DE20022467U1 - Vorrichtung zum Reinigen von Siebdruckschablonen - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von SiebdruckschablonenInfo
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Rotebühlstraße 12! · D-70178 Stuttgart
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Anmelder; 29. Juni 2001
2207G106 AW-sm
CHIM 92
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4 Rue Salvador Allende
F-69330 MEYZIEU
FRANKREICH
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Die vorliegende Neuerung betrifft das Gebiet der Behandlung von benutzten Druckschablonen, insbesondere solchen für den Siebdruck.
Die Neuerung betrifft insbesondere eine Vorrichtung zum Reinigen einer mit Farbe und mit Abdeckmittel versehenen Siebdruckschablone, in der sich ein erster Düsenstock zum Versprühen einer Reinigungszusainmensetzung auf die Schablone, ein zweiter Düsenstock zum Versprühen von Wasser auf die Schablone sowie ein Auffangbecken befinden, mit einem Speicher für die Reinigungszusammensetzung und mit einem Förderer zum Fördern der Schablone durch die Kammer hindurch.
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Beim Siebdruck verwendet man Schablonen, die aus einem Rahmen bestehen, in dem ein Tuch gespannt ist. Ursprünglich bestand dieses aus Seide, heutzutage jedoch üblicherweise aus Nylon/Polyester, das sehr feine Maschen (in der Größenordnung von 100 &mgr;&pgr;&igr;) aufweist. Zunächst bringt man auf diese Schablonen ein Abdeckmittel auf, das bestimmte Maschen des Tuchs verschließt, und dann eine Farbe, die durch die frei gelassenen Maschen hindurchdringt, die ihrerseits dem Abdruck des Bildes entsprechen, das auf der Druckauflage wiedergegeben werden soll.
Für jedes neue Bild, das mit dieser Technik gedruckt werden soll, ist es erforderlich, die Schablone zunächst zu reinigen und dabei das Abdeckmittel und die Farbe zu entfernen.
Bislang ging man beim Reinigen einer Schablone in den drei folgenden Schritten vor:
in einem ersten Schritt behandelt man die Schablone mit einem organischen Lösungsmittel zum Entfernen der Farbe und danach spült man mit Wasser unter hohem Druck ab, um das Lösungsmittel und Farbreste zu beseitigen,
in einem zweiten Schritt bringt man auf die Schablone eine wässrige Lösung eines oxidierenden Mittels, beispielsweise Natriumperjodat, eine sog. Entschichtungslösung, auf, um das Abdeckmittel aus den verschlossenen Maschen zu entfernen, und dann spült man erneut unter Druck mit Wasser ab, und
in einem dritten Schritt entfernt man das auf der Schablone verbliebene Phantombild (Farbschatten) mit Hilfe eines
chlorierten Mittels, und dann spült man ein letztes mal mit Wasser unter hohem Druck ab.
Diese Reinigung wird entweder von Hand ausgeführt oder automatisch in Waschtunneln, in denen die Schritte nacheinander in verschiedenen Kammern ausgeführt werden.
Vorrichtungen die heutzutage für eine derartige Reinigung eingesetzt werden, umfassen vier Kammern. Jeder Kammer ist ein Becken zugeordnet, das jeweils ein Mittel für die vorgenannten Schritte enthält.
In der ersten Kammer befindet sich ein Becken, das ein Lösungsmittel enthält, mit dem die beim Siebdruck verwendeten Farben gelöst werden können. In dieser Kammer wird die Schablone mit dem im Becken enthaltenen Lösungsmittel abgespritzt, und zwar mit Hilfe von Düsen, die auf einem vertikalen Düsenstock angeordnet sind. Der vertikale Düsenstock wird in horizontaler Richtung verfahren, damit die gesamte Oberfläche der Schablone abgespritzt wird. Das verspritzte Lösungsmittel tropft dabei unter Schwerkrafteinfluß mit der Farbe nach unten in das Bekken.
Die zweite Kammer umfaßt ebenfalls ein Becken, in dem sich ein Lösungsmittel befindet. Dieses wird gleichfalls mittels eines vertikalen Düsenstocks verspritzt, der in horizontaler Richtung verfahren wird. Dieses Lösungsmittel ist reiner als das Lösungsmittel im ersten Becken. Um die Lebensdauer der in den Becken enthaltenen Lösungsmittel zu erhöhen, sind Kreisläufe für die Lösungsmittel im ersten und im zweiten Becken vorgesehen.
Bevor die Schablone von der zweiten in die dritte Kammer gelangt, wird sie unter hohem Druck mit Wasser abgewaschen.
In der dritten Kammer enthält das entsprechende Becken ein Entschichtungsmittel, mit dem das Abdeckmittel entfernt werden kann. Dieses Mittel wird gleichfalls mit Hilfe von auf einem vertikalen Düsenstock angeordneten und in horizontaler Richtung verfahrbaren Düsen aufgebracht.
In der letzten, vierten Kammer wird die Schablone unter hohem Druck mit Wasser abgewaschen.
Die Schablone ist nun bereit, um einem weiteren Schritt unterzogen zu werden in dem das Phantombild entfernt wird.
Während der Dauer der Reinigung ist die Schablone daher nicht verfügbar, und zwar für einen Zeitraum, der bis zu einen Tag oder länger dauern kann.
Um den Zeitverlust, der für das Reinigen einer Schablone geopfert werden muß, beispielhaft zu verdeutlichen: Der letzte Schritt, der darin besteht, das Phantombild zu entfernen, wird ausgeführt, indem auf beide Seiten der Schablone ein Mittel auf der Basis von Chlor und Soda aufgebracht wird, das man mindestens einen halben Tag lang einwirken läßt. Nach Ablauf dieser Zeit wäscht man die Schablone mit einem Lösungsmittel ab, um die Reste der Farbe, des Abdeckmittels und des chlorierten Mittels zu entfernen. Man läßt das Lösungsmittel einwirken, dann spült man die Schablone unter hohem Druck mit Wasser ab. Nach dem Trocknen ist die Schablone dann wieder für einen neuen Einsatz verfügbar.
Ein weiterer Nachteil dieser Art von Reinigung besteht in der damit einhergehenden Schadstoffbelastung, weil wirksame Lösungsmittel, zum Beispiel halogenierte Kohlenwasserstoffe, umweitschädlich und nicht biologisch abbaubar sind. Darüber hinaus ist der verbleibende Schlamm aus gesammeltem Wasser, Lösungsmitteln und Farbe nur schwierig aufbereitbar. Die Lösungsmittel sind ferner entflammbar und ihre Verwendung daher gefährlich, vor allem in großen Mengen.
Das Problem der schwierigen Ausführbarkeit und der zeitlichen Länge des Reinigungsvorganges ist bereits untersucht worden. Aus dem Dokument FR-A-2 354 377 ist eine Zusammensetzung zum Reinigen von Schablonen bekannt, mit der es möglich ist, die Farbe und das Abdeckmittel gleichzeitig zu entfernen. Die Zusammensetzung besteht aus einem Gemenge eines organischen Lösungsmittels, insbesondere &ggr;-Butyrolacton, N-Methyl-2-pyrrolidon oder Dimethylformamid (DMF), eines oxidierenden Mittels wie Natriumperjodat, und ggf. einem Tensid.
Die Behandlung der Schablone mit dieser Zusammensetzung ist jedoch nicht vollständig befriedigend, weil sich ein vorheriger Behandlungsschritt mit Waschbenzin als notwendig erwiesen hat, um den Überschuß an Farbe zu entfernen. Darüber hinaus löst diese Zusammensetzung nicht das Problem der Schadstoffbelastung durch Reste von organischen Lösungsmitteln, und kann sogar besonders giftige Lösungsmittel zum Einsatz bringen, beispielsweise DMF.
Um die durch Reinigungszusammensetzungen verursachte Schadstoffbelastung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen, schlägt das Dokument WO-A-90/08603 eine Zusammensetzung
vor, bei der die herkömmlicherweise verwendeten organischen Lösungsmittel durch ein Gemenge von dibasischen Estern ersetzt werden, zum Beispiel Dimethylester, ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Succinat, Adipat und Dimethylglutarat, wobei das Gemenge in Anwesenheit eines Tensids verwendet wird. Dieses auf die Druckfarbe einwirkende Estergemenge ist nicht giftig und kann biologisch abgebaut werden. Das bevorzugte Tensid ist nicht-ionisch, beispielsweise aliphatischer, ethoxylierter Alkohol oder ethoxyliertes Alkylphenol. Eine bevorzugte Zusammensetzung enthält zwischen 90 und 100 Gew.-% des vorgenannten Estergemenges und zwischen 10 und 0 Gew.-% aliphatischen, ethoxylierten Alkohol.
Diese Zusammensetzung löst jedoch das Abdeckmittel nicht immer auf, und seine Einwirkung muß in herkömmlicher Weise durch einen Schritt des Entschichtens und dann einen Schritt der Behandlung mit einem chlorierten Mittel ergänzt werden, um das Phantombild zu beseitigen.
Mangels eine wirklich wirksamen Lösung sind die Verfahren zum Reinigen von Schablonen seit vielen Jahren die selben geblieben, d.h. mindestens seit dreißig Jahren, und dies trotz zahlreicher Nachteile.
Neuerungsgemäß ist nun eine Reinigungsvorrichtung bereitgestellt worden, die es gestattet, alle bei herkömmlichen Reinigungsverfahren aufgetretenen Nachteile zu vermeiden, einschließlich der speziellen Lösungen nach dem Stand der Technik.
Die Neuerung stellt eine Vorrichtung zum Reinigen einer Siebdruckschablone zur Verfügung, die in einem einzigen Schritt die
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gleichzeitige Entfernung der Farbe und des Abdeckmittels gestattet. Die dabei verwendete Reinigungszusammensetzung ist sehr vorteilhaft, weil sie einerseits eine besondere Einwirkung auf die von der Schablone zu entfernenden Substanzen besitzt, andererseits aber keinerlei korrodierende Wirkung zeigt, die zu einer Beschädigung des Tuchs oder zu dessen vorzeitiger Alterung führen würde.
Der Vorteil der Reinigungskraft der verwendeten Zusammensetzung ist ein zweifacher. Zunächst wirkt sich dieser Vorteil, wie bereits erwähnt, im Hinblick auf die Entfernung aller Substanzen und Reste aus den Maschen des Tuchs aus, aber, darüber hinaus wirkt er sozusagen sofort, so daß die durch die Reinigung bedingte Zeitdauer der Nicht-Verfügbarkeit der Schablone wesentlich verkürzt wird.
Trotz ihrer Wirksamkeit ist die Zusammensetzung kein Schadstoff. Auf der Basis ungiftiger Mittel und ohne Gefährdung, weder für denjenigen, der mit ihr umgeht, noch für die Umwelt, ist sie sehr vorteilhaft.
Folglich besteht die neuerungsgemäße Aufgabe im Auffinden einer Vorrichtung, bei der die geschilderten Nachteile bekannter Vorrichtungen vermieden werden.
Diese Aufgabe wird bei der Vorrichtung der eingangs genannten Art neuerungsgemäß dadurch gelöst, daß die erste Kammer die einzige Kammer der Vorrichtung zum Entfernen der Farbe und des Abdeckmittels ist, und daß die Reinigungszusammensetzung sowohl die Farbe wie auch das Abdeckmittel in einem einzigen Arbeitsschritt gleichzeitig von der Siebdruckschablone entfernt.
Dies gilt insbesondere für eine Vorrichtung mit mindestens einer ersten Kammer, in der sich ein erster Düsenstock zum Versprühen einer ersten Reinigungszusanunensetzung auf der Schablone befindet, und ein zweiter Düsenstock zum Versprühen von Wasser unter hohem Druck, und der ein erstes Becken zum Auffangen und Wiederaufarbeiten des Reinigungsmittels zugeordnet ist, wobei die Vorrichtung ferner einen Speicher für die Reinigungszusanunensetzung aufweist, der getrennt vom Auffangbecken ist.
Auf diese Weise ist das auf die Schablone versprühte Mittel ein reines Mittel, das keine gelöste Farbe enthält. Daraus ergibt sich eine wirksamere Reinigung und es ist nicht mehr notwendig, für die Reinigung der Schablone zwei Kammern vorzusehen. Diese Bauform ermöglicht es weiterhin, ein gemeinsames Becken für die Wiedergewinnung des Entschichtungsmittels zu verwenden.
Das Becken zum Auffangen und zur Wiederaufarbeitung der Reinigungszusammensetzung ist vorzugsweise mit einem Filtersystem versehen, damit den jeweils in Kraft befindlichen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Rückhaltung von Stoffen aus der Kanalisation Rechnung getragen werden kann. Das Filtersystem ist so ausgelegt, daß es nur solche Stoffe nicht zurückhält, deren D.CO. (Demande Chimique en Oxygene) kleiner als 2000 ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind der erste und der zweite Düsenstock aneinander befestigt, so daß sie eine Einheit bilden.
Die Düsenstöcke sind vorzugsweise horizontal angeordnet. In diesem Falle verwendet man während des Versprühens bevorzugt
bewegliche Düsenstöcke und eine raumfeste Schablone. Die Düsenstöcke bewegen sich dabei in vorteilhafter Weise von unten nach oben und dann von oben nach unten, um eine gute Reinigungswirkung zu erzielen.
Um die Reinigung zu perfektionieren, enthält die Vorrichtung vorzugsweise motorisch drehbare Bürsten, deren Drehachse im wesentlichen unter einem rechten Winkel zur Ebene der Schablone verläuft.
Bei einer Ausführungsform sind die Düsenstöcke relativ zu der zu reinigenden Schablone verfahrbar, die während des Versprühens der Reinigungszusammensetzung und des Wassers raumfest bleibt, wie bereits weiter oben hervorgehoben. Jedenfalls wäre es auch möglich, eine bewegliche Schablone und raumfeste Düsenstöcke zu verwenden. In diesem Falle würden sich die Düsenstökke vorzugsweise in vertikaler Richtung erstrecken.
Um eine bessere Reinigungswirkung zu erzielen, enthält die Vorrichtung in vorteilhafter Weise einen zweiten, doppelten Düsenstock, der so angeordnet ist, daß sich die zu reinigende Schablone zwischen dessen beiden einzelnen Düsenstöcken befindet und auf ihren beiden Seiten besprüht werden kann.
In bevorzugter Weise enthält die Vorrichtung zwei Dosiereinheiten, von denen die eine eine vorbestimmte Menge Natriummetaperjodat-Lösung und Schwefelsäure aufnimmt, und die andere eine vorbestimmte Menge eines Gemenges von Dialkylestern und einem nicht-ionischen Tensid, wobei die Dosiereinheiten mit einer Wasserversorgung versehen sind. In der einen Dosiereinheit erhält man eine wässrige Lösung von Natriummmetaperjodat, und in
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der anderen Dosiereinheit erhält man eine wässrige Lösung einer Mischung von Dialkylestern und einem nicht-ionischen Tensid. Die aufgenommenen Stoffe werden in Speichern gespeichert, die sich innerhalb oder außerhalb der Vorrichtung befinden. Die Dosiervorrichtungen arbeiten hydraulisch oder elektrisch.
Wenn im Rahmen der vorliegenden Neuerung im Zusammenhang mit den verwendeten Zusammensetzungen der Begriff "Lösungsmittel" verwendet wird, so ist darauf hinzuweisen, daß die insoweit vorgesehenen Alkylestermischungen nach den einschlägigen europäischen Bestimmungen nicht in die Klasse der VOC (Volatile Organic Compounds) eingereiht sind, da sie im Gegensatz zu herkömmlichen organischen Lösungsmitteln nicht giftig sind.
Um gleichermaßen die Entfernung eventuell vorhandener Phantombilder zu ermöglichen, enthält die Vorrichtung in vorteilhafter Weise noch eine zweite Kammer, die mit einer relativ zur Schablone verfahrbaren Versprüheinheit versehen ist. Diese Versprüheinheit weist zum Beispiel einen doppelten Düsenstock auf, wobei dessen einer Düsenstock zum Versprühen eines Mittels zum Entfernen von Phantombildern dient und der andere Düsenstock zum Versprühen von Wasser unter hohem Druck.
Damit eine schnelle Trocknung des Mittels zum Entfernen von Phantombildern möglich wird, ist die zweite Kammer in vorteilhafter Weise mit einem pulsierenden Belüftungssystem ausgerüstet, das es ermöglicht, heiße Luft in die zweite Kammer einzubringen. Um den Trocknungsvorgang noch weiter zu verbessern, kann man vorsehen, daß die zweite Kammer einen relativ zur Schablone verfahrbaren Düsenstock aufweist, mit dem Luft gegen die Schablone geblasen werden kann. Eine noch bessere Trocknung
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wird erreicht, wenn die erste Kammer einen relativ zur Schablone verfahrbaren Düsenstock aufweist, wobei dieser Düsenstock ein Luftansaugstock ist, der einen Trocknungsvorgang der Schablone einleitet.
Um das Auftreten von Streifen auf der Schablone beim Durchgang durch die neuerungsgemäße Vorrichtung zu vermeiden, sind in vorteilhafter Weise Einrichtungen vorgesehen, um die Schablone in Schwingungen zu versetzen. Auf diese Weise erhält man während der Verfahrensschritte des Spülens und des Trocknens eine bessere Verteilung des Flusses auf der Schablone, was dazu führt, daß das Auftreten von Streifen vermieden wird, die den Rändern der Versprühzonen zweier benachbarter Düsen entsprechen würden.
In der neuerungsgemäßen Vorrichtung wird bevorzugt eine Zusammensetzung verwendet, die enthält:
eine wässrige Lösung enthaltend zwischen 0,05 und 5 Gew.-% Natriummetaperjodat und zwischen 0,05 und 0,75 Gew.-% Schwefelsäure, und
eine Lösung von zwischen 0,5 und 90 Gew.-% einer Mischung von Dialkylestern und zwischen 0,5 und 50 Gew.-% eines nicht-ionischen Tensids.
Die in der vorliegenden Beschreibung und den Schutzansprüchen erwähnten Prozentzahlen sind als Gewicht der Bestandteile im Verhältnis zum Gewicht der Lösung angegeben, wenn man eine Lösung wie oben angegeben definiert, oder im Verhältnis zum Endgewicht der Zusammensetzung, wenn man die Zusammensetzung so
definiert, wie dies in der weiteren Folge der Beschreibung geschehen wird.
Folglich werden die Verhältnisse der verschiedenen Bestandteile einer neuerungsgemäßen Zusammensetzung zueinander so definiert, daß eine an die jeweils zu entfernende Farbe angepaßte Verbindung erhalten wird.
In vorteilhafter Weise enthält eine Zusammensetzung der oben definierten Art darüber hinaus zwischen 1 und 15 Gew.-% Perjodsäure.
Eine besondere neuerungsgemäße Zusammensetzung enthält:
zwischen 0,05 und 5 Gew.-% Natriummetaperjodat,
zwischen 0,05 und 0,75 Gew.-% Schwefelsäure,
zwischen 1 und 15 Gew.-% Perjodsäure,
zwischen 0,5 und 90 Gew.-% eine Gemenges von Dialkylestern,
zwischen 0,5 und 50 Gew.-% eines nicht-ionischen Tensids.
Eine neuerungsgemäße Zusammensetzung entspricht ferner den folgenden Merkmalen, jeweils in Alleinstellung oder in Kombination miteinander.
Das Gemenge von Dialkylestern enthält oder besteht aus einem gemenge von Glutarat, Succinat und Dialkyladipat; vorzugsweise handelt es sich um ein Gemenge aus Glutarat, Succinat und Dialkyladipat, bei dem die Verhältnisse der Bestandteile vorzugsweise 61 - 67% Glutarat, 20 - 26% Succinat und 13 - 19% Adipat betragen.
Das nicht-ionische Tensid ist ein Alkylphenolethoxid (Alkylphenolethoxylat), vorzugsweise Nonylphenolethoxid (Nonylphenolethoxylat).
Eine besonders geeignete Zusammensetzung enthält:
eine wässrige Lösung von zwischen 0,1 und 0,5 Gew.-% Natriummetaperjodat und zwischen 0,1 und 0,5 Gew.-% Schwefelsäure,
eine wässrige Lösung von zwischen 1 und 20 Gew.-% eines Gemenges von Dialkylestern und zwischen 1 und 22 Gew.-% eines nicht-ionischen Tensids.
In der neuerungsgemäßen Vorrichtung wird die Siebdruckschablone einer der vorstehend definierten Zusammensetzungen ausgesetzt.
Zu diesem Zweck werden vor dem Schritt des Aussetzens die beiden wäßrigen Lösungen der Zusammensetzung miteinander vermengt.
In bevorzugter Weise wird die Schablone der Zusammensetzung durch Versprühen oder Verdampfen ausgesetzt.
Nach Ablauf der Zeitdauer für dieses Aussetzen, die zwischen einer und fünf Minuten variieren kann, wird die Schablone mit Wasser abgespült, vorzugsweise unter hohem Druck.
Die Durchführung des beschriebenen Verfahrens erfordert keine großen Anlagen; eine einzige Kammer genügt, um die Schablone
der Reinigungszusammensetzung auszusetzen, sie abzuspülen und zu trocknen.
In der neuerungsgemäßen Vorrichtung wird vorzugsweise ein Kit zum Reinigen und Entschichten einer benutzten Siebdruckschablone verwendet, wobei der Kit ein erstes Gefäß umfaßt, das eine Lösung, ggf. eine wässrige Lösung aus Alkylphenolethoxid (Alkylphenolethoxylat) und aus Dialkylestern enthält, sowie ein zweites Gefäß, das eine wässrige Lösung aus Natriummetaperjodat und Schwefelsäure enthält.
Die Neuerung wird anhand der folgenden Beschreibung verständlich, die ein bevorzugtes Beispiel einer neuerungsgemäßen Zusammensetzung beschreibt, sowie anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung, die als nicht einschränkend zu verstehendes Beispiel eine bevorzugte Ausführungsform einer neuerungsgemäßen Vorrichtung zeigt. In der Zeichnung ist:
Figur 1 eine teilweise aufgebrochene, perspektivische Ansicht der neuerungsgemäßen Vorrichtung; und
Figur 2 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie II-II in Figur 1.
Eine Vorrichtung zur Anwendung der neuerungsgemäßen Zusammensetzung wird nachstehend unter Hinweis auf die oben genannten Figuren beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine Reinigungsvorrichtung, mit der es möglich ist, Schablonen 2, die beim Siebdruck verwendet werden, von Farbe zu befreien, zu entschichten und darauf befindliche Phan-
tombilder zu entfernen. Die Vorrichtung umfaßt eine erste Kammer 4, sowie eine zweite Kammer 6. Beide Kammern sind kastenförmig ausgebildet. Die Abmessungen der Vorrichtung sind an die Abmessungen der zu reinigenden Schablonen angepaßt.
Mittels eines Förderers wird eine Schablone 2 in die erste Kammer 4 eingeführt und dann in die zweite Kammer 6 überführt. Der Förderer enthält eine motorisch angetriebene Förderkette 8 sowie eine obere Führung 10. Die Schablone 2 wird auf die Kette 8 gesetzt und mit Hilfe der oberen Führung 10 in einer vertikalen Lage gehalten. Eine in einer Außenwand der ersten Kammer 4 vorgesehene Öffnung 12 ermöglicht es, die Schablone 2 auf den Förderer zu setzen.
Der ersten Kammer 4 ist ein Speicher 14 zugeordnet, der zur Aufnahme einer Reinigungslösung vorgesehen ist, sowie eine Pumpe 16 zum Pumpen des im Speicher 14 befindlichen Mittels, eine Hochdruckpumpe 18 zum Pumpen von Wasser, ein Entleerungsbecken 20, ein Doppel-Düsenstock 22 sowie ein Kettensystem 24 zum Verfahren des Doppel-Düsenstocks 22.
Der Speicher 14 ist zur Aufnahme einer neuerungsgemäßen Zusammensetzung vorgesehen. Die Pumpe 16 dient zum Pumpen der im Speicher 14 enthaltenen Zusammensetzung zum Doppel-Düsenstock 22. Der Doppel-Düsenstock 22 ist horizontal angeordnet. Er wird durch zwei horizontale und parallel zueinander angeordnete Düsenstöcke 26, 32 gebildet, die aneinander befestigt sind. Ein erster Düsenstock 26 ist dabei mit der Pumpe 16 über eine flexible Rohrleitung 28 verbunden. Dieser erste Düsenstock 26 ist mit kleinen Düsen 30 versehen, die zum Versprühen des im Spei-
eher 14 enthaltenen Mittels dienen. Der zum Versprühen eingestellte Druck beträgt z.B. zwischen 2 und 4 bar.
Der zweite Düsenstock 32 des Doppel-Düsenstocks 22 ist mit der Hochdruckpumpe 18 über eine flexible Rohrleitung 34 verbunden. Der zweite Düsenstock 32 ist mit größeren Düsen 36 versehen, mit der das Wasser unter einem hohen Druck von ungefähr 120 bar versprüht werden kann. Der Doppel-Düsenstock 22 ist horizontal angeordnet. Das Kettensystem 24 ermöglicht ein motorisiertes Verfahren des Doppel-Düsenstocks 22 von unten nach oben und dann von oben nach unten. Der Doppel-Düsenstock 22 ist in der Nähe seiner beiden Ränder mit einer Kette verbunden, die ihrerseits um zwei Rollen läuft, von denen eine mittels eines Motors angetrieben wird. Dieses System ist dem Fachmann bekannt und braucht daher im Rahmen der vorliegenden Beschreibung nicht näher erläutert zu werden. Es kann jedoch auch jedes andere System eingesetzt werden, das ein Verfahren des Doppel-Düsenstocks gestattet.
Auf der anderen Seite der Schablone 2 befindet sich ein einfacher Düsenstock 38, mit dem durch Ansaugen getrocknet werden kann. Dieser Düsenstock 38 erstreckt sich ebenfalls horizontal und kann von unten nach oben sowie anschließend von oben nach unten mittels zweier Kettensysteme 24 von gleicher Bauart, wie oben beschrieben, verfahren werden.
Unter der Schablone 2 und der endlosen Kette 8 befindet sich das Auffangbecken 20. Dieses Becken 20 dient zur Aufnahme des Mittels und des Wassers, die unter Schwerkrafteinfluß nach unten tropfen, nachdem sie von einem der Düsenstöcke 26, 32 des Doppel-Düsenstocks 22 versprüht worden sind. Das Auffangbecken
20 ist über ein Filtersystem mit der Kanalisation verbunden. Wenn man die oben angegebene Zusammensetzung verwendet, kann man das Becken 20 unmittelbar mit der Kanalisation verbinden, weil die Zusammensetzung biologisch abbaubar ist. Jedenfalls kann man aber auch aus Gründen der Wasserersparnis das Auffangbecken 20 mit einem Filtersystem in Verbindung bringen, um das Wasser zurückzugewinnen. Folglich kann die Hochdruckpumpe 18 entweder unmittelbar aus einem Versorgungsnetz mit Wasser versorgt werden, oder die Versorgung kann über das wieder aufbereitete Wasser erfolgen. Das Filtersystem ist in der Zeichnung nicht dargestellt, kann aber selbstverständlich in die Vorrichtung integriert werden.
Falls gewünscht, kann die zweite Kammer 6 von einer Bauart sein, die sehr ähnlich derjenigen der ersten Kammer 4 ist. Man findet daher auch in der zweiten Kammer 6 einen Speicher 40, eine mit diesem Speicher verbundene Pumpe 42, eine Hochdruckpumpe 44 zum Pumpen von Wasser sowie ein nicht dargestelltes Auffangbecken. Man findet gleichermaßen auf der einen Seite der Förderkette 8, die auch durch die zweite Kammer 6 läuft, einen Doppel-Düsenstock, der auf zwei Kettensystemen von gleicher Bauart wie die Kettensysteme 24 befestigt ist. Auf der anderen Seite der Förderkette 8 findet man gleichermaßen einen einfachen Düsenstock, der auf zwei Kettensystemen befestigt ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind dieser Doppel-Düsenstock und der einfache Düsenstock in der Zeichnung nicht dargestellt.
Der Speicher 4 0 enthält ein Mittel, das dem Fachmann bekannt ist und das es ermöglicht, Phantombilder (Farbschatten) zu entfernen, die sich auf einer Siebdruckschablone befinden. Dieses
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Mittel ist ein chloriertes Gel. Mit Hilfe der Pumpe kann man über eine nicht dargestellte flexible Rohrleitung das in dem Speicher 4 0 enthaltene Mittel einem Düsenstock des entsprechenden Doppel-Düsenstocks zuführen. Das zum Entfernen des Phantombildes vorgesehe Mittel wird dann in den Düsen bei einem Druck von ungefähr 2 bar versprüht. Die Hochdruckpumpe 44 ist mit dem anderen Düsenstock des Doppel-Düsenstocks der zweiten Kammer 6 über eine weitere flexible Rohrleitung verbunden. Dieser Düsenstock enthält gleichfalls Düsen, die dazu vorgesehen sind, um das Wasser mit einem Druck von ungefähr 120 bar zu versprühen.
Der einzelne Düsenstock ist seinerseits im Gegensatz zum einzelnen Düsenstock der ersten Kammer 4 mit Düsen versehen, aus denen heiße Luft geblasen wird. Mit Hilfe eines Gebläses und eines Heizwiderstandes, die beide in der Zeichnung nicht dargestellt sind, ist es möglich, Luft von ungefähr 30° dem Düsenstock zuzuführen, von wo aus sie in Richtung auf die Schablone 2 geblasen wird.
Das Auffangbecken nimmt die Mittel auf, die unter Schwerkrafteinfluß von der Schablone 2 abtropfen. Zusätzlich zu dem Düsenstock, der warme Luft verströmt, kann man im Bereich der zweiten Kammer 6 ein System 4 6 zur pulsierten Beaufschlagung mit Luft vorsehen.
Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist daher wie folgt:
Die Schablone 2 wird automatisch von der Förderkette 8 und mit Hilfe der oberen Führung 10 in den Innenraum der ersten Kammer 4 mitgenommen. Der Doppel-Düsenstock 22 befindet sich dabei in seiner unteren Stellung. Sobald sich die Schablone 2 an Ort und
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Stelle befindet, wird der Düsenstock 2 6 mit Hilfe der Pumpe 16 mit der neuerungsgemäßen Zusammensetzung beaufschlagt. Der Doppel-Düsenstock 22 beginnt dann seine Verfahrbewegung nach oben. Sobald er oberhalb der Schablone 2 angekommen ist, wird er nach unten verfahren, wobei ständig die Zusammensetzung versprüht wird. Der Überschuß dieses Mittels, vermengt mit der Farbe und dem Abdeckmittel, tropft dann nach unten in das Auffangbecken 20. Nachdem man das Mittel einige Sekunden oder einige zehn Sekunden auf der Schablone 2 hat einwirken lassen, wird der zweite Düsenstock 32 des Doppel-Düsenstocks 22 mittels der Hochdruckpumpe 18 mit Wasser beaufschlagt. Der Doppel-Düsenstock 22 verfährt dann erneut nach oben, bis er oberhalb der Schablone 2 ankommt, woraufhin er nach unten verfahren wird, bis er sich wieder in seiner Ausgangsposition befindet. Auf diese Weise spült man die Schablone 2 vollständig ab. Das Spülwasser, das mit der Zusammensetzung, den Farben und dem Abdeckmittel vermengt ist, befindet sich nun im Auffangbecken 20.
Mittels des Saug-Düsenstocks 38 wird nun die Schablone 2 vorgetrocknet. Der Düsenstock 38 wird ebenfalls aus seiner Ausgangsposition unterhalb der Schablone 2 nach oben verfahren, bis er sich oberhalb der Schablone 2 befindet, um dann wieder in seine Ausgangsposition zurückgefahren zu werden. Auf diese Weise entzieht man der Schablone 2 den Überschuß an Wasser. Vorzugsweise oszilliert die Schablone 2 in horizontaler Richtung von links nach rechts, um die Ausbildung von vertikalen Streifen zu verhindern. Diese Oszillationsbewegung wird durch eine nicht dargestellte Nockenanordnung bewirkt. Die Oszillationsamplitude beträgt bspw. einige Zentimeter.
Sobald der Saug-Düsenstock 38 in seine Ausgangsposition zurückgekehrt ist, wird die Schablone 2 in die zweite Kammer 6 gefahren. Mit Hilfe der Düsen eines der Düsenstöcke des Doppel-Düsenstocks dieser Kammer 6 wird nun das Mittel zum Entfernen der Phantombilder versprüht. Das Mittel wird mit Hilfe der Pumpe 42 dem Düsenstock zugeführt. Dieser wird von unten nach oben und dann von oben nach unten verfahren, damit das Mittel über die gesamte Oberfläche der Schablone 2 versprüht wird. Dann wird das pulsierende Belüftungssystem 46 eingeschaltet. Es fördert die Luft in den Innenraum der Kammer 6, um auf diese Weise zu versuchen, diese bei einer Temperatur von etwa 30° zu halten. Eine nicht dargestellte Entfeuchtungseinrichtung kann dem pulsierenden Belüftungssystem 46 zugeordnet werden, damit trokkene Luft in die zweite Kammer 6 geschickt wird. Währenddessen wird der einfache Düsenstock, der warme Luft abgibt, von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten verfahren, damit warme Luft auf die gesamte Schablone 2 geblasen wird und das Mittel zum Entfernen eines eventuellen Phantombildes gut getrocknet wird. Dabei können mehrere Durchgänge des Blas-Düsenstocks von unten nach oben und dann von oben nach unten vorgesehen werden. Das Mittel zum Entfernen von Phantombildern wirkt im trockenen Zustand. In dem Augenblick, in dem dieses Mittel gut getrocknet ist und eingewirkt hat, wird der Doppel-Düsenstock der zweiten Kammer 6 mit Hilfe der Hochdruckpumpe 44 mit unter Druck stehendem Wasser versorgt. Der Düsenstock wird dann von unten nach oben und anschließend von oben nach unten verfahren, so daß er bei jedem Durchgang das Wasser auf der gesamten Oberfläche der Schablone 2 versprüht. Das versprühte Wasser und das Mittel zum Entfernen der Phantombilder tropfen dann in das Auffangbecken der zweiten Kammer 6.
Um zu vermeiden, daß sich vertikale Streifen auf der Schablone 2 ausbilden, kann man auch in der zweiten Kammer vorsehen, daß die Schablone 2 in einer horizontalen Richtung oszilliert. Auch hier ist eine Oszillationsbewegung mit einer Amplitude von einigen Zentimetern ausreichend.
Sobald die Schablone 2 abgespült ist, wird sie automatisch aus der zweiten Kammer 6 und der vorstehend beschriebenen Vorrichtung herausgefahren. Sie kann dann entweder von Hand in Empfang genommen werden oder man kann sich gleichermaßen eine automatische Platte zur Aufnahme von Schablonen 2 am Ausgang der zweiten Kammer 6 vorstellen. In entsprechender Weise kann man auch eine automatische Beladestation für die Schablonen 2 am Eingang der ersten Kammer 4 vorsehen.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erhält man eine wässrige Zusammensetzung zum Reinigen von beim Siebdruck verwendeten Schablonen wie folgt:
man nimmt zunächst 20 Gew.-% Alkylphenolethoxid (Alkylphenolethoxylat),
man fügt 13% eines Gemenges von im Handel erhältlichen Dimethylestern hinzu,
man löst das Ganze in 66,4% Wasser,
man fügt 0,25% Schwefelsäure hinzu, und
man gibt 0,25 Gew.-% Natriummetaperjodat hinzu.
Die so erhaltene Zusammensetzung ermöglicht es, eine Siebdruckschablone zu reinigen, indem gleichzeitig die auf der Schablone enthaltenen Farben und die Abdeckmittel entfernt werden.
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Im allgemeinen ist es nach der Anwendung der vorstehend beschriebenen Reinigungszusammensetzung nicht mehr erforderlich, ein Mittel zum Entfernen eines Phantombildes zu verwenden. Es versteht sich, daß je nach Farbe und je nachdem, welche Emulsionen verwendet wurden, die oben angegebenen Mischungsverhältnisse variieren können.
Die auf diese Weise hergestellte Zusammensetzung in nicht entflammbar. Ihr pH-Wert ist leicht sauer (er liegt zwischen 5,5 und 6). Sie ist nicht schädlich und entspricht den europäischen Normen hinsichtlich biologischer Abbaubarkeit, die einen Mindestwert von 90% an biologischer Abbaubarkeit verlangen.
Die oben beschriebene Reinigungszusammensetzung kann nach ihrem Gebrauch in einfacher Weise gefiltert werden. Nach dem Filtern kann man das Wasser wiedergewinnen und zum Abspülen unter hohem Druck verwenden.
Es versteht sich, daß die Neuerung nicht auf die vorstehend beschriebene Ausführungsform beschränkt ist, die nur beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen ist. Die Neuerung umfaßt im Gegenteil auch alle Ausführungsformen, die sich im Rahmen der unten angegebenen Schutzansprüche bewegen.
So kann man z.B. anstelle eines einzigen Speichers für die Zusammensetzung im Bereich der ersten Kammer auch zwei voneinander getrennte Speicher vorsehen, von denen der eine eine wässrige Lösung mit zwischen 0,05 und 5 Gew.-% Natriummetaperjodat und zwischen 0,05 und 0,75 Gew.-% Schwefelsäure enthält und der andere eine wässrige Lösung aus zwischen 0,5 und 90 Gew.-% eines Gemenges von Dialkylesthern und zwischen 0,5 und 50 Gew.-%
eines nicht-ionischen Tensids. Ein und derselbe Düsenstock könnte gleichzeitig diese beiden Mittel versprühen.
Die Tatsache, daß die Düsenstöcke sich von unten nach oben oder von oben nach unten bewegen, ist eine bevorzugte Ausführungsform. Ein vertikaler Düsenstock, der sich in horizontaler Richtung bewegt, könnte ebenfalls vorgesehen werden.
Die Tatsache, daß ein Doppel-Düsenstock vorgesehen ist (für die Zusammensetzung und das Wasser) ist als Option zu verstehen. Selbstverständlich kann man auch zwei getrennte Düsenstöcke verwenden.
Die Reinigung einer Schablone nach dem neuerungsgemäßen Verfahren führt nicht unbedingt zur Ausbildung eines Phantombildes. In der Mehrheit der Fälle ist es daher nicht notwendig, überhaupt eine zweite Kammer vorzusehen.
Der Saug-Düsenstock und der Blas-Düsenstock sind ebenfalls als Option zu verstehen. Dies gilt in gleichem Maße für die Vorrichtungen, die zum Oszillieren der Düsenstöcke vorgesehen sind, die ebenfalls als Option verstanden werden sollen.
Im Rahmen der vorliegenden Neuerung kann darüber hinaus jedwedes andere Fördersystem, Beladesystem oder Entladesystem für die Schablonen vorgesehen werden.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Reinigen einer mit Farbe und mit Abdeckmittel versehenen Siebdruckschablone (2), mit einer ersten Kammer (4), in der sich ein erster Düsenstock (26) zum Versprühen einer Reinigungszusammensetzung auf die Schablone (2), ein zweiter Düsenstock (32) zum Versprühen von Wasser auf die Schablone (2) sowie ein Auffangbecken (20) befinden, mit einem Speicher (14) für die Reinigungszusammensetzung und mit einem Förderer (8, 10) zum Fördern der Schablone (2) durch die Kammer (4) hindurch, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (4) die einzige Kammer der Vorrichtung zum Entfernen der Farbe und des Abdeckmittels ist, und daß die Reinigungszusammensetzung sowohl die Farbe wie auch das Abdeckmittel in einem einzigen Arbeitsschritt gleichzeitig von der Siebdruckschablone entfernt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (14) und das Auffangbecken (20) voneinander getrennt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste (26) und der zweite (32) Düsenstock aneinander befestigt sind, derart, daß sie eine Einheit (22) bilden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit (22) so angeordnet ist, daß die zu reinigende Schablone (2) sich zwischen den beiden Düsenstöcken (26, 32) befindet und auf beiden Seiten besprüht werden kann.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenstöcke (26, 32) horizontal angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie motorisch drehbare Bürsten enthält, deren Achse im wesentlichen unter einem rechten Winkel zur Ebene der Schablone verläuft.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenstöcke (22) relativ zu einer zu reinigenden Schablone (2) beweglich sind, die während des Versprühens der Reinigungszusammensetzung und des Wassers raumfest bleibt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (14) zwei Dosiervorrichtungen enthält, von denen die eine eine vorbestimmte Menge einer Lösung von Natriummetaperjodat und Schwefelsäure aufnimmt, und die andere eine vorbestimmte Menge einer Lösung eines Gemenges von Dialkylestern und eines nichtionischen Tensids aufnimmt, und daß die Dosiervorrichtungen mit einer Wasseversorgung verbunden sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine zweite Kammer (6) aufweist, die mit einer relativ zur Schablone (2) verfahrbaren Einrichtung zum Versprühen des Mittels zum Entfernen von Phantombildern versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die verfahrbare Einrichtung zum Versprühen einen Doppel- Düsenstock aufweist, bei dem der eine Düsenblock zum Versprühen und der andere Düsenstock zum Versprühen von Wasser unter hohem Druck dient.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kammer (6) mit einem pulsierenden Belüftungssystem (46) versehen ist, mit dem warme Luft in die zweite Kammer einbringbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kammer (6) einen relativ zur Schablone verfahrbare Düsenstock aufweist, mit dem warme Luft gegen die Schablone geblasen werden kann.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (4) einen relativ zur Schablone (2) verfahrbaren Düsenstock (38) aufweist, der als Saugdüsenstock zum Einleiten einer Trocknung der Schablone ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum Oszillieren der Schablone vorgesehen ist.
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