DE20021281U1 - Kartenbriefumschlag mit Foliensichtfenster und Perforationstreifen - Google Patents
Kartenbriefumschlag mit Foliensichtfenster und PerforationstreifenInfo
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Description
Bärbel Gorgs, Schillerstr. 25, 40237 Düsseldorf
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Ausführung entsprechend dem Oberbegriff.
Es gibt bebilderte Glückwunsch- und Trauerkarten mit Briefumschlägen, Bildbriefkarten und neutrale Briefkarten mit Briefumschlägen, Faltbriefe mit vorgedruckter Bildgestaltung, vereinzelt Briefumschläge mit Bildaufdruck, jedoch alle ohne Sichtfenster-Gestaltung. Nur im Geschäftsverkehr sind Briefumschläge mit Sichtfenster, das ausschließlich für die Empfängeradresse Verwendung findet, bekannt.
Der Nachteil von handelsüblichen Ansichts-, Glückwunsch-, Trauerkarten etc. drückt sich in Motiventwürfen aus, die einer durchschnittlichen bis unterdurchschnittlichen Geschmackrichtung entsprechen, so daß man schon geraume Zeit benötigt, um aus dieser Massenproduktion ausgezeichnete Bildqualitäten herauszuflltern. Hat man das geschafft, ist dafür ein außergewöhnlich hoher Preis zu entrichten. Ganz abgesehen davon, können Bildkarten und Bildbriefe nur in fensterlosen Umschlägen zum Versand kommen, mit Ausnahme der kuvertlosen, blumenreichen Glückwunschkarte. Im Geschäftsleben sind Briefumschläge mit Klarsichtfenstern bereits gebräuchlich, allerdings ausschließlich für die Empfängeradresse. Eigenes Bildmaterial o.a. kann ebenfalls nur verdeckt versandt werden, weil die bisher gebräuchlichen Briefumschläge keine Sichtfenster für Bildmaterial vorsehen. Die eigene Kreativität bzw. phantasievolle Gestaltungsmöglichkeit bleibt verborgen. Was die Werbebriefe angeht, so landet der Großteil ungelesen im Papierkorb, weil meistens der aufinerksamkeitserregende Zündfunke fehlt. Menschen sind bequem und wollen — wenn überhaupt - mühelos informiert werden. Schon der Volksmund sagt: „Bilder sprechen Bände". Ein Bild wird schneller und informativer vom Empfänger aufgenommen als bloßer Text. Darüber hinaus wirken Bilder lange im Gedächtnis nach. Ganz abgesehen davon, sind die im Handel erhältlichen Briefumschläge nur als solche nutzbar und nicht zusätzlich oder alternativ als Karte.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Alternative zum bestehenden Briefumschlag-Angebot privater als auch geschäftlicher Natur zu bieten, d.h. die Möglichkeit zu schaffen, sich durch verschieden große und unterschiedlich gestaltete Klarsichtfolienfenster auf Kartenbriefumschlägen individuell und kreativ auszudrücken und eine werblich eigenwillige illustrative Gestaltung auch im Geschäftsbereich zu ermöglichen, um mehr Aufmerksamkeit beim Empfänger zu wecken. Diese Aufgabe wird durch die Ausführung entsprechend dem Oberbegriff gelöst.
Das Unterlegen eines Kartenbriefumschlages mit Folien-Sichtfenster entsprechender Größe und Form (Herzform, Tierform wie z.B. Schmetterling, Elefant etc., auch Pflanzenformen wie z.B. Ahornblatt etc.) mit eigenen farbigen Fotos und Bildmotiven, Gedichten, Werbetexten, sowie vielfältigen anderen gestalterischen Objekten, etc., verleiht dem Brief eine individuelle, bestimmt aber auch eigenwillige und aufmerksamkeitserregende Note und ist ein großer Vorteil zum bestehenden Vordruck-Angebot, das verschlossen im Umschlag zum Versand kommt. Um einen Kartenbriefumschlag mit Folien-Sichtfenster nach eigenen Vorstellungen bildhaft zu gestalten, ist es nötig, existierende Briefumschlagformate mit Sichtfenstern in verschiedenen Größen und Formen auszurüsten. Grundsätzlich ist jeder Briefumschlag mit unterschiedlicher Sichtfenstergröße und -form ausrüstbar und damit für Bildformate etc. entsprechender Größe einsetzbar. Die unterlegten Bildformate richten sich nach der Größe der Sichtfenster in den Umschlägen. Der im Sichtfenster bevorzugte Bildteil kann x-beliebig festgelegt werden. Bei diesem Kartenbrief ist es jedem Verwender überlassen, Motiv, Größe
des Motivs und auch die Qualität des verwendeten Fotos, Bild- oder Textmaterials etc., bezogen auf den jeweiligen Sichtfenster-Umschlag, selbst zu bestimmen. Das Kernstück der Erfindung ist es, Umschläge aller Art mit verschiedenen Klarsichtfenstern, was Größe und Form betrifft, auszustatten, die es ermöglichen, Bildmaterial usw. deutlich sichtbar und aufmerksamkeitserregend zu versenden, sofern dies vom jeweiligen Benutzer gewünscht wird. Zusätzlich vorgenommene Abstands-Perforationen über dem klarsichtfolienunterlegten Teil des Briefumschlages ermöglichen eine Vergrößerung des jeweiligen Klarsichtfensters durch Entfernung der/des entsprechenden Perforationsstreifen(s) um den jeweiligen Klarsichtfensterausschnitt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Umschläge privat oder geschäftlich genutzt werden, wenn die Gegebenheit es zuläßt. Der Gebrauch als Brief und Karte oder beides ist dabei gegeben. Die Rückseite des Umschlages sieht einen Kartenaufdruck vor und ist damit als Karte verwendbar. Es ist bekannt, daß Briefergänzungen oftmals nach dem Zukleben des Umschlages notwendig werden, die dann auf dem äußeren vorgesehenen Kartenplatz nachträglich noch hinzugefügt werden könnten, sofern sie nicht geheim gehalten werden müssen.
Wie bisher, ist der jeweilige Briefumschlag - neben einer sichtbaren Bildübermittlungsmöglichkeit - für die Versendung eines eingelegten Schriftstückes vorgesehen, das unter der jeweiligen Bildpräsentation o. ä. liegt und damit nur dem Empfanger vorenthalten bleibt. Da Umschläge zugeklebt werden können, sind Schriftstück und Bildmaterial in jedem Falle geschützt und können nicht aus dem Umschlag herausfallen. Sollte die Verwendung als Karte oder Drucksache erfolgen, bleibt die Lasche offen und wird in den Umschlag nur eingestülpt.
Claims (1)
- Der Kartenbriefumschlag mit Klarsichtfolien-Sichtfenster ist dadurch gekennzeichnet, daß er als Briefumschlag und/oder Karte benutzt werden kann. Das in Kartenbrief-Umschläge integrierte Sichtfenster ist in Größe und Form variabel. Die Klarsichtfolie wird an der Ausschnitt-Innenseite eines Kartenbrief-Umschlages verklebt, so daß der entsprechende Ausschnitt (= Sichtfenster) durch die Klarsichtfolie verschlossen wird. Eine zusätzliche Größenveränderung des Sichtausschnittes ist durch Entfernen vorgesehener Perforationen, die sich in einigem Abstand vom Grund-Ausschnitt befinden, möglich. Die Klarsichtfolie ist so großflächig angebracht, daß einige Perforationsstreifen über ihr liegen können und nach deren Entfernung, ein größeres Klarsichtfenster zur Verfügung steht.
Priority Applications (2)
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Publications (1)
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2001
- 2001-11-16 DE DE20118715U patent/DE20118715U1/de not_active Expired - Lifetime
Also Published As
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| DE20118715U1 (de) | 2002-02-28 |
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