DE20019663U1 - Raumduft für Auto - Google Patents
Raumduft für AutoInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Duftspender, insbesondere zum Aufhängen im Innenraum eines Autos.
Es ist allgemein üblich, die Kleidung oder den eigenen Körper mit einem wohlriechenden. Duft zu versehen, durch die Verwendung von Parfüm, Seifen und anderen Duftstoffen. Da man dabei selbst mit dem Duftstoff behaftet ist, befindet sich beim Eintreten in einen anderen Raum, beispielsweise in den Innenraum eines Autos, dort zunächst kein solcher Duftstoff, bzw. es dauert eine gewisse Zeit, bis sich der Duft des am eigenen Körper aufgebrachten Duftstoffs in diesem Raum verbreitet hat. Häufig möchte man jedoch einen aus verschiedenen Gründen bevorzugten Duft in einem bestimmten Raum vorfinden, beispielsweise den Duft seines Lieblingsparfüms oder des Parfüm der Partner/Partnerin bzw. einer begehrten Person.
Auch ist es üblich/mittels einer Sprühflasche oder einer Spraydose eine wohlriechende Flüssigkeit in einem Raum zu versprühen oder Wohntextilien wie z. B. Polster, Vorhänge etc. mit einer wohlriechenden Flüssigkeit, beispielsweise einem Parfüm, zu benetzen. Dieser Duft hält jedoch entweder nicht sehr lange vor oder - wenn eine verhältnismäßig große Menge ausgebracht wurde - setzt sich derart fest, dass er sich kaum bzw. erst nach längerem Lüften aus dem Raum verflüchtigt.
Es sind außerdem Duftspender bekannt, bei denen eine wohlriechende Flüssigkeit oder ein Stein in einem entsprechend gestalteten Gefäß oder einer Halterung angeordnet ist. Beispielsweise wird bei sogenannten Duftlampen ein flüssiger Duftstoff in eine Schale eingefüllt, weiche mittels einer Halterung oberhalb einer Kerze aufgenommen ist.
Diese bekannten Duftspender sind jedoch i. a. verhältnismäßig aufwendig gestaltet, nehmen verhältnismäßig viel Platz in Anspruch und sind häufig auch nicht standsicher ausgeführt und somit für viele Anwendungen, insbesondere für die Verwendung im Innenraum eines Autos nicht geeignet.
Diese bekannten Duftspender sind jedoch i. a. verhältnismäßig aufwendig gestaltet, nehmen verhältnismäßig viel Platz in Anspruch und sind häufig auch nicht standsicher ausgeführt und somit für viele Anwendungen, insbesondere für die Verwendung im Innenraum eines Autos nicht geeignet.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Raum, insbesondere den Innenraum eines Autos, mit einem wohlriechenden Duft zu versehen, mittels eines konstruktiv möglichst einfach und preiswert ausgeführten Duftspenders.
Dieses Problem wird durch einen Duftspender gelöst, mit einem ebenen, eine vorgegebene Außenkontur aufweisenden Körper, der im Verhältnis zu seiner
Flächenausdehnung nur eine geringe Dicke aufweist, der zumindest teilweise saugfähig ausgeführt ist und zumindest teilweise mit einem wohlriechenden Duftstoff, beispielsweise Parfüm, getränkt ist, und mit einer an dem Grundkörper angeordneten Befestigungseinrichtung, zum Befestigen des Grundkörpers, insbesondere im Innenraum eines Autos.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Duftspenders besteht darin, dass er nur wenig Platz beansprucht und daher überall angebracht werden kann, ohne störend zu wirken. Das Anbringen an beliebiger Stelle wird durch die Befestigungseinrichtung noch erleichtert, wobei durch eine entsprechende Gestaltung der Befestigungseinrichtung der Duftspender nicht nur sicher angebracht, sondern auch problemlos wieder entfernt werden kann und mit diesem selbstverständlich auch weitgehend der Duft an sich.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Duftspenders besteht darin, dass er durch die flache Gestaltung des Grundkörpers durch einfaches Ausschneiden oder Ausstanzen leicht in den verschiedensten Formen hergestellt werden kann.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Duftspenders besteht darin, dass er durch die flache Gestaltung des Grundkörpers durch einfaches Ausschneiden oder Ausstanzen leicht in den verschiedensten Formen hergestellt werden kann.
Aufgrund dieser Formenvielfaft, in welcher der Grundkörper auf einfache Weise herstellbar ist, ergibt sich die in Schutzanspruch 2 angegebene vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung, wonach die Außenkontur und die Aufmachung des Duftspenders im wesentlichen eine Nachbildung der Form und der Außenkontur eines Flakons einer bekannten Parfümmarke darstellt und wobei der Grundkörper des Duftspenders mit einem Duftstoff getränkt ist, dessen Geruch im wesentlichen den Geruch des in dem nachgebildeten Flakon abgefüllten Duftstoffs, beispielsweise Parfüms, wiedergibt.
Ein solcher Duftspender kann beispielsweise von Parfümherstellern, insbesondere zu Werbezwecken, als Probepackung verteilt oder verkauft werden. Dabei muss der Duftstoff, mit dem der Grundkörper getränkt ist, nicht unbedingt identisch sein mit dem Duftstoff, der in dem durch die Außenkontur des Grundkörpers nachgebildeten Flakon abgefüllt wurde. Da bekanntlich insbesondere Parfüm in Abhängigkeit von dem Gegenstand oder der Person, auf dem es aufgebracht wurde, ein unterschiedlichen Geruchseindruck entfaltet, kann es erforderlich sein, dass erst nach Hinzufügen von entsprechenden Zusatzstoffen, der Geruchseindruck mittels des Duftspenders erzeugt wird, der dem Geruch des in dem nachgebildeten Flakon abgefüllten Parfüms entspricht. Aber auch aus Kostengründen kann es vorteilhaft sein, den Grundkörper mit
einem anderen,Duftstoff zu tränken, als dem, welcher in dem von dem Grundkörper nachgebildeten Flakon abgefüllt wurde.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann der Duftstoff, mit dem der Körper getränkt ist, auch derselbe Duftstoff sein, der in dem durch die Außenkontur des Körpers nachgebildeten Flakon abgefüllt wurde.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht der Grundkörper aus einem Zuschnitt aus Karton oder Pappe, wodurch dieser besonders einfach und preiswert herstellbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestattung besteht der Grundkörper aus einem saugfähigen oder porösen Kunststoff. Ein solcher Grundkörper kann bei Bedarf auch durch Spritzgießen oder Schäumen auf einfache Weise hergestellt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Befestigungseinrichtung aus einem Band oder aus einem Faden.
In einer weiteren vorteilhaften ist das Band oder der Faden elastisch ausgeführt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Befestigungseinrichtung aus einem Klettband, das ggf. auch auf dem Grundkörper aufgeklebt sein kann. An dem Ort, an welchem der Duftspender befestigt werden soll, ist dann ein korrespondierendes Klettband angebracht.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Befestigungseinrichtung aus einem Druckknopf. An dem Ort, an welchem der Duftspender befestigt werden soll, ist dann eine entsprechende Vertiefung zur Aufnahme des Druckknopfes angebracht.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Grundkörper mit werbewirksamen Aufdrucken versehen ist, insbesondere mit solchen Aufdrucken und Bezeichnungen, welche sich auf dem Flakon befinden, der durch den Duftspender nachgebildet werden soll. ,
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Duftspender weitgehend gasdicht, beispielsweise in einer Folie, verpackt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden anhand des folgenden Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Duftspenders in vergrößerten Darstellung:
Der Duftspender ist dadurch gekennzeichnet, daß man aus einem besonderen Pappmateriäl eine Form herstellt.
Diese Form soll einem bereits bekannten Parfumflacon in Farbe und Form im Original entsprechen, allerdings nicht dreidimensional, sondern flach.
Ein so hergestellter Grundkörper ist mit (1) bezeichnet.
Ein so hergestellter Grundkörper ist mit (1) bezeichnet.
Das Sortiment ist nicht auf genau ein Flacon. beschränkt, sondern kann jeglichem auf dem Markt vorkommendem Flacon entsprechen, bzw. nachempfunden werden.
Das Pappmaterial hat dadurch seine Besonderheit, daß es von der Farbgebung her, exakt dem Original-Flacon entspricht (2) bzw. (.·</),
Gleichzeitig ist es auch mit dem Original-Parfum des Flacons getränkt (4) bzw. bunt niit Namen bedruckt (5).
Man kann nun je nach dem, was man für einen Lieblingsduft an sich selbst trägt, diesen auch im Auto haben, aber nicht nur auf diesen Ort beschränkt, ist es doch dem Verbraucher überlassen, wo er seinen Duft gerne haben möchte.
Und zwar dadurch, daß man oben beschriebene Form an einem Gummiband z.B.am Rückspiegel im Auto befestigen kann. (3)
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J · J J * *
1: Grundkörper 2: Aufmachung in Form eines Flacons 3: Befestigungseinrichtung ( Band, Faden, Klettband oder Druckknopf) 4: Duftstoff 5: Aufdruck
• ·
Claims (11)
1. Duftspender,
- mit einem ebenen, eine vorgegebene Außenkontur aufweisenden Grundkörper (1), der im Verhältnis zu seiner Flächenausdehnung nur eine geringe Dicke aufweist, der zumindest teilweise saugfähig ausgeführt ist und zumindest teilweise mit einem wohlriechenden Duftstoff (4), beispielsweise Parfüm, getränkt ist;
- und mit einer an dem Grundkörper(1) angeordneten Befestigungseinrichtung (3), zum Befestigen des Grundkörpers (1), insbesondere im Innenraum eines Autos.
2. Duftspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Außenkontur und dessen Aufmachung (2) im wesentlichen eine Nachbildung der Form und der Außenkontur eines Flakons einer bekannten Parfümmarke darstellt und dass der Grundkörper (1) des Duftspenders mit einem Duftstoff (4) getränkt ist, dessen Geruch im wesentlichen den Geruch des in dem nachgebildeten Flakon abgefüllten Duftstoffs, beispielsweise Parfüms, wiedergibt.
3. Duftspender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Duftstoff (4), mit dem der Grundkörper (1) getränkt ist, derselbe Duftstoff (4) ist, der in dem durch die Außenkontur (2) des Körpers (1) nachgebildeten Flakon abgefüllt wurde.
4. Duftspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) aus einem Zuschnitt aus Karton oder Pappe besteht.
5. Duftspender nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) aus einem saugfähigen oder porösen Kunststoff besteht.
6. Duftspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, die Befestigungseinrichtung (3) aus einem Band oder aus einem Faden besteht.
7. Duftspender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass, das Band oder der Faden elastisch ist.
8. Duftspender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass, die Befestigungseinrichtung (3) aus einem Klettband besteht.
9. Duftspender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass, die Befestigungseinrichtung (3) aus einem Druckknopf besteht.
10. Duftspender nach einem, der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) mit werbewirksamen Aufdrucken (5) versehen ist.
11. Duftspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er weitgehend gasdicht, beispielsweise in einer Folie, verpackt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20019663U DE20019663U1 (de) | 2000-11-20 | 2000-11-20 | Raumduft für Auto |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20019663U DE20019663U1 (de) | 2000-11-20 | 2000-11-20 | Raumduft für Auto |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20019663U1 true DE20019663U1 (de) | 2001-05-03 |
Family
ID=7949036
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20019663U Expired - Lifetime DE20019663U1 (de) | 2000-11-20 | 2000-11-20 | Raumduft für Auto |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20019663U1 (de) |
-
2000
- 2000-11-20 DE DE20019663U patent/DE20019663U1/de not_active Expired - Lifetime
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