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Die
Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel bzw. einen Staubsammelraum,
wobei in dem Staubsammelraum ein hinsichtlich des Geruchs wirksames Mittel
vorhanden ist.
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Ein
Staubfilterbeutel wie eingangs vorausgesetzt, ist aus der
DE 4418720 A1 bekannt.
Hierbei ist ein Zusatzmittel in dem Filterbeutel vorgesehen, das keim- oder bakterientötend sein
soll, oder so gebildet sein soll, dass es Geruchsstoffe überdeckt
bzw. absorbiert. Das Zusatzmittel soll unmittelbar auf das ausgefilterte
Sauggut einwirken können.
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Im
Weiteren ist zum Stand der Technik auf die JP-A-6162431, die JP-A-05084191,
die
DE 3800252 A1 ,
die
DE 4311258 C1 ,
die
US 5461751 , die
JP-A-61271013,
GB 2288749
A , das GM 9206614, die WO94/21305 und JP-U-0739740 zu verweisen.
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Ausgehend
von dem genannten Stand der Technik stellt sich die Erfindung die
Aufgabe, einen Staubfilterbeutel oder Staubsammelraum anzugeben,
der, ohne selbst Gerüche
zu erzeugen, einer möglichen
Geruchsbelästigung
wirksam entgegenwirkt, auch bei längeren Ruhezeiten, und möglichst unabhängig vom
Füllgrad
des Staubsammelraums, wobei darüber
hinaus auch eine vorteilhafte Ausgestaltung des Adsorbens gegeben
sein soll.
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Diese
Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, dass das Mittel ein Adsorbens ist und dass das Adsorbens in
Faserform, bspw. Aktivkohle, Zeolithe oder poröse Polymere, vorliegt. Das
Adsorbens ist in loser Form, nämlich
in der genannten Faserform, vorhanden. Das Adsorbens kann so in
innigem Kontakt mit dem eingesaugten Staub sein. Die Geruchsstoffe
können besonders
leicht zu dem Adsorbens diffundieren. Zufolge dessen werden die
Geruchsstoffe am Ort ihrer Entstehung gebunden. Hierbei erweist
es sich als besonders vorteilhaft, dass ein derartiger Diffusions-Geruchsfilter innerhalb
des Staubfilterbeutels mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik auskommt, ohne
dass der Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade beim Einschalten
des Staubsaugers erfolgt. Die Größenverteilung,
die chemische Ausrüstung (bakterizide
und fungizide Substanzen) und Menge des Adsorbens ist an das Aufnahmevolumen
des Staubfilterbeutels und an das Anwendungsgebiet, d. h. an die
voraussichtlich aufzusaugenden Substanzen angepasst. Hierbei kommt
es des Weiteren zum einen auf eine möglichst effiziente Adsorption
der unerwünschten
Geruchsstoffe an, für
die das Verhältnis von
Makro-, Meso- und Mikroporen im Adsorbens maßgeblich ist. Zum anderen sind
auch anwendungstechnische Kriterien maßgebend. Beispielsweise besitzt
das Adsorbens des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels
die Eigenschaft sich gleichmäßig in dem
Beutel zu verteilen und sich möglichst dauerhaft
an der Innenseite der Beutelwandung abzusetzen. Vorteilhaft kann
auch die Zufügung
eines feuchtigkeitsbindenden Mittels (z. B. Silicagel) sein, die
Lebensbedingungen von Mikroorganismen im Staubbeutel zu verschlechtern
und gleichzeitig die Adsorptionsleistung der Aktivkohle zu steigern.
Das Adsorbens kann in einem außenseitig
des Staubfilterbeutels befestigten Vorratsbehältnis angeordnet sein zur von-Hand-Leerung
in den Staubfilterbeutel. So wird beim Einsetzen eines neuen Staubfilterbeutels
in den Staubsauger bspw. eine, mit einer Adsorptionsmaterial-Portion
gefüllte
Tüte, welche
weiter bspw. auf der Halteplatte des Staubfilterbeutels abnehmbar
fixiert ist, entfernt und aufgerissen um das hierin enthaltene Adsorptionsmaterial
durch die Einsaugöffnung
in den Staubfilterbeutel einzustreuen. Eine solche Portioniertüte kann
auch in loser Form dem Staubfilterbeutel zugeordnet sein, wodurch
für den
Anwender die Möglichkeit
besteht, das darin enthaltene Adsorptionsmaterial direkt in den
Staubfilterbeutel einzustreuen oder auf dem abzusaugenden Boden
zu verteilen. Weiter alternativ wird vorgeschlagen, dass das Adsorbens
in einer eigenen, luftdurchlässigen
Umhüllung
innerhalb des Staubfilterbeutels enthalten ist. Die Umhüllung besteht
hierbei aus einem luftdurchlässigen
Material wie bspw. einem dünnen
Vlies aus Papier oder Melt-Blown. Ein solcher Adsorbens-Beutel kann
bereits werkseitig in den Staubfilterbeutel eingebracht sein. Es
besteht jedoch auch die Möglichkeit,
einen solchen Adsorbens-Beutel lose oder abnehmbar an der Halteplatte
dem Staubfilterbeutel zuzuordnen. Der Anwender bringt diesen Beutel
vor erstmaliger Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels durch die
Einlassöffnung
in diesen ein, wobei die Umhüllung
des Adsorbens in ihrer Größe an den
Querschnitt der Einlassöffnung
des Staubfilterbeutels angepasst wird. Bevorzugt weist hierbei eine
Flächenerstreckung
der Umhüllung
einen Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Einlassöffnung des
Staubfilterbeutels auf. Um weiter eine genügende räumliche Verteilung des Adsorbens
in dem Staubfilterbeutel zu gewährleisten,
wird vorgeschlagen, dass eine Mehrzahl von Adsorbensbeuteln in dem
Staubfilterbeutel enthalten sind bzw. in diesen eingebracht werden
können.
Zudem ist vorgesehen, dass jeweils eine Mehrzahl von Adsorptionsteilchen in
einer Umhüllung
enthalten sind.
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In
einer weiteren alternativen Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
ist vorgesehen, dass ein durch Luftströmung oder Unterdruck öffenbares Adsorbens-Vorratsbehältnis an
einer Innenwandung des Staubfilterbeutels angebracht ist. So kann
ein, sich zunächst über die
Einfüllöffnung des
Staubfilterbeutels sich erstreckendes Vorratsbehältnis vorgesehen sein, welches
beim erstmaligen Einschalten des Staubsaugers nach einem Staubfilterbeutelwechsel durch
die Luftströmung
oder den in dem Staubfilterbeutel herrschenden Unterdruck aus der
Einlassöffnung
in das Innere des Staubfilterbeutels gerissen wird. Hierbei kann
es sich bspw. um einen mit dem Adsorbens gefüllten Beutel handeln, welcher
zunächst
im Bereich der Einlassöffnung
randnah gehalten wird. Durch die Luftstrom-/Unterdruckbeaufschlagung
wird dieser aus dem Einlassbereich gerissen, wonach der Inhalt durch
vorgesehene Öffnungen
des Behältnisses
in den Beutelinnenraum entweichen kann. Alternativ kann ein sol ches
Behältnis
auch perforiert ausgebildet sein, wobei beim Einschalten des Staubsaugers
dieses entlang der Perforation abreißt und das enthaltene Adsorbens
freigibt. Weiter alternativ kann ein solches Behältnis auch napfartig, den Einlassquerschnitt
des Staubfilterbeutels zunächst verschließend ausgebildet
sein. Zudem ist es auch denkbar, ein Behältnis unterseitig der Halteplatte randnah
der Einfüllöffnung anzuordnen.
So kann bspw. unterseitig der Halteplatte ein ringförmiges,
die Einfüllöffnung umschließendes Behältnis vorgesehen
sein, welches durch den Luftstrom bzw. den anstehenden Unterdruck
beim Einschalten des Staubsaugers zur Freigabe des Adsorbens von
der Halteplatte abgerissen wird oder bei welchem durch Einsetzen
des Luftstromes bzw. des Unterdruckes ein das Adsorbens in dem Behältnis zurückhaltender
Deckel oder dergleichen in eine das Adsorbens freigebende Stellung
verlagert wird. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit,
dass das Adsorbens in einem durch Durchstoßen öffenbaren Vorratsbehältnis, bspw.
in einem Beutel, in Überdeckung
zu der Saugstutzenöffnung
des Staubfilterbeutels angeordnet ist. Erfindungsgemäß kann vor
einer ersten Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels der Anwender
dieses Vorratsbehältnis
durchstoßen,
zur Verteilung des beinhaltenden Adsorbenses in den Staubfilter.
Bevorzugt findet diese Ausgestaltung dort Anwendung, bei welcher
ein luftströmungsmäßig mit
einem Saugkanal verbundener Saugstutzen bei einem Schließen der,
den Staubfilterbeutel haltenden Filterkammer durch die Saugstutzenöffnung der
Staubfilterbeutel-Halteplatte tritt. Demnach wird im Zuge dieses
Filterkammer-Schließvorganges
das in Überdeckung zu
der Saugstutzenöffnung
angeordnete Adsorbens-Vorratsbehältnis
von dem Saugstutzen durchstoßen
und somit geöffnet,
zur Freigabe und Verteilung des Adsorbens in den Staubfilterbeutel.
Besonders vorteilhaft erweist sich bei der Auswahl des Adsorbens
Aktivkohlepulver mit einer Korngrößenfraktion zwischen 0,15 und
0,25mm, wobei der Unterkornanteil mit weniger als 2% klein gehalten
ist. Sehr vorteilhaft sind auch Aktivkohlefasern mit einem Durchmesser
von 0,01 bis 0,1mm und einer Faserlänge von 10 bis 100mm. Besonders
wir kungsvoll sind auch aus Kokosnussschalen hergestellte Aktivkohlepulver
mit CTC-Werten größer 60%.
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Die
Erfindung betrifft in gleicher Weise einen Staubsammelraum für einen
Staubsauger. Derartige Staubsauger sind bekannt, wobei hier der
aufgesaugte Staub in dem filterlosen System in den Sammelraum abgeschieden
wird. Der gefüllte
Sammelraum ist zur Entleerung von dem Gerätegehäuse abnehmbar. Zufolge der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
befindet sich das Adsorbens in innigen Kontakt mit dem eingesaugten
Staub, so dass die Geruchsstoffe besonders leicht zum Adsorbens
diffundieren können.
Zufolge dessen werden die Geruchsstoffe am Ort ihrer Entstehung
gebunden. Hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, dass
ein derartiger Diffusions-Geruchsfilter innerhalb des Staubsammelraumes
mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik
auskommt, ohne dass der Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade
beim Einschalten des Staubsaugers erfolgt.
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Die
Größenverteilung,
die chemische Ausrüstung
(bakterizide und fungizide Substanzen) und Menge des Adsorbens ist
an das Aufnahmevolumen des Staubsammelraumes und an das Anwendungsgebiet,
d. h. an die voraussichtlich aufzusaugenden Substanzen angepasst.
Hierbei kommt es des Weiteren zum einen auf eine möglichst
effiziente Adsorption der unerwünschten
Geruchsstoffe an, für
die das Verhältnis
von Makro-, Meso- und Mikroporen im Adsorbens maßgeblich ist. Zum anderen sind
auch anwendungstechnische Kriterien maßgebend. Beispielsweise besitzt
das Adsorbens des erfindungsgemäßen Staubsammelraumes
die Eigenschaft sich gleichmäßig in dem
Sammelraum zu verteilen und sich möglichst dauerhaft an der Innenseite
der Raumwandung abzusetzen.
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Vorteilhaft
kann auch die Zufügung
eines feuchtigkeitsbindenden Mittels (z. B. Silicagel) sein um die
Lebensbedingungen von Mikroorganismen im Staub sammelraum zu verschlechtern
und gleichzeitig die Adsorptionsleistung der Aktivkohle zu steigern.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass das Adsorbens in einem Vorratsbehältnis angeordnet
ist zur von-Hand-Entleerung in den Staubsammelraum. So wird nach
einem Entleeren des Sammelraumes bspw. ein, mit einer Adsorptionsmaterial-Portion
gefüllte
Tüte, aufgerissen
und das hierin enthaltene Adsorptionsmaterial in den Staubsammelraum
eingestreut. Mittels einer solchen Portionstüte kann auch das darin enthaltene
Adsorptionsmaterial auf dem abzusaugenden Boden verteilt werden.
Weiter alternativ wird vorgeschlagen, dass das Adsorbens in einer
eigenen, luftdurchlässigen
Umhüllung
innerhalb des Staubsammelraumes enthalten ist. Die Umhüllung besteht
hierbei aus einem luftdurchlässigen
Material wie bspw. einem dünnen
Vlies aus Papier oder Melt-Blown.
Der Anwender bringt diesen Beutel vor erstmaliger Inbetriebnahme
des Staubsammelraumes in diesen ein, wobei die Umhüllung des
Adsorbens in ihrer Größe an den
Querschnitt einer Einlassöffnung
des Staubsammelraumes angepasst wird. Bevorzugt weist hierbei eine
Flächenerstreckung
der Umhüllung
einen Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Einlassöffnung des
Staubsammelraumes auf. Um weiter eine genügende räumliche Verteilung des Adsorbens
in dem Staubsammelraum zu gewährleisten,
wird vorgeschlagen, dass eine Mehrzahl von Adsorptionsbeuteln in
dem Staubsammelraum enthalten sind bzw. in diesen eingebracht werden
können.
Zudem ist vorgesehen, dass jeweils eine Mehrzahl von Adsorptionsteilchen
in einer Umhüllung
enthalten sind. So wird vorgeschlagen, dass in einem Staubsammelraum
zwei Beutel mit je 5 Gramm Aktivkohle eingebracht sind. In einer
weiteren alternativen Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist
vorgesehen, dass ein durch Luftströmung oder Unterdruck öffenbares
Adsorbens-Vorratsbehältnis
an einer Innenwandung des Staubsammelraumes angebracht ist. Hierbei
kann es sich bspw. um einen mit dem Adsorbens gefüllten Beutel handeln,
welcher zunächst
bspw. an der Innenseite der Sammelraum-Innenwandung gehalten ist.
Durch die Luftstrom-/Unterdruckbeaufschlagung wird dieser ab- bzw.
aufgerissen, wonach der Inhalt durch vorgesehene Öffnungen
des Behältnisses
in den Sammelraum entweichen kann. Alternativ kann ein solches Behältnis auch
perforiert ausgebildet sein, wobei beim Einschalten des Staubsaugers
dieses entlang der Perforation abreißt und das enthaltene Adsorbens
freigibt. Weiter alternativ kann ein solches Behältnis auch napfartig ausgebildet
sein. Darüber
hinaus ist es auch denkbar, dass das Adsorbens in einem durch Durchstoßen öffenbaren
Vorratsbehältnis, bspw.
in einem Beutel angeordnet ist. Erfindungsgemäß kann vor einer ersten Inbetriebnahme
des Staubsammelraumes der Anwender dieses Vorratsbehältnis durchstoßen, zur
Verteilung des beinhaltenden Adsorbenses in den Sammelraum. Ein
solches Durchstoßen
kann auch automatisch im Zuge eines Sammelkammer-Schließvorganges
erfolgen, so bspw. durch geräteseitige,
in den Sammelraum eintauchende Geräteteile. Besonders vorteilhaft
erweist sich bei der Auswahl des Adsorbens Aktivkohlepulver mit
einer Korngrößenfaktion
zwischen 0,15 und 0,25mm, wobei der Unterkornanteil mit weniger als
2% klein gehalten ist. Sehr vorteilhaft sind auch Aktivkohlefasern
mit einem Durchmesser von 0,01 bis 0,1mm und einer Faserlänge von
10 bis 100mm. Besonders wirkungsvoll sind auch aus Kokosnussschalen
hergestellte Aktivkohlepulver mit CTC-Werten größer 60%.
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Schließlich betrifft
die Erfindung ein, in einer luftdurchlässigen Umhüllung, wie bspw. Vliesstoff enthaltendes
Adsorbens-Material, wobei die Umhüllung in ihrer Größe an den
Querschnitt der Eintrittsöffnung
des Staubsammelraumes bzw. des Staubfilterbeutels angepasst ist.
Zufolge dieser Ausgestaltung kann ein durch eine luftdurchlässige Umhüllung umschlossenes
Adsorbens-Material durch die Eintrittsöffnung in den Staubsammelraum
bzw. in den Staubfilterbeutel eingebracht werden. Hieraus ergibt sich
der wesentliche Vorteil, dass das Adsorbens in der unmittelbaren
Nähe des
aufgesaugten Staubes positioniert ist, wodurch das Anreichern einer
größeren Menge
von Geruchsstoffen in dem Staubsmmelraum bzw. Staubfilterbeutel
verhindert ist, da die sich bildenden Geruchsstoffe kontinuierlich
zum Adsorbens diffundieren und dort gebunden werden. Diesbezüglich wird
weiter vorgeschlagen, daß eine
Flächenerstreckung
der Umhüllung
einem Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Eintrittsöffnung des Staubeammelraumes
bzw. des Staubfilterbeutels entspricht. So kann beispielsweise die
Flächenerstreckung
der Umhüllung
etwa einem Fünftel
bis einem Zehntel der Durchmesserabmesswug der Eintrittsöffnung entsprechen.
Beispielsweise kann hierbei jeder Adsorbens-Beutel mit drei bis
zehn Gramm, bevorzugt fünf
Gramm Adsorptions-Material, wie beispielsweise Aktivkohle gefüllt sein.
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Aus
den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen zur Geruchsfilterung
bzw. zur Ausbildung eines Diffusions-Geruchsfilters ergeben sich
wesentliche Vorteile. So liegen die Geruchsfilter (das Adsorbens
sowohl in Beutel- als auch in Loseform) im Unterschied zu einem
bekannten Standard-Adsorptionsfilter nicht unmittelbar im Strömungsweg.
Zudem kann bei der Verwendung des Adsorbens in loser Form auf eine
Trägerstruktur
verzichtet werden, wobei verschiedene geometrische Anordnungen denkbar
sind. Weiter sind die Druckverluste, die von einem erfindungsgemäßen Diffusions-Geruchsfilter
verursacht werden gegenüber
den Druckverlusten, hervorgerufen durch einen Standard-Filter zu
vernachlässigen.
Weiter entfaltet ein erfindungsgemäßer Diffusions-Geruchsfilter
seine Wirkung auch während
des Stillstands des Gerätes, so
daß im
Staubfilterbeutel bzw, in dem Staubsammelraum die Entstehung einer
größeren Menge
von Geruchsstoffen verhindert wird. Der Wegfall der Trägerstruktur
ist mit einer Materialersparnis und einem erheblich geringeren verfahrenstechnischen
Aufwand bei der Herstellung verbunden. Zudem ist die Adsorptionsleistung
vom Anwender durch Zugabe einer individuell gewählten Menge Adsorbens an seine Bedürfnisse
anpaßbar
(z.B. geruchsintensiver Staub durch Haustierhaltung). Des Weiteren
erweist es sich als vorteilhaft, daß durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Diffusions-Geruchsfilter bei jedem Staubfilterbeutelwechsel
bzw. bei jeder Entleerung des Staubsammelraumes entsorgt wird. Demzufolge liegt
nach dem Wechsel/Entleeren ein Geruchsfilter mit optimierter Adsorptionscharakteristik
vor. Ein guter Wirkungsgrad ist zudem bei Aktivkohle mit einem Durchmesser
kleiner als 0,5 mm gegeben.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche jedoch
lediglich mehrere Ausführungsbeispiele
darstellt, näher
erläutert. Es
zeigt:
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1 einen
Staubsauger mit einem Staubfilterbeutel, wobei zum Einbringen des
Adsorbens dieses auf den zu saugenden Boden aufgebracht wird;
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung, jedoch mit einem
Staubsauger mit einem Staubsammelraum;
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3 einen
Staubfilterbeutel, zur von-Hand-Befüllung mit einem Adsorbens;
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4 eine
Draufsicht auf eine Halteplatte eines Staubfilterbeutels mit einer,
eine Adsorbens-Portion
beinhaltenden Tüte;
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5 den
Staubfilterbeutel partiell geschnitten im Zuge des Einfüllens des
Adsorbens aus der aufgerissenen Tüte gem. 4;
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6 eine
weitere Darstellung einer Staubfilterbeutel-Halteplatte in Draufsicht
mit einem, die Einfüllöffnung des
Staubfilterbeutels überdeckenden Adsorbens-Beutel;
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7 eine
geschnittene Ausschnittsdarstellung des Staubfilterbeutels mit einem
in der Einfüllöffnung gehaltenen
Adsorbens-Beutel gemäß 6;
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8 eine
Draufsicht auf eine Staubfilterbeutel-Halteplatte, eine weitere
alternative Anordnung eines Adsorbens-Behältnisses darstellen;
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9 eine
der 7 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch die
Ausgestaltung gemäß 8 betreffend;
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10 eine
weitere der 7 entsprechende Schnittdarstellung,
betreffend eine weitere Ausführungsform
eines Adsorbens-Behältnisses;
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11 eine
Schnittdarstellung gemäß 7,
die Anordnung eines alternativen Adsorbens-Behältnisses in Form eines Beutels
mit Sollrißstellen
treffend;
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12 eine
der 11 entsprechende Darstellung, wobei das im Bereich
der Einfüllöffnung angeordnete
Adsorbens-Behältnis
von einem Saugstutzen durchstoßen
wird;
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13 eine
der 12 entsprechende Darstellung, jedoch bei Einsatz
eines napfartigen Adsorbens-Vorratsbehältnisses;
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14 eine
weitere alternative Anordnung eines Adsorbens-Behältnisses
unterseitig der Halteplatte im randnahen Bereich zur Einfüllöffnung;
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15 einen
Staubfilterbeutel in partieller Schnittdarstellung mit eingebrachtem,
umhüllten
Adsorbens.
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Dargestellt
und beschrieben ist zunächst
mit Bezug zur 1 ein Staubsauger 1 mit
einem in einer Filterkammer 2 gehaltenen Staubfilterbeutel 3. Während des
Betriebs des Staubsaugers 1 wird mittels einer schematisch
dargestellten Motor-/Gebläseeinheit 4 im
Bereich einer fußseitigen
Saugdüse 5 ein
Unterdruck erzeugt, mittels welchem Staub- und Schmutzpartikel von
dem zu reinigenden Boden 6 gelöst und mittels des Saugluftstromes über einen nicht
dargestellten Saugkanal in den Staubfilterbeutel 3 transportiert
werden. Die Motor-/Gebläseeinheit 4 ist
in Luftströmungerichtung
dem Staubfilterbeutel 3 nachgeschaltet.
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Der
in dem Staubfilterbeutel 3 aufgenommene Staub verbleibt
dort für
eine bestimmte Zeit. Während
dieser Zeit werden durch den mikrobiologischen Abbau verschiedener
Staubinhaltsstoffe Geruchssstoff produziert, welche, wie nachstehend
ausgeführt,
adsorbiert werden.
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Hierzu
wird ein Adsorbens 7 in Form von Aktivkohle, Zeolithe oder
porösem
Polymer in den Staubfilterbeutel 3 eingegeben oder eingetragen.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel
in 1 wird hierzu das Adsorbens 7 mittels
eines Dosierbehälters 8 auf
den zu saugenden Boden 6 gestreut und hiernach bei Inbetriebnahme
des Staubsaugers 1 zusammen mit dem aufgesaugten Staub
in den Staubfilterbeutel 3 eingebracht. Der Dosierbehälter 8 weist die
Funktion eines Zuckerstreuers auf, womit nach einem einmaligen Kippen
desselben eine vordefinierte Portion des Adsorbens 7 ausgegeben
wird. Die Adsorptionsleistung läßt sich
jedoch vom Anwender durch Zugabe einer individuell gewählten Menge
Adsorbens 7 (durch Ausgabe mehrerer Adsorbenaportionen)
an die Bedürfnisse
anpassen. So kann beispielsweise bei geruchsintensivem Staub durch Haustierhaltung
eine doppelte Adsorbens-Portion auf den zu saugenden Boden 6 aufgebracht
werden.
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Bevorzugt
erfolgt diese Adsorbens-Ausgabe bzw. das Aufsaugen und Einbringen
des Adsorbens 7 in den Staubfilterbeutel 3 einmalig
bei der ersten Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 nach einem Staubfilterbeutelwechsel.
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In 2 ist
schematisch ein Staubsauger 1 dargestellt, welcher zur
Aufnahme der aufgesaugten Schmutz-/Staubpartikel einen Abscheider
und einen hiernach geschalteten Staubsammelraum 9 aufweist. Dieser
Staubsauger 1 weist keinen, bei Bedarf auswechselbaren
Staubfilterbeutel gemäß dem ersten Ausführungebeispiel
auf. Vielmehr wird hier der gefüllte
Staubsammelraum 9 bei Bedarf geleert.
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Auch
bei diesem Staubsaugerprinzip ergibt sich durch den Verbleib des
aufgenommenen Staubes über
einen bestimmten Zeitraum ein mikrobiologischer Abbau verschiedener
Staubinhaltsstoffe, was die Produktion von unerwünschten Geruchsstoffen zur
Folge hat. Insbesondere beim Einschalten des Staubsaugers 1 ergibt
sich hieraus ein unangenehmer Anfangs-Geruchsschwall, welchem erfindungsgemäß durch
die Aufnahme von Adsorbens 7 in den Staubsammelraum 9 entgegengewirkt
wird.
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Gemäß dem bezüglich der 1 beschriebenen
ersten Ausführungsbeispiel
wird auch in diesem zweiten Ausführungsbeispiel
das Adsorbens 7 mittels eines Dosierbehälters 8 auf den zu
reinigenden Boden 6 aufgestreut und hiernach zusammen mit
dem aufgesaugten Staub in den Staubsammelraum 9 verbracht.
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Durch
das Einbringen des Adsorbens 7 in den Staubfilterbeutel 3 bzw.
in den Staubsammelraum 9 befindet sich dieses in innigem
Kontakt mit dem eingesaugten Staub, so daß die Geruchsstoffe besonders
leicht zum Adsorbens diffundieren können.
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In 3 ist
ein Staubfilterbeutel 3 dargestellt, welcher vor einer
ersten Benutzung mit Adsorbens 7 befüllt werden kann. Diese Befüllung erfolgt hier ähnlich den
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
mittels eines Dosierbehälters 8,
zur Ausgabe einer vordefinierten Adsorbens-Portion. Das Adsorbens 7 wird
direkt in den Filterbeutel 3 durch Einstreuen durch die
Eintrittsöffnung 10 des
Staubfilterbeutels 3 eingebracht. Auch hier besitzt der
Anwender die Möglichkeit
durch Zugabe einer individuell gewählten Menge Adsorbens 7 die
Adsorptionseigenschaften seinen Bedürfnissen anzupassen.
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Darüber hinaus
kann das Einstreuen einer Adsorbens-Portion aus dem Dosierbehälter 8 auch
in den Staubsammelraum eines Staubsaugers 1 gemäß 2 erfolgen.
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Weiter
alternativ kann das Adsorbens 7 auch vorportioniert dem
Anwender zur Verfügung
stehen, so beispielsweise in Form einer, eine Adsorbens-Portion
enthaltenden Tüte 11,
welche dem Staubfilterbeutel 3 lose beigepackt ist. Gemäß den Darstellungen
in den 4 und 5 kann eine solche, ein Vorratsbehältnis 13 bildende
Portions-Tüte 11,
auch dem Staubfilterbeutel 3 zugeordnet sein, so beispielsweise
durch eine lösbare
Anordnung der Tüte 11 auf
der Oberseite der Staubfilterbeutel-Halteplatte 12. Die
Tüte 11 ist
unübersehbar
für den
Anwender auf der Halteplatte 12 angeordnet, wobei die Grundrißform der
Tüte 11 gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einem Hinweispfeil ähnelnd ausgebildet
sein kann. Nach Abnahme der Tüte 11 von
der Halteplatte 12 kann das in der Tüte 11 enthaltene Adsorbens
durch die Eintrittsöffnung 10 in
den Staubfilterbeutel 3 eingestreut wenden. Die Tüte 11 ist
hierzu entlang einer bevorzugt perforierten Linie aufreißbar.
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Weiter
alternativ kann das Adsorbens 7 in einem Vorratsbehältnis 13 zur
Verfügung
stehen.
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In
den 6 und 7 ist diesbezüglich ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei welchem das Vorratsbehältnis 13 beutelartig
mit einem umlaufenden Rand 14 ausgeformt ist. In dem so
geformten Beutel ist eine vorgegebene Portion des Adsorbens 7 enthalten.
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Das
beutelartige Vorratsbehältnis 13 ist
in Überdeckung
zu der Eintrittsöffnung 10 der
Staubfilterbeutel-Halteplatte 12 positioniert und im Bereich des
umlaufenden Randes 14 zwischen zwei Lagen der mehrlagigen
Halteplatte 12 lose eingelegt und gehalten. Die ansonsten
in üblicher
Weise miteinander klebstoffverbundenen Lagen der Halteplatte 12 sind
im Bereich der den Beutelrand 14 halternden Abschnitte
nicht miteinander verbunden. Diesbezüglich ist weiter denkbar, die,
den Beutelrand 14 erfassenden, ringförmigen Zonen der beiden, das
beutelartige Vorratsbehältnis 13 klemmfixierenden
Lagen mit einer Vertiefung, beispielsweise Prägung, zu versehen.
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Nach
einem Einsetzen des Staubfilterbeutels 3 in den Staubsauger 1 und
hiernach erfolgender Inbetriebnahme des Gerätes wird das beutelartige Vorratsbehältnis 13 durch
die Luftströmung
bzw. durch den in dem Staubfilterbeutel 3 aufgebauten Unterdruck
aus der Eintrittsöffnung 10 in
den Staubfilterbeutel 3 gesaugt. Das Adsorbens 7 kann
sich hiernach in dem Staubfilterbeutel 3 verteilen, wozu
das beutelartige Vorratsbehältnis 13 über einen
Teilumfang des umlaufenden Randes 14 unverschlossen ist.
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Zufolge
dieser Ausgestaltung erfolgt eine automatische Befüllung des
Staubfilterbautels 3 mit einer vordefinierten Adsorbens-Portion,
welche hiernach in loser Form in dem Staubfilterbeutel 3 vorhanden
ist.
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In
den 8 und 9 ist eine alternative Ausgestaltung
eines unterseitig der Halteplatte 12 befestigten Vorratsbehältnisses 13 dargestellt.
Hier ist ein im Grundriß im
wesentlichen rechteckförmiges Vorratsbehältnis 13 dargestellt,
welches die Eintrittsöffnung 10 unterseitig
der Halteplatte 12 überdeckt. Das
Vorratsbehältnis 13 ist
im Bereich zwischen der Eintrittsöffnung 10 und einem
Schmalseitenrand der Halteplatte 12 vollflächig an
der Unterseite letzterer angeklebt. Das von dieser Klebestelle 15 abgewandte
freie Ende des Vorratebehältniasses 13 weist
eine Öffnung 16 auf,
welche im unbenutzten Zustand des Staubfilterbeutels 3 gemäß 9 durch
eine materialeinheitlich an dem Vorratsbehältnis 13 angebundene
Einstecklasche 17 verschlossen ist.
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Das
eine vordefinierte Portion des Adsorbens 7 beinhaltende
Vorratsbehältnis 13 ist
im wesentlichen selbsttragend ausgebildet derart, daß in der
unbenutzten Stellung gemäß 9 das
Vorratsbehältnis 13 sich
nahezu parallel zur Halteplatte 12 erstreckt.
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Durch
den bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 anstehenden Luftstrom
bzw. den in dem Staubfilterbeutel 2 aufgebauten Unterdruck
wird das Vorratsbehältnis 13 in
Richtung auf das Staubfilterbeutelinnere abgeschwenkt, dies unter
gleichzeitigem Heraussaugen der Einstecklasche 17 zur Freigabe
der Öffnung 16.
Das bevorratete Adsorbens 7 kann hiernach austreten und
sich in dem Staubfilterbeutel 3 verteilen.
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Diesbezüglich ist
weiter denkbar, daß das Vorratsbehältnis 13 in
Form eines offenen Papier- oder Folienschlauches gebildet ist, welcher
an den Enden umgeklappt und unter die Eintrittsöffnung 10 der Halteplatte 12 fixiert
ist (beispielsweise durch Einstecken des freien Endes in die Eintrittsöffnung 10).
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Eine
weitere Alternative zu dem zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist in der 10 dargestellt. Hier ist ein
Vorratsbehältnis 13 in
Form eines Papier- oder
Folienschlauches gezeigt, dessen freies, abklappbares Ende unterseitig
der Halteplatte 12 fixiert ist. In der dargestellten Ausführungsform
ist dies durch einen leicht lösbaren
Wachskleber realisiert. Durch Einsetzen des Saugluftstromes reißt das freie
Ende von dem Wachskleber 18 ab zur Ausgabe des Adsorbens 7.
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Weiter
alternativ kann gemäß 11 das Vorratsbehältnis 13 mit
einer Perforation 19 versehen sein. Dieses ist in Form
eines Beutels oder einer Tüte unterseitig
der Halteplatte 12, die Eintrittsöffnung 10 überdeckend
umlaufend, halteplattenrandseitig fixiert, beispielsweise angeklebt.
Die Perforationslinie ist bevorzugt in überdeckung zur Eintrittsöffnungsrandkante.
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Bei
Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 wird dieses Vorratsbehältnis 13 durch
den Luftstrom bzw. den in dem Staubfilterbeutel 3 anstehenden
Unterdruck entlang der Perforation 19 ganz oder auch nur teilweise
abgerissen, wonach durch die im Bereich der Perforation 19 entstehenden Öffnungen
das bevorratete Adsorbens 7 frei in den Staubfilterbeutel 3 austreten
kann.
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Im
allgemeinen gilt für
die Ausführungen,
bei denen das Vorratsbehältnis 13 in
Form eines Beutels oder eines Schlauches ausgebildet ist, daß das in dem
abgetrennten bzw. geöffneten
Vorratsbehältnis 13 bevorratete
Adsorbens 7 gänzlich
aus dem Vorratsbehältnis 13 austritt,
dies unterstützt
durch das Aussaugen derselben aus dem Behältnis in den Staubfilterbeutel 3.
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Bei
Staubsaugern, bei welchen die strömungstechnische Verbindung
zwischen Saugkanal und Staubfilterbeutel 3 durch einen,
durch die Eintrittsöffnung 10 geführten Saugstutzen 20 hergestellt wird,
kann die Freigabe des in einem Vorratsbehältnis 13 bevorrateten
Adsorbens 7 auch durch Zerstörung des Vorratsbehältnisses 13 mittels
des Saugstutzens 20 erfolgen.
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Derartige
Lösungen
sind beispielhaft in den 12 und 13 dargestellt,
wobei in 12 unterseitig der Halteplatt 12,
die Eintrittsöffnung 10 überdeckend
ein Vor ratsbehältnis 13 gemäß dem Ausführungsbeispiel
in 11 befestigt ist. Der bei einem Schließen der,
den Staubfilterbeutel 3 aufnehmenden Filterkammer 2 durch
die Eintrittsöffnung 10 der
Halteplatte 12 tretende Saugstutzen 20 reißt das Vorratsbehältnis 13 entlang
der Perforation 19 ab, wonach das Behältnis in den Staubfilterbeutel 3 fällt. Das
bevorratete Adsorbens 7 kann hiernach aus dem zerstörten Vorratsbehältnis 13 ausrieseln.
Etwaige Reste in dem Vorratsbehältnis 13 werden
bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 aus dem Behältnis heraus
in den Staubfilterbeutel 3 gesaugt.
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In 13 ist
ein napfartiges Vorratsbehältnis 13 dargestellt,
welches mit einem umlaufenden Rand 21 versehen ist. Letzterer
ist gehalten zwischen zwei Lagen der mehrlagigen Halteplatte 12.
Zumindest eine Lage weist hierzu eine konzentrisch zur Eintrittsöffnung 10 umlaufende
ringförmige
Vertiefung zur Aufnahme des Randes 21 auf.
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Das
in der Eintrittsöffnung 10 einliegende, napfartige
Vorratsbehältnis 13 beinhaltet
einen Adsorbens-Vorrat.
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Dieses
Vorratsbehältnis 13 entspricht
im wesentlichen im Grundriß dem
Querschnitt der Eintrittsöffnung 10 und
ist beispielsweise aus einem Papierwerkstoff hergestellt.
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Bei
einem Filterbeutelwechsel und hiernach erfolgendem Schließen der
Filterkammer 2 taucht der Saugstutzen 20 durch
die Eintrittsöffnung 10 und zerstört hierbei
das napfartige Vorratsbehältnis 13, indem
es dieses sowohl im Bereich der Behältnisdecke 22 als
auch im Bereich des Behältnisbodens 23 durchstößt. Auch
hier kann hier nach das bevarratete Adsorbens 7 frei in
den Staubfilterbeutel 3 austreten.
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Des
Weiteren ist in 14 eine alternative Ausgestaltung
dargestellt, bei welcher randnah der Eintrittsöffnung 10 unterseitig
der Halteplatte 12 ein napfartiges Vorratsbehältnis 13 fixiert
ist, mit einem Boden 23, welche bei Inbetriebnahme des
Staubsaugers 1 durch den Luftstrom bzw. den aufgebauten Unterdruck
beispielsweise entlang einer Perforation auf- bzw. abreißt, zur
Freigabe des Adeorbens 7.
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Durch
die beschriebene Anordnung eines Vorratsbehältnisses 13 in oder
unterhalb der Halteplatte, d.h. dem Staubfilterbeutelinnern zugewandt, wird
letzterer automatisch bei einer ersten Inbetriebnahme mit dem losen
Adsorbens befüllt.
Der Anwender hat darüber
hinaus noch die Möglichkeit
gemäß den ersten
Ausführungsbeispielen
beispielsweise mittels eines Dosierbehälters 8 seinen Bedürfnissen angepaßt die Adsorbens-Dosis
zu erhöhen.
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Die
beschriebenen verschiedenen Möglichkeiten
der Befüllung
des Staubfilterbeutels 3 finden im wesentlichen auch beim
Staubsammelraum 9 gemäß 2 Anwendung.
Das Adsorbens 7 als Schüttgut
hat insbesondere den Vorteil, daß sich dieses in innigem Kontakt
mit dem eingesaugten Staub befindet, so daß die Geruchsstoffe besonders
leicht zum Adsorbens 7 diffundieren können.
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Eine
weitere Möglichkeit
besteht gemäß 15 darin,
das Adsorbens 7 in einer eigenen, luftdurchlässigen Umhüllung 24 anzuordnen.
Beispielsweise können
hier pastillenartigen Beutel mit einer Mehrzahl mit Adsorbensteilchen
vorgesehen sein.
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Die
so mit einer Adsorbens-Portion gefüllten Beutel 25 können werkseitig
bereits in dem Staubfilterbeutel 3 lose angeordnet sein.
Es ist jedoch auch denkbar, daß diese
Beutel 25 durch den Anwender vor Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels 3 bzw.
des Staubsammelraumes 9 in diesen eingeworfen werden. Hierzu
ist vorgesehen, daß eine
Flächenerstreckung
a der Umhüllung 24 einem
Bruchteil der Durchmesserabmessung b der Eintrittsöffnung 10 bzw.
Saugstutzenöffnung
des Staubfilterbeutels 3 bzw. bei einem Staubsauger gemäß 2 dem Staubsammelraum 9 entspricht.
So kann beispielsweise die Flächenerstreckung
a der Umhüllung 24 etwa
einem Fünftel
bis einem Zehntel der Durchmesserabmessung der Eintrittsöffnung 10 entsprechen.
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Um
eine genügende
räumliche
Verteilung des in der Umhüllung 24 aufgenommenen
Adsorbens 7 in dem Staubfilterbeutel 3 bzw. Staubsammelraum 9 zu
gewährleisten,
sind mehrere kleine Beutel 25 mit Adsorbens 7 vorgesehen.
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Durch
die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele
des Erfindungsgegenstandes ist das Adsorbens 7 in die unmittelbare
Nähe des
aufgesaugten Staubes verbracht. Es werden demnach nicht nur die
durch die Strömung
während
des Betriebes des Staubsaugers zum Adsorbens transportierten Geruchsstoffe
eliminiert. Der Transport findet vor allem auch in den Zeiten, in
denen das Gerät
stillsteht durch Diffusion der Geruchsstoffe statt. Die Anreicherung
einer größeren Menge
von Geruchsstoffen im Staubfilterbeutel 3 wird verhindert,
da die sich bildenden Geruchsstoff kontinuierlich zum Adsorbens 7 diffundieren
und dort gebunden werden. Der so gebildete Diffusions-Geruchsfilter
kommt mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik
aus, ohne daß der
Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade beim Einschalten des
Gerätes
befürchtet
werden muß.
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Adsorbens 7,
das in loser Form in den Staubfilterbeutel 3 eingebracht
wird (vergl. 1 bis 14) hat
die Eigenschaft, sich gleichmäßig in dem Staubfilterbeutel 3 zu
verteilen, dies bei möglichst dauerhaftem
Absetzen an der Innenwandung des Staubfilterbeutels 3 bzw.
Staubsammelraumes 9. Vorteilhafter Weise kann auch die
Zufügung
eines feuchtigkeitsbindenden Mittels wie beispielsweise Silicagel
vorgesehen sein, um die Lebensbedingungen von Mikroorganismen im
Staubfilterbeutel 3 bzw. im Staubsammelraum 9 zu
verschlechtern und gleichzeitig die Adsorptionsleistung des Adsorbens 7 zu steigern.
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Alle
offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung
der Anmeldung wird auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.