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DE20023982U1 - Vorrichtung zum Sichern von Dreh-/Kippelementen - Google Patents

Vorrichtung zum Sichern von Dreh-/Kippelementen Download PDF

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DE20023982U1
DE20023982U1 DE20023982U DE20023982U DE20023982U1 DE 20023982 U1 DE20023982 U1 DE 20023982U1 DE 20023982 U DE20023982 U DE 20023982U DE 20023982 U DE20023982 U DE 20023982U DE 20023982 U1 DE20023982 U1 DE 20023982U1
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Abstract

Vorrichtung zum Sichern von Dreh- und/oder Kippelementen, vorzugsweise Fenster oder Terrassentüren, bestehend aus mindestens drei relativ zu einander bewegbaren Teilen, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Platte (1) relativ zu einer zweiten Platte (2) verschieblich angeordnet ist, die erste Platte (1) von einer ersten Position (A) in eine zweite Position (B) bewegbar ist, wobei die erste Platte (1) in ihrer zweiten Position (B) arretierbar, und durch ein Betätigungselement in die erste Position (A) verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern von Dreh- und/oder Kippelementen, vorzugsweise Fenster oder Terrassentüren, wobei die Vorrichtung aus mindestens drei relativ zueinander bewegbaren Teilen besteht. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Betätigung einer derartigen Vorrichtung.
  • Derartige Vorrichtungen, die auch als Verriegelungsvorrichtungen bezeichnet werden, sind grundsätzlich bekannt und werden bevorzugt als zusätzliche Einbruchsicherung für Fenster und Türen eingesetzt. Aus der DE 296 21 348 ist beispielsweise eine Verriegelungsvorrichtung bekannt, bei der zwei Bauteile über einen verdrehbaren Riegel zueinander verriegelbar sind.
  • Bekannte Verriegelungsvorrichtungen der gattungsgemäßen Art weisen alle den Nachteil auf, daß sie hoch bauen, da die Riegelelemente untergebracht werden müssen, insbesondere wenn zusätzlich ein Zylinderschloß vorgesehen ist, um die verriegelte Position zu sperren.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die einen wirksamen Schutz gegen unbefugtes Öffnen von Türen und Fenstern ermöglicht und nach einem Betätigungsvorgang der Tür oder Fenster selbsttätig in seine Verriegelungsstellung verspringt, wobei die Vorrichtung universell einsetzbar ist und die bekannten Nachteile bei einfacher Bauweise ausgeschlossen werden.
  • Die Lösung der Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Platte relativ zu einer zweiten Platte verschieblich angeordnet ist und von einer ersten in eine zweite Position bewegbar ist, wobei die erste Platte in ihrer zweiten Position festlegbar und durch ein Betätigungselement selbsttätig in die erste Position verschiebbar ist. Diese Lösung hat den besonderen Vorteil, daß durch die Plattenbauweise Bleche zum Einsatz gelangen, die einerseits durch kostengünstige Umformtechnik herstellbar sind und andererseits extrem flach bauen. Der Verschiebeweg ist dabei so groß gewählt, daß die Lagerzapfen an der ersten Platte an den Gegenlagern einer dritten Platte außer Eingriff gelangen.
  • Vorteilhafterweise wird die erste Platte über einen Betätigungseinrichtung verschoben, der mit einem Blindstopfen abdeckbar ist. An der der Betätigungseinrichtung gegenüberliegenden Seite kann eine Schubstange angeordnet werden, wodurch die erste Platte über eine Zentralstelle betätigbar wird. Hierdurch wird es beispielsweise ermöglicht, die Vorrichtung auch für Oberlichter zum Einsatz zu bringen. Wird anstelle des Blindstopfens an der als Betätigungsknopf ausgebildeten Betätigungseinrichtung eine weitere Schubstange befestigt, können mehrere Verriegelungselemente untereinander verbunden werden. Beim Einsatz für Oberlichter muß allerdings in der Schubstange ein geeignetes Gelenk vorgesehen werden.
  • Es ist auch denkbar, die Betätigung der ersten Platte nicht manuell über die Betätigungseinrichtung auszuführen, sondern hierfür einen Motor einzusetzen. Ein Motor hat den Vorteil, dass er die Kräfte für beide Bewegungsrichtungen bereitstellen kann, so dass die voranstehend beschriebenen Federelemente nicht notwendig sind. Aus Sicherheitsgründen kann aber auch eine motorisch angetriebene Vorrichtung die Federelemente aufweisen, um auch bei einem Stromausfall eine Betätigung der Vorrichtung ausführen zu können.
  • Die zweite Platte ist weiterbildungsgemäß mit zumindest einer Abkantung versehen, durch die ein Verschieben der beiden Platten in nicht vorbestimmter Weise, z. B. mittels eines Drahtes von außen bei gekipptem Fenster, verhindert wird. Diese Abkantung ist in einem Winkel von 80° bis 100°, vorzugsweise 90°, zur Plattenebene der zweiten Platte ausgeführt. Als weitere Sicherung gegen derartiges Verschieben sind in der ersten Platte partiell Mittel zum Verkeilen vorgesehen. Diese Mittel wirken vorteilhafterweise in Richtung zur zweiten Platte. Am besten hat sich hier das Einbringen von Schneiden bewährt, es ist aber auch denkbar, zahnartige Prägungen oder ähnliches einzusetzen.
  • Bei einem Öffnungsversuch in der oben beschriebenen Weise verkrallen sich die Mittel der ersten Platte mit der zweiten Platte im ersten Schritt reibschlüssig. Bei weiterer Kraftaufwendung kommt es zu einem Formschluß, es wird somit ein Verschieben wirksam verhindert.
  • Alle Platten sind besonders schmal gebaut, damit eine Montage auf allen gängigen Rahmengrößen ermöglicht wird. Ein zusätzlicher Vorteil ist die Wahl des Materials, das hier aus einem gehärteten oder härtbaren Metall besteht. Es wird somit möglich, beispielsweise die zweite Platte zu härten und somit eine Manipulation von außen zu erschweren. Als solche wäre z. B. denkbar, über einen Stift oder einen anderen spitzen Gegenstand zu versuchen, die beiden Platten schrittweise gegeneinander zu verschieben. Desweiteren ist es möglich, weitere Teile der Vorrichtung zu härten. Eine Materialermüdung, wie dies bei Gußteilen auftreten kann, ist eingeschränkt.
  • Da die beiden Platten gegeneinander verschoben werden, kann auch aus größerer Entfernung die Lage der Betätigungseinrichtung und somit eine entriegelte bzw. verriegelte Stellung ermittelt werden. Durch entsprechende Farbgestaltung der Betätigungseinrichtung wird dieser Effekt verstärkt. Die Vorrichtung kann mittels geeigneter Blenden verkleidet werden, die wiederum in unterschiedlichen Farben denkbar sind und dem Rahmen farblich angepaßt werden können.
  • Die Vorrichtung bietet den besonderen Vorteil, daß für reine Drehbewegungen des Dreh-/Kippelementes keine Betätigung erforderlich ist.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren ist ein Verschieben einer ersten Platte in Verschieberichtung von einer ersten Position in eine zweite Position vorgesehen, wobei die Verschiebung der ersten Platte relativ zur zweiten Platte erfolgt, und die erste Platte in ihrer zweiten Position vorzugsweise durch Federmittel gehalten wird.
  • Nach einem Öffnungsvorgang des Dreh-/Kippelementes wird die erste Platte zwangsweise in eine dritte Position verschoben, die relativ zur zweiten Position um ca. 3 mm versetzt ist; auch in dieser dritten Position wird die erste Platte vorzugsweise durch das Federmittel gehalten. Bei einem darauffolgenden Schließvorgang des Dreh-/Kippelementes wird das Federmittel zwangsweise angehoben, wodurch die erste Platte aus ihrer Haltepositon, der dritten Position, entriegelt wird und somit von der dritten Position mittels des zweiten Federmittels in die erste Position, also die Ausgangsposition, springt. Es erfolgt somit eine automatische Verriegelung der Vorrichtung.
  • Das Verschieben der ersten Platte kann auch über einen Motor ausgeführt werden; der Motor fährt nach dem Betätigungsvorgang in seine Ausgangsstellung zurück, wodurch ein Zurückspringen der ersten Platte ermöglicht wird. Dies hat den besonderen Vorteil, daß beispielsweise auch nach einem Stromausfall sichergestellt ist, daß die Verriegelungsvorrichtung in ihre verriegelte Stellung verspringt. Es ist aber auch denkbar, den Motor alle Verschiebebewegungen der ersten Platte ausführen zu lassen und somit auf das Federmittel zu verzichten. Als Ergänzung kann der Motor über eine Fernbetätigung angesteuert und somit auch der Einsatz der Verriegelungsvorrichtung beispielsweise an Oberlichtern von Schaufenstern gewährleistet werden.
  • In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung in einer Position B;
  • 2 eine Unteransicht der Vorrichtung gemäß 1 in Position B und
  • 3 die Vorrichtung gemäß 2 in einer Position.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung, wobei eine erste Platte 1 auf einer zweiten Platte 2 verschieblich angeordnet ist.
  • Die erste Platte 1 befindet sich in einer zweiten Position B, in der die Lagerzapfen 9a mit Gegenlagern 9b einer dritten Platte 8 außer Eingriff sind. Ein hier als Blattfeder ausgebildetes Federmittel 7, das fest mit der ersten Platte 1 verbunden ist, stützt sich an einem Vorsprung 11 (2) der dritten Platte 8 ab und hält die erste Platte 1 in der Position B.
  • Bei einem Öffnungsvorgang des Dreh-/Kippelementes wird das Federmittel 7 zwangsweise von dem Vorsprung 11 an der dritten Platte 8 abgehoben. Die erste Platte 1 verschiebt sich, bedingt durch ein hier als Zugfeder ausgebildetes Federmittel 10, relativ zur zweiten Platte 2 um ca. 3 mm, wobei die erste Platte 1 in einer Position C gehalten wird, da sich das Federmittel 7 nun am Vorsprung 12 der zweiten Platte 2 abstützt. Bei einem anschließenden Schließvorgang des Dreh-/Kippelementes gelangt das Federmittel 7 an den Vorsprung 11 der dritten Platte 8, da die erste Platte 1 ja nun relativ zur dritten Platte 3 um ca. 3 mm verschoben ist, und wird zwangsweise angehoben, wodurch das Federmittel 7 am Vorsprung 12 außer Eingriff kommt und bedingt durch das Federmittel 10 die erste Platte 1 in ihre Ausgangsposition, einer Position A, gelangen kann.
  • Die zweite Platte 2 weist Abkantungen 5 auf. Hierdurch wird ein weiterer Schutz erreicht, da es z. B. nicht mehr möglich ist, die beiden Platten 1 und 2 mit einem dünnen Draht relativ zueinander zu verschieben.
  • An der ersten Platte 1 sind Schneiden 6 als Mittel zum Verkeilen angeordnet, die im Falle eines Manipulationsversuches ein Verschieben der beiden Platten 1 und 2 relativ zueinander erschweren, da sich diese Schneiden 6 in der zweiten Platte 2 zuerst reibschlüssig dann formschlüssig verkeilen können.
  • Die erste Platte 1 ist mit einem Betätigungsknopf 3 versehen. Zur Verbindung von beispielsweise zwei Vorrichtungen ist eine Schubstange 4 an der unteren Seite der ersten Platte 1 schematisch dargestellt. Hierüber kann auch eine zentrale Ansteuerung erfolgen.
  • Die 2 und 3 zeigen eine Unteransicht der Verriegelungsvorrichtung, aus der die beiden Abstützungen (Vorsprünge 11 und 12) des Federmittels 7 an den Platten 8 und 2 deutlich zu erkennen sind. In 2 ist die Position B dargestellt, die Feder 7 stützt sich am Vorsprung 11 der dritten Platte 8 ab. Nach einem Öffnen, beispielsweise des Fensters, hebt die Feder 7 von der Platte 3 ab und die Platte 1 verspringt, bedingt durch die Zugfeder 10, bis die Feder 7 sich am Vorsprung 12 der Platte 2 abstützt, wie in 3 dargestellt.
  • 1
    erste Platte
    2
    zweite Platte
    3
    Betätigungsknopf
    4
    Schubstange
    5
    Abkantung an zweiter Platte 2
    6
    Mittel zum Verkeilen
    7
    Federmittel
    8
    dritte Platte
    9a
    Lagerzapfen
    9b
    Gegenlager
    10
    zweites Federmittel
    11
    Vorsprung an Platte 8
    12
    Vorsprung an Platte 2
    A
    erste Position der ersten Platte 1
    B
    zweite Position der ersten Platte 1
    X
    Verschieberichtung der ersten Platte 1
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29621348 [0002]

Claims (15)

  1. Vorrichtung zum Sichern von Dreh- und/oder Kippelementen, vorzugsweise Fenster oder Terrassentüren, bestehend aus mindestens drei relativ zu einander bewegbaren Teilen, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Platte (1) relativ zu einer zweiten Platte (2) verschieblich angeordnet ist, die erste Platte (1) von einer ersten Position (A) in eine zweite Position (B) bewegbar ist, wobei die erste Platte (1) in ihrer zweiten Position (B) arretierbar, und durch ein Betätigungselement in die erste Position (A) verschiebbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (1) durch ein Federmittel (7) arretierbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement als Federmittel (10), insbesondere in Form einer Zugfeder ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (1) motorisch, insbesondere elektromotorisch antreibbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (1) über eine Betätigungseinrichtung (3) verschiebbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (1) mit einer Schubstange (4) verbunden ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (3) mit der Schubstange (4) verbindbar oder verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3) knopfförmig ausgebildet und mit einem Blindstopfen abgedeckt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass erste Platten (1) benachbarter Vorrichtungen über zumindest eine Schubstange (4) verbunden sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubstange (4) mit einem Gelenk ausgeführt ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Platte (2) mit einer Abkantung (5) versehen ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (5) in einem Winkel von 80° bis 100°, vorzugsweise 90° zur zweiten Platte (2) ausgerichtet ist.
  13. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (1) Mittel zum Verkeilen (6) aufweist.
  14. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (7) eine Blattfeder ist.
  15. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (1, 2, 8) aus einem gehärteten oder härtbaren Metall gefertigt sind.
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