- und Anschlussphase beschrieben. Nachdem die Leitungen 2, 3, 4 des Versorgungsnetzes im zu erschließenden Baugebiet verlegt sind, wird z.B. gemeindeseitig die Stelle der vorzusehenden Mehrsparten-Box 8 festgelegt. An dieser Stelle wird eine Grube entsprechend der Abmessung der Mehrsparten-Box (z.B. 1,50 m breit, 1,30 m tief und 1,30 m hoch) ausgehoben und die Elemente 16, 17, 18 der Mehrsparten-Box in die Baugrube eingesetzt. Damit ist für die Firmen, die den Leitungsbau von den Leitungen 2, 3, 4 als Erschließungsstich mit den Abzweigungsleitungen 5, 6, 7 zur Mehrsparten-Box 8 durchführen, festgelegt, an welcher Stelle diese zusammengeführt werden müssen. Es werden daher nacheinander die Gräben von den Leitungen 2, 3, 4 zur Mehrsparten-Box 8 geöffnet, die Abzweigungsleitungen 5, 6, verlegt und an die Leitungen 2, 3, 4 des Versorgungsnetzes angeschlossen sowie durch die Öffnungen 20, 21, 22 in die Mehrsparten-Box 8 eingeführt und die geöffneten Gräben wieder verschüttet.
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Nach der Errichtung des Kellergeschosses des Gebäudes 1 wird ein Graben von der Mehrsparten-Box 8 zur Kellerwand 10 des Gebäudes 1 gelegt und der Strang 9 von Durchführungsrohren im Erdreich verlegt sowie die Mehrsparten-Hauseinführung 11 im Mauerwerk des Kellers 10 eingesetzt. Danach werden die Anschlussleitungen zum Gebäude 1 durch die Durchführungsrohre des Strangs 9 durchgezogen und die Verbindungen 14, 15 zwischen den Anschlussleitungen und den Abzweigungsleitungen 5, 6, 7 hergestellt. Nachdem diese Verbindungen hergestellt sind, kann der Hohlraum der Mehrsparten-Box 8 mit Erdreich zugeschüttet und zu dem umgebenden Erdreich eingeebnet werden.
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Claims (14)
1. Anordnung zur Bereitstellung von Versorgungsträgern aus einem Versorgungsnetz (2, 3, 4) verschiedener Versorgungsträger für eine oder mehrere Verbrauchereinrichtungen (1), insbesondere für ein Gebäude, mit einem im Untergrund eingesetzten, umlaufenden Schachtelement (8), wobei aus dem Schachtelement (8) jeweils ein Versorgungsleitungsstrang (9) zu einer der Verbrauchereinrichtungen (1) verlegt ist; dadurch gekennzeichnet,
dass von dem Versorgungsnetz (2, 3, 4) mehrere Erschließungsleitungen (5, 6, 7) in das Schachtelement (8) verlegt sind und
dass der Versorgungsleitungsstrang (9) von dem Schachtelement (8) unmittelbar bis zur Verbrauchereinrichtung (1) verläuft.
dass von dem Versorgungsnetz (2, 3, 4) mehrere Erschließungsleitungen (5, 6, 7) in das Schachtelement (8) verlegt sind und
dass der Versorgungsleitungsstrang (9) von dem Schachtelement (8) unmittelbar bis zur Verbrauchereinrichtung (1) verläuft.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schachtelement (8) nach dem Anschluss der zumindest einen Verbrauchereinrichtung (1) an das Versorgungsnetz (2, 3, 4) mit Füllmaterial, insbesondere Erdreich, verfüllt ist.
3. Anordnung zur Bereitstellung von Versorgungsträgern aus einem Versorgungsnetz (2, 3, 4) verschiedener Versorgungsträger für eine oder mehrere Verbrauchereinrichtungen (1), insbesondere für ein Gebäude, mit einem im Untergrund eingesetzten, umlaufenden Schachtelement (8), wobei aus dem Schachtelement (8) jeweils ein Versorgungsleitungsstrang (9) mit Versorgungsleitungen (5, 6, 7) für eine der Verbrauchereinrichtungen (1) herausgeführt ist; dadurch gekennzeichnet, dass das Schachtelement (8) mit Füllmaterial, insbesondere Erdreich, aufgefüllt ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsleitungen (5, 6, 7) von einem räumlich verteilten Versorgungsnetz (2, 3, 4) zugeführt sind.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Schachtelements (8) eine Anschlussverbindung (14, 15) zwischen jeweils einer oder mehrerer der Versorgungsleitungen (5, 6, 7) vom Versorgungsnetz und einer Anschlussleitung zur Verbrauchereinrichtung (1) vorgesehen ist und/oder vom Schachtelement (8) aus eine oder mehrere der Versorgungsleitungen (5) durch den Versorgungsleitungsstrang (9) durchgeführt sind.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungsleitungsstrang (9) ein oder mehrere Hohlrohre zum Durchführen der Anschluss- und/oder Versorgungsleitungen umfasst.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Versorgungsleitungsstrang (9) an der Verbrauchereinrichtung (1) als eine Mehrsparten- Hauseinführung (11) endet.
8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsleitungen (5, 6, 7) eine oder mehrere der folgenden umfassen: eine Stromleitung, eine Telekommunikationsleitung, eine TV- /Radioleitung, eine Gasleitung und eine Wasserleitung.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Schachtelement (8) eine Abzweigungsverbindung einer durch das Schachtelement durchgeführten Leitung des Versorgungsnetzes (2, 3, 4) vorgesehen ist.
10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand des Schachtelements (8) eine oder mehrere durchstoßbare Sollbruchstellen für Öffnungen (19, 20) aufweist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schachtelement (8) ein Betonfertigteil ist oder aus Kunststoff, einem verwitterbarem Naturmaterial oder einem Verbundwerkstoff, der insbesondere ein glasfaserverstärktes Polyesterharz umfasst, hergestellt ist.
12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schachtelement (8) aus zumindest zwei umlaufenden Einzelelementen (16, 17, 18) zusammengesetzt ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Einzelelemente (16, 17, 18) Öffnungen (19, 20) oder Ausschnitte oder durchstoßbare Sollbruchstellen für Öffnungen oder Ausschnitte zum Durchführen der Versorgungsleitungen (5, 6, 7) aufweist.
14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante des Schachtelements eine oder mehrere Ausnehmungen (21) zur Durchführung der Versorgungsleitungen (5, 6, 7) aufweist.
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