DE20022265U1 - Schneidinstrument für die Entnahme von Gewebeproben, insbesondere von Glaskörpergewebe - Google Patents
Schneidinstrument für die Entnahme von Gewebeproben, insbesondere von GlaskörpergewebeInfo
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Description
Kriegsstr. 234 · 76135 Karlsruhe
Anwaltsakte: 20004236-1
Anmelder: Geuder AG
Hertzstraße 4
D-69126 Heidelberg
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SCHNEIDINSTRUMENT FÜR DIE ENTNAHME VON
GEWEBEPROBEN, INSBESONDERE VON
GLASKÖRPERGEWEBE
Die Erfindung betrifft ein für die Entnahme von Gewebeproben, insbesondere von Glaskörpergewebe, bestimmtes Schneidinstrument mit einer an ihrem distalen Ende geschlossenen Außenhülse, deren Wandung in der Nähe des distalen Hülsenendes von wenigstens einer ihrerseits von scharfkantigen Rändern begrenzten Ausnehmung als Aspirationsöffnung durchbrochen ist, und mit einer in der Außenhülse längsbeweglich aufgenommenen Innenhülse, die an ihrem distalen Ende eine zumindest über die Umfangserstreckung der Ausnehmung in der Außenhülse reichende Schneide zum Abtrennen von durch die genannte Ausnehmung in die Außenhülse eingedrungenem Gewebe beim Vorschieben der Innenhülse aufweist und innerhalb der Außenhülse derart längsbeweglich geführt ist, daß die Schneide die Ausnehmung der Außenhülse in axialer Richtung vollständig zu überstreichen vermag.
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Insbesonders bezieht sich die Erfindung auf ein ophthalmochirürgisches Instrument, das im Rahmen der Vitrektomie
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für die Glaskörperentfernung, das Entfernen von Blut und bindegeweblichen Veränderungen sowie für das Entfernen von Net&zgr;hautgewebe einsetzbar ist.
Aus der US-PS 5,630,827 ist bereits ein für Glaskörperoperationen bestimmtes Schneidinstrument vorbekannt, das eine an seinem proximalen Ende offene, hingegen am distalen Ende geschlossene Außenhülse besitzt, die in der Nähe des geschlossenen Endes mit einer Mehrzahl von Öffnungen versehen ätk 10 ist. Diese Öffnungen bilden jeweils einen über seine Länge gleichbleibende Breite von ungefähr 1,0 mm oder weniger aufweisenden Schlitz und ermöglichen das Eintreten von Glaskörpergewebe in das Lumen der Außenhülse. Ferner besitzt das Schneidinstrument eine konzentrisch zur äußeren Hülse angeordnete innere Hülse, die in der äußeren Hülse längsbeweglich aufgenommen ist und an' ihrem distalen Ende eine scharfe Kante zum Schneiden von Glaskörpergewebe beim Vorschieben der Innenhülse besitzt.
Aus der WOL 98/52502 ist ebenfalls schon ein Schneidinstru- ^* ment für die Entnahme von Glaskörpergewebe vorbekannt, das eine an ihrem distalen Ende geschlossene Außenhülse besitzt, die in der Nähe ihres distalen Endes mehrere das Eindringen von Glaskörpergewebe ermöglichende Schlitze aufweist. Ebenfalls vorhanden ist eine konzentrisch zur Außenhülse angeordnete und in dieser längsbeweglich aufgenommene. Innenhülse, die an ihrem distalen Ende eine scharfe Kante zum Schneiden eingedrungenen Glaskörpergewebes besitzt. Ferner weist das Instrument einen Antriebsmechanismus für die Innenhülse auf, mittels dessen letztere mit ihrer Schneidkante am distalen Ende über die in der Außenhülse angeordneten Schlitze hinwegbewegbar ist.
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Charakteristisch für die vorbekannten Schneidinstrumente nach dem Stande der Technik ist die Ausrüstung der Außenhülse in der Nähe ihres distalen Endes jeweils mit mehreren Schlitzen, die axial voneinander beabstandet sich über Teilbereiche des Hülsenumfangs erstrecken und von einer Schneidkante einer in der Außenhülse längsbeweglich geführten Innenhülse überfahrbar sind.
Durch die Erfindung soll ein im Aufbau vereinfachtes Schneidgerät der vorstehend angegebenen Art und Zweckbestimmung geschaffen werden, das unbeschadet seines vereinfachten Aufbaus eine schnelle und effektive Gewebeentnahme beispielsweise aus dem Glaskörper eines Auges oder aus anderen Körperorganen ermöglicht.
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Gelöst ist diese Aufgabe dadurch, daß bei dem Schneidinstrument nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 die Innenhülse axial beabstandet von der Schneide an ihrem distalen Ende eine der Ausnehmung der Außenhülse angepaßte Schneidenöffnung mit einer beim Zurückziehen der Innenhülse aus einer vorgeschobenen Position wirksam werdenden weiteren Schneide besitzt.
Bei der Erfindung handelt es sich somit um ein Biopsieinstrument, bei dem eine an ihrem vorderen Ende geschlossene Außenhülse mit einer nahe des vorderen Endes angeordneten Ausnehmung versehen und innerhalb der Außenhülse eine Innenhülse längsbeweglich geführt ist, die beim axialen Verschieben innerhalb der Außenhülse mit ihrem als Schneide 0 ausgebildeten vorderen Ende mit dem zum distalen Ende der äußeren Hülse hinweisenden Rand der die Wandung der Außenhülse durchbrechenden Ausnehmung schneidend zusammenwirkt.
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Axial beabstandet von ihrer Schneidkante am distalen Ende ist die Innenhülse mit einer weiteren Schneidkante ausgerüstet, die beim Zurückgehen der Innenhülse mit dem die Ausnehmung in der Außenhülse proximalseitig begrenzenden Ausnehmungsrand schneidend zusammenwirkt.
Durch die Ausnehmung in der Außenhülse in diese eingedrungenes Glaskörpergewebe wird bei dem erfindungsgemäßen Instrument daher sowohl beim Vorschieben der Innenhülse in-&iacgr;&ogr; nerhalb der Außenhülse als auch beim Zurückziehen der Innenhülse abgetrennt und dann durch die Innenhülse hindurch abgesaugt.
Durch die Erfindung ist somit ein Schneidinstrument geschaffen, das ohne nennenswerte Belastung eines Patienten eine schnelle und effektive Gewebeentnahme ermöglicht.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schneidinstruments sieht vor, daß die Umfangserstreckungen der die Wandung der Außenhülse durchbrechenden Ausnehmung und der Schneidenöffnung der Innenhülse höchstens 180 Grad betragen. Die Ausnehmung und die Schneidenöffnung erstrecken sich somit höchstens jeweils über den halben Umfang der Außenhülse und der in dieser längsbeweglich geführten Innenhülse.
Eine ebenfalls sinnvolle Weiterbildung sieht vor, daß die die Ausnehmung auf der zum distalen Ende der Außenhülse hinweisenden und davon abgewandten Seite begrenzenden Ränder zumindest abschnittsweise schräg zu einer die Hülsenlängsachse rechtwinklig schneidenden Ebene verlaufen. Dadurch sind beim Vorschieben der Innenhülse bzw. bei deren Zurückziehen aus einer vorgeschobenen Stellung schleifende
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Schnitte gewährleistet, wenn die Schneiden der Innenhülse die genannten Ausnehmungsränder überfahren.
Als besonders zweckmäßig hat sich erwiesen, wenn die Ausnehmung in der Außenhülse, in einer Draufsicht gesehen, oval ausgebildet ist und somit die die Ausnehmung begrenzenden Ränder auf den zu den distalen und proximalen Enden hinweisenden Seite bogenförmig ausgebildet sind. Auch bei einer derartigen Ausbildung treten schleifende Schnitte auf.
Besonders gute Schneideffekte werden erzielt, wenn gemäß einer abermaligen Weiterbildung die die Ausnehmung in der Außenhülse begrenzenden Ränder auf den zum distalen und proximalen Ende hinweisenden Seiten als zum Hülseninneren hin divergierend verlaufende Schneidkanten ausgebildet sind.
Im Rahmen der Erfindung können die axial voneinander beabstandeten Schneiden der Innenhülse ebenfalls schräg zu einer die Hülsenlängsachse rechtwinklig schneidenden Ebene oder auch rechtwinklig zu der genannten Längsachse verlaufen. Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Schneiden der Innenhülse als angeschärfte Schneidkanten ausgebildet sind. .
Als Ausführungsform der Erfindung soll nachstehend ein ophthalmochirurgisches Schneidinstrument für die Entnahme von Glaskörpergewebe anhand der beigefügten Zeichnung erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen: 30
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Fig. 1 eine Seitenansicht des Instruments in seiner Gesamtheit mit einer von einem Handstück vorstehenden Biopsienadel,
Fig. 2 in einem Ausschnitt aus Fig. 1 die Biopsienadel für sich allein mit Blick auf eine die Wandung einer Außenhülse in der Nähe ihres distalen Endes durchbrechenden Ausnehmung in gegenüber Fig. 1 stark vergrößerter Darstellung, 10
Fig. 3 die Biopsienadel in einer der Schnittlinie
III-III in Fig. 2 entsprechenden Längsschnittansicht und die
Fig. 4 bis 7 verschiedene Stellungen der mit einer Doppelschneide ausgerüsteten Innenhülse innerhalb der Außenhülse in rein schematischen Darstellungen.
Das in seiner Gesamtheit in Fig. 1 veranschaulichte ophthalmochirurgische Schneidinstrument 10 umfaßt ein Handstück 11 und eine von diesem vorstehende Biopsienadel 12, die ihrerseits aus einer Außenhülse 14 und einer in dieser längsbeweglich geführten Innenhülse 15 besteht. Innerhalb des Handstücks 11 ist ein hier nicht weiter interessierender Antrieb für die Betätigung der Innenhülse 15 aufgenommen und durch das Handstück 11 erstreckt sich ein Kanal zum Absaugen von abgetrenntem Glasköpergewebe hindurch, der mit der Innenhülse 15 verbunden und mittels einer auf der von der Biopsienadel abgewandten Stirnseite vorstehenden Muffe 16 mit einer nicht gezeigten Absaugleitung verbindbar ist. Ferner erstreckt sich am Handstück 11 eine mit einer eben-
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falls nicht dargestellten Vakuumleitung verbindbare Leitung 17 entlang, die über eine fest auf der Außenhülse 14 aufgenommene Muffe 18 mit dem Lumen der Außenhülse verbunden ist und dazu dient, Vakuum auf das Lumen der Außenhülse 14 aufzubringen. Ferner weist das Handstück eine Steckerbuchse 19 für den Anschluß einer Versorgungsleitung für den Antrieb der Innenhülse 15 auf.
Die Außenhülse 14 ist an ihrem distalen Ende geschlossen.
In der Nähe des distalen Endes ist die Wandung 20 der Außenhülse 14 von einer Ausnehmung 22 durchbrochen, die sich über einen Umfangswinkel von 180 Grad erstreckt. Die genannte Ausnehmung 22 ist, in einer Draufsicht gesehen, oval ausgebildet. Demgegenüber verlaufen die Ränder 23, 24 der Ausnehmung 22 in der Außenhülse 14 auf den zu deren distalen und proximalen Enden hinweisenden Seiten bogenförmig. Diese Ausnehmungsränder sind, wie insbesondere Fig. 3 zeigt, als zum Inneren der Außenhülse hin konvergierend zueinander verlaufende Schneidkanten ausgebildet.
Die innerhalb der Außenhülse 14 gemäß Doppelpfeil 25 in Fig. 2 verdrehfest, aber längsbeweglich geführte Innenhülse 15 ist an ihrem distalen Ende offen und mit einer rechtwinklig zur Hülsenlängserstreckung verlaufenden Schneide 27 ausgerüstet. Axial davon beabstandet ist eine weitere Schneide 28 angeordnet, die parallel zu der erstgenannten Schneide 27 verläuft und eine die Wandung 29 der Innenhülse 15 durchbrechende Schneidenöffnung 30 auf der zum distalen Ende hinweisenden Seite begrenzt. Die Schneidenöffnung 30 der Innenhülse 15, und damit die diese auf der zum distalen Ende hinweisenden Seite begrenzende zweite Schneide 28, erstreckt sich, ebenso wie die Ausnehmung 22 in der Außenhül-
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se 14, über einen Umfangswinkel von etwa 180 Grad. Die beiden Schneiden 27, 28 der Innenhülse 15 sind in gleicher Weise wie die die Ausnehmung 22 in der Außenhülse 15 auf der zu deren distalen und proximalen Enden hinweisenden Seiten begrenzenden Ränder 23, 24 angeschärft und als Schneidkanten ausgebildet.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Instruments wird dessen Biopsienadel 12 durch eine die Hornhaut eines Auges durchdringende Punktionsöffnung hindurch in den Glaskörper des zu operierenden Auges eingeführt. Dabei befindet sich die Innenhülse 15 in einer zurückgezogenen Stellung, in der die Ausnehmung 22 der Außenhülse 14 von der Innenhülse 15 vollständig freigegeben ist. Dies zeigen die Fig. 2 und 3. Beim Einführen der Biopsienadel 12 in den Glaskörper tritt Glaskörpergewebe durch die die Wandung 20 der Außenhülse 14 durchbrechende Ausnehmung 22 in die Außenhülse 14 ein. Dies kann durch Anlegen von Vakuum an das Lumen der Außenhülse 14 unterstützt werden.
Wenn nach dem Einführen der Biopsienadel 12 in den Glaskörper die Innenhülse 15 innerhalb der Außenhülse 14 in Richtung auf deren distales Ende gemäß Pfeil 32 vorgeschoben wird, überstreicht die am distalen Ende der Innenhülse 15 angeordnete Schneide 27 die Ausnehmung 22 in der Außenhülse 14 und trennt im Zusammenwirken mit der zum distalen Ende der Außenhülse 14 hinweisenden Schneidkante 23 der Ausnehmung 22 in letztere vorstehendes Glaskörpergewebe ab, das durch das Lumen der Innenhülse 15 abgesaugt wird. Fig. 4 veranschaulicht den Beginn des Schneidvorganges beim Vorschieben der Innenhülse 15.
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Fig. 5 hingegen veranschaulicht die Innenhülse 15 in ihrer vorgeschobenen Lage, in der die Schneidenöffnung 28 der Innenhülse 15 im Bereich der die Wandung 20 der Außenhülse durchbrechenden Ausnehmung 22 steht. Angesichts dieser Position der Schneidenöffnung 28 vermag Glaskörpergewebe durch die Ausnehmung 22 der Außenhülse 14. in die Schneidenöffnung 28 der Innenhülse 15 einzudringen.
Wenn nach dem Eindringen von Glaskörpergewebe die Innenhülse 15 aus der in Fig. 5 veranschaulichten Vorschublage zurückgezogen wird, trennt die von der Schneide 27 am distalen Ende der Innenhülse 14 axial beabstandete zweite Schneide 28 der Innenhülse 15, welche die Schneidenöffnung 30 auf der zum distalen Ende der Innenhülse 15 hinweisenden Seite begrenzt, im Zusammenwirken mit der proximalseitigen Schneidkante 24 der Ausnehmung 22 in der Außenhülse 14 in die Schneidenöffnung vorstehendes Glaskörpergewebe ab, das wiederum durch das Lumen der Innenhülse 15 abgesaugt wird. Das Zurückziehen der Innenhülse 15 aus ihrer Vorschublage veranschaulicht der Pfeil 33 in Fig. 6. In Fig. 7 ist die Innenhülse 15 in einer gegenüber der Ausnehmung 22 in der Außenhülse 14 zurückgezogenen Position gezeigt, die etwa der Darstellung in den Fig. 2 und 3 entspricht.
Claims (5)
1. Schneidinstrument für die Entnahme von Gewebeproben, insbesondere von Glaskörpergewebe, mit einer an ihrem distalen Ende geschlossenen Außenhülse, deren Wandung in der Nähe des distalen Hülsenendes von einer ihrerseits von scharfkantigen Rändern begrenzten Ausnehmung als Aspirationsöffnung durchbrochen ist, und mit einer in der Außenhülse längsbeweglich aufgenommenen Innenhülse, die an ihrem distalen Ende und beabstandet davon je eine zumindest über die Umfangserstreckung der Ausnehmung in der Außenhülse reichende Schneide zum Abtrennen von durch die genannte Ausnehmung in die Außenhülse eingedrungenem Gewebe beim Vorschieben und Zurückziehen der Innenhülse aufweist und innerhalb der Außenhülse derart längsbeweglich geführt ist, daß die Schneide die Ausnehmung der Außenhülse in axialer Richtung vollständig zu überstreichen vermögen, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ausnehmung (22) auf der zum distalen Ende der Außenhülse (14) hinweisenden und auf der davon abgewandten Seite begrenzenden Ränder (23, 24) zumindest abschnittsweise schräg zu einer die Hülsenlängsachse rechtwinklig schneidenden Ebene verlaufen.
2. Schneidinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (22) in der Außenhülse (14), in einer Draufsicht gesehen, oval ausgebildet ist und somit die die Ausnehmung (22) begrenzenden Ränder (23, 24) auf den zu den distalen und proximalen Enden hinweisenden Seiten bogenförmig verlaufen.
3. Schneidinstrument nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ausnehmung (22) in der Außenhülse (14) begrenzenden Ränder (23, 24) auf den zum distalen und proximalen Ende hinweisen Seiten als zum Hülseninneren divergierend verlaufende Schneidkanten ausgebildet sind.
4. Schneidinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die axial voneinander beabstandeten Schneiden (27, 28) der Innenhülse (15) zu deren Längsachse zumindest annähernd rechtwinklig verlaufen.
5. Schneidinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden (22, 28) der Innenhülse (15) als angeschärfte Schneidkanten ausgebildet sind.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9615969B2 (en) | 2012-12-18 | 2017-04-11 | Novartis Ag | Multi-port vitrectomy probe with dual cutting edges |
| US9693898B2 (en) | 2014-11-19 | 2017-07-04 | Novartis Ag | Double-acting vitreous probe with contoured port |
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2000
- 2000-07-01 DE DE20022265U patent/DE20022265U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9615969B2 (en) | 2012-12-18 | 2017-04-11 | Novartis Ag | Multi-port vitrectomy probe with dual cutting edges |
| US9693898B2 (en) | 2014-11-19 | 2017-07-04 | Novartis Ag | Double-acting vitreous probe with contoured port |
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