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DE20022500U1 - Türanlage - Google Patents

Türanlage

Info

Publication number
DE20022500U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
station
sensor
door system
switch
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20022500U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
Original Assignee
S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co filed Critical S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
Priority to DE20022500U priority Critical patent/DE20022500U1/de
Priority claimed from DE2000107557 external-priority patent/DE10007557A1/de
Publication of DE20022500U1 publication Critical patent/DE20022500U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N7/00Television systems
    • H04N7/18Closed-circuit television [CCTV] systems, i.e. systems in which the video signal is not broadcast
    • H04N7/183Closed-circuit television [CCTV] systems, i.e. systems in which the video signal is not broadcast for receiving images from a single remote source
    • H04N7/186Video door telephones

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

ZIMMERMANN
patentanwälte
european patent attorneys
European Trademark attorneys
Dipl.-Ing. H. Leinweber (t «76) Dipl.-Ing. Heinz Zimmermann Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersky Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus Dipl.-Ing. Thomas Busch Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
Rosental 7
D-80331 München
TEL+49-89-231124-0 FAX+49-89-231124-11
den :19. Juli 2001 bbs
Unser Zeichen 2.061
S. Siedle & Söhne
Telefon- u. Telegrafenwerke
Stiftung & Co.
Bregstr. 1
78120 Furtwangen
TÜRANLAGE
Die Erfindung betrifft eine Türanlage mit
einer innerhalb eines geschlossenen Bereichs liegenden Wohnungsstation,
einer Türstation und
einer Signalübertragungseinrichtung zum Übertragen von Signalen zwischen der Türstation und der Wohnungsstation.
Türanlagen der eingangs genannten Art sind bekannt. Bekannte Türanlagen dienen im weitesten Sinne der Kommunikation zwischen der Wohnungsstation und der Türstation, wobei unter Kommunikation sowohl Signal- als auch Sprach- und Bildübertragung verstanden werden kann. Dabei wird die Signalübertragungseinrichtung in aller Regel nicht nur für die Rufsignal-
übertragung, sondern auch für die Sprach- und/oder Bildübertragung, für die Übertragung eines Öffnungssignal von der Wohnungsstation an einen Türöffner sowie für die Übertragung anderer Daten, Befehle etc. verwendet.
Häufig besteht das Bedürfnis, Personen innerhalb des ge-7^ schlossenen Bereichs Informationen über außerhalb des geschlossenen Bereichs liegende Bereiche zur Verfügung zu stellen, wobei die genannten Informationen Daten beinhalten, die mittels außerhalb des geschlossenen Bereichs liegenden Sensoren erfaßt werden. Dabei stellt sich das Problem, die mittels der Sensoren erfaßten Daten in den geschlossenen Bereich hinein zu übertragen. Andererseits steht durch die Türanlage eine Signalübertragungseinrichtung zur Verfügung, die mit der Übertragung von Daten für bisher bekannte Funktionen einer Türanlage sicher nicht ausgelastet ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte Türanlage dahingehend weiterzuentwickeln, daß die Kapazität der Signalübertragungseinrichtung besser genutzt wird.
Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß die Wohnungsstation eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen von Informationen aufweist, die mittels mindestens eines außerhalb des geschlossenen Bereiches liegenden Sensors erfaßte Daten beinhalten, und die Signalübertragungseinrichtung zum Übertragen der mittels des Sensors erfaßten Daten an die Wohnungsstation dient.
0 Erfindungsgemäß wird damit die Signalübertragungseinrichtung der Türanlage einem neuen (zusätzlichen) Zweck zugeführt, nämlich der Übertragung von außerhalb des geschlossenen Bereichs erfaßten Daten zum Zwecke der Anzeige innerhalb des geschlossenen Bereichs. Die Kapazität der Signalübertragungseinrichtung wird damit besser genutzt. Ferner werden mit der An-
Zeigeeinrichtung der Wohnungsstation einem Benutzer Informationen von außerhalb des geschlossenen Bereichs angezeigt, die für den Benutzer von Interesse sein können. Damit wird die gesamte Türanlage für einen neuen Zweck genutzt, der über die bloße Kommunikation zwischen der Wohnungsstation und der Türstation hinausgeht.
Die Daten beinhalten erfindungsgemäß bevorzugt Wetterdaten, wie etwa die Temperatur, den Luftdruck und die relative Luftfeuchte. Diese Daten können insbesondere dann von Interesse sein, wenn der Benutzer plant, den geschlossenen Bereich zu verlassen.
Die Daten können aber zusätzlich oder alternativ auch Umweltdaten beinhalten, wie etwa die Ozonkonzentration, die Kohlendioxidkonzentration und andere Emissionswerte. Auch diese Daten könnten nämlich für den Benutzer von Interesse sein.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt der Sensor in der Türstation. Dadurch wird eine eventuell aufwendige Verkabelung von dem Sensor zur Türstation hin überflüssig.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist vorgesehen, daß die Türstation mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen aufeinander abgestimmte Module aufweist und der Sensor in einem Modul liegt, das neben dem Sensor noch mindestens ein weiteres Funktionselement beherbergt. Bei dieser Ausgestaltung wird weiter von dem erfindungsgemäßen Prinzip Gebrauch gemacht, wonach ein Element für mehr als einen Zweck genutzt wird, in diesem Fall das Modul, das zur Beherbergung des Sensors sowie mindestens eines weiteren Funktionselements genutzt wird.
Es kann aber auch erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß 5 die Türstation mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen
aufeinander abgestimmte Module aufweist und der Sensor in einem Modul liegt, das sonst keine weiteren Funktionselemente beherbergt. Eine solche Ausgestaltung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Störung der Sensorerfassung durch ein weiteres Funktionselement zu befürchten ist. So sollte beispielsweise ein Beleuchtungselement, das ja in aller Regel
■*3 Wärme abgibt, nicht zusammen mit einem Temperatursensor in ein und demselben Modul untergebracht werden.
Zusätzlich oder alternativ zu den oben dargestellten erfindungsgemäßen Lösungen sieht die Erfindung bei einer Türanlage der eingangs genannten Art vor, daß die Türstation eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen von Informationen aufweist, die auf von mindestens einem innerhalb des geschlossenen Bereichs liegenden Sensor oder Aktuator abgegebene Signale zurückgehen, und die Signalübertragungseinrichtung zum Übertragen der von dem Sensor oder dem Aktuator abgegebenen Signale an die Türstation dient.
Mit anderen Worten kann erfindungsgemäß die Signalübertragungseinrichtung nicht nur zum Übertragen von außerhalb des geschlossenen Bereichs erfaßten Daten zum Zwecke der Anzeige innerhalb des geschlossenen Bereichs, sondern zusätzlich oder alternativ auch zur Übertragung von Daten in umgekehrter Richtung genutzt werden.
Bei dem Sensor kann es sich erfindungsgemäß um einen Rauch- und/oder Gas-Sensor handeln. Bei dieser Ausgestaltung wird mithin eine Person an der Wohnungsstation vor einer im 0 Inneren des geschlossenen Bereichs drohenden Gefahr gewarnt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, daß der Sensor den Schließzustand eines Fensters oder einer Tür erfaßt. Dadurch wird beispielsweise einem Haushaltsmitglied beim Verlas-
sen eines Hauses angezeigt, wenn vergessen worden ist, ein Fenster zu schließen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er- -5 findung gehört der Aktuator zu einer Alarmanlage. Bei dieser Ausgestaltung wird wiederum das Haushaltsmitglied beim Passieren der Türstation darüber informiert, ob die Alarmanlage scharf ist. Darüber hinaus kann eine solche Anzeige auch abschreckend auf potentielle Einbrecher wirken.
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Erfindungsgemäß kann ein Schalter zum Ein- und Ausschalten der Anzeigeeinrichtung der Türstation und/oder der Anzeigeeinrichtung der Wohnungsstation vorgesehen sein. So ist beispielsweise ein Ausschalten der Anzeigeeinrichtung an der Türstation dann sinnvoll, wenn es sich bei der Anzeige um eine Information über den Schließzustand von Fenstern oder um andere Informationen handelt, die nicht unbedingt jedem Besucher an der Türstation offenbart werden sollen.
Bei dem Schalter kann es sich erfindungsgemäß um einen Zeitschalter handeln. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß eine Anzeige über den Schließzustand von Fenstern nur während einer bestimmten Zeitspanne (beispielsweise 2 Minuten) nach dem Verschließen der Wohnungstür erzeugt wird.
Der Schalter kann erfindungsgemäß gegen unbefugte Betätigung gesichert sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß sensible Informationen, wie beispielsweise der Schließzustand von Fenstern, nicht von jedem erzeugt und abgelesen werden können.
Bevorzugt handelt es sich dabei bei dem Schalter um einen biometrischen Schalter, wie etwa einen Schalter mit einer Erkennungseinrichtung für Gesichter, für Fingerabdrücke und/oder für Sprachproben. Dadurch ist gewährleistet, daß die Anzeige
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an der Türstation nur von Personen erzeugt und abgelesen werden kann, die zur Kenntnisnahme befugt sind.
Schließlich ist es erfindungsgemäß bevorzugt, daß die v5 Türstation mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen aufeinander abgestimmte Module aufweist und die Anzeigeeinrichtung der Türstation in einem Modul liegt. Dadurch ist gewährleistet, daß ein modularer Aufbau der Türstation auch im Hinblick auf die Anzeigeeinrichtung möglich ist.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Dabei zeigt
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die einzige Figur ein schematisches Blockschaltbild
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Türanlage.
Zu der Türanlage gehören eine in einem Gebäude 10 angeordnete Wohnungsstation 12 sowie eine Türstation 14.
In der Wohnungsstation 12 sind ein Lautsprecher 16, ein
Mikrofon 18, ein Monitor 20 und eine Taste 22 zum Betätigen eines Tür Öffners 24 an der Tür vorgesehen. Ein weiter unten noch näher erläuterter Teilbereich 26 des Monitors 2 0 dient zum Anzeigen von Informationen.
Zu der Türstation 14 gehören ein Lautsprecher 28 und ein Mikrofon 30 in einem Modul 32, eine Lampe 34 in einem Modul 36, eine Kamera 38 in einem Modul 40, eine Ruftaste 42 und ein Luftdrucksensor 44 in einem Modul 46, ein Temperatursensor 48 in einem Modul 50 sowie ein Display 52 in einem Modul 54.
Die Module 32, 36, 40, 50 und 54 haben aufeinander und auf einen in der Zeichnung nicht dargestellten Montagerahmen
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abgestimmte Abmessungen, so daß sie beispielsweise in einer Reihe liegend in dem Montagerahmen angeordnet werden können, wobei wegen der aufeinander abgestimmten Abmessungen die Reihenfolge der Module beliebig ist.
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Die Wohnungsstation 12 ist mit der Türstation 14 über einen Zwei-Draht-Bus 56 verbunden.
Die in der Zeichnung dargestellte Türanlage kann auf herkömmliche Weise verwendet werden: Betätigt ein Besucher die Ruftaste 42, so erzeugt der Lautsprecher 16 ein Rufsignal. Gleichzeitig werden die Lampe 34, die Kamera 38 und der Monitor 20 eingeschaltet, so daß auf dem Monitor 20 der von der Kamera 3 8 aufgenommene Besucher an der Türstation 14 gezeigt wird. Nachdem der Ruf an der Wohnungsstation 12 angenommen worden ist, beispielsweise durch Abnehmen eines den Lautsprecher 16 und das Mikrofon 18 beherbergenden Hörers, ist mittels der Lautsprecher 16 und 28 sowie der Mikrofone 18 und 30 eine Kommunikation möglich. Entscheidet sich der Benutzer der Wohnungsstation 12 dazu, den Besucher an der Türstation 14 einzulassen, so betätigt er die Taste 22 zur Ansteuerung des Türöffners 24, wodurch eine Tür an dem Hause 10 entriegelt wird.
Wie bereits oben erwähnt, ist an dem Monitor 20 ein Teilbereich 26 für Anzeigezwecke vorgesehen. In diesem Anzeigebereich 26 werden Informationen angezeigt, die sich auf die von den Sensoren 44 und 48 erfaßten Werte beziehen, also beispielsweise
Luftdruck: 1020 hPa
Außentemperatur: 190C.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eingestellt werden, ob die Anzeige der sensorerfaßten Werte
dauerhaft oder nur zeitweise erfolgen soll, beispielsweise auf Betätigen einer entsprechend vorgesehenen Taste.
Wie der Zeichnung zu entnehmen ist, ist der Luftdrucksen- ■5 sor 44 zusammen mit der Ruftaste 42 in dem Modul 46 angeordnet, wohingegen für den Temperatursensor 48 ein eigenes Modul j, 50 vorgesehen ist. Der Grund für diese Ausgestaltung liegt darin, daß der Temperatursensor 48 besonders empfindlich im Hinblick auf Einflüsse anderer Schaltungselemente ist, beispielsweise der Lampe 34, weil insbesondere die Lampe 34 beim Betrieb Wärme abgibt, die zu einer Verfälschung des Erfassungsergebnisses führen könnte.
Die Wohnungsstation 12 ist mit einem Fenstersensor 58, einem Rauchsensor 60 und einer Alarmanlage 62 verbunden. Verläßt ein Haushaltsmitglied den geschlossenen Bereich 10 und passiert dabei die Türstation 14, so wird sein Gesicht von der Kamera 38 erfaßt und von einer in der Zeichnung nicht dargestellten Erkennungseinrichtung ausgewertet. Wird die genannte 0 Person als zum Haushalt gehörig erkannt, so wird für zwei Minuten im Display 52 eine Meldung über den Schließzustand von Fenstern angezeigt, wie beispielsweise "Achtung! Wohnzimmerfenster offen!11.
Spricht der Rauchsensor 60 an, so erscheint auf dem Display 52 die Anzeige "Vorsicht! Rauchentwicklung!".
Schließlich wird im Display 52 die Anzeige "Alarmanlage scharf" erzeugt, sofern die Alarmanlage 62 eingeschaltet ist.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (16)

1. Türanlage mit
einer innerhalb eines geschlossenen Bereichs (10) liegenden Wohnungsstation (12),
einer Türstation (14) und
einer Signalübertragungseinrichtung (56) zum Übertragen von Signalen zwischen der Türstation (14) und der Wohnungsstation (12),
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wohnungsstation (12) eine Anzeigeeinrichtung (26) zum Anzeigen von Informationen aufweist, die mittels mindestens eines außerhalb des geschlossenen Bereiches (10) liegenden Sensors (44, 48) erfaßte Daten beinhalten, und die Signalübertragungseinrichtung (56) zum Übertragen der mittels des Sensors (44, 48) erfaßten Daten an die Wohnungsstation (12) dient.
2. Türanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten Wetterdaten, wie etwa die Temperatur, den Luftdruck und die relative Luftfeuchte beinhalten.
3. Türanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten Umweltdaten beinhalten, wie etwa die Ozonkonzentration, die Kohlendioxidkonzentration und andere Emissionswerte.
4. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (44, 48) in der Türstation (14) liegt.
5. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türstation (14) mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen aufeinander abgestimmte Module (32, 36, 40, 46, 50, 54) aufweist und der Sensor (44) in einem Modul (46) liegt, das neben dem Sensor (44) noch mindestens ein weiteres Funktionselement (42) beherbergt.
6. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türstation (14) mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen aufeinander abgestimmte Module (32, 36, 40, 46, 50, 54) aufweist und der Sensor (48) in einem Modul (50) liegt, das sonst keine weiteren Funktionselemente beherbergt.
7. Türanlage mit
einer innerhalb eines geschlossenen Bereichs (10) liegenden Wohnungsstation (12),
einer Türstation (14) und
einer Signalübertragungseinrichtung (56) zum Übertragen von Signalen zwischen der Türstation (14) und der Wohnungsstation (12),
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Türstation (14) eine Anzeigeeinrichtung (52) zum Anzeigen von Informationen aufweist, die auf von mindestens einem innerhalb des geschlossenen Bereichs (10) liegenden Sensor (58, 60) oder Aktuator (62) abgegebene Signale zurückgehen, und die Signalübertragungseinrichtung (56) zum Übertragen der von dem Sensor (58, 60) oder Aktuator (62) abgegebenen Signale an die Türstation (14) dient.
8. Türanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (60) ein Rauch- und/oder Gas-Sensor ist.
9. Türanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (58) den Schließzustand eines Fensters oder einer Tür erfaßt.
10. Türanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktuator (62) zu einer Alarmanlage gehört.
11. Türanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, gekennzeichnet durch einen Schalter zum Ein- und Ausschalten der Anzeigeeinrichtung (52) der Türstation (14) und/oder der Anzeigeeinrichtung (26) der Wohnungsstation (12).
12. Türanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter ein Zeitschalter ist.
13. Türanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter gegen unbefugte Betätigung gesichert ist.
14. Türanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter ein biometrischer Schalter ist.
15. Türanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter eine Erkennungseinrichtung für Gesichter, für Fingerabdrücke und/oder für Sprachproben aufweist.
16. Türanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Türstation (14) mindestens zwei hinsichtlich ihrer Abmessungen aufeinander abgestimmte Module (32, 36, 40, 46, 50, 54) aufweist und die Anzeigeeinrichtung (52) der Türstation (14) in einem Modul (54) liegt.
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