-
Die
Erfindung betrifft ein Verpackungsmittel mit einer Wandung, z. B.
einen Kanister, eine Flasche, Tube, Dose, Schachtel, separate oder
angeformte Verschlüsse,
Deckel und andere Zusatzausrüstungen
für derartige
Behältnisse
und dergleichen. Die Erfindung betrifft insbesondere eine durch
Blasen hergestellte Flasche aus Glas oder vorzugsweise aus Kunststoff
einer beliebigen Art.
-
Die
Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Verpackungsmittel
der genannten Art aus einem nachgiebigen Kunststoffmaterial als
Behältnis
für Reinigungs-
und Pflegemittel. Bei derartigen Anwendungen wird vom Verbraucher
häufig
gefordert, dass er auf einen Behälter
von Hand eine Quetschkraft ausüben
muss, um den Behälterinhalt
unter Druck zu setzen, so dass eine dosierte Abgabe des Behälterinhaltes
durch eine Ausgießöffnung vorgenommen
werden kann. Dabei kann grundsätzlich
jede Stelle des Behälters
erfasst werden, da der Tastsinn des Verbrauchers wegen der gleichförmigen Oberflächenbeschaffenheit
der Behälter
keine Orientierungshilfe für
eine vorzuziehende Stelle vermitteln kann. Ähnliche Verhältnisse
bestehen beim Handhaben der Behälter,
um diese von einer Ablagestelle zu einer anderen zu bringen. Dabei
können
die Behälter
leicht aus der Hand rutschen, insbesondere wenn sich auf der Oberfläche rutschige Ablagerungen
des Behälterinhalts
abgesetzt haben. Analoge Verhältnisse
bestehen bei Verschlüssen,
z. B. Schraub- oder Aufsteckkappen, mit denen die Ausgießöffnungen
von Behältern
verschlossen werden können.
Des weiteren besteht ein Bedarf nach individualisierender visueller
Gestaltungsmöglichkeit der
Verpackungsmittel, ohne dass hierdurch deren wirtschaftliche Fertigung
in Frage gestellt wird.
-
Außerdem ist
es häufig
nützlich,
wenn man die räumliche
Lage oder Orientierung des Verpackungsmittels nur durch den Tatsinn
alleine feststellen kann. Diese Möglichkeit ist beispielsweise
bei Behältnissen
für Shampoo
oder Duschbad von Vorteil, wenn der Benutzer wegen des Schaumes
in seinem Gesicht die Augen geschlossen hat und dennoch feststellen
will, wo die Öffnung
bzw. der Verschluss des Behältnisses
angeordnet ist und ob sich das Behältnis aufrecht oder in umgekehrter
Lage in seiner Hand befindet.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Verpackungsmittel
der eingangs genannten Art Mittel vorzusehen, die den Tastsinn des
Benutzers anzusprechen vermögen,
so dass der Benutzer insbesondere die räumliche Lage/Orientierung der
Flasche blind ertasten kann, ohne auf die Geometrie des Verpackungsmittels
achten zu müssen.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass mindestens ein lokal begrenzter Bereich der äußeren Oberfläche der
Wandung ein Kunststoffmaterial mit einer Härte aufweist, die unterschiedlich
zu der Härte
eines Kunststoffmaterials am übrigen
Teil der äußeren Oberfläche der
Wandung ist.
-
Die
Erfindung beschäftigt
sich insbesondere mit der sogenannten Haptik, der Lehre vom Tastsinn. Erfindungsgemäß ist die
Oberfläche
des Verpackungsmittels in Teilbereichen, auch durchgehend auf dem
Umfang, mit einem unterschiedlichen Kunststoffmaterial versehen,
der sich in der Haptik und vorzugsweise auch in der Farbe vom übrigen Teil
der Oberfläche
des Verpackungsmittels unterscheidet.
-
Zum
besonders einfachen und bequemen Ertasten der räumlichen Lage und Orientierung
des Verpackungsmittels ist es von Vorteil, wenn der lokal begrenzte
Bereich nur im unteren oder nur im oberen Teil der Wandung vorgesehen
ist.
-
Wenn
in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im unteren
Teil der Wandung mindestens ein Bereich mit einer geringeren Härte und
insbesondere mit einer gummiartigen Haptik vorgesehen ist, legt
dies dem Benutzer nahe, das Verpackungsmittel in seinem unteren
Bereich zu greifen.
-
Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass die äußere Oberfläche des
lokal begrenzten Bereichs mit dem übrigen Teil der äußeren Oberfläche der
Wandung im wesentlichen fluchtet. Diese Ausgestaltung bietet Vorteile
hinsichtlich der Ästhetik
und auch der Handhabung.
-
Nach
dem heutigen Stand der Technik lassen sich geblasene Körper nur
mit einer einheitlichen Materialoberfläche herstellen. Nur durch Blasen
im Koextrusionsverfahren sind auch streifenartig andere, ähnlich dem
Verpackungsmittel aufgebaute Materialeinschlüsse möglich. Im Blasverfahren lassen sich
jedoch nicht flächig
angelegte Bereiche, die aus anderen Materialien bestehen, z. B.
aus thermoplastischen Elastomeren (TPE) mit gummiartiger Haptik, die
auch auf kompletten Umfangsbereichen angelegt sind, realisieren.
Daher wird in einer weiteren besonders wichtigen Ausgestaltung der
Erfindung vorgeschlagen, dass der lokal begrenzte Bereich Teil eines separaten
Kunststoffteiles ist, welches mit dem übrigen Teil der Wandung verbunden
ist. Der Hauptkörper
des Verpackungsmittels, insbesondere der Flaschenkörper, ist
also mindestens zweigeteilt. Der Körper besteht aus dem eigentlichen
Verpackungsmittel (der Flasche), welches später das Produkt aufnimmt und
einem insbesondere spritzgegossenen Zusatzteil, welches den zweiten
Teil der äußeren Oberfläche des
Verpackungsmittels bildet. Dieses Zusatzteil, welches hier auch "separates Kunststoffteil" genannt wird, wird
durch Klemmen, Schrauben, Kleben, Schweißen oder dergleichen insbesondere fest
mit dem übrigen
Teil des Verpackungsmittels verbunden.
-
Das
spritzgegossene separate Kunststoffteil kann unterschiedlich hergestellt
sein. Es kann aus dem Material bestehen, welches die unterschiedliche Oberflächen-Haptik ergibt. Es
ist aber auch möglich, dass
das separate Kunststoffteil ein Zweikomponenten-Kunststoffformteil,
hergestellt durch Zweikomponenten-Spritzgießen, ist. Dieses koextrudierte
Teil weist ein inneres Kernmaterial auf, welches zur sicheren Verbindung
mit dem übrigen
Teil des Verpackungsmittels dient, und eine Außenschicht aus dem Material
mit der gewünschten
Haptik. Dabei kann das Kernmaterial partiell in die äußere Schicht
hineinragen oder mit der Oberfläche
der äußeren Schicht
im wesentlichen fluchten, also bündig
sein oder aus der Außenschicht
herausragen, so dass das Kernmaterial etwas über die Oberfläche vorsteht,
um so neben der veränderten
Haptik weitere optische Effekte zu erzeugen.
-
Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass das härtere
Kunststoffmaterial ein Polyolefin und das weichere Kunststoffmaterial
ein elastomeres Material umfasst. Dabei ist es bevorzugt, wenn das
härtere Kunststoffmaterial
PE, also Polyethylen, oder PP, also Polypropylen, und das weichere
Kunststoffmaterial ein thermoplastisches Elastomer ist.
-
Weiterhin
ist es von Vorteil, wenn der lokal begrenzte Bereich anders als
der übrige
Teil der äußeren Oberfläche der
Wandung gefärbt
ist. Eine unterschiedliche Färbung
kann auch innerhalb des separaten, aus zwei Komponenten bestehenden
Kunststoffteiles mit Vorteil vorgesehen sein, wenn nämlich das
Kernmaterial und die Außenschicht
unterschiedlich eingefärbt
sind.
-
Weiterhin
kann sich das separate Kunststoffteil nicht nur durch das Material
und gegebenenfalls die Farbe, sondern auch durch die geometrische
Gestaltung der Oberfläche
von dem übrigen
Teil der äußeren Oberfläche der
Wandung unterscheiden. Dazu wird vorgeschlagen, dass der mindestens
eine lokal begrenzte Bereich eine Vielzahl von verteilt angeordneten
noppenartigen Strukturen an der äußeren Oberfläche aufweist.
Die noppenartigen Strukturen können
von den Fingern eines Verbrauchers leicht ertastet werden, so dass
er ohne Hinsehen die Stelle der Wandung finden kann, an der eine
Kraft bevorzugt angelegt werden sollte. Die noppenartigen Strukturen
können
darüber
hinaus rutschfest ausgebildet sein. Sie üben gleichzeitig einen optischen Reiz
auf den Verbraucher aus, insbesondere wenn sie sich durch eine geeignete
Farbgebung oder Strukturierung, z. B. Rauheit, von der Hintergrundfläche deutlich
abheben. Sie sind daher geeignet, das Verpackungsmittel visuell
zu individualisieren und auf die Kaufentscheidung fördernd einzuwirken.
-
Vorgeschlagen
wird weiterhin, dass die noppenartigen Strukturen über den übrigen Teil
der äußeren Oberfläche der
Wandung um ein geringes Maß vorstehen.
-
Von
Vorteil ist es außerdem,
wenn die noppenartigen Strukturen eine größere Härte als die des Kunststoffmaterials
des übrigen
Teils der äußeren Oberfläche der
Wandung haben. Besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn die noppenartigen
Strukturen eine geringere Härte
als die des Kunststoffmaterials des übrigen Teils der äußeren Oberfläche der Wandung
haben.
-
In
einer speziellen vorteilhaften Ausgestaltung wird außerdem vorgeschlagen,
dass die Wandung mehrschalig mit einem inneren Schalenbereich aus
dem Kunststoffmaterial mit der größeren Härte und einem äußeren Schalenbereich
ausgebildet ist, wobei die noppenartigen Strukturen vom inneren Schalenbereich
nach außen
abstehen und in dem Kunststoffmaterial des äußeren Schalenbereichs umfänglich eingebettet
sind. Die Verpackungsmittel nach der Erfindung lassen sich in wirtschaftlicher Weise
problemlos nach dem Zweikomponenten-Spritzgießverfahren in Großserie herstellen.
-
Sofern
die noppenartigen Strukturen eine geringere Härte als die des Kunststoffmaterials
des übrigen
Teils der äußeren Oberfläche der
Wandung haben, kann weiterhin mit Vorteil vorgesehen sein, dass
die noppenartigen Strukturen in Öffnungen
in der Wandung einsitzen.
-
Im
folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
-
1 einen
Längsschnitt
durch eine Flasche nach einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel,
geschnitten entlang der Linie I–I
in 6,
-
2 eine
Ansicht der Flasche nach 1 von vorn,
-
3 eine
Ansicht der Flasche nach den 1 und 2 von
der einen Seite,
-
4 eine
Seitenansicht der Flasche nach den 1 bis 3 von
der anderen Seite,
-
5 eine
Ansicht der Flasche nach den 1 bis 4 von
unten,
-
6 eine
Ansicht der Flasche nach den 1 bis 5 von
oben,
-
7 eine
perspektivische Ansicht der Flasche nach den 1 bis 6 in
Explosionsdarstellung,
-
8 eine
Teilansicht eines erfindungsgemäßen Behälters von
vorne nach einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung und
-
9 in
perspektivischer Ansicht eine Aufsteckkappe nach einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
-
In
allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung
und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
-
Obschon
die Erfindung nachfolgend anhand von konkreten Ausführungsbeispielen
beschrieben wird, versteht es sich, dass die Erfindung hierauf nicht
beschränkt
ist, sondern immer dann vorteilhaft angewendet werden kann, wenn
eine Verpackung gleich welcher Art hinsichtlich ihres Tastsinnes
und gegebenenfalls auch ihrer visuellen Erscheinungsform verbessert
werden soll.
-
Zunächst wird
das erste Ausführungsbeispiel im
einzelnen erläutert,
welches in den 1 bis 7 dargestellt
ist.
-
Die
Kunststoffflasche ist als Behälter
für ein flüssiges Duschbad-Produkt
vorgesehen. Die Flasche besteht im wesentlichen aus drei Teilen,
dem geblasenen Flaschenkörper 5,
welcher eine obere Öffnung 6 (7)
aufweist, aber ansonsten geschlossen ist. Die Flasche besteht ferner
aus einem separaten Kunststoffteil 7 und einem Verschluss 8, der
in an sich bekannter Weise aufgebaut und auf der Öffnung 6 des
Flaschenkörpers 5 aufgedrückt und durch
Einrasten damit verbunden wird. Vorzugsweise haben die drei Teile,
der Flaschenkörper 5,
das separate Kunststoffteil 7 und der Verschluss 8 eine
unterschiedliche Färbung.
-
Der
Verschluss 8 besteht aus dem Kunststoff Polypropylen (PP).
Er weist in an sich bekannter Weise einen Verschlussdeckel 9 auf,
der über
ein Filmscharnier 13 oder andere Scharnierkonstruktionen angelenkt
ist und mit Hilfe einer Griffmulde 14 geöffnet werden
kann.
-
Der
im Gegensatz zum blauen Verschluss 8 weiß eingefärbte Flaschenkörper 5 besteht
aus dem Kunststoff Polypropylen (PP). Auf die Unterseite des Flaschenkörpers 5 ist
das gelb eingefärbte
separate Kunststoffteil 7 aufgesetzt und eingerastet, wie
besonders deutlich aus 7 hervorgeht. Das separate Kunststoffteil 7 ist
im Zwei-Komponenten-Verfahren spritzgegossen. Die äußere Schicht
besteht aus dem Kunststoff TPE (thermoplastisches Elastomer), die innere
Schicht, also die Kernschicht, besteht aus dem Kunststoff Polypropylen
(PP). Die Außenseite des
separaten Kunststoffteiles 7 trägt eine noppenartige Struktur 4 in
Form von einzelnen sich geringfügig über die
Oberfläche
nach außen
hin erstreckenden Noppen. An der Außenseite des Bodens des separaten
Kunststoffteiles 7 (5) sind
keine Noppen vorgesehen. An vier Bereichen 15 erstreckt
sich die Kernschicht des Kunststoffteiles 7 durch die Außenschicht
hindurch. Diese Kernschicht ist deutlich härter als die Außenschicht,
und die Bereiche 15 dienen als Gleithilfen für den Behälter beim
Transport in den Abfüllanlagen. Ähnliche
Elemente können
auch auf der Außenseite
dieses Kunststoffteiles 7 als gestalterische Elemente angebracht
sein, die zusätzlich
auch technische Vorteile haben können.
Der Boden des separaten Kunststoffteiles 7 (5)
hat eine beliebige Anzahl unterschiedlich geformter Öffnungen,
vorzugsweise zwei kreisförmige öffnungen 19.
-
Die
Verbindung des separaten Kunststoffteiles 7 mit dem Flaschenkörper 5 wird
besonders deutlich in 7. Vier innerhalb des Kunststoffteiles 7 und
in Längsrichtung
verlaufende Kunststoffschienen 16 greifen in entsprechende
Hinterschneidungen des Flaschenkörpers 5 ein.
Das separate Kunststoffteil 7 wird nach dem vollständigen Aufschieben
auf den Flaschenkörper 5 von
Rastelementen 18 des Flaschenkörpers 5 gehalten,
welche mit entsprechenden Rastelementen an den Schienen 16 des
Kunststoffteiles 7 korrespondieren.
-
Nachfolgend
wird auf 8 Bezug genommen, die einen
erfindungsgemäß aufgebauten
Behälter
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel zeigt,
der das allgemeine Bezugszeichen 1 trägt. Vom Behälter 1 sind lediglich
dessen Umfangswand 2 und Bodenwand 3 zu sehen.
Das nicht gezeigte, obere Ende des Behälters 1 kann in beliebiger
Weise ausgestaltet sein. Z. B. kann es mit einer durch eine Verschlusskappe
verschließbaren
Ausgießöffnung oder
dgl. versehen sein. Die Umfangswand 2 kann eine zylindrische,
rechteckförmige,
ovale oder andere gewünschte
Konfiguration haben.
-
An
der Umfangswand 2 des Behälters 1 ist nahe der
Bodenwand 3 eine Vielzahl von noppenartigen Strukturen 4 vorgesehen,
deren Verteilung über die
Umfangswand 2 regelmäßig oder
unterbrochen sein kann. Wenn erwünscht,
können
daher Bereiche der Umfangswand 2 ohne noppenartige Strukturen 4 vorgesehen
sein. Es wird bevorzugt, dass die noppenartigen Strukturen 4 an
diametral gegenüberliegenden
Stellen der Umfangswand 2 vorgesehen sind, so dass von
gegenüberliegenden
Stellen der Umfangswand 2 aus mittels des Daumens und Fingers
einer Hand eine Quetschkraft auf den Behälter 1 ausgeübt werden
kann, wobei die noppenartigen Strukturen 4 einen Hinweis
an den Benutzer vermitteln, an welcher Stelle die Quetschkraft bevorzugt ausgeübt werden
sollte. Obwohl die noppenartigen Strukturen 4 bei der vorliegenden
Ausführungsform der
Erfindung an einem Bereich der Umfangswand 2 nahe der Bodenwand 3 des
Behälters
vorgesehen sind, können
anstelle davon oder zusätzlich
auch andere Bereiche der Umfangswand 2 ausgewählt werden.
Die noppenartigen Strukturen 4 können mit der Oberfläche der
Umfangswand 2 fluchten oder über die Oberfläche um ein
geringes Maß vorragen.
Sie können
eine runde, eckige, ovale oder andere geeignete Querschnittskonfiguration
haben und an der frei liegenden Oberfläche plan, gewölbt, glatt
oder rau sein.
-
Die
noppenartigen Strukturen 4 bestehen im Gegensatz zum vorherigen
Ausführungsbeispiel
aus einem Kunststoffmaterial mit anderer Härte als die Härte des
die äußere Oberfläche der
Umfangswand 2 bildenden Kunststoffmaterials. Je nach Wahl
des Kunststoffmaterials für
die noppenartigen Strukturen 4 können diese demzufolge eine
größere oder
geringere Härte
als das die Oberfläche
der Umfangswand 2 bildende Kunststoffmaterial haben.
-
Der
Behälter
wird vorzugsweise nach dem Zweikomponenten-Spritzgießen hergestellt,
wie es dem Fachmann grundsätzlich
bekannt ist, wobei eine Komponente das Kunststoffmaterial mit der
größeren Härte und
die andere Komponente das Kunststoffmaterial mit der geringeren
Härte umfasst.
Ein bevorzugtes Kunststoffmaterial der erstgenannten Art ist ein
Material aus der Gruppe der Polyolefine, insbesondere Polyethylen
(PE) oder Polypropylen (PP). Ein bevorzugtes Kunststoffmaterial
der letztgenannten Art ist ein Material aus der Gruppe der gummielastischen
Materialien, wie Elastomere, insbesondere thermoplastische Elastomere.
-
Beim
Zweikomponenten-Spritzgießen
eines Behälters
mit den noppenartigen Strukturen 4, wenn diese eine größere Härte als
die des Kunststoffmaterials an der äußeren Oberfläche der
Umfangswand 2 haben sollen, wird vorzugsweise so vorgegangen, dass
in einem ersten Schritt eine Innenschale der Behälterumfangswand 2 aus
dem härteren
Kunststoffmaterial zusammen mit den davon nach außen abstehenden
noppenartigen Strukturen 4 gespritzt wird. Auf die vorhandene
Innenschale wird anschließend eine
die äußere Oberfläche der
Umfangswand 2 bildende Außenschale aus dem weicheren
Kunststoffmaterial gespritzt, wodurch die noppenartigen Strukturen 4 in
dem weicheren Kunststoffmaterial der Außenschale eingebettet werden.
-
Wenn
es erwünscht
ist, dass die noppenartigen Strukturen 4 eine geringere
Härte als
die des Kunststoffmaterials an der äußeren Oberfläche der Umfangswand 2 haben
sollen, wird so vorgegangen, dass in einem ersten Arbeitsschritt
die vollständige Umfangswand 2 aus
dem härteren
Kunststoffmaterial gespritzt wird, wobei gleichzeitig eine der Vielzahl
an noppenartigen Strukturen 4 entsprechende Vielzahl an
Perforationen in der Umfangswand 2 vorgesehen werden. In
einem nachfolgenden Schritt wird das weichere Kunststoffmaterial
in die Perforationen der Umfangswand 2 gespritzt, um die
noppenartigen Strukturen 4 zu schaffen. Diese können an
der Innenseite der Umfangswand 2 durch dünne Verbindungsstege netzartig
miteinander verbunden sein.
-
Die
Wanddicke der Behälterumfangswand 2 kann über die
gesamte Länge
des Behälters 1 im
wesentlichen gleichförmig
sein. Es kann jedoch auch vorgesehen werden, dass die Wanddicke
an einem die noppenartigen Strukturen 4 enthaltenden Abschnitt
der Umfangswand 2 größer als
an den restlichen Abschnitten des Behälters 1 ist, wodurch
der Behälter 1 nahe
z. B. der Bodenwand 3 eine höhere Formstabilität erhalten
würde als
an den übrigen
Bereichen. Auch eine umgekehrte Wanddickenverteilung könnte für manche
Anwendungsfälle
vorteilhaft sein.
-
2 zeigt
eine Aufsteckkappe gemäß einer weiteren
Ausführungsform
der Erfindung, die das allgemeine Bezugszeichen 10 trägt. Bei
dieser Ausführungsform
sind die noppenartigen Strukturen 4 in der Umfangswand 2 der
Aufsteckkappe 10 an diametral gegenüberliegenden Breitseiten 12 vorgesehen.
Sie geben dadurch dem Benutzer einen Hinweis, wo eine Fingerkraft
angelegt werden sollte, um die Breitseiten 12 zu verformen.
Eine derartige Verformung der Breitseiten 12 ist z. B.
erforderlich, um Rastmontagemittel 11 der Aufsteckkappe 10 außer Eingriff
mit komplementären
Hintergreifmitteln an einem Behälter
(nicht gezeigt) zu bringen, wenn es erwünscht ist, die Aufsteckkappe 10 vom
Behälter
zu entfernen, um dessen Inhalt ausgeben zu können. In analoger Weise könnte die
Umfangswand einer Schraubverschlusskappe ausgebildet sein, um deren
Handhabung zu verbessern. Die noppenartigen Strukturen könnten auch
an einer Außenkappe,
die eine innere Verschlusskappe umfasst, vorgesehen sein, um das Abnehmen
der Außenkappe
zu erleichtern.
-
Schließlich kann
es erwünscht
sein, die Erfindung bei Zusatzausrüstungen für Verpackungsmittel der vorgenannten
Art vorzusehen. Z. B. könnte
die Wandung einer an einem Behälter
oder einer Verschlusskappe montierbaren, z. B. anklemmbaren Tafel,
Plakette, Platte oder dgl. (nicht gezeigt) in der vorerwähnten Weise
ausgebildet und mit noppenartigen Strukturen versehen sein. Der
Begriff "Zusatzausrüstung" schließt ferner
eine eine Umfangswand eines Behälters
oder einer Verschlusskappe umfassende Bandage (ebenfalls nicht gezeigt)
ein.
-
- 1
- Behälter
- 2
- Umfangswand
- 3
- Bodenwand
- 4
- noppenartige
Struktur
- 5
- Flaschenkörper
- 6
- Öffnung
- 7
- separates
Kunststoffteil
- 8
- Verschluss
- 9
- Verschlussdeckel
- 10
- Aufsteckkappe
- 11
- Rastmontagemittel
- 12
- Breitseite
- 13
- Filmscharnier
- 14
- Griffmulde
- 15
- Bereich
- 16
- Schienen
- 17
- Hinterschneidung
- 18
- Rastelement
- 19
- Öffnung