DE20021140U1 - Schellenanordnung - Google Patents
SchellenanordnungInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E01—CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
- E01F—ADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
- E01F9/00—Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
- E01F9/60—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
- E01F9/623—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection
- E01F9/65—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection with rotatable, swingable or adjustable signs or signals
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schellenanordnung für das Befestigen mindestens eines Schildes an einem Pfosten, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Übliche Schilder werden an Pfosten mit Schellen befestigt, wobei die Schellen aus Gründen der einfacheren Montage zweigeteilt sind und ein Schellenelement das Schild trägt, während das andere Schellenelement als Gegenhalteschelle ausgebildet ist. Ein Beispiel für eine derartige Lösung ist aus der EP-Al 328 909 ersichtlich. Bei dieser Lösung erstrecken sich zwei Befestigungsschenkel von dem hierfür vorgesehenen Schellenelement nach vorne, die für die Befestigung eines Schilds bestimmt sind.
Darüber hinaus ist es in vielen Fällen wünschenswert, den Pfosten für mehr als ein Schild einzusetzen, allein schon, um die Herstellungs- und Wartungskosten so gering wie möglich zu halten, aber auch, um die Anzahl der Pfosten, die im Straßenverkehr meist auf Fußwegen angebracht sind und dort von Fußgängern und gerade auch von Radfahrern als störend empfunden werden, so gering wie möglich zu halten.
Um eine Mehrfachausnutzung von Pfosten zu ermöglichen, werden häufig mehrere Schellenanordnungen in mehreren vertikal übereinander angeordneten Ebenen eingesetzt. Obwohl eine derartige Anbringung den "Schilderwaldcharakter" von Mehrfachschildern erzeugt, wird diese Lösung häufig eingesetzt.
Ferner ist es bereits vorgeschlagen worden, eine Schellenanordnung mit zwei Schellenelementen aufzubauen, die zueinander symmetrisch sind, und zwischen deren Enden je Schilder befestigbar sind. Diese Lösung eignet sich grundsätzlich für die Anbringung von zwei einander gegenüberliegenden Schildern in der gleichen vertikalen Ebene. Jedoch
ermöglicht sie es nicht, den häufigsten Anwendungsfall beispielsweise an Straßenecken abzudecken, bei denen ein Straßenschild in eine Richtung weisen und ein weiteres in die schräg hierzu verlaufende andere Straßenrichtung weisen sollte.
Für diesen Fall wird daher trotz des zusätzlichen Aufwands und des unschönen Erscheinungsbilds regelmäßig eine Mehrfachanordnung von Schellenanordnungen übereinander verwendet. Häufig wäre es auch möglich, Schilder im rechten Winkel zueinander anzubringen; aufgrund fehlender sinnvoller Befestigungsmöglichkeiten werden sie jedoch je mit separaten Schellenanordnungen übereinander angebracht. Bei einer Anordnung von beispielsweise vier Schildern übereinander, zu denen beispielsweise auch Hinweisschilder für Gas- und Wasserleitungen gehören können, entsteht eine optisch weniger ansprechende Ausgestaltung.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schellenanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die die Voraussetzungen für eine ästhetisch ansprechendere und der Praxis besser gerecht werdende Anordnung von Schildern ermöglicht, die zudem Kosteneinsparungen sowohl hinsichtlich der Montage als auch hinsichtlich der Wartung bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Die erfindungsgemäße Lösung bietet den besonderen Vorteil, die Anordnung von Schildern in praxisgerechter Weise in der gleichen vertikalen Ebene zu ermöglichen. Die Anordnung der Schilder kann rein durch Wahl der Schellenelemente an die Erfordernisse angepasst werden. Beispielsweise können Schellenelemente für den rechten Winkel vorgesehen sein, und derartige Schellenelemente ermöglichen die Anordnung von
maximal vier Schildern auf einer Ebene ohne zusätzliche Kosten für die Befestigung. Schilderpfosten können niedriger gehalten werden, und es ist auch beispielsweise möglich, an Straßenkreuzungen die dort erforderlichen Straßennamensschilder mit einer einzigen Schellenanordnung zu befestigen.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet zusätzlich den Vorteil, mit einer geringen Anzahl von vorgefertigten Bauelementen nach Bausatzart auszukommen und hierbei je nach Bedarf des Benutzers die entsprechenden Kombinationen zur Anordnung von Schildern zu ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass Strangpressprofile verwendet werden können, die kostengünstig die Realisierung einer Vielzahl von Schellenelementen ermöglichen. Ferner ermöglicht die erfindungsgemäße Schlitzausbildung die Aufbringung einer definierten Befestigungskraft auf das Schild, so dass keine Beschädigungen durch unsachgemäße Befestigung des Schildes zu erwarten sind.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schellenelements für eine erfindungsgemäße Schellenanordnung;
Fig. 2 eine Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schellenanordnung, unter Verwendung u.a. des Schellenelements gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine gegenüber Fig. 2 modifizierte Ausgestaltung einer Schellenanordnung,·
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schellenanordnung;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schellenanordnung;
Fig. 6 die Schellenanordnung gemäß Fig. 3 in perspektivischer Darstellung;
Fig. 7 die Schellenanordnung gemäß Fig. 4 in perspektivischer Darstellung; und
Fig. 8 die Schellenanordnung gemäß Fig. 5 in perspektivischer Darstellung.
Die erfindungsgemäße Schellenanordnung 10 weist gemäß Fig. 1 ein Schellenelement 12 auf. Das Schellenelement 12 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist dafür vorgesehen, zwei Schilder an Stellungen aufzunehmen, die zueinander im rechten Winkel angeordnet sind, wobei die Schilder schematisch mit den gestrichelten Linien 14 und 16 angedeutet sind. Mit je benachbarten Schellenelementen zusammenwirkend sind dort Schlitze 18 und 20 ausgebildet, wie es beispielsweise aus Fig. 2 ersichtlich ist. Für die Bildung der Schlitze 18 und 2 0 endet das Schellenelement 12 je knapp vor den Linien 14 bzw. 16.
Jedes Schellenelement 12 weist eine Ausrundung 22 auf, deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser des Pfostens entspricht, an dem die erfindungsgemäße Schellenanordnung eingesetzt werden soll. Die in Fig. 1 dargestellte Ausgestaltung des Schellenelements 12 erstreckt sich etwa über einen Viertelkreis des Pfostens.
Die Außenfläche des Schellenelements 12 wird von zwei zueinander symmetrischen Schrägflächen gebildet, die sich in einem
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stumpfen Winkel zueinander erstrecken. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel etwa 140 °. Die Schrägflächen weisen an ihrer Schnittlinie einen Radius 2 8 auf, der das Entstehen von Kerbwirkungen bei der Belastung des Schellenelements 12 verhindert. Dort wie auch im Bereich des Endes der Schrägflächen 24 und 26 beträgt die Wandstärke des Schellenelements 12 einige Millimeter, beispielsweise 3 mm.
Den Linien 14 und 16 zugewandt sind je Stützrippen 30, 32, 34 und 3 6 vorgesehen, die für die Anlage an dem Schild bestimmt sind. Die Stützrippen 3 0 bis 36 springen weiter vor als Endrippen 38 und 40, in denen das Schellenelement 12 ausläuft. Durch diese Ausgestaltung ist sichergestellt, dass ein von den Stützrippen 3 0 bis 36 gehaltenes Schild lediglich im Falle von seitlich aufgebrachten Kräften zusätzlich abgestützt ist, wobei durch diese Ausgestaltung verhindert wird, dass Kerbkräfte auf das Schild bereits durch das Anschrauben des Schildes eingeleitet werden.
Zwischen den Stützrippen 30 und 32 und auch zwischen den Stützrippen 34 und 36 erstrecken sich je Befestigungselemente für das je dort vorgesehene Schild. Beispielsweise können Befestigungsschrauben in entsprechend vorgesehenen Bohrungen angeordnet sein. Aufgrund der dort recht großen Materialstärke können Schraubbolzen sowie die zugehörigen Muttern je versenkt angeordnet sein, wobei aus Fig. 3 bis 5 je eine teilversenkte Anordnung ersichtlich ist.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 2 ist das Schellenelement 12 in Zusammenwirkung mit einem weiteren Schellenelement 4 0 ersichtlich. Das Schellenelement 40 erstreckt sich über einen Winkel von etwa 270 °, während das Schellenelement 12 gemäß Fig. 1 ausgebildet ist. Das Schellenelement 40 ist in der dargestellten Ausführungsform zweigeteilt ausgebildet, um die Montage der Schellenanordnung 10 bei bereits stehenden Pfosten zu erleichtern. Hierzu weist ein erster Teil 42 des Schellen-
eleraents 40 einen Nasenvorsprung 44 und ein zweiter Teil 46 des Schellenelements 40 eine Gelenkausnehmung 48 auf. Der zweite Teil 46 erstreckt sich über einen Winkel von etwa 180 und der erste Teil 42 über einen Winkel von etwa 90 °. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, dass bei eingesetztem Nasenvorsprung 44 das Schellenelement 4 0 nach der Montage wie ein einstückiges Schellenelement wirkt, aber beim Lösen der Befestigungsschraube zwischen dem ersten Teil 42 und dem Schellenelement 12 ein Herausklappen und Entfernen des Schellenelements 40 möglich ist.
Die Lösung gemäß Pig. 2 erlaubt die Anordnung von zwei Schildern im rechten Winkel zueinander, wie es beispielsweise für die Straßenangabe an Straßenkreuzungen erwünscht ist.
Eine demgegenüber etwas modifizierte Ausgestaltung ist aus Fig. 3 ersichtlich. Bei dieser Lösung ist das Schellenelement 4 0 einstückig ausgebildet, so dass es sich über einen Winkel von 360 ° erstreckt. Diese Schellenanordnung ist für eine Steckmontage auf dem Pfosten vorgesehen. Die beiden Schraubbolzen 50 und 52 winden je die Schellenelemente 12 und 40 miteinander. Sie erzeugen sowohl die erwünschte Klemmkraft auf die Schilder entläng der Linien 14 und 16 als auch die Klemmkraft um den nicht dargestellten Pfosten herum.
Diese Ausgestaltung ist in Fig. 6 perspektivisch dargestellt. Es ist ersichtlich, dass ein Strangpressprofil verwendbar ist und gut verwendet werden kann. Die Höhe der Schellenanordnung kann in weiten Bereichen an die Erfordernisse angepasst werden, wobei es auch möglich ist, bei größeren aufzuhängenden Schildern eine Schellenanordnung oben an dem Schild und eine Schellenanordnung unten an dem Schild auszubilden.
Aus Fig. 4 ist eine weiter modifizierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schellenanordnung 10 ersichtlich. Diese Ausführungsform verwendet zwei Schellenelemente 12 gemäß Fig.
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-&Igr;&Ogr;&Igr;, also mit einem Erstreckungswinkel von 90 °. Zusätzlich ist ein Schellenelement 54 vorgesehen, das sich über einen Winkel von 180 ° erstreckt und damit den Kreis um den Pfosten schließt. Bei dieser Ausführungsform ist es möglich, drei Schilder auf der gleichen Höhe zu lagern und zu befestigen. Sie ist perspektivisch in Fig. 7 dargestellt.
Fig. 5 zeigt eine letzte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schellenanordnung 10. Diese Schellenanordnung besteht aus vier Schellenelementen 12, die je einen Winkel von 90 ° abdecken, so dass der Gesamtwinkel, der überstrichen wird, 360 ° beträgt. Diese Ausgestaltung ist aus Fig. 8 in perspektivischer Darstellung jedenfalls ersichtlich.
Die erfindungsgemäße Lösung erfordert es nicht, dass vorbereitete Blindschilder eingesetzt werden, beispielsweise, wenn ein Straßenname in einer Neubaugegend noch nicht feststeht. Vielmehr lässt sich der zugehörige Schraubbolzen auch so stark anziehen, dass die erwünschte Klemmwirkung auf den Pfosten auch ohne Schild aufgebracht wird.
Claims (9)
1. Schellenanordnung für das Befestigen mindestens eines Schildes an einem Pfosten, mit Schellenelementen (12, 40, 54), die für das Umschließen des Pfostens bestimmt und aneinander befestigbar sind, wobei sich zwischen mindestens zwei Schellenelementen (12, 40, 54) Schlitze (18, 20) für die Aufnahme von Schildern erstrecken, an welchen Schlitzen (18, 20) lösbare Befestigungselemente, insbesondere Schraubbolzen (50, 52), angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein vollständiger Bausatz aus mindestens drei Schellenelementen (12, 40, 54) besteht und zwischen mindestens zweien dieser Schellenelemente (12, 40, 54) Schlitze (18, 20) für Schildaufnahmen bestehen, die sich schräg, insbesondere im rechten Winkel, zueinander erstrecken.
2. Schellenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schellenelement (12) einen Winkel von 90° abdeckt.
3. Schellenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schellenelement (40) vorgesehen ist, das sich über einen Winkel von 270° erstreckt.
4. Schellenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente als Schrauben ausgebildet sind und sich zwischen dem Pfosten und dem je zugehörigen Schlitz erstrecken.
5. Schellenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schlitz benachbart mindestens eine Stützrippe an jedem Schellenelement (12, 40, 54) vorgesehen ist, wobei einander zugewandte Stützrippen (30, 32, 34, 36) für die Anlage an das Schild bestimmt sind.
6. Schellenanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Stützrippe auf jeder Seite eines Befestigungselements dem Schlitz benachbart vorgesehen ist.
7. Schellenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bausatz aus Schellenelementen (12, 40, 54) für die Montage von zwei, drei oder vier Schildern an einem Pfosten aus lediglich drei verschiedenen Schellenelementen (12, 40, 54) besteht.
8. Schellenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schellenelement (12, 40, 54) zu seinem Ende hin auf den Schlitz zuläuft.
9. Schellenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein 270°-Schellenelement (40) zweistückig ausgebildet und für die Montage teilbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20021140U DE20021140U1 (de) | 2000-12-14 | 2000-12-14 | Schellenanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20021140U DE20021140U1 (de) | 2000-12-14 | 2000-12-14 | Schellenanordnung |
Publications (1)
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| DE20021140U1 true DE20021140U1 (de) | 2001-03-15 |
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Family Applications (1)
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| DE20021140U Expired - Lifetime DE20021140U1 (de) | 2000-12-14 | 2000-12-14 | Schellenanordnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20021140U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2016110703A1 (en) * | 2015-01-08 | 2016-07-14 | Peter Savage Limited | Support for a post |
-
2000
- 2000-12-14 DE DE20021140U patent/DE20021140U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2016110703A1 (en) * | 2015-01-08 | 2016-07-14 | Peter Savage Limited | Support for a post |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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Effective date: 20031031 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20061024 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20090701 |