DE20018610U1 - Zubehörteil für Bildschirmgeräte - Google Patents
Zubehörteil für BildschirmgeräteInfo
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Description
31.10.2000 02576-00 La/He/nm
Karl T. Jülicher
D-40549 Düsseldorf
Zubehörteil für Bildschirmgeräte
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zubehörteil für Bildschirmgeräte.
Bildschirmgeräte, wie sie beispielsweise als PC-Monitore oder auch Fernsehgeräte Verwendung finden, weisen üblicherweise in genormten Größen vorgesehene Bildschirme sowie diese umgebende, meist aus Kunststoff bestehende Gehäuse auf. Insbesondere bei PC-Monitoren ist die den Bildschirm einfassende, vordere Gehäusefläche verhältnismäßig groß und dient häufig zum Anbringen von Notizzetteln. Das Anbringen von Informationen mittels derartiger Notizzettel bringt den Nachteil mit sich, daß diese abfallen können, so daß unbemerkt wichtige Informationen verloren gehen und daß sich darüber hinaus ein verhältnismäßig unansehnlicher Gesamteindruck des Monitors ergibt. In anderen Fällen wird die den Bildschirm einfassende Fläche des Gehäuses nicht genutzt, obwohl es sich dabei um eine für den Bediener gut einsehbare und zugängliche Fläche handelt.
Es ist daher die Aufgabe der folgenden Erfindung, die den Bildschirm einfassende Fläche des Gehäuses eines Bildschirmgerätes einer sinnvollen Verwendung zuzuführen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Zubehörteil aus einem Rahmen oder aus zu einem Rahmen zusammenfügbaren Einzelteilen besteht, wobei der Rahmen derart mit einem Bildschirmgerät verbindbar ist, daß dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt, und der Informationen und/oder Abbildungen und/oder Büroutensilien und/oder beliebige sonstige daran angeordnete Gegenstände aufweist. Der erfindungsgemäße Rahmen wird auf das Bildschirmgerät aufgebracht und ist derart ausgestaltet, daß die Ausnehmung des Rahmens den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt. Unter dem Begriff verbindbar ist nicht zu verstehen, daß der erfindungsgemäße Rahmen stets Befestigungsmittel oder Verbindungselemente aufweist, mittels derer dieser mit dem Bildschirmgerät verbunden, beispielsweise verklebt werden kann. Selbstverständlich kann der erfindungsgemäße Rahmen jedoch über derartige Befestigungsmittel oder Verbindungselemente verfügen. Vorteilhaft entspricht die von dem Rahmen umgebene Ausnehmung den üblichen Größen der Bildschirmdiagonalen von handelsüblichen Bildschirmgeräten, die im Bereich der PC-Monitore üblicherweise 15", 17" und 21" betragen. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für die Größen des erfindungsgemäßen Rahmens zur Verwendung bei Fernsehgeräten oder beliebigen anderen Monitoren.
Unter Rahmen sind nicht nur den Bildschirm vollständig umgebende Einrahmungen zu verstehen, sondern auch diesen nur teilweise einfassende Einrahmungen, die beispielsweise U-förmig ausgestaltet sein können. Unter Rahmen sind ferner Einrahmungen zu verstehen, deren Aussparung kleiner als die Bildschirmfläche ist und die dementsprechend die Bildschirmfläche teilweise verdecken.
Durch den erfindungsgemäßen Rahmen wird der den Bildschirm umgebende Bereich des Gehäuses einer sinnvollen Verwendung zugeführt, da der Rahmen beispielsweise Informationen jeder Art, beliebige graphische Ausgestaltungen, beliebige Büroutensilien und/oder beliebige sonstige Gegenstände aufweisen kann.
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Die Informationen können beliebige Kombinationen aus Buchstaben und/oder Zahlen umfassen. Hierzu gehören beispielsweise Firmennamen, Werbetexte, charakteristische Daten eines Unternehmens, wichtige Telefonnummern sowie andere beliebige Kombinationen aus Buchstaben und/oder Zahlen.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die Informationen und Abbildungen Werbung, Motive oder Muster von Bildschirmschonern und von Computerspielen umfassen. Somit eignet sich der erfindungsgemäße Rahmen als ideales Werbemedium, mit dem die aktuelle Werbebotschaft eines Unternehmens oder eines Produktes mitgeteilt werden kann. Eine auf dem Bildschirm dargestellte Werbebotschaft oder beliebige Motive können in dem erfindungsgemäßen Rahmen weitergeführt werden, ineinander übergehen, oder in Wechselwirkung miteinander treten. Der gewünschte Werbeeffekt kann dadurch auf eine große, ineinander übergehende Fläche ausgedehnt und für eine beliebige Werbebotschaft genutzt werden. Auch läßt sich die Darstellung beispielsweise eines Sportvereins oder auch einer Sportart vom Bildschirm auf dem Rahmen weiterführen. Auch hier führt der erfindungsgemäße Rahmen zu einer Vergrößerung der sichtbaren Fläche mit eventuell immer wieder aktualisierten Bildschirmschonern. Auch ist es möglich, den erfindungsgemäßen Rahmen mit einem Holzdekor auszuführen, der ein als Bildschirmschoner verwendetes bekanntes Bild umfaßt. Ebenso ist es denkbar, daß der Rahmen an Computerspiele insofern angepaßt ist, daß sich Personen oder Gegenstände passend zum Rahmen bewegen und agieren. Beispielsweise können Autos auf Positionen am Bildschirmrand zusteuern, Fußballspieler des Computerspiels können auf Tore schießen, die auf dem Rahmen abgebildet sind oder Fische bewegen sich in einem Aquarium, das sich am Bildschirmrand fortsetzt. Ebenso können bekannte Motive von Computerspielen auf dem Rahmen wiedergegeben sein, so daß sich insgesamt ein ansprechender Gesamteindruck des Spiels ergibt und die Spielfreude entsprechend erhöht.
Die Abbildungen können Darstellungen von Personen und Darstellungen von Gegenständen umfassen.
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In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfassen die Informationen Termine, Veranstaltungshinweise, Adressen, Internet-Adressen, Telefonnummern und Lernhilfen für Computerprogramme. Damit wird der Rahmen zu einer Arbeitshilfe, die ständig aktualisiert werden kann. Die Informationen und Daten müssen nicht erst auf dem Schreibtisch gesucht werden, sondern sind ständig am Monitorrand bzw. am Gehäuserand des Bildschirmgerätes präsent. Der erfindungsgemäße Rahmen eignet sich aufgrund der Tatsache, daß auch Lernhilfen oder beliebige andere notwendige Informationen zur Ausbildung vorhanden sein können auch zur Schulung, die nicht nur im IT-Bereich, sondern auch in beliebigen anderen Bereichen stattfinden kann. Die Verbindung des erfindungsgemäßen Rahmens führt dazu, daß der Benutzer stets schnellen, optischen Zugriff auf die neusten Informationen hat, ohne daß es notwendig ist, in Unterlagen danach zu suchen oder das gerade benutzte Programm zu verlassen. Beispielsweise können Programmhersteller den erfindungsgemäßen Rahmen nutzen, um Hilfen zum Programm zu vermitteln und um Hinweise auf weitere Informationsmöglichkeiten zu geben. Beispielsweise sind
Kurzbedienungsanleitungen von Programmen oder häufig verwendbare Tastenkombinationen ebenfalls auf dem Rahmen abdruckbar. Internetanbieter können den Rahmen verwenden, um regelmäßig über neue Angebote zu informieren.
Die Hersteller von PC-Spielen können registrierten Spielern regelmäßig aktualisierte Informationen zu Spielen zukommen lassen und dabei gleichzeitig auch für weitere Fortsetzungen und neue Spiele werben.
Da der erfindungsgemäße Rahmen auch beliebige bildliche Ausgestaltungen umfassen kann, ist es möglich z. B. zu Weihnachten, Ostern oder zum Jahreswechsel eine besondere Ausgestaltung des Rahmens vorzusehen.
Der erfindungsgemäße Rahmen eignet sich nicht nur als Werbeträger, sondern auch im Bereich des Merchandising als Artikel für Sportvereine, Veranstalter oder
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Hersteller. Denkbar sind hier die Abbildungen der Sportler, der Termine, des Sponsors und der Pokale oder der Unternehmen, die auch als Veranstalter auftreten.
Ebenso ist es denkbar, viele Motive, auch bekannter Künstler, darzustellen, die den PC und damit den Arbeitsplatz bzw. das Fernsehgerät verschönern. Der erfindungsgemäße Rahmen ist auch mit einem Holz- oder Textildekor versehbar, so daß dieser zur Wohnumgebung paßt. Der erfindungsgemäße Rahmen kann auch unbedruckte Flächen aufweisen, die nach Bedarf von dem Benutzer selbst gestaltbar bzw. auch selbst bedruckbar sind.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Büroutensilien Kalender umfassen.
Dabei kann vorgesehen sein, daß der Kalender aus zwölf Blättern besteht, die voneinander lösbar sind und die jeweils den gesamten Rahmen bedecken. In diesem Fall weist der Rahmen vorzugsweise am oberen und unteren Rand laminierte Blätter auf, von denen jedes für einen Monat vorgesehen ist. Jeden Monat kann das alte Kalenderblatt abgetrennt werden und der neue Monat, mit einem neuen Motiv und eventuell auch neuen Informationen wird sichtbar. Selbstverständlich ist es ebenso denkbar, daß der Kalender nicht den gesamten Rahmen einnimmt, sondern sich nur auf einem kleineren Bereich des Rahmens befindet.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß der Kalender Informationen und/oder Abbildungen nach einem der Ansprüche 2 bis 5 aufweist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Büroutensilien Post-it, Stifthalter, Notizblocks, Notizzettel und eine Pinnwand umfassen. Damit ist es möglich, den Rahmen vollständig oder teilweise auch als Pinnwand nutzen zu können. In diesem Fall weist der Rahmen vorteilhaft Kork auf.
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In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die sonstigen Gegenstände des Rahmens Spielzeug, Figuren, Bilderrahmen, Blumenvasen oder Produktsamples umfassen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß der Rahmen Lagen aus Papier und/oder Pappe umfaßt. Die auf dem Rahmen angeordneten Lagen können beispielsweise unterschiedliche Informationen aufweisen, die der Benutzer je nach Bedarf nach deren Studium entfernen kann, wodurch eine neue Lage mit entsprechend neuen Informationen zum Vorschein kommt.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß der Rahmen Materialien aufweist, die Papier, Pappe, Kunststoff, Holz, Holzfurnier, Textilbespannung, Stein und Chromolux umfassen. Vorzugsweise wird der Rahmen aus ca. 400 g Papier oder Kunststoff in gleicher Stärke hergestellt.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung enthält der Rahmen Kork. Dies ist vorteilhaft, da in diesem Fall der Rahmen auch als Pinnwand benutzt werden kann.
Der Rahmen kann ein Tragelement sowie darauf befestigbare Überleger umfassen. Diese Überleger können am Rahmen befestigt werden und vorteilhaft vom Bediener selbst gestaltet werden. Das Tragelement kann die Materialien Papier, Pappe, Kunststoff, Holz und/oder Holzfurnier umfassen.
Vorteilhaft weisen die Überleger dazu freie beschriftbare oder bedruckbare Flächen auf. In diesem Fall kann der erfindungsgemäße Rahmen mit beispielsweise 100 Überlegern ausgeliefert werden, die am Rahmen befestigt werden und die mit einem Logo und den gewünschten Einteilungen vorgedruckt werden können. Derartige Überleger können auf Wunsch jederzeit nachbestellt werden.
Selbstverständlich können die Überleger auch aus neutralem Papier bestehen, deren Gestaltung dem Benutzer überlassen ist.
Der Rahmen, auf dem die Überleger befestigt werden, kann auf Wunsch mit Logo und anderen permanenten Informationen bedruckt sein.
Um eine individuelle Gestaltung der Überleger vornehmen zu können, kann mit dem Rahmen bzw. den Überlegern eine CD ausgeliefert werden, die alle vorher vom Kunden festgelegten Einteilungen enthält, die dann selbst am PC mit den aktuellen Daten oder Informationen ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Auf dieser CD können auf Wunsch auch noch weitere Daten gespeichert werden, die für den Arbeitsablauf oder die Unterhaltung wichtig erscheinen, inklusive Werbung für das Unternehmen, Bildschirmschoner oder Spiele.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Rahmen mittels Offsetdruck- oder Siebdruckverfahren bedruckt. Der Rahmen kann vom Kunden nach eigenen Wünschen in Größe, Form und Farbe entworfen und gestaltet werden. Der Rahmen ist in jeder gewünschten Weise durch die beispielhaft genannten Verfahren bedruckbar. Der Rahmen wird vorzugsweise bei der Verwendung von Pappe oder Chromolux im Offsetdruck, auf anderen Unterlagen vorzugsweise im Siebdruckverfahren, bedruckt.
Auch ein Textilüberzug des erfindungsgemäßen Rahmens ist möglich.
Der Rahmen kann selbstklebende Klebepunkte (Klettpunkte) aufweisen, mittels derer dieser am Bildschirmgerät befestigbar ist.
Die Klebepunkte sind einfach und rückstandsfrei ablösbar, so daß der Rahmen nicht die Funktion und Bedienbarkeit des Gerätes beeinträchtigt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist der Rahmen verschwenkbare Bereiche auf, die zum Zwecke der Zugänglichkeit der Bedienungselemente des Bildschirmgerätes verschwenkt werden können.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die zu einem Rahmen zusammenfügbaren Einzelteile aus wenigstens zwei voneinander getrennten, die Seiten des Rahmens, bildenden Einzelteilen bestehen. Der Kunde/Nutzer kann einen derartigen Rahmen vor der Anbringung durch mitgelieferte Ecken oder Klebemittel wieder zusammenfügen und ihn dann am Gerät anbringen. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß die Druckkosten gesenkt werden können, da man jetzt beim Druck die Teile nebeneinander bedrucken kann und kein großes Format mit einem unbedruckten Mittelteil benutzen muß. Darüber hinaus werden Versand und Lagerung erheblich vereinfacht. Diese Rahmeneinzelteile können selbstverständlich ebenfalls in allen Monitor- und Bildschirmgrößen auch für Fernsehgeräte angefertigt werden.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß der Rahmen in einem seiner Eckbereiche durchtrennt ist und die Seiten an den weiteren Eckbereichen derart gegeneinander verschwenkbar ausgeführt sind, daß dieser durch Aufeinanderlegen der Rahmenseiten zusammenlegbar ist. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß der zusammengelegte Rahmen eine Breite hat, die lediglich der Breite einer Rahmenseite entspricht. Dadurch kann er in einem länglichen Briefumschlag problemlos versandt werden.
Um den Rahmen an seinem vorgesehenen Platz zu befestigen, faltet der Empfänger die Teile auseinander, so daß wieder ein Rahmen entsteht, der an der durchtrennten Stelle mit einem Kleber, der beigefügt sein kann, wieder zusammengeklebt wird. Dieses Rahmensystem kann von Kunden optional angefordert werden, wenn beabsichtigt ist, die Rahmen per Post oder Briefdienst zu versenden und die kompletten Rahmen dafür zu groß sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die weiteren Eckbereiche eine Falz oder eine ein Verschwenken der Seiten des Rahmens zulassende Klebung sowie einen in Richtung der Falz oder Klebung verlaufenden Schnitt aufweisen.
Der erfindungsgemäße Rahmen ist sowohl im privaten Bereich wie auch im beruflichen Bereich praktisch anwendbar.
Der Fan eines Sportvereins hat durch den erfindungsgemäßen Rahmen seines Vereins ständig Lieblingssportler, deren Termine oder auch die Ligaergebnisse vor den Augen. Der Rahmen eignet sich ferner zur Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches durch eine ansprechende bildliche bzw. grafische Gestaltung, als Rahmen für Computerspiele, mit Lösungshilfen, oder als Lernhilfe bei neuen Programmen, als Tipp-Geber beim Internetsurfen oder Mobiltelefonieren, als Kalender sowie beispielsweise als Notizzettel für Telefonnummern oder Intemetadressen.
Im beruflichen Bereich ist der Rahmen vor allem einsetzbar für diejenigen Interessenten, die bei ihren Kunden oder Händlern ständig präsent sein wollen. Da es heutzutage kaum noch Arbeitsplätze ohne PC bzw. Monitor gibt, läßt sich durch den erfindungsgemäßen Rahmen eine weitreichende Präsenz erzielen. Beispielsweise können sich Pharmaunternehmen in jeder Arztpraxis auf einem Rahmen präsentieren. Autohersteller bei ihren Händlern mit wichtigen Informationen und Adressen oder das Call-Center versorgt Mitarbeiter mit Informationen zu ihrer täglichen Arbeit.
Da der erfindungsgemäße Rahmen in allen beliebigen Formaten, d. h. asymmetrisch oder in anderen Sonderstanzformen, hergestellt werden kann, läßt sich die Aufmerksamkeit auch durch die Gestaltung der Rahmenformen gewinnen. Beispielsweise können Motive vorgesehen sein, die über den äußeren Rand hinausragen. Für Werbetreibende ergibt sich der Vorteil, daß die Werbeaussage oder das Produkt auch dann noch auf dem Monitor sichtbar ist, wenn dieser ausgeschaltet ist. Da der Rahmen aus beliebigen Materialien hergestellt sein kann,
ergibt sich auch unter diesem Gesichtspunkt eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Bildschirmgerät mit einem Rahmen, dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt und der nach einem der Ansprüche 1 bis 21 ausgeführt ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Bildschirmgerät mit einem Rahmen, dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt und dessen vom Bildschirmgerät wegweisende Vorderseite durch eine unbedruckte Fläche gebildet wird. Ein derartiger Rahmen hat den Vorteil, daß der Käufer/Nutzer den Rahmen nach eigenen oder auch nach vorgegebenen Ideen kreativ selbst gestalten kann.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß das Bildschirmgerät einen Rahmen gemäß der Ansprüche 11 bis 15 und 17 bis 21 aufweist. Danach kann der Rahmen beispielsweise ausschließlich aus Holz, Stein oder Kunststoff bestehen und damit wie ein Bilderrahmen den Bildschirm einfassen. Der Rahmen kann weiterhin beispielsweise aus Einzelteilen zusammengesetzt oder faltbar sein.
Das Bildschirmgerät kann ein PC-Monitor, ein Fernsehgerät, ein Handy oder ein elektronischer Terminplaner sein. Unter dem Begriff Bildschirmgerät sind beliebige einen Bildschirm bzw. Monitor aufweisende Geräte zu verstehen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1: Eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Rahmens, der auf einem PC-Monitor aufgebracht ist,
Figur 2: eine perspektivische Darstellung eines PC-Monitors sowie eines erfindungsgemäßen Rahmens vor und nach dessen Montage,
Figur 3: eine perspektivische Darstellung eines PCs ohne und mit erfindungsgemäßem Rahmen,
Figur 4: eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Rahmens mit über den Rahmenrand hinausstehendem Motiv und
Figur 5: eine Darstellung eines Rahmens, dessen Ausgestaltung dem gewählten Bildschirmschoner angepaßt ist.
Figur 1 zeigt den erfindungsgemäßen Rahmen 10, der auf der Vorderfront eines PC-Monitors aufgebracht ist. Wie aus Figur 1 ersichtlich, wird dadurch eine beispielsweise für Werbezwecke geeignete Fläche geschaffen, die dem Benutzer des Computers sofort ins Auge springt.
Figur 2 zeigt die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Rahmens 10 für einen 17" - Monitor vor und nach dessen Montage. Der Rahmen 10 wird mit selbstklebenden Klebepunkten (Klettpunkten) am Gehäuse des PC-Monitors 100 befestigt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfaßt der aufbringbare Rahmen 10 den Bildschirm vollständig. Ebenso ist es jedoch möglich, daß die Ausnehmung des Rahmens den Bildschirm nur teilweise umfaßt, worunter zu verstehen ist, daß der Rahmen beispielsweise U-förmig ausgeführt ist und worunter ebenfalls der Fall zu verstehen ist, daß die Größe der Aussparung kleiner ist als die Größe des Bildschirms, so daß dieser teilweise vom Rahmen verdeckt wird.
Vorzugsweise entspricht jedoch die Größe der Aussparung des Rahmens der Größe des Bildschirmes. Gemäß Figur 2 eignet sich der Rahmen 10 für einen 17"-Monitor, so daß die Aussparung des Rahmens 25 cm &khgr; 45 cm beträgt. Die Rahmenbreite kann beispielsweise 10 cm betragen. Da der Rahmen in allen beliebigen Größen herstellbar ist, ist eine entsprechende Anpassung an beliebige
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andere Monitorgrößen, beispielsweise 15" oder 21" denkbar. Entsprechendes gilt für Fernsehgeräte, die ebenfalls mit bestimmten, vorgegebenen Bildschirmdiagonalen hergestellt werden.
Wie aus Figur 2 weiter ersichtlich, dient der Rahmen 10 zur Wiedergabe von Werbung 20 sowie von Abbildungen 40 von Autos. Darüber hinaus können wichtige Termine, Adressen, Telefonnummern und Veranstaltungshinweise abgedruckt sein.
Figur 3 zeigt einen PC-Monitor 100 ohne und mit erfindungsgemäßem Rahmen 10, der dem bereits in Figur 2 dargestellten entspricht.
In Figur 4 ist ein Rahmen 10 dargestellt, bei dem auf der Oberseite die Abbildung 40 eines Formel-1 -Fahrzeuges dargestellt ist. Der Rahmen 10 umfaßt ferner Wappen, Informationen, einen Kalender 50 sowie einen Post-it Block 60 zum Abreißen entsprechender selbstklebender Notizzettel.
Figur 5 zeigt schließlich einen Rahmen 10, der in seinem Muster 30 an den dargestellten Bildschirmschoner angepaßt ist, so daß sich insgesamt ein ansprechender Eindruck des PCs ergibt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß der Figuren 1 bis 5 zeigt Rahmen, die als solche hergestellt und bedruckt wurden. Der Rahmen kann auch lediglich eine unbedruckte Fläche aufweisen, was den Vorteil mit sich bringt, daß dessen Gestaltung durch den Käufer/Nutzer selbst kreativ möglich ist. Erfindungsgemäß ist ebenfalls eine Ausführung eines Rahmens möglich, bei dem dieser aus unbedruckten oder bedruckten Einzelteilen besteht, die beispielsweise durch den Käufer/Nutzer zusammengefügt werden müssen. Ferner ist eine Ausführungsform denkbar, bei der der Rahmen faltbar ist, so daß sich der Versand des Rahmens entsprechend vereinfacht.
Claims (25)
1. Zubehörteil für Bildschirmgeräte, dadurch gekennzeichnet, daß das Zubehörteil aus einem Rahmen (10) oder aus zu einem Rahmen (10) zusammenfügbaren Einzelteilen besteht, wobei der Rahmen (10) derart mit einem Bildschirmgerät (100) verbindbar ist, daß dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes (100) teilweise oder vollständig umfaßt, und der Informationen und/oder Abbildungen und/oder Büroutensilien und/oder beliebige sonstige daran angeordnete Gegenstände aufweist.
2. Zubehörteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen beliebige Kombinationen aus Buchstaben und/oder Zahlen umfassen.
3. Zubehörteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen und Abbildungen Werbung (20), Motive oder Muster (30) von Bildschirmschonern und von Computerspielen umfassen.
4. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbildungen Darstellungen von Personen und Darstellungen (40) von Gegenständen umfassen.
5. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen Termine, Veranstaltungshinweise, Adressen, Internet- Adressen, Telefonnummern und Lernhilfen für Computerprogramme umfassen.
6. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Büroutensilien Kalender (50) umfassen.
7. Zubehörteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kalender aus zwölf Blättern besteht, die voneinander lösbar sind und die jeweils den gesamten Rahmen (10) bedecken.
8. Zubehörteil nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kalender Informationen und/oder Abbildungen nach einem der Ansprüche 2 bis 5 aufweist.
9. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Büroutensilien Post-It (60), Stifthalter, Notizblocks, Notizzettel und eine Pinnwand umfassen.
10. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die sonstigen Gegenstände Spielzeug, Figuren, Bilderrahmen, Blumenvasen oder Produktsamples umfassen.
11. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) Lagen aus Papier und/oder Pappe umfaßt.
12. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) Materialien aufweist, die Papier, Pappe, Kunststoff, Holz, Holzfurnier, Textilbespannung, Stein und Chromolux umfassen.
13. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) Kork enthält.
14. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) ein Tragelement sowie darauf befestigbare Überleger umfaßt.
15. Zubehörteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Überleger freie beschriftbare oder bedruckbare Flächen aufweisen.
16. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) mittels Offsetdruck- oder Siebdruckverfahren bedruckt ist.
17. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) Klettpunkte aufweist, mittels derer dieser am Bildschirmgerät befestigbar ist.
18. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) verschwenkbare Bereiche aufweist, die zum Zwecke der Zugänglichkeit der Bedienungselemente des Bildschirmgerätes verschwenkt werden können.
19. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zu einem Rahmen (10) zusammenfügbaren Einzelteile aus wenigstens zwei voneinander getrennten, die Seiten des Rahmens (10) bildenden Einzelteilen bestehen.
20. Zubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) in einem seiner Eckbereiche durchtrennt ist und die Seiten an den weiteren Eckbereichen derart gegeneinander verschwenkbar ausgeführt sind, daß der Rahmen (10) durch Aufeinanderlegen der Rahmenseiten zusammenlegbar ist.
21. Zubehörteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Eckbereiche eine Falz oder eine ein Verschwenken der Seiten des Rahmens (10) zulassende Klebung sowie einen in Richtung der Falz oder Klebung verlaufenden Schnitt aufweisen.
22. Bildschirmgerät mit einem Rahmen (10), dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt und der nach einem der Ansprüche 1 bis 21 ausgeführt ist.
23. Bildschirmgerät mit einem Rahmen (10), dessen Ausnehmung den Bildschirm des Bildschirmgerätes teilweise oder vollständig umfaßt und dessen vom Bildschirmgerät wegweisende Vorderseite durch eine unbedruckte Fläche gebildet wird.
24. Bildschirmgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 15 und 17 bis 21 ausgeführt ist.
25. Bildschirmgerät nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildschirmgerät ein PC-Monitor (100), ein Fernsehgerät, ein Handy oder ein elektronischer Terminplaner ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE20018610U DE20018610U1 (de) | 2000-09-07 | 2000-10-31 | Zubehörteil für Bildschirmgeräte |
| DE10143139A DE10143139A1 (de) | 2000-09-07 | 2001-09-03 | Zubehörteil für Bildschirmgeräte |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20015487 | 2000-09-07 | ||
| DE20018610U DE20018610U1 (de) | 2000-09-07 | 2000-10-31 | Zubehörteil für Bildschirmgeräte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20018610U1 true DE20018610U1 (de) | 2001-05-17 |
Family
ID=7946189
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20018610U Expired - Lifetime DE20018610U1 (de) | 2000-09-07 | 2000-10-31 | Zubehörteil für Bildschirmgeräte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20018610U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2385458A (en) * | 2002-02-19 | 2003-08-20 | Pc Frames Ltd | Information display device. |
| WO2003069454A1 (en) * | 2002-02-13 | 2003-08-21 | John Michael Price | Frame members |
-
2000
- 2000-10-31 DE DE20018610U patent/DE20018610U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003069454A1 (en) * | 2002-02-13 | 2003-08-21 | John Michael Price | Frame members |
| GB2385458A (en) * | 2002-02-19 | 2003-08-20 | Pc Frames Ltd | Information display device. |
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