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DE20019422U1 - Abstützvorrichtung von Bierdosen, die in ihrem Bodenbereich eine in sie integrierte Zapfeinrichtung besitzen - Google Patents

Abstützvorrichtung von Bierdosen, die in ihrem Bodenbereich eine in sie integrierte Zapfeinrichtung besitzen

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DE20019422U1
DE20019422U1 DE20019422U DE20019422U DE20019422U1 DE 20019422 U1 DE20019422 U1 DE 20019422U1 DE 20019422 U DE20019422 U DE 20019422U DE 20019422 U DE20019422 U DE 20019422U DE 20019422 U1 DE20019422 U1 DE 20019422U1
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DE
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vessel
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vessels
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DE20019422U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D3/00Apparatus or devices for controlling flow of liquids under gravity from storage containers for dispensing purposes
    • B67D3/0029Apparatus or devices for controlling flow of liquids under gravity from storage containers for dispensing purposes provided with holders for bottles or similar containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D1/00Apparatus or devices for dispensing beverages on draught
    • B67D1/06Mountings or arrangements of dispensing apparatus in or on shop or bar counters

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Abstützvorrichtung von Bierdosen, die in ihrem Bodenbereich eine in sie integrierte Zapfeinrichtung besitzen
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstützen von Bierdosen, die in ihrem Bodenbereich mit einer in sie integrierten Zapf einrichtung ausgestattet sind. Derartige Bierdosen haben beispielsweise ein Fassungsvermögen von 5 1 (Liter) und sind vorzugsweise für den Hausgebrauch vorgesehen.
STAND DER TECHNIK
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Bekannte Bierdosen der eingangs genannten Art besitzen eine Zapfeinrichtung, die von oben in die Bierdose eingestoßen werden kann. Durch Einpumpen von Luft oder mittels einer Stickstoff-Patrone kann dann das Bier aus der oben an der Bierdose platzierten Zapf einrichtung entnommen werden.
Aus der DE 299 19 684 Ul ist eine Abstützvorrichtung der eingangs genannten, gattungsgemäßen Art bekannt. Diese Abstützvorrichtung ist in Art eines mexikanischen Hutes (Sombrero) ausgebildet. Der obere "Hutdeckel" bildet die Tragvorrichtung für eine Bierdose. Die "Hutkrempe" mit ihrem hochgezogenen Rand bildet eine wannenartige Bodenplatte. Auf dieser Bodenplatte kann das jeweils zu befüllende Glas aufgesetzt werden. Verschüttetes oder aus dem Glas herausschwappendes oder aus der Zapfeinrichtung herauslaufendes oder heraus tropfendes Bier kann in dieser wannenartigen Bodenplatte aufgefangen werden. Eine derartige Abstützvorrichtung hat sich in der Praxis bewährt;
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nachteilig sind allerdings die durch ihre voluminöse Gestalt verursachten erhöhten Transportkosten.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine insgesamt möglichst wirtschaftliche Abstützvorrichtung für Bierdosen anzugeben, die mit einer integrierten Zapfeinrichtung ausgestattet sind.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Anspruch 1 anschließenden weiteren Ansprüchen.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass sich eine möglichst raumsparende Abstützvorrichtung durch ein topf artiges Gefäß ausbilden läßt, und zwar dann, wenn das Gefäß beim Transport von Bierdosen über jeweils eine Bierdose gestülpt werden kann.
Um die Standfestigkeit eines solchen Gefäßes zu vergrössern, kann es zu seinem Boden hin leicht konisch verjüngt ausgebildet sein. Im kopfstehenden Zustand ist dann in seinem Bodenbereich die größte Grundfläche vorhanden, so dass ein derartiges, aus einem topf artigen Gefäß und einer Bierdose bestehender "Turm" für seinen Gebrauchszweck ausreichend standsicher vorhanden sein kann.
Die Standsicherheit läßt sich dadurch vergrößern, dass das topfartige Gefäß mit einem vertieften Boden derart ausgebildet wird, dass ein im kopfstehenden Zustand geländerartiger Rand den Boden umgibt. Der Rand kann dann
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eine die Bierdose seitlich einfassende und abstützende Vorrichtung bilden.
Um ein seitliches Hin- und Herrutschen der Bierdose auf ihrem sie abstützenden topfartigen Gefäß zu verhindern, kann die Größe des Bodens und die Gestalt seines gegebenenfalls' vorhandenen Geländers derart sein, dass eine Bierdose in ihrer seitlichen Richtung praktisch unverschieblich auf dem kopfstehenden Gefäß abgesetzt werden kann. Die Bierdose kann dabei unmittelbar auf dem Boden oder auch an dem geländerartigen Rand des kopfstehenden Gefäßes jeweils lose oder kraft- bzw. formschlüssig abgesetzt werden.
Auch im transportierten Zustand von Abstützvorrichtung und Bierdose kann das Gefäß im über die Bierdose gestülpten Zustand kraft- bzw. formschlüssig an der Bierdose anliegen. Auf diese Weise kann ein relativ fester.Halt der Abstützvorrichtung an der Bierdose ermöglicht werden.
Aus transportlogistischen Gründen im Hinblick auf minimiertes Transportvolumen ist es sinnvoll, wenn der maximale Außendurchmesser des Gefäßes nicht größer ist als der maximale Außendurchmesser einer Bierdose. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Bierdose einen tonnenartigen Außenmantel besitzt.
Das topfartige Gefäß kann so hoch sein, dass es vollständig über eine Dose gestülpt werden kann. In diesem Fall ist eine maximal hohe Abstützung einer Bierdose möglich. Falls eine derartig hohe Abstützung nicht erforderlich ist, können topfartige Gefäße auch mit einer demgegenüber niedrigeren Wandung Verwendung finden. Im Transportzustand umhüllt dann ein derartiges topfartiges Gefäß nicht vollständig eine Bierdose. Um trotzdem eine maximal hohe Abstützvorrichtung
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zur Verfügung zu stellen, können mehrere derartige topfartige Gefäße, entweder von einer Stirnseite einer Bierdose oder von den beiden gegenüberliegenden Stirnseiten aus über die Dose gestülpt werden. Dies gilt für den Transport zustand von Bierdose und Abstützvorrichtung. Zum Zwecke des Abstützens einer Bierdose können dann die zwei topfartigen Gefäße beispielsweise alle kopfstehend aneinander befestigt und dann gemeinsam eine entsprechend hohe Abstützung für die Bierdose darstellen. Sofern eine derartig hohe Abstützung nicht vorhanden ist, weil beispielsweise entsprechend niedrige Biergläser nur gefüllt werden sollen, können die beispielsweise beiden topfartigen Gefäße auch ineinander gesteckt als Abstützvorrichtung verwendet werden.
Sofern die topfartigen Gefäße aus optisch durchsichtigem Material hergestellt werden, bleibt die Außenseite einer Bierdose im übergestülpten Zustand des einen oder der beiden Gefäße sichtbar. Werbemäßige oder sonstige Hinweise, die beispielsweise auf der Außenseite der Bierdose vorhanden sind, brauchen dann nicht zusätzlich auch noch auf dem topf artigen Gefäß angebracht zu werden. Dies hat kostenmäßige Vorteile beim Herstellen derartiger Abstützvorrichtungen.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen sowie den nachstehend angegebenen Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer auf einer erfindungsgemäßen Abstützvorrichtung aufsitzenden Bierdose,
Fig. 2 die Bierdose und die Abstützvorrichtung nach Fig. in einer ersten Transport stellung,
Fig. 3 und 3 .1
die Bierdose und die um einen Griff ergänzte, zweite Abstützvorrichtung in einer gegenüber Fig. 2 zweiten Transportstellung, mit Fig. 3 in einer Schnittdarstellung und mit Fig. 3 .1 in einer dergegenüber etwas gedrehten Seitenansicht,
Fig. 4 eine dritte .erfindungsgemäße Abstützvorrichtung in einer der Fig. 3 entsprechenden Transportstellung,
Fig. 5 die dritte Abstützvorrichtung nach Fig. 4 in einer
Fig. 2 entsprechenden Transportstellung, 25
Fig. 6 zwei ineinander gesteckte Abstützvorrichtungen in einer Fig. 2 oder 5 entsprechenden Transportstellung,
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 6 in einer Fig. 3 entsprechenden Transportstellung,
Fig. 8 eine Transportstellung mit einer von oben und von unten über eine Bierdose jeweils gestülpten Abstützvorrichtung,
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Fig. 9 zwei mit ihrem jeweiligen freien Rand ineinander gefügte Abstützvorrichtungen gemäß Fig. 8 als gemeinsame Abstützvorrichtung,
Fig. 10 die beiden Abstützvorrichtungen der Fig. 8 im ineinander gestülpten Zustand als weitere gemeinsame Abstützvorrichtung für eine Bierdose,
Fig. 11 eine thermisch isolierend ausgebildete weitere Abstützvorrichtung nach der Erfindung.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Eine Bierdose 10 besitzt im vorliegenden Beispielsfall ein Fassungsvermögen von etwa 5 1 (Liter) . In ihrem unteren Bodenbereich 12 ist eine Zapf einrichtung 14 vorhanden. Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 ist diese Zapf einrichtung aus der Bierdose herausgezogen. Im Transportzustand der Bierdose ist diese Zapfeinrichtung 14 in dieselbe eingeschoben vorhanden, sowie das beispielsweise in Fig. 2 dargestellt ist.
Die Bierdose 10 besitzt eine leicht tonnenartige Außenkontur 16. Mit ihrem Bodenbereich 12 ruht die Bierdose 10 auf einem kopfstehenden Gefäß 18 auf, das seinerseits auf einem Untergrund wie zum Beispiel einer Tischplatte 20 kopfstehend aufsitzt.
Das Gefäß 18 besitzt einen Boden 22 und einen denselben umschließenden Mantel 24. Der Boden 22 und der Mantel müssen nicht als in sich geschlossenes Gebilde vorhanden sein. So können der Boden 22 und auch der Mantel
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Durchbrüche besitzen und damit mehr oder weniger auch gitterförmig vorhanden sein. Der Boden 22 und der Mantel 24 müssen lediglich so ausgebildet sein, dass das durch sie gebildete Gefäß 18 zum Abstützen einer Bierdose 10 dienen kann.
Vom Boden 22 ragt ein im vorliegenden Beispielsfall umlaufender Rand 26 - im vorliegenden Beispielsfall gemäß Fig. 1 und 2 - nach oben aus. Dieser Rand 26 bildet eine seitliche Abstützung für eine auf dem Boden 22 aufsitzende Bierdose 10, sowie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
Während des Transportes läßt sich das Gefäß 18 über eine Bierdose 10 stülpen. Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 umhüllt das Gefäß 18 die Bierdose 10 vollständig. Das Gefäß 18 besitzt damit in etwa eine der Bierdose 10 entsprechende Höhe. Im vorliegenden Beispielsfall besitzt das Gefäß 18 eine sich zu seinem Stirnrand 28 vergrößernde konische Gestalt. Auf diese Weise könnten mehrere Gefäße 18 ineinander gestülpt werden, sowie dies beispielsweise mit gegenüber dem Gefäß 18 niedrigeren Gefäßen 18.3 bei den Fig. 6 und 7 der Fall ist.
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Fig. 3 stellt ebenso wie Fig. 2 einen Transportzustand von Bierdose 10 und einem Gefäß 18.2 dar. Das Gefäß 18.2 unterscheidet sich vom Gefäß 18 durch seinen am Mantel 24 anhängenden, den Transport erleichternden Tragegriff 34. Bei der Darstellung gemäß Fig. 3 ist das Gefäß 18.2 aufrecht stehend und die Bierdose 10 von oben in das aufrecht stehende Gefäß 18.2 eingesetzt vorhanden. Durch die leicht konische Gestalt der Gefäße 18 und 18.2 kann ein Gefäß mit einsitzender Bierdose 10 leicht von einer Stelle zur anderen Stelle getragen bzw. umgesetzt und damit transportiert werden.
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Im Hinblick auf eine möglichst raumsparende Ausbildung von Abstütz-Gefäßen 18 sind in Fig. 4 und 5 Gefäße 18.3 dargestellt, die einen Mantel 24.3 besitzen, der wesentlich niedriger als der Mantel 24 der Gefäße 18 und 18.2 ist. Die vom Boden 12 sich nach oben erstreckende Höhe h2 des Mantels 24.3 ist derart, dass der maximale Durchmesser d3 der Gefäße 18.3 nicht größer ist als der maximale Durchmesser D der tonnenartigen Außenkontur 16 der Bierdose 10. Im beispielsweise des von oben (Fig. 5) oder von unten (Fig. 4) über eine Bierdose 10 gestülpten Gefäßes 18.3 ragt das Gefäß 18.3 seitlich nicht aus dem jeweiligen Lichtraumprofil einer Dose 10 heraus. Damit ist in seitlicher Hinsicht eine optimal dichte Lagerung von Dosen 10 während ihres Transportes oder ihrer Lagerung möglich.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 6 und 7 sind zwei ineinander gesteckte Gefäße 18.4 von oben (Fig. 6) oder von unten (Fig.7) über jeweils eine Bierdose 10 gestülpt. Auch im übereinander gestülpten Zustand ragen die Gefäße 18.3 nicht über einen sich aus dem den maximalen Durchmesser D einer Bierdose 10 besitzenden Lichtraumprofil heraus.
Die beiden Gefäße 18.3 können, wie Fig. 8 verdeutlicht, auch von oben (von dem Deckel der Bierdose 10 aus) oder von unten (vom Bodenbereich 12 der Bierdose 10 aus) während des Transports der Bierdose und der beiden Gefäße 18.3 über eine Bierdose 10 gestülpt sein (Fig. 8) .
Die beiden Gefäße 18.3 sind im vorliegenden Fall gemäß Fig. 9 so ausgebildet, dass sie mit ihrem jeweiligen freien Stirnrand 28.3 ineinander gesteckt werden können. In diesem Falle ist eine des Gefäßes 18 ähnliche Abstützhöhe für ein auf dem Boden 22 des oberen Gefäßes 18.3 aufsitzende Bierdose 10 möglich. Auf diese Weise kann beispielsweise, in
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gleicher Weise wie das bei Fig. 1 der Fall ist, ein relativ hohes Glas wie beispielsweise ein Glas 40, wie es beispielsweise vom Zapfen von Weizenbier üblicherweise verwendet wird, unter die Zapfeinrichtung 14 gestellt werden. Gleichzeitig können das Glas 40 und die Gefäße auf derselben Tischplatte 20 während des Zapfvorganges aufsitzen.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 10 sind die beiden Gefäße 18.3 ineinander gestülpt vorhanden, so wie sie auch bei ihrem Transport mit einer Bierdose 10 gemäß Fig. 6 und 7 vorhanden sein können. Im Gegensatz zu den Fig. 6 und 7, die einen.Transportzustand darstellen, sind bei dem in Fig. 10 .. dargestellten Zapf-Zustand die beiden Gefäße 18.3 kopfstehend ineinander gestülpt vorhanden und stützen sich über das untere der beiden Gefäße 18.3 mit dessen Stirnrand 28.3 auf der Tischplatte 20 ab. Während bei der Darstellung gemäß Fig. 9 sich eine Zapf höhe h9 ergibt, ist demgegenüber bei der Darstellung gemäß Fig. 10 eine Zapf höhe hlO vorhanden, die wesentlich niedriger als die Höhe h9 ist. Die Bierdose 10 sitzt auf dem oberen der beiden ineinander gestülpten Gefäße 18.3 in gleicher Weise auf, wie es bei der Darstellung gemäß Fig. 1 mit dem Gefäß 18 der Fall ist. Die Zapfstellung gemäß Fig. 10 eignet sich insbesondere für Gläser 40.2, die beispielsweise Pilsgläser oder sonstige, vergleichbar hohe Gläser sind und damit eine Höhe aufweisen, die niedriger ist als die Höhe der für Weizenbier vorgesehenen Gläser 40 (Fig. 1, Fig. 9) .
Die Gefäße 18, 18.2 und 18.3 sind im vorliegenden Beispielsfall aus durchsichtigem Material zumindest im Bereich ihres Mantels 24 ausgebildet. Dadurch bleibt die Bierdose 10 auch während des Transportes (Fig. 2, Fig. 3, Fig. 4, Fig. 5, Fig. 6, Fig. 7, Fig. 8) voll sichtbar. Ein
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Bedrucken oder ein sonstiges Versehen des Mantels 24, 24.2 der Gefäße 18, 18.2 mit Werbehinweisen oder Gebrauchshinweisen ist damit nicht möglich. Die Hinweise auf der Außenseite der Bierdose 10 bleiben nämlich voll sichtbar.
Das in Fig. 11 dargestellte Abstütz-Gefäß 18 .4 entspricht weitgehend dem Gefäß 18, zusätzlich zum Gefäß 18 ist bei dem Gefäß 18.4 zwecks Aufrechterhalten einer optimalen Trinktemperatur ein wärmeisolierender Mantel 24.4 und Boden 22.4 vorhanden. Eine Isolierwirkung könnte auch durch eine in den Mantel 24 eingelegte Kühl- oder Isoliermanschette erzielt werden.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Abstützen von Bierdosen (10), die in ihrem Bodenbereich (12) mit einer in sie integrierten Zapfeinrichtung (14) ausgestattet sind, dadurch. gekennzeichnet, dass
- ein topfartiges Gefäß (18, 18.2, 18.3, 18.4) einerseits über eine Bierdose (10) zumindest teilweise stülpbar ist, und andererseits im kopfstehenden Zustand eine Unterstützungsvorrichtung für eine Bierdose (10) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- das topfartige Gefäß (18, 18.2, 18.3, 18.4) sich zu seinem Boden (22) hin leicht konisch verjüngt.
3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das topfartige Gefäß (18, 18.2, 18.3, 18.4) einen vertieften Boden (22) derart besitzt, dass
- ein geländerartiger Rand (26) den Boden (22) im kopfstehenden Zustand des Gefäßes umgibt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Größe des Bodens (22) und die Gestalt des Geländers (26) derart sind, dass eine Bierdose (10) in ihrer seitlichen Richtung praktisch unverschieblich auf dem kopfstehenden Gefäß (18, 18.2, 18.3, 18.4) absetzbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Bierdose (10) auf dem Boden (22) des kopfstehenden Gefäßes (18, 18.2, 18.3, 18.4) absetzbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Bierdose (10) an oder auf dem geländerartigen Rand (26) des kopfstehenden Gefäßes (18, 18.2, 18.3, 18.4) kraft- und/oder formschlüssig absetzbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- im über die Bierdose (10) gestülpten Zustand sich das Gefäß (18, 18.2, 18.3, 18.4) kraft- und/oder formschlüssig an der Bierdose anliegt.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- der maximale Außendurchmesser d3 des Gefäßes (18.3) nicht größer ist als der maximale Außendurchmesser D einer Bierdose (10).
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zumindest zwei topfartige Gefäße (18. 3) vorhanden sind, die einerseits vom Boden (12) und vom Deckel (32) einer Bierdose (10) her oder ineinander steckbar von einer Stirnseite (12, 32) der Bierdose (10) her jeweils über die Bierdose (10) stülpbar sind, und die andererseits in ineinandergestülptem Zustand oder im gegenseitig kopfstehend ausgerichteten Zustand eine turmartige Unterstützungsvorrichtung für die Bierdose (10) bilden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
- die mehreren Gefäße (18, 18.3, 18.4) kraft- und/oder formschlüssig aneinander befestigbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das oder die Gefäße (18, 18.2, 18.3) aus optisch durchsichtigem Material bestehen.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- ein Traggriff (34) an einem Gefäß (18, 18.2) vorhanden ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Mantel (24.4) und/oder Boden (22.4) des Gefäßes (18.4) wärmeisolierend ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
- eine Kühl- bzw. Isoliermanschette in dem Mantel (24) des Gefäßes (18.4) eingelegt ist.
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