DE19731751C2 - Verbinderanordnung - Google Patents
VerbinderanordnungInfo
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- H01R13/62—Means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts or for holding them in engagement
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbinderanordnung
mit einem Steckergehäuse, einem Steckbuchsengehäuse für einen
Eingriff mit dem Steckergehäuse, einem Bedienungshebel, der
an dem Steckergehäuse oder dem Steckbuchsengehäuse derart
vorgesehen ist, daß er sich um dieses drehen kann, und einem
Nockenmechanismus, der aus einem Teil des Bedienungshebels
und einem Teil des Steckergehäuses oder des
Steckbuchsengehäuses besteht.
Aus der EP 0654863 A2 ist eine Verbindungsanordnung bekannt,
die aus einem Steckergehäuse und einem Steckbuchsengehäuse
besteht. Das Steckergehäuse ist an beiden Längsseiten jeweils
mit einem nach außen hervorstehenden Zapfen versehen, der
dazu vorgesehen ist, in eine jeweilige Kulisse eines
Betätigungshebels einzugreifen, die an den jeweiligen
Längsseiten des Steckbuchsengehäuses vorgesehen ist, an
welchem der Betätigungshebel schwenkbar gelagert ist. Bei
dieser Ausgestaltung besteht die Gefahr, daß die seitlich vom
Steckergehäuse vorstehenden Zapfen durch unsachgemäße
Handlung abbrechen und das Steckergehäuse dann nicht mehr mit
dem Steckbuchsengehäuse über den Betätigungshebel
verriegelbar ist.
Ein ähnlicher Verriegelungsmechanismus mit den gleichen
Nachteilen ist aus der DE 195 43 009 A1 und aus der
EP 0 599 332 A1 bekannt.
Eine ähnliche Verbindungsanordnung ist auch aus der
DE 87 14 016 U1 bekannt. Bei dieser Verbindungsanordnung ist
für die Aufnahme des Bedienungshebels weder im Steckergehäuse
noch im Steckbuchsengehäuse eine Ausnehmung vorgesehen, sodaß
die Dicke des Steckbuchsengehäuses vergrößert werden muß, um
die Verriegelungsanordnung aufnehmen zu können, da die
Nockenplatte zwischen den Seitenwänden des Steckergehäuses
und des Steckbuchsengehäuses gelegen ist. Diese Art der
Ausgestaltung führt zu einer erhöhten Dicke der gesamten
Steckverbindung.
Infolge des jeweiligen Eingriffs der Nockennuten mit den
Nockenstiften wird eine Bedienungs- oder Zusammenbaukraft
zwischen den beiden Verbindergehäusen erzeugt, die nicht
gleichmäßig über die gesamten Längen der Verbindergehäuse
aufgebracht ist. Deshalb werden, wenn der Bedienungshebel
gedreht wird, beide Verbindergehäuse zueinander geneigt oder
schräggestellt, wodurch jeweilige Kontaktbedingungen zwischen
den Anschlußstiften und den Anschlußbuchsen in der
Längsrichtung der Verbindergehäuse unterschiedlich
ausgebildet werden. Folglich verursacht ein derartiger
schiefer Eingriff zwischen dem Steckergehäuse und dem
Steckbuchsengehäuse, daß die Anschlüsse verformt oder
beschädigt werden, was hinsichtlich der Zuverlässigkeit
nachteilig ist. Auf ähnliche Weise entsteht in dem Fall, in
dem die beiden Verbindergehäuse voneinander außer Eingriff
gebracht werden, ein Problem dahingehend, daß die Anschlüsse
infolge der Neigung oder Schrägstellung der Verbindergehäuse
verformt werden.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
kompakte, platzsparende Verbinderanordnung zu schaffen, bei
der das Steckergehäuse und das Steckbuchsengehäuse daran
gehindert werden, zueinander geneigt oder schräggestellt zu
werden, sowohl in dem Fall des In-Eingriff-Bringens der
Verbindergehäuse miteinander als auch in dem Fall des Außer-
Eingriff-Bringens voneinander.
Die Lösung der beschriebenen Aufgabe der Erfindung wird durch
eine gattungsgemäße Verbinderanordnung erreicht, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß das Steckergehäuse oder das
Steckbuchsengehäuse wenigstens eine Ausnehmung aufweist, die
sich in einer Eingriffsrichtung des Steckergehäuses mit dem
Steckbuchsengehäuse erstreckt, wobei die Ausnehmung aus einer
Bodenfläche und zwei gegenüberliegenden Seitenflächen
besteht, die so geformt sind, daß sie sich in
Eingriffsrichtung des Steckergehäuses mit dem
Steckbuchsengehäuse erstrecken, und die so voneinander
beabstandet sind, daß sie den zu dem Nockenmechanismus
gehörenden Teil des Bedienungshebels in der Ausnehmung
aufnehmen; daß das andere des Steckergehäuses und des
Steckbuchsengehäuses wenigstens einen Vorsprung aufweist, der
derart ausgebildet ist, daß er mit der Ausnehmung in Eingriff
kommt, wobei der Vorsprung ein Paar gegenüberliegende
Seitenflächen aufweist, die sich in Eingriffsrichtung des
Steckergehäuses mit dem Steckbuchsengehäuse erstrecken; daß
der Bedienungshebel wenigstens einen Drehlagerstift und
wenigstens eine kulissenartige Nut aufweist und daß der zu
dem Nockenmechanismus gehörende Teil des Steckergehäuses oder
des Steckbuchsengehäuses zumindest einen Nockenstift umfaßt,
der für einen Eingriff mit der Nut ausgebildet ist, wobei die
Nut und der Nockenstift den Nockenmechanismus bilden.
Infolge des Vorsehens der Nut und eines Nockenstifts bewegt
sich das Steckergehäuse, wenn das Steckergehäuse mit dem
Steckbuchsengehäuse in Eingriff gebracht wird, derart, daß es
an dem Steckbuchsengehäuse gleitet, da die Seitenflächen der
Nut jeweils in Berührung mit den Seitenflächen des
Nockenstifts kommen. Deshalb ist es möglich, eine Neigung des
Steckergehäuses und des Steckbuchsengehäuses während des
Eingriffsvorgangs einzuschränken.
Bei der vorliegenden Erfindung ist der Bedienungshebel
vorzugsweise entweder an dem Steckergehäuse oder an dem
Steckbuchsengehäuse angebracht, so daß der Drehlagerstift in
der Ausnehmung angeordnet ist, während der Nockenstift an dem
Vorsprung des anderen Steckergehäuses oder des
Steckbuchsengehäuses angeordnet ist.
Mit der genannten Anordnung des Bedienungshebels ist es
möglich, eine Höhe (oder eine Dicke) der gesamten
Verbinderanordnung zu verringern.
Es ist anzumerken, daß die Ausnehmung an dem Steckergehäuse
ausgebildet ist, während der Vorsprung an dem
Steckbuchsengehäuse ausgebildet sein kann.
Vorzugsweise weist der Bedienungshebel zwei Nockenplatten,
von denen jede den Drehlagerstift und die Nut daran
ausgebildet aufweist, und einen im wesentlichen U-förmigen
Hebelabschnitt zum Verbinden der Nockenplatten miteinander
auf.
In diesem Fall kann, da der Bedienungshebel derart angeordnet
ist, daß er entweder das Steckergehäuse oder das
Steckbuchsengehäuse überspannt, der Eingriffsvorgang zwischen
dem Steckergehäuse und dem Steckbuchsengehäuse stabil
ausgeführt werden.
Bei der obengenannten Anordnung kann der im wesentlichen
U-förmige Hebelabschnitt zwei geneigte Abschnitte, die mit
den Nockenplatten verbunden und zu diesem geneigt sind, ein
Paar Armabschnitte, von denen jeder außerhalb der
Außenflächen des Steckergehäuses angeordnet ist, und einen
Verbindungsabschnitt aufweisen, der dem Verbinden der
Armabschnitte miteinander dient.
Es wird ferner bevorzugt, daß der Verbindungsabschnitt
bezüglich der Armabschnitte in einer Drehrichtung des
Bedienungshebels geneigt ist, wenn das Steckergehäuse mit dem
Steckbuchsengehäuse in Eingriff kommt.
In diesem Fall kann mit der Neigung des Verbindungsabschnitts
die Betätigbarkeit beim Bedienen des Hebels verbessert
werden.
Insbesondere ist der Verbindungsabschnitt mit einem ersten
Eingriffsteil zum Befestigen des Bedienungshebels an dem
Steckergehäuse versehen, während das Steckergehäuse mit einem
zweiten Eingriffsteil für einen Eingriff mit dem ersten
Eingriffsteil versehen ist.
In diesem Fall ist es infolge des Vorsehens des ersten und
des zweiten Eingriffsteils möglich, ein unerwartetes Trennen
des Steckergehäuses von dem Steckbuchsengehäuse zu vermeiden.
Es ist anzumerken, daß in dem obengenannten Fall das
Steckergehäuse ein Paar Ausnehmungen daran ausgebildet
aufweist, während das Steckbuchsengehäuse ein Paar Vorsprünge
daran ausgebildet aufweist, die dem Paar Nockenplatten des
Bedienungshebels entsprechen.
Bei der vorliegenden Erfindung weist das Steckergehäuse
vorzugsweise entweder Anschlußstifte oder Anschlußbuchsen
auf, während das Steckbuchsengehäuse Anschlußbuchsen oder
Anschlußstifte aufweist.
In diesem Fall ist es möglich, die Anschlußstifte mit den
Anschlußbuchsen durch Drehen des Bedienungshebels zu
verbinden.
Die Erfindung und weitere Vorteile werden nachfolgend unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht einer Verbinderanordnung gemäß
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
wobei deren Eingriffszustand gezeigt ist;
Fig. 2 eine vergrößerte Querschnittsansicht der
Verbinderanordnung entlang Linie II-II von Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht eines Steckergehäuses der
Verbinderanordnung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine Vorderansicht des Steckergehäuses gemäß
Fig. 3, gesehen von der Einführseite;
Fig. 5 eine Draufsicht eines Steckbuchsengehäuses der
Verbinderanordnung gemäß Fig. 1;
Fig. 6 eine Vorderansicht des in Fig. 5 gezeigten
Steckbuchsengehäuses, gesehen von der Einführseite
gegen das Steckergehäuse;
Fig. 7 eine erläuternde Darstellung zu Beginn des
Eingriffsvorgangs bei der Verbinderanordnung gemäß
Fig. 1;
Fig. 8 eine erläuternde Darstellung während des
Eingriffsvorgangs in der Verbinderanordnung gemäß
Fig. 1; und
Fig. 9 eine erläuternde Darstellung für den Zeitpunkt der
Vervollständigung des Eingriffsvorgangs bei der
Verbinderanordnung gemäß Fig. 1.
Nachfolgend werden einzelne Ausführungsformen der Erfindung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Fig. 1 ist
eine Draufsicht einer Verbinderanordnung gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei ihr
Eingriffszustand gezeigt ist. Fig. 2 ist eine vergrößerte
Querschnittsansicht der Verbinderanordnung entlang der Linie
II-II von Fig. 1.
Diese Verbinderanordnung weist ein Steckergehäuse 21 mit
Anschlußbuchsen darin, ein Steckbuchsengehäuse 23 mit
Anschlußstiften darin und einen Bedienungshebel 25 auf, der
derart bedient wird, daß er sich dreht, wenn die beiden
Verbindergehäuse 21, 23 miteinander in Eingriff oder außer
Eingriff gebracht werden.
Fig. 3 ist eine Draufsicht des Steckergehäuses 21. Fig. 4 ist
eine Vorderansicht des Steckergehäuses 21, gesehen von deren
Einführ- oder Einpaßseite, d. h. einer oberen Seite gemäß
Fig. 3. Das Steckergehäuse 21 ist an der unteren und oberen
Fläche und an der Mitte in rechter und linker Richtung gemäß
Fig. 4 mit konkaven Nuten 27 versehen, die sich in der
Eingriffsrichtung der Verbindergehäuse 21, 23 erstrecken.
Eine jede konkave Nut 27 besteht aus einer Bodenfläche 27a
und beiden Seitenflächen 27b, die beschränkende Teile oder
Abschnitte darstellen. Zwei Nockenplatten 29 der
Bedienungsplatte 25 sind in den konkaven Nuten 27
untergebracht. Eine Tiefe einer jeden konkaven Nut 27 ist
derart eingestellt, daß sie verglichen mit einer Dicke der
Nockenplatte 29 groß ist. Somit wird in dem Zustand, daß eine
jede Nockenplatte 29 in der konkaven Nut 27 untergebracht
ist, eine obere Fläche der Platte 29 gegen die Oberflächen
des Steckergehäuses 21 an beiden Seiten der Nockennuten 27
eingebeult oder nach innen geführt, wobei dazwischen Stufen
vorgesehen sind.
Drehbar in die Nockenplatte 29 ist ein Drehlagerstift 31
eingeführt, der im wesentlichen an der Mitte der konkaven Nut
27 vorsteht. Ferner weist die Nockenplatte 29 daran
ausgebildete Nockennuten 33 auf. Die Nockennut 33 ist an
einer Einpaßseite derselben (d. h. der oberen Seite gemäß
Fig. 3) vorgesehen, wobei ein Einführeinlaß 33a vorgesehen
ist, in den ein Nockenstift 35, der an dem
Steckbuchsengehäuse 23 ausgebildet ist, in einem Zustand vor
dem Eingriff der Verbindergehäuse 21, 23, wie gezeigt in
Fig. 3 und 4, eingeführt ist. Die Nockennut 33 ist derart in
einem Bogen ausgebildet, daß sie an dem Einführeinlaß 33a
beginnt und nachfolgend den Drehlagerstift 31 umgibt.
Die obere und untere Nockenplatte 29 sind miteinander über
einen im wesentlichen U-förmigen Hebelabschnitt 37 für eine
einstückige Ausbildung verbunden. Der Hebelabschnitt 37 weist
zwei geneigte Abschnitte 37a, die mit den Nockenplatten 29
verbunden sind, zwei Armabschnitte 37b, von denen ein jeder
außerhalb der Flächen des Gehäuses 21 an beiden Seiten der
konkaven Nut 27 angeordnet ist, und einen
Verbindungsabschnitt 37c auf, der die beiden Armabschnitte
37b miteinander verbindet. Wie in Fig. 3 gezeigt ist, ist der
Verbindungsabschnitt 37c zu den Armabschnitten 37b in einer
Drehrichtung des Hebels 25 beim Eingriff der Verbindergehäuse
21, 23 miteinander, d. h. entgegen des Uhrzeigersinns gemäß
Fig. 3, geneigt. Ferner ist der Verbindungsabschnitt 37c an
einer Seitenfläche desselben in der Drehrichtung mit einem
Eingriffsteil 37d versehen. Währenddessen ist das
Steckergehäuse 21 an einer der Einpaßseite mit dem
Steckbuchsengehäuse 23 gegenüberliegenden Seite mit einem
Eingriffsteil 21a versehen, das mit dem Eingriffsteil 37d in
Eingriff kommen soll, was dem Befestigen des Bedienungshebels
24 an dem Steckergehäuse 21 dient.
Infolge der Ausbildung der konkaven Nuten 27 an der Mitte des
Steckergehäuses 21, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, sind
Anschlußbuchsen 39 darin derart untergebracht, daß zwei
Linien in einem mittleren Bereich ausgebildet werden, die den
Nuten 27 entsprechen, während jeweils drei Linien in dem
linken und dem rechten Bereich an beiden Seiten des mittleren
Bereichs ausgebildet werden.
Fig. 5 ist eine Draufsicht des Steckbuchsengehäuses 23.
Fig. 6 ist eine Vorderansicht des Gehäuses 23, gesehen von
der Einpaßseite, d. h. einer unteren Seite von Fig. 5. An der
Einpaßseite weist das Steckbuchsengehäuse 23 einen
Kappenabschnitt 41 auf, der eine Öffnung aufweist, in die das
Steckergehäuse 21 einzupassen ist. Jeweilige Enden der
Anschlußstifte 43 (vgl. Fig. 2) stehen in den Kappenabschnitt
41 vor, wobei sich jeweilige andere Enden der Anschlußstifte
durch den Kappenabschnitt 41 zur Außenseite erstrecken. Nach
dem Biegen um rechte Winkel werden die anderen Enden der
Anschlußstifte 43 derart gedehnt, daß sie durch eine Platte
45 stoßen und sie werden schließlich an eine Leiterplatte 47
gelötet.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, weist der Kappenabschnitt 41 an
jeweiligen Stellen, die den konkaven Nuten 27 entsprechen,
zwei konvexe Teile 49 auf, die in die Nuten 27 eingreifen,
und die derart ausgebildet sind, daß sie die Nockenplatten 29
teilweise abdecken. Ein jeder konvexer Teil 49 weist eine
Endfläche 49a, die der Bodenfläche 27a der konkaven Nut 27
gegenüberliegt, und zwei Seitenflächen 49b auf, die
beschränkende Teile für eine Berührung mit den Seitenflächen
27b der konkaven Nut 27 darstellen. Ein jeder konvexer Teil
49 ist an einer Mitte der Endfläche 49a mit einem Nockenstift
35 versehen, der in die Nockennut 33 des Bedienungshebels 25
an der Seite des Steckergehäuses 21 bewegbar ist.
Nachfolgend wird ein Eingriffsvorgang einer derart
aufgebauten Verbinderanordnung unter Bezugnahme auf die
Fig. 7 bis 9 beschrieben.
Fig. 7 zeigt den Beginn des Eingriffsvorgangs, bei dem die
Nockenstifte 35 an der Seite des Steckbuchsengehäuses 23
durch die Einführeinlässe 33a in die Nockennuten 33 des
Bedienungshebels 25 eingeführt werden. Dann tritt ein jeder
konvexer Teil 49 des Steckbuchsengehäuses 23 in die konkave
Nut 27 des Steckergehäuses 21 ein, während die Nockenplatte
29 des Bedienungshebels 25 teilweise abgedeckt wird, so daß
beide Seitenflächen 27b der konkaven Nut 27 in Berührung mit
den Seitenflächen 49b des konvexen Teils 49 kommen.
In einem derartigen Zustand wird, wenn der Bedienungshebel 25
um die Drehlagerstifte 31 in einer Richtung eines Pfeils C
gedreht wird, das Steckergehäuse 21 in das
Steckbuchsengehäuse 23 infolge der Nockenwirkung zwischen der
Nockennut 23 und dem Nockenstift 35, der sich in die Nut 33
bewegt, gezogen, so daß der Eingriff des Steckergehäuses 21
mit dem Steckbuchsengehäuse 23 in dem in Fig. 9 gezeigten
Zustand vollendet ist. Es ist anzumerken, daß während der
Betätigung, da die Gleitbewegung des Steckergehäuses 21
bezüglich des Steckbuchsengehäuses 23 durch den gegenseitigen
Kontakt der beiden Seitenflächen 49b des konvexen Teils 49
mit beiden Seitenflächen 27b der konkaven Nut 27 geführt
wird, so daß Neigungen der Verbindergehäuse 21, 23 in
Richtung von Pfeilen D gemäß Fig. 9 durch die Seitenflächen
29b, 49b, die als beschränkende Teile dienen, verhindert
werden können. Mit dieser Beschränkung der Neigung oder
Schrägstellung wird der Berührungszustand der Anschlußbuchsen
39 mit den Anschlußstiften 43 in der Breitenrichtung der
Verbindergehäuse 21, 23 vergleichmäßigt (wobei die
Breitenrichtung der Richtung von rechts nach links gemäß
Fig. 9 entspricht). Folglich kann die Verformung der
Anschlußbuchsen 39 und der Anschlußstifte 43 dadurch
vermieden werden, was die Verläßlichkeit der
Verbinderanordnung verbessert.
Zusätzlich kann, da der Bedienungshebel 25 in den Nockennuten
27, die an dem Steckergehäuse 21 ausgebildet sind,
untergebracht ist, die Gesamthöhe der zusammengesetzten
Verbinderanordnung (eine Abmessung H gemäß Fig. 2) verringert
werden, so daß es möglich ist, zu verhindern, daß die
Verbinderanordnung infolge des Vorsehens des Bedienungshebels
25 groß wird.
Zu einem Zeitpunkt, wenn der Zustand gemäß Fig. 1 durch die
Drehung des Bedienungshebels 25 aus dem Zustand gemäß Fig. 9
in Richtung des Pfeils C erreicht ist, sind der Eingriffsteil
37d des Bedienungshebels 25 mit dem Eingriffsteil 21a des
Steckergehäuses 21 in Eingriff, so daß der Hebel 25 an dem
Steckergehäuse 21 befestigt ist. Auf diese Weise kann der
Eingriffsvorgang der Verbinderanordnung vervollständigt
werden.
Um das Steckergehäuse 21 von dem Steckbuchsengehäuse 23 außer
Eingriff zu bringen, wird der Bedienungshebel 25 in der zu
der beschriebenen Eingriffsbetätigung entgegengesetzten
Richtung gedreht. Auch in diesem Fall kann ähnlich wie bei
dem Eingriffsvorgang eine gleichmäßige Gleitbewegung zwischen
den beiden Verbindergehäusen 21, 23 durch die Führungswirkung
zwischen den Seitenflächen 49b des konvexen Abschnitts 49 und
die Seitenflächen 27b der konvexen Nuten 27 bewirkt werden.
Im Ergebnis kann eine relative Neigung oder Verkippung der
Verbindergehäuse 21, 23 eingeschränkt werden, um zu
verhindern, daß die Anschlußbuchsen 39 und die Anschlußstifte
43 verformt werden.
Obwohl der Bedienungshebel mit den Führungsnuten 33 an dem
Steckergehäuse vorgesehen ist, während die Führungsstifte 35
an dem Steckbuchsengehäuse vorgesehen sind, wie bei der
vorangehend beschriebenen Ausführungsform angegeben wurde,
kann der Hebel 25 an der Seite des Steckbuchsengehäuses 23
angeordnet sein, während die Führungsstifte 35 gemäß einer
entsprechenden Modifikation an der Seite des Steckergehäuses
21 angeordnet sein können.
Es versteht sich, daß die Erfindung innerhalb der in den
Ansprüchen festgelegten Lehre variiert werden kann und nicht
auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist.
Claims (9)
1. Verbinderanordnung mit:
einem Steckergehäuse (21);
einem Steckbuchsengehäuse (23) für einen Eingriff mit dem Steckergehäuse (21)
einem Bedienungshebel (25), der an dem Steckergehäuse (21) oder dem Steckbuchsengehäuse (23) derart vorgesehen ist, daß er sich um dieses drehen kann;
einem Nockenmechanismus, der aus einem Teil des Bedienungshebels (25) und einem Teil des Steckergehäuses (21) oder des Steckbuchsengehäuses (23) besteht;
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckergehäuse (21) oder das Steckbuchsengehäuse (23) wenigstens eine Ausnehmung (27) aufweist, die sich in einer Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstreckt, wobei die Ausnehmung (27) aus einer Bodenfläche (27a) und zwei gegenüberliegenden Seitenflächen (27b) besteht, die so geformt sind, daß sie sich in Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstrecken, und die so voneinander beabstandet sind, daß sie den zu dem Nockenmechanismus gehörenden Teil des Bedienungshebels (25) in der Ausnehmung aufnehmen;
daß das andere des Steckergehäuses (21) und des Steckbuchsengehäuses (23) wenigstens einen Vorsprung (49) aufweist, der derart ausgebildet ist, daß er mit der Ausnehmung (27) in Eingriff kommt, wobei der Vorsprung (49) ein Paar gegenüberliegende Seitenflächen (49b) aufweist, die sich in Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstrecken;
daß der Bedienungshebel (25) wenigstens einen Drehlagerstift (31) und wenigstens eine kulissenartige Nut (33) aufweist und
daß der zu dem Nockenmechanismus gehörende Teil des Steckergehäuses (21) oder des Steckbuchsengehäuses (23) zumindest einen Nockenstift (35) umfaßt, der für einen Eingriff mit der Nut (33) ausgebildet ist, wobei die Nut (33) und der Nockenstift (35) den Nockenmechanismus bilden.
einem Steckergehäuse (21);
einem Steckbuchsengehäuse (23) für einen Eingriff mit dem Steckergehäuse (21)
einem Bedienungshebel (25), der an dem Steckergehäuse (21) oder dem Steckbuchsengehäuse (23) derart vorgesehen ist, daß er sich um dieses drehen kann;
einem Nockenmechanismus, der aus einem Teil des Bedienungshebels (25) und einem Teil des Steckergehäuses (21) oder des Steckbuchsengehäuses (23) besteht;
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckergehäuse (21) oder das Steckbuchsengehäuse (23) wenigstens eine Ausnehmung (27) aufweist, die sich in einer Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstreckt, wobei die Ausnehmung (27) aus einer Bodenfläche (27a) und zwei gegenüberliegenden Seitenflächen (27b) besteht, die so geformt sind, daß sie sich in Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstrecken, und die so voneinander beabstandet sind, daß sie den zu dem Nockenmechanismus gehörenden Teil des Bedienungshebels (25) in der Ausnehmung aufnehmen;
daß das andere des Steckergehäuses (21) und des Steckbuchsengehäuses (23) wenigstens einen Vorsprung (49) aufweist, der derart ausgebildet ist, daß er mit der Ausnehmung (27) in Eingriff kommt, wobei der Vorsprung (49) ein Paar gegenüberliegende Seitenflächen (49b) aufweist, die sich in Eingriffsrichtung des Steckergehäuses (21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) erstrecken;
daß der Bedienungshebel (25) wenigstens einen Drehlagerstift (31) und wenigstens eine kulissenartige Nut (33) aufweist und
daß der zu dem Nockenmechanismus gehörende Teil des Steckergehäuses (21) oder des Steckbuchsengehäuses (23) zumindest einen Nockenstift (35) umfaßt, der für einen Eingriff mit der Nut (33) ausgebildet ist, wobei die Nut (33) und der Nockenstift (35) den Nockenmechanismus bilden.
2. Verbinderanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bedienungshebel (25) entweder an dem
Steckergehäuse (21) oder an dem Steckbuchsengehäuse (23)
angebracht ist, so daß der Drehlagerstift (31) in der
Ausnehmung (27) angeordnet ist, während der Nockenstift
(35) an dem Vorsprung (49) des anderen Steckergehäuses
(21) oder des Steckbuchsengehäuses (23) angeordnet ist.
3. Verbinderanordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (27) an dem Steckergehäuse (21)
ausgebildet ist, während der Vorsprung (49) an dem
Steckbuchsengehäuse (23) ausgebildet ist.
4. Verbinderanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bedienungshebel (25) zwei Nockenplatten (29), von
denen jede den Drehlagerstift (31) und die Nut (33) daran
ausgebildet aufweist, und einen im wesentlichen U-förmigen
Hebelabschnitt (37) zum Verbinden der Nockenplatten (29)
miteinander aufweist.
5. Verbinderanordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der im wesentlichen U-förmige Hebelabschnitt (37) zwei
geneigte Abschnitte (37a), die mit den Nockenplatten (29)
verbunden und zu diesen geneigt sind, ein Paar
Armabschnitte (37b), von denen jeder außerhalb der
Außenflächen des Steckergehäuses (21) angeordnet ist, und
einen Verbindungsabschnitt (37c) aufweist, der dem
Verbinden der Armabschnitte (37b) miteinander dient.
6. Verbinderanordnung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungsabschnitt (37c) bezüglich der
Armabschnitte (37b) in einer Drehrichtung des
Bedienungshebels (25) geneigt ist, wenn das Steckergehäuse
(21) mit dem Steckbuchsengehäuse (23) in Eingriff kommt.
7. Verbinderanordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungsabschnitt (37c) mit einem ersten
Eingriffsteil (37d) zum Befestigen des Bedienungshebels
(25) an dem Steckergehäuse (21) versehen ist, während das
Steckergehäuse (21) mit einem zweiten Eingriffsteil (21a)
für einen Eingriff mit dem ersten Eingriffsteil (37d)
versehen ist.
8. Verbinderanordnung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckergehäuse (21) ein Paar Ausnehmungen (27)
daran ausgebildet aufweist, während das
Steckbuchsengehäuse (23) ein Paar Vorsprünge (49) daran
ausgebildet aufweist, die dem Paar Nockenplatten (29) des
Bedienungshebels (25) entsprechen.
9. Verbinderanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckergehäuse (21) entweder Anschlußstifte oder
Anschlußbuchsen (39) aufweist, während das
Steckbuchsengehäuse (23) Anschlußbuchsen oder
Anschlußstifte (43) aufweist.
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