DE20022993U1 - Auffanggurt und Verschluss- und Haltevorrichtung hierfür - Google Patents
Auffanggurt und Verschluss- und Haltevorrichtung hierfürInfo
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Description
MEC 10-1
MAS GmbH
Bilsteiner Str. 18
57462 Olpe
Die Erfindung betrifft einen Auffanggurt zur Sicherung einer Person vor einer Absturzgefahr, enthaltend einen Sitzgurtstrang, der um das Gesäß verlaufend und mit seinen Enden vor dem Oberkörper der Person liegend anzulegen ist, sowie zwei Beingurtstränge zur Umschließung der Oberschenkel, welche jeweils an einem Kopplungspunkt kraftübertragend sowie an einem Kreuzungspunkt gleitend mit dem Sitzgurtstrang verbunden sind. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Verschluss- und Haltevorrichtung für ein Gurtsystem, insbesondere für einen Auffanggurt der genannten Art.
Auffanggurte sind bekannt und dienen unter anderem dazu, Personen bei Arbeiten an exponierten und/oder hoch gelegenen Arbeitsstellen für den Fall eines Absturzes zu sichern. Der Auffanggurt wird dabei mit einem Halteseil oder dergleichen verbunden und sorgt bei einem Sturz dafür, dass der Körper von dem Seil gehalten wird und die Kraftübertragung zwischen dem Seil und dem Körper möglichst ausgeglichen, schonend und sicher ist. Je nach Ausführungsform können Auffanggurte als Arbeitsgurte, Abseilgurte, Haltegurte oder Rettungsgurte verwendet werden.
Ein Auffanggurt der eingangs genannten Art ist zum Beispiel aus der EP 0 584 521 B1 bekannt. Zusätzlich zu dem Sitzgurtstrang und den zwei Beingurtsträngen enthält dieser Auffanggurt noch einen um die Taille verlaufenden Rückengurt beziehungsweise Bauchgurt sowie zwei sich auf dem Rücken kreuzende Schultergurte, an denen der Sitzgurtstrang und die Beingurtstränge befestigt sind. Der prinzipielle Aufbau eines derartigen Gurtes ist in Figur 4a
Vertreter: PA Dr. J. Beckmann, Olpe
gezeigt. Dabei beschränkt sich die mit Bezugsziffern versehene schematische Darstellung in Figur 4a auf eine Hälfte des Auffanggurtes, welche spiegelsymmetrisch mit der zweiten Hälfte zusammengesetzt zu denken ist (vgl. Figur 4b).
Wie aus Figur 4a entnehmbar ist, enthält der bekannte Auffanggurt einen Schultergurtstrang 8 mit den Abschnitten 8a, 8b und 8c. Die Bezeichnung als "Strang" deutet darauf hin, dass mehrere Einzelgurte an der Bildung des Stranges beteiligt sein können, wobei die Gurte dann an entsprechenden Verbindungsstellen gekoppelt sind. Bei dem Schultergurtstrang liegt eine erste Verbindungsstelle zwischen den beiden Gurtabschnitten 8a und 8b im Kreuzungspunkt 9 im Rückenbereich. Im Kreuzungspunkt 9 sind zwei Gurte über Kreuz geführt und durch ein geeignetes Element miteinander verbunden (vgl. Figur 3). Die Schultergurtabschnitte 8a und 8b des in Figur 4a dargestellten rechten Schultergurtstranges 8 bestehen daher aus unterschiedlichen Einzelgurten.
Weiterhin ist der über die Schulter verlaufende Schultergurtabschnitt 8b an einer Längenverstelleinrichtung 10 mit dem vor dem Oberkörper liegenden Schultergurtabschnitt 8c verbunden. Eine Längenverstelleinrichtung ist in den Figuren durch ein Dreieck mit einem Querstrich an der Basis angedeutet. Derartige Längenverstelleinrichtungen sind bekannt und funktionieren in der Regel so, dass einer der damit verbundenen Gurte, zum Beispiel der Schultergurtabschnitt 8b, an der Längenverstelleinrichtung durch eine am anderen Gurtabschnitt 8c befestigte Öse gezogen, zurückgeschlagen und geeignet in der Öse fixiert oder geklemmt wird. Das bei einer Längenverkürzung zurückgeschlagene Ende des Gurtabschnittes 8b ist funktionslos.
Das Ende des Schultergurtstranges 8 wird vom Schultergurtabschnitt 8c gebildet und ist unter einem bestimmten Winkel fest mit einem ersten Abschnitt 12 des Sitzgurtstranges verbunden. Dieser Abschnitt 12 des Sitzgurtstranges ist an seinem oberen Ende als Schlaufe ausgebildet oder mit einer Öse 20 versehen. Eine ähnliche Schlaufe oder Öse ist an der (nicht dargestellten) linken Hälfte des Auffanggurtes ausgebildet und befindet sich beim getragenen Gurt an etwa derselben Stelle wie die Öse 20. Durch die beiden genannten Schlaufen
beziehungsweise Ösen kann dann ein Halteseil gezogen werden, welches zum einen die beiden Hälften des Auffanggurtes an dieser Stelle verbindet und zum anderen eine Sicherungsbefestigung des Auffanggurtes bildet.
Der erste Abschnitt 12 des Sitzgurtes endet in einer Längenverstelleinrichtung 21 der oben genannten Art, welche auf der anderen Seite durch den zweiten Abschnitt 16a des Sitzgurtstranges fortgesetzt wird. Dieser Sitzgurtabschnitt 16a verläuft bis zu einem unten erläuterten Kreuzungspunkt 14 und von dort einstückig weiter als dritter Sitzgurtabschnitt 16b und anschließend als vierter Sitzgurtabschnitt 16c.
Der zuletzt genannte vierte Sitzgurtabschnitt 16c verbindet die rechte und die linke Hälfte des Sitzgurtstranges. Der gesamte Sitzgurtstrang wird somit durch die Gurtabschnitte 12, 16a, 16b, 16c sowie die entsprechenden spiegelbildlichen Abschnitte in der linken Hälfte des Auffanggurtes gebildet. Im getragenen Zustand des Auffanggurtes verläuft der Sitzgurtstrang ausgehend von der vor dem Oberkörper befindlichen Schlaufe oder Öse 20 um das Gesäß herum und sorgt somit dafür, dass die Person in einer sitzenden Haltung von einem an der Schlaufe oder Öse 20 befestigten Halteseil getragen werden kann.
Des weiteren weist der bekannte Auffanggurt zwei Beingurtstränge auf, von denen in Figur 4a derjenige aus der rechten Hälfte des Auffanggurtes (d.h. für den linken Oberschenkel) dargestellt ist. Der Beingurtstrang umschließt den Oberschenkel und sorgt so dafür, dass der Auffanggurt unverlierbar am Körper befestigt ist. Ferner bewirkt der Beingurtstrang durch entsprechende Verbindungen eine Kraftkopplung zwischen den tragenden Gurtsträngen, insbesondere zwischen dem Sitzgurtstrang und dem Schultergurtstrang.
Bei der in Figur 4a dargestellten bekannten Ausführungsform enthält der Beingurtstrang einen ersten Beingurtabschnitt 15a und einen zweiten Beingurtabschnitt 15b. Funktional kann auch noch der dritte Sitzgurtabschnitt 16b des Sitzgurtstranges zum Beingurtstrang gerechnet werden, da er die Schlaufe um den Oberschenkel schließt. Der dritte Sitzgurtabschnitt 16b hat somit eine Doppelfunktion.
Der erste Beingurtabschnitt 15a ist mit seinem einen Ende an einem Verbindungspunkt 23 fest mit dem Sitzgurtstrang vernäht. An seinem zweiten Ende ist der erste Beingurtabschnitt 15a an einer Längenverstelleinrichtung 22 befestigt, die auf ihrer anderen Seite durch den zweiten Beingurtabschnitt 15b fortgesetzt wird. Der zweite Beingurtabschnitt 15b bildet an seinem anderen Ende eine Schlaufe oder Durchbrechung, durch welche der Sitzgurtstrang mit den Sitzgurtabschnitten 16a und 16b hindurch geführt ist. Hierdurch entsteht zwischen dem Beingurtstrang und dem Sitzgurtstrang ein Kreuzungspunkt 14, an welchem die beiden Stränge gleitend miteinander verbunden sind. Auf der anderen Seite der Schlaufe beziehungsweise des Kreuzungspunktes 14 ist der erste Schultergurtabschnitt 8a an dem zweiten Beingurtabschnitt 15b befestigt.
Bei Verwendung des in Figur 4a dargestellten bekannten Auffanggurtes können an den drei Längenverstelleinrichtungen 10, 21 und 22 verschiedene Längen individuell an die Körpermaße des Trägers angepasst werden. So kann insbesondere durch die Längenverstelleinrichtung 10 die Länge des Schultergurtstranges 8, durch die Längenverstelleinrichtung 21 die Länge des Sitzgurtstranges 12, 16 und durch die Längenverstelleinrichtung 22 die Länge des Beingurtstranges 15 verändert werden. Durch die feste Kopplung am Punkt 23 zwischen dem ersten Beingurtabschnitt 15a und dem dritten und vierten Sitzgurtabschnitt 16b und 16c verändert sich jedoch die grundsätzliche Form des Auffanggurtes bei einer Längenveränderung des Sitzgurtstranges an der Längenverstelleinrichtung 21 beziehungsweise des Beingurtstranges an der Längenverstelleinrichtung 22. Dies kann dazu führen, dass der Auffanggurt nicht mehr optimal am Körper des Trägers sitzt und seine Funktion daher nicht mehr optimal erfüllen kann. Des weiteren entstehen an den Längenverstelleinrichtungen 21, 22 ungenutzte Gurtabschnitte, die störend lose vom Auffanggurt herabhängen und unter Umständen sogar eine Gefahr durch eine Verhakung darstellen können.
Nachteilig an dem bekannten Auffanggurt ist weiterhin, dass die beiden Gurthälften vor dem Oberkörper über die Schlaufen beziehungsweise Ösen 20 nur dann zusammengehalten werden, wenn diese durch ein Halteseil zusammengebunden sind. In unkritischen Situationen kann jedoch der Auffanggurt ohne eine Befestigung an einem Halteseil getragen werden, oder die Befestigung eines
Halteseiles erfolgt an anderer Stelle wie zum Beispiel am auf dem Rücken gelegenen Kreuzungspunkt 9. In diesem Falle liegen die beiden Schlaufen beziehungsweise Ösen 20 unverbunden vor dem Oberkörper des Trägers, was zu unkontrollierten, sehr störenden und gegebenenfalls auch gefährlichen Bewegungen dieser Elemente führt.
Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Auffanggurt sowie eine Verschluss- und Haltevorrichtung für einen Auffanggurt derart zu verbessern, dass der Benutzungskomfort und die Funktionssicherheit gesteigert werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Verschluss- und Haltevorrichtung nach Anspruch sowie einen Auffanggurt nach Anspruch 4 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Eine erfindungsgemäße Verschluss- und Haltevorrichtung für ein Gurtsystem, insbesondere für einen Auffanggurt, ist demnach dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Verschluss- und Halteelement mit einem Seilauge zur Anbringung eines Halteseiles und gegebenenfalls eines Gurtes sowie mit mindestens einem Gurtauge zur lösbaren Schnellbefestigung eines Gurtes enthält. Das Verschluss- und Halteelement kann somit einerseits an einem Gurtsystem und andererseits an einem Halteseil befestigt werden, wobei zumindest eine der Verbindungen mit dem Gurtsystem eine lösbare Schnellbefestigung ist.
Der Vorteil einer derartigen Vorrichtung wird insbesondere bei deren Verwendung in einem Auffanggurt der oben erläuterten Art deutlich. Hierbei kann das Verschluss- und Halteelement an einem Ende des Sitzgurtstranges dauerhaft befestigt werden. Das gegenüberliegende Ende des Sitzgurtstranges kann dann über die lösbare Schnellbefestigung mit dem Verschluss- und Halteelement verbunden oder hiervon gelöst werden. Die beiden Enden des Sitzgurtstranges lassen sich somit über das Verschluss- und Halteelement aneinander koppeln, so dass sie auch dann nicht störend vom Oberkörper abstehen oder herabhängen, wenn der Auffanggurt einmal nicht mit einem Halteseil verbunden sein sollte. Die Anbringung des Halteseils kann dabei jederzeit in üblicherweise in dem Seilauge
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des Verschluss- und Halteelementes erfolgen, ohne dass ein weiteres Element erforderlich wäre.
Durch die erfindungsgemäße Verschluss- und Haltevorrichtung kann somit sowohl der Komfort als auch die Sicherheit eines Auffanggurtes erhöht werden, da die freien Enden des Sitzgurtstranges in einfacher Weise schnell miteinander verbunden werden können und dann nicht mehr störend oder gefährdend vom Körper abstehen. Eine derartige Schnellbefestigung wird aufgrund ihrer Einfachheit auch in der Praxis gut akzeptiert und daher regelmäßig benutzt, da der zusätzliche Aufwand des Einrastens der Schnellbefestigung sich angesichts des damit erzielbaren Komfortgewinnes stets lohnt.
Der Einsatzbereich der Verschluss- und Haltevorrichtung ist indes nicht auf einen Auffanggurt beschränkt, sondern diese Vorrichtung kann mit Vorteil in allen Situationen angewendet werden, in denen zum einen zwei Gurte miteinander und zum anderen die Gurte mit einem Halteseil oder dergleichen gekoppelt werden müssen.
Die Verschluss- und Haltevorrichtung kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung eine durch das Gurtauge führbare längliche Schnalle enthalten, deren Außenkontur dem Rand des Gurtauges entspricht und an der ein Gurt befestigt ist. Vorzugsweise weist die Schnalle einen in Längsrichtung verlaufenden Mittelsteg auf, an welchem der Gurt angebracht ist. Nach einer solchen dauerhaften Befestigung eines Gurtes am Mittelsteg der Schnalle kann die Schnalle zusammen mit dem Gurt durch das Gurtauge des Verschluss- und Halteelementes geführt und nach Durchtritt durch das Gurtauge so gedreht werden, dass die Schnalle auf dem Rand des Gurtauges aufliegt. Ein Zurückziehen der Schnalle durch das Gurtauge ist in dieser Lage nicht mehr möglich, so dass insbesondere bei Anwendung von Zug auf den am Mittelsteg der Schnalle befestigten Gurt eine stabile Verbindung zwischen dem Verschluss- und Halteelement und der Schnalle beziehungsweise dem daran befestigten Gurt entsteht. Gleichzeitig kann durch Beseitigen dieses Zuges die Verbindung in einfacher Weise wieder gelöst werden, indem die Schnalle so gedreht wird, dass sie sich durch das Gurtauge zurückführen lässt. Durch den normalerweise immer
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am Gurt anliegenden Zug und die Notwendigkeit einer bestimmten Drehung der Schnalle ist ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung praktisch ausgeschlossen.
Das Seilauge des Verschluss- und Halteelementes kann halbkreisförmig oder mehreckig sein, insbesondere dreieckig, wobei das Gurtauge rechteckig ist und eine gerade Seite des Seilauges parallel zu einer geraden Seite des Gurtauges verläuft. Auf diese Weise lässt sich ein kompakter Aufbau des einstückigen Verschluss- und Halteelementes realisieren, wobei ein im Seilauge befestigtes Halteseil aufgrund der Halbkreisform beziehungsweise der im Seilauge ausgebildeten Ecken eine stabile Lage annehmen kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Auffanggurt zur Sicherung einer Person vor einer Absturzgefahr, enthaltend einen Sitzgurtstrang, der um das Gesäß verlaufend und mit seinen Enden vor dem Oberkörper der Person liegend anzulegen ist, sowie zwei Beingurtstränge zur Umschließung der Oberschenkel, welche jeweils an einem Kopplungspunkt kraftübertragend sowie an einem Kreuzungspunkt gleitend mit dem Sitzgurtstrang verbunden sind. Der Auffanggurt ist dadurch gekennzeichnet, dass die kraftübertragenden Kopplungspunkte positionsverstellbar sind.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme kann eine überraschende Verbesserung und Vereinfachung eines gattungsgemäßen Auffanggurtes, wie er zum Beispiel oben mit Bezug auf Figur 4 und die EP O 584 521 B1 beschrieben wurde, erzielt werden. Eine Positionsverstellung des kraftübertragenden Kopplungspunktes zwischen dem Sitzgurtstrang und einem Beingurtstrang erlaubt es, die Länge mindestens eines dieser Elemente zu verändern, ohne dass hierdurch ein "überflüssiges" oder frei vom Auffanggurt herabhängendes loses Gurtende entstehen würde. Die bei einer Längenverkürzung zwangsläufig entstehende überschüssige Gurtlänge kann vielmehr in einer größeren Länge doppelt beziehungsweise parallel verlaufender Gurtabschnitte untergebracht werden, so dass sie funktionell nicht verlorengeht, sondern zur Verdopplung der Gurtstärke in diesem Bereich beiträgt. Darüber hinaus hängt sie nicht störend und unter Umständen gefährdend vom Auffanggurt herab. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass es keinen unveränderlichen Fixpunkt zwischen Sitzgurtstrang und Beingurtstrang gibt, welcher bei einer Längenverstellung wandern würde und daher je nach eingestellter Länge zu unterschiedlichen Gurtkonformationen führen würde. Vielmehr lassen sich die Gurtstränge so verstellen, dass einander geometrisch ähnliche Auffanggurte entstehen.
Der kraftübertragende Kopplungspunkt muss so ausgestaltet sein, dass er einerseits im Benutzungszustand die geforderte Kraftübertragung gewährleistet und andererseits auf Wunsch eine Positionsverstellung ermöglicht. Vorzugsweise wird dies so erreicht, dass bei Anlegen einer Zugbelastung an den Kopplungspunkt eine selbstverstärkende Arretierung beziehungsweise Fixierung eintritt und dass bei Aufheben dieser Zugbelastung die Positionsvorstellung ermöglicht wird. Insbesondere kann ein solcher Kopplungspunkt durch eine 8-förmige Schnalle gebildet werden, die zur Durchführung von Gurten vorzugsweise rechteckige Augen aufweist. Ein erster Gurt kann am Mittelsteg dieser Schnalle befestigt und ein zweiter Gurt von der Seite des ersten Gurtes her kommend durch das erste Auge und von der gegenüberliegenden Seite zurück durch das zweite Auge geführt werden. Bei Ausübung eines Zuges auf beide Enden des zweiten Gurtes streckt sich dieser Gurt, wodurch sein über den Mittelsteg der Schnalle verlaufender Abschnitt auf den Mittelsteg gedrückt wird und hierbei den um den Mittelsteg gebundenen ersten Gurt zusätzlich einklemmt.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Auffanggurtes ist in mindestens einem der Kopplungspunkte das Ende eines Gurtes des Sitzgurtstranges an einer verstellbaren Position an einem Gurt des Beingurtstranges befestigt, wobei der Beingurtstrang und der Sitzgurtstrang nach dem Kopplungspunkt vorzugsweise ein Strecke lang parallel laufen. Bei der geschilderten Anordnung kann durch die Positionsverstellung des Kopplungspunktes eine Längenveränderung des Sitzgurtstranges erreicht werden. Überschüssige Gurtlänge für eine derartige Variation wird dabei in einer veränderlichen Parallelstrecke zwischen Sitzgurtstrang und Beingurtstrang untergebracht und dient somit der zusätzlichen Verstärkung des Gurtsystems in diesem Bereich.
Bei einer alternativen Ausgestaltung kann an einem Kopplungspunkt das Ende eines Gurtes des Beingurtstranges an einer verstellbaren Position an einem Gurt des Sitzgurtstranges befestigt sein, wobei Beingurtstrang und Sitzgurtstrang nach dem Kopplungspunkt vorzugsweise eine Strecke lang parallel laufen. In diesem Falle bewirkt eine Positionsveränderung des Kopplungspunktes eine Längenveränderung des Beingurtstranges, wobei wiederum überschüssige Länge im Reservoir des Parallelverlaufes von Beingurtstrang und Sitzgurtstrang untergebracht beziehungsweise von dort entnommen wird.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann mindestens einer der beiden Beingurtstränge eine Längenverstelleinrichtung enthalten. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn durch die oben beschriebene Positionsverstellung des Kopplungspunktes bereits eine Längenveränderung des Sitzgurtstranges erreicht wird.
Des weiteren kann der Sitzgurtstrang mindestens eine Längenverstelleinrichtung enthalten. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn durch die oben beschriebene Positionsverstellung des Kopplungspunktes bereits eine Längenveränderung mindestens eines Beingurtstranges erreicht wird.
Die genannten Längenverstelleinrichtungen in den Beingurtsträngen beziehungsweise in dem Sitzgurtstrang sind vorteilhafterweise gleichzeitig als Schnellverschlüsse ausgebildet. In diesem Falle können sie zusätzlich zur Längenverstellung dazu verwendet werden, ein leichtes und schnelles Anlegen des Auffanggurtes zu ermöglichen.
Die Kopplungspunkte zwischen dem Sitzgurtstrang und den Beingurtsträngen werden vorzugsweise in der Nähe der Enden des Sitzgurtstranges angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass ein möglichst großes Reservoir für eine Längenverstellung entsteht und dass die Kopplungspunkte für den Träger des Auffanggurtes bequem zugänglich sind, um eine Anpassung an den Körper vorzunehmen.
Der erfindungsgemäße Auffanggurt kann ferner zwei Schultergurte enthalten, welche jeweils mit ihrem ersten Ende an einem Ende des Sitzgurtstranges und mit ihrem zweiten Ende an einem Beingurtstrang befestigt sind. Vorzugsweise
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kreuzen sich die genannten Schultergurtstränge im Rückenbereich. Die Verbindung mit den Schultergurtsträngen vervollständigt den Auffanggurt hinsichtlich einer sicheren Befestigung am Körper und einer sicheren Halterung des Körpers im Falle eines Absturzes.
Die beiden Enden des Sitzgurtstranges sind vorzugsweise an einer Haltevorrichtung zur Anbringung eines Halteseils befestigt. Vorzugsweise wird dabei mindestens ein Ende des Sitzgurtstranges mit einem Schnellverschluss an der Haltevorrichtung angebracht. Hierdurch kann erreicht werden, dass in einfacher und bequemer Weise die beiden Enden des Sitzgurtstranges über die Haltevorrichtung miteinander verbunden werden, so dass sie nicht lose und störend vom Körper abstehen, wenn kein Halteseil mit ihnen verbunden ist. Die Haltevorrichtung kann dabei insbesondere eine Verschluss- und Haltevorrichtung der oben erläuterten Art sein.
Im folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Verschluss- und Haltevorrichtung in der Aufsicht;
Fig. 2 eine Variante eines erfindungsgemäßen Verschluss- und Halteelementes;
Fig. 3 perspektivisch einen erfindungsgemäßen Auffanggurt mit Detailvergrößerungen;
Fig. 4a schematisch den Gurtverlauf der rechten Hälfte eines Auffanggurtes nach dem Stande der Technik mit Bezugszeichen;
Fig. 4b den Gurtverlauf des kompletten Auffanggurtes nach Fig. 4a ohne Bezugszeichen;
Fig. 5 den erfindungsgemäßen Auffanggurt von Fig. 3 in der Darstellung entsprechend Figur 4a mit und ohne Bezugszeichen;
Fig. 6 eine alternative Ausgestaltungsform eines erfindungsgemäßen Auffanggurtes in der Darstellung entsprechend Figur 4a mit und ohne Bezugszeichen.
Ein erfindungsgemäßer Auffanggurt zum Schutz einer Person vor einer Absturzgefahr ist in Figur 3 perspektivisch dargestellt. Der Auffanggurt ist bezüglich der Mittelebene des Körpers im wesentlichen symmetrisch aufgebaut. In den schematischen Figuren 4a, 5 und 6 ist daher zur Vereinfachung jeweils nur die rechte Hälfte eines derartigen Gurtes symbolisch dargestellt. Die Schemazeichnung von Figur 5 entspricht dabei dem in Figur 3 gezeigten realen Auffanggurt 19.
Dieser Auffanggurt 19 weist zunächst zwei Schultergurtstränge 8 auf, welche sich im Rückenbereich kreuzen und dort über ein Verbindungselement 9, das vorzugsweise eine Auffangöse trägt, gekoppelt. In dem vor der Brust gelegenen Endbereich der Schultergurte 8 sind Längenverstelleinrichtungen 10 angeordnet, mit welchen sich in bekannter Weise die Schultergurte verkürzen oder verlängern lassen. An ihren vor dem Oberkörper gelegenen Enden 11 sind die Schultergurtstränge jeweils mit einem ersten Sitzgurtabschnitt 12 unter einem Winkel von ca. 90° vernäht.
Der Sitzgurtabschnitt 12 verläuft einstückig weiter durch einen Kopplungspunkt hindurch, durch eine Durchbrechung 14 bzw. aufgenähte Schlaufe im rückenseitigen Ende des Schultergurtes 8, auf der Körperrückseite um den Oberschenkel herum, tritt zwischen den Oberschenkeln hindurch wieder auf die Vorderseite des Körpers und geht dann über eine Längenverstelleinrichtung 18 mit Schnellverschluss, die am unteren Rand von Figur 3 vergrößert dargestellt ist, in das bereits genannte Ende des rückenseitigen Schultergurtes über. Obwohl es sich bei dem geschilderten Verlauf vom Material her um einen einzigen Gurt handelt, liegt funktional betrachtet bis zum Kopplungspunkt 13 ein Teil des Sitzgurtstranges und nach dem Kopplungspunkt 13 ein Teil des Beingurtstranges 15 vor.
Am Kopplungspunkt 13 ist weiterhin der in Figur 3 schwarz dargestellte Sitzgurtabschnitt 16 befestigt. Der Kopplungspunkt 13 ist dabei ähnlich wie die in Figur 1
dargestellte Schnalle 6 ausgestaltet, wobei die Befestigung des Sitzgurtabschnittes 16 am Mittelsteg 7 vorzustellen ist. Die Schnalle 13 kann in ihrer Position am Beingurt 15 beziehungsweise dem ersten, einstückig mit dem Beingurt 15 ausgebildeten Sitzgurtabschnitt 12 beliebig auf und ab verschoben werden (Doppelpfeil in Figur 5), wobei sie sich im zugbelasteten Zustand selbst in ihrer Position fixiert.
Durch die Positionsverstellung des Kopplungspunktes 13 kann die Gesamtlänge des Sitzgurtstranges 12, 16 verstellt werden. Anders als bei dem bekannten Auffanggurt gemäß Figur 4 entstehen bei einer Längenverstellung jedoch keine überschüssigen und lose vom Gurt herabhängenden Gurtenden. Vielmehr wird die überschüssige Länge in einem doppelsträngigen - d.h. stabileren sowie breiteren und damit bequemeren - Verlauf von Sitzgurtstrang und Beingurtstrang untergebracht.
Nach einer Anpassung der Länge des Sitzgurtstranges über die Verstellung des Kopplungspunktes 13 kann entsprechend die Länge der Beingurtstränge über die Längenverstelleinrichtungen 18 angepasst werden. Wie in Figur 3 weiterhin erkennbar ist, verläuft der Beingurt 15 durch eine Schlaufe 17, welche am Sitzgurt 16 im Gesäßbereich befestigt ist. Hierdurch wird eine relative Fixierung und Führung zwischen den beiden Gurtsträngen erreicht, wobei jedoch der Beingurt 15 in Längsrichtung verschiebbar bleibt. Durch die Schlaufe 17 kann insbesondere sichergestellt werden, dass der Sitzgurt 16 und der Beingurt 15 etwa nebeneinander liegen, so dass sie in diesem Bereich eine doppelte Breite und damit einen erhöhten Sitzkomfort bieten.
Eine alternative Gurtführung ist in Figur 6 dargestellt. Im Vergleich zum Gurt nach Figur 5 besteht der wesentliche Unterschied darin, dass im Kopplungspunkt 13' das Ende des Beingurtes 15' an einer verstellbaren Position des ersten Sitzgurtabschnittes 12' beziehungsweise des damit einstückig ausgebildeten restlichen Sitzgurtabschnittes 16' angelegt werden kann. Eine Veränderung dieser Position verändert demnach die Länge des Beingurtstranges, während die Länge des Sitzgurtstranges unverändert bleibt.
Für eine zusätzliche Längenveränderung des Sitzgurtstranges ist daher mindestens eine weitere Längenverstelleinrichtung 24 vorgesehen. Anders als bei Figur 5 kommt man bei dieser Ausgestaltung mit einer einzigen derartigen Längenverstelleinrichtung aus. Allerdings ist die auf diese Längenverstelleinrichtung 24 wirkende Belastung bei einem Absturz sehr groß. Ferner ist zu beachten, dass für ein bequemes Anlegen des Auffanggurtes in der Regel ohnehin Schnellverschlüsse in den Beingurtsträngen anzubringen sind, die dann leicht mit Längenverstelleinrichtungen kombiniert werden können.
Zurückkommend auf Figur 3 ist dort ein Halteelement 1 erkennbar, welches die beiden Enden 12 des Sitzgurtstranges miteinander verbindet und darüber hinaus eine Öse für die Befestigung eines Halteseiles (nicht dargestellt) bietet. Die wesentlichen Teile dieser Haltevorrichtung sind in Figur 1 separat dargestellt. Demnach besteht die Haltevorrichtung aus einem einstückigen Verschluss- und Halteelement 1 aus Metall, welches topologisch die Form einer Acht ("8") aufweist. Ein etwa halbkreisförmiges Auge der Acht bildet dabei das sogenannte Seilauge 3, in welchem insbesondere ein Halteseil angeknüpft werden kann. Das Seilauge wird daher auch als Auffangöse bezeichnet. Durch den bogenförmigen Bereich 2 des Seilauges 3 kann ein Halteseil unter Zugbelastung in eine stabile Position rutschen, ohne hierbei einem Verschleiß zu unterliegen.
Das zweite Auge der Acht ist im wesentlichen rechteckig als Gurtauge 5 ausgebildet. In diesem Gurtauge 5 kann ein Gurt (nicht dargestellt), der ein Ende des Sitzgurtstranges bildet, mit einer Schnellbefestigung angebracht werden. Dabei ist das genannte Gurtende am Mittelsteg 7 einer im wesentlichen rechteckigen Schnalle 6 dauerhaft befestigt. Die Kontur der Schnalle 6 entspricht im wesentlichen der Kontur des Randes des Seilauges 5. Aufgrund der länglichen Form des Seilauges 5 kann die Schnalle 6 nach entsprechender Drehung zusammen mit dem an der Schnalle befestigten Gurtende durch das Seilauge 5 hindurchgeführt werden. Nach der Durchführung kann die Schnalle 6 gedreht und durch Zurückziehen des Gurtes flach auf dem Rand des Gurtauges 5 aufgelegt werden. Durch Anwendung eines Zuges am Gurt und am Verschluss- und Halteelement 1 wird dann eine stabile Kopplung zwischen dem Verschluss- und Halteelement 1 und der Schnalle 6 erreicht.
Wie in Figur 3 erkennbar ist, ist das andere Ende des Sitzgurtstranges dauerhaft im Seilauge 3 befestigt. Dies ist vorteilhaft, da hierdurch das Verschluss- und Halteelement 1 unverlierbar am Auffanggurt 19 befestigt wird. Durch den aus dem Gurtauge 5 und die Schalle 6 gebildeten Schnellverschluss können durch die erfindungsgemäße Verschluss- und Haltevorrichtung die beiden Enden des Sitzgurtes jederzeit problemlos miteinander verbunden werden, so dass diese auch dann nicht lose oder störend vom Körper abstehen, wenn kein Halteseil eingehängt sein sollte.
In Figur 2 ist eine alternative Ausgestaltung eines Verschluss- und Halteelementes 11 dargestellt, welches ein rechteckiges Seilauge 31 und zwei im rechten Winkel hierzu orientierte Gurtaugen 5' und 5" aufweist. Bei diesem Verschluss- und Halteelement kann in beiden Gurtaugen 5' und 5" nach Art des oben erläuterten Schnellverschlusses ein Gurtende mit einer Schnalle angebracht werden, so dass das Verschluss- und Halteelement V von beiden Seiten her lösbar befestigt ist und bei Bedarf sogar komplett vom Körper abgenommen werden kann.
Claims (15)
1. Verschluss- und Haltevorrichtung für ein Gurtsystem, vorzugsweise für einen Auffanggurt (19) nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Verschluss- und Halteelement (1, 1') mit einem Seilauge (3, 3') zur Anbringung eines Halteseiles und gegebenenfalls eines Gurtes sowie mit einem Gurtauge (5, 5', 5") zur lösbaren Schnellbefestigung eines Gurtes enthält.
2. Verschluss- und Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine durch das Gurtauge (5, 5', 5") führbare längliche Schnalle (6) enthält, deren Außenkontur dem Rand des Gurtauges entspricht, und die vorzugsweise einen in Längsrichtung verlaufenden Mittelsteg (7) aufweist, an welchem ein Gurt (12) befestigt werden kann.
3. Verschluss- und Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Seilauge (3, 3') halbkreisförmig oder mehreckig ist, dass das Gurtauge (5, 5', 5") rechteckig ist, und dass die gerade Seite des Seilauges parallel zu einer geraden Seite des Gurtauges verläuft.
4. Auffanggurt (19) zur Sicherung einer Person vor einer Absturzgefahr, enthaltend dadurch gekennzeichnet, dass die kraftübertragenden Kopplungspunkte (13) positionsverstellbar sind.
- einen Sitzgurtstrang (12, 16), der um das Gesäß verlaufend und mit seinen Enden vor dem Oberkörper der Person liegend anzulegen ist,
- zwei Beingurtstränge (15) zur Umschließung der Oberschenkel, welche jeweils an einem Kopplungspunkt (13, 13') kraftübertragend sowie an einem Kreuzungspunkt (14) gleitend mit dem Sitzgurtstrang verbunden sind,
5. Auffanggurt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Kopplungspunkt durch eine achtförmige Schnalle (13) gebildet wird, wobei ein erster Gurt (16) am Mittelsteg der Schnalle befestigt ist und ein zweiter Gurt (12, 15) nacheinander die beiden Augen der Schnalle durchläuft.
6. Auffanggurt nach einem der Ansprüche 4 oder 5 dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Kopplungspunkt (13) das Ende eines Gurtes (16) des Sitzgurtstranges an einer verstellbaren Position an einem Gurt (12, 15) des Beingurtstranges befestigt ist, und dass der Beingurtstrang und der Sitzgurtstrang nach dem Kopplungspunkt vorzugsweise eine Strecke lang parallel laufen.
7. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Kopplungspunkt (13') das Ende eines Gurtes (15') des Beingurtstranges an einer verstellbaren Position an einem Gurt (12', 16') des Sitzgurtstranges befestigt ist, und dass der Beingurtstrang und der Sitzgurtstrang nach dem Kopplungspunkt vorzugsweise eine Strecke lang parallel laufen.
8. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Beingurtstränge eine Längenverstelleinrichtung (18) enthält.
9. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzgurtstrang mindestens eine Längenverstelleinrichtung (24) enthält.
10. Auffanggurt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Längenverstelleinrichtungen (18, 24) gleichzeitig Schnellverschlüsse sind.
11. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungspunkte (13, 13') in der Nähe der Enden des Sitzgurtstranges angeordnet sind.
12. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei Schultergurtstränge (8) enthält, welche jeweils mit ihrem ersten Ende an einem Ende des Sitzgurtstranges und mit ihrem zweiten Ende an einem Beingurtstrang befestigt sind, wobei vorzugsweise die Schulterstränge sich im Rückenbereich (9) kreuzen.
13. Auffanggurt nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (12) des Sitzgurtstranges an einer Haltevorrichtung (1) zur Anbringung eines Halteseiles befestigt sind.
14. Auffanggurt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Ende (12) des Sitzgurtstranges mit einem Schnellverschluss (6) an der Haltevorrichtung (1) befestigt ist.
15. Auffanggurt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung eine Verschluss- und Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 ist.
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