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DE20018479U1 - Mappe - Google Patents

Mappe

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Publication number
DE20018479U1
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DE
Germany
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sheet
folder
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laminated
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Application number
DE20018479U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ACHILLES PRAESENTATIONSPRODUKT
Original Assignee
ACHILLES PRAESENTATIONSPRODUKT
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Publication date
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Publication of DE20018479U1 publication Critical patent/DE20018479U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D3/00Book covers
    • B42D3/02Book covers made of special materials

Landscapes

  • Laminated Bodies (AREA)
  • Ink Jet Recording Methods And Recording Media Thereof (AREA)

Description

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26.10.2000 - Beschreibung -
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Mappe
Die Erfindung betrifft eine Mappe, die aus einer steifen Einlage aus Einbandmaterial, insbesondere aus Pappe, mit einem Kunststoffüberzug hergestellt ist. Es ist für Mappen bekannt, eine steife Einlage buchbinderisch mit einem bedruckten Bogen einzubinden, der vor dem Einbinden mit einer Polypropylenfolie kaschiert wurde. Solche Mappen haben den Vorteil, dass der Bogen durch die dünne Polypropylenfolie hindurch in praktisch Originalqualität erkennbar ist und gegen Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt ist.
Solche Mappen haben sich bewährt. Sie sind zu vernünftigen Preisen jedoch nur herstellbar, wenn große Produktzahlen damit gefertigt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Mappen mit dem durch Polypropylenfolien ermöglichten ansprechenden Äußeren herzustellen, die auch für geringe Stückzahlen gedacht sind. Gedacht ist an Mappen, die beispielsweise mit dem persönlichen Namen des Benutzers gekennzeichnet sind.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierte Erfindung gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Dadurch wird erreicht, dass eine Serie von Mappen mit einem allen Mappen gemeinsamen Aussehen des kaschierten Druckbogens eingebunden sind zusätzlich jede Mappe mit einem Einzelmotiv versehen ist, z.B. dem Namen des Teilnehmers einer Veranstaltung.
Im Prinzip besteht die Erfindung darin, den zu kaschierenden Bogen mit einem einen Gesamteindruck herstellenden Inhalt zu bedrucken, beispielsweise mit Firmensymbolen, Landschaftsdarstellungen, Stadtsymbolen oder dergleichen.
Dieser Bogen wird zunächst mit der gewünschten Polypropylenfolie kaschiert und die Mappe oder der Kartonzuschnitt in buchbinderischer Weise eingebunden. Der Bogen kann beispielsweise vor der Kaschierung mit Worten in einer bestimmten Sprache bedruckt sein. Auf dem so kaschierten Druckbogen, dem Kartonzuschnitt oder der Mappe wird sodann mit einem weiteren, insbesondere andersfarbigen Aufdruck die Einzeldruckung oder der
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persönliche Name des Benutzers und ggf. der Zweck dieser persönlichen Nutzung aufgedruckt, beispielsweise der Name eines Seminars, einer Konferenz oder dergleichen. Da die Mappe buchbinderisch eingebunden ist, können Bilder oder Drucke unterhalb der Kaschierung und auch die Bilder oder Drucke oberhalb der Kaschierung sowohl auf der Außenseite als auch auf der Innenseite der eingebundenen Mappe oder auf Vorderseite bzw. Rückseite des Kartonzuschnittes angebracht werden. Tinten halten üblicherweise nicht auf mit Polypropylenfolien kaschierten Mappen. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass von vielen Tinten auf einer Polypropylenfolie eine Tinte der Firma Atlantic Zeiser unverwischbar haftiert.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung beispielsweise beschrieben. Diese zeigt in
Figur 1 einen Druckbogen mit aufkaschierter Polypropylenfolie
Figur 2 den gleichen Druckbogen mit gemeinsamer Prägung
Figur 3 den Aufbau einer mit einem solchen kaschiertem Bogen
eingebundenen Mappe mit zusätzlicher Beschriftung der Außenseite
20 dieser kaschierten Mappe
Figur 1 zeigt einen Druckbogen 1 mit vorbestimmten Druck, beispielsweise einer Landschaft, einem Gebäude, einem Slogan oder dergleichen.
Der Druckbogen 1 kann aus beliebigem Material bestehen. Er kann in der vom Mappenabnehmer gewünschten Gestaltung oder Aufdruck bedruckt sein. Der Druckbogen 1 wird durch das Aufkaschieren einer dünnen klarsichtigen Polypropylenfolie 2 geschützt.
Nach vollzogener Aufkaschierung der Polypropylenfolie 2 auf dem Druckbogen 1 kann der so entstandene kaschierte Bogen 4 genäß Figur 2 mit einer Prägung, z.B. Leinencharakter 3, versehen werden. Die Prägung erfaßt sowohl den Druckbogen 1 als auch die Polypropylenfolie 2. Obwohl die Polypropylenfolie sehr dünn ist, ist die Prägung doch sehr dauerhaft, weil der Druckbogen 1 mitgeprägt wird. Durch die Dünnheit der Folie ist die Schrift des
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Druckbogens sehr deutlich erkennbar, kann also durch den Druckbogen alleine bestimmt werden. Es ist aber auch möglich, eine solche Prägung des Druckbogens 1 mit der Folie 2 vorzunehmen, bei der durch die Prägung ein zusätzlicher Effekt gewonnen wird, wie der edle Leineneffekt. Dieser Effekt kann auch mit einem einfarbigem Bogen 1 ohne Bild und Schrift erzielt werden.
Mit den kaschierten und geprägten Bogen 4 wird nun gemäß Figur 3 ein Kartonzuschnitt 5 eingebunden. Zu diesem Zweck wird der Bogen 4 auf den Kartonzuschnitt 5 z.B. eine steife Einlage 5 einer Mappe 6, die vorzugsweise aus Pappe besteht, aufgeklebt. Dabei bedeckt der Bogen 4 wenigstens die Vorderseite des Kartonzuschnitts 5, den Außenspiegel der Mappe 6 und ist über dessen Kante 8 noch ein Stück weit auf die Rückseite des Kartonzuschnitts 5, den Innenspiegel der Mappe gezogen. Vorzugsweise wird jedoch auch die Rückseite des Kartonzuschnittes, der Innenspiegel 7, vollständig mit einem kaschierten und geprägten Bogen 4 bezogen. Sowohl Rückseite als auch Vorderseite des Kartonzuschnitts 5, also Außen- und Innenspiegel der Mappe 6, können zur Fertigstellung der Mappe daher mit einem gewünschten und geschützten Aussehen gefertigt werden. Ein solches Aussehen kann für eine große Stückzahl von Mappen zugrundegelegt werden.
Diese Stückzahl kann daher relativ preisgünstig gefertigt werden.
Für viele Anwendungszwecke, beispielsweise bei Konferenzen, Seminare oder dergleichen kann es auch erwünscht sein, zusätzlich zu dem allgemeinen Aussehen oder Gesamteindruck noch ein spezielles Aussehen für eine Einzelperson, einen Teilnehmer, zu erzielen. Zu diesem Zweck wird die Mappe an der Außenseite der Kaschierung mit einem Sonderdruck versehen, der durch eine auf der Polypropylenfolie 2 haltbare Tinte gewonnen wird. Dies kann beispielsweise der Name des Mappenbenutzers sein und/oder des Seminars und/oder der Konferenz, wenn der Gesamteindruck für viele Veranstaltungen gelten soll. Das kann eine Folge von Veranstaltungen einer Firma sein.. Dann ist das Bild auf dem Bogen 1 das Firmenlogo oder Name der Firma und der Außenaufdruck der Name des Seminarteilnehmers oder des Vertragshändlers, Kunden, Käufers oder dergleichen. Es ist aber auch möglich, dass eine Stadt, eine Universität oder dergleichen eine Folge von Seminaren oder dergleichen
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anbietet. Dann ist der Bogen 1 mit dem Wappen, Namen oder einem markanten Gebäude der Stadt bedruckt. Auf der Außenseite der Folie 2 sind dann der Name der einzelnen Veranstaltung und der Name des Teilnehmers aufgedruckt.

Claims (3)

1. Mappe mit einem buchbinderischem Einband aus einem Druckbogen (1), der mit einer Polypropylenfolie (2) kaschiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckbogen (1) mit einem für eine große Stückzahl gedachten Motiv bedruckt ist und dass auf der Außenseite der Kaschierung (2) eine Bedruckung aus einer auf Polypropylenfolien (2) haltbaren Tinte vorgesehen ist.
2. Mappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tinte eine Ink-Jet-Tinte ist.
3. Mappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Druckbogen (1) unterhalb der Kaschierung vorgesehene Bedruckung einen Name oder Logo des Veranstalters und die auf der Außenseite vorgesehene Bedruckung den Namen des Nutzers enthält.
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