DE20021801U1 - Werkstück-Transporteinrichtung für eine Durchlauf-Maschine (II) - Google Patents
Werkstück-Transporteinrichtung für eine Durchlauf-Maschine (II)Info
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Transporteinrichtung für Werkstücke an einer die Werkstücke im Durchlauf bearbeitenden Maschine, insbesondere einer Maschine zum Bearbeiten der Kanten von plattenförmigen Werkstücken aus Holz und/oder Holzersatzstoffen und/oder Mineralstoffen, mit zumindest einer endlos umlaufenden Transportkette, auf der die Werkstücke flachliegend fixierbar sind und die aus einer Vielzahl von mittels scharnierartiger Gelenke miteinander verbundenen Kettengliedern besteht, die zwischen zwei Kettenrädern mit horizontaler Rotationsachse zumindest im Bereich des Obertrums bis hin zum Einlaufbereich des antreibenden Kettenrades auf zwei miteinander parallelen, schienenförmigen Führungsprofilen gleiten und beidseits entsprechende Gleitelemente unterhalb einer im Obertrum obenliegenden Kettengliedplatte als Werkstückauflage haben.
Transporteinrichtungen der vorgenannten Art sind von den sogenannten Doppelendprofilern her bekannt. Die Glieder der entsprechenden Werkstücktransportketten haben rückseitig
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bzw. unterseitig an ihrer Kettenplatte entsprechende Gleitprofile als Gleitelemente, die auf den am Maschinengestell angeordneten Führungsprofilen laufen. Mit solchen Werkstück-Transportketten können Geschwindigkeiten von 30 bis 40 m/min gefahren werden, ohne eine Dauerschmierung zwischen den Gleitpartnern vorsehen zu müssen. Die Führungsprofile einer solchen Transporteinrichtung bestehen aus Stahl und die Gleitelemente an den Rückseiten der Kettenplatten der Kettenglieder bilden den stählernen Führungsprofilen entsprechende Gegenprofile, die aus einem gleitfreudigen Kunststoff hergestellt sind.
Für höhere Fördergeschwindigkeiten sind heute Transportketten gebräuchlich, deren Kettenglieder mit Laufrollen ausgestattet sind. Diese Laufrollen wälzen ebenfalls auf Führungsprofilen, die entlang dem Förderweg auf dem Maschinengestell angeordnet sind. Mit derartigen Transportketten können Geschwindigkeiten von mehr als 100 m/min bewältigt werden. Hierbei treten Schwingungsprobleme auf, weil die polygonförmig um die Kettenräder herumgeführten Kettenglieder beim Auflaufen auf den gerade sich erstreckenden Bereich der Führungsprofile umgelenkt werden. Zudem sind die Laufrollen der Kettenglieder bei höheren Geschwindigkeiten verschleißanfällig, weil sie in der Regel in Mitnehmertaschen der Kettenräder aufgenommen werden und hierbei beim Einlaufen eine Abbremsung aus einer hohen Rotationsgeschwindigkeit heraus und beim Auflaufen auf die Führungsprofile eine Beschleunigung auf die Rotationsgeschwindigkeit erfolgen muß.
Demgegenüber haben Transporteinrichtungen mit Transportket-
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ten, die gleitende Kettenglieder haben, zwei Vorteile. Zum einen laufen solche Transportketten aufgrund der geringeren Masse der Kettenglieder und der Schwingungsbedämpfung durch die Gleitreibung ruhiger, und zum anderen kann man eine höhere Bearbeitungsgenauigkeit erreichen, weil man aufgrund fehlender Laufrollen den Abstand zwischen der Werkstückauflage an den Kettengliedplatten und den Führungsprofilen im Maschinengestell gering halten kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transporteinrichtung der gattungsgemäßen Art mit auf den Führungsprofilen gleitenden Kettengliedern zu schaffen, mit denen höhere Fördergeschwindigkeiten verwirklicht werden können.
Diese Aufgabe wird bei einer Transporteinrichtung der gattungsgemäßen Art nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Führungsprofile sowie die Gleitelemente der Kettenglieder aus einem Keramikmaterial bestehen, wobei die Führungsprofile aus in ihrer Längsrichtung fluchtend aneinander angefügten Keramiksegmenten zusammengesetzt und die Gleitelemente der Kettenglieder einzelne Keramikkörper sind, von denen jeweils zwei einer der beiden Seiten jedes Kettengliedes zugeordnet und jeweils nahe an den die Kettenglieder verbindenden Gelenken oder an diesen Gelenken angeordnet sind, und wobei ferner die die Führungsprofile bildenden Keramiksegmente an der Oberseite von Längsträgern vorstehend angeordnet und auf einer daran längslaufenden Profilierung fest aufgeklebt sind.
Für die Erfindung ist wesentlich, daß die mit den keramischen Gleitelementen ausgestatteten Kettenglieder auf den
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Führungsprofilen des Maschinengestells, die ebenfalls aus einem Keramikmaterial bestehen, Fördergeschwindigkeiten ermöglichen, die in.der Größenordnung von 200 m/min liegen.
Die zu überwindende Schwierigkeit ist, Keramikelemente nicht in beliebiger Größe, insbesondere nicht in beliebiger Länge, wie sie für die Führungsprofile der in Rede stehenden Transporteinrichtung erforderlich ist, herstellen zu können. Deshalb ist es ein besonderes Merkmal der Erfindung, die keramischen Führungsprofile zu segmentieren und die keramischen Gleitelemente der Kettenglieder als Einzelkörper mit relativ kleinen Gleitflächen auszuführen. Die segmentierten keramischen Führungsprofile erfordern eine besondere Befestigungsart. Dazu dienen die Längsträger, an deren Oberseite die Keramiksegmente vorstehend angeordnet und dort auf einer längslaufenden Profilierung fest aufgeklebt sind.
Der besondere Vorzug dieser Anordnung liegt darin, daß die Längsträger entsprechend der gesamten Förderlänge für die Werkstücke in der betreffenden Durchlaufmaschine ausgeführt werden können und entsprechend beispielsweise eine Länge von 5, 8 oder 10 m haben, je nachdem, wie lang der Bearbeitungsweg der Werkstücke ist. Hierbei müssen die die Führungsprofile bildenden, aufgeklebten Keramiksegmente in ihrem über die Längsträger überstehenden Bereich zunächst noch nicht die endgültige Profilierung für die Führung der Kettenglieder haben. Vielmehr können die Keramikelemente noch nachträglich geschliffen werden, nachdem sie auf die Längsträger oberseitig aufgeklebt worden sind. Hierbei erhalten die Keramiksegmente oberseitig diejenige Kontur, die
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für das Zusammenwirken mit den die Gleitelemente der Kettenglieder bildenden Keramikkörper erforderlich ist.
Ein weiterer erheblicher Vorzug der Erfindung liegt darin, daß zwischen den die Keramiksegmente tragenden Längsträgern die Kettenglieder mit ihren Gelenken und den zugehörigen Gelenkteilen eintauchen können. Hierdurch können die Gleitelemente an den Kettengliedern unmittelbar an den Unterseiten der Kettengliedplatten angeordnet werden, welche für die Aufnahme der zu transportierenden Werkstücke oberseitig an den Kettengliedern vorgesehen sind. Wegen des geringeren Abstandes zwischen der Auflagerung der Kettenglieder und der oberen Aufnahmeseite der Kettengliedplatten ergibt sich eine hohe Bearbeitungsgenauigkeit.
Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Transporteinrichtung im Bereich eines der Kettenglieder der zugehörigen Transportkette und
Fig. 2 eine der Figur 1 entsprechende Darstellung mit dem von der Führungsvorrichtung abgehobenen Kettenglied.
Im einzelnen zeigt Figur 1 ein Kettenglied 2 für eine Transportkette, die für die Beförderung von plattenförmigen Werkstücken durch eine im Durchlauf arbeitende Bearbei-
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tungsmaschine hindurch bestimmt ist. Es versteht sich, daß die Transportkette aus einer Vielzahl solcher Kettenglieder 2 besteht. Zur Auflage der Werkstücke haben die Kettenglieder 2 oberseitig Kettengliedplatten 3, an deren Oberseite die Werkstücke mittels an den Kettengliedern 2 gegebenenfalls angeordneter Fixierelemente oder mittels eines mit der Transportkette umlaufenden, darüber angeordneten Obertrums gehalten werden. Die Kettenglieder 2 haben unmittelbar an den Unterseiten ihrer oberseitigen Kettengliedplatten 3 Gleitelemente 17 und 18, von denen die in der Darstellung von Figur 1 links am Kettenglied 2 befindlichen Gleitelemente 18 für eine Seitenführung ausgebildet sind und entsprechend sowohl Vertikalkräfte als auch Seitenführungskräfte zum Beispiel in Horizontalrichtung übertragen können. Die Gleitelemente 17 und 18 bestehen aus einzelnen Keramikkörpern 21 und 22, welche die Form von zylindrischen Stiften haben, die unterseitig an den Kettengliedplatten 3 in geeigneter Weise befestigt sind und daran nach unten hin vorstehen, soweit es die Lage im Obertrum der Kette betrifft.
Die Kettenglieder 2 sind mittels Gelenken 4 miteinander verbunden, von denen in Figur 1 einer der Gelenkbolzen 40 dargestellt ist. Die Kettenglieder 2 haben an den in der Transportlage im Bereich des Obertrums untenliegenden Seiten ihrer Kettengliedplatten 3 nach unten vorstehende Stege 39, über die die gelenkige Verbindung jeweils zweier benachbarter Kettenglieder 2 über einen der Gelenkbolzen 40 erfolgt.
Mit den die Gleitelemente 17 und 18 bildenden Keramikkör-
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pern 21 und 22 stützen sich im Bereich des Obertruras der Transportkette die Kettenglieder 2 auf Führungsprofilen 8 und 9 ab, die an der Oberseite eines Gestellbalkens 7 des Gestells 6 der zugehörigen Durchlaufmaschine angeordnet sind. Der Gestellbalken 7, der bei herkömmlichen Ausführungen auch als Einlegebalken bezeichnet wird, erstreckt sich über die Länge des Transportweges der Werkstücke, die auf der Transportkette befördert werden. In seiner Breitenrichtung gesehen ist er geringfügig schmaler als die Kettengliedplatten 3, und er hat in der Vertikalflucht mit den Gleitelementen 17 und 18 an den Kettengliedplatten 3 der Kettenglieder 2 oberseitig aufrecht angeordnete Längsträger 30, die an oberseitig am Gestellbalken 7 vorstehenden Stegen 31 mittels Schrauben 32 befestigt sind. Die Längsträger 30 haben die gleiche Länge wie der Gestellbalken 7 und erstrecken sich dementsprechend ebenfalls über die Länge des Werkstücktransportweges. Die Längsträger 30 haben eine Umhüllungskontur, die flach rechteckig ist, wobei in die obere Schmalflächenseite eine Profilierung 33 eingearbeitet ist, bei der es sich um eine V-förmige Hohlkontur mit einem V-Winkel von 90 Grad handelt. Die Profilierung 33 bildet somit eine prismatische Aufnahme von Führungsprofilen 8 und 9, die aus einzelnen Keramiksegmenten 12 und 13 bestehen, die in Längsrichtung der Längsträger 30 fluchtend aneinander gefügt sind. Die Keramiksegmente 12, 13 sind in die oberseitige Profilierung 33 der Längsträger 30 fest eingeklebt, und sie stehen mit oberseitigen Laufflächen über die Oberseiten der Längsträger 30 vor. Das feste Einkleben der Keramiksegmente 12, 13 hat den Vorteil, daß ihre über die Längsträger 30 nach oben vorstehenden Laufflächen, die mit den Gleitelementen 17 und 18 der Kettenglieder 2 zusammen-
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wirken, im nachhinein als Ganzes bearbeitet werden, insbesondere geschliffen werden können, wobei die Aufspannung über die Längsträger 30 erfolgt.
Figur 1 macht weiter deutlich, daß die über den Gestellbalken 7 nach oben hin vorstehenden Längsträger 30 zwischen sich einen Raum einschließen, in den die Kettenglieder 2 mit ihren Gelenken 4 und ihren sonstigen Gelenkteilen 31 eintauchen. Dadurch kann die Führung der Kettenglieder 2 unmittelbar an den Unterseiten der Kettengliedplatten 3 über die keramischen Gleitelemente 17 und 18 erfolgen.
Figur 2 zeigt Einzelheiten der Laufflächen der die Führungsprofile 8, 9 bildenden keramischen Segmente 12, 13 und der die Gleitelemente 17 und 18 an den Kettengliedern 2 bildenden Keramikkörper 21 und 22. Die Keramiksegmente 12 und 13 sind im Querschnitt im wesentlichen quadratförmig und in Richtung einer der Eckdiagonalen aufrecht angeordnet, was zu der prismatischen Aufnahme 33 der Längsträger 30 paßt. Im Bereich der längslaufenden, oberen Eckkante sind die Keramiksegmente 12, 13 abgeschliffen und weisen entsprechend eine horizontale, ebene Abflachung 34 auf. Daran schließen sich beidseitig prismatische Flanken 38 an, die entsprechend unter einem rechten Winkel zueinander stehen.
Die Keramikkörper 21 an der Unterseite der Kettengliedplatten 3 der Kettenglieder 2 haben an der in der Darstellung rechts liegenden Seite eine ebene Gleitfläche 35, mit der diese Keramikkörper 21 auf der ebenen Abflachung 34 des entsprechend darunter liegenden Führungsprofils 8 bzw. der
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diese bildenden keramischen Segmente 12 laufen. Eine Seitenführung zwischen den Führungsprofilen 8 und den Gleitelementen 17 ist nicht erforderlich.
Eine solche Seitenführung besteht jedoch zwischen den Gleitelementen 18 an der linken Seite der Kettenglieder 2 und dem darunter liegenden Führungsprofil 9. Hier haben die Keramikkörper 22 der Kettenglieder 2 an ihrer Unterseite ein nach innen hin vertieftes Laufprofil 36, welches im Querschnitt V-förmig mit einem Eckwinkel von 90 Grad ist. Mit den hierdurch gebildeten seitlichen Flanken 37 des Laufprofils 36 liegen die Keramikkörper 22 der Kettenglieder 2 auf den sich an die Abflachung 34 anschließenden Flanken 38 der das Führungsprofil 9 bildenden keramischen Segmente 13 auf.
Claims (6)
1. Transporteinrichtung für Werkstücke an einer die Werkstücke im Durchlauf bearbeitenden Maschine, insbesondere einer Maschine zum Bearbeiten der Kanten von plattenförmigen Werkstücken aus Holz und/oder Holzersatzstoffen und/oder Mineralstoffen, mit zumindest einer endlos umlaufenden Transportkette, auf der die Werkstücke flachliegend fixierbar sind und die aus einer Vielzahl von mittels scharnierartiger Gelenke miteinander verbundenen Kettengliedern besteht, die zwischen zwei Kettenrädern mit horizontaler Rotationsachse zumindest im Bereich des Obertrums bis hin zum Einlaufbereich des antreibenden Kettenrades auf zwei miteinander parallelen, schienenförfnigen Führungsprofilen gleiten und beidseits entsprechende Gleitelemente unterhalb einer im Obertrum obenliegenden Kettengliedplatte als Werkstückauflage haben, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsprofile (8, 9) sowie die Gleitelemente (17, 18) der Kettenglieder (2) aus einem Keramikmaterial bestehen, wobei die Führungsprofile (8, 9) aus in ihrer Längsrichtung fluchtend aneinander angefügten Keramiksegmenten (12, 13) zusammengesetzt und die Gleitelemente (17, 18) der Kettenglieder (2) einzelne Keramikkörper (21, 22) sind, von denen jeweils zwei einer der beiden Seiten jedes Kettengliedes (2) zugeordnet und jeweils nahe an den die Kettenglieder (2) verbindenden Gelenken (4) oder an diesen Gelenken (4) angeordnet sind, und daß die die Führungsprofile (8, 9) bildenden Keramiksegmente (12, 13) an der Oberseite von Längsträgern (13) vorstehend angeordnet und auf einer daran längslaufenden Profilierung (33) fest aufgeklebt sind.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (30) eine rechteckförmige Umhüllungskontur haben und aufrecht auf einem Gestellbalken (7) angeordnet sind, wobei zwischen die beiden Längsträger (30) die Kettenglieder (2) mit ihren Gelenken (4) und den zugehörigen Gelenkstegen (39) eintauchen.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberseitige Profilierung (33) der Längsträger (30) aus einer in deren Längsrichtung sich erstreckenden Prismenaufnahme besteht und die Keramiksegmente (12, 13) an ihren Unterseiten ein entsprechendes prismatisches Gegenprofil haben.
4. Transporteinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramiksegmente (12, 13) im Querschnitt eine quadratische Grundform haben und in Richtung einer Eckdiagonalen aufrecht stehend angeordnet sind.
5. Transporteinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramiksegmente (12, 13) eine unter Wegschleifen ihres obenliegenden Kantenbereichs gebildete Abflachung (34) an ihren Oberseiten haben.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die keramischen Gleitelemente (17, 18) bildenden Keramikkörper (21, 22) der Kettenglieder (2) an deren einer Seite mit einer ebenen Gegenfläche (35) und an deren anderen Seite mit den Flanken (37) eines eingesenkten Winkelprofils (36) auf den dachschrägenartigen, an die Abflachung (34) anschließenden Flanken (38) der die Führungsprofile (8, 9) bildenden Keramiksegmente (12, 13) aufliegen.
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Effective date: 20040701 |