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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Sportschläger bzw. einen Schläger für Ballspiele,
insbesondere einen Tennisschläger
mit einem Spannrahmen bzw. Schlägerkopf
zur Aufnahme der Bespannung, einem an den Spannrahmen anschließenden Herzbereich
und einem Handgriff bzw. Griffabschnitt.
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Generell
zwingt die Energie eines während des
Spielens auf die Bespannung des Schlägers treffenden Balles den
Spannrahmen aus seiner Längsachse.
Dies führt
zu einer Verschlechterung der Zielgenauigkeit, wenn der Ball vom
Schläger
abprallt. Folglich ist eine solche Auslenkung des Spannrahmens für die Richtung
eines gespielten Balles mit verantwortlich. Dabei können über die
gesamte Länge
eines Spielfelds Abweichungen von bis zu einem Meter von der gewünschten
Fluglinie des Balles auftreten. Die Schlagpräzision bekannter Tennisschläger läßt somit
erheblich zu wünschen übrig.
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Die
DE-A-34 34 956 und US-A-4 664 380 schlagen einen Schläger vor,
bei dem die Resonanzfrequenz des am Handgriff festliegenden bespannten Schlägers näherungsweise
der Zeitdauer entspricht, in welcher der Ball mit der Bespannung in
Berührung ist.
Dabei soll die Eigenfrequenz des Schlägers mit der Erregerfrequenz
des Balles im wesentlichen übereinstimmen.
Als besonders günstige
Form für den
Schläger
wird dabei angesehen, wenn der Schläger in seiner Herzzone die
größte Höhe aufweist
und sich sowohl zum Handgriff als auch zum Schlägerkopf, also in beide Richtungen
der Längsachse,
verjüngt,
wobei bevorzugt die größte Höhe in einem
beiderseits der Herzzone verlaufenden Bereich gleichbleibend ist.
Der Querschnitt des den Spannrahmen bildenden Profilstabes ist im
wesentlichen rechteckig mit sich ändernder Höhe.
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Die
DE-A-39 10 871 zeigt einen Schläger
für Ballspiele
mit einem hohlen rohrförmigen
Rahmen, der einen Kopf, einen Hals und einen Schaft bildet und einen
Griff trägt.
Der Rahmen hat in einer zur Bespannungsebene senkrechten Richtung
eine Querschnittshöhe,
die vom unteren Ende des Halses zum Ende des Kopfes gleichförmig zunimmt,
so daß die Steifigkeit
des Rahmens mit zunehmendem Abstand vom Griff wächst. Diese Anordnung, bei
der der Rahmen am oberen Ende des Griffs am biegsamsten ist, soll
den Winkel vermindern, um den die Bespannungsebene beim Schlagen
eines Balles ausgelenkt wird und soll stoßdämpfend wirken.
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Die
US-A-5 810 683 beschreibt einen Sportschläger, insbesondere einen Tennisschläger, mit
einer sich um den Umfang des Spannrahmens ändernden Querschnittsform.
Der sich von der Spitze des Schlägerkopfs
aus erstreckende größere Teil
des Umfangs des Spannrahmens weist einen aerodynamischen, d.h. einen
im wesentlichen ovalen Querschnitt auf. Der sich vom Griffabschnitt
aus erstreckende Teil des Rahmens hat ein rechteckiges Querschnittsprofil,
wobei die beiden Profile auf den beiden Seiten durch je einen Übergangsabschnitt
miteinander fließend
verbunden sind. Der Übergangsabschnitt
zwischen den beiden Querschnittsprofilen befindet sich in der Nähe des Herzbereichs
und erstreckt sich in einem Bereich von höchstens 15% der gesamten Schlägerlänge.
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Während einige
der im Stand der Technik bekannten Schläger relativ steif ausgebildet
sind und dadurch eine Verformung des Schlägers während des Spielens reduzieren,
haben diese Schläger
den Nachteil, daß die
verbesserte Steifigkeit auf Kosten eines erhöhten Gewichts erzielt wird.
Das höhere
Gewicht verschlechtert allerdings wiederum die Handhabbarkeit des
Schlägers
während
des Spielens und kann zu Schmerzen im Schlagarm (Tennisarm) führen. Dementsprechend
ist mit den aus dem Stand der Technik bekannten Schlägern die
optimale Steifigkeit bei gleichzeitig geringem Gewicht des Schlägers bei weitem
nicht erfüllt,
so daß diese
bekannten Schläger weiterhin
zu wünschen übrig lassen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weiter
verbesserten Schläger,
insbesondere einen verbesserten Tennisschläger, mit geringem Gewicht bei
gleichzeitig großer
Steifigkeit zur Verfügung
zu stellen. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche gelöst.
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Dabei
geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, abhängig von
den an der jeweiligen Rahmenposition des Schlägers auftretenden Beanspruchungen,
wie z.B. Biegung und Torsion, für
die diesbezügliche
Beanspruchungsart angepaßte
Rahmenquerschnittsprofile vorzusehen. Dazu ist am Schläger mindestens
ein höckerartiges
Versteifungselement vorgesehen, durch das lokal auftretende Belastungen
aufgenommen werden können.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform sind im Herzbereich
des Schlägers
je Seite mindestens ein, vorzugsweise zwei derartige höckerartige
Versteifungselemente vorgesehen, um so einen besonders steifen und
leichten Schläger
bereitzustellen.
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Beispielsweise
hat es sich gezeigt, daß für Torsionsbeanspruchungen
eine geeignete Querschnittsform für das Rahmenprofil ein Kreisquerschnitt
ist, während
für Biegebeanspruchungen
beispielsweise ein im wesentlichen rechteckiges Querschnittsprofil
für den
Schlägerrahmen
geeignet ist.
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Durch
die Anpassung des Querschnittsprofils je nach Beanspruchungsart
an der jeweiligen Rahmenposition im Schlägerkopf erreicht der erfindungsgemäße Schläger bei
gleichzeitig geringem Gewicht, von z.B. weniger als 200g für einen
Tennisschläger,
eine optimale Festigkeit und Handhabbarkeit. Ferner ist es bevorzugt,
auch im Herzbereich bzw. im Schaftbereich des erfindungsgemäßen Schlägers eine
an die Beanspruchungsart optimal angepaßte Querschnittsform des Rahmenprofils
an der jeweiligen Position vorzusehen. Dadurch können die Handhabbarkeit und
die Spieleigenschaften des erfindungsgemäßen Schlägers weiter erhöht werden.
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Darüber hinaus
kann es bevorzugt sein, den Schläger
am Kopfende schmäler,
d.h. mit niedrigerer Bauhöhe
auszubilden.
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Nachstehend
wird der erfindungsgemäße Schläger anhand
einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine Vorderansicht eines
herkömmlichen
Tennisschlägers
gemäß Stand
der Technik;
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2 eine Seitenansicht des
herkömmlichen
Tennisschlägers
gemäß 1;
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3 eine Teilvorderansicht
einer Hälfte
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlägers;
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4a bis 4t Schnittdarstellungen verschiedener
Querschnittspxofile entlang der in 3 eingezeichneten
Schnittlinien;
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5 eine vergrößerte Teil-Vorderansicht
einer Hälfte
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlägers, ähnlich 3, wobei die Achsverhältnisse
der Querschnittspxofile an den jeweiligen Schnittstellen angegeben
sind;
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6 eine schematische Vorderansicht
einer vereinfachten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlägers;
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7 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie VII–VII von 6;
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8 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie VIII–VIII von 6;
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9 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie IX-IX von 6;
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10 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie X-X von 6;
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11 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie XI-XI von 6;
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12 eine Schnittdarstellung
des Querschnittsprofils entlang der Linie XII–XII von 6.
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In
den 1 und 2 ist ein herkömmlicher Tennisschläger 2 in
Vorder- und Seitenansicht dargestellt. Dieser Tennisschläger 2 weist
einen im wesentlichen ovalen Schlägerkopf 4, einen Herzbereich 6 und
einen Griffabschnitt 8 auf. Im Kopfbereich 4 des Schlägers 2 ist üblicherweise
eine Vertiefung 10 zur Aufnahme eines nicht dargestellten
Verschleißrahmens
bzw. Kopfbandes vorgesehen. Der Herzbereich 6 des Schlägers ist
im wesentlichen der Verbindungsbereich zwischen dem Kopfbereich 4 und
dem Griffabschnitt 8 und weist beispielsweise, wie in 1 dargestellt, eine Öffnung 12 auf.
Diese Öffnung
ist nicht zwingend erforderlich. Ist sie jedoch ausgebildet, so
wird sie von zwei Seitenabschnitten 14 und 16 sowie
einem Verbindungsabschnitt bzw. einer Brücke 18 im Kopfbereich 4 des
Schlägers 2 gebildet.
Aus Festigkeitsgründen
kann zwischen den beiden Seitenbereichen 14 und 16 des
Herzbereichs 6 ein zweites Verbindungselement 20 vorgesehen sein.
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Der
in den 1 und 2 dargestellte herkömmliche
Tennisschläger 2 ist
aus einem Formprofil mit im wesentlichen konstanten Abmessungen,
abgesehen von der Vertiefung 10, ausgebildet. Die Querschnittsform
bzw. die Querschnittsabmessungen des den Schlägerrahmen bildenden Profils
sind vom Seitenbereich 14 des Herzbereichs 6 um
den Kopfbereich 4 und zum Seitenbereich 16 im
wesentlichen konstant und oval oder rechteckig. Lediglich im Aufnahmebereich
des Verbindungselements 18 weist der Schläger 2 verstärkte Querschnittsabmessungen
auf.
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In
die in 1 dargestellte
Vorderansicht des Tennisschlägers 2 ist
im Kopfbereich 4 ein Zifferblatt einer herkömmlichen
Uhr eingezeichnet, um nachstehend den erfindungsgemäßen Schläger leichter
unter Bezugnahme auf die jeweilige Umfangsposition am Kopfbereich 4 des
Schlägers
in Verbindung mit der entsprechenden Uhrzeit beschreiben zu können. Beispielsweise
entspricht also zwölf
Uhr einem äußersten
Kopfende 22 des in 1 dargestellten
Schlägers.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schlägers 30 ist
in den 3 bis 5 dargestellt. Der erfindungsgemäße Schläger 30 entspricht
in seinem Grundaufbau im wesentlichen einem herkömmlichen Tennisschläger, wie
vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben. Das bedeutet,
daß auch
der erfindungsgemäße Schläger 30 einen
Kopfbereich 32, einen Herzbereich 34 und einen
Griffabschnitt hat. Der Herzbereich 34 des erfindungsgemäßen Schlägers 30 kann
auch entgegen der in 3 dargestellten Ausführungsform
ohne Öffnung 38 ausgebildet
sein, d.h. der Griffabschnitt kann geschlossen bis zum Kopfbereich 32 verlaufen.
Auch das Verbindungselement bzw. die Brücke 40 zwischen griffseitigen
Endabschnitten 42 des Kopfbereichs 32 ist optional. Folglich
kann der Herzbereich 34 auch nur aus Verlängerungen 46 der
griffseitigen Enden 42 des Kopfbereichs 32, die
sich zum Griffabschnitt hin erstrecken, gebildet sein.
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Wie
vorstehend bereits erläutert,
ist der erfindungsgemäße Schläger 30 vorzugsweise
derart ausgebildet, daß das
den Rahmen bildende Profil entsprechend der an den einzelnen Rahmenpositionen auftretenden
(Haupt-) Beanspruchungen verschiedene Querschnittsformen aufweist,
die an die jeweiligen Beanspruchungsarten angepaßte Widerstandsmomente haben.
Der Begriff „Querschnitt" bezieht sich im
Sinn der vorliegenden Erfindung auf einen Schnitt durch das Rahmenprofil
des Schlägers
entlang einer Ebene, die sich im wesentlichen normal bzw. senkrecht
zu einer Tangentialebene an einer Außenfläche des Rahmens an der Schnittstelle
und im wesentlichen normal bzw. senkrecht zu einer zur Bespannungsebene
des Schlägers
parallelen Ebene erstreckt.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Tennisschlägers wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf die 3 bis 5 beschrieben. In diesem
Zusammenhang ist anzumerken, daß dieses
Beispiel nicht als einschränkend
oder ausschließliche
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu betrachten ist, sondern vielmehr die
derzeit bevorzugte Ausführungsform
darstellt.
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Die
in 3 dargestellte vergrößerte Teil-Vorderansicht
des erfindungsgemäßen Schlägers 30 dieser
Ausführungsform
zeigt lediglich eine Hälfte
eines Kopfbereichs 32 und eines Herzbereichs 34.
Die andere, nicht dargestellte Schlägerhälfte ist vorzugsweise symmetrisch
dazu ausgebildet. Die in 3 eingezeichneten
Schnittlinien a–a,
b–b, c–c usw.
durch den Querschnitt des Schlägerprofils
sind im wesentlichen in einem Abstand von ca. 30 mm angeordnet.
Lediglich im Herzbereich 34 des Schlägers sind die Schnitte n–n bis t-t in anderen Abständen entsprechend
der dort auftretenden maximalen Beanspruchungen angeordnet. Die
Querschnittsprofile entlang der einzelnen Schnitte der bevorzugten
Ausführungsform
des Schlägers 30 sind
in den 4a bis 4t dargestellt. Die Höhe des erfindungsgemäßen Schlägerrahmens
beträgt
in der bevorzugten Ausführungsform
vorzugsweise durchgehend etwa zwischen 20 und 35 mm, vorzugsweise
28,5 mm.
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Die
in 4a bis 4t dargestellten Querschnittsprofile
sind mit der jeweiligen Querschnittsbreite an den einzelnen Schnittstellen
bemaßt,
so daß sich zusammen
mit der konstanten bevorzugten Bauhöhe von 28,5 mm ein bestimmtes
Achsverhältnis
der im wesentlichen elliptischen Querschnittsprofile einstellt.
Dieses Achsverhältnis
ist jeweils unter den dargestellten Querschnittsprofilen an den
einzelnen Schnittpositionen angegeben. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
sind die einzelnen Achsverhältnisse
in 5 nochmals an den
einzelnen Schnittstellen direkt angezeigt.
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So
ist beispielsweise an besonders stark biegebeanspruchten Bereichen
des Schlägers
im Bereich von etwa zwei Uhr bis vier Uhr, d.h. im Bereich zwischen
den Schnitten g–g
und l–l
ein eher rechteckiges Querschnittsprofil mit einem Achsverhältnis im
Bereich von 1,93 bis 1,61 vorgesehen. Zur Aufnahme von Torsionsbeanspruchungen
ist im wesentlichen ein kreisringförmiges Querschnittsprofil besonders
gut geeignet. Ein derartiges Querschnittsprofil ist beispielsweise
im Bereich von etwa halb fünf
Uhr bis halb sechs Uhr, d.h. im Bereich der Schnitte n–n, o–o und p–p zu finden.
Dort bewegt sich das Achsverhältnis
etwa im Bereich zwischen 1,05 und 1,32. Im Griff- und Herzbereich 34 des
Schlägers
ist wegen der dort auftretenden hohen Biegebeanspruchungen ein im
wesentlichen rechteckiges Querschnittsprofil, wie es z.B. in den 4q, 4r und 4s dargestellt
ist, besonders bevorzugt. Bei einem eine Brücke 40 aufweisenden
Schlägertyp
ist jedoch aufgrund der durch die Brücke 40 gegebenen Versteifung
auch eine andere Querschnittsform, z.B. Kreis- oder Ellipsenform möglich.
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Im
Bereich der Spitze des Schlägerkopfes, d.h.
also im Bereich von zwölf
Uhr bis etwa ein Uhr dreißig
oder zwei Uhr, ist bevorzugt ein elliptisches Querschnittsprofil
vorgesehen. Darüber
hinaus ist es vorteilhaft, die Rahmenbreite zum äußersten Kopfbereich 50 des
Schlägers 30 hin
zu reduzieren, so daß sich
hier besonders schlanke Rahmenformen gestalten lassen. Dies ist
in den 4a bis 4f dargestellt. Das Achsverhältnis im
Bereich der Schnitte a–a
bis f–f
bewegt sich vorzugsweise zwischen 2,05 und 2,59. Zwischen den verschiedenen
Querschnittsprofilen ist vorzugsweise jeweils ein kontinuierlicher Übergang
vorgesehen.
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Der
vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Schläger 30 stellt eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar, diese ist jedoch nicht auf die in
den 4a bis 4t und 5 angegebenen Achsverhältnisse
und Abmessungen beschränkt.
Vielmehr können
im Bereich der vorliegenden Erfindung diese Maße und Verhältnisse je nach Anwendungsfall
variieren. So ist der in den 3 bis 5 beschriebene Schläger 30 beispielsweise ein
Tennisschläger,
für den
diese Maße
und Achsverhältnisse
besonders bevorzugt sind. Dem zuständigen Fachmann wird jedoch
ohne weiteres auch klar sein, daß beispielsweise für einen
Squashschläger andere
Abmessungen und Achsverhältnisse
vorteilhaft sein können.
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Wie
vorstehend erläutert
stellen die in den 4a bis 4t angegebenen Achsverhältnisse
lediglich bevorzugte Angaben dar. Diese Verhältnisse können in einem Bereich von ± 20% und
besonders bevorzugt in einem Bereich von ± 10% variieren.
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Der
erfindungsgemäße Schläger 30 weist ferner
im Bereich von etwa vier Uhr bis sechs Uhr und/oder im Herzbereich 34 eine
oder mehrere höckerartige
Wölbungen
oder Verstärkungen
auf. Gemäß den 3 bis 5 ist am Schnitt n-n und p–p jeweils eine höckerartige
Wölbung 51 und 53 vorgesehen.
Diese Auswölbungen 51 und 53 sind
insbesondere zur Aufnahme besonders hoher, an diesen Stellen auftretenden
Beanspruchungen ausgebildet. In diesem gewölbten Bereich nähert sich
das Achsverhältnis
eins an, d.h. das Querschnittsprofil ist annähernd abgerundet quadratisch.
Es ist bevorzugt, etwa in der Nähe
des Herzbereichs 34 des erfindungsgemäßen Schlägers 30 zwei derartige
höckerartige
Versteifungselemente vorzusehen. Vorteilhaft ist es, in diesem Bereich
mindestens einen dieser Höcker,
vorzugsweise zwei oder mehr vorzusehen. Insbesondere ist es vorteilhaft,
am Schläger
zwei Paare derartiger Versteifungselemente in achsensymmetrischer
Anordnung vorzusehen.
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Im
folgenden wird auf die 6 bis 12 Bezug genommen. Dort wird
eine vereinfachte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlägers 30 beschrieben.
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Eine
beispielsweise gegenüber
Torsionsbeanspruchungen besonders angepaßte Querschnittsform ist ein
im wesentlichen kreis- oder ellipsenförmiges Hohlprofil. Ein solches
Hohlprofil ist beispielsweise in den 8, 10 und 12 dargestellt, die jeweils das Querschnittsprofil
des erfindungsgemäßen Schlägers 30 entlang
der Linien VIII–VIII
bei etwa ein Uhr dreißig,
X–X bei
etwa fünf
Uhr und, XII–XII
im Herzbereich darstellen. Für
die in den 8, 10 und 12 dargestellten Ellipsenprofile ist
ein Achsverhältnis der
Achsen L:l im Bereich zwischen 26:15 bis 30:15 und insbesondere
28:15 bevorzugt. Der in 6 dargestellte
Schnitt VIII-VIII
liegt etwa im Bereich zwischen ein und zwei Uhr und insbesondere
bei etwa ein Uhr dreißig.
Die Schnittlinie X–X
in 6 verläuft etwa
zwischen vier und sechs Uhr und insbesondere bei fünf Uhr.
Es hat sich im Rahmen der Erfindung gezeigt, daß in diesem Bereich überraschenderweise besonders
hohe nach außen
gerichtete Torsionsmomente auftreten, die in 6 durch die beiden Pfeile A symbolisiert
sind. Diese nach außen
gerichteten Torsionsmomente sind insbesondere deshalb überraschend,
weil eigentlich zu erwarten wäre,
daß sich beim
Aufprall eines Balles auf eine nicht dargestellte, im Kopfbereich 32 des
Schlägers 30 vorgesehene Bespannung
sich der Rahmenabschnitt im Bereich des Schnittes X–X nach
innen verdreht. Im Bereich der Schnittlinien XI–XI und XII-XII ist aufgrund der dort auftretenden
hohen Momente im Herzbereich 34 des erfindungsgemäßen Schlägers ein
Rechteckprofil bevorzugt, wegen der Versteifung durch die Brücke kann
aber auch, wie in der gezeigten Ausführungsform, ein Kreis- oder
Ellipsenprofil für
die Querschnittsform des Rahmens bzw. der beiden Rahmenstege 46 und 48 vorgesehen
sein.
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Für Schlägerbereiche,
in denen überwiegend
Biegebeanspruchungen auftreten, ist insbesondere ein im wesentlichen
rechteckiges Hohlprofil bevorzugt. Ein solches Rechteck-Hohlprofil
weist ein hohes Biegewiederstandsmoment auf und ist daher für die Aufnahme
von Biegebeanspruchungen besonders geeignet. Am Schlägerkopf 32 treten
solche Biegebeanspruchungen insbesondere im Bereich der Schnittlinie
IX–IX,
d.h. zwischen zwei und vier Uhr auf. Folglich ist zwischen den beiden
kreis- oder ellipsenförmigen
Hohlprofilen an den Schnittlinien VIII-VIII sowie X–X ein Rechteckquerschnitt
im Bereich der Schnittlinie IX–IX
vorgesehen, wobei die Profile vorzugsweise fließend bzw. kontinuierlich ineinander übergehen.
Das Seitenlängenverhältnis L9:l9 ist vorzugsweise
etwa 2,5 bis 3,5 und insbesondere etwa 3.
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An
einem äußersten
Kopfende 50 des Kopfbereichs 32 ist das in 8 dargestellte Kreis- oder Ellipsenprofil
vorzugsweise zu einem schmäleren
Ellipsenprofil mit einem Achsverhältnis von L8:l8 zwischen 2,5 und 3,5 und insbesondere von
etwa 28:9 verjüngt.
Dies ist zur Erzielung einer geringen Bauhöhe besonders vorteilhaft.
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Zwischen
den dem Griffabschnitt 36 zugewandten Enden 42 und 44 des
Kopfbereichs 32, die das Kreis- oder Ellipsenprofil gemäß 10 aufweisen, und dem entlang
der Linie XII–XII
vorhandenen Kreis- oder Ellipsenprofil kann ebenfalls ein schmäleres Ellipsenprofil
entsprechend 11 vorgesehen sein.
Das Achsverhältnis
L11:l11 in diesem
Bereich liegt bevorzugt zwischen 2,5 und 3,5 und insbesondere bei
etwa 3.
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Alle Übergänge zwischen
den verschiedenen Profilarten und -abmessungen sind vorzugsweise
fließend,
so daß gefährliche
Spannungsspitzen im Rahmen vermieden werden können. Der erfindungsgemäße Schläger 30 ist
ferner bezüglich
einer Mittelachse 52 im wesentlichen symmetrisch ausgebildet, so
daß die
vorstehend beschriebenen Querschnittsprofile zwischen null und sechs
Uhr an entsprechenden Stellen zwischen zwölf und sechs Uhr vorgesehen
sind.
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Obwohl
für den
erfindungsgemäßen Schläger 30 die
jeweiligen Querschnittsprofile ohne eine Aussparung bzw. Vertiefung
für einen
Verschleißrahmen
bzw. ein Kopfband dargestellt sind, kann eine solche Vertiefung
um einen wesentlichen Teil des Außenumfangs des Schlägerkopfes 32 vorgesehen sein.
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Als
Material für
den erfindungsgemäßen Schläger 30 sind
alle bekannten Werkstoffe für
Tennis-, Squash-, Badminton- und sonstige Schläger für Ballsportarten geeignet.
Insbesondere ist der erfindungsgemäße Schläger 30 aus Holz, Metall,
Metallegierungen, Kunststoff, Verbundwerkstoffen und Kombinationen
daraus herstellbar.