DE20018670U1 - Kamerapositioniervorrichtung - Google Patents
KamerapositioniervorrichtungInfo
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Description
KAMERAPOSITIONIERVORRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung für eine Kamera, mit der ein Bild aufgenommen und nachfolgend auf einer Anzeigevorrichtung wiedergegeben werden soll.
Wie in den taiwanischen Patenten mit den Nummern 87309468, 87305922, 86210124, 85220368 etc. offenbart ist, hat jede Kamera ein Gehäuse. Eine aus einer Vielzahl elektronischer Elemente gebildete Schaltkreiseinheit befindet sich innerhalb des Gehäuses. An der Schaltkreiseinheit ist eine Linse installiert. Der Bildaufnahmebereich der Linse befindet sich entsprechend einer Öffnung an der Vorderseite des Gehäuses, um ein Bild ausserhalb der Kamera aufzunehmen. An dem Boden des Gehäuses ist ein Sitz vorgesehen. Somit kann die Kamera an einer Anzeigevorrichtung, wie beispielsweise einem Computerbildschirm oder einem anderen Monitor angeordnet werden. Mittels einer Übertragung durch ein Computernetz kann das aufgenommene Bild dann auf einen Bildschirm an 0 entsprechender Stelle übertragen werden.
Die im Stand der Technik bekannte Kamera wird auf dem Computerbildschirm an ihrem Boden ohne jegliche Befestigungsvorrichtung angeordnet. Daher ist es möglich, dass die Kamera bei unvorsichtiger Handhabung herabfällt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Positioniervorrichtung für eine Kamera zu schaffen, um mit der Kamera ein Bild aufnehmen und dieses nachfolgend auf einer Anzeigevorrichtung darstellen 0 zu können.
Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kamerapositioniervorrichtung zu schaffen, die einen einfachen Aufbau aufweist und in geeigneter Weise befestigt und abgenommen werden kann.
Erfindungsgemäß kann4durch eine an der Kamera befestigte Positioniervorrichtung die Kamera an der Anzeigevorrichtung
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angebracht werden. Eine Kollision tritt hierbei nicht auf. Der Aufbau der Positioniervorrichtung besteht aus einer einfachen Struktur und kann zweckdienlich angebracht und abgenommen werden. Überdies kann die Eingriffsrichtung der Positioniervorrichtung nach Wunsch verändert werden, um damit die relative Anordnung der Kamera zu ändern.
Ein Merkmal der Erfindung ist es, dass eine Kamerapositioniervorrichtung eine Anschlussvorrichtung, einen Schnapphaken sowie eine Positioniervorrichtung aufweist. Die Anschlussvorrichtung weist ein Anschlussstück auf. Eine Oberfläche des Anschlussstückes hat ein Einsatzteil, wobei eine rückwärtige Fläche der Kamera mit Bezug auf die Position des Einsatzteiles eine Einschubrille aufweist. Ein elastischer Schnapphaken ist an einer Seite einer weiteren Oberfläche des Anschlussstückes vorgesehen. Die Positioniervorrichtung weist ein Steckgehäuse auf, wobei ein Haftobjekt an einer Fläche des Steckgehäuses angebracht ist. Wenn die Kamera an der Anzeigevorrichtung angebracht wird, wird das Einsatzteil des 0 Anschlussstückes in die Einschubrille an der Rückseite der Kamera eingesetzt, wonach der Schnapphaken an einer weiteren Fläche der Anschlussvorrichtung mit dem Steckgehäuse in Eingriff gebracht wird. Nachfolgend wird das Haftobjekt des Steckgehäuses auf der Anzeigevorrichtung befestigt, womit die Kamera an der Anzeigevorrichtung befestigt ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass ein Ende des Schnapphakens, ohne mit dem Anschlussstück verbunden zu sein, mit einem bogenförmigen Vorsprung versehen ist, wobei eine Seite des Steckgehäuses eine Aussparung aufweist, so dass der bogenförmige Vorsprung des Schnapphakens in die Aussparung des Steckgehäuses hineinragt, um eine Seitenwand des Steckgehäuses zu arretieren. Der Schnapphaken kann sich somit nicht von dem Steckgehäuse lösen. Um den Schnapphaken von dem Steckgehäuse zu lösen, ist es lediglich notwendig, den bogenförmigen Vorsprung des Schnapphakens nach innen zu drücken, so dass der bogenförmige Vorsprung des Hakens nicht mehr mit der Seitenwand des Steckgehäuses im Eingriff steht,
und währenddessen ist die Anschlussvorrichtung nach außen zu ziehen, wobei der Schnapphaken von dem Steckgehäuse getrennt wird.
Die Erfindung wird nun nachfolgend mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen
Figur 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer an einem Computerbildschirm angebrachten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 2 eine schematische perspektivische Ansicht der Positioniervorrichtung und der Kamera gemäß der Erfindung;
Figur 3 eine schematische Ansicht der von der Befestigungsvorrichtung der Erfindung getrennten Anschlussvorrichtung;
Figur 4 eine schematische Ansicht der mit der 0 Befestigungsvorrichtung der Erfindung in Eingriff gebrachten Anschlussvorrichtung;
Figur 5 eine schematische Ansicht, die die von der Befestigungsvorrichtung getrennte Anschlussvorrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Figur 6 eine schematische Ansicht, die die
Befestigungsvorrichtung mit der Anschlussvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Eingriff zeigt;
Figur 7 eine schematische perspektivische Ansicht der Erfindung, die eine an einem Computerbildschirm befestigte Positioniervorrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Gemäß den Figuren 1 und 2 ist eine Kamerapositioniervorrichtung gemäß der Erfindung dargestellt. Die Kamera 100 dient dazu, ein Bild aufzunehmen und dieses dann nachfolgend auf einer
Anzeigevorrichtung darzustellen. Die Anzeigevorrichtung kann beispielsweise ein Computerbildschirm 200 sein. Die Positioniervorrichtung 10 weist eine Anschlussvorrichtung 1 und eine Positioniervorrichtung 2 auf. Die Anschlussvorrichtung 1 weist ein Anschlussstück 11 auf. Eine Fläche des Anschlussstückes 11 weist ein Einsatzteil 12 auf, das mit einem Abstand zum Anschlussstück 11 an diesem angeordnet ist. An zwei Seiten des Einsatzteiles 12 sind jeweils elastische Arme 121 vorgesehen. Das freie Ende eines jeden elastischen Armes 121 weist einen Außenrand mit einem bogenförmigen Vorsprung 122 auf, während eine rückwärtige Fläche der Kamera 100 mit Bezug auf das Einsatzteil 12 an entsprechender Stelle eine Einschubrille 3 hat.
Mit Bezug auf die Figuren 2 und 3 ist eine andere Fläche des Anschlussstückes 11 gezeigt, das an einer Seitenfläche einen elastischen Schnapphaken 13 aufweist. In dieser Ausführungsform sind sowohl die linke Seite als auch die rechte Seite des Anschlussstückes 1 mit einem Schnapphaken 13 versehen. An einem Ende des Schnapphakens 13 ist, ohne mit dem Anschlussstück 1 im Eingriff zu stehen, ein nach außen vorsteheder bogenförmiger Vorsprung 131 ausgebildet. Der mittlere Abschnitt zwischen den beiden Haken 13 bildet einen Eingriffssteg 14. Überdies hat die Positioniervorrichtung 2 ein Steckgehäuse 21. An der Seitenfläche des Steckgehäuses 21 ist eine Öffnung 211 vorgesehen, in die der vorstehende Vorsprung 131 des Schnapphakens 13 eingreifen kann. Überdies ist an der Befestigungsfläche des Steckgehäuses 21 ein Haftobjekt (nicht gezeigt) vorgesehen. Das Haftobjekt besteht aus einem Klebestreifen oder einem Schaumstofffederstreifen mit zwei Klebeflächen oder einem Klettverschluss. Der Computerbildschirm 200 verfügt natürlich ebenso über eine Klebefläche oder einen Schaumstoffstreifen mit zwei Klebeflächen oder einen Haftstreifen eines Klettverschlusses.
Gemäß den Figuren 3 und 4 kann das Einsatzteil 12 auf dem Anschlussstück 1 zunächst in die Schubrille 3 an der Rückseite der Kamera 10 0 eingeschoben werden, wenn die Kamera 10 0 an dem
Computerbildschirm 200 angebracht werden soll. Da der jeweilige elastische Arm 121 an beiden Seiten des Einsatzteiles 12 durch eine elastische Kraft gegen die Einschubrille 3 drückt, muss eine bestimmte Kraft aufgebracht werden, so dass die gewölbten Vorsprünge 122 des Einsatzteiles 12 in die Einschubrille 3 gleiten können, wonach es von der Einschubrille separiert ist.
Der an der anderen Fläche des Anschlussstückes 11 befindliche Schnapphaken 13 greift ebenso in dem Steckgehäuse 21 ein. Wenn das Befestigungsstück 11 in das Steckgehäuse 21 eingesteckt ist, steht der bogenförmige Vorsprung 131 des Schnapphakens 13 aus der Öffnung 211 des Steckgehäuses 21 hervor, womit der Schnapphaken 13 nicht aus dem Steckgehäuse 21 gleiten kann. Wenn demgegenüber das.Anschlussstück von dem Steckgehäuse 21 freigegeben werden soll, ist es lediglich notwendig, den bogenförmigen Vorsprung 131 des Schnapphakens nach innen zu drücken und das Anschlussstück 11 aus dem Steckgehäuse herauszuziehen, wodurch der Schnapphaken 13 von dem Steckgehäuse 21 gelöst wird. Schließlich wird die Kamera 100 mittels des Haftstreifens auf dem Computerbildschirm 200 befestigt.
Da der Schnapphaken 13 erfindungsgemäß an einer Seite des Anschlussstückes 11 vorgesehen ist, hat die Anschlussvorrichtung 1 in der optimalen Ausführungsform der Erfindung gemäß Figur 3 eine L-Form, bei der der Schnapphaken 13 den unteren L-Balken bildet. Somit ist die Kamera 100 vollständig oberhalb des Computerbildschirms 200 angeordnet. Mit Bezug auf die Figuren 5 und 6 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Wenn die Anordnung der Kamera 100 verändert werden soll, wird die Anschlussvorrichtung 1 mit einem Winkel von 18 0° gedreht, so dass das Anschlussstück 1 die Form eines umgedrehten "L" hat. Wenn die Kamera 100 auf dem Computerbildschirm 200 angeordnet ist, wird das Steckgehäuse 21 auf der Oberseite des Computerbildschirms 200 angeheftet, während sich die Kamera vor dem Computerbildschirm 200 befindet, wie das in Figur 7 gezeigt ist.
Im Ergebnis kann die Kamera 100 durch die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung 10 an geeigneter Stelle der Anzeigevorrichtung angebracht werden. Überdies kann die Kamera näher an der Bedienperson angeordnet werden, indem die Kamera vor einem Computerbildschirm 200 befestigt wird, so dass eine bevorzugte Orientierung für eine Bildaufnahme vorgesehen ist. Gemäß der Erfindung hat die Positioniervorrichtung einen einfachen Aufbau und kann in geeigneter Weise zusammengesetzt bzw. befestigt und entfernt werden. Überdies kann die Eingriffsrichtung der Positioniervorrichtung 10 nach Wunsch verändert werden, um so die Anordnung der Kamera zu ändern und folglich einen bevorzugten Winkel für eine Bildaufnahme einzustellen.
Claims (6)
1. Kamerapositioniervorrichtung, aufweisend:
eine Anschlussvorrichtung (1) mit einem Anschlussstück (11), an dessen einer Fläche ein Einsatzteil (12) vorgesehen ist, wobei eine rückwärtige Fläche der Kamera (100) mit einer Einschubrille (3) an einer für das Einsatzteil entsprechenden Position vorgesehen ist, wobei ein elastischer Schnapphaken (13) an einer Seite einer weiteren Fläche des Anschlussstückes (11) vorgesehen ist; und
eine Positioniervorrichtung (2) mit einem Steckgehäuse (21), wobei ein Haftobjekt an einer Fläche des Steckgehäuses angeordnet ist;
wobei das Einsatzteil (12) des Anschlussstückes (11) an der rückwärtigen Seite der Kamera (100) in die Schubrille eingefügt und darauffolgend der Schnapphaken (13) an einer anderen Fläche der Anschlussvorrichtung mit dem Steckgehäuse (21) in Eingriff gebracht wird, wonach das Haftobjekt des Steckgehäuses auf einer Anzeigenvorrichtung befestigt wird, womit die Kamera (100) an der Anzeigenvorrichtung angeordnet ist.
eine Anschlussvorrichtung (1) mit einem Anschlussstück (11), an dessen einer Fläche ein Einsatzteil (12) vorgesehen ist, wobei eine rückwärtige Fläche der Kamera (100) mit einer Einschubrille (3) an einer für das Einsatzteil entsprechenden Position vorgesehen ist, wobei ein elastischer Schnapphaken (13) an einer Seite einer weiteren Fläche des Anschlussstückes (11) vorgesehen ist; und
eine Positioniervorrichtung (2) mit einem Steckgehäuse (21), wobei ein Haftobjekt an einer Fläche des Steckgehäuses angeordnet ist;
wobei das Einsatzteil (12) des Anschlussstückes (11) an der rückwärtigen Seite der Kamera (100) in die Schubrille eingefügt und darauffolgend der Schnapphaken (13) an einer anderen Fläche der Anschlussvorrichtung mit dem Steckgehäuse (21) in Eingriff gebracht wird, wonach das Haftobjekt des Steckgehäuses auf einer Anzeigenvorrichtung befestigt wird, womit die Kamera (100) an der Anzeigenvorrichtung angeordnet ist.
2. Kamerapositioniervorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Anzeigevorrichtung ein Computerbildschirm (200) ist.
3. Kamerapositioniervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei an jeder Seite des Einsatzteiles (12) ein elastischer Arm (122) vorgesehen ist und an dem Außenrand des freien Endes des elastischen Armes ein bogenförmiger Vorsprung vorgesehen ist.
4. Kamerapositioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei ein Ende des Schnapphakens (13), ohne mit dem Anschlussstück (11) in Eingriff gebracht worden zu sein, mit einer nach außen vorstehenden Wölbung vorgesehen ist und eine Seite des Steckgehäuses (21) eine Aussparung aufweist, so dass die Wölbung des Schnapphakens aus der Aussparung des Steckgehäuses herausragt.
5. Kamerapositioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei ein Eingriffsteg (14) an einem Abschnitt in der Mitte zwischen zwei Schnapphaken (13) angeordnet ist.
6. Kamerapositioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Haftobjekt ein Klebestreifen oder ein Schaumstoffstreifen mit zwei Klebeflächen oder eine Klettverschluss ist.
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