DE20020986U1 - Bilderrahmen - Google Patents
BilderrahmenInfo
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- A47G25/00—Household implements used in connection with wearing apparel; Dress, hat or umbrella holders
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- A47G25/06—Clothes hooks; Clothes racks; Garment-supporting stands with swingable or extending arms
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Landscapes
- Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
Description
Reinhardt Söllner Ganahl
Patentanwälte Reinhardt Söllner Ganahli P.O. Box 1226» D-85542 Kirchheim b. München
12/12/2000 Deutsches Gebrauchsmuster
Chang, Jung-Shih
DE-2786
Chang, Jung-Shih
DE-2786
BILDERRAHMEN
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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein einen Bilderrahmen und insbesondere einen vielseitigen Bilderrahmen.
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Ein herkömmlicher Bilderrahmen ist generell in bezug auf seine Gestaltung unzulänglich dadurch, dass ein zu präsentierendes Bild nicht von der Vorderseite des Bilderrahmens in den Bilderrahmen eingelegt werden kann und das Bild von der Rückseite in den Bilderrahmen eingelegt werden muß. Es ist zeitaufwendig und unbequem, von der Rückseite aus ein in einem Bilderrahmen gehaltenes Bild auszuwechseln oder ein neues Bild in den Bilderrahmen einzulegen. Das ist besonders für einen an der Wand hängenden Bilderrahmen der Fall, der erst von der Wand abgenommen werden muß. Außerdem hat die Rückseite eines herkömmlichen Bilderrahmens keine dekorative Wirkung. Zudem ist ein herkömmlicher Bilderrahmen nicht mit einem Toilettentisch, Schrank, Wanduhr, Schmuckkästchen usw. kompatibel.
European Patent and Hausen 5b P.O. Box 12 26
Trademark Attorneys D-85551 Kirchheim b. München D-85542 Kirchheim b. München
Dipl.-Ing. Markus Reinhardt fatmen® Tel +49J89) 90480081
Dipl.-Ing. Udo Söllner: : :.. · : te-rJaS: injo@f>atnjeti.ccfn j j ·,.·:.. Faxj-49|{89)J30480083 (G3)
Dipl.-Phys. Bernhard tanShi .* !intärijet: Jww.p3tmSn.c5m ··; ; :: : FaxS-49;(89):30480084 (G4)
Dipl.-Phys. Bernhard tanShi .* !intärijet: Jww.p3tmSn.c5m ··; ; :: : FaxS-49;(89):30480084 (G4)
DE-2786 - 2 -.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Bilderrahmen bereitzustellen mit Mitteln, mit denen es möglich ist, ein Bild von der Vorderseite des Bilderrahmens aus dem Bilderrahmen herauszunehmen oder in ihn einzulegen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Bilderrahmen bereitzustellen, dessen Rückseite eine dekorative Wirkung erzielt.
Es ist außerdem eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen vielseitigen Bilderrahmen bereitzustellen, der harmonisch mit anderen Objekten zusammen genutzt werden kann.
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Die Erfindung weist zur Lösung dieser Aufgabe die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
Der Bilderrahmen der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Hauptkörper, der eine Bildaufnahme aufweist, die einen flachen Boden zur Aufnahme der Rückseite eines Bildes hat. Die Bildaufnahme ist in ihren Seitenwänden mit zwei sich gegenüberliegenden Nuten versehen. Eine der beiden Nuten ist mit einem elastischen Glied versehen, das dazu vorgesehen ist, eine Federkraft in Richtung auf die gegenüberliegende Nut auszuüben. Ein Andrückglied ist in der Bildaufnahme angeordnet, um das Bild anzudrücken. Das Andrückglied ist eine ausgeschnittene Platte, transparente Glasscheibe oder eine transparente Acrylscheibe. Die Seite des Andrückgliedes hat eine Dicke, die geringfügig kleiner als die Breite der Nut ist. Das Andrückglied ist in der Bildaufnahme so angeordnet, dass das elastische Glied gegen eine Seite des Andrückgliedes drückt und die andere Seite des Andrückgliedes in die Nut eingeschoben ist.
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Wenn das Andrückglied in Richtung auf das elastische Glied gedrückt wird, wird die andere Seite des Andrückgliedes aus der Nut befreit, so dass das Andrückglied von dem Hauptkörper entfernt werden kann, um das Auswechseln des Bildes zu erleichtern.
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Die vorgenannten Aufgaben, Merkmale, Wirkungen und Vorteile der vorliegenden Erfindung können durch eine aufmerksame Betrachtung der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungen der vorliegenden Erfindung unter Zuhilfenahme der beigefügten Zeichnungen noch besser verstanden werden.
Fig. 1 zeigt eine auseinandergezogene Ansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
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Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht in der durch die gezeigte Linie 3-3 der Fig. 2 angedeuteten Richtung;
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im montierten Zustand;
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht in der durch die gezeigte Linie 5-5 der Fig. 4 angedeuteten Richtung.
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Wie in Fig. 1-3 gezeigt, besteht der Bilderrahmen 1 aus einer Vielzahl von Bilderrahmen 10, die jeweils einen Hauptkörper 20, zwei elastische Glieder 30, eine transparente Glasscheibe 40 und ein Andrückglied 50 umfassen.
Der Hauptkörper 20 hat an seiner Vorderseite eine rechteckig ausgeführte Bildaufnahme 21. Die Bildaufnahme 21 hat einen flachen Boden. Die Bildaufnahme 21 hat an den innersten Kanten seiner oberen und unteren Wände eine obere Nut 22 und eine untere Nut 23. Die Nuten 22, 23 haben eine Länge, die der Breite der Bildaufnahme 21 entspricht. Die untere Nut 23 hat an ihrem Boden zwei Einführlöcher 24, die symmetrisch zueinander sind. Die Bildaufnahme 21 ist des weiteren in der Mitte des Bodens 25 mit einem rechteckig ausgeführtem Einführschlitz 26 zur Aufnahme eines Bildes ausgestattet. Der Einführschlitz 26 hat an seiner linken Kante eine halbkreisförmige Eingriff-Ausnehmung 27.
Die elastischen Glieder 30 sind Spiralfedern, die in der unteren Nut 23 der Bildaufnahme 21 so angeordnet sind, dass die unteren Enden der Spiralfedern 30 in die Einführlöcher 24 eingeschoben sind. Die unteren Enden der Spiralfedern 30 sind mittels eines Klebstoffes in den Einführlöchern 24 befestigt. Wenn die Spiralfedern 30 nicht durch eine äußere Kraft beaufschlagt werden, sind die oberen Enden der Spiralfedern 30 auf der gleichen Höhe wie das offene obere Ende der unteren Nut 23 angeordnet und können in der Längsrichtung zusammengedrückt oder auseinandergezogen werden.
Die transparente Glasscheibe 40 ist rechteckig ausgeführt und entspricht in ihrer Länge und Breite dem Einführschlitz 26 der Bildaufnahme 21. Die Glasscheibe 40 ist in dem Einführschlitz 26 angeordnet, um das Bild so anzudrücken, dass die äußere Seite der Glasscheibe 40 bündig mit dem Boden 25 der Bildaufnahme 21 ist.
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Das Andrückglied 50 ist ein rechteckiger Rahmen oder eine rechteckige Scheibe mit einem rechteckigen ausgeschnittenen Teil 51. Der ausgeschnittene Teil 51 kann ein ovaler, herzförmiger oder geometrisch geformter Bilderrahmen 10' des Bilderrahmens 1 sein. Der ausgeschnittene Teil 51 hat eine kleinere Fläche als die transparente Glasscheibe 40. Das Andrückglied 50 entspricht in seiner Länge und Breite der Bildaufnahme 21. Die Dicke der Seite des Andrückgliedes 50 ist geringfügig kleiner als die Breite der Nuten 22 und 23. Das Andrückglied 50 ist in der Bildaufnahme 21 so angeordnet, das es gegen die Glasscheibe 40 drückt, so dass die untere Kante des Andrückgliedes 50 durch das elastische Glied 30, das in der unteren Nut 23 angeordnet ist, nach oben gedrückt wird, die untere Kante des Andrückgliedes 50 leicht in die untere Nut 23 sinkt und des weiteren das obere Ende des Andrückgliedes 50 in die obere Nut 22 eingeführt ist. Das Andrückglied 50 ist somit in der Bildaufnahme
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Durch das Herunterdrücken des Andrückgliedes kommt das obere Ende des Andrückgliedes 50 aus der oberen Nut 22 frei, das Andrückglied 50 wird so herausgezogen, dass das obere Ende leicht schräg steht und nach außen weist. Dadurch wird die untere Seite des Andrückgliedes 50 aus der unteren Nut 23 herausbewegt. Das Andrückglied 50 wird dann aus der Bildaufnahme 21 entfernt, so dass nun die Glasscheibe 40 aus der Bildaufnahme 21 herausgenommen werden kann. Der Einführschlitz 26 ist mit einer Eingriff-Ausnehmung 27 ausgestattet, um die Herausnahme der Glasscheibe 40 zu erleichtern. Danach wird die Unterseite eines Bildes 60 in den Einführschlitz 26 gelegt. Die Glasscheibe 40 wird dann wieder in den Einführschlitz 26 eingesetzt, um das Bild 60 anzupressen. Schließlich wird das Andrückglied 50 schräg wieder in die Bildaufnahme 21 eingeführt, so dass die Innenseite des Andrückgliedes 50 wieder den Boden 25 berührt und das Andrückglied 50 durch die elastischen Glieder 30 wieder in die obere Nut 22 gedrückt wird.
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Das Andrückglied kann in seinem ausgeschnittenen Teil mit einem transparenten Teil wie etwa einem Glasteil oder einem Acrylteil versehen sein. Das Andrückglied kann eine transparente Glasscheibe oder eine transparente Acrylscheibe sein, die in den sich gegenüberliegenden Nuten durch das oben beschriebene Verfahren befestigt werden kann.
Wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt, umfaßt ein Schreibtischbilderrahmen 70 einen rechteckigen Hauptkörper 71, der auf einem Schreibtisch durch einen Stützrahmen abgestützt ist. Der Hauptkörper 71 ist auf der Vorderseite mit einer rechteckigen Bildaufnahme 73 ausgestattet, in der ein Bild 74 angeordnet ist. Die Bildaufnahme 73 hat in der oberen und unteren Wand eine obere Nut 75 und eine untere Nut 76. Zwei elastische Glieder 77 (Spiralfedern) sind mit dem unteren Ende in der unteren Nut 76 befestigt, wobei das obere Ende der Federn 77 mit einer daran befestigten Kugel 78 ausgestattet ist. Ein Andrückglied 81 (transparente Glasscheibe) ist in der Bildaufnahme 73 angeordnet und hat an der unteren Kante eine halbkreisförmige Aushöhlung 82, deren Position der Anordnung der elastischen Glieder 77 entspricht. Die Kugel 78 wird in der Aushöhlung 82 aufgenommen, so dass das Andrückglied 81 durch die Kugel 78 nach oben gedrückt wird und die obere Kante des Andrückgliedes 81 in die obere Nut 75 eingeschoben wird. Das Bild 74 wird durch das Andrückglied 81 angedrückt, das sicher in der Bildaufnahme 73 fixiert ist.
Die Nuten der Bildaufnahme können in den linken und rechten Seiten der Bildaufnahme angeordnet sein. Die elastischen Glieder können in den Nuten jeder Orientierung angeordnet sein.
Ein Bilderrahmen umfaßt einen Hauptkörper, wenigstens ein elastisches Glied und ein Andrückglied. Der Hauptkörper ist mit einer Bildaufnahme versehen, um darin ein zu präsentierendes Bild aufzunehmen. Die Bildaufnahme ist mit zwei Sicherungsnuten versehen, um die elastischen Glieder zu sichern. Das
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Andrückglied ist in der Bildaufnahme so angeordnet, dass es gegen das Bild drückt, dass eine Seite des Andrückgliedes von dem elastischen Glied beaufschlagt wird und dass die andere Seite des Andrückgliedes in die Nut eingeschoben wird. Wenn das Andrückglied in Richtung auf das elastische Glied gedrückt wird, wird die andere Seite des Andrückgliedes aus der Nut gedrückt, in der es gehalten wird. Das Andrückglied wird so aus der Bildaufnahme des Hauptkörpers entfernt, um so den Austausch des Bildes zu erleichtern.
Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuterter Merkmale der Erfindung wird in übrigen ausdrücklich auf die Ansprüche und die Zeichnungen verwiesen.
Claims (10)
1. Bilderrahmen mit:
einem Hauptkörper mit einer Bildaufnahme zur Präsentation eines Bildes, wobei die Bildaufnahme an ihrer Innenwand mit zwei sich gegenüberliegenden Nuten versehen ist;
wenigstens einem elastisches Glied, das in einer der beiden Nuten angeordnet ist, um eine Federkraft in Richtung auf die andere Nut auszuüben; und
einem flachen Andrückglied mit Seiten einer Dicke, die kleiner ist als die Breite der Nuten, wobei das Andrückglied in seiner Form der Bildaufnahme angepaßt ist, in der das Andrückglied angeordnet ist, um das zu präsentierende Bild anzudrücken, wobei das Andrückglied in der Bildaufnahme so angeordnet ist, dass eine Seite des Andrückgliedes durch das elastische Glied beaufschlagt wird und die andere Seite des Andrückgliedes in die Nut eingeschoben ist.
einem Hauptkörper mit einer Bildaufnahme zur Präsentation eines Bildes, wobei die Bildaufnahme an ihrer Innenwand mit zwei sich gegenüberliegenden Nuten versehen ist;
wenigstens einem elastisches Glied, das in einer der beiden Nuten angeordnet ist, um eine Federkraft in Richtung auf die andere Nut auszuüben; und
einem flachen Andrückglied mit Seiten einer Dicke, die kleiner ist als die Breite der Nuten, wobei das Andrückglied in seiner Form der Bildaufnahme angepaßt ist, in der das Andrückglied angeordnet ist, um das zu präsentierende Bild anzudrücken, wobei das Andrückglied in der Bildaufnahme so angeordnet ist, dass eine Seite des Andrückgliedes durch das elastische Glied beaufschlagt wird und die andere Seite des Andrückgliedes in die Nut eingeschoben ist.
2. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Andrückglied mit einem ausgeschnittenen Teil versehen ist, durch den das Bild sichtbar ist und dass die Bildaufnahme mit einer darin angeordneten transparenten Glasscheibe versehen ist, so dass das Bild durch die Glasscheibe angedrückt wird und die Glasscheibe durch das Andrückglied angedrückt wird.
3. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Andrückglied eine transparente Glasscheibe ist.
4. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Glied eine Spiralfeder ist.
5. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Nuten mit wenigstens einem Einführloch versehen ist und dass das elastische Glied in der einen Nut so angeordnet ist, dass das eine Ende des elastischen Gliedes in dem Einführloch gesichert ist.
6. Bilderrahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende des elastischen Gliedes in dem Einführloch mittels eines Klebstoffes befestigt ist.
7. Bilderrahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Andrückglied mit einer halbkreisförmigen Aushöhlung versehen ist, deren Position der des elastischen Gliedes entspricht, und dass das elastische Glied an seinem anderen Ende mit einer daran befestigten Kugel versehen ist, so dass die Kugel in dieser Aushöhlung angeordnet ist.
8. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildaufnahme rechteckig ist.
9. Bilderrahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Nuten an einer innersten Kante der Innenwand der Bildaufnahme angeordnet sind, dass die Bildaufnahme mit einem Einführschlitz im Boden und einer Eingriff-Ausnehmung in der Nähe des Einführschlitzes versehen ist, wobei der Einführschlitz dafür vorgesehen ist, das zu präsentierende Bild aufzunehmen, und dass die transparente Glasscheibe in dem Einführschlitz so angeordnet ist, dass sie gegen das Bild drückt, so dass die Außenseite der transparenten Glasscheibe mit dem Boden der Bildaufnahme bündig ist.
10. Bilderrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper mit einem daran befestigten Stützrahmen versehen ist, um den Hauptkörper auf einer Fläche in aufrechter Position zu halten.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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Effective date: 20010607 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040204 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20070703 |