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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Rolladenkasten aus wärmedämmendem
Material, mit einem nach unten offenen, im Querschnitt entweder L-förmigen oder
aber, was bevorzugt ist U-förmigen Hohlraum,
der durch eine Innenwand, eine Deckwand, und in der bevorzugten
U-Form eine zusätzlich vorgesehene
Außenwand
gebildet wird, wobei die Stirnseiten des Rolladenkastens durch Abschlußplatten
verschlossen sind.
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Die Begriffe "unten" und "oben" werden
im Rahmen der vorliegenden Anmeldung auf die normale Einbaulage
eines Rolladenkastens in einem Gebäude bezogen.
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Entsprechende Rolladenkästen, die
typischerweise aus Polystyrol hergestellt werden, sind bereits seit
langem bekannt. Diese Polystyrol-Rolladenkästen können zusätzlich Verstärkungselemente aufweisen
und somit als tragende, wahlweise auch als nicht-tragende Teile
ausgebildet sein, und sie können außen mit
einer Putzträgerschicht
versehen sein. An den Stirnseiten des Rolladenkastens sind im allgemeinen
die bereits erwähnten
Abschlußplatten vorgesehen,
in denen üblicherweise
eine Wickelwelle für
einen Rolladen gelagert wird. Üblicherweise
hat der Rolladenkasten eine Länge,
die die Breite einer Fenster- oder Türöffnung, über welcher ein entsprechender
Rolladen vorgesehen ist, um ca. 20 cm übersteigt, so daß der Rolladenkasten
mit der Öffnung nach
unten auf die die Fenster- bzw. Türlaibung bildenden Mauerabschnitte
mit einem Überstand
von ca. 10 cm auf beiden Seiten aufgelegt werden kann. Selbstverständlich kann
dieses Überstandsmaß auch variieren
und an unterschiedliche Gegebenheiten angepaßt werden. Nach dem Einbau
des Rolladenkastens in die Wand und nach dem Einsetzen eines entsprechenden
Rolladens mit der zugehörigen Wickelwelle
werden Fenster- bzw. Türrahmen
unterhalb des Rolladenkastens eingebaut, und zwar derart, daß im allgemeinen
auf der Außenseite
des Fensterrahmens und vor der Innenseite der Außenwand des Rolladenkastens
ein schmaler Schlitz von unteren Rolladenkastenöffnung verbleibt, durch welchen
der Rolladen vor dem Fenster bzw. der Tür herabgleiten kann.
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Die Fenster- bzw. Türlaibungen
weisen im allgemeinen entsprechende Führungsschienen für die seitlichen
Kanten des Rolladens auf. Auf der Innenseite des Fensterrahmens
wird die untere Öffnung
des Rolladenkastens typischerweise durch einen sogenannten Verschlußdeckel
verschlossen.
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Zur Befestigung des Verschlußdeckels
sind gelegentlich Zusatzelemente vorgesehen, die an der Innenwand
und gegebenenfalls auch am Fensterrahmen befestigt werden bzw. dort
vorgesehen sind. Die Abschlußplatten
an den Stirnseiten des Rolladenkastens sind im allgemeinen dem Querschnitt
des Rolladens angepaßt
und werden typischerweise in Endabschnitte des Rolladenkastens derart
eingeschoben, daß sie
bündig
mit den stirnseitigen Enden des Rolladenkastens abschließen. Zur
Befestigung der Abschlußplatten
werden großköpfige Nägel durch
die Innenwand und die Außenwand
des Rolladenkastens in die Kanten der Abschlußplatten eingetrieben, die üblicherweise
aus 20 bis 30 mm starken Preßspanplatten
bestehen.
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Diese Art der Befestigung ist allerdings
nicht sehr haltbar, die Nägel
bilden Wärmebrücken und darüberhinaus
sind die aus Preßspan
hergestellten Abschlußplatten
relativ feuchtigkeitsempfindlich und können quellen. Dies kann zu
Problemen führen, wenn
die Wickelwelle des Rolladenkastens in der Abschlußplatte
gelagert ist und diese Lagerpositionen sich durch das Aufquellen
der Abschlußplatten
verziehen.
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Auch die Befestigung der Verschlußdeckel, die
zwar mit einer Kante üblicherweise
in einer Nut oder Falz eines Fensterrahmens aufgenommen werden,
ist oftmals recht umständlich,
wenn der andere Rand des Verschlußdeckels in irgendeiner Weise
an der Innenwand des Rolladenkastens befestigt werden soll.
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Gegenüber diesem Stand der Technik
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Rolladenkasten
der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher eine einfachere
Montage von Zusatzbauteilen, wie zum Beispiel der Abschlußplatten und/oder
der Verschlußdeckel
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß mindestens
der untere Rand der Innenwand des Rolladenkastens eine Aussparung
zur Aufnahme mindestens eines Zapfens aufweist, der an einem Zusatzbauteil,
wie zum Beispiel einer Abschlußplatte
des Rolladenkastens, angebracht ist.
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Ein solches Zusatzbauteil wird dann
also in der Weise an dem Rolladenkasten, genauer gesagt an dem unteren
Rand des Rolladenkastens, in der Weise befestigt, daß der Zapfen
des Zusatzbauteils in die entsprechende, passende Aussparung am
unteren Rand der Innenwand des Rolladenkastens eingeschoben wird
und dort vorzugsweise verrastet. Zum Beispiel kann eine Abschlußplatte
des Rolladenkastens entlang ihres unteren Randes eine Erweiterung
bzw. eine Art Flansch aufweisen, von welchem ein entsprechender
Zapfen an der passenden Position aufwärtsstehend angebracht ist.
Während also
die Abschlußplatte
in das Hohlraumprofil des Rolladenkastens mit dessen Ende bündig eingeschoben
wird, wird gleichzeitig der Zapfen in die entsprechende Aussparung
des unteren Randes der Innenwand des Rolladenkastens eingeschoben
und hält damit
die Abschlußplatte
in der gewünschten
Position fest.
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Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei
welcher auch am unteren Rand der Außenwand des Rolladenkastens
eine entsprechende Aussparung zur Aufnahme eines Rastzapfens eines
Zusatzbauteils vorgesehen ist. Zum Beispiel kann dann eine Abschlußplatte
zwei entsprechende, flanschartige Erweiterungen an ihrem unteren
Rand aufweisen, die die unteren Ränder von Innen- und Außenwand
des Rolladenkastens mindestens im Bereich der Aussparungen übergreifen,
wobei auf diesen flanschartigen Erweiterungen die entsprechenden
Zapfen in zu den Aussparungen passenden Positionen angeordnet sind.
Durch Einschieben der Zapfen in die Aussparungen, die in diesen
vorzugsweise verrasten, hat dann die Abschlußplatte einen festen Sitz in
dem Hohlraumquerschnitt des Rolladenkastens und wird durch die Zapfen
und die flanschartigen Erweiterung daran festgehalten.
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Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher die Aussparung an dem unterem Rand von
Innen- und/oder Außenwand des
Rolladenkastens die Form einer in Längsrichtung des Rolladenkastens
verlaufenden Nut hat, die vorzugsweise über die gesamte Länge des
Rolladenkastens hinweg einen konstanten Querschnitt hat. Dies bedeutet,
daß ein
in dieser Nut aufgenommener Zapfen in Längsrichtung des Rolladenkastens
beliebig verschiebbar ist bzw. in einer beliebigen Längsposition
des Rolladenkastens in die Nut einschiebbar ist. Zweckmäßigerweise
hat die Nut zumindest eine hinterschnittene Seitenwand bzw. weisen
die Öffnungsränder der
Nut einwärtsragende
Vorsprünge oder
dergleichen auf, hinter denen entsprechende Vorsprünge verrasten
können,
die an den Zapfen der Zusatzbauelemente angeordnet sind.
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Es versteht sich, daß die Abschlußplatten
im allgemeinen so mit ihren Zapfen in entsprechende Nuten eingesetzt
werden, daß sie
bündig
mit den Enden des Rolladenkastens abschließen, wobei die Nut mit konstantem
Querschnitt es prinzipiell auch ermöglicht, daß das Einschieben der Zapfen
zunächst an
beliebiger Position erfolgt und anschließend die Abschlußplatte
in die gewünschte
Endposition verschoben wird, wobei die Zapfen in der Nut gleiten können.
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Besonders bevorzugt ist dabei eine
Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher die Nut bzw. Aussparung in einer Putzschiene
vorgesehen ist, die den unteren Rand von Innen- bzw. Außenwand
des Rolladenkastens bildet und die mit entsprechenden Verankerungsteilen
in die Innenwand bzw. Außenwand
des Rolladenkastens eingelassen ist.
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Bei vielen derartigen Rolladenkästen ist
es ohnehin üblich,
in das Polystyrolmaterial eine sogenannte Putzschiene mit einzugießen, die
eine von dem unteren Rand der Innenwand bzw. Außenwand des Rolladenkastens
jeweils nach außen
hervorstehende Metallschiene bzw. Kante einer Metallschiene aufweist,
die so weit von der Innen- bzw. Außenwand hervorragt, wie typischerweise
eine aufzubringende Putzschicht dick ist. Diese sogenannte Putzschiene, die
im allgemeinen aus Aluminium besteht, definiert dann einen sauberen
Randabschluß für eine solche Putzschicht.
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Erfindungsgemäß ist nunmehr diese Putzschiene
ein Profilteil, welches in die unteren Ränder von Innen- bzw. Außenwand
des Rolladenkastens eingelassen ist bzw. diese unteren Ränder bildet
und welche gleichzeitig die nach unten offenen Aussparungen zur
Aufnahme von Haltezapfen definiert.
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Es versteht sich, daß entsprechende
Putzschienen mit einem Profil ausgebildet sind, das eine sichere
Verankerung der Putzschienen in der Innenwand bzw. Außenwand
des Rolladenkastens gewährleistet.
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Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher die Zapfen jeweils aus zwei parallelen,
beabstandeten und federnd aufeinanderzu bewegbaren Zapfenteilen
bestehen, die auf ihren voneinander abgewandten Seiten zahnartige
Vorsprünge
zum Hintergreifen der vorstehenden Ränder bzw. Überstände der Aussparungen aufweisen.
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In der bevorzugten Ausführungsform
sind diese Zapfenteile im Querschnitt im wesentlichen rechteckig
und sie können
im Prinzip auch eine beliebige Breite haben, wenn sie in einer sich über die Länge des
Rolladenkastens hinweg erstreckenden Nut aufgenommen sind.
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Die entsprechende Abschlußplatte
für einen solchen
Rolladenkasten, die flanschartige Erweiterungen mit entsprechenden
Zapfen aufweist, ist vorzugsweise ein Kunststofformteil. Dieses
Kunststofformteil kann aus relativ dünnwandigem, aber profiliertem
Kunststoffmaterial von zum Beispiel 1 bis 2 mm Stärke bestehen,
wobei zweckmäßigerweise durch
die Profilierung Hohlräume
zur Aufnahme von Wärmedämmelementen
gebildet werden.
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Weiterhin ist eine Ausgestaltung
der Abschlußplatte
bevorzugt, bei welcher diese an ihrem oberen, mit der Innenfläche des
Rolladenkastens und insbesondere dessen Deckwand in Eingriff tretenden
Rand hervorstehende Spitzen oder scharfkantige Vorsprünge mit
einem relativ geringen, vorzugsweise flach rechteckigen Querschnitt
aufweist, die im montierten Zustand der Abschlußplatte in das Wärmedämmmaterial
des Rolladenkastens eingedrungen sind. D. h., daß gleichzeitig mit dem Einschieben
der Zapfen in die entsprechenden Aussparungen diese scharfkantigen
Spitzen oder flachen, scharfkantigen Vorsprünge in das Wärmedämmaterial
eingedrückt
werden, aus welchem der Rolladenkasten besteht, wobei es sich versteht,
daß in
diesem Fall eine Verschiebung der Abschlußplatte in Längsrichtung
der Nuten nicht mehr möglich
ist und diese daher von vornherein in ihrer mit den Stirnseiten
des Rolladenkastens bündigen
Position eingeschoben werden muß.
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Diese Spitzen oder Vorsprünge, die
an der Abschlußplatte
vorgesehen sind, können
außerdem auch
noch Widerhaken aufweisen, wodurch die Abschlußplatte noch sicherer in dem
Wärmedämmaterial
verankert ist.
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Außerdem können noch Führungselemente am Rand der
Abschlußplatte
vorgesehen sein, die dafür
sorgen, daß die
Abschlußplatte
an den Stirnseiten des Rolladenkastens im wesentlichen bündig geführt wird.
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Neben den Abschlußplatten können selbstverständlich auch
andere Zusatzbauteile mit entsprechenden Zapfen versehen sein, so
zum Beispiel eine Auflageplatte für einen Verschlußdeckel.
Eine solche Auflageplatte kann ein flaches, plattenförmiges Element
sein, welches unmittelbar an die Abschlußplatte anschließt und welches
eine sich in Längsrichtung des
Rolladenkastens erstreckende Befestigungszunge aufweist, an welcher
ein Verschlußdeckel
befestigbar ist. Diese Auflageplatte kann nun ihrerseits wieder
flanschartige Verlängerungen
oder Erweiterungen aufweisen, an denen entsprechende Zapfen angebracht
sind, die genau wie im Falle der Abschlußplatte in die entsprechenden
Aussparungen eingedrückt
werden und damit die Auflageplatte in den unteren Rändern von
Innenwand und Außenwand
des Rolladenkastens festhalten.
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Zusätzlich kann eine solche Auflageplatte auf
ihrer der Abschlußplatte
zugewandten Seite noch eine Verbindungszunge aufweisen, die in eine
passend angeordnete, seitliche Aussparung der Abschlußplatte
einführbar
ist und somit eine feste Verbindung zwischen Abschlußplatte
und Auflageplatte herstellt.
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Darüberhinaus können auch Halterungsschienen
vorgesehen sein, die sich im wesentlichen über die Länge des Rolladenkastens, zumindest
im Bereich zwischen den Fensterlaibungen, erstrecken, und die ihrerseits
Befestigungselemente für
einen Verschlußdeckel
oder andere Zusatzbauteile aufweisen. Zweckmäßig ist dabei zum Beispiel
eine Ausführungsform,
bei welcher ein mit Zapfen versehener Streifen bzw. eine Schiene
entlang einer Kante eine im Querschnitt U-förmige Aufnahme für den Rand
eines Verschlußdeckels
aufweist, der in diese U-förmige
Aufnahme eingeschoben wird, woraufhin der gesamte Steifen bzw. die
gesamte Schiene mit der daran befestigten Verschlußplatte
durch Einschieben der Zapfen in die Aussparung bzw. Nut am unteren Rand
der Innenwand des Rolladenkastens befestigt wird.
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Die andere Kante des Verschlußdeckels kann
dabei in einer Nut am Fensterrahmen aufgenommen werden.
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Auch andere Zusatzbauteile, wie zum
Beispiel ein Anschlagwulst für
eine Anschlagschiene am freien Ende des Rolladens kann mit Hilfe
von Zapfen, insbesondere in einer Aussparung an der Außenwand
des Rolladenkastens, befestigt werden. Auch ein Dichtungsprofil
oder Dichtungswulst, der mit der Außenfläche eines Rolladenkastens im
Bereich des unteren Randes der Außenwand des Rolladenkastens
in Eingriff tritt, um zum Beispiel zu verhindern, daß Zugluft
zwischen dem Rolladen und der Außenwand des Rolladenkastens
in diesen eindringen kann, kann mit Hilfe entsprechender Halterungsschienen,
an denen die bereits erwähnten
Zapfen angebracht sind, an der Außenwand eines Rolladenkastens
befestigt werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren.
Es zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch einen Rolladenkasten gemäß der Erfindung,
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2 eine
Draufsicht auf eine in das Profil des in 1 dargestellten Rolladenkastens einzusetzende
Abschlußplatte,
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3 die
Abschlußplatte
in einem teilweise in das Rolladenkastenprofil eingesetzten Zustand,
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4 eine
Seitenansicht einer Abschlußplatte,
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5 eine
Seitenansicht einer Auflageplatte für einen Verschlußdeckel,
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6 die
Verschlußplatte
gemäß 5 in ihrer Anordnung relativ
zu einem Rolladenkasten,
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7 das
Profil des unteren Randes einer Außenwand des Rolladenkastens
mit einem Anschlag vor dem Einsetzen in eine Aufnahmenut,
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8 zeigt
den Anschlag 20 in dem in die Nut eingesetzten Zustand,
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9 zeigt
eine an einer Innen- oder Außenwand
zu befestigende Abdeckschiene,
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10 zeigt
eine erste Variante einer Befestigungsschiene für einen Verschlußdeckel
eines Rolladenkastens,
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11 zeigt
eine zweite Variante einer Befestigungsschiene für einen Verschlußdeckel
und
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12 zeigt
die Befestigung eines Dichtungswulstes, der zwischen der Oberfläche eines Rolladens
und der Innenfläche
der Außenwand
des Rolladenkastens angeordnet ist.
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In 1 erkennt
man einen im allgemeinen aus Polystyrol hergestellten Rolladenkasten,
dessen Innenwand 2, Deckwand 3 und Außenwand 4 einen insgesamt
U-förmigen
Hohlraum 1 definieren, der nach unten offen ist.
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Ein solcher Rolladenkasten hat im
allgemeinen ein durchgehend konstantes Profil und kann eine Länge von
zum Beispiel bis zu 6 m aufweisen, wobei entsprechende Rolladenkästen im
allgemeinen vor Ort an einer Baustelle auf eine passende Länge zugeschnitten
werden und wobei diese Länge
typischerweise so bemessen wird, daß der Rolladenkasten etwa 20
cm länger
ist als es der lichten Weite der darunter befindlichen Fenster-
oder Türöffnung entspricht.
Dementsprechend können
beiderseits einer Fenster- oder Türöffnung die Rolladenkästen mit
jeweils 10 cm Überstand
auf die Fenster- oder Türlaibung
aufgelegt werden.
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Die Enden des Rolladenkastens werden
dabei im allgemeinen mit einer sogenannten Abschlußplatte 5 verschlossen,
deren erfindungsgemäße Ausgestaltung
in 2 dargestellt ist.
Diese Abschlußplatte 5 weist
zumeist ein oder mehrere Lagerbohrungen 22, 23 für die Aufnahme
einer Wickelwelle oder einer Motorwelle für einen Rolladen auf. Die Umrisse der
Abschlußplatte 5 sind
dem Querschnitt des Hohlraumes 1 des Rolladenkastens angepaßt, so daß eine solche
Abschlußplatte
passend in dieses Hohlraumprofil einsetzbar ist und dabei so an
den Enden des Rolladenkastens angebracht wird, daß die Außenfläche der
Abschlußplatte 5 mit
den Stirnflächen des
Rolladenkastens bzw. der Wände 2, 3 und 4 des Rolladenkastens
abschließt.
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Typischerweise werden nach dem Stand
der Technik entsprechend U-förmig
ausgebildete Abschlußplatten
durch Eintreiben von Nägeln
durch die Innenwand 2 und die Außenwand 4 in ihrer
in den Rolladenkasten eingesetzten Position befestigt. Die Abschlußplatten 5 bestehen
herkömmlicherweise
zumeist aus Preßspanplatten
und haben typischerweise eine Stärke
von 20 bis 30 mm.
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Der erfindungsgemäße Rolladenkasten ist dagegen
mit unteren Randprofilen 6 und 16 ausgestattet,
die an diesem unteren Rand jeweils Aussparungen 7 bzw. 17 aufweisen,
die die Form hinterschnittener Nuten haben, so daß entsprechende Zapfen 9a, 9b,
die an einem unteren Flansch 11 bzw. 11' der Abschlußplatte 5 angebracht
sind, passend in die Aussparungen 7 bzw. 17 einsetzbar
sind und mit entsprechenden Verzahnungen hinter den einwärts ragenden
Rändern
der Aussparungen 7, 17 verra sten. Damit ist es
nicht notwendig, die Abschlußplatte 5 mit
Nägeln
zu befestigen, weil sie nunmehr durch die Zapfen 9a, 9b in
den Nuten 7, 17 festgehalten wird.
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Zweckmäßigerweise erstrecken sich
die Profile 6, 16, die gleichzeitig als sogenannte "Putzschienen" mit nach außen vorstehenden
Kanten ausgebildet sind, über
die gesamte Länge
des Rolladenkastens hinweg, so daß nach dem Einführen der
Zapfen 9a, 9b in die Nuten 7 bzw. 17 diese
Zapfen mit den daran befestigten Teilen prinzipiell in Längsrichtung der
Nuten 7, 17 verschiebbar sind.
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Dies ist jedoch nicht möglich im
Falle der bevorzugten Ausführungsform
einer Abschlußplatte 5, wie
sie in 2 dargestellt
ist. Diese weist nämlich zusätzlich noch
scharfkantige Vorsprünge
bzw. Spitzen 13 auf, die einen flachen, rechteckigen Querschnitt
und scharte obere Kanten haben, so daß sie beim Einschieben der
Abschlußplatte 5 in
das Hohlraumprofil 1 in das Polystyrolmaterial der Deckwand 3 eindringen
und damit eine weitere seitliche Verschiebung verhindern und die
Abschlußplatte 5 zusammen
mit den in die Nuten 7, 17 eingreifenden Zapfen 9a, 9b gut
fixieren.
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Außerdem sind noch zwei seitliche
Führungsflügel 24 vorgesehen,
die so an der Abschlußplatte 5 angebracht
sind, daß sie
an den Stirnseiten der Innenwand 2 und der Außenwand 4 anliegen, wenn
die äußere Oberfläche der
Platte 5 im übrigen bündig mit
diesen Stirnseiten der Wände 2, 3, 4 abschließt.
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Im einzelnen erkennt man die Anordnung
der Spitzen bzw. Vorsprünge 13 und
auch der Führungsflügel 24 in
der Seitenansicht gemäß 4. 3 zeigt den Vorgang, wie die Abschlußplatte
an einer Stirnseite in den Hohlraum 1 des Rolladenkastens eingeschoben
wird und zeigt insbesondere die Position kurz bevor die Zapfen 9 in
die entsprechenden Nuten 7, 17 eintreten und kurz
bevor die Spitzen bzw. Vorsprünge 13 in
das Material der Deckwand 3 eindringen.
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Die Abschlußplatte 5 kann insgesamt
aus einem dünnwandigen
und Hohlräume
aufweisenden Kunststoffmaterial bestehen, wobei die Hohlräume gegebenenfalls
mit Wärmedämmaterial,
wie zum Beispiel entsprechenden Polystyrol-Formteilen, ausgefüllt werden
können.
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In der Schnittansicht gemäß 4 erkennt man neben den
bereits beschriebenen Teilen und den Aufnahmebohrungen oder Hülsen 22, 23 für eine Rolladenwelle
oder eine Motorwelle noch in der Nähe des unteren Randes einen
Schlitz 28, der sich im wesentlichen über die gesamte Breite der
Abschlußplatte 5 erstreckt.
Gleichzeitig ist unmittelbar daneben in 5 eine sogenannte Auflageplatte 15 dargestellt, an
der ein Verschlußdeckel
für die
untere offene Seite des Hohlraumes 8 befestigt werden kann.
Diese Auflageplatte 15 erstreckt sich im wesentlichen ebenso
wie die Abschlußplatte 5 über die
gesamte Breite des Hohlraumes 1 hinweg, jedoch nur in deren
unterem Bereich, und die Auflageplatte 15 weist auf ihrer der
Abschlußplatte 5 zugewandten
Seite noch eine Verbindungszunge 18 auf, die in den am
unteren Rand der Abschlußplatte 5 ausgebildeten
Schlitz 28 passend einführbar
ist, so daß eine
sichere Verbindung zwischen der Abschlußplatte 5 und der
Auflageplatte 15 gebildet wird.
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In 6 erkennt
man die Auflageplatte 15 in einer Ansicht, die der Betrachtung
in 5 von rechts entspricht,
wobei gleichzeitig auch die beiden unteren Ränder bzw. Randprofile 6, 16 von
Innenwand 2 und Außenwand 4 eines
Rolladenkastens dargestellt sind. Wie man sieht, weist auch die
Abschlußplatte 15 flanschartige
Erweiterungen auf, die sich über
den unteren Rand der Innenwand 2 bzw. der Außenwand 4 oder
genauer gesagt über
die untere Fläche
der Abschlußprofile 6, 16 erstrecken
und an denen die bereits mehrfach erwähnten Zapfen 9a, 9b aufrechtstehend
angebracht sind, so daß sie
in die entsprechenden Nuten 7, 17 eingeführt werden können, die
in den Randprofilen 6 bzw. 16 ausgebildet sind.
Die Auflageplatte erstreckt sich dann zwischen diesen Profilen 6, 16 bzw.
zwischen den unteren Rändern
der Innenwand 2 und der Außenwand 4, und zwar
unmittelbar anschließend
an die stirnseitigen Abschlußplatten 5.
Wie man in 5 erkennt und
wie man auch in 6 in
der Draufsicht von vorn sehen kann, ist am oberen Rand der Auflageplatte 15 eine
weitere Verbindungszunge 19 vorgesehen, an welche zum Beispiel
von unten her ein Verschlußdeckel
angeschraubt werden kann. Zumindest bietet diese Verbindungszunge
einen Anschlag für
den von unten in die Hohlraumöffnung 1 einzusetzenden
Verschlußdeckel.
Die Auflageplatte 15 ist dabei so bemessen, daß sie zum
einen noch weitgehend auf einer Fenster- bzw. Türlaibung aufliegt, andererseits aber
mindestens die Verbindungszunge 19 über der Fenster- bzw. Türöffnung liegt
bzw. in diesen Bereich hineinragt.
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Die 7 bis 12 zeigen, daß neben
der Abschlußplatte 5 und
einer Auflageplatte 15 auch noch weitere Bauteile in den
unteren Randprofilen 6 bzw. 16 des erfindungsgemäßen Rolladenkastens
befestigt werden können. 7 und 8 zeigen zum Beispiel einen Anschlag
bzw. Anschlagwulst 20, der zum Beispiel aus einem durchgehenden,
elastischen Kunststoffschlauch bestehen kann, der entweder im Abstand
die im Längsschnitt
dargestellten Zapfen 9a, 9b aufweist, oder aber
an welchem durchgehend ein sich parallel zu dem schlauch- oder rohrförmigen Teil erstreckendes
Zapfenprofil angebracht ist, welches den in den 7 und erkennbaren Querschnitt hat, und
sich über
die gesamte Länge
des Schlauchteiles bzw. Anschlages hinweg erstreckt. Wenn ein solches Teil
in die Nut 17 einer Außenprofilschiene
eingesetzt ist und wenn gleichzeitig der untere freie Rand eines Rolladenkastens
eine entsprechende Anschlagschiene aufweist, die ein Hineinziehen
dieses Endes in den Spalt zwischen Außenwand und Fensterrahmen verhindern
soll, so kann bei Benutzung des Anschlagprofils 20 diese
untere Endschiene des Rolladens weich an dem schlauch- bzw. rohrförmigen Element
anschlagen.
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9 zeigt
die Befestigung einer Schiene oder Platte 29, die zum Beispiel
auch als Verschlußdeckel
oder Verschlußplatte
für die
untere Hohlraumöffnung
eines Rolladens verwendet werden könnte. In dieser Figur und auch
in den folgenden Figuren sind die Zapfen 9a, 9b nur
noch schematisch dargestellt, können
aber selbstverständlich
eine beliebige Ausgestaltung haben, wie sie zum Beispiel in den
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6, 7 und 8 dargestellt ist, wobei es sich versteht,
daß die
Zapfen in ihrem Profil grundsätzlich dem
Profil der entsprechenden Aussparung bzw. Nuten 7, 17 angepaßt sind.
Die Schiene 29 kann auch an einer Außenwand 4 eines Rolladenkastens
eingeclipst werden, und eine Halterung oder einen bündigen Abschluß für an der
Außenwand
eines Gebäudes
zusätzlich
angebrachte Wärmedämm- oder Verkleidungselemente
zu bieten.
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Es versteht sich, daß die in 9 gezeigte relative Ausrichtung
der Abdeckschiene 29 und des Profils 6 auch vertauscht
werden kann, d.h. die untere Abdeckschiene oder Platte 29 kann
sich in entgegengesetzter Richtung zu der an dem Profil 6 angeordneten
Putzschiene erstrecken.
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10 zeigt
eine erste Variante einer Befestigung eines Verschlußdeckels 25 an
einem erfindungsgemäßen Rolladenkasten.
Hierzu wird eine im wesentlichen Z-förmige Profilschiene 26,
die wiederum hier nur schematisch dargestellte Zapfen 9a, 9b aufweist,
an dem unteren Randprofil 6 einer Innenwand 2 eines
Rolladenkastens befestigt, indem die Zapfen 9a, 9b in
die hinterschnittene Nut 7 dieses Randprofils 6 eingeschoben
werden. Dabei weist die Befestigungsschiene 26 einen zurückspringenden,
in den Hohlraum 1 hineinragenden Flanschrand 33 auf, der
gegenüber
dem am unteren Rand der Innenwand 2 aufliegenden Teil etwa
um die Dicke eines Verschlußdeckels 25 zurückversetzt
ist.
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Gleichzeitig erkennt man in 10 im Schnitt noch einen
Fensterrahmen 31 mit einer Aufnahmenut 32 für eine Kante
des Verschlußdeckels 25.
Bei der dargestellten Ausführungsform
wird nun der Verschlußdeckel
von unten her zunächst
in die Nut 32 des Fensterrahmens 31 eingeführt und
wird schließlich
mit seiner gegenüberliegenden,
freien Kante nach oben gedrückt,
sobald diese die innere Ecke der Innenwand 2 bzw. des Randprofils 6 passiert
hat. Dieser Kante des Verschlußdeckels 25 wird dann
nach oben gedrückt,
bis der Verschlußdeckel 25 an
den zurückspringenden
Flanschrand 33 der Befestigungsschiene 26 anschlägt. Dieser
Flanschrand kann Bohrungen oder dergleichen aufweisen oder er kann
mit einem Klebstoff beschichtet sein oder auch durchbohrungsfähig sein,
so daß der
daran anliegende Verschlußdeckels 25 an
diesem Flanschrand 33 befestigt werden kann.
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11 zeigt
eine davon etwas abweichende Ausführungsform, bei welcher nämlich eine
Befestigungsschiene 27 eine U-förmige Aufnahme 34 für den Rand
bzw. die Kante eines Verschlußdeckels 25 aufweist.
Die Schiene 27 wird daher mit ihrer U-förmigen Aufnahme 34 auf
den Rand eines entsprechenden Verschlußdeckels 25 aufgeschoben
und anschließend
wird der gegenüberliegende,
freie Rand des Verschlußdeckels 25 in
die Nut 32 eines Fensterrahmens 31 eingeschoben,
wie es in 11 dargestellt
ist. Sobald dieser Verschlußdeckel 25 so
weit in die Nut 32 eingeschoben worden ist, daß die U-förmige Aufnahme 34 mit
dem entsprechenden Rand des Verschlußdeckels an der innenliegenden
Ecke des Innenwandprofils 26 vorbei bewegbar ist und die Zapfen 9a, 9b mit
der gegenüberliegenden
Aufnahmenut 7 im wesentlichen ausgerichtet sind, so wird die
Befestigungsschiene 27 nach oben gedrückt, um die Zapfen 9a, 9b in
der entsprechenden Aufnahmenut 7 zu verrasten.
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12 zeigt
noch eine weitere Befestigungsschiene 35 für einen
Dichtungswulst 19. Die Befestigungsschiene 35 ist
im wesentlichen L-förmig ausgebildet
und weist einen unteren Schienenabschnitt auf, an welchem wiederum
die Zapfen 9a, 9b derart befestigt sind, daß sie in
eine Nut 17 einer Außenwand 4 eingeschoben
werden können,
wenn die Schiene 35 passend mit dem unteren Randprofil 16 ausgerichtet
ist. An einem L-förmig
nach oben abgewinkelten Teil der Befestigungsschiene, das im montierten
Zustand im wesentlichen an der Innenseite der Außenwand 4 des Rolladenkastens
anliegt, ist ein Dichtungswulst 19 befestigt, der den Zwischenraum
zwischen der Außenfläche eines
Rolladens 30 und der Innenfläche der Außenwand 4 des Rolladenkastens überbrückt. Auf
diese Weise wird verhindert, daß irgendwelche
Zugluft in den Hohlraum 1 des Rolladenkastens eindringt.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
des Rolladenkastens lassen sich Zusatzbauteile wesentlich leichter
und einfacher an diesem anbringen und es können dadurch insbesondere auch
die Wärmeisolationseigenschaften entsprechender
Rolladenkästen
verbessert werden. Zum Beispiel besteht die Abschlußplatte 5 aus
Kunststoff, und zwar aus dünnwandigem
Kunststoff und sie hat (in den Figuren nicht dargestellte) Hohlräume zur Aufnahme
von Wärmedämmaterial.
Es brauchen keinerlei Nägel
mehr durch die Wände
des Rolladenkastens hindurchgetrieben zu werden, um irgendwelche Teile
zu befestigen, so daß hierdurch
auch Wärmebrücken vermieden
werden. Die unteren Abschlußprofile 6 bzw. 16 sind
zumindest in Form sehr einfacher Putzabschlußschienen ohnehin vorhanden,
wobei diese Putzabschlußschienen
herkömmlich
nur aus dem unteren, horizontalen Schienenabschnitt und möglicherweise
noch einem Verankerungsabschnitt bestehen, der in das Polystyrolmaterial
von Außenwand 4 bzw.
Innenwand 2 eingelassen ist.
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Im vorliegenden Fall sind diese Randprofile 6 bzw. 16 insofern
etwas aufwendiger gestaltet, als sie zusätzlich die nach unten offene,
hinterschnittene Nut 7 bzw. 17 aufweisen, wobei
die Hinterschneidung einfach durch nach innen überstehende Nutränder gebildet
wird. Die aufrechtstehenden und einwärts geknickten Rändern versehenen
Verankerungsteile sorgen für
eine feste Verbindung dieser Randprofile 6 bzw. 16 mit
dem Polystyrolmaterial der Außen-
bzw. Innenwand des Rolladenkastens. Typischerweise bestehen die
Randprofile 6 bzw. 16 aus dünnwandigem Aluminiummaterial,
sie können
aber selbstverständlich
auch aus Kunststoff oder irgendeinem anderen Material bestehen.