DE20019133U1 - Klappbehälter - Google Patents
KlappbehälterInfo
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Description
• Φ mi
- 1 -KlapDbehälter
Die Erfindung betrifft einen Klappbehälter zur Aufbewahrung von insbesondere festen Gegenständen - dabei ist unter anderem an Büromaterial gedacht wie beispielsweise Disketten oder CD-ROMs. Spezielle Ausführungen des Behälters können als Federschachtel oder Brillenetui Verwendung finden; bei entsprechender Abstimmung der Abmessungen können weitere Ausführungen als Kreditkartenoder Visitkarten-Etui, oder auch als Prospektständer oder Mappe eingesetzt werden. Weitere Anwendungen sind denkbar.
Unter der Vielzahl bekannter Behälter, welche beispielsweise aus Pappe herstellbar sind, sind einige Ausführungen beschrieben, bei welchen durch Verwendung von Bändern oder Schnüren der Inhalt des Behälters festgehalten wird. In DE 4018288 A beispielsweise wird ein hauptsächlich als Verpackung gedachter Behälter geoffenbart, in welchem das zu verpackende Gut durch Umreifung mit Bändern fixiert wird, in US 4382511 A wird eine Verpackung mit einem um einen Behälter herumgeführten Band dargelegt, welches durch an den Behält er kanten angebrachte deformierbare Bereiche teilweise in das Innere des Behälters eindringen kann, so daß eine Überlange des Bandes frei wird, welche als Trageschlaufe für den Behälter dient.
Die beiden genannten Ausführungen sind hauptsächlich als verkaufsverpackung und daher für einmalige Verwendung konzipiert, und insbesondere bei der erstgenannten Ausführung ist nicht vorgesehen, daß im Behälter aufbewahrte Gegenstände mehrmals entnommen und wieder eingelegt werden können, ohne die verwendeten Bänder zu entfernen und wieder neu anzubringen.
Verschiedene Arten von zusammenlegbaren Behältern können durch Festziehen von Schnüren aufgerichtet werden, wie beispielsweise in US 3949933 A oder US 5016813 A dargelegt. Gemäß diesen beiden Schriften dienen die Bänder im Wesentlichen zur Stabilisierung des aufgerichteten Behälters.
Behälter, bei welchen Bänder oder Schnüre zum Verschließen des Behälters eingesetzt werden, sind beispielsweise in den folgenden Schriften dargelegt:
EP 0292412 A beschreibt einen Ordner, welcher mittels eines mit Klettverschluß versehenen Bandes verschlossen werden kann, wobei das Band um den Ordner heruinzuschlingen ist. In fr 2245174 A ist eine Mappe gezeigt, welche ein elastisches
Element zum Festhalten der eingelegten Dokumente und ein weiteres zum Geschlossenhalten der Mappe enthält, wobei auch beide Elemente in einem Stück ausgeführt sein können. Zum Öffnen bzw. Schließen der Mappe und zum Einlegen bzw. Entnehmen von Dokumenten sind diese Bänder mit der Hand um Einhängevorrichtungen herumzulegen bzw. von diesen zu lösen.
EP 0140850 A beschreibt eine Mappe, bei welcher ein elastisches Band unter einer Lasche eingelegte Dokumente umschließt. Das Band verläuft lose um die Lasche herum, so daß diese zum leichten Einlegen oder Entnehmen der Dokumente angehoben werden kann. Das Band kann um eine Befestigungsvorrichtung in Bugnähe gespannt werden, so daß die Lasche und die darunter eingelegten Dokumente festgehalten werden.
In CH 216959 A wird eine Ordnungsmappe mit Fächern beschrieben, welche ebenfalls ein elastisches Band aufweist. Durch eine Überlänge des Bandes können die Fächer bis zu einem gewissen Winkel geöffnet werden,- zum Verschließen der Mappe ist das Band um zwei Ecken der Mappe zu schlingen.
US 4995525 A beschreibt einen an sich offenen Behälter, an dessen oberen Randern elastische Elemente angebracht sind, welche wahlweise über der Behältermitte aneinander oder an den gegenüberliegenden Behälterecken eingehängt werden können. In der erstgenannten Position dienen die elastischen Elemente zum Festhalten der im Behälter aufbewahrten Gegenstande, weshalb diese Position als geschlossener Zustand des Behälters angesehen werden kann.
Bei den drei letztgenannten Behältern sind somit durch unterschiedliche Positionen eines oder mehrerer elastischer Elemente jeweils ein geöffneter und ein geschlossener Zustand des Behälters definiert. Um den Behälter vom einen in den anderen Zustand überzuführen, müssen die elastischen Elemente stets durch direktes Anfassen manuell um eine Einhängevorrichtung oder um den Behälter selbst herumgeführt bzw. aus dieser Position gelöst werden.
In CH 2 92820 A ist eine Mappe geoffenbart, welche als Pult aufgestellt werden kann, indem ein beidseitig verjüngtes Ende der Mappe in an den Deckeln angebrachte Schlitze eingesteckt werden kann. Zum Verschließen der Mappe in der geschlossenen Stellung kann ein an der Mappe angebrachtes elastisches Band um die Ecken der Mappe gelegt werden.
FR 2754763 A beschreibt eine Mappe, welche ebenfalls zu einem Pult aufgerichtet werden kann, wobei anders als bei der zuvor genannten Konstruktion die Mappe durch Einhängen des an der Mappe angebrachten elastischen Elementes in einer entsprechend geformten Ausnehmung des Mappenbodens in der zum Pult geformten Position fixiert werden kann.
Auch bei den beiden letztgenannten Vorrichtungen erfordert das öffnen bzw. Schließen der Mappe ein direktes Anfassen des elastischen Elementes, um es um die Ecken der Mappe zu schlingen - außer der Klappbewegung des Deckels ist somit ein zusätzlicher Handgriff erforderlich.
Ein Behälter, welcher einen Verschluß aufweist, der durch eine elastische Kraft offen- oder geschlossengehalten wird und ohne direktes Anfassen des Federelementes wiederholt geöffnent und geschlossen werden kann, ist in US 4452373 A beschrieben: zwei identische Rahmen bzw. Schalen, an welchen Vorsprünge zur Bildung einer scharnierartigen Verbindung angebracht sind, werden durch ein elastisches Element zusammengehalten, welches als Federklammer ausgeführt ist. Durch die spezielle Form der Vorsprünge im Scharnierbereich ergibt sich für die geöffnete und für die geschlossene Stellung des Behälters jeweils eine minimal mögliche Spannung der Klammer, während in einem dazwischenliegendem Öffnungswinkel des Behälters ein Spannungsmaximum liegt, so daß der Behälter beim überführen aus einer der Stellungen heraus in die jeweils andere Stellung schnappt, sobald man den durch das Spannungsmaximum definierten Totpunkt überwunden hat.
Der letztgenannte Behälter zeichnet sich durch eine einfache Handhabung aus, da beim Öffnen oder Schließen nicht auf den Verschluß geachtet werden muß. Nachteilig an dieser Konstruktion ist jedoch, daß zu ihrer Herstellung relativ komplex geformte Teile nötig sind, wie sie rationell nur aus Kunststoff zu fertigen sind. Zudem sind, um eine variable Anzahl eingelegter Gegenstände gegen Verrutschen oder Klappern innerhalb des Behälters zu sichern, zusätzliche Maßnahmen erforderlich. .
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, einen einfach und kostengünstig herzustellenden Behälter vorzusehen, der auch einfach in der Handhabung ist. !
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung einen Behälter wie in Anspruch 1 definiert vor; vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
> * 1 I · I
Die Besonderheit am erfindungsgemäßen Behälter ist ein aus mindestens einem elastischen Spannelement gebildeter Schnappmechanismus, welcher in die Behälterwan.de integriert ist und im weiteren Sinne als Verschluß des Behälters dient. Durch diesen. Mechanismus wird der Behälter in einer geöffneten und einer geschlossenen Klappstellung fixiert, wobei bei vorteilhafter Ausführung zusätzlich in einer Klappstellung der Inhalt des Behälters durch das bzw. die Spannelemente gegen Verrutschen oder Herausfallen gesichert ist.
Der erfindungsgemäße Behälter ist durch eine einfache Klappbewegung zu öffnen bzw. zu schließen, und er enthält einen in die Behälterwände integrierten Schnappmechanismus, so daß der Behälter in einer geöffneten und einer geschlossenen Klappstellung einschnappt. Die Schnappwirkung wird durch mindestens ein elastisches Spannelement erreicht, welches an Behälterwänden befestigt sind, wie weiter unten noch näher erläutert wird. Vorteilhaft an der Erfindung ist auch, daß beim Öffnen bzw. Schließen des Behälters das elastische Spannelement nicht angefaßt werden muß - der Benutzer muß also nicht auf den Verschluß des Behälters achten, insbesondere ist kein separater Handgriff dafür nötig. Eine Besonderheit der Erfindung ist weiters, daß nicht nur der Behälter selbst aus einfachen Materialien, welche in der Büroorganisation üblicherweise Anwendung finden, hergestellt werden kann, wie beispielsweise Pappe, sondern auch der Schnappmechanismus: Das bzw. die eingesetzten Spauanelemente können vorteilhaft als Gummischnüre ausgeführt sein, welche durch aufgequetschte Metall-Endstücke in Ausnehmungen der Behälterwände festgehalten werden. Derartige Gummischnüre werden bei handelsüblichen Eckspanner-Mappen eingesetzt, bei welchen die Gummischnur zum Verschließen der Mappe um zwei Ecken der Mappe herum gespannt werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen noch weiter erläutert; es zeigen im einzelnen:
Fig.l den Schnappverschluß eines Klappbehälters als Detail einer Schnittdarstellung, wobei in vier Teilbildern, Fig. la bis Id, die Bewegung des geschnitten dargestellten Spannelementes beim Überführen des Behälters von einer Klappstellung in die andere zu sehen ist; :
Fig.2 eine Ausführungsform des Behälters1 zur Aufnahme
von rechteckigen Gegenständen, wie beispielsweise Disketten, Kreditkarten, Visitkarten oder auch Prospekten, einmal in der geöffneten (Fig.2b) und einmal in der geschlossenen (Fig. 2a) Klappsteilung;
Fig.3 einen Zuschnitt zur Herstellung der in Fig.2 dargestellten Behälterausführung;
Fig.4 einen Zuschnitt für eine Ausführung ähnlich der in
Fig.2, jedoch mit nicht-parallelen Ausschnitten für die Spannelemente;
Fig.5 in den verschiedene Ansichten zeigenden Teilfiguren 5a bis 5d eine Ausführungsform mit symmetrisch angebrachten Laschen zur beidseitigen Aufnahme von Gegenständen;
Fig.6 in entsprechenden Teilfiguren 6a bis 6c.eine weitere Aus führungs form des Behälters in symmetrischer Form, die zur Aufnahme von kleineren Gegenständen geeignet ist;
die Fig.7a und 7b einen anderen Behälter zur Aufnahme kleinerer Gegenstände;
die Fig.8a bis 8c einen Behälter zur Aufnahme von gleichartigen, länglichen Gegenständen, wie beispielsweise Filzstiften;
die Fig.9a und 9b einen Behälter zur Aufnahme einiger weniger, länglicher Gegenstände, wie beispielsweise Schreibgeräte;
die Fig.10a bis 1Od einen Behälter zur Aufnahme scheibenförmiger Gegenstände, wie beispielsweise CD-ROMs, mit unterschiedlichen zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Halterung dieser Gegenstände ,-
die Fig. 11a und 11b zwei Aus führungs formen des Behälters zur Aufnahme von kleinen, flachen Gegenständen wie beispielsweise Speicher-Karten;
die Fig.12a und 12b eine Ausführungsform des Behälters als Mappe zur Aufnahme von flachen Gegenständen, wie beispielsweise Papierblätter; und
die Fig. 13a und 13b einen Behälter als Mappe, beispielsweise zur Aufnahme eines dickeren Papierstapels.
Die Schnittdarstellungen in Fig.la bis Id zeigen als Detail lediglich den am Behälter vorgesehenen Schnappmechanismus, um das Funktionsprinzip besser darlegen zu können; es wird zunächst auf Fig.la Bezug genommen: Ein Spannelement 4 ist mit seinen Enden an Behälterwänden 1, 3 angebracht, beispielsweise indem an den Enden des Spann-Elementes 4 Metall-Endstücke 6 befestigt sind, welche das durch Ausnehmungen 7 in den Behälterwänden 1, 3 geführte
• ·
Spannelement 4 gegen Herausrutschen sichern. Derartige Gummischnüre werden auch bei handelsüblichen Eckspanner-Mappen eingesetzt.
Die Behälterwände l·, 3 sind über einen Gelenksbereich 2 miteinander verbunden, welcher insbesondere bei Fertigung des Behälters aus Pappe eine gewisse Eigenspannung aufweist, welche der Spannung des Spannelementes 4 entgegenwirkt, so daß sich eine definierte Klappstellung des Behälters ergibt. Weiters zu sehen ist eine im Gelenksbereich 2 angebrachte Aussparung 5, in welche das Spannelement 4 im Verlauf des Klappvorganges eindringen kann, wie nachfolgend beschrieben wird.
Die Befestigung des Spannelementes 4 muß nicht in der gezeigten weise erfolgen, sondern kann auch durch Ankleben oder Einklemmen an einer unter Beilage des Spannelementes 4 in die Behälterwand 1, 3 eingesetzten Öse erfolgen. Da bei vorteilhafter Ausführung des Behälters zwei Spannelemente 4 eingesetzt werden, ist es weiters möglich, diese zwei Spannelemente 4 einstückig auszuführen-, wobei dieses Spannelement-Stück dann etwa U-förmig durch die Anordnung verläuft, so daß die an einer Behälterwand liegende Schlinge ein Herausrutschen der Spannelemente 4 aus dieser Behälterwand 1 bzw. 3 verhindert.
Weiters ist es möglich, eine größere Anzahl von Spannelementen 4 einzusetzen, bzw. diese mehrmals zwischen den Behälterwänden 1, 3 hin-und herzuführen, wodurch unter anderem eine Erhöhung der Spannkraft erreicht werden kann.
Fig.la stellt wie erwähnt eine stabile Klappstellung des Behälters dar. Bewegt man die Behälterwände 1 und 3 auseinander, so ist der elastischen Kraft des Spannelementes 4 entgegenzuwirken. Eine im verlauf dieser Klappbewegung erreichte, nicht-stabile Zwischenposition ist in Fig.Ib gezeigt. Wird die Klappbewegung der Behälterwände fortgesetzt, so erreicht die Spannung des Spannelementes 4 in einem Punkt des labilen Gleichgewichtes ihr Maximum.
Bei weiterer Fortsetzung der Klappbewegung kann nun das Spannelement 4 in seinem mittleren Bereich in die im Gelenkbereich 2 angebrachte Aussparung 5 eindringen, so daß sich seine Spannung mit zunehmendem Klappwinkel wieder verringert, wie in Fig. Ic gezeigt ist. Dadurch werden die Behälterwände 1 und 3 vom Spannelement 4 weiter zueinandergezogen und schließlich, wie in Fig.Id gezeigt, soweit wie möglich anexnandergepreßt - abhängig
von der Ausführung des Behälters kann ihre Bewegungsfreiheit durch andere Behälterwände oder durch eingelegte Gegenstände beschränkt sein, wie beispielsweise bei den an Hand der folgenden Figuren gezeigten Ausführungen.
Durch den beschriebenen Schnappmechanisitius sind somit für den Behälter zwei stabile Klappstellungen definiert, wobei der Behälter unter Überwinden einer elastischen Kraft von jeweils einer Klappstellung in die andere übergeführt werden kann und in dieser Stellung verbleibt. Insbesondere ist es dadurch für den Benutzer nicht notwendig, die Spannelemente 4 anzufassen oder eine andere, am Behälter angebrachte Verschlußvorrichtung zu betätigen.
Bei den meisten Ausführungen des erfindungsgemäßen Behälters entspricht die in Fig.la gezeigte Klappstellung der geöffneten Stellung des Behälters, und die in Fig.Id gezeigte Klappstellung der geschlossenen Behältersteilung. Diese Zuordnung der beiden Klappstellungen zu den Behält erst el lungen richtet sich aber nach der Ausführung des Behälters, und kann auch umgekehrt sein, wie beispielsweise bei der in Fig.6 dargestellten Ausführung.
Durch Festlegung der Länge der Spannelemente 4 kann die Schließkraft bzw. allgemein die Einschnappkraft des Behälters eingestellt werden; sie ist abhängig von Gewicht und Größe der aufzunehmenden Gegenstände und von der Festigkeit der Behälterwände zu wählen.
Fig.2 zeigt eine bevorzugte Ausführung des Behälters mit einer an der Behälterrückwand 1 über einen stegförmigen Gelenkbereich 8 angebrachten Lasche 9, welche Ausnehmungen 10 aufweist, durch welche die beiden hier einstückig ausgeführten Spannelemente 4 hindurchgeführt sind, wie in Fig.2b zu sehen ist. Fig.2a zeigt die geschlossene Klappstellung des Behälters, in welcher die Behälterwand 3 als Deckplatte über der Lasche 9 liegt. Wie bereits anhand der Fig.la erläutert, dringen die Spannelemente teilweise in die im Haupt-Gelenksbereich 2 angebrachten Aussparungen 5 ein und ziehen somit die Behälterwände 1 und 3 zusammen, so daß der Behälter geschlossen gehalten wird. Im Behälter aufbewahrte Gegenstände 11 sind zwischen der Lasche 9 und der Behälterrückwand 1 eingeklemmt, da die Spannelemente 4 die Lasche sowohl direkt als auch über die Deckplatte 3 indirekt an die Behälterrückwand 1 drücken. Soferne die Abmessungen der Gegenstände 11 nicht zu gering sind, können die Gegenstände trotz der seit-
lieh, offenen Konstruktion nicht aus dem Behälter herausrutschen, da sie von den Spannelementen 4 seitlich gehalten werden. Fig.2b zeigt dieselbe Behälterausführung in geöffneter Klappstellung zum Einlegen bzw. Entnehmen von Gegenständen, zum Beispiel Disketten 11. Dabei verleiht die nach hinten geklappte Deckplatte 3 dem Behälter einen sicheren Stand - dies ist beispielsweise bei Verwendung als Diskettenschachtel sehr vorteilhaft.
Abhängig von der Biegesteifigkeit der beiden Gelenksbereiche 2 und 8 werden die Behälterwand 1 und die Lasche 9 entweder, wie in Fig.2b dargestellt, zueinander etwa parallel liegen oder in einem anderen Winkel. Da der Gelenksbereich 8 in der vorgesehenen Benutzung weniger bewegt wird als der Haupt-Gelenksbereich 2 und daher aufgrund der Biegesteifigkeit des Materials seine "gewohnte" Stellung beibehalten wird, wird die Lasche 9 in den meisten Fällen auch in der geöffneten Klappstellung des Behälters an der Behälterwand 1 bzw. den eingelegten Gegenständen 11 anliegen und somit die eingelegten Gegenstände 11 leicht an die Behälterwand 1 drücken. Durch diesen Effekt ist automatisch für eine günstige Schwerpunktlage des gefüllten Behälters gesorgt denn würde sich die Lasche 9 mit den Gegenständen 11 nach vorne neigen, so könnte sich der Schwerpunkt des gefüllten Behälters so weit nach vorne verlagern, daß der Behälter nach vorne kippen könnte. Der beschriebene Effekt kann durch entsprechende Gestaltung der Gelenkbereiche 2 und 8 verstärkt werden, beispielsweise durch unterschiedlich starke Falzung.
Durch die fehlende oder geringe Spannung der Spannelemente 4 in der geöffneten Klappstellung kann die Lasche 9 zur Entnahme von Gegenständen leicht samt den eingelegten Gegenständen so weit nach vorne geneigt werden, daß die Gegenstände 11 nach Art einer Kartei „durchgeblättert* werden können - dies ist beispielsweise bei Verwendung als Diskettenbox günstig. Die Andruckkraft, mit welcher die Lasche 9 insbesondere in der geöffneten Klappstellung des Behälters an die Behält er räckwand 1 gedrückt wird, kann aufgrund der Hebelwirkung der Lasche 9 durch die Lage der Ausnehmungen 7 und 10 beeinflußt werden, nämlich bei der wahl ihres Abstandes vom Gelenksbereich 8.
In vorteilhafter Weise sind die Ausnehmungen 7 und 10 so anzubringen, daß sie bei geöffnetem Behälter etwa in einer Linie liegen, um Reibung und Abnützung der Spannelemente 4 und der
Ausnehmungen 7 und 10 gering zu halten - dies ist jedoch für die Funktion nicht prinzipiell erforderlich; insbesondere kann durch eine bewußt davon abweichende Anordnung der Ausnehmungen 7 oder 10 der öffnungswinkel des Behälters bei gegebener Spannelement-Länge optimiert werden. Eine Ausführung des Behälters mit durch versetzte Ausnehmungen geknickt verlaufenden Spannelementen 4 wird im folgenden anhand der Fig.5d erläutert, wobei die versetzte Anordnung der Ausnehmungen auch bei der in Fig.2 dargestellten Ausführung möglich ist.
Die in Fig.2a und 2b stegförmig flach dargestellten Gelenksbereiche 2 und 8 entsprechen der maximalen Gesamtdicke der aufzunehmenden Gegenstände 11; alternativ können die Gelenksbereiche 2 und 8 beispielsweise als bogenförmig, gerundete Behälterwand-Stegbereiche ausgebildet sein, sofern das eingesetzte Material eine Abgrenzung des biegsamen Bereiches von den nicht biegsamen Behälterwänden erlaubt - dies ist beispielsweise möglich bei weichem Kunststoff, in welchen im Wandbereich Kartonplatten eingeschweißt sind, oder auch bei entsprechend vorbehandeltem Karton.
Die in Fig.2b eingezeichneten Gegenstände 11 sollen nur andeuten, wie die aufzubewahrenden Gegenstände in den Behalter eingelegt werden können - die Gegenstände 11 müssen nicht wie dargestellt in zwei Gruppen nebeneinander aufbewahrt werden, sondern können auch in nur einem Stapel aufgenommen werden, was sich insbesondere bei größeren Gegenständen als günstig erweist; auch ist ein Behälter für nur einen Gegenstand realisierbar.
Fig.3 zeigt das Schnittmuster zur Herstellung des in Fig.2 gezeigten Behälters, wobei Biegekanten durch strichlierte Linien dargestellt sind; als Material kann günstigerweise Pappe, aber auch Kunststoff zum Einsatz kommen.
Hervorzuheben ist die besonders einfache Herstellung dieser Behälter-Ausführung, denn es sind keinerlei Klebungen erforderlich - der Behälter wird durch die Spannelemente 4 zusammengehalten, welche gleichzeitig die aufgenommenen Gegenstände seitlich abstützen.
Zur Aufnahme kleinerer Gegenstände können seitlich Laschen vorgesehen werden, welche die seitlichen Öffnungen abschließen, so daß die aufbewahrten Gegenstände nicht herausfallen können. Diese Seitenlaschen können innerhalb der Spannelemente 4 angeordnet sein, so daß sie von diesen gehalten werden und somit
nicht nach außen aufklappen können - eine ähnliche Lasche wird nachfolgend an Hand von Fig. 13 beschrieben.
Zur Aufnahme von nur wenigen, flachen Gegenständen, wie beispielsweise Kreditkarten oder Visitkarten, kann der Gelenksbereich 2, wie in Fig.l gezeigt, derart ausgebildet sein, daß sich der Abstand zwischen den Behälterwänden 1 und 3 alIeine durch den Biegeradius des Materials im Gelenksbereich 2 ergibt; bei Ausführungen zur Aufnahme dickerer Gegenstände ist der Gelenksbereich 2 vorzugsweise als stegförmiger Bereich mit zwei Biegekanten ausgeführt, wie beispielsweise in Fig.2 und Fig.3 gezeigt.
Notwendig für das Funktionieren des Behälter-Verschlusses allgemein ist, daß die Aussparungen 5 so angeordnet sind, daß sie in jener Zwischenstellung der Behälterwände 1 und 3, in welcher sich die Spanne leinen te 4 dem Gelenksbereich 2 nähern, jeweils auf der Verbindungslinie zwischen den zu einem Spannelement 4 gehörigen Ausnehmungen 7 liegen, damit das betreffende Spannelement beim Klappvorgang ohne weitere Maßnahmen in die Aussparung 5 eintritt.
insbesondere bei rechteckiger Ausführung des Behälters wird man die Ausnehmungen 7 günstigerweise so anordnen, daß die genannten Verbindungslinien parallel zueinander und zu den Seitenkanten des Behälters verlaufen, da Gegenstände mit rechteckigem Querschnitt in diesem Fall bestmöglich zwischen den Spannelementen Platz finden. Prinzipiell sind jedoch auch Ausführungen möglich, bei welchen die besagten Verbindungslinien schräg verlaufen. Das Schnittmuster einer solchen Ausführung ist in Fig.4 gezeigt, wobei die erwähnten Verbindungslinien strichpunktiert eingetragen sind.
Fig.5a zeigt eine weitere, bevorzugte Ausführungsform des Behälters, welche durch Anbringung zweier bereits in Fig.2 gezeigter Laschen 9 auf beiden Seiten des Haupt- Gelenksbereiches gekennzeichnet ist, so daß zwei getrennte Stapel von Gegenständen aufbewahrt werden können. Um ein vollständiges Schließen dieses Behälters zu gewährleisten, beträgt die Breite des stegförmigen Haupt-Gelenksbereiches 2 etwa die Summe der Breiten der beiden Gelenksbereiche 8. Diese Ausführung eignet sich beispielsweise gut als (mobiler) Prospektständer. Wie bereits zu Fig.2b beschrieben, werden die Laschen 9 aufgrund der Biegesteifigkeit der Gelenksbereiche auch in der geöffneten Klappstellung leicht gegen
die Behälterwände 3 bzw.l gezogen, so daß die eingelegten Gegenstände gehalten werden - Prospektmaterial ist dann beispielsweise gegen verwehen durch den Wind gesichert. Ein Herausrutschen der Gegenstände 11 während des Klappvorganges ist unwahrscheinlich, da erstens die Spannelemente 4 während des Klappvorganges die größte Spannung haben und somit die eingelegten Gegenstände 11 am stärksten festhalten, und zweitens der Benutzer den Behälter intuitiv an den dem Gelenksbereich 2 gegenüberliegenden Kanten anfassen wird, wodurch er beim Ergreifen die Laschen 9 zusätzlich an die Behälterwände 1 bzw. 3 drückt.
Die Fig. 5b und 5c zeigen den Behälter von Fig.5a in Schnittdarstellung, einmal in geöffneter und einmal in geschlossener Klappstellung.
In Fig.5d ist eine abgewandelte Ausführungsform des in Fig.5a bis 5c gezeigten Behälters dargestellt, bei welcher die Ausnehmungen 7 näher zum Gelenkbereich 2 angeordnet sind, so daß diese nicht direkt hinter den entsprechenden Ausnehmungen in den Laschen 9 liegen. Die Spannelemente 4 haben deswegen in der geöffneten Klappstellung des Behälters einen geknickten Verlauf. Dadurch ist einerseits die Spannung der Spannelemente 4 in der geöffneten Klappstellung erhöht gegenüber der in Fig.5a bis 5c gezeigten Ausführung, beziehungsweise der Winkel zwischen den Behälterwänden 1 und 3 ist bei gleicher Spannung kleiner. Somit kann bei gegebener Spannelement-Länge durch geeignete Anordnung der Ausnehmungen 7 der Aufstellwinkel des Behälters optimiert werden. Andererseits wird durch die versetzte Anordnung der Ausnehmungen 7 auch ein besseres seitliches Festhalten der eingelegten Gegenstände 11 erreicht, da dann die Spannelemente 4 durch ihren schrägen Verlauf erstens eine bessere Anlage für die Seitenkanten der Gegenstände 11 bieten, und zweitens; die Gegenstände 11 höher oben, also weiter von der Lasche 9 entfernt, festgehalten werden. Dies kann insbesondere bei Ausführungen des Behälters zur Aufnahme weniger, dickerer Gegenstände vorteilhaft sein die beschriebene Versetzung der Ausnehmungen kann bei vielen Ausführungen, des Behälters vorgesehen sein, beispielsweise auch bei den in Fig.2, Fig.9 und Fig.13 gezeigten Ausführungen.
Die Fig.6a zeigt im Schnitt eine weitere Ausführungsform des Behälters in weitgehend symmetrischer Form, welche durch ihre geschlossene Ausführung auch zur Aufnahme von kleineren Gegenständen geeignet ist, insbesondere auch von Schreibuteiasilien.
Die dargestellte Abweichung der Spannelemente 4 von der symmetrischen. Anordnung an der Außenseite des Behälters hat ästhetische Gründe und ist für die Funktion unbedeutend. Neben der Verwendung als Federschachtel ist beispielsweise auch ein Einsatz als Brillenetui denkbar. Die Behälterwände 1 und 3 und der Gelenkbereich 2 sind in zwei Schalen integriert, in welche in der geöffneten Klappstellung Gegenstände 12 eingelegt werden können.
In Fig.6b ist die geschlossene Klappstellung desselben Behälters gezeigt, und in Fig.6c ein möglicher Zuschnitt zur Herstellung dieses Behälters. In Ausnehmungen 14, welche an den stirnseitigen Behälterwändenl3 angebracht sind, können beispielsweise Ösen eingesetzt werden, welche den Behälter zusammenhalten; die übrigen Bezugsziffern haben zu jenen in den bisherigen Figuren analoge Bedeutung.
Die in der geschlossenen Stellung in den Innenraum eindringenden Spannelemente 4 verringern zwar den nutzbaren Raum des Behälters, geben aber andererseits den eingelegten Gegenständen Halt, was insbesondere bei Verwendung als Brillenetui vorteilhaft ist, da die Brillengläser dann nicht an der Behälterwand aufliegen, soferne die Brille mit den Gläsern in Richtung zum Gelenksbereich 2 eingelegt wird.
Um das Eindringen der Spannelemente 4 in den Innenraum zu verhindern, können die Spannelemente 4 nahe den Behält er Stirnwänden 13 angebracht werden, und es kann jeweils eine von den stirnseitigen Behälterkanten beabstandete Behälterwand vorgesehen werden, welche den Innenraum zum Spannelement 4 hin abschließt. Dafür sind etwa die in Fig. 6c punktiert eingezeichneten Ausschnitte 5a bzw. 7a statt 5 bzw. 7 vorzusehen; die beschriebenen Behälterwände zum Abschließen des Innenraumes von den Spannelementen 4 sind etwa entlang der punktierten Linien anzubringen. In diesem Fall kann auf die ursprünglichen, stirnseitigen Behälterwände 13 verzichtet werden, oder es können diese selbst durch in Richtung zur Behältermitte gefaltete Stege in die von den Behälterkanten beabstandete Position gebracht werden, so daß das Einsetzen zusätzlicher Behälterwände entfällt.
Eine Besonderheit der in Fig. 6 dargestellten. Ausführungsform ist die in Bezug zu den zuvor erläuterten Ausführungen umgekehrte Zuordnung der Klappstellungen zum geöffneten und geschlossenen Zustand: Jene Klappstellung, in welcher die Spannelemente 4 in den. Aussparungen 5 liegen, ist hier der geöffneten Behälterstel-
lung zugeordnet, und umgekehrt.
Eine weitere Ausführung zur Aufnahme von kleineren Gegenständen ist in Fig.7a in geöffneter und in Fig.7b in geschlossener Klappstellung, jeweils als Schnitt, dargestellt. Bei dieser Ausführung ist der Weg der Behälterwand 1 durch die Form des Behälters besonders stark eingeschränkt, denn die geschlossene Klappstellung ist in Fig.7b bereits erreicht, obwohl die Behälterwände 1 und 3 nicht parallel zueinander liegen - auf diese Möglichkeit wurde im Text zu Fig.Id bereits kurz hingewiesen. Die Lage der geöffneten Klappstellung hängt hingegen wesentlich von der Biegesteifigkeit des Materials im Gelenksbereich 2 ab. Auch hier können, wie anhand von Fig.6 beschrieben, die Spannelemente 4 wahlweise in der Nähe der Behältermitte oder nahe den Behälterstirnseiten angebracht sein. An den Behälterstirnsexten können auch hier, wie bei Fig.6 erwähnt, Stirnwände angebracht sein, um kleine Gegenstände gegen Herausfallen zu schützen.
Die Fig.8a bis 8c zeigen eine weitere Ausführung des Behälters, welche insbesondere zur Aufnahme von gleichartigen, länglichen Gegenständen 12 geeignet ist, wie beispielsweise Filzstifte (Faserschreiber). Die Lasche 15 bildet mit den Seitenwänden 17 einen Köcher, in welchen die Gegenstände 12 in der geöffneten Klappstellung lose hineingestellt werden können. Die nach hinten geklappte Behälterwand 3 verleiht dem Behälter einen festen Stand. Wie bereits zu Fig.la erwähnt, sind auch hier zwei Spannelemente 4 durch ein gemeinsames Spannelementstück gebildet, welches an einer der Behälterwände eine Schlinge bildet. Bei der in Fig.8a bis 8c gezeigten Ausführung wird ein zweites solches Spannelementstück derart eingesetzt, daß die beiden daraus gebildeten Komplementär-Spannelemente 4C in jener Klappstellung des Behälters gepannt sind, in welcher die anderen Spannelemente 4 entspannt sind, und umgekehrt. In jeder Klappstellung des Behälters ist also jeweils ein Paar Spannelemente gepannt und das andere Paar entspannt. In der bevorzugten Ausführung wird nun die den Spannelementen 4 zugehörige Schlinge 16 zum Festhalten der Gegenstände 12 in der geschlossenen Klappstellung eingesetzt: In der geöffneten Klappstellung sind die Spannelemente 4 entspannt, und die Schlinge 16 kann von der Behälterwand 1 ohne Widerstand weggezogen werden, so daß die Gegenstände beim Einbringen in den Köcher auch in die Schlinge 16 geführt werden können. Bei günstiger Anordnung der Ausschnitte 7 schiebt sich die Schlinge sogar
durch die Steifigkeit des Spannelement-Materials beim Öffnen des Behälters von selbst von der Behälterwand 1 weg. Beim Schließen des Behälters wird die Schlinge 16 durch die steigende Spannung der zugehörigen Spannelemente 4 in Richtung zur Behälterwand 1 festgezogen, so daß die Gegenstände 12 in der Schlinge 16 gehalten werden.
Außer der in Fig.8 gezeigten Ausführung sind hoch andere Spannelement-Konfigurationen möglich, bei welchen in ähnlicher Weise durch das Zusammenziehen einer Schlinge die eingelegten Gegenstände 12 festgehalten werden. Insbesondere wenn auf den paarweisen Einsatz der Spannelemente verzichtet wird, sind Vereinfachungen möglich, welche sich allerdings teilweise auf die Stabilität des Behälters nachteilig auswirken. Andererseits können auch die beiden Spannelement-Paare 4 und 4C gemeinsam aus einem Stück hergestellt sein.
Fig.9a zeigt eine Ausführung des Behälters für nur einige wenige, längliche Gegenstände, wie beispielsweise einzelne Schreibgeräte; in Fig.9b ist der erforderliche Zuschnitt dargestellt. ·
Der vorliegende Behälter eignet sich auch zur Aufnahme runder, scheibenförmiger Gegenstände 18, wie beispielsweise CD-ROMs; eine entsprechende Ausführung ist in Fig. 10a dargestellt. Durch die runde Form der Gegenstande 18 bleibt an den Ecken des Behälters Platz für die Spannelemente 4, so daß die im Prinzip Außenmaße der Behälterwand 1 nahezu bis auf die Abmessungen des kleinsten, die Gegenstände-Grundfläche einschließenden Quadrates reduziert werden können. Um die Gegenstände 18 gegen Verkratzen zu schützen, können weiche Trennblätter 20 im Behälter vorgesehen werden, zwischen welche die Gegenstände eingelegt, werden. Eine vorteilhafte Ausbildung solcher Trennblätter 20 ist in Fig.10b dargestellt.
Zur Befestigung der Trennblätter 20 im Behälter können an den Trennblättern Ausnehmungen 19 angebracht sein, durch welche die Spannelemente 4 hindurchgeführt sind. Zum besseren Schutz der Gegenstände vor Staub können anstelle der Trennblätter 2 0 Aufnahmetaschen 22 eingesetzt werden, in welche die Gegenstände 18 eingeschoben werden; dadurch wird auch ein besserer seitlicher Halt der Gegenstände in der geöffneten Klappstellung des Behälters erreicht. Eine vorteilhafte Ausführung einer Aufnahmetasche 22 ist in Fig.10c dargestellt. Die Aufnähmetaschen können aus
Materialien, welche zur verpackung von CD-ROMs üblich sind, hergestellt sein, beispielsweise aus Karton und / oder Kunststoff-Folie. Zur Befestigung der Aufnahmetaschen 22 im Behälter können, wie bereits in Fig.10b dargestellt, Ausnehmungen 19 für die Spannelemente 4 vorgesehen werden,- um jedoch ein Entnehmen der Aufnahmetaschen 22 aus dem Behälter zu ermöglichen, können auch hakenförmige Aussparungen 21 an den Aufnahmetaschen 22 angebracht werden, welche an den Spannelementen 4 eingehängt werden können, indem mindestens ein Spannelement 4 kurzzeitig beiseitegebogen wird.
Alternativ zu Trennblättern oder Taschen können auch hauptsächlich feste Halter 24 vorgesehen werden, an welchen die Gegenstände 18 durch geeignete Haltevorrichtungen befestigt werden können. Die Haltevorrichtungen können beispielsweise durch Schnitte 23 am Halter 24 geformt sein, wie in Fig.1Od dargestellt ist, sie können jedoch auch, insbesondere zur Aufnahme anderer Gegenstände, beispielsweise mit aufgebogenen oder aufgesetzten Haltelaschen ausgeführt sein. Weiters können beispielsweise flache Gummibänder schlaufenförmig an den Haltern 24 angebracht sein, wie es auch bei Federpennalen üblich ist - diese Anordnung eignet sich besonders zur Aufnahme stabförmiger Gegenstände, wie beispielsweise Schreibgeräte oder auch sogenannte „Memory-Sticks".
Zur Aufbewahrung kleiner Gegenstände in der in Fig. 10a oder Fig.2a gezeigten Behälter-Ausführung können Halter oder Aufnahmetaschen eingesetzt werden, in welche jeweils mehrere Gegenstände eingeschoben oder an diesen befestigt werden. Dies empfiehlt sich beispielsweise zur Aufnahme von Flash-Speicherkarten und ähnlichen Datenträgern, wie etwa die sogenannten "Smartmedia-Karten", "CompactFlash"-Speicher oder auch für "Memory-Sticks". Eine vorteilhafte Ausführung eines Halters 26 zur Aufnahme mehrerer solcher Gegenstände 29 ist in Fig.11a dargestellt. Der Halter 2 6 und die daran angebrachten Befestigungsvorrichtungen, welche in diesem Fall als Taschen 27 ausgebildet sind, können zweckmäßigerweise aus antistatischem Material hergestellt wercSen, um die eingesetzten Medien vor elektrostatischen Entladungen zu schützen. Auch kann am Halter 26 ein Beschriftungsfeld 28 angebracht sein. Die Befestigung des Halters 26 im Behälter kann beispielsweise durch die Aussparungen 21 erfolgen, welche, wie bereits anhand von Fig.10c erläutert,, ein Entnehmen des Halters 26 aus dem Behälter ermöglichen; sie kann aber bei-
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spielsweise auch wie in Fig. 10b gezeigt vorgesehen sein.
Eine weitere Ausführung eines Halters 26, welcher in dem Behälter vorgesehen sein kann, ist in Fig.11b gezeigt. Die aufzunehmenden Gegenstände 29 können in die. Taschen 27 eingeschoben werden. An dem Halter 2 6 ist eine Ausnehmung 19 zur Hindurchführung eines Spannelementes angebracht und eine hakenförmige Aussparung 21. In der geöffneten Klappstellung des Behälters kann der Halter 2 6 zum Zugriff auf die Gegenstände 29 nach oben ausgeschwenkt werden.
Da in der Serienfertigung das Hindurchführen der Spannelemente 4 durch Ausnehmungen in vielen einzelnen Teilen, wie beispielsweise den anhand von Fig.10b bis 11a beschriebenen Trennblättern, Taschen bzw. Haltern, unter Umständen schwierig sein kann, können diese alternativ oder zusätzlich im Behälter festgeklebt sein, günstigerweise jeweils an einer umgebogenen Lasche entlang einer Kante der Trennblätter, Taschen bzw. Halter.
in den Fig.12a und 12b ist eine Ausführung des Behälters als Mappe zur Aufnahme von Papierblättern dargestellt, welche im geschlossenen Zustand von der als Lasche ausgebildeten Behälterwand 3 festgehalten werden. Die bisher als Seitenkanten des Behälters betrachteten Stirnseiten liegen jetzt oben bzw. unten; die Behälterwand 1 bildet den Mappenboden, und die Behälterwand 3 bildet eine Klappe zum Festhalten der eingelegten Blätter. Die übrigen Be2ugsziffern haben dieselbe Bedeutung wie in den vorhergehenden Abbildungen. Insbesondere zeigen Fig.12a diese Ausführung in geöffneter, und Fig.12b in geschlossener Klappstellung, wobei der Deckel 32 der Mappe zur besseren Übersicht in beiden Abbildungen offen dargestellt ist.
Zur Aufnahme eines dickeren Stapels Papier bzw. einer größeren Anzahl loser Blätter ist die bevorzugte Ausführung, welche in den Fig.13a und 13b dargestellt ist, besser geeignet. Fig.13a zeigt diese Ausführung der besseren Übersicht wegen in halb-geöffneter Klappstellung - in der vollständig geöffneten Klappstellung ist die als Mappendeckel ausgebildete Behälterwand 3 unter die die Mappenrückwand bildende Behälterwand 1 geklappt. In dieser geöffneten Klappstellung erlaubt die Länge der Spannelemente 4 ein Anheben der Lasche 9, so daß die Blätter 31 leicht eingelegt bzw. entnommen werden können. Um die unteren Kanten der eingelegten Blätter 31 vor Beschädigung insbesondere durch den Bereich 4a des unteren Spannelementes zu schützen, kann in der
Nähe der unteren Kante der Mappenrückwand 1 eine Lasche 30 vorgesehen werden, welche günstigerweise an der Mappenrückwand 1 befestigt ist. Die Lasche 30 kann sich über die gesamte Länge zwischen den Gelenksbereichen 2 und 8 erstrecken, so daß sie auch den Bereich 4b des unteren Spannelementes erreicht, oder, wie in der Skizze gezeigt, nur über einen Teil dieser Länge, In analoger Weise kann eine Lasche in der Nähe der gegenüberliegenden, oberen Kante der Mappenrückwand 1 angebracht sein.
Fig.13b zeigt diese Mappe in geschlossener Klappstellung. Die eingelegten Blätter 31 werden oben und unten von den Spannelementen 4 gegen Herausrutschen gesichert; falls die in Fig.13a eingetragene Lasche 30 vorhanden ist, trägt diese unten die eingelegten Blätter 31. Dabei wird die Lasche 30 selbst vom unteren der beiden Spannelemente 4 gestützt - entweder nur im Bereich 4a oder auch im Bereich 4b des unteren Spannelementes, abhängig von der Länge der Lasche 30.
Zur Verstärkung der Ausnehmungen 7 bzw. 10 und zur Verringerung der Reibung der Spannelemente 4 darin können bei allen Ausführungen des Behälters beispielsweise Ösen in die Ausnehmungen eingesetzt werden, wie es auch bei handelsüblichen Eckspannermappen üblich ist.
Claims (22)
1. Klappbehälter zur Aufnahme von Gegenständen (11; 12; 18; 29; 31), welcher mindestens zwei direkt oder indirekt gelenkig miteinander verbundene Behälterwände (1, 3) und mindestens ein längliches, elastisches Spannelement (4) aufweist, welches zwischen auf beiden Seiten des Gelenksbereiches (2) vorgesehenen Behälterwänden (1, 3) gespannt ist, wobei der Behälter durch eine Klappbewegung von einer geschlossenen in eine geöffnete Klappstellung und zurück überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Gelenksbereich (2) mindestens eine Aussparung (5) vorgesehen ist, in welche beim Überführen des Behälters in eine der beiden Klappstellungen mindestens ein Spannelement (4) teilweise eindringt, wobei die Dehnung des Spannelementes (4) in dieser Klappstellung geringer ist als in einer während des Klappvorganges überstrichenen Zwischenstellung.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Aussparung (5) über einen zur Berücksichtigung der Dicke der aufzunehmenden Gegenstände stegförmig ausgebildeten Gelenkbereich (2) erstreckt.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter durch Knicken oder Biegen eines Zuschnittes eines plattenförmigen Materials hergestellt ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwände (1, 3) Teile einer Mappe sind.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Spannelement (4) an einer gelenkig direkt oder indirekt mit einer Behälterwand (1 oder 3) verbundenen Lasche (9) angebracht ist, so daß die Lasche (9) durch das Spannelement (4) zu einer der Behälterwände (1 bzw. 3) gezogen wird.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein an der Lasche (9) befestigtes Spannelement (4) lose durch eine Ausnehmung (7) in mindestens einer Behälterwand (1; 3) geführt ist, so daß die Lasche (9) durch das Spannelement (4) abhängig von der Klappstellung des Behälters unterschiedlich fest zu einer der Behälterwände (1; 3) hingezogen wird.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (9) in dem Behälter aufbewahrte Gegenstände (11; 18; 29; 31) gegen die eine Behälterwand (1) klemmt.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Spannelement (4) durch mehrere Ausnehmungen (7) in mindestens einer Behälterwand (1, 3) hindurchgeführt ist und dazwischen mindestens eine Schlinge (16) bildet, in welche längliche Gegenstände (12) zur Aufbewahrung eingeschoben werden können.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannelement-Schlinge (16) durch die Klappbewegung des Behälters festgezogen wird, so daß in die Schlinge (16) eingeschobene Gegenstände (12) in einer der Klappstellungen gegen Verrutschen oder Herausfallen gesichert sind.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwände (1, 3) eine weitgehend symmetrische Anordnung bilden, so daß an beiden Seiten des Gelenkbereiches (2) Gegenstände (11; 12; 18; 29; 31) in den Behälter eingelegt werden können.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Spannelement (4) aus einem Stück gefertigt ist und durch seine mehrmalige Befestigung zumindest an den Behälterwänden (1; 3), gegebenenfalls auch an der oder den Laschen (9), zwei oder mehrere getrennte Spannelemente-Abschnitte bildet.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß am Behälter zumindest eine Seitenwand (13; 17) oder seitliche Lasche (30) angebracht ist, um ein Herausfallen von Gegenständen (11; 12; 18; 29; 31) zu verhindern.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Behälter Trennblätter (20) angeordnet sind, zwischen welche die aufzubewahrenden Gegenstände (18) einschiebbar sind, um ein Zerkratzen ihrer Oberflächen zu verhindern, und daß mindestens ein Spannelement (4) durch an den Trennblättern (20) angebrachte Ausnehmungen (19) geführt ist.
14. Behälter nach Ansprüch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennblätter (20) durch Ankleben jeweils im Bereich einer ihrer Kanten gelenkig im Behälter befestigt sind.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß für die aufzunehmenden Gegenstände (18; 29) zumindest ein Walter (22; 24; 26) vorgesehen ist, und daß mindestens ein Spannelement (4) durch mindestens eine an dem Halter (22; 24; 26) angebrachte Ausnehmung (19; 21) geführt ist.
16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Walter (22; 24; 26) für die Gegenstände (18; 29) eine oder mehrere Schlaufen- oder Taschenähnliche Anordnungen (27) aus weichem Material aufweist, in welche ein oder mehrere aufzubewahrende Gegenstände (18; 29) eingeschoben werden können.
17. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter für die Gegenstände (18; 29) Befestigungsvorrichtungen aufweist, an welchen jeweils ein oder mehrere aufzunehmende Gegenstände (18; 29) befestigt werden können.
18. Behälter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (22; 24; 26) mindestens eine an einer Kante angebrachte Aussparung (21) aufweist, in welche mindestens ein Spannelement (4) eingreift, wenn der Halter (22; 24; 26) in den Behälter eingesetzt ist.
19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere an dem Halter angebrachte Aussparungen (21) zueinander nicht-parallele Kanten aufweisen, so daß die Spannelemente (4) zum Einsetzen oder Entnehmen des Halters (22; 24; 26) gedehnt werden müssen.
20. Behälter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (22; 24; 26) für die Gegenstände (29) in der geöffneten Klappstellung des Behälters um eine durch ein Spannelement (4) festgelegte Achse schwenkbar ist.
21. Behälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (22; 24; 26) für die Gegenstände eine hakenförmige Aussparung (21) aufweist, welche in einer Schwenkstellung des Halters (22; 24; 26) an einem Spannelement (4) eingehängt ist, so daß das Spannelement(4) für den Schwenkvorgang gedehnt werden muß.
22. Behälter nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (22; 24; 26) durch Ankleben im Bereich einer seiner Kanten gelenkig im Behälter befestigt ist.
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