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DE20019480U1 - Geschirrspülmaschine mit einem an die zu spülenden Geschirrteile anpassbaren Fassungsvermögen - Google Patents

Geschirrspülmaschine mit einem an die zu spülenden Geschirrteile anpassbaren Fassungsvermögen

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DE20019480U1
DE20019480U1 DE20019480U DE20019480U DE20019480U1 DE 20019480 U1 DE20019480 U1 DE 20019480U1 DE 20019480 U DE20019480 U DE 20019480U DE 20019480 U DE20019480 U DE 20019480U DE 20019480 U1 DE20019480 U1 DE 20019480U1
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Germany
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washing
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washing chamber
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DE20019480U
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Electrolux Zanussi SpA
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Description

GRÜNECKER KINKELDEY^T.CK:T<l\tfklR.;& 'SthMANHÄUSSER
ANWALTSSOZIETÄT
GKS ä S MAXiMIUANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
IHR ZEICHEN/YOUR REF.
RECHTSANWÄLTE PATENTANWÄLTE PATENTANWÄLTE
LAVVYERS EUROPEAN PATENT ATTORNEYS EUROPEAN PATENT ATTO
MÜNCHEN MÜNCHEN KÖLN
DR. HELMUT EICHMANN DR. HERMANN KINKELDEY DR. MARTIN DROPMANN
GERHARD BARTH PETER H. JAKOB
DR. ULRICH 8LUMENRÖDER. LLM. WOLFHARD MEISTER CHEMNITZ
CHRISTA NIKLAS-FALTER HANS HILGERS MANFRED SCHNEIDER
DR. MAXIMILIAN KINKELDEY, LLM. DR. HENNING MEYER-PLATH
SONJA SCHÄFFLER ANNELIE EHNOLD BERLIN
DR. KARSTEN BRANDT THOMAS SCHUSTER DIETER JANDER
ANJA FRANKE, LL. M. DR. KLARA GOLDBACH
UTE STEPHANI MARTIN AUFENANGER
DR. BERND ALLEKOTTE, LLM. GOTTFRIED KLITZSCH
DR. HEIKE VOGELSANG-WENKE OF COUNSEL
REINHARD KNAUER PATENTANWÄLTE
DIETMAR KUHL
OR. FRANZ-JOSEF ZIMMER AUGUST GRÜNECKER
BETTINA K. REICHELT DR. GUNTER BEZOLD
OR. ANTON K. PFAU DR. WALTER LANGHOFF
DR. UDO WEIGELT
RAINER BERTRAM
JENS KOCH, M.S. (U of PA) M.S.
BERND ROTHAEMEL DR. WILFRIED STOCKMAIR
DR. DANIELA KINKELOEY (■1990)
DR. MARIA ROSARIO VEGA LASO
EN / OUR REF. DATUM / DATE .
G4386-80/kg
16.11.00
Electrolux Zanussi S.p.A. Via Giardini Cattaneo 33170 Pordenone ITALIEN
Geschirrspülmaschine mit einem an die zu spülenden Geschirrteile anpassbaren Fassungsvermögen
GRÜNECKER KINKELDEY STOCKMAIR & SCHWAN HÄUSSERl**. MAXIMILIANSTR. 58 '. ·
D-80538 MÜNCHEN !.·*
GERMANY
:FAt(tßl) + 49J89 ji«6 92J>3·..
fiftp://www.grunecker.de e-mail; postmaster®grunecker.de
oiuTSCHE SANK MÜNCHEN N». 17 51734 ÖL£«700 700 10 SWIFT: DEUT DE MM
Beschreibung des Gebrauchsmusters mit der Bezeichnung:
,Geschirrspülmaschine mit einem an die zu spülenden Geschirrteile anpassbaren Fassungsvermögen"
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Geschirrspülmaschine, die vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, für den häuslichen Gebrauch eingesetzt wird.
Es ist bekannt, dass die offiziellen Leistungsmerkmale, einschließlich derer, die auf dem von der Europäischen Union vorgeschriebenen Energieetikett ausgewiesen sind, nach der von der Norm EN 50242 vorgeschriebenen Verfahrensweise erhoben werden, die auf der Verwendung sogenannter Maßgedecke beruht. Die Zusammenstellung und/oder die Art der zu spülenden Geschirrteile, während des Einsatzes einer Geschirrspülmaschine in der Realität, ist jedoch oft volkommen anders als die Standardversion eines Maßgedecks. Deshalb ist jeder Maschinenhersteller, der die Endverbraucher zufriedenstellen will, gehalten, eine Maschine dieser Art zu entwickeln, insbesondere was die Schiebeelemente (Körbe) zum Einordnen der zu spülenden Geschirrteile anbelangt, damit diesen Erfordernissen Rechnung getragen wird.
Unter den schon bekannten Problemlösungen kommt das Patent GB-A-1 227 799 der vorliegenden Erfindung am nächsten. Es besteht in der Unterteilung des Oberkorbes in einen rechten und einen linken Korbteil, die auf ein Gestell gesteckt werden können, welches abgesetzt an der rechten und der linken Wand des Spülraums befestigt wird, wobei diese Korbteile unabhängig voneinander und vom Unterkorb schiebbar sind, so dass sie nach vorne durch die Öffnung des Spülraumes herausgezogen werden können.
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Diese Gestelle mit den jeweiligen Korbteilen können auch, unabhängig voneinander und unabhängig vom Unterkorb einige Zentimeter angehoben werden, so dass in letzteren auch Geschirrteile mit größeren Abmessungen, wie Tabletts oder ähnliches, eingeordnet werden können.
Auch wenn die Teile des Oberkorbes vorteilhafterweise aus der Maschine genommen werden können, ist das bei den jeweiligen Gestellen nicht der Fall, da diese an den entsprechenden Wänden des Spülraumes befestigt sind, weshalb die Zweckmäßigkeit der Maschine in dieser Hinsicht nicht zufriedenstellend ist. Außerdem ist es zweifelhaft, ob die Spüleffizienz, was die in den Oberkorbteilen befindlichen Geschirrteile anbelangt, hoch ist, da ein nicht unwesentlicher Abstand zwischen Oberkorb und dem einzigen Sprüharm besteht, der unmittelbar über dem Boden des Spülraumes, nämlich unter dem in dieser Maschine befindlichen Unterkorb, angebracht ist.
Von den Patentanträgen JP-A-11047065 und JP-A-11047065 ist auch eine Geschirrspülmaschine bekannt, deren Oberkorb gleichzeitig mit einem Unterkorb herausgezogen werden kann, damit das Einordnen und Ausräumen der Geschirrspülmaschine mit den zu spülenden Geschirrteile, wenn diese sich außerhalb des Spülraumes befinden, erleichtert wird. Dieser Oberkorb ist, außer dass er eine geringere Tiefe aufweist (deshalb können nur verhältnismäßig wenige Geschirrteile eingeordnet werden), noch dadurch gekennzeichnet, dass er von einer Arbeitsposition, in welcher er im wesentlichen parallel zum Unterkorb ist, in eine Ruheposition gebracht werden kann, wobei er um 90° nach oben gedreht wird, so dass er parallel zur Seitenwand des Spülraumes steht. Dies ist jedoch, unter diesen Umständen, nur möglich, wenn man darauf verzichtet, den Oberkorb zu verwenden, und zusätzlich sich mit einem feststehenden Sprüharm an Stelle eines herkömmlichen und effizienten, rotierenden Sprüharmes zur Reinigung der im Oberkorb befindlichen Geschirrteile zufrieden gibt.
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Eine grundlegende Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine zu präsentieren, deren Fassungsvermögen leicht an eine unterschiedliche Zusammenstellung und/oder Art von zu spülenden Geschirrteilen angepasst und mit der, in allen Fällen, eine hohe Spüleffizienz gemäß der Verfahrensweise der oben erwähnten Norm EN 50242 gewährleistet werden kann.
Diese und andere Aufgaben erfüllt, dank der Erfindung, eine Geschirrspü-maschine mit den Eigenschaften der nachfolgenden Ansprüche.
Zur besseren Erklärung dieser Eigenschaften und zur Verdeutlichung der Vorteile, die die vorliegende Erfindung bietet, wird im folgenden eine bevorzugte Art der Ausführung mit Hilfe der beigefügten Zeichnung dargestellt, wobei:
Figur 1 die Vorderseite einer Geschirrspülmaschine gemäß der Erfindung zeigt;
Figur 2 einen Schnitt gemäß der Vertikalebene H-Il aus Figur 1 derselben Geschirrspülmaschine zeigt;
Figur 3 einen Schnitt gemäß der Horizontalebene Ill-Ill aus Figur 1 wiederum derselben Geschirrspülmaschine zeigt;
Figur 4 eine Vorderansicht von Einzelheiten der Geschirrspülmaschine des umrandeten, mit dem Buchstaben A gekennzeichneten Feldes aus Figur 1 in einem vergrößerten Maßstab bietet;
Figur 5 eine zu Figur 4 analoge Darstellung ist; sie bezieht sich jedoch auf Einzelheiten der Geschirrspülmaschine, die in dem umrandeten Feld aus Figur 1, welches mit dem Buchstaben B gekennzeichnet ist, gezeigt werden, wobei die zu spülenden Geschirrteile, die in dieser Figur zu sehen sind, weggelassen wurden.
Es wird vorausgeschickt, dass in der beigefügten Zeichnung absichtlich viele Einzelheiten der Geschirrspülmaschine ausgespart wurden, die keinen engen Bezug zur vorliegenden Erfindung aufweisen und an sich den fachkundigen Technikern wohlbekannt sind.
Unter besonderer Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 3 umfasst eine Geschirrspülmaschine ein Gehäuse 1 und einen Spülraum 2, die beide eine
etwa quadrische Form aufweisen. Die vordere Geräteöffnung 3 zum Spülraum 2 ist unverschlossen dargestellt, kann aber durch eine (nicht gezeigte) Tür geschlossen werden, die entweder auf herkömmliche Weise längs der Unterseite der Gerätefront 3 am Gehäuse 1 schwenkbar ist oder aber schiebbar, wie dies im italienischen Patentantrag Nr. PN99A000043 dargestellt wurde, der von derselben Anmelderin am 01.06.1999 gestellt worden ist. Vom hydraulischen Kreislauf der Geschirrspülmaschine wird auf der beigefügten Zeichnung in erster Linie der Sprüharm 4 dargestellt, der an dem Geschirrkorb 5 befestigt ist. Dieser Geschirrkorb 5 wiederum ist schiebbar auf entsprechende Führungsschienen (auch diese werden aus Einfachheitsgründen nicht gezeigt) montiert, die sich im untersten Bereich der Seitenwände 6 und 7 des Spülraumes 2 befinden. Der Geschirrkorb 5, der auf herkömmliche Weise aus Stahldraht mit Plastiküberzug gefertigt sein kann, verfügt zunächst über ein Gestell zum Einordnen von Tellern P mit Standardmaßen, aber auch von Tabletts V mit besonders großen Abmessungen - siehe Figur 1 -,wie weiter unten noch genauer erklärt wird. Gemäß einer grundlegenden Eigenschaft der Erfindung umfasst die Geschirrspülmaschine weitere Vorrichtungen zum Einordnen der zu spülenden Geschirrteile {z.B. für Tassen T und Gläser G - siehe Figuren 1 und 3) bestehend aus 2 Borden 20 und 30, die jeweils an den obengenannten Seitenwänden 6 und 7 im oberen Bereich des Spülraumes 2 befestigt sind. Da diese Borde spiegelgleich sind, bezieht sich die folgende Beschreibung aus Einfachheitsgründen größtenteils nur auf das Bord 20.
Die spiegelgleichen Borde 20 und 30 bestehen im wesentlichen aus:
einem ersten Teil 21, 31, der die Form einer rechteckigen Schale aus geformtem Kunststoff aufweist und einen ebenen Boden 22, 32 hat, auf welchem zwei Sprüharme 23, 33 und 24, 34 hintereinander angeordnet sind. Die Spülflüssigkeit wird den Sprüharmen 23 und 24, 33 und 34 der jeweiligen Geschirrborde 20,30 durch eine im jeweiligen Teil 21, 31 integrierte Rohrleitung 25, 35 zugeführt. Die Rohrleitung 25, 35 umfasst eine Tülle 25, 36 und zwei parallele Zweigleitungen 27 und 28, 37 und 38. Offensichtlich ist der Raumbedarfsdurchmesser der Sprüharme 23, 24, 33 und 34 geringer als der des Sprüharmes 4 der am unteren Geschirrkorb 5
befestigt ist. In den jeweiligen Böden 22, 32 der Borde 20, 30 sind Öffnungen 29, 39 vorgesehen, die so angebracht sind, dass die Spülflüssigkeit, das von den Geschirrteilen B und T abtropft, auf die Ablaufwanne 8 des Spülraumes 2 fällt - siehe jeweils die Figuren 2 und 4, 3 und 5:
aus einem zweiten Teil 41, 51, der aus einer Abstellfläche für die zu spülenden Geschirrteile aus Metallstäben mit einem Rahmen 42, 52 zur Befestigung an den ersten Teilen 21, 31 der Borde 20, 30 besteht - siehe Figur 2 und 3.
Die Borde 20,30 sind an den jeweiligen Befestigungswinkeln (von denen in Figur 4 und 5 nur die, die sich auf der Seite der Öffnung 3 zum Spülraum befinden und mit den Ziffern 45, 55 gekennzeichnet sind, gezeigt werden) mit den entsprechenden Drehzapfenpaaren 46 und 47, 56 und 57 befestigt, die in dazugehörigen horizontalen 48, 58 und vertikalen 49, 59 Schlitzen schiebbar sind. Auf diese Weise können die Positionen der Borde unabhängig voneinander, durch eine einfache 90°- Drehung, von einer leicht geneigten Position in der Horizontalen (wie auf dem eingerahmten Feld B in Figur 2 zu sehen ist) in eine vertikale Position gebracht werden, in der das Einordnen von Tabletts V und anderen Geschirrteilen mit großen Abmessungen in den Unterkorb 4 der Geschirrspülmaschine (wie im umrandeten Feld A derselben Figur 2 gezeigt wird) möglich ist.
Die Befestigungswinkel 46, 56 können zusammen mit den dazugehörigen Geschirrborden 20,30 längs der entsprechenden Führungen 61,71, die an den Seitenwänden 6, 7 des Spülraumes 2 befestigt sind, bewegt werden, so dass am hinteren Ende der Führungsschiene die schon erwähnten Tüllen 26, 36 auf die jeweiligen offenen Zweigleitungen 62, 72 geschoben werden (diese befinden sich auf der Rückwand 9 des Spülraumes 2 und sind mit einem dazugehörigen und wohlbekannten, unidirektionalen Ventil ausgestattet, das aus Einfachheitsgründen nicht gezeigt wird).
Diese Zweigleitungen 62, 72 gehören zum selben hydraulischen Kreislauf der Geschirrspülmaschine, der auch den unteren Sprüharm 4 mit Spülflüssigkeit versorgt - siehe Figur 3.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung können, wie folgt, zusammengefasst werden:
a) das Fassungsvermögen der Geschirrspülmaschine entspricht im wesentlichen dem eines neueren Modells mit dem gleichen Raumbedarf;
b) da die jeweilige Position der Geschirrborde unabhängig voneinander geändert werden kann, ist es möglich, das Fassungsvermögen des Unterkorbes an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, nämlich an die tatsächlich zu spülende Menge an Tabletts V und anderen Geschirrteilen größerer Abmessungen;
c) nur wenn die Geschirrborde sich in der Arbeitsposition befinden, ist gewährleistet, dass die Tüllen 26, 36 auf die Zweigleitungen 62, 72 aufgeschoben sind und die Sprüharme 23, und 24, 33 und 34 der Geschirrborde 20, 30 mit Spülflüssigkeit versorgt werden;
d) durch die enge Anordnung der Sprüharme wird ein sehr effizientes Spülen der auf den Borden befindlichen Geschirrteile, wie Tassen T und Gläsern G, ermöglicht.
Auch wenn sich obige Beschreibung auf die gegenwärtig bevorzugte Art der Ausführung bezieht, ist es selbstverständlich, dass fachkundige Techniker die Maschinen auf andere Art und Weise, entsprechend der Erfindung entwickeln können, ohne jedoch den von diesem Patent geschützten Bereich zu verlassen.

Claims (5)

1. Geschirrspülmaschine, die über einen im wesentlichen quadrischen Spülraum (2) verfügt und mindestens ein Gestellbord (20, 30) als Halterung für zu spülende Geschirrteile (B, T) mit relativ kleinen Abmessungen bietet, das sich abgesetzt an einer Seitenwand (6, 7) des Spülraumes (2) befindet und entlang dieser Seitenwand schiebbar ist, und die dadurch gekennzeichnet ist, dass dieses Gestellbord (20, 30) dazugehörige Spritzvorrichtungen für die Spülflüssigkeit umfasst und wahlweise von einer Arbeitsposition, in welcher das Gestellbord zur Mitte des Spülraumes zeigt, in eine Ruheposition gebracht werden kann, in der es parallel zur Seitenwand (6, 7) steht, an der es befestigt ist.
2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dieses Gestellbord (20, 30) einen ersten Teil (21, 31) umfasst, der die Form einer rechteckigen Schale aufweist, auf deren Boden mindestens ein Sprüharm (22, 23, 33, 34) vorgesehen ist, und einen zweiten Teil (41, 51) umfasst, der als Abstellfläche für die zu spülenden Geschirrteile (B, T) dient und in einem bestimmten Abstand, parallel zum Boden (22, 32) des ersten Teiles (21, 31) angebracht ist.
3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 2, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dieser erste Teil dieses Gestellbordes (20, 30), der die Form einer Schale (21, 31) aufweist, aus einem einzigen geformten Kunststoffstück gefertigt ist, das zudem über Leitungen verfügt (25, 26, 27, 28, 35, 26, 27, 38), die, wenn sich das Gestellbord (20, 30) in der Arbeitsposition befindet, geeignet sind, an komplementäre Vorrichtungen (62, 72), die zum hydraulischen Kreislauf zur Versorgung mit Spülflüssigkeit gehören und die an der Rückwand (9) des Spülraumes angeordnet sind, hydraulisch angeschlossen zu werden.
4. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 2 oder 3, die dadurch gekennzeichnet ist, dass auf dem Boden (22, 32) dieses ersten Teiles (21, 31), der die Form einer Schale aufweist, Öffnungen (29, 39) vorgesehen sind, damit die Spülflüssigkeit, die von den Geschirrteilen abtropft, welche sich auf dem entsprechenden zweiten Teil (41, 51) des Gestellbordes (20, 30) befinden, auf die Ablaufwanne (8) des Spülraumes fallen kann.
5. Geschirrspülmaschine nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dieses Gestellbord (20, 30) über Vorrichtungen zur Verbolzung mit einem doppelten Drehzapfen (46, 47, 56, 57) verfügt, die sich auf Halterungen (45, 55) befinden, welche längs einer Führung (61, 71), die an der entsprechenden Seitenwand (6, 7) des Spülraumes (2) befestigt ist, schiebbar sind, so dass das Gestellbord fest in einer der beiden Wechselpositionen bleibt.
DE20019480U 1999-11-29 2000-11-16 Geschirrspülmaschine mit einem an die zu spülenden Geschirrteile anpassbaren Fassungsvermögen Expired - Lifetime DE20019480U1 (de)

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Date Code Title Description
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Effective date: 20010322

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