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DE19631704C1 - Unterlage für eine mit einer Rollkugel arbeitende Computermaus - Google Patents

Unterlage für eine mit einer Rollkugel arbeitende Computermaus

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Publication number
DE19631704C1
DE19631704C1 DE1996131704 DE19631704A DE19631704C1 DE 19631704 C1 DE19631704 C1 DE 19631704C1 DE 1996131704 DE1996131704 DE 1996131704 DE 19631704 A DE19631704 A DE 19631704A DE 19631704 C1 DE19631704 C1 DE 19631704C1
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Germany
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pad
pad according
shaped
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trackball
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Expired - Fee Related
Application number
DE1996131704
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English (en)
Inventor
Gerd Bruns
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F3/00Input arrangements for transferring data to be processed into a form capable of being handled by the computer; Output arrangements for transferring data from processing unit to output unit, e.g. interface arrangements
    • G06F3/01Input arrangements or combined input and output arrangements for interaction between user and computer
    • G06F3/03Arrangements for converting the position or the displacement of a member into a coded form
    • G06F3/033Pointing devices displaced or positioned by the user, e.g. mice, trackballs, pens or joysticks; Accessories therefor
    • G06F3/039Accessories therefor, e.g. mouse pads
    • G06F3/0395Mouse pads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Human Computer Interaction (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Position Input By Displaying (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Unterlage für eine mit einer Rollkugel arbeitende Computermaus, welche Unterlage ein Unterteil mit einer rutschfesten Bodenfläche und ein Oberteil aus zumindest bereichsweise durchsichtigem Material aufweist, auf dessen Oberseite die Rollkugel der Computermaus bewegbar ist, wobei zwischen dem Unterteil und dem Oberteil ein blattförmiger Druck- und/oder Informationsträger vorgesehen ist.
Als Rollkugelsteuerung oder Computermaus bezeichnet man ein analoges Eingabegerät, das auf einer geeigneten Oberfläche relativ zu einer vordefinierten Ausgangsposition bewegt wird, um auf dem Bildschirm einer mit der Rollkugelsteuerung in Steuerverbindung stehenden Datenverarbeitungsanlage Positionierungen und/oder Markierungen vorzunehmen. Um die Rollkugel solcher Rollkugel­ steuerungen stets auf einer geeigneten Oberfläche bewegen und positionieren zu können, hat man flache blattförmige Arbeits­ unterlagen geschaffen, die auch als Mausunterlage bezeichnet werden.
Zur Zeit am Markt befindliche Mausunterlagen werden meist in einem aufwendigen Herstellungsverfahren durch Zusammenführung von drei Materialschichten hergestellt. Dabei hat eine oberste Schicht eine strukturierte und etwas aufgerauhte Oberfläche, damit die an der Unterseite der Maus befindliche Rollkugel zur Steuerung der Datenverarbeitungsanlage präzise geführt werden kann. Diese oberste Schicht besteht aus Kunststoff oder einem textilem Material. Die zumeist aus Kautschuk, Zellkautschuk oder Schaumstoffen bestehende unterste Schicht soll demgegenüber sicherstellen, daß die vorbekannte Arbeitsunterlage, die auf dem Arbeitstisch aufliegt und auf welcher die Maus ständig bewegt wird, dort nicht rutschen oder die Arbeitsfläche beschädigen kann. Eine mittlere Schicht hat schließlich die Aufgabe, die obere Schicht mit der unteren Schicht zu verbinden. Diese mittlere Schicht besteht beispielsweise aus einer doppelseiti­ gen Klebefolie oder aus sonstigen, maschinell oder manuell aufgebrachten Klebstoffen.
Da sich solche Arbeitsunterlagen ständig im Blickfeld des Anwenders der Datenverarbeitungsanlage befinden, bietet sich diese Arbeits­ unterlage auch als Informations- und Werbeträger an. Dabei werden die entsprechenden Informationen meist im Siebdruck, Flexodruck oder Tampondruck auf die Unterseite der obersten Schicht gedruckt, wo sie durch die Mausbenutzung nicht verkratzt oder auf Dauer gar entfernt werden können. Durch die unterseitige Bedruckung der obersten Schicht wird sichergestellt, daß der Aufdruck unbeschädigt bleibt und keinerlei Farbrückstände über die Mauskugel in das Mausgehäuse transportiert werden, wo sie andernfalls zu Beschädigun­ gen führen könnten.
Um das Bedrucken der obersten Schicht zu ermöglichen, muß ein Werkstoff eingesetzt werden, der Druckfarben annimmt und sich mit solchen Druckfarben dauerhaft verbindet. Diese Werkstoffe sind relativ teuer und die Bedruckung als solche auf bestimmte Verfahren festgelegt, was einerseits Restriktionen in der gedruckten Darstellung (limitierte Farbanzahl) oder aber unverhältnismäßig hohe Druckkosten verursacht.
Die Vermarktung solcher bedruckter Arbeitsunterlagen erfolgt entweder über Firmen, die solche Mausunterlagen für die Eigenwerbung anbieten oder über Handelskanäle, die eine Auswahl bestimmter Motive vertreiben.
Unternehmen, die solche Mausunterlagen als Werbeträger einsetzen wollen, müssen bislang große Stückzahlen kaufen, um günstige Einkaufspreise zu erreichen. Das Risiko, das die aufgedruckte Werbebotschaft inhaltlich nicht mehr aktuell ist, noch bevor alle Werbeträger ausgegeben wurden, ist hoch. Für den Handel besteht demgegenüber ein logistisches Problem darin, welche Motive besonders nachgefragt werden, welche Farben dem aktuellen Zeitgeschmack entsprechen und in welcher Stückzahl die verschiedenen Arbeits­ unterlagen eingekauft werden sollen. Der Einkauf solcher Arbeits­ unterlagen beinhaltet daher eine erhebliche Kapitalbindung, die mit Verlusten aus der hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen verbunden ist. Dieses Risiko muß kalkuliert werden und kann zu überhöhten Preisen und damit zu einer verminderten Wettbewerbsfähig­ keit führen.
Aus der DE 92 08 760 U1 ist bereits eine Mausunterlage der eingangs erwähnten Art bekannt, die aus zwei separaten Matten gebildet ist, von denen eine als Oberteil vorgesehene erste Matte aus durch­ sichtigem Material hergestellt ist, während die zweite Matte als rutschfestes Unterteil dient. Um die an einem Arbeitsplatz immer wieder benötigten Notizen gut sichtbar ablegen zu können, sieht eine bevorzugte Ausführungsform dieser vorbekannten Mausunterlage vor, daß die beiden Matten lose aufeinander aufliegen und zum Einlegen eines Notizzettels zwischen den beiden Matten vorübergehend voneinander abgehoben werden können. Nachteilig bei derart lose aufeinander aufliegenden Matten ist jedoch, daß diese und mit ihnen auch die dazwischen liegende Notiz in ihrer Relativposition zueinander leicht verrutschen können. Gerade bei solchen Maus­ unterlagen, die als Werbeträger genutzt werden sollen, ist es aber erforderlich, daß die Werbebotschaft sich zumindest soweit gesichert in der Mausunterlage befindet, daß diese einen Transport ohne Verlust der Werbebotschaft übersteht. Eine solche, aus zwei lose aufeinander aufliegenden Matten bestehende Mausunterlage gemäß der DE 92 08 760 U1 ist daher als Werbeträger weder geeignet noch vorgesehen.
In der DE 92 08 760 U1 sowie in der US-PS 4 799 054 wird darüber hinaus vorgeschlagen, das rutschfeste Unterteil und das durchsichtige Oberteil an drei Randseiten dieser vorbekannten Unterlagen hüllenartig miteinander zu verkleben, um anschließend auch nachträglich noch einen Notizzettel oder dergleichen in das Unterteil und das Oberteil einschieben zu können. Solche Mausunterlagen können durch Zusammenführen der drei Materialschichten, genaues Positionie­ ren dieser drei Materialschichten und durch ein vergleichsweise kompliziertes Einführen der Notiz in den zwischen Unterteil und Oberteil verbleibenden schmalen Spalt nur in einem vergleichsweise aufwendigen Herstellungsverfahren produziert werden.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Unterlage der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die auch bei individueller Anfertigung und kleineren Stückzahlen eine kostengünstige Herstellung erlaubt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei der Unterlage der eingangs erwähnten Art darin, daß das Oberteil schalenförmig ausgebildet ist, und daß das Unterteil in das schalenförmige Oberteil eingelegt und darin gehalten ist.
Die erfindungsgemäße Unterlage besteht im wesentlichen aus einem vorgefertigten Unterteil und einem ebenfalls vorgefertigten Oberteil, zwischen die ein individuell gestalteter blattförmiger Druck­ und/oder Informationsträger eingelegt werden kann. Da das Oberteil schalenförmig ausgebildet ist, braucht das Unterteil nach dem Einlegen des Druck- und/oder Informationsträgers nur noch in das Schaleninnere des Oberteils eingedrückt zu werden, um die Bestandteile der erfindungsgemäßen Unterlage miteinander zu verbinden. Eine flächige Verklebung dieser Teile oder ein den Herstellungsprozeß abschließendes Ausstanzen der Unterlage ist dagegen nicht erforderlich. Die erfindungsgemäße Unterlage kann daher auch bei individueller Anfertigung und kleineren Stückzahlen kostengünstig hergestellt werden. Da der beispielsweise aus einem bedruckten Papierblatt bestehende Druck- und Informations­ träger bei Bedarf jederzeit hinzugefügt oder ausgetauscht werden kann, wird auch das Risiko von Fehlentscheidungen bei einer Bevorratung einzelner Motive wesentlich reduziert.
Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, daß das Unterteil form- und/oder reibschlüssig im Oberteil gehalten ist. Eine solche form- und/oder reibschlüssige Verbindung des Unterteils im Oberteil begünstigt auch einen noch nachträglich durchführbaren Austausch des zwischen diesen Teilen eingelegten Druck- und Informationsträgers. Beispielsweise kann der letztendliche Benutzer andere Informationsträger nach eigenem Ermessen einlegen, wie etwa Telefon-/Geburtstags-Verzeichnisse, häufig benutzte Softwarebefehle usw.
Soll dagegen ein Austausch dieses Druck- und Informationsträgers verhindert werden, kann es vorteilhaft sein, wenn zusätzlich oder statt dessen das Unterteil mit dem Oberteil mittels Klebepunkten verklebt ist. Da aufgrund der schalenförmigen Ausgestaltung des Oberteils auch bei dieser Ausführungsform keine flächige Verklebung zwischen dem Unterteil und dem Oberteil erforderlich ist, zeichnet sich auch diese Ausführungsform durch einen vergleichsweisen geringen Herstellungsaufwand aus.
Für eine form- oder reibschlüssige Verbindung zwischen dem Oberteil und dem Unterteil ist es vorteilhaft, wenn an mindestens einer Seitenwand des schalenförmigen Oberteils wenigstens ein nach innen vorstehender Haltevorsprung zum Fixieren des Unterteils vorgesehen ist. Ein nach innen oder außen gerichteter Haltevorsprung stellt eine ausreichende Fixierung des in das schalenförmige Oberteil gepreßten Unterteiles sicher.
Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, daß der Haltevorsprung (die Haltevorsprünge) als Kerbe oder Rille ausgestaltet ist (sind).
Damit die Rollkugel der Rollkugelsteuerung auf der erfindungsge­ mäßen Unterlage gut positioniert werden kann, ist es zweckmäßig, wenn die Oberseite des Oberteiles zumindest bereichsweise eine vorzugsweise leicht aufgerauhte Oberfläche hat. Falls auch das schalenförmige Oberteil der erfindungsgemäßen Unterlage einen Aufdruck tragen soll und falls die Unterlage beispielsweise mit einem kleinen, vorzugsweise nicht in die Arbeitsfläche der Maus reichenden Druckbild von oben her bedruckt werden soll, kann es zweckmäßig sein, wenn das Oberteil zumindest an seiner inneren und/oder äußeren Flachseite wenigstens bereichs­ weise bedruckbar ist. Das für das Oberteil verwendete Material sollte so beschaffen sein, daß auch bei Druck aufliegender Handballen oder Unterarme keine funktionsbeeinträchtigende Verformung der Seitenwände oder sonstige Verformungen entstehen können. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht dazu vor, daß das Oberteil zur Auflage eines Handballens oder eines Unterarmes ausreichend druckstabil ist.
Damit die Unterlage stets sicher und rutschfest auf der Arbeitsfläche aufliegt, ist es vorteilhaft, wenn die Höhe des Unterteiles so bemessen ist, daß sie auch bei Druckbeaufschlagung der Unterlage über dem Innenmaß des Oberteiles liegt.
Als Druck- und/oder Informationsträger können zum Beispiel bedruckte Papierblätter verwendet werden, die einfach zwischen das Oberteil und das Unterteil eingelegt werden und dort geschützt untergebracht sind. Um diese Druck- und/oder Informationsträger individuell gestalten und beispielsweise durch Kopieren oder als Computerausdruck herstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Druck- und/oder Informationsträger aus Papier, Pappe oder Karton besteht.
Der Druck- und/oder informationsträger kann aber auch aus Textilien, Metallfolie und aus allen anderen Stoffen bestehen, die bedruckbar gemacht werden können, eine gewisse Dicke nicht überschreiten und in die Unterlage einsetzbar sind. Mit dieser Vielfalt können bisher nicht erreichbare Werbeeffekte erzielt werden.
Die Austauschbarkeit bzw. beliebige Ergänzbarkeit des Druck- und/oder Informationsträgers ermöglicht dem Benutzer die Anpassung der erfindungsgemäßen Unterlage an seine aktuellen Bedürfnisse. Die Herstellung der erfindungsgemäßen Unterlage kann sehr kostengünstig erfolgen, da einerseits für das Oberteil und das Unterteil keine teuren bedruckbaren Materialien verwendet werden müssen und da andererseits die Montage von Oberteil- und Unterteil mit einem Handgriff, ohne Hinzuziehung von Maschinen oder zusätzlichen Materialien, erfolgen kann. Das vereinfachte Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Unterlage ist auch umweltschonend, da die für die Unterlage verwendeten Materialien ausnahmslos aus Recycling-Material bestehen können.
Um den Druck- und/oder Informationsträger lagegerecht zwischen dem Oberteil und dem Unterteil positionieren und sichern zu können, ist es zweckmäßig, wenn der Druck- und/oder Informationsträger in einer Einformung zwischen dem Oberteil und dem Unterteil gehalten ist und wenn die Einformung im Oberteil und/oder im Unterteil vorgesehen ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Druck- und/oder Informationsträger in seinem Umriß an die Einformung formangepaßt ist.
Bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei der das Unterteil aus einem Schaumstoff, insbesondere aus einem Polyethylen-Schaum, hergestellt ist. Das Unterteil kann, muß aber nicht aus Schaumstoff bestehen, vielmehr sind zum Beispiel Kautschuk, Zellkautschuk und alle anderen Stoffe verwendbar, welche den Schreibtisch nicht beschädigen und sich gemäß den Anforderungen bearbeiten lassen.
Die erfindungsgemäße Unterlage ist als Tiefziehteil in kleinen, aber auch als Spritz-Teil in großen Mengen kostengünstig herstellbar. Dabei ist es zweckmäßig, wenn das Oberteil aus einem Kunststoff, insbesondere aus einem Polyethylenterephtalat, hergestellt ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungs­ form gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Unterlage (Mausunterlage) für die Rollkugelsteuerung (Maus) einer Datenverarbeitungsanlage in einer ausein­ andergezogenen Perspektivdarstellung seiner Bestandteile,
Fig. 2 die Unterlage aus Fig. 1 in einem Querschnitt durch die Schnittebene A-A aus Fig. 1, und
Fig. 3 die Unterlage in einer randseitigen Detaildar­ stellung.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Unterlage 1 für die Rollkugelsteuerung einer Datenverarbeitungsanlage (Computermaus) dargestellt. Die Unterlage 1 hat ein Unterteil 2 mit einer rutschfesten Bodenfläche 3 und ein Oberteil 4 aus zumindest bereichsweise durchsichtigem Material, auf dessen Oberseite 5 die Rollkugel einer nicht weiter dargestellten Rollkugelsteuerung bewegbar ist. An der Unterlage 1 ist sichtseitig ein Aufdruck vorgesehen.
Das Oberteil 4 ist schalenförmig ausgebildet. Das Unterteil 2 ist in das schalenförmige Oberteil 4 eingelegt und darin form- und reibschlüssig gehalten. Das Unterteil 2 ist dazu an die Konturen des Oberteils 4 formangepaßt. Das Oberteil 4 ist ausreichend druckstabil, damit es das Unterteil 2 ohne unbeabsichtigte Verformungen aufnehmen kann.
Zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 4 ist ein blattförmiger Druck- und/oder Informationsträger 6 für den Aufdruck vorgesehen. Dieser Druckträger 6 wird zwischen das Unterteil 2 und das Oberteil 4 eingelegt und ist dort gesichert. Als Druckträger 6 kann beispiels­ weise ein bedrucktes Papierblatt dienen, welches eine Werbebotschaft enthält.
Die entsprechenden Informationen können auf den auf Pappe, Karton oder vorzugsweise aus Papier bestehenden Druckträger 6 mittels Kopierer, Drucker, Schreibgeräten oder dergleichen aufgetragen werden. Ein beispielsweise von einer Foto-CD oder per Fernübertragung aus einer Datenbank individuell ausgewähltes Motiv kann somit über Farbdrucker oder dergleichen auf den Druckträger 6 übernommen werden, der anschließend zwischen das Oberteil 4 und das Unterteil 2 der Arbeitsunterlage 1 eingelegt wird. Da lediglich das Oberteil 4 und das Unterlage 2 der Unterlage 1 zu bevorraten sind, können auch Einzelanfertigungen oder Kleinserien solcher bedruckter Unterlagen 1 kostengünstig hergestellt werden.
Aus den Fig. 2 und 3 wird deutlich, daß an den Seitenwänden des Unterteils 2 ein umlaufender, nach innen ragender rillenförmiger Haltevorsprung 7 vorgesehen ist, der eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Oberteil 4 und dem Unterteil 2 begünstigt. Die Montage von Unterteil 2 und Oberteil 4 erfolgt somit einfach durch zusammendrücken von Oberteil und Unterteil, während auf aufwendige Klebe- und Schweißarbeiten verzichtet werden kann. Die form­ schlüssige und somit lösbare Verbindung zwischen dem Oberteil und dem Unterteil erlaubt es, den Druck- und/oder Informationsträger 6 bei Bedarf zu ergänzen oder auszutauschen.
In Fig. 1 ist angedeutet, daß die Oberseite 5 des Oberteiles 4 zumindest bereichsweise eine leicht aufgerauhte Oberfläche hat, auf der die Rollkugel der Rollkugelsteuerung leicht und sicher positioniert werden kann und die eine einwandfreie Funktion der Rollkugelsteuerung gewährleistet. Die leicht aufgerauhte Oberfläche hilft, eine elektrische Aufladung während des Positionierens der Rollkugel zu minimieren. Sofern das Oberteil aus einem Material hergestellt ist, welches Additive enthält, die einer elektrischen Aufladung entgegenwirken, kann das Oberteil auch eine glatte Oberfläche haben.
Falls die Unterlage 1 mit einem kleinen, nicht in die Arbeitsfläche der Rollkugelsteuerung reichenden Druckbild bedruckt werden soll, kann für das Oberteil 4 ein wenigstens bereichsweise bedruckbares Material verwendet werden. Sofern das für das Oberteil 4 verwendete Material nicht bereits eine entsprechende Struktur aufweist, kann über die entsprechenden Werkzeugformen oder sonstige Prozesse auf der Oberseite 5 des Oberteils 4 eine Oberfläche angebracht werden, welche den störungsfreien Lauf der Rollkugel­ steuerung gewährleistet.
Die Höhe des Unterteiles 2 ist so bemessen, daß sie insbesondere auch bei Druckbeaufschlagung der Unterlage über dem Innenmaß des Oberteiles 4 liegt. Auch das Oberteil 4 ist so beschaffen, daß es unter üblicher Druckbeaufschlagung durch den Handballen oder die Unterarme des Anwenders nicht bis auf die Arbeitsfläche reicht.
Um die stabile Verbindung zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 4 zu begünstigen und um den Druck- und/oder Informationsträger 6 positionsgenau zwischen diesen Teilen 2, 4 der Unterlage 1 zu fixieren, ist es zweckmäßig, wenn der Druckträger 6 in einer formangepaßten Einformung 8 des Oberteiles 4 gehalten ist. Diese Einformung kann zusätzlich oder statt dessen auch auf der dem Oberteil 4 zugewandten Flachseite des Unterteils 2 vorgesehen sein.
Das Unterteil 2 ist aus einem Polyethylen-Schaumstoff hergestellt. Das vorzugsweise als Tiefziehteil hergestellte Oberteil 4 besteht demgegenüber aus einem Polyethylenterephtalat-Kunststoff. Die verwendeten Materialien und die Formgebung der Unterlage 1 lassen sich jedoch bei Bedarf auch anderweitig beliebig kombinieren.

Claims (14)

1. Unterlage (1) für eine mit einer Rollkugel arbeitende Computermaus, welche Unterlage (1) ein Unterteil (2) mit einer rutschfesten Bodenfläche (3) und ein Oberteil (4) aus zumindest bereichsweise durchsichtigem Material aufweist, auf dessen Oberseite (5) die Rollkugel der Computermaus bewegbar ist, wobei zwischen dem Unterteil (2) und dem Oberteil (4) ein blattförmiger Druck- und/oder Informationsträger (6) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (4) schalenförmig ausgebildet ist und daß das Unterteil (2) in das schalenförmige Oberteil (4) eingelegt und darin gehalten ist.
2. Unterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) form- und/oder reibschlüssig im Oberteil (4) gehalten ist.
3. Unterlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) mit dem Oberteil (4) mittels Klebepunkten verklebt ist.
4. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an mindestens einer Seitenwand des schalenförmi­ gen Oberteils (4) wenigstens ein nach innen vorstehender Haltevorsprung (7) zum Fixieren des Unterteils (2) vorgesehen ist.
5. Unterlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltevorsprung (7) als Kerbe oder Rille ausgestaltet ist.
6. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Oberseite (5) des Oberteiles (4) zumindest bereichsweise eine leicht aufgerauhte Oberfläche hat.
7. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Oberteil (4) zur Auflage eines Handballens oder eines Unterarmes ausreichend druckstabil ist.
8. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhe des Unterteiles (2) so bemessen ist, daß sie auch bei Druckbeaufschlagung der Unterlage (1) über dem Innenmaß des Oberteiles (4) liegt.
9. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druck- und/oder Informationsträger (6) aus Papier, Pappe oder Karton besteht.
10. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druck- und/oder Informationsträger (6) in einer Einformung (8) zwischen dem Oberteil (4) und dem Unterteil (2) gehalten ist und daß die Einformung (8) im Oberteil (4) und/oder im Unterteil (2) vorgesehen ist.
11. Unterlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck- und/oder Informationsträger (6) in seinem Umriß an die Einformung (8) formangepaßt ist.
12. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Unterteil (2) aus einem Schaumstoff, einem Kautschuk oder einem Zellkautschuk hergestellt ist.
13. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Oberteil (4) als Tiefziehteil oder als Spritzteil hergestellt ist.
14. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Oberteil (4) aus einem Kunststoff hergestellt ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10147715C1 (de) * 2001-09-27 2003-05-08 Werkhaus Design & Produktions Mausunterlage

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US4799054A (en) * 1987-02-18 1989-01-17 Data Pad Corp. Mouse operating pad
DE9208760U1 (de) * 1992-06-29 1992-09-17 Dinter, Michael, 1000 Berlin Mausunterlage

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