DE20021352U1 - Schließzylinder - Google Patents
SchließzylinderInfo
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-
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Description
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Die Neuerung betrifft einen Schließzylinder mit einem in einem Gehäuse bewegbaren Kern, mit einem mit dem Kern koppelbaren Schließbart, mit einem zur Einführung eines Schlüssels vorgesehenen, in dem Kern angeordneten Schließkanal und mit zumindest einer Zuhaltung zur Blokkierung der Bewegung des Kerns in einem dem Schließbart nahen Bereich, wobei der Schließzylinder eine zu seiner Unterteilung in den dem Schließbart nahen hinteren Bereich und in einen der Stirnseite des Gehäuses nahen vorderen Bereich vorgesehene und seine mechanische Festigkeit verringernde Ausnehmung hat.
Ein solcher Schließzylinder ist beispielsweise aus der DE 85 2 6 663 Ul bekannt. Die zur Verringerung der mechanischen Festigkeit vorgesehene Ausnehmung ist als umlaufende Nut ausgebildet und dient als Sollbruchstelle, so dass bei einem Ansetzen eines Aufbruchswerkzeuges der nahe an der Stirnseite des Gehäuses befindliche, vordere Bereich abbricht und der dem Schließbart nahe hintere Bereich des Kerns über die Zuhaltung formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden ist. Eine Zerstörung des Schließzylinders in seinem, meist eine sehr geringe Festigkeit aufweisenden Bereich einer Stulpschraubenbohrung wird hierdurch verhindert. Die Ausnehmung ist in einem mittleren Bereich des Gehäuses angeordnet, so dass bei in einer Reihe von angeordneten Zuhaltungen die der Stirnseite des Gehäuses nahen Zuhaltungen bei dem Aufbruchsversuch herausgerissen werden.
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Nachteilig bei dem bekannten Schließzylinder ist, dass nach dem Abbrechen des der Stirnseite des Gehäuses nahen Bereichs die verbleibende Zuhaltung leicht zugänglich ist und anschließend, beispielsweise mittels eines Drahtes, bewegt werden kann. Weiterhin verbleibt bei dem eine Reihe von Zuhaltungen aufweisenden Schließzylinder nach dem sehr einfachen Abbrechen des vorderen Bereichs nur eine geringe Anzahl von Zuhaltungen. Der Schließzylinder kann anschließend einfach entriegelt werden.
Der Neuerung liegt das Problem zugrunde, einen Schließzylinder der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass er einem Aufbruchsversuch einen besonders hohen Widerstand entgegensetzt.
Dieses Problem wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass in dem hinteren Bereich eine Sicherungszuhaltung angeordnet ist, dass die Sicherungszuhaltung in Richtung der die Bewegung des Kerns blockierenden Stellung vorgespannt und von einem Halteelement in der die Bewegung des Kerns freigebenden Stellung gehalten ist und dass das Halteelement von dem vorderen Bereich in seiner vorgesehenen Lage gehalten ist.
Durch diese Gestaltung wird das Halteelement nach einem Abbrechen des vorderen Bereichs des neuerungsgemäßen Schließzylinders aus seiner Lage herausbewegt. Anschließend gelangt die Sicherungszuhaltung in die die Bewegung des Kern blockierende Stellung. Dies führt zu einer Erhöhung des Widerstandes des neuerungsgemäßen Schließzylinders gegen einen Aufbruchsversuch. Da die Sicherungszuhaltung beim Entriegeln des neuerungsgemäßen Schließzylinders mit dem Schlüssel nicht bewegt wird, kann sie
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nahezu beliebig aufgebaut und aus einem beliebigen Material gefertigt sein.
Eine Bewegung der Sicherungszuhaltung von Hand nach dem Abbrechen des vorderen Bereichs des neuerungsgemäßen Schließzylinders lässt sich einfach vermeiden, wenn die Sicherungszuhaltung einen in der neben dem Schließkanal oder bis nahe an den Schließkanal heranreichenden Bohrung geführten Stift aufweist. Durch diese Gestaltung befindet sich die Sicherungszuhaltung an einer unzugänglichen Stelle im neuerungsgemäßen Schließzylinder. Dies trägt damit zur weiteren Erhöhung des Widerstandes des neuerungsgemäßen Schließzylinders gegen einen Aufbruchsversuch bei. Die neben dem Schließkanal angeordnete Sicherungszuhaltung erfordert zudem einen besonders geringen Bauraum.
Der neuerungsgemäße Schließzylinder gestaltet sich konstruktiv besonders einfach, wenn das Halteelement als Bolzen ausgebildet ist.
Die Sicherungszuhaltung hat gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Neuerung einen besonders geringen Platzbedarf, wenn die Halterung der Sicherungszuhaltung im Bereich einer mittigen Einschnürung des Stiftes erfolgt.
Die Fertigung des Gehäuses gestaltet sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Neuerung besonders einfach, wenn das Halteelement in einer von einer Außenseite des Gehäuses bis zu der Sicherungszuhaltung geführten Bohrung angeordnet ist.
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Die Bohrung für das Halteelement könnte von der Stirnseite des Gehäuses bis zu der Sicherungszuhaltung geführt sein. Dies trägt zu einer besonders einfachen Fertigung des neuerungsgemäßen Schließzylinders bei. Im montierten Zustand des neuerungsgemäßen Schließzylinders ist das Halteelement für Manipulationen unzugänglich, wenn die Bohrung des Halteelementes zu einer Seitenfläche des Gehäuses geführt ist.
Eine Entriegelung des neuerungsgemäßen Schießzylinders lässt sich bei einem Ansetzen eines Zugwerkzeuges am Kern verhindern, wenn der Kern eine Ausnehmung zur Verringerung seiner Festigkeit hat. Bei entsprechenden Gestaltungen des Gehäuses und des Kerns kann zudem beim Ansetzen des Zugwerkzeuges der vordere Bereich des Gehäuses von seinem hinteren Bereich getrennt werden, so dass die Sicherungszuhaltung in die den Kern blockierende Stellung bewegt wird.
Der neuerungsgemäße Schließzylinder lässt sich besonders einfach fertigen, wenn mehrere Ausnehmungen in dem Gehäuse und/oder dem Kern zwischen Stegen angeordnet sind. Die Stege bilden damit die Begrenzungen der Ausnehmungen. Vorzugsweise haben die Ausnehmungen einen halbrunden Rand, so dass sie einfach mittels eines Scheibenfräsers erzeugt werden können.
Die Neuerung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips sind zwei davon in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
Fig.l einen Längsschnitt durch eine Hälfte eines neuerungsgemäßen Schließzylinders,
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Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Fig.l entlang der Linie II - II,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Fig.l entlang der Linie III III,
Fig.4 eine Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Fig.l entlang der Linie IV - IV,
Fig. 5 den Schließzylinder aus Figur 4 in blockierender Stellung befindlicher Sicherungszuhaltung,
Fig.6 einen Längsschnitt durch eine Hälfte einer weiteren Ausführungsform des neuerungsgemäßen Schließzylinders,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Figur 6 entlang der Linie VII VIl,
Fig.8 eine Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Figur 7 entlang der Linie VIII VIII,
Figur 1 zeigt schematisch eine Hälfte eines Schließzylinders mit einem in einem Gehäuse 1 drehbaren Kern 2. Der Kern 2 hat einen Schließkanal 3 zur Einführung eines nicht dargestellten Schlüssels und ist mit einem Schließbart 4 verbunden. Die Bewegung des Kerns 2 lässt sich mittels als Stiftzuhaltungen ausgebildeten Zuhaltungen 5 blockieren oder bei der Einführung eines passenden
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Schlüssels in den Schließkanal 3 freigeben. Nahe des Schließbartes 4 weist der Schließzylinder eine Sicherungszuhaltung 6 auf. Die Sicherungszuhaltung 6 hat einen in einer bis kurz vor dem Schließkanal 3 geführten Bohrung 7 angeordneten Stift 8. Der Stift 8 ist in der eingezeichneten Stellung vollständig innerhalb des Gehäuses
I gehalten und wird von einer Feder 9 in Richtung Kern 2 vorgespannt.
Wie Figur 2 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie
II - II durch den Schließzylinder aus Figur 1 zeigt, haben das Gehäuse 1 und der Kern 2 mehrere Ausnehmungen 10, 11. Diese Ausnehmungen 10, 11 haben einen kreisbogenförmigen Rand und sind mittels eines dünnen Scheibenfräsers in das Gehäuse 1 und den Kern 2 eingearbeitet. Damit werden zwischen den Ausnehmungen 10, 11 Stege 12 gebildet, die eine vorgesehene Stabilität des Gehäuses 1 und des Kerns 2 sicherstellen.
Diese Ausnehmungen 10, 11 unterteilen das Gehäuse 1 und den Kern 2 in einen vorderen, der Stirnseite des Schließzylinders nahen Bereich 13 und einen hinteren, dem Schließbart 4 nahen Bereich 14. In dem am Schließbart 4 angrenzenden Bereich des Schließzylinders sind die Sicherungszuhaltung 6 und eine der als Stiftzuhaltungen ausgebildeten Zuhaltungen 5 angeordnet.
Figur 3 zeigt den Schließzylinder aus Figur 1 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie III - III. Hierbei ist zu erkennen, dass in dem Gehäuse 1 ein als Bolzen ausgebildetes Halteelement 15 angeordnet ist. Das Halteelement 15 ist in dem vorderen Bereich 13 des Gehäuses 1 befestigt und in dem hinteren Bereich 14 in einer Bohrung 16 verschieblich geführt. Das Halteelement 15 ragt in den
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Bereich der Sicherungszuhaltung 6 hinein und haltert den Stift 8 in einer in Figur 1 dargestellten Einschnürung 17. Zur Verdeutlichung ist in Figur 4 die Sicherungszuhaltung 6 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie IV- IV aus Figur 1 dargestellt.
Bei einem Ansetzen einer Zange an dem Gehäuse 1 oder eines Zugwerkzeugs in dem Kern 2 lässt sich der vordere Bereich 13 des Schließzylinders von dem hinteren Bereich 14 trennen. Dabei wird das Halteelement 15 aus der Einschnürung 17 des Stiftes 8 der Sicherungszuhaltung 6 herausgezogen und damit die Bewegung des Stiftes 8 freigegeben. Der Stift 8 bewegt sich anschließend in den Kern 2 und blockiert dessen Bewegung gegenüber dem Gehäuse 1. Diese Stellung ist in Figur 5 dargestellt.
Figur 6 zeigt eine Hälfte einer weitere Ausführungsform des Schließzylinders im Längsschnitt. Figur 7 zeigt den Schließzylinder in einer Schnittdarstellung entlang der Linie VII - VII im Bereich einer Sicherungszuhaltung 18. Die Sicherungszuhaltung 18 hat einen in Richtung eines gegenüber einem Gehäuse 19 drehbaren Kerns 2 0 vorgespannten Stift 21. Der Stift 21 ist in der eingezeichneten Lage von einem Halteelement 22 im Bereich einer Einschnürung 23 gehalten. Wie bei dem Schließzylinder aus Figur 1 wird das Gehäuse 19 und der Kern 20 von einer Ausnehmung 24 in einen vorderen, der Stirnseite nahen Bereich 2 5 und einen hinteren, dem Schließart 4 nahen Bereich 2 6 unterteilt.
Figur 8 zeigt in einer Schnittdarstellung durch den Schließzylinder aus Figur 7, dass die Sicherungszuhaltung 18 neben einer Reihe von als Stiftzuhaltungen ausgebildeten Zuhaltungen 27 angeordnet ist. Das Halteelement 22
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ist in einer von der Stirnseite des Gehäuses 1 bis zu der Sicherungszuhaltung 18 geführten Bohrung 28 angeordnet. Der Stift 21 ist in dem vorderen Bereich 26 des Gehäuses 19 befestigt. Die Sicherungszuhaltung 18 ist zusammen mit zwei der als Stiftzuhaltungen ausgebildeten Zuhaltungen 27 in dem hinteren, nahe dem Schließbart 4 angeordneten Bereich 2 6 des Gehäuses 19 angeordnet.
Claims (8)
1. Schließzylinder mit einem in einem Gehäuse bewegbaren Kern, mit einem mit dem Kern koppelbaren Schließbart, mit einem zur Einführung eines Schlüssels vorgesehenen, in dem Kern angeordneten Schließkanal und mit zumindest einer Zuhaltung zur Blockierung der Bewegung des Kerns in einem dem Schließbart nahen Bereich, wobei der Schließzylinder eine zu seiner Unterteilung in den dem Schließbart nahen hinteren Bereich und in einen der Stirnseite des Gehäuses nahen vorderen Bereich vorgesehene und seine mechanische Festigkeit verringernde Ausnehmung hat, dadurch gekennzeichnet, dass in dem hinteren Bereich (14, 26) eine Sicherungszuhaltung (6, 18) angeordnet ist, dass die Sicherungszuhaltung (6, 18) in Richtung der die Bewegung des Kerns (2, 20) blockierenden Stellung vorgespannt und von einem Halteelement (15, 22) in der die Bewegung des Kerns (2, 20) freigebenden Stellung gehalten ist und dass das Halteelement (15, 22) von dem vorderen Bereich (13, 25) in seiner vorgesehenen Lage gehalten ist.
2. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungszuhaltung (6, 18) einen in der neben dem Schließkanal (3) oder bis nahe an den Schließkanal (3) heranreichenden Bohrung (7) geführten Stift (8, 21) aufweist.
3. Schließzylinder nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (15, 22) als Bolzen ausgebildet ist.
4. Schließzylinder nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung der Sicherungszuhaltung (6, 18) im Bereich einer mittigen Einschnürung (17, 23) des Stiftes (8, 21) erfolgt.
5. Schließzylinder nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (15, 22) in einer von einer Außenseite des Gehäuses (1, 19) bis zu der Sicherungszuhaltung (6, 18) geführten Bohrung (16, 28) angeordnet ist.
6. Schließzylinder nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (16) des Halteelementes (15) zu einer Seitenfläche des Gehäuses (1) geführt ist.
7. Schließzylinder nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (2) eine Ausnehmung (10) zur Verringerung seiner Festigkeit hat.
8. Schließzylinder nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ausnehmungen (10, 11, 24) in dem Gehäuse (1, 19) und/oder dem Kern (2, 20) zwischen Stegen (12) angeordnet sind.
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