DE20022668U1 - Ringlamelle für flexible Wellenkupplungen, aus solchen Ringlamellen gebildetes Lamellenpaket und flexible Wellenkupplung mit solchen Ringlamellen - Google Patents
Ringlamelle für flexible Wellenkupplungen, aus solchen Ringlamellen gebildetes Lamellenpaket und flexible Wellenkupplung mit solchen RinglamellenInfo
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Description
MY/sb 000222G 25. Oktober 2001
Ringlamelle für flexible Wellenkupplungen, aus solchen Ringlamellen gebildetes Lamellenpaket und flexible Wellenkupplung mit solchen Ringlamellen
Die Erfindung betrifft eine Ringlamelle für flexible Wellenkupplungen, deren beide jeweils einen Anschlußflansch aufweisende Kupplungshälften über ein Paket solcher Ringlamellen drehstarr und axial- und winkelbeweglich miteinander verbunden sind, wobei das Lamellenpaket mittels umfangsmäßig verteilt angeordneter Befestigungs- und Spannmittel wechselweise an den beiden Anschlußflanschen befestigt ist, und wobei die Ringlamelle vier auf einem gemeinsamen Lochkreis gleichmäßig verteilt angeordnete Befestigungsbohrungen aufweist und sich die Breite des Ringlamellenabschnitts zwischen zwei aufeinander folgenden Befestigungsbohrungen verjüngt. Die Erfindung betrifft ferner ein aus solchen Ringlamellen gebildetes Lamellenpaket sowie eine flexible Wellenkupplung mit solchen Ringlamellen.
Kupplungen dieser Art sind bekannt und haben sich in der Praxis bewährt. Sie ermöglichen den Ausgleich sowohl eines Axialversatzes als auch eines Winkelversatzes der miteinander zu verbindenden Wellen. Ferner ist auch der Ausgleich eines Radialversatzes möglich, wenn zwei solche Kupplungen unter Verwendung einer sogenannten Zwischenhülse hintereinandergeschaltet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ringlamelle der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei hoher Bruchfestigkeit einen größeren Axialversatzausgleich sowie einen größeren Winkelversatzausgleich als herkömmliche Ringlamellen dieser Art
ermöglicht. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Lamellenpaket bzw. eine flexible Wellenkupplung für entsprechend große Verlagerungen zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Ringlamelle folgende geometrische Größenverhältnisse erfüllt:
Dt/Dl = 10 bis 12,
D2/Dt = 1,1 bis 1,2,
Dt/Bl = 9 bis 16 und
B2/Dt = 0,88 bis 0,93,
D2/Dt = 1,1 bis 1,2,
Dt/Bl = 9 bis 16 und
B2/Dt = 0,88 bis 0,93,
wobei Dt der Durchmesser des Lochkreises, Dl der Durchmesser der jeweiligen Befestigungsbohrung, D2 der größte Außendurchmesser der Ringlamelle, Bl die Breite der schmälsten Stelle des Ringlamellenabschnittes zwischen zwei aufeinander folgenden Befestigungsbohrungen und B2 die Breite der Ringlamellenaußenkontur ist.
Versuche haben gezeigt, daß Wellenkupplungen mit erfindungsgemäßen Ringlamellen bei gleich hoher Betriebssicherheit größere Verlagerungen ausgleichen können als herkömmliche Wellenkupplungen dieser Art.
Hervorragende Ergebnisse wurden dabei erzielt, wenn das Verhältnis von Lochkreisdurchmesser Dt zum kleinsten Innendurchmesser D3 der erfindungsgemäßen Ringlamelle im Bereich von 1,5 bis 1,65 liegt.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn die Dicke der einzelnen Ringlamellen jeweils im Bereich von 0,2 bis 0,4 mm liegt. Als Werkstoff für die Ringlamellen wird Chrom-Nickel-Stahl, insbesondere X12CrNi 17 7 bevorzugt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht
in Bezug auf ein Lamellenpaket aus erfindungsgemäßen Ring- : ::.. * :: · · · .· .· :··. :*·..". : : ·
lamellen darin, daß zwischen den einzelnen Ringlamellen oder zwischen Paketen aus mehreren Ringlamellen jeweils reibkorrosionsmindernde Oberflächen aufweisende Unterlegscheiben angeordnet sind. Hierdurch wird die Betriebssicherheit einer entsprechend aufgebauten Wellenkupplung zusätzlich verbessert. Die Unterlegscheiben können nach einer bevorzugten Ausgestaltung insbesondere aus Kunststoff bestehen oder eine Gleitbeschichtung aufweisen. Als Kunststoff bzw. Gleitbeschichtung kann vorzugsweise Teflon® verwendet werden.
Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Ringlamelle,
Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht auf den Befestigungspunkt eines aus Ringlamellen gemäß Fig. 1 und zwischengeordneten Unterlegscheiben gebildeten Lamellenpakets,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ringlamelle,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ringlamelle, und
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ringlamelle.
Die in der Zeichnung dargestellte Ringlamelle 1 ist symmetrisch ausgebildet und für flexible Wellenkupplungen bestimmt, deren beide jeweils einen Anschlußflansch aufweisende.Kupplungs-
hälften über ein Paket solcher Ringlamellen drehstarr und axial- und winkelbeweglich miteinander verbunden sind, wobei das Lamellenpaket mittels umfangsmäßig verteilt angeordneter Befestigungs- und Spannmittel 2, 3 wechselweise an den beiden Anschlußflanschen befestigt ist.
Die Ringlamelle 1 hat eine im wesentlichen viereckige Form und ist mit vier Befestigungsbohrungen 5 versehen, die auf einem gemeinsamen Lochkreis gleichmäßig verteilt angeordnet sind und jeweils den gleichen Durchmesser Dl aufweisen (vgl. Fig. 1). Der Durchmesser des Lochkreises ist mit Dt bezeichnet.
Der zwischen zwei benachbarten Befestigungsbohrungen 5 gelegene Ringlamellenabschnitt 6 weist jeweils eine konkav ausgebildete Außenkontur 7 sowie eine konkav ausgebildete Innenkontur 8 auf. Der jeweilige Ringlamellenabschnitt weist somit eine Verjüngung auf, deren schmälste Stelle in der Mitte zwischen zwei benachbarten Befestigungsbohrungen 5 liegt. Die Breite der schmälsten Stelle ist mit Bl bezeichnet. Die Außenkontur 7 und die Innenkontur 8 der verjüngten Lamellenabschnitte 6 sind jeweils kreisbogenförmig ausgebildet, wobei beide Kreisbögen den gleichen Radius R haben. Ferner ist zu erkennen, daß die Befestigungsbohrungen 5 so angeordnet sind, daß die durch die Mittelpunkte zweier aufeinander folgender Befestigungsbohrungen 5 definierte Verbindungsgerade 9 als Symmetrielinie mittig zwischen der konkav ausgebildeten Außenkontur 7 und der konkav ausgebildeten Innenkontur 8 der Verjüngung verläuft. Der kleinste Innendurchmesser der Ringlamelle 1, der durch die schmälsten Stellen zweier diametral gegenüberliegender Verjüngungen definiert ist, ist mit D3 bezeichnet.
An den Befestigungsbohrungen 5 weist die Ringlamelle 1 jeweils einen konvex ausgebildeten kreisbogenförmigen Außenkonturabschnitt 10 auf, der zwei benachbarte konkav ausgebildete Außenkonturabschnitte 7 stufenlos miteinander verbindet. Zwischen den konkav ausgebildeten Innenkonturabschnitte 8 sind kreisbogenförmige Kehlabschnitte 11 ausgebildet^ die einen
relativ kleinen Radius aufweisen. Die Breite der Ringlamellenaußenkontur ist in Fig. 1 mit B2 bezeichnet.
Die Lamellendicke beträgt vorzugsweise 0,2 bis 0,4 mm. Als Lamellenwerkstoff wird Chrom-Nickel-Stahl, insbesondere X12CrNi 17 7 bevorzugt.
Die geometrischen Größenverhältnisse der dargestellten Ringlamelle 1 können in bestimmten Bereichen variiert werden. Zur Erzielung einer optimalen Flexibilität bei zugleich hoher Bruchfestigkeit wurden folgende Größenverhältnisse als vorteilhaft ermittelt:
Dt/Dl = 10 bis 12,
D2/Dt =1,1 bis 1,2,
Dt/Bl = 9 bis 16,
B2/Dt = 0,88 bis 0,93 und
Dt/D3 =1,5 bis 1,65.
D2/Dt =1,1 bis 1,2,
Dt/Bl = 9 bis 16,
B2/Dt = 0,88 bis 0,93 und
Dt/D3 =1,5 bis 1,65.
Das aus mehreren Ringlamellen 1 gebildete Lamellenpaket wird mittels Spannbolzen (nicht gezeigt) und Spannbuchsen 2 und daran axial aufgeschobenen Spannringen 3 wechselweise mit den Anschlußflanschen der Kupplungshälften einer Wellenkupplung (nicht gezeigt) verschraubt (vgl. Fig. 2). Zwischen den Ringlamellen 1 sind reibkorrosionsmindernde Oberflächen aufweisende Unterlegscheiben 12 angeordnet sind. Die Unterlegscheiben 12 haben im wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie der Spannring 3 und der Kragen der Spannbuchse 2. Die Unterlegscheiben 12 können vorzugsweise aus Kunststoff bestehen oder eine Gleitbeschichtung aus Kunststoff aufweisen. Als Werkstoff eignet sich hierzu insbesondere Polytetrafluoräthylen-Kunststoff.
Zum Ausgleich eines Radialversatzes kann die Kupplung gegebenenfalls mit einem Zwischenring oder einer Zwischenhülse und einem weiteren entsprechenden Lamellenpaket versehen werden. ....
Die Figuren 3 bis 5 zeigen weitere Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Ringlamelle 1. Die in Fig. 3 dargestellte Ringlamelle 1 unterscheidet sich von der Ringlamelle gemäß Fig. 1 im wesentlichen dadurch, daß an den Befestigungsbohrungen 5 jeweils zwei im wesentlichen geradlinige Außenkonturabschnitte 13 ausgebildet sind, die im wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet und durch einen konvex ausgebildeten kreisbogenförmigen Außenkonturabschnitt 10 miteinander verbunden sind. Die konkav ausgebildeten Außenkonturabschnitte 7, welche mit den entsprechend ausgebildeten Innenkonturabschnitten 8 die Verjüngungen definieren, sind über abgerundete Abschnitte 14 stufenlos mit den geradlinigen Außenkonturabschnitten 13 verbunden.
Die in den Figuren 4 und 5 dargestellten Ringlamellen 1 unterscheiden sich von den Ringlamellen gemäß den Figuren 1 und 3 dadurch, daß die jeweilige Verjüngung zwischen zwei benachbarten Befestigungsbohrungen 5 durch eine Einbuchtung mit einem mittleren geradlinigen Außenkonturabschnitt 15 und einen dazu parallel verlaufenden Innenkonturabschnitt 16 definiert ist. Bei der Ringlamelie gemäß Fig. 4 sind die geradlinigen Innenkonturabschnitte 16 durch kreisbogenförmige Kehlabschnitte 17 stufenlos miteinander verbunden, während die geradlinigen Innenkonturabschnitte 16 der Ringlamelle gemäß Fig. 5 jeweils durch zwei ebenfalls geradlinige, jedoch abgewinkelte Innenkonturabschnitte 18 mit dem nächsten, die schmälste Stelle der Verjüngung definierenden geradlinigen Innenkonturabschnitt 16 verbunden sind. Die Übergänge zwischen den einzelnen geradlinigen Innenkonturabschnitten 16 bzw. 18 der Ringlamelle gemäß Fig. 5 sind jeweils abgerundet und somit stufenlos ausgebildet. Die Einbuchtungen in der Außenkontur der jeweiligen Ringlamelle gemäß Fig. 4 bzw. Fig. 5 sind entsprechend der jeweiligen Innenkontur gestaltet. So geht der geradlinige Außenkonturabschnitt 15 der Ringlamelle gemäß Fig. 4 zunächst in Richtung der Befestigungsbohrungen 5 jeweils in einen kreisbogenförmigen
Außenkonturabschnitt 19 über, der wiederum über einen konvex ..· ·*·1!&idigr; &iacgr;· ! :
abgerundeten Außenkonturabschnitt 14 in den relativ kurzen, geradlinigen Abschnitt 13 an der Befestigungsbohrung 5 übergeht. Die kreisbogenförmigen Abschnitte 17 und 19 weisen dabei jeweils den gleichen Kreisbogenradius auf. In Fig. 5 ist zu erkennen, daß den im Bereich der Befestigungsbohrungen 5 angeordneten geradlinigen Innenkonturabschnitten 18 entsprechende geradlinige Außenkonturabschnitte 20 zugeordnet sind, die gegenüber dem jeweiligen mittleren geradlinigen Außenkonturabschnitt 15 im wesentlichen um den gleichen Betrag abgewinkelt sind, wie die Innenkonturabschnitte 18 gegenüber den mittleren, die Verjüngung definierenden Innenkonturabschnitten 16.
Claims (12)
1. Ringlamelle für flexible Wellenkupplungen, deren beide jeweils einen Anschlußflansch aufweisende Kupplungshälften über ein Paket solcher Ringlamellen drehstarr und axial- und winkelbeweglich miteinander verbunden sind, wobei das Lamellenpaket mittels umfangsmäßig verteilt angeordneter Befestigungs- und Spannmittel wechselweise an den beiden Anschlußflanschen befestigt ist, und wobei die Ringlamelle vier auf einem gemeinsamen Lochkreis gleichmäßig verteilt angeordnete Befestigungsbohrungen (5) aufweist und sich die Breite des Ringlamellenabschnitts (6) zwischen zwei aufeinander folgenden Befestigungsbohrungen (5) verjüngt, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringlamelle (1) folgende geometrische Größenverhältnisse erfüllt:
Dt/D1 = 10 bis 12,
D2/Dt = 1, 1 bis 1, 2,
Dt/B1 = 9 bis 16 und
B2/Dt = 0,88 bis 0,93,
wobei Dt der Durchmesser des Lochkreises, D1 der Durchmesser der jeweiligen Befestigungsbohrung (5), D2 der größte Außendurchmesser der Ringlamelle (1), B1 die Breite der schmalsten Stelle des Ringlamellenabschnittes (6) zwischen zwei aufeinander folgenden Befestigungsbohrungen (5) und B2 die Breite der Ringlamellenaußenkontur ist.
Dt/D1 = 10 bis 12,
D2/Dt = 1, 1 bis 1, 2,
Dt/B1 = 9 bis 16 und
B2/Dt = 0,88 bis 0,93,
wobei Dt der Durchmesser des Lochkreises, D1 der Durchmesser der jeweiligen Befestigungsbohrung (5), D2 der größte Außendurchmesser der Ringlamelle (1), B1 die Breite der schmalsten Stelle des Ringlamellenabschnittes (6) zwischen zwei aufeinander folgenden Befestigungsbohrungen (5) und B2 die Breite der Ringlamellenaußenkontur ist.
2. Ringlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Lochkreisdurchmesser Dt zum kleinsten Innendurchmesser D3 der Ringlamelle (1) im Bereich von 1,5 bis 1,65 liegt.
3. Ringlamelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Dicke 0,2 bis 0,4 mm beträgt.
4. Ringlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Chrom-Nickel-Stahl besteht.
5. Ringlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verjüngung zwischen zwei benachbarten Befestigungsbohrungen (5) durch einen kreisbogenförmigen Außenkonturabschnitt (7) und einen kreisbogenförmigen Innenkonturabschnitt (8) definiert ist.
6. Ringlamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verjüngung zwischen zwei benachbarten Befestigungsbohrungen (5) durch eine Einbuchtung mit einem mittleren geradlinigen Außenkonturabschnitt (15) und einen dazu parallel verlaufenden Innenkonturabschnitt (16) definiert ist.
7. Lamellenpaket mit mehreren Ringlamellen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den einzelnen Ringlamellen (1) oder zwischen Paketen aus mehreren Ringlamellen (1) jeweils reibkorrosionsmindernde Oberflächen aufweisende Unterlegscheiben (12) angeordnet sind.
8. Lamellenpaket nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlegscheiben (12) aus Kunststoff bestehen oder eine Kunststoffbeschichtung aufweisen.
9. Lamellenpaket nach Anspuch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlegscheiben (12) aus Polytetrafluoräthylen bestehen oder eine Beschichtung aus Polytetrafluoräthylen aufweisen.
10. Flexible Wellenkupplung, deren beide jeweils einen Anschlußflansch aufweisende Kupplungshälften über ein Paket aus Ringlamellen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 drehstarr und axial- und winkelbeweglich miteinander verbunden sind, wobei das Lamellenpaket mittels umfangsmäßig verteilt angeordneter Befestigungs- und Spannmittel (2, 3) wechselweise an den beiden Anschlußflanschen befestigt ist.
11. Kupplung nach Anspruch 10, wobei das Lamellenpaket gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9 ausgebildet ist.
12. Kupplung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lamellenpaket doppelt ausgeführt ist, wobei zwischen den beiden Lamellenpaketen ein Zwischenring oder eine Zwischenhülse angeordnet ist und das jeweilige Lamellenpaket wechselweise an einem der beiden Anschlußflansche und an einer der beiden Seiten des Zwischenrings bzw. der Zwischenhülse befestigt ist.
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|---|---|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN106122299A (zh) * | 2016-09-14 | 2016-11-16 | 中国航空动力机械研究所 | 变截面膜片及具有该变截面膜片的膜片联轴器 |
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2000
- 2000-04-10 DE DE20022668U patent/DE20022668U1/de not_active Expired - Lifetime
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