DE20018507U1 - Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstandes mit einem Halteorgan - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstandes mit einem HalteorganInfo
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Description
HlEBSCH PEEGE BEH
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Unser Zeichen: A233DE7 H/ke
(31) Prioritätsnummer / Priority Application Number: 20006982.9
(32) Prioritätstag I Priority Date:
17.04.00
(33) Prioritätsland I Priority Country:
Deutschland
(54) Titel/Title:
Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstandes mit einem Halteorgan
(71) Anmelder/in /Applicant:
Ancra Jungfalk GmbH & Co. KG Richard-Stocker-Str. 19
78234 Engen Deutschland
(74) Vertreter / Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch
Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY)
Heinrich-Weber-Platz 1
78224 Singen
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstandes mit einem eine hinterschnittene Längsnut aufweisenden Halteorgan mit wenigstens einem Zusatzelement, das mit einem in die Längsnut einsetzbaren sowie in den hinterschnittenen Bereich der · Halteschiene einschiebbar ausgebildeten Tellerelement od. dgl. versehen ist; in -die hinterschnittenen Bereiche der Längsnut übergreifende - Flankenrippen sind in Abständen zueinander Bohrungen eingebracht, deren Durchmesser größer ist als der Abstand der Flankenrippen voneinander.
Der Schrift zu DE 297 06 258 Ul der Anmelderin sind verschiedene Ausführungen von rollstuhlgerechten Kastenaufbauten für Fahrzeuge zu entnehmen, in denen ein Rollstuhl mit Zurrgurten an Punktverankerungen oder in Halteschienen der oben beschriebenen Art befestigt wird.
Solche Halteschienen offenbart auch EP-A-709 247 zur Aufnahme von Verankerungsleisten als Gegenstück, von deren Boden Fußblöcke mit tellerartigen Ausformungen abragen, die in jene hinterschnittenen Längsnuten eingebracht und dann durch einen vertikalen Drehstift von Hand fixiert werden können. Es handelt sich dabei um ein nur schwer zu handhabendes Element.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, eine günstige und universal einsetzbare Vorrichtung zum Anschluss von Zusatzelementen an derartige Halteschienen -- sog. Airlineschienen -- zu schaffen und dabei die erkannten Nachteile an den oben geschilderten Vorrichtungen zu beseitigen. Zudem soll das System der sog. Airline-Schiene den jeweiligen Verhältnissen besser angepasst werden können.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an. Auch fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß endet die Längsnut des Halteorgans jeweils an einer Bohrung, die in ihrem der Längsnut fernen Bereich eine in Draufsicht teilkreisförmig gekrümmte Randfläche oder Auskehrschräge aufweist, welche in einem Winkel — von bevorzugt 40 bis 50° -- zur Oberfläche des Halteorgans nach außen in der Art einer Pultfläche geneigt ist und das Einführen von Fittings od. dgl. Gegenorganen erheblich vereinfacht.
Zum einen kann das so ausgebildete Halteorgan eine Zurrleiste mit mehreren Bohrungen und endwärtigen Bugabschnitten sein, welch letztere in Draufsicht von einer Teilkreislinie gebildet sind; es handelt sich um eine kurze Zurrschiene, die an verschiedenen Flächen -- auch solchen geringen Ausmaßes -- angebracht zu werden vermag.
Zum anderen fallen in den Rahmen der Erfindung scheibenartige Zurrkörper als Halteorgane, in deren Oberfläche jeweils eine Einformung aus zwei durch einen hinterschnittenen Nutraum verbundenen Bohrungen eingebracht ist; diese Zurrkörper sind erkennbar auf kleinstem Raum einzusetzen, bevorzugt in eine Ausnehmung einer Wandplatte oder eines Bodens, gegen deren/dessen Innenfläche dann ein Ringrand des Zurrkörpers schlägt; letzterer besteht aus einem vom Ringrand umgebenen und mit diesen einstückigen, die Einformung enthaltenden Anschlusskörper, der aus Gründen der Stabilität bevorzugt beidseits der Einformung jeweils einen zur Unterfläche offenen Hohlraum zu enthalten vermag sowie aus Metall besteht, insbesondere als Gussstück ausgebildet ist.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung weist der Anschlusskörper beidseits seiner'Einformung jeweils einen zu deren Längsachse parallelen -- gegebenenfalls von einem an den Anschlusskörper angeformten Steg begleiteten -- Mündungsschlitz eines den Hinterschneidungsraum des Nutraumes der Einformung querenden Gurtbandtunnels auf; durch letzteren kann auf einfache Weise ein zusätzliches Gurtband geschoben und beliebig festgelegt werden.
Als günstig hat es sich erwiesen, den Zurrkörper mit einem ringartigen Außenkörper sowie einen in diesem festlegbaren Bodenteil auszustatten; der ringartige Außenkörper des Zurrkörpers soll eine Kopfplatte enthalten und der Bodenteil aus Kunststoff geformt sein; der Außenkörper bietet die Einformung an, die durch Randflächen oder Auskehrschrägen des Kunststoffbodens ergänzt werden.
Bei einer anderen zweiteiligen Ausgestaltung soll der ringartige Außenkörper des Zurrkörpers ein Klippring aus Kunststoff sein, der an einen Anschlusskörper des Bodenteils formschlüssig festlegbar ist; der Bodenteil ist hier in der Art des oben beschriebenen einstückigen Zurrkörpers geformt, der die Einformung enthält.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung erstreckt sich beidseits der Einformung ein an den Anschlusskörper oder den Außenkörper angeformter Steg; beide Stege können als Umlenkkanten für das Gurtband eingesetzt werden.
Zur Festlegung des Zurrkörpers mit dem Klippring weist letzterer an einem Paar von Innenleisten einander zugekehrte Innenlippen auf, welche in Seitennuten des Bodenteils eingreifen. Zudem bildet ein Ringrand des Klipprings mit einem Ringrand des Bodenteils eine Klemmpaarung, dank deren der Zurrkörper in einem Durchbruch eine Wand- oder Bodenplatte verklemmt zu werden vermag.
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Die oben erwähnte Zurrleiste -- die bevorzugt fünf bis sieben Bohrungen anbietet -- besteht vorteilhafterweise aus einem metallischen Bodenstreifen, auf den ein -- jene Randkontur der Zurrleiste erzeugender -- Klippstreifen aufgedrückt wird. Dieser Klippstreifen soll den Bodenstreifen randwärts abdecken und die endwärtigen Bugabschnitte bilden, an denen auch die Randflächen oder Auskehrschrägen der Zurrleiste angeordnet sind. Insgesamt soll der Querschnitt der Zurrleiste nahezu völlig dem Querschnitt des oben erörterten zweiteiligen Zurrkörpers entsprechen, dies auch insoweit, als der Klippstreifen an einem Paar von Innenleisten einander zugekehrte Innenlippen enthält, welche in Seitennuten des Bodenstreifens haltend eingreifen.
Insgesamt entstehen so ein- oder zweiteilige Zurrelemente, die an einer Fläche verschraubt oder verklebt werden können. Das Zusammenfügen der zweiteiligen Zurrelemente erfolgt auf einfache Weise durch Zusammenklipsen.
Im Rahmen der Erfindung liegen auch besondere Ausgestaltungen von das Tellerelement aufweisenden Fittings, für die besonders Schutz begehrt wird. Bei diesen hat es sich als günstig erwiesen, dass zwischen einem das Tellerelement enthaltenden Haltebolzen und einem von diesem durchsetzten Klemmfuß ein Kraftspeicher angeordnet ist. Letzterer ist beispielsweise faltenbalgseitig aus einem Kunststoff gefertigt und umfängt den Haltebolzen, dessen Achse hier Symmetrieachse für den faltenbalgartigen Kraftspeicher ist, der zudem an der Bolzenstirn einen Greifsattel bildet.
Bei einer anderen Form des Fittings ist das Tellerelement einem vom Haltebolzen durchsetzten Rinnenprofil zugeordnet, dessen Rinnenboden in einem Rechteck- oder Hohlprofil unter Zwischenschaltung eines Kraftspeichers lagert; dieser Kraftspeicher ist eine Blattfeder sowie einem im Hohlprofil -- quer zum Haltebolzen -- bewegbaren Schieber zugeordnet.
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Im Rahmen dieser Erfindung liegt eine weitere Form eines Fittings, für die gesondert Schutz begehrt wird; an einem - in die Halteschiene einsetzbaren und in vorwählbarer Position verspannbaren -- Sockelelement sind zum einen wenigstens ein endwärts mit dem Tellerelement versehener Verbindungsstift längenveränderbar angebracht sowie zum anderen ein Konsolenstück für einen Regalboden, eine vertikale Zwischenwand od.dgl. Plattenelement drehbar. Erfindungsgemäß ist zudem eine horizontale Anordnung der Halteschienen zur Aufnahme von Fittings für Tragböden oder eine vertikale Festlegung zum Aufbau von Raumteilern oder Zwischenwänden.
Dazu hat es sich als günstig erwiesen, dass das Fuß- oder Sockelelement der modular aufgebauten Fittings eine auf die Oberfläche der Halteschiene auflegbare Basisplatte, eine von deren einen Oberfläche an einer Seitenkante etwa rechtwinkelig abragende und in die Bohrung der Halteschiene einsetzbare Nase oder einen entsprechenden Kragrand aufweist sowie an einer anderen Seitenkante eine von der anderen Oberfläche der Basisplatte parallel und höhenversetzt zur Nase bzw. zum Kragrand eine Tragwand zum Anschluss des Konsolenstückes. Dank dieser in den Schienengrund absenkbaren Nase kann die Vorrichtung gegen das Verschieben in Schienenlängsrichtung gesichert werden. Dabei hat es sich als günstig erwiesen, die Tragwand parallel zum Kragrand verlaufen zu lassen. Jedoch können beide Teile auch zueinander im rechten Winkel stehen.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung ist die Basisplatte zwischen Kragrand und Tragwand zu dieser etwa parallel von dem Verbindungsstift durchsetzt, wobei dessen das Tellerelement bildender Tellerkopf dem Kragrand zugeordnet sein soll, also mit diesem zur Erzeugung einer Klemmlage zusammenwirken kann. Vorteilhafterweise soll sich die Basisplatte in Draufsicht beidseits einer Symmetriegeraden von der Tragwand zum Kragrand hin verjüngen, um die Handhabung zu verbessern. Dazu verengt sich die Basisplatte an
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beiden ihrer Querkanten stufenartig bis zu der mit dem Kragrand versehenen Endkante.
Um eine gut zugängliche Gelenkstelle anbieten zu können, soll die Tragwand die Basisplatte einseitig überragen und außerhalb dieser einen Tragarm bilden; der Tragarm verläuft außerhalb der Basisplatte zu deren Oberfläche geneigt und stellt endwärts einen Teil jener Gelenkstelle dar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird das Sockelelement im Bereich seiner/seines Tragwand/Tragarms von einer Verbindungsschraube durchsetzt und kann mittels dieser drehbar an das Konsolenstück angeschlossen werden. Letzteres kann dadurch das Regalbrett od.dgl. Plattenelement aufnehmen, dass es für dieses zumindest zwei zueinander in einem Winkel stehende Anschlagflächen aufweist, die etwa rechtwinkelig an eine von der Verbindungsschraube durchsetzte Stirnplatte angeschlossen sind; diese Anschlagflächen werden bevorzugt von einer Bodenplatte und wenigstens einem dieser angeformten Seitenstreifen gebildet.
Im Rahmen der Erfindung liegt ein etwa "h"-förmiger Querschnitt des Konsolenstückes, der sich aus einem die Bodenplatte enthaltenden Rinnenprofil sowie dem mit einer Rinnenwand fluchtenden Seitenstreifen zusammensetzt; die beiden Rinnenwände des Konsolenstücks sollen sich -- unter Bildung geneigter Kanten -- von der Stirnplatte weg zur Endkante der Bodenplatte hin verjüngen.
Um die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern, kann das Fußoder Sockelelement mit seiner Basisplatte die Stirnplatte übergreifen; dies ist sowohl bei Anschlag des Fuß- oder Sockelelements an der Innenfläche als auch an der Außenfläche der erwähnten Stirnplatte des Konsolenstücks möglich. Im Falle des Anschlagens an die Außenfläche jener Stirnplatte kann die Basisplatte des Sockelelements auch vom Konsolenstück weg weisend vorgesehen werden.
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Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen erlauben es, die Länge der Regalböden im Raster der Airlineschiene beliebig zu wählen. Zudem sind die Regalböden sowohl nach oben als auch nach unten jeweils bis zu 90° klappbar angebracht.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1: eine Schrägsicht auf einen Teil einer Ladefläche eines Fahrzeuges mit Kastenaufbau sowie darin an Schienen eines Ladungssicherungssystems angeordneten Teilen;
Fig. 2, 3: gegenüber Fig. 1 vergrößerte
Schrägsichten auf Beispiele der Gestaltung von Zurrschienen zur Ladesicherung;
Fig. 4: die Draufsicht auf eine mit zwei
Zusatzelementen versehene Halteschiene; .
Fig. 5: eine Seitenansicht der Zusatzelemente;
Fig. 6: den Querschnitt durch Fig. 3 nach
deren Linie VI - VI;
Fig. 7 einen vergrößerten Ausschnitt aus
Fig. 4;
Fig. 8: eine Seitenansicht eines Zusatzelementes in zu Fig. 4 bis 6 geänderter Montageform;
Fig. 9: eine der Fig. 7 entsprechende Wiedergabe einer anderen Ausgestaltung des Zusatzelementes;
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Fig. 10,14,
18, 21, 25: Draufsichten auf einzelne
Zurrpunkte;
Fig. 11, 12: Querschnitte durch Fig. 10 nach deren Linien D und XII - XII;
Fig. 13, 17: einen vergrößerten Ausschnitt aus
Fig. 12 bzw. Fig. 16;
Fig. 15, 16: Querschnitte durch Fig. 14 nach deren Linien D und XVI-XVI;
Fig. 19, 20: Querschnitte durch Fig. 18 nach deren Linien D und XX-XX;
Fig. 22, 23: Querschnitte durch Fig. 21 nach deren Linien D und XXIII-XXIII;
Fig. 24: einen vergrößerten Ausschnitt aus
Fig. 23;
Fig. 26, 27: Querschnitte durch Fig. 25 nach deren Linien D und XXVII-XXVII;
Fig. 28: eine skizzenhafte Schrägsicht auf
einen Zurrpunkt mit Fitting und Gurtband;
Fig. 29: die Draufsicht auf eine zweiteilige
Zurrleiste;
Fig. 30: den Längsschnitt durch die Zurrleiste der Fig. 29 nach deren Linie B;
Fig. 31: den Querschnitt durch Fig. 29 nach
deren Linie XXXI-XXXI;
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Fig. 32:
die Draufsicht auf einen der in Fig. 29 angedeuteten Zurrleistenteile;
Fig. 33 bis 35: Frontansichten verschiedener Fittings mit angeschlossenem Zurrgurt;
Fig. 36 bis 39: Skizzen zu unterschiedlichen Stellungen des Fittings der Fig. 35;
Fig. 40:
die teilweise geschnittene Frontansicht eines weiteren Fittings;
Fig. 41, 42: Untersicht und Seitenansicht des
Fittings der Fig. 40;
Fig. 43, 44
den Fig. 40, 41 entsprechende Darstellungen eines anderen Fittings;
Fig. 45:
den -- hier nicht geschnittenen -Fitting nach Fig. 43 in anderer Betriebsstellung;
Fig. 46:
ein vergrößertes Detail aus Fig. 45.
Hinter dem Fahrerhaus eines nur teilweise dargestellten Fahrzeuges 10 ist eine Ladefläche 12 mit Kastenaufbau 14 vorgesehen. Auf der Ladefläche 12 und den Innenflächen 15 der Seitenwände 16 — gegebenenfalls auch der Dachinnenfläche 17 -- des Kastenaufbaus 14 sind horizontal und vertikal Schienen oder Schienenprofile als Zurrschienen 20 oder auch einzelne sog. Zurrpunkte 21 zum Festlegen von Ladegütern 23 angebracht, beispielsweise von -- mit Zurrgurten 18 gehaltenen -- Kisten, Schränken oder Rollwagen. Der Ladesicherung halber können auch Vertikalständer 24 als Einzelteil oder als Bestandteil y.on..J.ei.teüart«i<3er: Gerüsten
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24a, aber auch i. w. horizontale Kragarme 25 mit den Zurrschienen 20 verbunden werden.
Die Fig. 2 zeigt beispielhaft eine -- auch als Airline-Schiene: bezeichnete -- Halteschiene 20 aus Metall, insbesondere aus einer Aluminiumlegierung, die in der Oberfläche 26 eines Formstreifens 27 eine hinterschnittene Längsnut 28 aufweist. Diese ist in ihrer Mittelachse M mit Rundausnehmungen oder Bohrungen 30 versehen, welche sich beidseits dieser Mittelachse M der Längsnut 28 in -- den hinterschnittenen Bereich 29 übergreifende -- Flankenrippen 31 erstrecken. Der Bohrungsdurchmesser e von etwa 20 mm ist kürzer als der Abstand ei der Flankenrippen 31 voneinander; er entspricht etwa der Querschnittsbreite des hinterschnittenen Bereiches 29 der Längsnut 28. Der mittige Bohruncfsabstand f misst etwa 26 mm.
In dem — von einer mit jenem Formstreifen 27 versehenen Firstwand 32 der Halteschiene 20 bzw. ihres aus einem Hohlprofil quadratischen Querschnittes bestehenden Schienenkörpers 33 bestimmten -- Tiefsten des hinterschnittenen Bereiches 29 verläuft eine Bodennut 34 geringer Höhe. Solche Bodennuten 34 sind auch innenseitig in die Firstwand 32, die Seitenwände 35 und die Sockelwand 36 des Schienenkörpers 33 der Außenbreite b von hier 40 mm eingeformt. Die Firstwand 32 steht -- als flügelartige Seitenstreifen, welche jenen Formstreifen 27 unter Bildung einer Stufe 27a flankieren -vom Schienenkörper 33 beidseits ab.
Auch das Airline-Profil 20a der Fig. 3 einer beispielsweisen Breite bi von 140 mm und einer Höhe c'von 25 mm ist in Längsmitte seiner Oberfläche 26a mit der -- die Bohrungen oder Rundausnehmungen 30 anbietenden -- hinterschnittenen Längsnut 28 ausgestattet. Der zum Mittenabstand f kürzere Durchmesser, e der Bohrungen 30 von 20 mm entspricht etwa auch der Breite b2 von an beiden Längsseiten dieses Airline-Profils 20a in der Ebene der Sockelwand 36 abragenden
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Sockelstreifen 37 mit jeweils einer Galerie von Bohrungen 38.
Diese 2iurr- oder Halteschienen 20, 20a können -- wie gesagt -- beispielsweise im Lastwagenaufbau 14 sowohl horizontal als auch vertikal festgelegt werden; im erstgenannten Fall nehmen sie -- unter Zwischenschaltung entsprechender Zusatzelemente -- Regalböden auf, bei vertikaler Anordnung ermöglicht sie eine Raumteilung durch Zwischenwände.
An die Halteschiene 20 sind in Fig. 4 zum Festlegen eines - bei 39 in Fig. 5, 6 nur angedeuteten — Regalbodens Zusatzelemente oder Fittings 40 angeschlossen, die jeweils einen aus einer Profilplatte etwa S-förmigen Querschnittes gefertigten Fuß oder Sockel 42 enthalten. Dieser umfasst eine Basisplatte 44 mit einerseits aus deren Fläche nasenartig herausgeformtem Kragrand 45 und einer dazu anderseits gegenläufigen, an der parallelen Plattenkante angeordneten Tragwand 46. Von dieser gehen parallele Seitenkanten 43 der Basisplatte 44 aus, die in dazu einwärts geneigte Querkanten 43a übergehen, an die zum Kragrand 45 hin innere Seitenkanten 43i anschließen; diese verlaufen parallel zu den äußeren Seitenkanten 43. Dank dieser Formgebung verjüngt sich in Draufsicht die Basisplatte 44 zu ihrem Kragrand 45 bzw. einer von diesem gebildeten Endkante hin beidseits einer Symmetrieachse Q stufenartig; auf ihr bildet die Tragwand 46 einen mit einem Kragmaß t seitlich überstehenden geneigten Tragarm. Die Basisplatte 44 trägt einen Verbindungsstift 48 mit in die Bohrungen 30 der Halteschiene 20, 20a einsetzbarem Tellerkopf 50; letzterer kann in jenen hinterschnittenen Bereich 29 eingeschoben werden.
Die Länge s der Nase bzw. des Kragrandes 45 entspricht etwa dem Durchmesser d der Bohrungen 30, so dass sie/er sich beim Einschieben des Tellerkopfes 50 des Verbindungsstiftes 48 zum Nutentiefsten hin absenkt und dann lagesichernd in der Bohrung 30 verspannt ist. Der Verbindungsstift 48 durchsetzt die Basisplatte 44 und..trä,g.t.an..einerii &ggr;&rgr;&eegr; dieser
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aufragenden Gewindeabschnitt 4 9 Muttern 52 zum Verklemmen des Verbindungsstiftes 48.
Mit der plattenartigen und über die Basisplatte 44 in Fig. 4 seitlich hinausragenden -- von der Basisplatte 44 in einem Winkel von etwa 30° auswärts geneigten -- Tragwand bzw. dem Tragarm 46 ist durch eine ebenfalls mittels Muttern 52 festlegbare Kopfschraube 54 ein Konsolenstück 56 verbunden.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 9 ist die Tragwand 4 6 -größeren Kragmaßes t -- parallel zur Symmetrieachse Q der Basisplatte 44 vorgesehen, kragt also an einer der beiden Seitenkanten 43 über die Rückenkante 51 der Basisplatte 44 hinaus.
In Fig. 6 ist die Querschnittsform eines "h" für das Konsolenstück 56 zu erkennen, die sich aus einem der Kopfschraube 54 zugeordneten Rinnenabschnitt aus einer Bodenplatte 58 mit parallelen Rinnenwänden als Seitenplatten 60, 60a sowie einem -- mit der einen Seitenplatte 60 fluchtenden -- Seitenstreifen 62 zusammensetzt. Dieser und die - zu ihm gemäß Winkel w rechtwinkelige -- Bodenplatte 58 sind mit Bohrungen 64 zum Anschließen des Regalbodens 38 ausgestattet.
Die Seitenplatten 60, 60a des Konsolenstücks 56 verjüngen sich von einer sie verbindenden Stirnplatte 66 weg zur Endkante 59 der Bodenplatte 58 unter Bildung geneigter linearer Kanten 61. Die von jener Kopfschraube 54 durchsetzte Stirnplatte 66 wird vom Sockel 42 übergriffen. Das Konsolenstück 56 kann gemäß Pfeil &khgr; in Fig. 6 um die Längsachse A der Kopfschraube 54 verschwenkt werden. In dieser Fig. 6 sind beide Endstellungen des Konsolenstückes 56 skizziert.
In Fig. 8 ist dargestellt, dass der Sockel 42 auch gänzlich außerhalb des Konsolenstückes 56 montiert werden kann.
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Der Fitting 40 kann in verschiedenen Lagen eingesetzt werden, weshalb die Halte- oder Airlineschiene 20, 20a -- entweder oberhalb oder unterhalb des Regalbodens 38 — zum Einsatz weiterer Fittinge 40 genutzt zu werden vermag, dies auch zur Ladungssicherung bei Transportfahrzeugen.
Das beschriebene Zusatzelement bzw. der Fitting 40 ist modular einsetzbar und für Links- und Rechtsanschlag mit identischen Teilen konzipiert.
Der in Fig. 1 bei 21 angedeutete Zurrkörper oder Zurrpunkt ist in der Ausführung nach Fig. 10 bis 12 ein einteiliges tellerartiges Gusselement mit einer Bodenscheibe 70 eines äußeren Durchmessers d von hier 80 mm, aus der — unter Bildung eines Ringrandes 71 einer Dicke &zgr; von 2 mm -- ein Anschlusskörper 72 eines Außendurchmessers di von etwas weniger als 60 mm in einer freien Höhe h von 8 mm herausgeformt ist.
Eine Durchmessergerade D des Zurrkörpers 21 bestimmt die Lage einer Einformung 74, die in Draufsicht aus zwei durch einen -- nach unten geschlossenen und hinterschnittenen -Nutraum 75 der Höhe hi von 8 mm sowie der Mündungsbreite g von 10 mm verbundenen Rundlöchern 77 des Durchmessers d2 von 20 mm besteht, die in einem Mittelpunktsabstand i von 26 mm angeordnet sind.
Wie die Fig. 10, 11 verdeutlichen, ist die jeweils äußere Halbkreiskontur des Rundloches 77 gekrümmte Fußlinie einer in einem Böschungswinkel W1 von etwa 50° pultartig geneigten Außenrandflache oder Auskehrschräge 78. Deren -- zur Durchmessergeraden D parallele -- Abstandslänge y misst 46 mm. Die Breite m des hinterschnittenen Teiles 76 jenes Nutraumes 75 entspricht dem Rundlochdurchmesser d2, und der von der durchgehenden Bodenscheibe 70 gebildete Boden des Nutraumes 75 kann -- bei 7 9 angedeutet -- unterhalb den Hinterschneidungsraum 76 übergreifender Nasenleisten 75a mit Durchbrüchen ausgestattet sein (F.j.g.. X2.1 . · · ;
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An jeder Seite der beschriebenen Einformung 74 ist im tellerartigen Gusselement -- unterhalb dessen durchgehender Oberfläche 80 -- ein nach unten offener teilkreisförmiger Hohlraum 81 angeordnet.
Dieser Zurrpunkt oder Zurrkörper 21 wird bevorzugt mit seinem Anschlusskörper 72 in eine Wand- oder Bodenbohrung eines Durchmessers von 60 mm so eingesetzt, dass der Ringrand 71 an der Wandaußenfläche oder Bodenunterseite haltend anschlägt. Dies ist etwa in Fig. 22 skizziert. Der Zurrpunkt 21 kann aber auch auf eine Montagefläche aufgesetzt und von unten her durch Verschrauben oder Verkleben befestigt werden. Der Zurrkörper 21 nimmt entsprechend gestaltete Fittings auf, die weiter unten näher beschrieben werden.
Die Dimensionen des — ebenfalls ein einstückiges Gusselement darstellenden -- Zurrkörpers 21a der Fig. 14 bis 17 entsprechen jenen der zu Fig. 10 bis 12 beschriebenen Ausführung. Der Nutraum 75 der Mündungsbreite g von hier 11 mm wird jedoch gemäß Fig. 16, 17 von zwei Stegen 82 begrenzt, unterhalb deren ein durchgehender Gurtbandtunnel 84 vorhanden ist; dieser öffnet sich an den Außenseiten jener Stege 82 nach oben hin an -- zur Durchmessergeraden D parallelen — Mündungsschlitzen 86 der Länge a von hier 25 mm; durch den Gurtbandtunnel 84 kann ein in Fig. 14 und 16 bei 88 angedeutetes Gurtband geschoben werden.
Die Höhe hi des Nutraumes 75 ist hier — wegen eines zur Ebene der Bodenscheibe 70 höhenversetzten zentralen Bodenabschnittes 70a — kürzer als die dem Maß der Höhe h des Anschlusskörpers 72 entsprechende Nutraumhöhe hi in Fig. 11 bis 13; unterhalb des zentralen Bodenabschnittes 70a ist in Fig. 16, 17 ein Luftraum 89 zu erkennen.
Der Ringrand 71 sowohl dieses Zurrkörpers oder Zurrpunktes 21a als auch des Zurrkörpers 22 der Fig. 18 bis 20 ist mit Randausnehmungen 69 zur Aufnahme nicht gezeigter Befestigungselemente ausgestattet; Breite und Tie#fe cj „de.r Randaus-
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nehmungen 69 entsprechen der Breite qi von 6 mm jener Schlitze 86 für das Gurtband 88.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Zurrkörpern 21, 21a einerseits und Zurrkörper 22 anderseits besteht darin, dass letzterer ein zweiteiliges Guss-/Kunststoffelement ist. In einen eine äußere Ringkontur aufweisenden Außenkörper 90 winkelförmigen Querschnitts mit oberseitig eingeformter — die Oberfläche 80 anbietender -- Kopfplatte 91 ist ein Kunststoffboden 92 eingepasst, an den beidseits ein Randwulst 93, 94 angeformt ist; der untere Randwulst 93 umgibt den Luftraum 89, in den oberen Randwulst 94 sind innenseitig die Pultfläche oder Auskehrschräge 78 eingeformt sowie Neigungsflächen 95 für den Gurtbandtunnel 84 bzw. das Gurtband 88. Der obere Randwulst 94 lagert in längsschnittlich einen Eckraum 96 bildenden seitlichen Innenausformungen.
Die Kopfplatte 91 bietet sowohl die Einformung 74 — mit den durch den Nutraum 75 verbundenen Rundlöchern 77 -- an als auch die beiden flankierenden Schlitze 86. Allerdings entspricht bei Zurrpunkt 22 die Querschnittsbreite der oberen Kante 78b an den Auskehrschrägen 78 jener Materialstärke z, wohingegen die oberen Kanten 78a der vorher beschriebenen Ausführungen 21, 21a schneidenartig schmal gehalten sind (1 mm).
Das zweiteilige Guss-/Kunststoffelement 22a der Fig. 21 bis 24 weist eine Bodenscheibe 70 des Durchmessers d von 80 mm mit -- die beschriebene Einformung 74 enthaltendem -- angeformtem Anschlusskörper 72 der Höhe h von 100 mm auf; letzterer ist beidseits der Einformung 74 mit Seitennuten 97 versehen, in welche jeweils eine Innenlippe 98 querschnittlich hakenartige Innenleiste 99 eines Klippringes 100 aus Kunststoff einrastet. Dieser übergreift in Einbaustellung der Fig. 23 beim Verklemmen an einem — randwärts bei lla ausgeklinkten — Durchbruch 11 einer Boden- oder Wandplatte 13 der Dicke zi von 13 mm mit einem Ri,ngrand 102 ::.. * :: '·'· I··. :··.: : .· : : :
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den Durchbruchsrand. Innenseitig bildet der Klippring 100 im Bereich der Durchmessergeraden D die Auskehrschräge 78. Dieser Zurrkörper 22a passt sich dank der Eigenschaften des Klippringes 100 -- wie auch der Zurrkörper 22b nach Fig. 25 bis 27 -- der jeweiligen Belastungsrichtung an. Letzterer ist im Unterschied zum Zurrkörper 22a der Fig. 21 bis 24 unterhalb der bereits beschriebenen Stege 82 mit einem Gurtbandtunnel 88 ausgestattet.
Die Schrägsicht nach Fig. 28 auf den Zurrkörper 22b lässt sowohl das durch den Gurtbandtunnel 84 gezogene Gurtband 88 erkennen als auch einen in die Einformung 74 eingesetzten Fitting 120 mit durch eine Ringöse 122 . gelegten Haltegurt 124.
Eine ähnlich den zweiteiligen scheibenartigen Zurrkörpern 22, 22a, 22b aufgebaute Zurrleiste 104 umfasst i. w. zum einen einen Bodenstreifen 106 -- mit Längsachse B und stufenartig abgesetzten Formstreifen 108 -- sowie zum anderen einen die Oberfläche 110 des Bodenstreifens 106 großteils freigebenden Klippstreifen 111 aus Kunststoff, dessen Körperbreite gi hier 40 mm beträgt. Dieser Klippstreifen 111 greift mittels hakenartiger linearer Innenleisten 112 in Seitennuten 107 des Bodenstreifens 106 ein, die in jeweils eine Stufe erzeugende Seitenflächen 109 des Formstreifens 108 eingebracht sind.
Die Ausgestaltung des Bodenstreifens 106 ist einer Airline-Schiene nachempfunden, weshalb für dessen Einzelheiten hier die Bezugszahlen aus Fig. 2, 3 übernommen sind.
Der Bodenstreifen 106 bietet in einer in die Längsachse B fallenden hinterschnittenen Längsnut 28 fünf Rundausnehmungen oder Bohrungen 30 an; jeweils eine an den Schmalseiten 105 des Bodenstreifens 106 zugeordnete endwärtige Bohrung 30a ist — von einer Durchmessergeraden Di ab -- durch achsparallele Tangenten T bis zur benachbarten Schmalseite
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105 aufgeweitet fortgeführt. Der Abstand rii der Durchmessergeraden Di voneinander misst etwa 152 mm.
Der mit einer Randlippe 114 und seitlichen Klemmwulsten 116 versehene Klippstreifen 110 überragt die Schmalseiten 105 des Bodenstreifens 106 mit in Draufsicht halbkreisförmigen Bugabschnitten 118, welche durch innenseitig kopfwärts angeformte Auskehrschrägen 78 die -- durch jene Tangenten T verlängerten — Bohrungen 30a schließend ergänzen.
Der zu Fig. 28 beschriebene Fitting 120 ist in Fig. 33 nochmals wiedergegeben. Seine kreisförmige Schwenk- oder Ringöse 122 lagert schwenkbar im -- von einer Schraubenfeder 126 umfangenen — Schaft 128 eines mit Tellerfuß 129 versehenen Haltebolzens 130. Die Schraubenfeder 126 ist zwischen jener Ringöse 122 und einem -- vom Schaft 128 durchsetzten -- längsschnittlich nahezu H-förmigen Klemmfuß 132 mit von einer Grundplatte 133 seitlich aufragenden, nach auswärts geneigten Flankenleisten 134 aufgespannt, die von der Unterseite der Grundplatte 133 in Fußleisten 135 übergehen.
Der Fitting 120 der Fig. 34, 35 weist eine trapezförmige Schwenköse 122a mit in Richtung der Grundplatte 133 zur Bolzenachse F hin geneigten Seitenteilen auf sowie an seinem Haltegurt 124 eine die Funktion des Fittings 120 beschreibende und damit dessen Handhabung erleichternde graphische Gebrauchsanweisung 125.
Der mit querschnittlich geschwungenen sowie der besseren Handhabung beim Zugriff halber geriffelten Flankenleisten 134 ausgestattete Haltebolzen 130 ist in Fig. 35 von einem Hüllkörper 136 aus elastischem Werkstoff umgeben. Dieser ist in der Art eines Faltenbalges mit zwei Balgfalten 137 ausgebildet sowie nach oben hin mit einem Griffsattel 138 versehen und dient als -- die Schraubenfeder 126 ersetzender — Kraftspeicher.
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Die beiden Balgfalten 137 sind in Fig. 36, 37 bei Ruhelage des Fittings 120 und vernachlässigter Schraubenfeder 126 deutlich zu erkennen, ebenfalls die zusammengedrückten Balgfalten 137 in der Gebrauchsstellung nach Fig. 38, in welcher der Tellerfuß 129 im Hinterschneidungsraum 29 einer Airline-Schiene 20 sitzt und durch jene Schraubenfeder 126 an deren Flankrenrippen 31 gezogen wird. In Ruhelage hält die Schraubenfeder 135 an der Grundplatte 133.
Der Schaft 128 des -- in Fig. 40, 42 mit kreisförmiger Ringöse 122, in Fig. 43, 45 mit bevorzugter Schwenköse ausgestatteten — Fittings 120a durchsetzt oberhalb des Tellerfußes 129 ein Reckteckprofil 140 mit sich zu einem — einen Retainer bildenden -- kurzen Rinnenprofil 142 verjüngendem Längsschnitt auf; die Seitenwände 141 des Reckteckprofils 140 sind von trapezförmigem Umriss und dem kurzen Profilboden 139 ist der Rinnenboden 143 des Rinnenprofils 142 zugeordnet. Aus den schrägen Mündungen 144 des Rechteckprofils 140 ragt beidends ein Kunststoffschieber 146 mit innenliegender Blattfeder 148. Diese verläuft zwischen Profilboden 139 und Rinnenboden 143.
Der hervorstehende Kunststoffschieber 146 wird -- auch von unqualifizierten Benutzern -- automatisch in die Hand genommen. Die spürbare Federwirkung verleitet zum Eindrücken. Dadurch schnappt die Blattfeder 148 hoch und reißt den Retainer 142 mit sich. Der nun frei liegende Tellerfuß 129 assoziiert das Einbringen in die Airline-Schiene 20; (der runde Tellerfuß 129 muss in das runde Schienenloch 30). Der graphische Aufdruck 125 auf der Seitenwand 141 des — ein Retainergehäuse bildenden -- Rinnenprofils 142 bildet eine augenfällige Gebrauchsanweisung..
Claims (38)
1. Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstandes mit einem eine hinterschnittene Längsnut aufweisenden Halteorgan mit wenigstens einem Zusatzelement, das mit einem in die Längsnut einsetzbaren - sowie in den hinterschnittenen Bereich der Halteschiene einschiebbar ausgebildeten - Tellerelement od. dgl. versehen ist, wobei in die hinterschnittenen Bereiche der Längsnut übergreifende Flankenrippen in Abständen zueinander Bohrungen eingebracht sind, deren Durchmesser größer ist als der Abstand der Flankenrippen voneinander, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsnut (28) des Halteorgans (21, 21 a; 22, 22 a, 22 b; 104) jeweils an einer Bohrung (30, 30 a) endet und diese in ihrem der Längsnut fernen Bereich eine in Draufsicht teilkreisförmig gekrümmte Randfläche oder Auskehrschräge (78) aufweist, welche in einem Winkel (w1) zur Oberfläche (26, 80, 110) des Halteorgans nach außen geneigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteorgan eine Zurrleiste (104) mit mehreren Bohrungen (30, 30 a) und endwärtigen Bugabschnitten (118) ist, welch letztere in Draufsicht von einer Teilkreislinie gebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteorgan ein scheibenartiger Zurrkörper (21, 21 a; 22, 22 a, 22 b) ist, in dessen Oberfläche (80) eine Einformung (74) aus zwei durch einen hinterschnittenen Nutraum (75) verbundenen Bohrungen (30) eingebracht ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrkörper (21, 21 a) einen von einem Ringrand (71) umgebenen und mit diesen einstückigen, die Einformung (74) enthaltenden Anschlusskörper (72) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrkörper (21, 21 a) aus Metall besteht, insbesondere ein Gussstück ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlusskörper (72) beidseits der Einformung (74) jeweils einen zur Unterfläche offenen Hohlraum (81) enthält.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlusskörper (72) beidseits der Einformung (74) jeweils einen zu deren Längsachse (D) parallelen Mündungsschlitz (86) eines den Hinterschneidungsraum (76) des Nutraumes (75) der Einformung querenden Gurtbandtunnels (84) enthält.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrkörper (22, 22 a, 22 b) einen ringartigen Außenkörper (90, 100) sowie einen in diesem festlegbaren Bodenteil (92, 70) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der ringartige Außenkörper (90) des Zurrkörpers (22, 22a) eine Kopfplatte (91) enthält und der Bodenteil ein Kunststoffboden (92) ist, wobei der Außenkörper die Einformung (74) enthält, die durch Randflächen oder Auskehrschrägen (78) am Kunststoffboden ergänzt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der ringartige Außenkörper des Zurrkörpers (22 b) ein Klippring (100) aus Kunststoff ist, der an einen Anschlusskörper (72) des Bodenteils (70) formschlüssig festlegbar ist, wobei der Bodenteil die Einformung (74) enthält.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich beidseits der Einformung (74) ein an den Anschlusskörper (72) oder den Außenkörper (90) angeformter Steg (82) erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klippring (100) an einem Paar von Innenleisten (99) einander zugekehrte Innenlippen (98) aufweist, welche in Seitennuten (96) des Bodenteils (70) eingreifen.
13. Vorrichtung ach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ringrand (102) des Klipprings (100) mit einem Ringrand (71) des Bodenteils (70) eine Klemmpaarung bilden.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenkörper (90) bzw. das Bodenteil (70) des mehrteiligen Zurrkörpers (22, 22 a, 22 b) aus Metall besteht, insbesondere ein Gussstück ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsnut (28) und die Bohrungen (30, 30 a) der Zurrleiste (104) in einem metallischen Bodenstreifen (106) vorgesehen sind, dem ein jene Randkontur erzeugender Klippstreifen (111) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Klippstreifen (111) den Bodenstreifen (106) randwärts abdeckt und die endwärtigen Bugabschnitte (118) bildet, an denen die Randflächen oder Auskehrschrägen (78) der Zurrleiste (104) angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass ihr Querschnitt dem Querschnitt des zweiteiligen Zurrkörpers (22 b) etwa entspricht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Klippstreifen (111) an einem Paar von Innenleisten (112) einander zugekehrte Innenlippen (113) aufweist, welche in Seitennuten (107) des Bodenstreifens (106) eingreifen.
19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen das Tellerelement (129) aufweisenden Fitting (120), bei dem zwischen einem das Tellerelement enthaltenden Haltebolzen (130) und einem von diesem durchsetzten Klemmfuß (132) ein Kraftspeicher (136) angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (F) des Haltebolzens (130) Symmetrieachse für den faltenbalgartigen Kraftspeicher (136) ist und dieser an der Bolzenstirn einen Greifsattel (138) bildet.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Tellerelement (129) einem von Haltebolzen (139) durchsetzten Rinnenprofil (142) zugeordnet ist, dessen Rinnenboden (143) in einem Rechteck- oder Hohlprofil (140) unter Zwischenschaltung eines Kraftspeichers (148) lagert.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftspeicher eine Blattfeder (148) sowie einem im Hohlprofil (140) bewegbaren Schieber (146) zugeordnet ist.
23. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Sockelelement (42) der Vorrichtung (40) zum einen wenigstens ein endwärts mit dem Tellerelement (50) versehener Verbindungsstift (48) längenveränderbar sowie zum anderen ein Konsolenstück (56) für ein Plattenelement (39) drehbar angebracht sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit etwa horizontal angebrachter Halteschiene als Halteorgan (20) für wenigstens einen Regalboden als Plattenelement mit etwa vertikal angebrachten Plattenelementen (38) als Zwischenwand bzw. Raumteiler.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Fuß- oder Sockelelement (42) eine auf die Oberfläche (26) der Halteschiene (20) auflegbare Basisplatte (44), einen von deren einen Oberfläche an einer Kante etwa rechtwinkelig abragende/n und in die Bohrung (30) der Halteschiene (20) einsetzbaren Nase oder Kragrand (45) aufweist sowie an einer anderen Kante eine Tragwand (46) zum Anschluss des Konsolenstücks (56).
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwand (46) von der anderen Oberfläche (47) der Basisplatte (44) parallel und höhenversetzt zu Nase oder Kragrand (45) aufragt (Fig. 7), oder dass die Tragwand (46) etwa rechtwinkelig zu Nase oder Kragwand (45) von der Basisplatte (44) aufragt (Fig. 9).
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (44) zwischen Nase bzw. Kragrand (45) und Tragwand (46) zu dieser etwa parallel von dem Verbindungsstift (48) durchsetzt ist, wobei dessen das Tellerelement bildender Tellerkopf (50) dem Kragrand (45) zugeordnet ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (44) sich in Draufsicht beidseits einer Symmetriegeraden (Q) von der Tragwand (46) zu der Nase bzw. dem Kragrand (45) hin verjüngt.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Basisplatte (44) an beiden Seitenkanten (43) mittels in Draufsicht geneigter Querkanten (43 a) stufenartig bis zu der mit Nase bzw. Kragrand (45) versehenen Endkante verjüngt, wobei die Querkanten gegebenenfalls in zueinander parallele innere Seitenkanten (43 i) übergehen.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Nase bzw. der Kragrand (45) in einer Schließstellung in die Längsnut (16) abgesenkt ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwand (46) die Basisplatte (44) einseitig um ein Kragmaß (t) überragt sowie außerhalb dieser einen Tragarm bildet, wobei der Tragarm außerhalb der Basisplatte (44) zu deren Oberfläche (47) geneigt verläuft und endwärts einen Teil einer Gelenkstelle bildet.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Fuß- oder Sockelelement (42) im Bereich seiner/seines Tragwand/Tragarms (46) von einer Verbindungsschraube (54) durchsetzt und mittels dieser drehbar an das Konsolenstück (56) angeschlossen ist, wobei gegebenfalls der Drehwinkel für das Konsolenstück (56) etwa 90° misst (Fig. 6).
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Konsolenstück (56) zumindest zwei zueinander in einem Winkel (w) stehende Anschlagflächen für das Plattenelement (38) aufweist, die etwa rechtwinkelig an eine von der Verbindungsschraube (54) durchsetzte Stirnplatte (66) angeschlossen sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagflächen von einer Bodenplatte (58) und wenigstens einem dieser angeformten Seitenstreifen (62) gebildet sind.
35. Vorrichtung nach Anspruch 33 oder 34, gekennzeichnet durch einen etwa "h"-förmigen Querschnitt des Konsolenstückes (56) aus einem die Bodenplatte (58) enthaltenden Rinnenprofil sowie dem mit einer Rinnenwand (60) fluchtenden Seitenstreifen (62).
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rinnenwände (60, 60 a) des Konsolenstücks (56) sich unter Bildung geneigter Kanten (61) von der Stirnplatte (66) weg zur Endkante der Bodenplatte (58) verjüngen.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Fuß- oder Sockelelement (42) mit seiner Basisplatte (44) die Stirnplatte (66) übergreift (Fig. 5), und/oder dass das Fuß- oder Sockelelement (42) an der Außenfläche die Stirnplatte (66) des Konsolenstücks (56) angeschlagen ist sowie seine Basisplatte (44) von der Stirnplatte (66) weg gerichtet ist (Fig. 8).
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Fuß- oder Sockelelemente (42) an der Halteschiene (10) einander paarweise zugeordnet sind (Fig. 4).
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010315 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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Owner name: ALLSAFE JUNGFALK GMBH & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: ANCRA JUNGFALK GMBH & CO. KG, 78234 ENGEN, DE Effective date: 20040922 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20070201 |