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DE20023762U1 - Staubfilterbeutel bzw. Staubsammelraum - Google Patents

Staubfilterbeutel bzw. Staubsammelraum Download PDF

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DE20023762U1
DE20023762U1 DE20023762U DE20023762U DE20023762U1 DE 20023762 U1 DE20023762 U1 DE 20023762U1 DE 20023762 U DE20023762 U DE 20023762U DE 20023762 U DE20023762 U DE 20023762U DE 20023762 U1 DE20023762 U1 DE 20023762U1
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dust
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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Abstract

Staubfilterbeutel (3) bzw. Staubsammelraum (9) für einen Staubsauger (1), wobei in dem Staubfilterbeutel ein hinsichtlich des Geruchs wirksames Mittel vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel ein Adsorbens ist und dass das Adsorbens in Faserform, bspw. Aktivkohle, Zeolithe oder poröse Polymere, vorliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel bzw. einen Staubsammelraum, wobei in dem Staubsammelraum ein hinsichtlich des Geruchs wirksames Mittel vorhanden ist.
  • Ein Staubfilterbeutel wie eingangs vorausgesetzt, ist aus der DE 4418720 A1 bekannt. Hierbei ist ein Zusatzmittel in dem Filterbeutel vorgesehen, das keim- oder bakterientötend sein soll, oder so gebildet sein soll, dass es Geruchsstoffe überdeckt bzw. absorbiert. Das Zusatzmittel soll unmittelbar auf das ausgefilterte Sauggut einwirken können.
  • Im Weiteren ist zum Stand der Technik auf die JP-A-6162431, die JP-A-05084191, die DE 3800252 A1 , die DE 4311258 C1 , die US 5461751 , die JP-A-61271013, GB 2288749 A , das GM 9206614, die WO94/21305 und JP-U-0739740 zu verweisen.
  • Ausgehend von dem genannten Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, einen Staubfilterbeutel oder Staubsammelraum anzugeben, der, ohne selbst Gerüche zu erzeugen, einer möglichen Geruchsbelästigung wirksam entgegenwirkt, auch bei längeren Ruhezeiten, und möglichst unabhängig vom Füllgrad des Staubsammelraums, wobei darüber hinaus auch eine vorteilhafte Ausgestaltung des Adsorbens gegeben sein soll.
  • Diese Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass das Mittel ein Adsorbens ist und dass das Adsorbens in Faserform, bspw. Aktivkohle, Zeolithe oder poröse Polymere, vorliegt. Das Adsorbens ist in loser Form, nämlich in der genannten Faserform, vorhanden. Das Adsorbens kann so in innigem Kontakt mit dem eingesaugten Staub sein. Die Geruchsstoffe können besonders leicht zu dem Adsorbens diffundieren. Zufolge dessen werden die Geruchsstoffe am Ort ihrer Entstehung gebunden. Hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, dass ein derartiger Diffusions-Geruchsfilter innerhalb des Staubfilterbeutels mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik auskommt, ohne dass der Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade beim Einschalten des Staubsaugers erfolgt. Die Größenverteilung, die chemische Ausrüstung (bakterizide und fungizide Substanzen) und Menge des Adsorbens ist an das Aufnahmevolumen des Staubfilterbeutels und an das Anwendungsgebiet, d. h. an die voraussichtlich aufzusaugenden Substanzen angepasst. Hierbei kommt es des Weiteren zum einen auf eine möglichst effiziente Adsorption der unerwünschten Geruchsstoffe an, für die das Verhältnis von Makro-, Meso- und Mikroporen im Adsorbens maßgeblich ist. Zum anderen sind auch anwendungstechnische Kriterien maßgebend. Beispielsweise besitzt das Adsorbens des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels die Eigenschaft sich gleichmäßig in dem Beutel zu verteilen und sich möglichst dauerhaft an der Innenseite der Beutelwandung abzusetzen. Vorteilhaft kann auch die Zufügung eines feuchtigkeitsbindenden Mittels (z. B. Silicagel) sein, die Lebensbedingungen von Mikroorganismen im Staubbeutel zu verschlechtern und gleichzeitig die Adsorptionsleistung der Aktivkohle zu steigern. Das Adsorbens kann in einem außenseitig des Staubfilterbeutels befestigten Vorratsbehältnis angeordnet sein zur von-Hand-Leerung in den Staubfilterbeutel. So wird beim Einsetzen eines neuen Staubfilterbeutels in den Staubsauger bspw. eine, mit einer Adsorptionsmaterial-Portion gefüllte Tüte, welche weiter bspw. auf der Halteplatte des Staubfilterbeutels abnehmbar fixiert ist, entfernt und aufgerissen um das hierin enthaltene Adsorptionsmaterial durch die Einsaugöffnung in den Staubfilterbeutel einzustreuen. Eine solche Portioniertüte kann auch in loser Form dem Staubfilterbeutel zugeordnet sein, wodurch für den Anwender die Möglichkeit besteht, das darin enthaltene Adsorptionsmaterial direkt in den Staubfilterbeutel einzustreuen oder auf dem abzusaugenden Boden zu verteilen. Weiter alternativ wird vorgeschlagen, dass das Adsorbens in einer eigenen, luftdurchlässigen Umhüllung innerhalb des Staubfilterbeutels enthalten ist. Die Umhüllung besteht hierbei aus einem luftdurchlässigen Material wie bspw. einem dünnen Vlies aus Papier oder Melt-Blown. Ein solcher Adsorbens-Beutel kann bereits werkseitig in den Staubfilterbeutel eingebracht sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen solchen Adsorbens-Beutel lose oder abnehmbar an der Halteplatte dem Staubfilterbeutel zuzuordnen. Der Anwender bringt diesen Beutel vor erstmaliger Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels durch die Einlassöffnung in diesen ein, wobei die Umhüllung des Adsorbens in ihrer Größe an den Querschnitt der Einlassöffnung des Staubfilterbeutels angepasst wird. Bevorzugt weist hierbei eine Flächenerstreckung der Umhüllung einen Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Einlassöffnung des Staubfilterbeutels auf. Um weiter eine genügende räumliche Verteilung des Adsorbens in dem Staubfilterbeutel zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass eine Mehrzahl von Adsorbensbeuteln in dem Staubfilterbeutel enthalten sind bzw. in diesen eingebracht werden können. Zudem ist vorgesehen, dass jeweils eine Mehrzahl von Adsorptionsteilchen in einer Umhüllung enthalten sind.
  • In einer weiteren alternativen Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass ein durch Luftströmung oder Unterdruck öffenbares Adsorbens-Vorratsbehältnis an einer Innenwandung des Staubfilterbeutels angebracht ist. So kann ein, sich zunächst über die Einfüllöffnung des Staubfilterbeutels sich erstreckendes Vorratsbehältnis vorgesehen sein, welches beim erstmaligen Einschalten des Staubsaugers nach einem Staubfilterbeutelwechsel durch die Luftströmung oder den in dem Staubfilterbeutel herrschenden Unterdruck aus der Einlassöffnung in das Innere des Staubfilterbeutels gerissen wird. Hierbei kann es sich bspw. um einen mit dem Adsorbens gefüllten Beutel handeln, welcher zunächst im Bereich der Einlassöffnung randnah gehalten wird. Durch die Luftstrom-/Unterdruckbeaufschlagung wird dieser aus dem Einlassbereich gerissen, wonach der Inhalt durch vorgesehene Öffnungen des Behältnisses in den Beutelinnenraum entweichen kann. Alternativ kann ein sol ches Behältnis auch perforiert ausgebildet sein, wobei beim Einschalten des Staubsaugers dieses entlang der Perforation abreißt und das enthaltene Adsorbens freigibt. Weiter alternativ kann ein solches Behältnis auch napfartig, den Einlassquerschnitt des Staubfilterbeutels zunächst verschließend ausgebildet sein. Zudem ist es auch denkbar, ein Behältnis unterseitig der Halteplatte randnah der Einfüllöffnung anzuordnen. So kann bspw. unterseitig der Halteplatte ein ringförmiges, die Einfüllöffnung umschließendes Behältnis vorgesehen sein, welches durch den Luftstrom bzw. den anstehenden Unterdruck beim Einschalten des Staubsaugers zur Freigabe des Adsorbens von der Halteplatte abgerissen wird oder bei welchem durch Einsetzen des Luftstromes bzw. des Unterdruckes ein das Adsorbens in dem Behältnis zurückhaltender Deckel oder dergleichen in eine das Adsorbens freigebende Stellung verlagert wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Adsorbens in einem durch Durchstoßen öffenbaren Vorratsbehältnis, bspw. in einem Beutel, in Überdeckung zu der Saugstutzenöffnung des Staubfilterbeutels angeordnet ist. Erfindungsgemäß kann vor einer ersten Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels der Anwender dieses Vorratsbehältnis durchstoßen, zur Verteilung des beinhaltenden Adsorbenses in den Staubfilter. Bevorzugt findet diese Ausgestaltung dort Anwendung, bei welcher ein luftströmungsmäßig mit einem Saugkanal verbundener Saugstutzen bei einem Schließen der, den Staubfilterbeutel haltenden Filterkammer durch die Saugstutzenöffnung der Staubfilterbeutel-Halteplatte tritt. Demnach wird im Zuge dieses Filterkammer-Schließvorganges das in Überdeckung zu der Saugstutzenöffnung angeordnete Adsorbens-Vorratsbehältnis von dem Saugstutzen durchstoßen und somit geöffnet, zur Freigabe und Verteilung des Adsorbens in den Staubfilterbeutel. Besonders vorteilhaft erweist sich bei der Auswahl des Adsorbens Aktivkohlepulver mit einer Korngrößenfraktion zwischen 0,15 und 0,25mm, wobei der Unterkornanteil mit weniger als 2% klein gehalten ist. Sehr vorteilhaft sind auch Aktivkohlefasern mit einem Durchmesser von 0,01 bis 0,1mm und einer Faserlänge von 10 bis 100mm. Besonders wir kungsvoll sind auch aus Kokosnussschalen hergestellte Aktivkohlepulver mit CTC-Werten größer 60%.
  • Die Erfindung betrifft in gleicher Weise einen Staubsammelraum für einen Staubsauger. Derartige Staubsauger sind bekannt, wobei hier der aufgesaugte Staub in dem filterlosen System in den Sammelraum abgeschieden wird. Der gefüllte Sammelraum ist zur Entleerung von dem Gerätegehäuse abnehmbar. Zufolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung befindet sich das Adsorbens in innigen Kontakt mit dem eingesaugten Staub, so dass die Geruchsstoffe besonders leicht zum Adsorbens diffundieren können. Zufolge dessen werden die Geruchsstoffe am Ort ihrer Entstehung gebunden. Hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, dass ein derartiger Diffusions-Geruchsfilter innerhalb des Staubsammelraumes mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik auskommt, ohne dass der Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade beim Einschalten des Staubsaugers erfolgt.
  • Die Größenverteilung, die chemische Ausrüstung (bakterizide und fungizide Substanzen) und Menge des Adsorbens ist an das Aufnahmevolumen des Staubsammelraumes und an das Anwendungsgebiet, d. h. an die voraussichtlich aufzusaugenden Substanzen angepasst. Hierbei kommt es des Weiteren zum einen auf eine möglichst effiziente Adsorption der unerwünschten Geruchsstoffe an, für die das Verhältnis von Makro-, Meso- und Mikroporen im Adsorbens maßgeblich ist. Zum anderen sind auch anwendungstechnische Kriterien maßgebend. Beispielsweise besitzt das Adsorbens des erfindungsgemäßen Staubsammelraumes die Eigenschaft sich gleichmäßig in dem Sammelraum zu verteilen und sich möglichst dauerhaft an der Innenseite der Raumwandung abzusetzen.
  • Vorteilhaft kann auch die Zufügung eines feuchtigkeitsbindenden Mittels (z. B. Silicagel) sein um die Lebensbedingungen von Mikroorganismen im Staub sammelraum zu verschlechtern und gleichzeitig die Adsorptionsleistung der Aktivkohle zu steigern.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Adsorbens in einem Vorratsbehältnis angeordnet ist zur von-Hand-Entleerung in den Staubsammelraum. So wird nach einem Entleeren des Sammelraumes bspw. ein, mit einer Adsorptionsmaterial-Portion gefüllte Tüte, aufgerissen und das hierin enthaltene Adsorptionsmaterial in den Staubsammelraum eingestreut. Mittels einer solchen Portionstüte kann auch das darin enthaltene Adsorptionsmaterial auf dem abzusaugenden Boden verteilt werden. Weiter alternativ wird vorgeschlagen, dass das Adsorbens in einer eigenen, luftdurchlässigen Umhüllung innerhalb des Staubsammelraumes enthalten ist. Die Umhüllung besteht hierbei aus einem luftdurchlässigen Material wie bspw. einem dünnen Vlies aus Papier oder Melt-Blown. Der Anwender bringt diesen Beutel vor erstmaliger Inbetriebnahme des Staubsammelraumes in diesen ein, wobei die Umhüllung des Adsorbens in ihrer Größe an den Querschnitt einer Einlassöffnung des Staubsammelraumes angepasst wird. Bevorzugt weist hierbei eine Flächenerstreckung der Umhüllung einen Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Einlassöffnung des Staubsammelraumes auf. Um weiter eine genügende räumliche Verteilung des Adsorbens in dem Staubsammelraum zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass eine Mehrzahl von Adsorptionsbeuteln in dem Staubsammelraum enthalten sind bzw. in diesen eingebracht werden können. Zudem ist vorgesehen, dass jeweils eine Mehrzahl von Adsorptionsteilchen in einer Umhüllung enthalten sind. So wird vorgeschlagen, dass in einem Staubsammelraum zwei Beutel mit je 5 Gramm Aktivkohle eingebracht sind. In einer weiteren alternativen Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass ein durch Luftströmung oder Unterdruck öffenbares Adsorbens-Vorratsbehältnis an einer Innenwandung des Staubsammelraumes angebracht ist. Hierbei kann es sich bspw. um einen mit dem Adsorbens gefüllten Beutel handeln, welcher zunächst bspw. an der Innenseite der Sammelraum-Innenwandung gehalten ist. Durch die Luftstrom-/Unterdruckbeaufschlagung wird dieser ab- bzw. aufgerissen, wonach der Inhalt durch vorgesehene Öffnungen des Behältnisses in den Sammelraum entweichen kann. Alternativ kann ein solches Behältnis auch perforiert ausgebildet sein, wobei beim Einschalten des Staubsaugers dieses entlang der Perforation abreißt und das enthaltene Adsorbens freigibt. Weiter alternativ kann ein solches Behältnis auch napfartig ausgebildet sein. Darüber hinaus ist es auch denkbar, dass das Adsorbens in einem durch Durchstoßen öffenbaren Vorratsbehältnis, bspw. in einem Beutel angeordnet ist. Erfindungsgemäß kann vor einer ersten Inbetriebnahme des Staubsammelraumes der Anwender dieses Vorratsbehältnis durchstoßen, zur Verteilung des beinhaltenden Adsorbenses in den Sammelraum. Ein solches Durchstoßen kann auch automatisch im Zuge eines Sammelkammer-Schließvorganges erfolgen, so bspw. durch geräteseitige, in den Sammelraum eintauchende Geräteteile. Besonders vorteilhaft erweist sich bei der Auswahl des Adsorbens Aktivkohlepulver mit einer Korngrößenfaktion zwischen 0,15 und 0,25mm, wobei der Unterkornanteil mit weniger als 2% klein gehalten ist. Sehr vorteilhaft sind auch Aktivkohlefasern mit einem Durchmesser von 0,01 bis 0,1mm und einer Faserlänge von 10 bis 100mm. Besonders wirkungsvoll sind auch aus Kokosnussschalen hergestellte Aktivkohlepulver mit CTC-Werten größer 60%.
  • Schließlich betrifft die Erfindung ein, in einer luftdurchlässigen Umhüllung, wie bspw. Vliesstoff enthaltendes Adsorbens-Material, wobei die Umhüllung in ihrer Größe an den Querschnitt der Eintrittsöffnung des Staubsammelraumes bzw. des Staubfilterbeutels angepasst ist. Zufolge dieser Ausgestaltung kann ein durch eine luftdurchlässige Umhüllung umschlossenes Adsorbens-Material durch die Eintrittsöffnung in den Staubsammelraum bzw. in den Staubfilterbeutel eingebracht werden. Hieraus ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass das Adsorbens in der unmittelbaren Nähe des aufgesaugten Staubes positioniert ist, wodurch das Anreichern einer größeren Menge von Geruchsstoffen in dem Staubsmmelraum bzw. Staubfilterbeutel verhindert ist, da die sich bildenden Geruchsstoffe kontinuierlich zum Adsorbens diffundieren und dort gebunden werden. Diesbezüglich wird weiter vorgeschlagen, daß eine Flächenerstreckung der Umhüllung einem Bruchteil einer Durchmesserabmessung der Eintrittsöffnung des Staubeammelraumes bzw. des Staubfilterbeutels entspricht. So kann beispielsweise die Flächenerstreckung der Umhüllung etwa einem Fünftel bis einem Zehntel der Durchmesserabmesswug der Eintrittsöffnung entsprechen. Beispielsweise kann hierbei jeder Adsorbens-Beutel mit drei bis zehn Gramm, bevorzugt fünf Gramm Adsorptions-Material, wie beispielsweise Aktivkohle gefüllt sein.
  • Aus den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen zur Geruchsfilterung bzw. zur Ausbildung eines Diffusions-Geruchsfilters ergeben sich wesentliche Vorteile. So liegen die Geruchsfilter (das Adsorbens sowohl in Beutel- als auch in Loseform) im Unterschied zu einem bekannten Standard-Adsorptionsfilter nicht unmittelbar im Strömungsweg. Zudem kann bei der Verwendung des Adsorbens in loser Form auf eine Trägerstruktur verzichtet werden, wobei verschiedene geometrische Anordnungen denkbar sind. Weiter sind die Druckverluste, die von einem erfindungsgemäßen Diffusions-Geruchsfilter verursacht werden gegenüber den Druckverlusten, hervorgerufen durch einen Standard-Filter zu vernachlässigen. Weiter entfaltet ein erfindungsgemäßer Diffusions-Geruchsfilter seine Wirkung auch während des Stillstands des Gerätes, so daß im Staubfilterbeutel bzw, in dem Staubsammelraum die Entstehung einer größeren Menge von Geruchsstoffen verhindert wird. Der Wegfall der Trägerstruktur ist mit einer Materialersparnis und einem erheblich geringeren verfahrenstechnischen Aufwand bei der Herstellung verbunden. Zudem ist die Adsorptionsleistung vom Anwender durch Zugabe einer individuell gewählten Menge Adsorbens an seine Bedürfnisse anpaßbar (z.B. geruchsintensiver Staub durch Haustierhaltung). Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, daß durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Diffusions-Geruchsfilter bei jedem Staubfilterbeutelwechsel bzw. bei jeder Entleerung des Staubsammelraumes entsorgt wird. Demzufolge liegt nach dem Wechsel/Entleeren ein Geruchsfilter mit optimierter Adsorptionscharakteristik vor. Ein guter Wirkungsgrad ist zudem bei Aktivkohle mit einem Durchmesser kleiner als 0,5 mm gegeben.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche jedoch lediglich mehrere Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Staubsauger mit einem Staubfilterbeutel, wobei zum Einbringen des Adsorbens dieses auf den zu saugenden Boden aufgebracht wird;
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung, jedoch mit einem Staubsauger mit einem Staubsammelraum;
  • 3 einen Staubfilterbeutel, zur von-Hand-Befüllung mit einem Adsorbens;
  • 4 eine Draufsicht auf eine Halteplatte eines Staubfilterbeutels mit einer, eine Adsorbens-Portion beinhaltenden Tüte;
  • 5 den Staubfilterbeutel partiell geschnitten im Zuge des Einfüllens des Adsorbens aus der aufgerissenen Tüte gem. 4;
  • 6 eine weitere Darstellung einer Staubfilterbeutel-Halteplatte in Draufsicht mit einem, die Einfüllöffnung des Staubfilterbeutels überdeckenden Adsorbens-Beutel;
  • 7 eine geschnittene Ausschnittsdarstellung des Staubfilterbeutels mit einem in der Einfüllöffnung gehaltenen Adsorbens-Beutel gemäß 6;
  • 8 eine Draufsicht auf eine Staubfilterbeutel-Halteplatte, eine weitere alternative Anordnung eines Adsorbens-Behältnisses darstellen;
  • 9 eine der 7 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch die Ausgestaltung gemäß 8 betreffend;
  • 10 eine weitere der 7 entsprechende Schnittdarstellung, betreffend eine weitere Ausführungsform eines Adsorbens-Behältnisses;
  • 11 eine Schnittdarstellung gemäß 7, die Anordnung eines alternativen Adsorbens-Behältnisses in Form eines Beutels mit Sollrißstellen treffend;
  • 12 eine der 11 entsprechende Darstellung, wobei das im Bereich der Einfüllöffnung angeordnete Adsorbens-Behältnis von einem Saugstutzen durchstoßen wird;
  • 13 eine der 12 entsprechende Darstellung, jedoch bei Einsatz eines napfartigen Adsorbens-Vorratsbehältnisses;
  • 14 eine weitere alternative Anordnung eines Adsorbens-Behältnisses unterseitig der Halteplatte im randnahen Bereich zur Einfüllöffnung;
  • 15 einen Staubfilterbeutel in partieller Schnittdarstellung mit eingebrachtem, umhüllten Adsorbens.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zur 1 ein Staubsauger 1 mit einem in einer Filterkammer 2 gehaltenen Staubfilterbeutel 3. Während des Betriebs des Staubsaugers 1 wird mittels einer schematisch dargestellten Motor-/Gebläseeinheit 4 im Bereich einer fußseitigen Saugdüse 5 ein Unterdruck erzeugt, mittels welchem Staub- und Schmutzpartikel von dem zu reinigenden Boden 6 gelöst und mittels des Saugluftstromes über einen nicht dargestellten Saugkanal in den Staubfilterbeutel 3 transportiert werden. Die Motor-/Gebläseeinheit 4 ist in Luftströmungerichtung dem Staubfilterbeutel 3 nachgeschaltet.
  • Der in dem Staubfilterbeutel 3 aufgenommene Staub verbleibt dort für eine bestimmte Zeit. Während dieser Zeit werden durch den mikrobiologischen Abbau verschiedener Staubinhaltsstoffe Geruchssstoff produziert, welche, wie nachstehend ausgeführt, adsorbiert werden.
  • Hierzu wird ein Adsorbens 7 in Form von Aktivkohle, Zeolithe oder porösem Polymer in den Staubfilterbeutel 3 eingegeben oder eingetragen.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel in 1 wird hierzu das Adsorbens 7 mittels eines Dosierbehälters 8 auf den zu saugenden Boden 6 gestreut und hiernach bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 zusammen mit dem aufgesaugten Staub in den Staubfilterbeutel 3 eingebracht. Der Dosierbehälter 8 weist die Funktion eines Zuckerstreuers auf, womit nach einem einmaligen Kippen desselben eine vordefinierte Portion des Adsorbens 7 ausgegeben wird. Die Adsorptionsleistung läßt sich jedoch vom Anwender durch Zugabe einer individuell gewählten Menge Adsorbens 7 (durch Ausgabe mehrerer Adsorbenaportionen) an die Bedürfnisse anpassen. So kann beispielsweise bei geruchsintensivem Staub durch Haustierhaltung eine doppelte Adsorbens-Portion auf den zu saugenden Boden 6 aufgebracht werden.
  • Bevorzugt erfolgt diese Adsorbens-Ausgabe bzw. das Aufsaugen und Einbringen des Adsorbens 7 in den Staubfilterbeutel 3 einmalig bei der ersten Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 nach einem Staubfilterbeutelwechsel.
  • In 2 ist schematisch ein Staubsauger 1 dargestellt, welcher zur Aufnahme der aufgesaugten Schmutz-/Staubpartikel einen Abscheider und einen hiernach geschalteten Staubsammelraum 9 aufweist. Dieser Staubsauger 1 weist keinen, bei Bedarf auswechselbaren Staubfilterbeutel gemäß dem ersten Ausführungebeispiel auf. Vielmehr wird hier der gefüllte Staubsammelraum 9 bei Bedarf geleert.
  • Auch bei diesem Staubsaugerprinzip ergibt sich durch den Verbleib des aufgenommenen Staubes über einen bestimmten Zeitraum ein mikrobiologischer Abbau verschiedener Staubinhaltsstoffe, was die Produktion von unerwünschten Geruchsstoffen zur Folge hat. Insbesondere beim Einschalten des Staubsaugers 1 ergibt sich hieraus ein unangenehmer Anfangs-Geruchsschwall, welchem erfindungsgemäß durch die Aufnahme von Adsorbens 7 in den Staubsammelraum 9 entgegengewirkt wird.
  • Gemäß dem bezüglich der 1 beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel wird auch in diesem zweiten Ausführungsbeispiel das Adsorbens 7 mittels eines Dosierbehälters 8 auf den zu reinigenden Boden 6 aufgestreut und hiernach zusammen mit dem aufgesaugten Staub in den Staubsammelraum 9 verbracht.
  • Durch das Einbringen des Adsorbens 7 in den Staubfilterbeutel 3 bzw. in den Staubsammelraum 9 befindet sich dieses in innigem Kontakt mit dem eingesaugten Staub, so daß die Geruchsstoffe besonders leicht zum Adsorbens diffundieren können.
  • In 3 ist ein Staubfilterbeutel 3 dargestellt, welcher vor einer ersten Benutzung mit Adsorbens 7 befüllt werden kann. Diese Befüllung erfolgt hier ähnlich den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen mittels eines Dosierbehälters 8, zur Ausgabe einer vordefinierten Adsorbens-Portion. Das Adsorbens 7 wird direkt in den Filterbeutel 3 durch Einstreuen durch die Eintrittsöffnung 10 des Staubfilterbeutels 3 eingebracht. Auch hier besitzt der Anwender die Möglichkeit durch Zugabe einer individuell gewählten Menge Adsorbens 7 die Adsorptionseigenschaften seinen Bedürfnissen anzupassen.
  • Darüber hinaus kann das Einstreuen einer Adsorbens-Portion aus dem Dosierbehälter 8 auch in den Staubsammelraum eines Staubsaugers 1 gemäß 2 erfolgen.
  • Weiter alternativ kann das Adsorbens 7 auch vorportioniert dem Anwender zur Verfügung stehen, so beispielsweise in Form einer, eine Adsorbens-Portion enthaltenden Tüte 11, welche dem Staubfilterbeutel 3 lose beigepackt ist. Gemäß den Darstellungen in den 4 und 5 kann eine solche, ein Vorratsbehältnis 13 bildende Portions-Tüte 11, auch dem Staubfilterbeutel 3 zugeordnet sein, so beispielsweise durch eine lösbare Anordnung der Tüte 11 auf der Oberseite der Staubfilterbeutel-Halteplatte 12. Die Tüte 11 ist unübersehbar für den Anwender auf der Halteplatte 12 angeordnet, wobei die Grundrißform der Tüte 11 gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel einem Hinweispfeil ähnelnd ausgebildet sein kann. Nach Abnahme der Tüte 11 von der Halteplatte 12 kann das in der Tüte 11 enthaltene Adsorbens durch die Eintrittsöffnung 10 in den Staubfilterbeutel 3 eingestreut wenden. Die Tüte 11 ist hierzu entlang einer bevorzugt perforierten Linie aufreißbar.
  • Weiter alternativ kann das Adsorbens 7 in einem Vorratsbehältnis 13 zur Verfügung stehen.
  • In den 6 und 7 ist diesbezüglich ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei welchem das Vorratsbehältnis 13 beutelartig mit einem umlaufenden Rand 14 ausgeformt ist. In dem so geformten Beutel ist eine vorgegebene Portion des Adsorbens 7 enthalten.
  • Das beutelartige Vorratsbehältnis 13 ist in Überdeckung zu der Eintrittsöffnung 10 der Staubfilterbeutel-Halteplatte 12 positioniert und im Bereich des umlaufenden Randes 14 zwischen zwei Lagen der mehrlagigen Halteplatte 12 lose eingelegt und gehalten. Die ansonsten in üblicher Weise miteinander klebstoffverbundenen Lagen der Halteplatte 12 sind im Bereich der den Beutelrand 14 halternden Abschnitte nicht miteinander verbunden. Diesbezüglich ist weiter denkbar, die, den Beutelrand 14 erfassenden, ringförmigen Zonen der beiden, das beutelartige Vorratsbehältnis 13 klemmfixierenden Lagen mit einer Vertiefung, beispielsweise Prägung, zu versehen.
  • Nach einem Einsetzen des Staubfilterbeutels 3 in den Staubsauger 1 und hiernach erfolgender Inbetriebnahme des Gerätes wird das beutelartige Vorratsbehältnis 13 durch die Luftströmung bzw. durch den in dem Staubfilterbeutel 3 aufgebauten Unterdruck aus der Eintrittsöffnung 10 in den Staubfilterbeutel 3 gesaugt. Das Adsorbens 7 kann sich hiernach in dem Staubfilterbeutel 3 verteilen, wozu das beutelartige Vorratsbehältnis 13 über einen Teilumfang des umlaufenden Randes 14 unverschlossen ist.
  • Zufolge dieser Ausgestaltung erfolgt eine automatische Befüllung des Staubfilterbautels 3 mit einer vordefinierten Adsorbens-Portion, welche hiernach in loser Form in dem Staubfilterbeutel 3 vorhanden ist.
  • In den 8 und 9 ist eine alternative Ausgestaltung eines unterseitig der Halteplatte 12 befestigten Vorratsbehältnisses 13 dargestellt. Hier ist ein im Grundriß im wesentlichen rechteckförmiges Vorratsbehältnis 13 dargestellt, welches die Eintrittsöffnung 10 unterseitig der Halteplatte 12 überdeckt. Das Vorratsbehältnis 13 ist im Bereich zwischen der Eintrittsöffnung 10 und einem Schmalseitenrand der Halteplatte 12 vollflächig an der Unterseite letzterer angeklebt. Das von dieser Klebestelle 15 abgewandte freie Ende des Vorratebehältniasses 13 weist eine Öffnung 16 auf, welche im unbenutzten Zustand des Staubfilterbeutels 3 gemäß 9 durch eine materialeinheitlich an dem Vorratsbehältnis 13 angebundene Einstecklasche 17 verschlossen ist.
  • Das eine vordefinierte Portion des Adsorbens 7 beinhaltende Vorratsbehältnis 13 ist im wesentlichen selbsttragend ausgebildet derart, daß in der unbenutzten Stellung gemäß 9 das Vorratsbehältnis 13 sich nahezu parallel zur Halteplatte 12 erstreckt.
  • Durch den bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 anstehenden Luftstrom bzw. den in dem Staubfilterbeutel 2 aufgebauten Unterdruck wird das Vorratsbehältnis 13 in Richtung auf das Staubfilterbeutelinnere abgeschwenkt, dies unter gleichzeitigem Heraussaugen der Einstecklasche 17 zur Freigabe der Öffnung 16. Das bevorratete Adsorbens 7 kann hiernach austreten und sich in dem Staubfilterbeutel 3 verteilen.
  • Diesbezüglich ist weiter denkbar, daß das Vorratsbehältnis 13 in Form eines offenen Papier- oder Folienschlauches gebildet ist, welcher an den Enden umgeklappt und unter die Eintrittsöffnung 10 der Halteplatte 12 fixiert ist (beispielsweise durch Einstecken des freien Endes in die Eintrittsöffnung 10).
  • Eine weitere Alternative zu dem zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispiel ist in der 10 dargestellt. Hier ist ein Vorratsbehältnis 13 in Form eines Papier- oder Folienschlauches gezeigt, dessen freies, abklappbares Ende unterseitig der Halteplatte 12 fixiert ist. In der dargestellten Ausführungsform ist dies durch einen leicht lösbaren Wachskleber realisiert. Durch Einsetzen des Saugluftstromes reißt das freie Ende von dem Wachskleber 18 ab zur Ausgabe des Adsorbens 7.
  • Weiter alternativ kann gemäß 11 das Vorratsbehältnis 13 mit einer Perforation 19 versehen sein. Dieses ist in Form eines Beutels oder einer Tüte unterseitig der Halteplatte 12, die Eintrittsöffnung 10 überdeckend umlaufend, halteplattenrandseitig fixiert, beispielsweise angeklebt. Die Perforationslinie ist bevorzugt in überdeckung zur Eintrittsöffnungsrandkante.
  • Bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 wird dieses Vorratsbehältnis 13 durch den Luftstrom bzw. den in dem Staubfilterbeutel 3 anstehenden Unterdruck entlang der Perforation 19 ganz oder auch nur teilweise abgerissen, wonach durch die im Bereich der Perforation 19 entstehenden Öffnungen das bevorratete Adsorbens 7 frei in den Staubfilterbeutel 3 austreten kann.
  • Im allgemeinen gilt für die Ausführungen, bei denen das Vorratsbehältnis 13 in Form eines Beutels oder eines Schlauches ausgebildet ist, daß das in dem abgetrennten bzw. geöffneten Vorratsbehältnis 13 bevorratete Adsorbens 7 gänzlich aus dem Vorratsbehältnis 13 austritt, dies unterstützt durch das Aussaugen derselben aus dem Behältnis in den Staubfilterbeutel 3.
  • Bei Staubsaugern, bei welchen die strömungstechnische Verbindung zwischen Saugkanal und Staubfilterbeutel 3 durch einen, durch die Eintrittsöffnung 10 geführten Saugstutzen 20 hergestellt wird, kann die Freigabe des in einem Vorratsbehältnis 13 bevorrateten Adsorbens 7 auch durch Zerstörung des Vorratsbehältnisses 13 mittels des Saugstutzens 20 erfolgen.
  • Derartige Lösungen sind beispielhaft in den 12 und 13 dargestellt, wobei in 12 unterseitig der Halteplatt 12, die Eintrittsöffnung 10 überdeckend ein Vor ratsbehältnis 13 gemäß dem Ausführungsbeispiel in 11 befestigt ist. Der bei einem Schließen der, den Staubfilterbeutel 3 aufnehmenden Filterkammer 2 durch die Eintrittsöffnung 10 der Halteplatte 12 tretende Saugstutzen 20 reißt das Vorratsbehältnis 13 entlang der Perforation 19 ab, wonach das Behältnis in den Staubfilterbeutel 3 fällt. Das bevorratete Adsorbens 7 kann hiernach aus dem zerstörten Vorratsbehältnis 13 ausrieseln. Etwaige Reste in dem Vorratsbehältnis 13 werden bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 aus dem Behältnis heraus in den Staubfilterbeutel 3 gesaugt.
  • In 13 ist ein napfartiges Vorratsbehältnis 13 dargestellt, welches mit einem umlaufenden Rand 21 versehen ist. Letzterer ist gehalten zwischen zwei Lagen der mehrlagigen Halteplatte 12. Zumindest eine Lage weist hierzu eine konzentrisch zur Eintrittsöffnung 10 umlaufende ringförmige Vertiefung zur Aufnahme des Randes 21 auf.
  • Das in der Eintrittsöffnung 10 einliegende, napfartige Vorratsbehältnis 13 beinhaltet einen Adsorbens-Vorrat.
  • Dieses Vorratsbehältnis 13 entspricht im wesentlichen im Grundriß dem Querschnitt der Eintrittsöffnung 10 und ist beispielsweise aus einem Papierwerkstoff hergestellt.
  • Bei einem Filterbeutelwechsel und hiernach erfolgendem Schließen der Filterkammer 2 taucht der Saugstutzen 20 durch die Eintrittsöffnung 10 und zerstört hierbei das napfartige Vorratsbehältnis 13, indem es dieses sowohl im Bereich der Behältnisdecke 22 als auch im Bereich des Behältnisbodens 23 durchstößt. Auch hier kann hier nach das bevarratete Adsorbens 7 frei in den Staubfilterbeutel 3 austreten.
  • Des Weiteren ist in 14 eine alternative Ausgestaltung dargestellt, bei welcher randnah der Eintrittsöffnung 10 unterseitig der Halteplatte 12 ein napfartiges Vorratsbehältnis 13 fixiert ist, mit einem Boden 23, welche bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 durch den Luftstrom bzw. den aufgebauten Unterdruck beispielsweise entlang einer Perforation auf- bzw. abreißt, zur Freigabe des Adeorbens 7.
  • Durch die beschriebene Anordnung eines Vorratsbehältnisses 13 in oder unterhalb der Halteplatte, d.h. dem Staubfilterbeutelinnern zugewandt, wird letzterer automatisch bei einer ersten Inbetriebnahme mit dem losen Adsorbens befüllt. Der Anwender hat darüber hinaus noch die Möglichkeit gemäß den ersten Ausführungsbeispielen beispielsweise mittels eines Dosierbehälters 8 seinen Bedürfnissen angepaßt die Adsorbens-Dosis zu erhöhen.
  • Die beschriebenen verschiedenen Möglichkeiten der Befüllung des Staubfilterbeutels 3 finden im wesentlichen auch beim Staubsammelraum 9 gemäß 2 Anwendung. Das Adsorbens 7 als Schüttgut hat insbesondere den Vorteil, daß sich dieses in innigem Kontakt mit dem eingesaugten Staub befindet, so daß die Geruchsstoffe besonders leicht zum Adsorbens 7 diffundieren können.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht gemäß 15 darin, das Adsorbens 7 in einer eigenen, luftdurchlässigen Umhüllung 24 anzuordnen. Beispielsweise können hier pastillenartigen Beutel mit einer Mehrzahl mit Adsorbensteilchen vorgesehen sein.
  • Die so mit einer Adsorbens-Portion gefüllten Beutel 25 können werkseitig bereits in dem Staubfilterbeutel 3 lose angeordnet sein. Es ist jedoch auch denkbar, daß diese Beutel 25 durch den Anwender vor Inbetriebnahme des Staubfilterbeutels 3 bzw. des Staubsammelraumes 9 in diesen eingeworfen werden. Hierzu ist vorgesehen, daß eine Flächenerstreckung a der Umhüllung 24 einem Bruchteil der Durchmesserabmessung b der Eintrittsöffnung 10 bzw. Saugstutzenöffnung des Staubfilterbeutels 3 bzw. bei einem Staubsauger gemäß 2 dem Staubsammelraum 9 entspricht. So kann beispielsweise die Flächenerstreckung a der Umhüllung 24 etwa einem Fünftel bis einem Zehntel der Durchmesserabmessung der Eintrittsöffnung 10 entsprechen.
  • Um eine genügende räumliche Verteilung des in der Umhüllung 24 aufgenommenen Adsorbens 7 in dem Staubfilterbeutel 3 bzw. Staubsammelraum 9 zu gewährleisten, sind mehrere kleine Beutel 25 mit Adsorbens 7 vorgesehen.
  • Durch die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes ist das Adsorbens 7 in die unmittelbare Nähe des aufgesaugten Staubes verbracht. Es werden demnach nicht nur die durch die Strömung während des Betriebes des Staubsaugers zum Adsorbens transportierten Geruchsstoffe eliminiert. Der Transport findet vor allem auch in den Zeiten, in denen das Gerät stillsteht durch Diffusion der Geruchsstoffe statt. Die Anreicherung einer größeren Menge von Geruchsstoffen im Staubfilterbeutel 3 wird verhindert, da die sich bildenden Geruchsstoff kontinuierlich zum Adsorbens 7 diffundieren und dort gebunden werden. Der so gebildete Diffusions-Geruchsfilter kommt mit einer mittelmäßigen Adsorptionskinetik aus, ohne daß der Durchbruch einer intensiven Geruchsschwade beim Einschalten des Gerätes befürchtet werden muß.
  • Adsorbens 7, das in loser Form in den Staubfilterbeutel 3 eingebracht wird (vergl. 1 bis 14) hat die Eigenschaft, sich gleichmäßig in dem Staubfilterbeutel 3 zu verteilen, dies bei möglichst dauerhaftem Absetzen an der Innenwandung des Staubfilterbeutels 3 bzw. Staubsammelraumes 9. Vorteilhafter Weise kann auch die Zufügung eines feuchtigkeitsbindenden Mittels wie beispielsweise Silicagel vorgesehen sein, um die Lebensbedingungen von Mikroorganismen im Staubfilterbeutel 3 bzw. im Staubsammelraum 9 zu verschlechtern und gleichzeitig die Adsorptionsleistung des Adsorbens 7 zu steigern.
  • Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (11)

  1. Staubfilterbeutel (3) bzw. Staubsammelraum (9) für einen Staubsauger (1), wobei in dem Staubfilterbeutel ein hinsichtlich des Geruchs wirksames Mittel vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel ein Adsorbens ist und dass das Adsorbens in Faserform, bspw. Aktivkohle, Zeolithe oder poröse Polymere, vorliegt.
  2. Staubfilterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorbens abgefüllt in einem Vorratsbehältnis (13) vorliegt.
  3. Staubfilterbeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorratsbehältnis (13) aus einem luftdurchlässigen Material besteht.
  4. Staubfilterbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Material ein Vlies aus Papier oder Melt-Blown ist.
  5. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorbens durch zumindest teilweise Zerstörbarkeit des Vorratsbehältnis (13) zur Verteilung selbstständig austreten kann.
  6. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorratsbehältnis (13) werkseitig in den Staubfilterbeutel eingebracht ist.
  7. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mit Adsorbens gefüllte Vorratsbehältnis (13) perforiert ausgebildet ist zum Abreißen entlang der Perforation beim Einschalten des Staubsaugers.
  8. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorbens in einem durch Stoßen öffenbaren Vorratsbehältnis (13), bspw. einem Beutel, in Überdeckung zu der Saugstutzenöffnung des Staubfilterbeutels angeordnet ist.
  9. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern im Falle von Aktivkohlefasern einen Durchmesser von 0,01 bis 0,1mm aufweisen.
  10. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern im Falle von Aktivkohlefasern eine Faserlänge von 10 bis 100mm aufweisen.
  11. Staubfilterbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorratsbehältnis (13) in Form eines offenen Papier- oder Folienschlauches gebildet ist, welcher an den Enden umgeklappt ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1917895A1 (de) * 2006-11-03 2008-05-07 Eurofilters Holding N.V Staubsaugerfilterbeutel
DE102010016790A1 (de) * 2010-05-05 2011-05-12 Miele & Cie. Kg Staubsauger mit einem Filter
DE102007060847B4 (de) * 2007-12-18 2013-09-26 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH Staubsauger mit einer Abluftfiltereinrichtung

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